0(02 Brüssel, den 5. Dezember 2001 )UDJHQ XQG 6FKZHLQHSHVW $QWZRUWHQ ]XU NODVVLVFKHQ :DVLVWNODVVLVFKH6FKZHLQHSHVW" Die klassische Schweinepest ist eine hoch ansteckende virale Tierseuche, die Hausschweine und Wildschweine befällt. Sie führt zu schwerer Erkrankung und sehr hoher Mortalität bei den infizierten Tieren; bei infizierten Jungtieren beträgt die Mortalität bis zu 90 %. Die Schweinepest ist hoch ansteckend und wird durch direkten oder indirekten Kontakt von einem Tier auf das andere übertragen. Das Virus wird durch Blut, Gewebe, Sekrete und Exkremente kranker und toter Tiere übertragen. Schweine können sich durch Nahrungsaufnahme, Einatmen, Sperma oder kontaminierten Abrieb infizieren. Darüber hinaus tragen kongenital infizierte Ferkel das Virus dauerhaft im Blut und können es monatelang weiterverbreiten. :LHZLUGGLH6FKZHLQHSHVWYHUEUHLWHW" Die klassische Schweinepest wird hauptsächlich durch den Kontakt mit infizierten Schweinen verbreitet. Sie kann jedoch auch indirekt von einem Betrieb zum anderen übertragen werden, und zwar durch Besucher, kontaminierte Fahrzeuge, Betriebsausstattung, Kleidung, Instrumente usw., durch unzureichend behandelten Spültrank (Küchenabfälle) oder kontaminiertes frisches Schweinefleisch und Fleischerzeugnisse. Die Seuche kann durch kontaminiertes Material oder Fleisch(erzeugnisse) über große Entfernungen übertragen werden. In den letzten zehn Jahren ist deutlich geworden, dass Wildschweine in einigen Gebieten Europas Virusträger sind und eine Infektionsquelle für Hausschweine bilden. 6WHOOWGLHNODVVLVFKH6FKZHLQHSHVWHLQ5LVLNRIUGHQ0HQVFKHQGDU" Nein, es ist kein Risiko Schweinepestvirus bekannt. einer Erkrankung des Menschen durch das :DV ZLUG JHWDQ XP GHQ $XVEUXFK GHU NODVVLVFKHQ 6FKZHLQHSHVW ]X YHUKLQGHUQ" Die Gemeinschaft hat strenge Vorschriften für die Einfuhr lebender Schweine sowie von frischem und gepökeltem Schweinefleisch erlassen, um das Einschleppen der klassischen Schweinepest zu verhindern. Einfuhren werden nur aus Schweinepest-freien Ländern oder Regionen genehmigt, deren Veterinärbehörden für fähig gehalten werden, die Schweinepest zu erkennen und angemessene Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu treffen. Die Einfuhrländer müssen darüber hinaus auch alle anderen Bedingungen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit erfüllen. :HOFKH 3ROLWLN ZLUG EHL $XVEUFKHQ GHU NODVVLVFKHQ 6FKZHLQHSHVW YHUIROJW" Derzeit wird angestrebt, die Seuche in der Gemeinschaft zu tilgen. Dies bedeutet, dass beim Ausbruch der Schweinepest deren Ausmerzung angestrebt wird. Dazu gehören die Schlachtung des gesamten Schweinebestands der betreffenden Betriebe, die Entsorgung von Tierkörpern und Einstreu sowie die Desinfektion der Betriebe in den betreffenden Infektionsgebieten. Die Verbringung der Schweine in die bzw. aus den infizierten Gebieten wird kontrolliert. Es findet eine epidemiologische Untersuchung statt, um Quellen und Verbreitungsgebiete der Infektion zu ermitteln. Innerhalb des infizierten Gebiets werden spezielle Überwachungsmaßnahmen getroffen. :HOFKH ,PSISROLWLN ZLUG 6FKZHLQHSHVWYHUIROJW" ]XU %HNlPSIXQJ GHU NODVVLVFKHQ Seit den 90er Jahren wird nicht mehr gegen die klassische Schweinepest geimpft. Impfung ist nur im Notfall nach Bestätigung des Seuchenausbruchs zulässig, wenn die Gefahr weiterer schwerer Ausbrüche besteht. Der wissenschaftliche Ausschuss hat 1997 bekräftigt, dass diese Politik sinnvoll ist. Nach einer Infektion mit dem Schweinepestvirus zeigen geimpfte Tiere normalerweise keine klinischen Symptome; d. h. sie sind dagegen geschützt. Weil die Impfung aber zu einer stillen Weiterverbreitung des Virus in einer geimpften aber nicht völlig immunen Schweinepopulation führen kann, zögern die Wissenschaftler jedoch, Impfungen als Mittel zur Seuchentilgung einzusetzen. Darüber hinaus schrecken die Handelsbeschränkungen für die Gebiete, in denen geimpft wird, von der Impfung eher ab. Angesichts der Tatsache, dass in der Gemeinschaft etwa 200 Mio. Schweine pro Jahr erzeugt werden, sind auch die Kosten einer flächendeckenden präventiven Impfpolitik zu berücksichtigen. :DVVLQG0DUNHU,PSIVWRIIHXQGZRULQEHVWHKHQLKUH9RUWHLOH" Marker-Impfstoffe können Schweinen einen Impfschutz gegen die Schweinepest verleihen, der sich durch einen Labortest gegebenenfalls von der durch eine natürliche Infektion hervorgerufenen Immunreaktion unterscheiden lässt. Der Vorteil der Marker-Impfstoffe besteht darin, dass sie die Unterscheidung von infizierten Schweinen (die, auch ohne selbst Krankheitsanzeichen aufzuweisen, die Seuche auf andere Tiere übertragen können) und geimpften Schweinen ermöglichen. Damit wären die derzeit geltenden Handelsbeschränkungen für geimpfte Schweine und deren Erzeugnisse nicht mehr erforderlich. 2 :DUXPZHUGHQQRFKNHLQH0DUNHU,PSIVWRIIHYHUZHQGHW" Vor kurzem wurden zwei neue Impfstoffe entwickelt, die über spezielle Merkmale verfügen, welche ihre Verwendung als Marker-Impfstoffe erleichtern, indem sie nur Immunschutz gegen eines der Virusproteine hervorrufen. Diese beiden Impfstoffe haben eine Zulassung von der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) erhalten. Ein 1999 mit finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft durchgeführter groß angelegter Laborversuch hat jedoch ergeben, dass trotz dieser speziellen Merkmale noch keine geeignete Testmethode für die Unterscheidung dieser durch Marker-Impfstoffe hervorgerufenen Immunreaktion und einer tatsächlichen Infektion verfügbar ist. Forschungsarbeiten zur Entwicklung einer solchen Testmethode sind jedoch im Gange und verzeichnen erste Fortschritte. Nach der neuen Richtlinie des Rates über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (siehe unten) wird die Verwendung dieser Impfstoffe im Notfall möglich, sobald die entsprechenden Labortests entwickelt und validiert worden sind. :HOFKH ZLUWVFKDIWOLFKHQ $XVZLUNXQJHQ KDEHQ $XVEUFKH GHU 6FKZHLQHSHVW" Die klassische Schweinepest darf in modernen Schweinehaltungsbetrieben nicht auftreten. Bricht sie aus, sind angemessene Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu ergreifen. Dazu gehören Handelsbeschränkungen, die mit den internationalen Standards und den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Einklang stehen. Ein Ausbruch der Schweinepest beeinträchtigt den innergemeinschaftlichen wie auch den internationalen Handel und die Verbringung von Schweinen und deren Erzeugnissen. Die allgemeinen wirtschaftlichen Folgen können gravierend sein. So belastete beispielsweise die 1997-1998 in den Niederlanden aufgetretene schwere Seuche den Gemeinschaftshaushalt insgesamt mit etwa 600 Mio. EUR. Die Gesamtkosten und wirtschaftlichen Verluste durch diese Seuche wurden auf etwa 2 Millarden EUR geschätzt. ,VW LUJHQGHLQH bQGHUXQJ GHU GHU]HLWLJHQ 3ROLWLN ]XU %HNlPSIXQJ GHU 6FKZHLQHSHVWYRUJHVHKHQ" Der Rat der Landwirtschaftsminister hat am 23. Oktober 2001 eine neue Richtlinie über Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest erlassen, die auf einem im September 2000 vorgelegten Vorschlag der Kommission (KOM(462)endg.) beruht. Mit dieser neuen Richtlinie werden die geltenden Bestimmungen konsolidiert und an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, Fortschritte und Erfahrungen angepasst, die in den letzten Jahren bei Schweinepestausbrüchen in Gebieten mit hoher Schweinebesatzdichte gewonnen wurden. 3 Mit den neuen Bestimmungen wird die Nicht-Impfungspolitik fortgesetzt, die auf dem Konzept der Keulung des gesamten Schweinebestands infizierter Betriebe beruht. Sie sehen aber auch vor, in künftigen Notfällen größeren Gebrauch von Impfungen durch die Verwendung von Marker-Impfstoffen zu machen. MarkerImpfstoffe werden, sobald geeignete Testmethoden entwickelt und zugelassen worden sind, die Unterscheidung geimpfter und tatsächlich infizierter Tiere ermöglichen. Für die Verwendung dieser Impfstoffe wird von der Kommission im Einzelfall eine Genehmigung erteilt; sie unterliegen strenger Kontrolle und Evaluation. Auch müssen spezifische Entscheidungen über Handelsbeschränkungen für Betriebe, die Marker-Impfstoffe verwendet haben, im Einzelfall getroffen werden. Die neue Richtlinie verbietet die Verfütterung von Spültrank an Schweine; sie verschärft und differenziert die geltenden Kontrollmaßnahmen, beispielsweise durch Erweiterung der Meldepflicht und die Vorschrift einer eingehenden epidemiologischen Untersuchung nach einem Schweinepestausbruch. Außerdem sieht sie die Möglichkeit vor, Wildschweine nach einem Ausbruch der Schweinepest zu impfen, und legt ausführlichere Vorschriften für Krisenpläne fest. Die neuen Bestimmungen treten am 1. November 2002 in Kraft. :LH ZLUNVDP ZDUHQ GLH 0DQDKPHQ ]XU %HNlPSIXQJ GHU 6FKZHLQHSHVWLQGHQOHW]WHQ-DKUHQ" In den achtziger Jahren sind im Ganzen mehrere Tausend Ausbrüche der Schweinepest aufgetreten. In den neunziger Jahren, als der NichtImpfungsgrundsatz eingeführt wurde, hatte sich die Zahl der Ausbrüche deutlich verringert, bis 1997/98 eine größere Seuche auftrat (mit insgesamt etwa 600 Ausbrüchen). In den letzten Jahren hat sich die Situation weitgehend verbessert, doch besteht die Seuche in einigen Wildschweingebieten der Gemeinschaft und angrenzender Länder fort. Sie stellt daher weiterhin eine ernsthafte Bedrohung für die Schweinehaltung in der Gemeinschaft dar, insbesondere in Gebieten mit hoher Schweinebesatzdichte, in denen sich die Seuchenbekämpfung als sehr schwierig erweisen kann. :LH YLHOH $XVEUFKH NODVVLVFKHU 6FKZHLQHSHVW VLQG LQ GHQ OHW]WHQ -DKUHQDXIJHWUHWHQ" Die letzte größere Schweinepestepidemie trat 1997/1998 mit Ausbrüchen in Deutschland, Belgien und Italien sowie vor allem in Spanien und den Niederlanden auf. Allein in den Niederlanden wurden bei dieser Epidemie zwischen 10 und 11 Mio. Schweine (bei mehr als 400 Ausbrüchen) gekeult und vernichtet; in Spanien waren es mehr als 1,7 Mio. (bei etwa 100 Ausbrüchen). In den folgenden beiden Jahren nahm die Zahl der Seuchenausbrüche deutlich ab (siehe die Tabelle im Anhang). 4 6FKZHLQHSHVWDXVEUFKHEHL+DXVVFKZHLQHQLQGHU(XURSlLVFKHQ 8QLRQ -DQXDU'H]HPEHU 140 H K F U E V X $ U H G O K D = 120 100 80 60 40 20 0 J F M AM J J A S O N D J F M A M J J A S O N D J F M AM J J A S O N D J F M AM J J A S O N 0RQDWH Das Vereinigte Königreich verzeichnete dagegen 16 Ausbrüche im Jahr 2000, die von einem Stamm des Schweinepestvirus hervorgerufen wurden, der nicht aus der Gemeinschaft stammte und höchstwahrscheinlich durch kontaminierte Lebensmittelabfälle in das Vereinigte Königreich gelangt ist. Im Jahr 2001 sind in Spanien 29 Ausbrüche der Schweinepest aufgetreten, die wahrscheinlich auf ein Virus zurückgehen, das in die Gemeinschaft eingeschleppt wurde; in Deutschland traten 5 und in Italien (auf der Insel Sardinien) ebenfalls 5 Ausbrüche in Gebieten auf, in denen die Seuche bei Wildschweinen vorkommt. /LHJW GLH 8UVDFKH IU GLH NODVVLVFKH 6FKZHLQHSHVW LQ GHU ,QWHQVLYKDOWXQJYRQ6FKZHLQHQ" Nein, die Ursache der Schweinepest liegt nicht in der Intensivhaltung von Schweinen, wie ihr häufiges Auftreten in kleinen Familienbetrieben und bei frei laufenden Schweinen zeigt, die mit infizierten Wildschweinen, kontaminiertem Spültrank oder Küchenabfällen in Kontakt kommen können. Letzteres war wahrscheinlich im Vereinigten Königreich der Fall. Die klassische Schweinepest verursacht jedoch in Gebieten mit hoher Schweinebesatzdichte wegen der dort vorhandenen potenziellen Risikofaktoren große Probleme. Die Tatsache, dass die Schweinepest in der Wildschweinpopulation aufgetreten ist und fortbesteht, gibt in einigen Gebieten Deutschlands, Italiens, Frankreichs und Österreichs Anlass zur Sorge, obwohl sich die allgemeine Lage im Vergleich zu 1999 verbessert hat. 5 PP-2001-02280-00-00-DE-TRA-00 (EN) :LH LVW GHU 6WDQG EHLP MQJVWHQ $XVEUXFK GHU 6FKZHLQHSHVW LQ 6SDQLHQ" Von Juni bis September 2001 sind im nordöstlichen Teil Spaniens (Katalonien, Valencia und Castilla-La-Mancha) insgesamt 29 Ausbrüche aufgetreten. Die Kommission hat mehrere Schutzmaßnahmen zur Einschränkung der Verbringung und des Handels mit Schweinen und bestimmten Schweinefleischerzeugnissen aus den entsprechenden Gebieten getroffen. Diese Maßnahmen wurden an den jeweiligen Stand der Entwicklungen angepasst. Am 15. November 2001 waren keine Handelsbeschränkungen bzw. Verbringungsverbote für Tiere mehr in Kraft. Die spanischen Behörden haben ein nationales Programm zur serologischen Überwachung von Schweinehaltungsbetrieben eingeführt, um etwaige Infektionen nachweisen bzw. ausschließen zu können. :LH LVW GHU 6WDQG EHLP MQJVWHQ $XVEUXFK GHU 6FKZHLQHSHVW LQ 'HXWVFKODQG" Im Jahre 2001 wurden in Deutschland insgesamt 5 Ausbrüche der Schweinepest entdeckt, zwei im Juni/Juli in Niedersachsen und drei im Oktober in RheinlandPfalz. :HOFKHQ 8UVSUXQJ 6FKZHLQHSHVW" KDW GLH LQ 'HXWVFKODQG DXVJHEURFKHQH Diese Ausbrüche wurden von einem Virus des gleichen Typs hervorgerufen wie es bei Wildschweinen in diesen Gebieten nachgewiesen wurde, was darauf hindeutet, dass die Schweinepest ihren Ausgang in der heimischen Wildschweinpopulation genommen hat. :HOFKH 0DQDKPHQ ZXUGHQ ]XU %HNlPSIXQJ GHU 6FKZHLQHSHVW LQ 'HXWVFKODQGJHWURIIHQ" In ganz Deutschland läuft ein Programm zur Überwachung und Bekämpfung der Schweinepest, das auch umfangreiche Tests von Haus- und Wildschweinen umfasst. Dazu gehören - obligatorische Tests an erlegten oder verendeten Wildschweinen in den betreffenden Gebieten, - das Verbot, Fleisch von Wildschweinen mit negativem Testergebnis außerhalb der lokalen Märkte in Verkehr zu bringen, - Jagdstrategien zur Verringerung der anfälligen Wildschweinpopulation durch gezielte Jagd auf Jungtiere, - strenge Überwachung und rigorose Beschränkung der Verbringung von Hausschweinen in Gebiete, in denen die Schweinepest bei Wildschweinen grassiert, sowie das Verbot, Hausschweine aus diesen Gebieten in andere Mitgliedstaaten zu verbringen. Ferner wird die Wildschweinpolpulation in verschiedenen Teilen Deutschlands versuchsweise geimpft. Diese Versuche scheinen in einigen Gebieten zu positiven Ergebnissen zu führen, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn auch mit diesen Maßnahmen nicht immer die Seuche ganz aus der Wildschweinpopulation getilgt werden konnte, so wurde doch damit die Zahl der Seuchenausbrüche bei Hausschweinen begrenzt und erfolgreich verhindert, dass sich die Seuche aus den Gebieten, in denen sie bei Wildschweinen grassiert, weiter ausbreitet. :LHLVWGHU6WDQGLQGHQ%HLWULWWVOlQGHUQ" -2- PP-2001-02280-00-00-DE-TRA-00 (EN) In einigen Beitrittsländern grassiert die klassische Schweinepest in der Wildschweinpopulation. Dieses Problem ist Gegenstand der Beitrittsverhandlungen. Die Beitrittsländer müssen eingehende Informationen über die klassische Schweinepest und die Maßnahmen zu ihrer Überwachung und Bekämpfung bei Wild- und Hausschweinen vorlegen. :LH ZHUGHQ $XVJOHLFKV]DKOXQJHQ IU /DQGZLUWH JHUHJHOW XQG ZHOFKH .RVWHQ KDEHQ GLH MQJVWHQ $XVEUFKH GHU NODVVLVFKHQ 6FKZHLQHSHVW IUGHQ*HPHLQVFKDIWVKDXVKDOWYHUXUVDFKW" Die Gemeinschaft erstattet den Mitgliedstaaten bis zu 50 % ihrer Ausgaben für Ausgleichszahlungen an Landwirte, deren Tiere gekeult und entsorgt werden müssen, sowie für die Kosten zur Desinfektion der Betriebe, in denen Bestandskeulungen vorgenommen werden. :DV XQWHUQLPPW GLH .RPPLVVLRQ XP 0DVVHQNHXOXQJHQ ]X YHUKLQGHUQ" Um die Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern, schreibt das Gemeinschaftsrecht vor, dass die einzelstaatlichen zuständigen Behörden einen Krisenplan in Kraft setzen, der einzelstaatliche Maßnahmen zur raschen und wirksamen Tilgung des Ausbruchs vorsieht. Ob diese Pläne auch wirksam sind, wird in einer Reihe von Inspektionen des Lebensmittel- und Veterinäramts geprüft. Die Europäische Kommission räumt ein, dass Massenkeulungen so weit wie möglich vermieden werden sollten. Zur Zeit sind sich jedoch alle Sachverständigen darin einig, dass unmittelbar nach dem Seuchenausbruch rigorose Seuchentilgungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, insbesondere in Gebieten mit hoher Schweinebesatzdichte, da dies die beste Methode ist, um eine Ausbreitung der Seuche und ein massives Tiersterben zu verhinden. Außerdem schließt das Gemeinschaftsrecht den Einsatz von Notimpfungen nicht aus, sofern sich diese als notwendig und wirksam erweisen. :LHLVWGHU6WDQGGHUZLVVHQVFKDIWOLFKHQ(UNHQQWQLVVH" Der wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung hat in seiner Stellungnahme zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest 1997 nachdrücklich von Impfungen abgeraten und weitere Studien zur Entwicklung und Verwendung von Marker-Impfstoffen empfohlen. Solche Studien werden seither von der Gemeinschaft finanziell gefördert (siehe oben). In seinem Bericht über die klassische Schweinepest bei Wildschweinen empfahl der wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und artgerechte Tierhaltung im August 1999, einige Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung einzuführen, mit denen sich die Situation verbessern ließe, insbesondere durch eine selektive Verringerung der Jungtierpopulation bei Wildschweinen und durch die Impfung der Wildschweine. In einigen Gebieten Deutschlands wird zurzeit versucht, die Wildschweinpopulation zu impfen. Bisher haben sich diese Versuche als vielversprechend erwiesen. Allerdings sind noch einige technische Probleme zu lösen, bevor abschließend beurteilt werden kann, ob die Impfungen wirksam sind und eine geeignete Methode darstellen, um die Seuche bei Wildschweinen zu bekämpfen und zu tilgen. -3- PP-2001-02280-00-00-DE-TRA-00 (EN) Anhang 1 =DKOGHUYRQGHQ0LWJOLHGVWDDWHQJHPHOGHWHQ$XVEUFKHGHU NODVVLVFKHQ6FKZHLQHSHVW XQG /$1' - 3 534 175 Dänemark 0 0 Finnland 0 0 Frankreich 109 7 Deutschland 2240 475 Griechenland 30 0 Irland 0 0 Italien 304 262 Luxemburg 11 0 Niederlande 453 441 Portugal 243 0 Spanien 157 99 Schweden 0 0 Vereinigtes Königreich 11 16 Österreich Belgien ,16*(6$07 -4-