G. Hohendorf: Geschichte und Ethik der Sterbehilfe - H-Soz-Kult

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G. Hohendorf: Geschichte und Ethik der Sterbehilfe
Hohendorf, Gerrit: Der Tod als Erlösung vom
Leiden. Geschichte und Ethik der Sterbehilfe seit
dem Ende des 19. Jahrhunderts. Göttingen:
Wallstein Verlag 2013. ISBN: 978-3-8353-11725; 327 S.
Rezensiert von: Maximilian Eberhard, Institut für Politikwissenschaft, Universität der
Bundeswehr München
Der programmatische Ruf nach aktiver Sterbehilfe ertönte an der Schwelle zum 20. Jahrhundert – mit gravierenden Folgen, denn die
Diskussion des Lebenswerts, die der moderne
Euthanasiediskurs etablierte, stellte eine Voraussetzung nationalsozialistischer Krankenmorde dar. Gerrit Hohendorfs Monographie
setzt genau an diesem Zeitpunkt an. Damit
wählt sie einerseits einen kleineren Zeitausschnitt als Udo Benzenhöfers umfassende Geschichte der Euthanasie1 , andererseits transzendiert sie die Studien zur NS-„Euthanasie“
und ihrer Vorgeschichte in die Gegenwart.
Dies geschieht nicht nur aus zeithistorischem Interesse. Denn Hohendorf möchte
Medizingeschichte und -ethik zusammenführen, die tatsächlich „gerne isoliert voneinander betrieben“ (S. 10) werden.2 Es geht ihm
um die „Frage nach der Bedeutung der historischen Erfahrung der NS-‚Euthanasie‘ für
unsere gegenwärtigen ethischen Debatten“
(S. 7). Grundsätzlich beantwortet wird sie in
einem Kapitel über die Auseinandersetzung
um das Geschichtsargument. Hier werden
sowohl Positionen zurückgewiesen, die eine
historisch unbelastete Debatte wünschen, als
auch solche, die mit simplen Analogieschlüssen arbeiten. Hohendorf zielt dagegen auf ein
behutsames Lernen aus der Geschichte, und
das heißt, „die Entstehungsbedingungen und
die Nachwirkungen der Verbrechen zu analysieren, um dann zu einem vertieften Problemverständnis [...] zu kommen“ (S. 17f.).
Vor die Darstellung der Krankenmorde
rückt daher eine Analyse des modernen Euthanasiediskurses in Deutschland. Er bewirkte eine Neudefinition des Begriffs als aktive Sterbehilfe, während die frühneuzeitliche
„euthanasia medica“ bloße Sterbebegleitung
angestrebt hatte. Prägnant zeichnet Hohendorf nach, wie bereits in Adolf Josts Gründungsdokument des Diskurses ein „Recht
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auf den Tod“ (1895) sowohl individual-, als
auch sozialutilitaristisch begründet wurde.
Zugleich wurde darin die Tötung auf Verlangen mit der „Erlösung“ unheilbar Geisteskranker vermengt. Stand bis zum Ersten Weltkrieg der selbstbestimmte Tod im
Zentrum der Debatten, so fokussierten sie
sich anschließend auf die gesetzliche „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ (1920) gemäß Binding und Hoche –
eine Akzentverschiebung, die in den sozioökonomischen Krisen der Zeit widerhallte.
Was das umstrittene Verhältnis von Euthanasiedebatte und Rassenhygiene betrifft, betont Hohendorf, dass sie, trotz ihrer gemeinsamen Wurzel im sozialdarwinistischen Denken, „nicht in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis“ (S. 38) standen. Programme
negativer Eugenik konnten auf die Forderung
nach Freigabe der Euthanasie verzichten, die
wiederum zumeist reinen Nützlichkeitserwägungen folgte.
Dass ferner der NS-Krankenmord nicht als
Ergebnis „fortschreitender Radikalisierung
des rassenhygienischen Paradigmas“ (S. 99)
zu betrachten ist, wird anhand der Selektionspraxis der „Aktion T4“ gezeigt.3 Waren
es doch vor allem „anstaltsspezifische Kriterien“ (S. 107) wie ökonomische Brauchbarkeit
und Anpassungsfähigkeit, die – im Gegensatz zur Erblichkeit des Leidens – über Überlebenschancen entschieden. Als ideologischer
Wegbereiter der Krankenmorde hat die rassenhygienische Ungleichbewertung menschlichen Lebens, so Hohendorf, gleichwohl „eine nicht zu unterschätzende Rolle“ (ebd.) gespielt. Gleiches gilt für die schon zur Weimarer Zeit geläufigen Kategorien von „Ballastexistenzen“ und „nutzlosen Essern“. Aus
der Reihe von Teilaspekten von Hohendorfs
Schilderung sei hier nur mehr auf zwei weitere verwiesen: So stellt er seinen übersicht1 Udo Benzenhöfer, Der gute Tod? Geschichte der Eutha-
nasie und Sterbehilfe, Göttingen 2009.
Ausnahme bildet der Sammelband: Andreas Frewer/Clemens Eickhoff (Hrsg.), „Euthanasie“ und die
aktuelle Sterbehilfe-Debatte. Die historischen Hintergründe medizinischer Ethik, Frankfurt/M. 2000.
3 Hohendorf bezieht sich dabei auf wesentliche Ergebnisse eines DFG-Projektes zu den zugehörigen Krankenakten: Gerrit Hohendorf (als Mithrsg.), Die nationalsozialistische „Euthanasie“-Aktion T4 und ihre Opfer. Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, Paderborn 2010.
2 Eine
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lichen Skizzen verschiedener Phasen der NS„Euthanasie“ ab 1939 Überlegungen zum Zusammenhang von Krieg und Krankenmord
voran. Erst die kriegsbedingte Notsituation
sollte die Tötung psychisch Kranker und geistig Behinderter als gerechtfertigt erscheinen
lassen. Und gerade mit Blick auf ihre „dezentralen“ Formen hebt er hervor, dass es sich bei
der NS-„Euthanasie“ um kein „einheitliches
Geschehen mit klar zuzuordnender hierarchischer Befehlsstruktur“ (S. 130) handelte.
Nach einer Schilderung des zwiespältigen
Umgangs mit den „Euthanasie“-Verbrechen
in der Nachkriegszeit, nähert sich Hohendorf
der zeitgenössischen Kontroverse. Dabei werden einige Marksteine der Debatte gestreift:
die Auseinandersetzung um die „Praktische
Ethik“ (1979) Peter Singers; die Diskussion
um den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen bei Entscheidungsunfähigkeit; und
die Frage nach der Zulässigkeit (ärztlicher)
Suizidbeihilfe, die augenblicklich die Debatte
dominiert. Probleme der Früheuthanasie und
des vorausverfügten Sterbens werden, ebenso wie beispielhaft liberale Sterbehilfepraxen
anderer Länder, gesondert besprochen. Resümierend lässt sich sagen: Sowohl aus juristischer, als auch medizinethischer Sicht wird
heute „das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch in der Frage der Gestaltung seines
Sterbens immer stärker betont“ (S. 147). Das
„moralische Paradox“ (S. 177), das damit einhergeht, zeigt Hohendorf in seiner souveränen Skizze bioethischer Positionen im Banne
des Autonomiearguments auf. Wird doch gewöhnlich individuelle Selbstverfügung über
den Tod an Zulässigkeitskriterien gebunden –
und dadurch eingeschränkt.
Als Ergebnis seiner Studie legt Hohendorf „epochenübergreifende Strukturmomente“ (S. 191) deutschen Euthanasiedenkens offen. Ein erstes erkennt er in der Legitimationsfunktion des Mitleids. Nicht Empathie,
sondern ein „den Anderen in seinem Leiden
[...] verachtendes Mitleid“ (S. 192) charakterisierte die Geschichte der NS-„Euthanasie“.
Emotionale Aspekte heutiger Plädoyers seien
deshalb auf die Ambivalenz des Mitleidstopos zu prüfen. Ein zweites Strukturmoment
stellen Ressourcenkalküle dar. Und obgleich
ökonomische Argumente derzeit nur indirekt anklingen, stellt Hohendorf die Befür-
wortung freiwilliger Euthanasie in den Kontext eines krisenhaften Gesundheitswesens.
Als drittes Strukturmoment wird eine „Tendenz zur Ausweitung“ (S. 200) des Euthanasiepostulats ausgemacht, denn auch der
zeitgenössischen Diskussion werden expansive Neigungen bescheinigt. Längst kreist sie
nicht bloß um Tötung auf Verlangen bei Sterbenskranken, sondern erwägt Suizidassistenz
bei schweren Leiden; die Gedankenfigur des
mutmaßlichen Willens sowie Patientenverfügungen gestatten zudem Sterbehilfe bei Einwilligungsunfähigkeit (z. B. Wachkoma). Weitere Strukturmomente bestehen darin, dass
auch im aktuellen Diskurs unbedingtes Recht
auf Leben „vom Vorliegen personaler Eigenschaften“ (S. 203) abhängig gemacht wird und
Töten als ärztliche Aufgabe gilt.
Dass Hohendorf gegen aktive Sterbehilfe
auf Verlangen Partei ergreift, beruht auf dem
„Slippery-Slope-Argument“, das auf Grundlage vorheriger Betrachtung formuliert wird:
Ein im Grunde moralisch vertretbarer Akt
sei wegen seiner verwerflichen Folgen verbotswürdig. Hohendorf denkt dabei einmal
an Pflegebedürftige, die aus einem Gefühl
des „Zur-Last-Fallens“ Sterbehilfe wünschen
– eine ernsthafte Gefahr, da neben inneren, krankheitsbedingten auch äußere Zwänge wie sozialer Druck Entscheidungen zum
Tod beeinflussen. Vor allem aber fürchtet er
den „Übergang von der freiwilligen zur nichtfreiwilligen Euthanasie“ (S. 212). Er folge aus
dem logischen Schluss, im Sinne der Gleichbehandlung Äußerungsunfähige nicht von
Sterbehilfe auszuschließen.
Nun mahnt Hohendorf zurecht, dass das
Konzept des mutmaßlichen Willens „offen
für allgemeine Vorstellungen von Lebensqualität“ (S. 215) sei, und auch bei Patientenverfügungen lauert „die Gefahr der Fremdbestimmung“ (ebd.). Allerdings bleiben seine Aussagen hierzu unbestimmt: Der Bandbreite möglicher Motive, die heute soziale
Lebenswerturteile begründen könnten, wird
nicht systematisch auf den Grund gegangen.
Die Befürchtung, dass Interessen Dritter „mit
der Zeit auch explizit als akzeptable Gründe für medizinische Lebensbeendigung anerkannt werden“ (S. 213), bleibt darüber hinaus
spekulativ. Letztlich verleihen, wie Hohendorf weiß, erst empirische Nachweise einem
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G. Hohendorf: Geschichte und Ethik der Sterbehilfe
„Argument schiefer Ebene“ Geltung. Doch
die entnimmt er hauptsächlich dem historischen Beispiel, das sich unter spezifischen
herrschaftspolitischen und geistesgeschichtlichen Bedingungen vollzog. Argumentationslogisch mag das stimmig sein. Wird so aber
nicht entgegen aller Bekundung „ein ethischer Imperativ der Geschichte“ (S. 191) abgeleitet?
Trotz solcher Unwägbarkeiten ist Hohendorfs inhaltsreiches Buch überaus lesenswert.
Allen, die an einer Verknüpfung von Geschichte und Ethik der Sterbehilfe interessiert sind, bietet es wichtige Anknüpfungspunkte zum Weiterdenken. Daneben gewähren die geschichtlichen Kapitel brauchbare
Überblicksdarstellungen, die nicht allein für
ein Fachpublikum geeignet sind.
HistLit 2014-2-093 / Maximilian Eberhard
über Hohendorf, Gerrit: Der Tod als Erlösung
vom Leiden. Geschichte und Ethik der Sterbehilfe seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Göttingen
2013, in: H-Soz-u-Kult 07.05.2014.
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2014-2-093
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