Schiedrichter im Tennis – 7d. Merkblatt „Werbung“ 7 d. Merkblatt „Werbung“ An und auf dem Platz 1. Werbung auf dem Netz ist zwischen Netzpfosten und Einzelstütze erlaubt, wenn sie die Sicht der Spieler oder die Spielbedingungen nicht beeinträchtigt. 2. An den hinteren und seitlichen Einzäunungen des Platzes angebrachte Werbung und andere Markierungen oder Materialien sind gestattet, wenn sie die Sicht der Spieler oder die Spielbedingungen nicht beeinträchtigen. 3. Auf dem Platzbelag außerhalb der Linien angebrachte Werbung und andere Markierungen oder Materialien sind gestattet, wenn sie die Sicht der Spieler oder die Spielbedingungen nicht beeinträchtigen. Für 1 – 3 gilt zusätzlich: Werbung, Markierungen oder Materialien dürfen keine weiße, gelbe oder andere helle Farben aufweisen, die die Sicht der Spieler oder die Spielbedingungen beeinträchtigen. Werbung, andere Markierungen oder Materialien auf dem Platzbelag innerhalb der Linien des Platzes sind nicht gestattet. Auf der Spielkleidung Für alle Spielklassen gilt: Während eines Wettspiels (einschl. Einschlagen) dürfen nur Tenniskleidung und für den Belag geeignete Tennisschuhe getragen werden. Landes-, Bayern-, Regional- und Bundesliga auch Turniere zusätzlich: Hemd, Pulli, Jacke: Ärmel 2 Eine Fremdwerbung (nicht Hersteller) je Ärmel max. 19,4 cm ,in der Bundesliga bis 38,8 2 cm 2 Herstellerwerbung auf jedem Ärmel max. 52 cm ohne Schrift 2 Beinhaltet die Herstellerwerbung einen Schriftzug, darf dieser nicht größer als 26 cm sein Ärmellos Die Fremdwerbung, die für den Ärmel erlaubt ist, darf auf der Vorderseite platziert werden. Vorn, hinten oder am Kragen 2 2 - Insgesamt max. zweimal Herstellerwerbung von max. 13 cm oder einmal 26 cm Hose, Rock: Seite 54 Schiedrichter im Tennis – 7d. Merkblatt „Werbung“ 2 - Zweimal Herstellerwerbung von max. 13 cm oder einmal 26 cm 2 Kopfbedeckung, Stirn- und Schweißband: 2 - Je einmal Herstellerwerbung von max. 13 cm Socken, Schuhe: 2 - Herstellerwerbung auf jeder Socke und jedem Schuh von max. 13 cm Schläger, Saiten: - Jeweils das Markenzeichen des Herstellers Landes-, Bayern-, Regional- und Bundesliga zusätzlich: Teamsponsor: 2 2 Einmal max. 200 cm und zweimal max. 13 cm auf der Tenniskleidung 2 Für Bundesligen zusätzlich: zweimal 26 cm und ggf. ein zweiter Teamsponsor Vereinsname, Mannschaftsname: 2 Einmal zusätzlich max. 200 cm auf der Tenniskleidung Spielername: 2 Einmal zusätzlich max. 200 cm auf der Tenniskleidung Bundesliga-Logo: 2 Zusätzlich für die Bundesligen einmal auf der Wärmekleidung max. 38,8 cm 2 und einmal auf dem Ärmel der Tennisbekleidung max. 19,4 cm Werbung für andere Veranstaltungen (Sport, Events etc.) ist grundsätzlich nicht erlaubt. Bei einem Verstoß hat der Spieler auf Aufforderung durch den Schiedsrichter oder Oberschiedsrichter das beanstandete Kleidungsstück zu wechseln. Falls er sich weigert, ist er vom Oberschiedsrichter zu disqualifizieren. Seite 55