Mitteilungs- und Meldepflichten: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Kinder oder deren Sorgeberechtigte sowie für Personal an die Kindergemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt. Informationen zur *§ 34 Infektionsschutzgesetz sowie IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Hessen. Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Tuberkulose Ist die Erkrankung meldepflichtig?*,** Ärzte und Labore: Meldepflichtig durch den Arzt sind die Erkrankung und der Tod an Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt, sowie der Labornachweis. Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn Kinder oder Beschäftigte ihrer Einrichtung an offener Lungentuberkulose erkrankt sind. So erreichen Sie uns: *§ 34 Infektionsschutzgesetz sowie IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Hessen. Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration ** §§ 6 bis 9 Infektionsschutzgesetz Haben Sie noch Fragen zur Tuberkulose? Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main Dann wenden Sie sich an die Tuberkuloseberatung im Gesundheitsamt. Telefon: 069 212-44374 Fax: 069 212-45073 Sie erreichen uns unter [email protected] www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.de Tel.: 069 212-34084 oder 069 212-36687 Herausgeber: Gesundheitsamt | Stadt Frankfurt am Main Breite Gasse 28 | 60313 Frankfurt am Main © 2015 Stadt Frankfurt am Main, alle Rechte vorbehalten LOGO GESUNDHEITSAMT FFM | ZENTRIERT | CMYK NEGATIV | TYPO WEISS 100% SCHWARZ Was ist Tuberkulose? Wie äußert sich die Erkrankung? Tuberkulose (TB) ist eine ansteckende Krankheit, die durch Mykobakterien hervorgerufen wird. Sie befällt meistens die Lunge. Es können aber auch andere Organe wie die Nieren oder die Knochen betroffen sein. Typische Symptome der Tuberkulose sind: Länger als 3 Wochen anhaltender Husten, Schwäche und Müdigkeit, Gewichtsabnahme, Fieber, nächtliches Schwitzen. Bei Kindern ist besonders die Hirnhautentzündung durch Mykobakterien gefürchtet. Nicht immer treten alle Krankheitszeichen gleichzeitig auf. Gerade zu Beginn der Erkrankung sind die Beschwerden oft nur gering ausgeprägt. Wie wird die Krankheit übertragen? Vor allem beim Husten und Niesen, aber auch beim Sprechen und Singen werden feine Tröpfchen ausgeschleudert, die bei Personen mit offener Lungentuberkulose Mykobakterien enthalten. Die Ansteckung erfolgt über die Atemluft. An Lungentuberkulose erkrankte Kleinkinder sind nicht ansteckend, da sich bei ihnen nicht so viele Bakterien in der Lunge ansammeln und sie nicht so kräftig husten wie Erwachsene. Was passiert, wenn man sich angesteckt hat? Wenn die Mykobakterien über die Atemwege in den Körper eingedrungen sind, kann dieser die Krankheitserreger meistens an der weiteren Vermehrung hindern. Die Betroffenen fühlen sich nicht krank und weisen keine Krankheitssymptome auf. Auch im Röntgenbild lassen sich keine Veränderungen nachweisen. Diesen Zustand nennt man latente Tuberkuloseinfektion (LTBI). Menschen mit LTBI sind nicht ansteckend für andere. Nicht jede(r) mit Mykobakterien Infizierte erkrankt anschließend an TB. Wenn sich die in der Lunge ruhenden TB-Bakterien aber nach Monaten, Jahren oder gar Jahrzehnten vermehren, entwickelt sich aus der LTBI eine aktive Erkrankung. Dies ist bei 5 - 10% der Erwachsenen der Fall. Bei Kindern, vor allem Kleinkindern steigt das Erkrankungsrisiko nach Infektion auf bis zu 30 %. Darüber hinaus ist der Abstand zwischen Ansteckung und Erkrankung kürzer als bei Erwachsenen. Wie wird die Diagnose gesichert? Bei Verdacht auf Tuberkulose ist eine Röntgenaufnahme der Lungen erforderlich. Außerdem wird die durch kräftiges Husten oder bei einer Lungenspiegelung gewonnene Bronchienflüssigkeit, bei Kleinkindern meistens der Magensaft, auf Mykobakterien untersucht. Was ist zu tun, wenn mein Kind Kontakt zu einer an Tuberkulose erkrankten Person hatte? Alle an Tuberkulose Erkrankten werden dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Falls es sich um eine ansteckende Form der Tuberkulose handelt, ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen. Dauer und Intensität des Kontaktes fließen in die Gefährdungsbeurteilung ein. Flüchtige Kontakte führen in der Regel nicht zur Ansteckung. Bei Kontaktpersonen unter fünf Jahren sind die Untersuchung durch einen Kinderarzt, ein Hauttest, eine Röntgenaufnahme der Lungen und eine vorbeugende Behandlung mit einem Tuberkulosemedikament angezeigt. Eine Wiederholung des Hauttests ist 8 – 12 Wochen später erforderlich, um zu prüfen, ob es zur Ansteckung gekommen ist. Wie behandelt man die Tuberkulose? Bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sind die Maßnahmen weniger umfangreich. Die Tuberkulose wird mit einer Kombination spezieller Antibiotika behandelt. Da die Mykobakterien einen trägen Stoffwechsel haben, erstreckt sich die Behandlung über mindestens 6 Monate. Dürfen an Tuberkulose Erkrankte eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen?* Ist eine Impfung möglich? Die Impfung gegen Tuberkulose schützt nur gegen bestimmte, besonders schwere Verlaufsformen in der Kindheit. Angesichts rückläufiger Erkrankungszahlen und nicht seltener lokaler Nebenwirkungen wird die Impfung in Deutschland daher seit 1998 nicht mehr empfohlen. Besuchsverbote: Personen, die an einer ansteckungsfähigen Lungen-Tuberkulose erkrankt oder dessen verdächtig sind oder in deren Wohngemeinschaft eine Person erkrankt oder dessen verdächtigt ist, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, etc.) nicht besuchen. Nach Ausschluss einer Erkrankung bzw. Therapie über 3 Wochen im Falle einer Erkrankung ist eine Wiederzulassung möglich, wenn keine Krankheitszeichen mehr bestehen und in 3 aufeinanderfolgenden Proben der abgehusteten Bronchienflüssigkeit keine Mykobakterien mehr nachweisbar sind. Kinder unter fünf Jahren mit Tuberkulose sind in der Regel nicht ansteckend und können daher die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen, wenn es ihr Gesundheitszustand zulässt.