Fragen und Antworten zur klassischen Schweinepest

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Brüssel, den 5. Dezember 2001
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Die klassische Schweinepest ist eine hoch ansteckende virale Tierseuche, die
Hausschweine und Wildschweine befällt. Sie führt zu schwerer Erkrankung und
sehr hoher Mortalität bei den infizierten Tieren; bei infizierten Jungtieren beträgt die
Mortalität bis zu 90 %. Die Schweinepest ist hoch ansteckend und wird durch
direkten oder indirekten Kontakt von einem Tier auf das andere übertragen. Das
Virus wird durch Blut, Gewebe, Sekrete und Exkremente kranker und toter Tiere
übertragen. Schweine können sich durch Nahrungsaufnahme, Einatmen, Sperma
oder kontaminierten Abrieb infizieren. Darüber hinaus tragen kongenital infizierte
Ferkel das Virus dauerhaft im Blut und können es monatelang weiterverbreiten.
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Die klassische Schweinepest wird hauptsächlich durch den Kontakt mit infizierten
Schweinen verbreitet. Sie kann jedoch auch indirekt von einem Betrieb zum
anderen übertragen werden, und zwar durch Besucher, kontaminierte Fahrzeuge,
Betriebsausstattung, Kleidung, Instrumente usw., durch unzureichend behandelten
Spültrank (Küchenabfälle) oder kontaminiertes frisches Schweinefleisch und
Fleischerzeugnisse. Die Seuche kann durch kontaminiertes Material oder
Fleisch(erzeugnisse) über große Entfernungen übertragen werden. In den letzten
zehn Jahren ist deutlich geworden, dass Wildschweine in einigen Gebieten
Europas Virusträger sind und eine Infektionsquelle für Hausschweine bilden.
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Nein, es ist kein Risiko
Schweinepestvirus bekannt.
einer
Erkrankung
des
Menschen
durch
das
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Die Gemeinschaft hat strenge Vorschriften für die Einfuhr lebender Schweine
sowie von frischem und gepökeltem Schweinefleisch erlassen, um das
Einschleppen der klassischen Schweinepest zu verhindern. Einfuhren werden nur
aus Schweinepest-freien Ländern oder Regionen genehmigt, deren
Veterinärbehörden für fähig gehalten werden, die Schweinepest zu erkennen und
angemessene Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu treffen. Die Einfuhrländer
müssen darüber hinaus auch alle anderen Bedingungen der gemeinschaftlichen
Rechtsvorschriften über die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit erfüllen.
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Derzeit wird angestrebt, die Seuche in der Gemeinschaft zu tilgen. Dies bedeutet,
dass beim Ausbruch der Schweinepest deren Ausmerzung angestrebt wird. Dazu
gehören die Schlachtung des gesamten Schweinebestands der betreffenden
Betriebe, die Entsorgung von Tierkörpern und Einstreu sowie die Desinfektion der
Betriebe in den betreffenden Infektionsgebieten. Die Verbringung der Schweine in
die bzw. aus den infizierten Gebieten wird kontrolliert. Es findet eine
epidemiologische Untersuchung statt, um Quellen und Verbreitungsgebiete der
Infektion zu ermitteln. Innerhalb des infizierten Gebiets werden spezielle
Überwachungsmaßnahmen getroffen.
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Seit den 90er Jahren wird nicht mehr gegen die klassische Schweinepest geimpft.
Impfung ist nur im Notfall nach Bestätigung des Seuchenausbruchs zulässig, wenn
die Gefahr weiterer schwerer Ausbrüche besteht. Der wissenschaftliche Ausschuss
hat 1997 bekräftigt, dass diese Politik sinnvoll ist.
Nach einer Infektion mit dem Schweinepestvirus zeigen geimpfte Tiere
normalerweise keine klinischen Symptome; d. h. sie sind dagegen geschützt. Weil
die Impfung aber zu einer stillen Weiterverbreitung des Virus in einer geimpften
aber nicht völlig immunen Schweinepopulation führen kann, zögern die
Wissenschaftler jedoch, Impfungen als Mittel zur Seuchentilgung einzusetzen.
Darüber hinaus schrecken die Handelsbeschränkungen für die Gebiete, in denen
geimpft wird, von der Impfung eher ab.
Angesichts der Tatsache, dass in der Gemeinschaft etwa 200 Mio. Schweine pro
Jahr erzeugt werden, sind auch die Kosten einer flächendeckenden präventiven
Impfpolitik zu berücksichtigen.
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Marker-Impfstoffe können Schweinen einen Impfschutz gegen die Schweinepest
verleihen, der sich durch einen Labortest gegebenenfalls von der durch eine
natürliche Infektion hervorgerufenen Immunreaktion unterscheiden lässt. Der
Vorteil der Marker-Impfstoffe besteht darin, dass sie die Unterscheidung von
infizierten Schweinen (die, auch ohne selbst Krankheitsanzeichen aufzuweisen, die
Seuche auf andere Tiere übertragen können) und geimpften Schweinen
ermöglichen. Damit wären die derzeit geltenden Handelsbeschränkungen für
geimpfte Schweine und deren Erzeugnisse nicht mehr erforderlich.
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Vor kurzem wurden zwei neue Impfstoffe entwickelt, die über spezielle Merkmale
verfügen, welche ihre Verwendung als Marker-Impfstoffe erleichtern, indem sie nur
Immunschutz gegen eines der Virusproteine hervorrufen. Diese beiden Impfstoffe
haben eine Zulassung von der Europäischen Agentur für die Beurteilung von
Arzneimitteln (EMEA) erhalten.
Ein 1999 mit finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft durchgeführter groß
angelegter Laborversuch hat jedoch ergeben, dass trotz dieser speziellen
Merkmale noch keine geeignete Testmethode für die Unterscheidung dieser durch
Marker-Impfstoffe hervorgerufenen Immunreaktion und einer tatsächlichen
Infektion verfügbar ist. Forschungsarbeiten zur Entwicklung einer solchen
Testmethode sind jedoch im Gange und verzeichnen erste Fortschritte.
Nach der neuen Richtlinie des Rates über Maßnahmen der Gemeinschaft zur
Bekämpfung der klassischen Schweinepest (siehe unten) wird die Verwendung
dieser Impfstoffe im Notfall möglich, sobald die entsprechenden Labortests
entwickelt und validiert worden sind.
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Die klassische Schweinepest darf in modernen Schweinehaltungsbetrieben nicht
auftreten. Bricht sie aus, sind angemessene Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu
ergreifen. Dazu gehören Handelsbeschränkungen, die mit den internationalen
Standards und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Ein
Ausbruch der Schweinepest beeinträchtigt den innergemeinschaftlichen wie auch
den internationalen Handel und die Verbringung von Schweinen und deren
Erzeugnissen. Die allgemeinen wirtschaftlichen Folgen können gravierend sein.
So belastete beispielsweise die 1997-1998 in den Niederlanden aufgetretene
schwere Seuche den Gemeinschaftshaushalt insgesamt mit etwa 600 Mio. EUR.
Die Gesamtkosten und wirtschaftlichen Verluste durch diese Seuche wurden auf
etwa 2 Millarden EUR geschätzt.
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Der Rat der Landwirtschaftsminister hat am 23. Oktober 2001 eine neue Richtlinie
über Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest erlassen, die auf
einem im September 2000 vorgelegten Vorschlag der Kommission
(KOM(462)endg.) beruht. Mit dieser neuen Richtlinie werden die geltenden
Bestimmungen konsolidiert und an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse,
Fortschritte und Erfahrungen angepasst, die in den letzten Jahren bei
Schweinepestausbrüchen in Gebieten mit hoher Schweinebesatzdichte gewonnen
wurden.
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Mit den neuen Bestimmungen wird die Nicht-Impfungspolitik fortgesetzt, die auf
dem Konzept der Keulung des gesamten Schweinebestands infizierter Betriebe
beruht. Sie sehen aber auch vor, in künftigen Notfällen größeren Gebrauch von
Impfungen durch die Verwendung von Marker-Impfstoffen zu machen. MarkerImpfstoffe werden, sobald geeignete Testmethoden entwickelt und zugelassen
worden sind, die Unterscheidung geimpfter und tatsächlich infizierter Tiere
ermöglichen. Für die Verwendung dieser Impfstoffe wird von der Kommission im
Einzelfall eine Genehmigung erteilt; sie unterliegen strenger Kontrolle und
Evaluation. Auch müssen spezifische Entscheidungen über Handelsbeschränkungen für Betriebe, die Marker-Impfstoffe verwendet haben, im Einzelfall
getroffen werden.
Die neue Richtlinie verbietet die Verfütterung von Spültrank an Schweine; sie
verschärft und differenziert die geltenden Kontrollmaßnahmen, beispielsweise
durch Erweiterung der Meldepflicht und die Vorschrift einer eingehenden
epidemiologischen Untersuchung nach einem Schweinepestausbruch. Außerdem
sieht sie die Möglichkeit vor, Wildschweine nach einem Ausbruch der
Schweinepest zu impfen, und legt ausführlichere Vorschriften für Krisenpläne fest.
Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2002 in Kraft.
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In den achtziger Jahren sind im Ganzen mehrere Tausend Ausbrüche der
Schweinepest aufgetreten. In den neunziger Jahren, als der NichtImpfungsgrundsatz eingeführt wurde, hatte sich die Zahl der Ausbrüche deutlich
verringert, bis 1997/98 eine größere Seuche auftrat (mit insgesamt etwa 600
Ausbrüchen). In den letzten Jahren hat sich die Situation weitgehend verbessert,
doch besteht die Seuche in einigen Wildschweingebieten der Gemeinschaft und
angrenzender Länder fort. Sie stellt daher weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für
die Schweinehaltung in der Gemeinschaft dar, insbesondere in Gebieten mit hoher
Schweinebesatzdichte, in denen sich die Seuchenbekämpfung als sehr schwierig
erweisen kann.
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Die letzte größere Schweinepestepidemie trat 1997/1998 mit Ausbrüchen in
Deutschland, Belgien und Italien sowie vor allem in Spanien und den Niederlanden
auf. Allein in den Niederlanden wurden bei dieser Epidemie zwischen 10 und 11
Mio. Schweine (bei mehr als 400 Ausbrüchen) gekeult und vernichtet; in Spanien
waren es mehr als 1,7 Mio. (bei etwa 100 Ausbrüchen). In den folgenden beiden
Jahren nahm die Zahl der Seuchenausbrüche deutlich ab (siehe die Tabelle im
Anhang).
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Das Vereinigte Königreich verzeichnete dagegen 16 Ausbrüche im Jahr 2000, die
von einem Stamm des Schweinepestvirus hervorgerufen wurden, der nicht aus der
Gemeinschaft stammte und höchstwahrscheinlich durch kontaminierte
Lebensmittelabfälle in das Vereinigte Königreich gelangt ist.
Im Jahr 2001 sind in Spanien 29 Ausbrüche der Schweinepest aufgetreten, die
wahrscheinlich auf ein Virus zurückgehen, das in die Gemeinschaft eingeschleppt
wurde; in Deutschland traten 5 und in Italien (auf der Insel Sardinien) ebenfalls 5
Ausbrüche in Gebieten auf, in denen die Seuche bei Wildschweinen vorkommt.
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Nein, die Ursache der Schweinepest liegt nicht in der Intensivhaltung von
Schweinen, wie ihr häufiges Auftreten in kleinen Familienbetrieben und bei frei
laufenden Schweinen zeigt, die mit infizierten Wildschweinen, kontaminiertem
Spültrank oder Küchenabfällen in Kontakt kommen können. Letzteres war
wahrscheinlich im Vereinigten Königreich der Fall.
Die klassische Schweinepest verursacht jedoch in Gebieten mit hoher
Schweinebesatzdichte wegen der dort vorhandenen potenziellen Risikofaktoren
große Probleme.
Die Tatsache, dass die Schweinepest in der Wildschweinpopulation aufgetreten ist
und fortbesteht, gibt in einigen Gebieten Deutschlands, Italiens, Frankreichs und
Österreichs Anlass zur Sorge, obwohl sich die allgemeine Lage im Vergleich zu
1999 verbessert hat.
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PP-2001-02280-00-00-DE-TRA-00 (EN)
:LH LVW GHU 6WDQG EHLP MQJVWHQ $XVEUXFK GHU 6FKZHLQHSHVW LQ
6SDQLHQ"
Von Juni bis September 2001 sind im nordöstlichen Teil Spaniens (Katalonien,
Valencia und Castilla-La-Mancha) insgesamt 29 Ausbrüche aufgetreten. Die
Kommission hat mehrere Schutzmaßnahmen zur Einschränkung der Verbringung
und des Handels mit Schweinen und bestimmten Schweinefleischerzeugnissen
aus den entsprechenden Gebieten getroffen. Diese Maßnahmen wurden an den
jeweiligen Stand der Entwicklungen angepasst. Am 15. November 2001 waren
keine Handelsbeschränkungen bzw. Verbringungsverbote für Tiere mehr in Kraft.
Die spanischen Behörden haben ein nationales Programm zur serologischen
Überwachung von Schweinehaltungsbetrieben eingeführt, um etwaige Infektionen
nachweisen bzw. ausschließen zu können.
:LH LVW GHU 6WDQG EHLP MQJVWHQ $XVEUXFK GHU 6FKZHLQHSHVW LQ
'HXWVFKODQG"
Im Jahre 2001 wurden in Deutschland insgesamt 5 Ausbrüche der Schweinepest
entdeckt, zwei im Juni/Juli in Niedersachsen und drei im Oktober in RheinlandPfalz.
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Diese Ausbrüche wurden von einem Virus des gleichen Typs hervorgerufen wie es
bei Wildschweinen in diesen Gebieten nachgewiesen wurde, was darauf hindeutet,
dass die Schweinepest ihren Ausgang in der heimischen Wildschweinpopulation
genommen hat.
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In ganz Deutschland läuft ein Programm zur Überwachung und Bekämpfung der
Schweinepest, das auch umfangreiche Tests von Haus- und Wildschweinen
umfasst. Dazu gehören
- obligatorische Tests an erlegten oder verendeten Wildschweinen in den
betreffenden Gebieten,
- das Verbot, Fleisch von Wildschweinen mit negativem Testergebnis außerhalb
der lokalen Märkte in Verkehr zu bringen,
- Jagdstrategien zur Verringerung der anfälligen Wildschweinpopulation durch
gezielte Jagd auf Jungtiere,
- strenge Überwachung und rigorose Beschränkung der Verbringung von
Hausschweinen in Gebiete, in denen die Schweinepest bei Wildschweinen
grassiert, sowie das Verbot, Hausschweine aus diesen Gebieten in andere
Mitgliedstaaten zu verbringen.
Ferner wird die Wildschweinpolpulation in verschiedenen Teilen Deutschlands
versuchsweise geimpft. Diese Versuche scheinen in einigen Gebieten zu positiven
Ergebnissen zu führen, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn auch mit
diesen Maßnahmen nicht immer die Seuche ganz aus der Wildschweinpopulation
getilgt werden konnte, so wurde doch damit die Zahl der Seuchenausbrüche bei
Hausschweinen begrenzt und erfolgreich verhindert, dass sich die Seuche aus den
Gebieten, in denen sie bei Wildschweinen grassiert, weiter ausbreitet.
:LHLVWGHU6WDQGLQGHQ%HLWULWWVOlQGHUQ"
-2-
PP-2001-02280-00-00-DE-TRA-00 (EN)
In einigen Beitrittsländern grassiert die klassische Schweinepest in der
Wildschweinpopulation.
Dieses
Problem
ist
Gegenstand
der
Beitrittsverhandlungen. Die Beitrittsländer müssen eingehende Informationen über
die klassische Schweinepest und die Maßnahmen zu ihrer Überwachung und
Bekämpfung bei Wild- und Hausschweinen vorlegen.
:LH ZHUGHQ $XVJOHLFKV]DKOXQJHQ IU /DQGZLUWH JHUHJHOW XQG ZHOFKH
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Die Gemeinschaft erstattet den Mitgliedstaaten bis zu 50 % ihrer Ausgaben für
Ausgleichszahlungen an Landwirte, deren Tiere gekeult und entsorgt werden
müssen, sowie für die Kosten zur Desinfektion der Betriebe, in denen
Bestandskeulungen vorgenommen werden.
:DV XQWHUQLPPW GLH .RPPLVVLRQ XP 0DVVHQNHXOXQJHQ ]X
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Um die Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern, schreibt das
Gemeinschaftsrecht vor, dass die einzelstaatlichen zuständigen Behörden einen
Krisenplan in Kraft setzen, der einzelstaatliche Maßnahmen zur raschen und
wirksamen Tilgung des Ausbruchs vorsieht. Ob diese Pläne auch wirksam sind,
wird in einer Reihe von Inspektionen des Lebensmittel- und Veterinäramts geprüft.
Die Europäische Kommission räumt ein, dass Massenkeulungen so weit wie
möglich vermieden werden sollten.
Zur Zeit sind sich jedoch alle Sachverständigen darin einig, dass unmittelbar nach
dem Seuchenausbruch rigorose Seuchentilgungsmaßnahmen durchgeführt
werden müssen, insbesondere in Gebieten mit hoher Schweinebesatzdichte, da
dies die beste Methode ist, um eine Ausbreitung der Seuche und ein massives
Tiersterben zu verhinden.
Außerdem schließt das Gemeinschaftsrecht den Einsatz von Notimpfungen nicht
aus, sofern sich diese als notwendig und wirksam erweisen.
:LHLVWGHU6WDQGGHUZLVVHQVFKDIWOLFKHQ(UNHQQWQLVVH"
Der wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung
hat in seiner Stellungnahme zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest 1997
nachdrücklich von Impfungen abgeraten und weitere Studien zur Entwicklung und
Verwendung von Marker-Impfstoffen empfohlen. Solche Studien werden seither
von der Gemeinschaft finanziell gefördert (siehe oben).
In seinem Bericht über die klassische Schweinepest bei Wildschweinen empfahl
der wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung im
August 1999, einige Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung einzuführen, mit denen
sich die Situation verbessern ließe, insbesondere durch eine selektive
Verringerung der Jungtierpopulation bei Wildschweinen und durch die Impfung der
Wildschweine.
In einigen Gebieten Deutschlands wird zurzeit versucht, die Wildschweinpopulation
zu impfen. Bisher haben sich diese Versuche als vielversprechend erwiesen.
Allerdings sind noch einige technische Probleme zu lösen, bevor abschließend
beurteilt werden kann, ob die Impfungen wirksam sind und eine geeignete
Methode darstellen, um die Seuche bei Wildschweinen zu bekämpfen und zu
tilgen.
-3-
PP-2001-02280-00-00-DE-TRA-00 (EN)
Anhang 1
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3
534
175
Dänemark
0
0
Finnland
0
0
Frankreich
109
7
Deutschland
2240
475
Griechenland
30
0
Irland
0
0
Italien
304
262
Luxemburg
11
0
Niederlande
453
441
Portugal
243
0
Spanien
157
99
Schweden
0
0
Vereinigtes
Königreich
11
16
Österreich
Belgien
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