Tennis Club Meggen, Sentibühlstrasse 50, CH-6045 Meggen WERBEVERTRAG Werbebande zwischen Tennisclub Meggen Vertreten durch Den Präsidenten: Marketingveranwortlichen: Bruno Vonwil Claudio Bossi als Vermieter und als Mieter Werbevertrag Bande TCMeggen Ausgabe 2016 1 Tennis Club Meggen, Sentibühlstrasse 50, CH-6045 Meggen I. VORBEMERKUNG Die vorliegende Vereinbarung regelt die vertraglichen Beziehungen der beteiligten Parteien, diese werden im Folgenden als „Vermieter“ und „Mieter“ bezeichnet. II. VERTRAGSGEGENSTAND Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung sind Herstellung des Werbematerials sowie Vermietung von Werbeflächen. III. HERSTELLUNG, GESTALTUNG UND PRODUKTION 1. Herstellung 1.1 Auftrag Der Mieter erteilt dem Vermieter den Auftrag, das jeweilige Werbematerial in eigenem Namen auf Rechnung des Mieters herstellen zu lassen. 1.2 Überwachung Die Herstellung wird durch den Vermieter veranlasst und überwacht. 2. Gestaltung 2.1 Richtpreis Die Produktionskosten, (vgl. Ziff. 3 unter 8 x 2 Meter-Bande) stellen einen Richtpreis dar. 2.2 Gestaltungskosten Die Produktionskosten umfassen die Kosten für die Gestaltung nicht. 2.3 Gestaltungsarbeit Um eine gewisse Einheitlichkeit im Erscheinungsbild zu erreichen, kann: a) die Gestaltungsarbeit und Produktion dem Vermieter an folgende Firma übertragen werden: Univers GmbH Werbetechnik, Schriften + Reklamen Herr Hofer Armin Bahnhofstrasse 17 6030 Ebikon LU Tel. 041 422 10 00 oder b) bereits gestaltetes und geeignetes Werbematerial vorgelegt werden. In begründeten Fällen kann der Vermieter Änderungen verlangen. Werbevertrag Bande TCMeggen Ausgabe 2016 2 Tennis Club Meggen, Sentibühlstrasse 50, CH-6045 Meggen 3. Produktionskosten 3.1 Produktionspreis Der Produktionspreis beträgt für eine 8 x 2 Meter-Bande inkl. Gewebe und Beschriftung rund CHF 900.00 pro Ex. (exkl. 8 % MwSt.) 3.2 Montagekosten In diesem Preis sind die Montagekosten inbegriffen. 3.3 Eigentum Das bezahlte Werbematerial steht im Eigentum des Mieters. IV. VERMIETUNG UND MIETGEBBÜHR 4. Vermietung 4.1 Dauer Der vorliegende Vertrag wird auf 3 Jahre fest abgeschlossen. Er verlängert sich, ohne einer schriftlichen Kündigung bis zum 31. Dezember (Poststempel), jeweils um eine weitere Saison. 4.2 Spielsaison Während der Dauer des Vertrages verpflichtet sich der Vermieter, das Werbematerial während der offiziellen Spielsaison angeschlagen zu lassen. 4.3 Standort Der Standort der Werbefläche ändert sich jede Spielsaison. Die Rotation wird nach der Platznummerierung durchgeführt. 5. Mietgebühr 5.1 Mietgebühr Die Mietgebühr beträgt für die 3-jährige Mietdauer: CHF 2'400.00 Die Mietgebühr wird in jährlichen Raten von CHF 800.00 bezahlt. 5.2 Fälligkeit Die Zahlung der Mietgebühr wird spätestens auf den offiziellen Saisonbeginn des jeweiligen Jahres zur Zahlung fällig. 6. Vertragsverlängerung Bei Fortbestand des Vereins können die Vertragsparteien die vorliegende Vereinbarung erneuern, wobei eine allfällige Anpassung der Modalitäten vorbehalten wird. Meggen, den _______________________________ Der Vermieter Der Mieter _____________________________ _____________________________ Werbevertrag Bande TCMeggen Ausgabe 2016 3