IQB 17.08.12

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IQB
Newsletter zum Pflege &. Medizinrecht
&. zu fachspezifischen Informationen rund um die Medizin &. Pflege
v. Ass. jur. Lutz
Barth &. RA(in) Tomke Claußen
17.08.12
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Rechtsprechungshinweise
LSG Essen: Veröffentlichung der "Pflege-TÜV"-Ergebnisse zulässig
LSG Essen, Urt. v. 15.08.12 (Az. L 10 P 137/11)
Das LSG Essen hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Berichten über die Qualität
von Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekassen zulässig ist.
Quelle: Justiz NRW, Mitteilung v. 16.08.12 >>>
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_08_2012/index.php <<<
(html)
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LG Gießen: Wer als zuständiger Arzt einer psychiatrischen Klinik nichts zur
Verhinderung eines freiverantwortlich begangenen Selbstmordes unternimmt, macht
sich nicht strafbar, auch wenn der betreffende Patient wegen Suizidgefahr überwiesen
wurde (Ls. des Gerichts)
LG Gießen, Beschl. v. 28.06.12 (Az. 7 Qs 63/12)
Quelle: Hessenrecht / Landerechtsprechungsdatenbank / Entscheidungen der hessischen
Gerichte; der Beschluss kann im Volltext unter dem nachfolgenden Link nachgelesen werden
>>>
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/9y3/page/bslaredaprod.psml?pid=D
okumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresul
ts=1022&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE219862012%3Ajurisr03&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint <<< (html)
1
Literaturhinweise
Sterbehilfe-Diskurs
Medizinethische Werte sind in Frage zu stellen!
Entgegen der von dem Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer vertretenen
Auffassung
(vgl. dazu die Mitteilung v. 01.08.12, Ärzte sind keine aktiven Sterbehelfer, online unter >>>
http://www.slaek.de/aktuell/archiv/2012/070-Sterbehilfe.html )
sind selbstverständlich „medizinethische Werte“ zu hinterfragen und allein der Hinweis auf
die Palliativmedizin vermag eine notwendige Diskussion nicht zu ersetzen. Dies gilt auch in
Kenntnis dessen, das „gerade in der Palliativmedizin (…) es von eminenter Bedeutung (sei),
dass Ärzte dem unheilbar kranken Patienten möglichst die Schmerzen nehmen und ihn am
Ende seiner Tage noch psychisch und spirituell begleiten“, wie der Präsident der
Sächsischen Landesärztekammer zu bedenken gibt.
Von eminenter Bedeutung ist in erster Linie das Selbstbestimmungsrecht des
schwersterkrankten Patienten, welches selbstverständlich auch von den Palliativmedizinern
vollumfänglich zu respektieren ist, auch um den „Preis“, dass diese im Zweifel nach dem
Willen des Patienten ihre therapeutischen Angebote nicht umsetzen können.
Das Recht ist weiter denn je davon entfernt, dass zu übernehmen, was die Arztethik vorgibt
und insofern könnte es Sinn machen, dass die bei der BÄK eingerichtete Zentrale
Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten
(Zentrale Ethikkommission) eine Stellungnahme zur Sterbehilfeproblematik erarbeitet, die
dann in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt wird.
Das freiverantwortliche Sterben ist eine Angelegenheit von überregionaler Bedeutung und
erfordert eine gemeinsame Antwort für die Bundesrepublik Deutschland, die keinesfalls
durch einen „ethischen Flickenteppich“ in den einzelnen Kammerbezirken entbehrlich wird.
Die Geschäfte der Zentralen Ethikkommission werden durch die Bundesärztekammer geführt
(vgl. dazu § 8 des Statuts in der Fassung v. 20.04.12; vgl. dazu die aktuelle Bekanntmachung in PP 11,
Ausgabe August 2012, Seite 382; online unter >>> http://www.aerzteblatt.de/archiv/128406/Statut-derZentralen-Kommission-zur-Wahrung-ethischer-Grundsaetze-in-der-Medizin-und-ihren-Grenzgebieten%28Zentrale-Ethikkommission%29)
und allen voran dem Präsidenten der BÄK, Frank Ulrich Montgomery, würde ein stückweit
die hohe Last der ethischen Grundorientierung seiner ärztlichen Kolleginnen und Kollegen
abgenommen werden, wenn die BÄK die Zentrale Ethikkommission mit einer Stellungnahme
„beauftragt“, zumal insoweit besondere Kernkompetenzen mit Blick auf einen Wertediskurs
einzufordern sind, die nicht ohne weiteres vom Präsidenten der BÄK erwartet werden
können.
2
Wie sicherlich gegenwärtig, habe ich bereits mehrfach kritisch nachgefragt, warum eine
Zentrale Ethikkommission, wenn sie denn schon eingerichtet ist, nicht mit einer ethischen
Grundsatzfrage betraut wird, die derzeit von überragendem Interesse ist?
Ich möchte nicht spekulieren, aber es mutet doch schon mehr als seltsam an, wenn eine
hochrangig besetzte Expertenkommission sich in einem bedeutenden Wertediskurs über die
„Arztethik“ nicht zu Worte meldet.
Lutz Barth (15.08.12)
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Göttinger Organspendeskandal
Ein Arzt zerstört das Vertrauen in ein ganzes System
von Prof. Dr. Torsten Verrel
Quelle: Legal Tribune online v. 13.08.12 >>>
http://www.lto.de//recht/hintergruende/h/goettinger-organspendeskandal-arzt-im-visier-derstaatsanwaltschaft/ <<< (html)
Veranstaltungshinweise / Sonstiges
Pflegewissenschaftler
Pflege braucht die Akademisierung
Die Pflege-Fachexperten von morgen kommen ohne Studium nicht aus, findet Professor
Stefan Görres. Der Pflegewissenschaftler ist der Ansicht, dass auch viele Ärzte längst vom
Pflegestudium überzeugt sind.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 16.08.12 >>>
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/819588/pflegewissenschaftlerpflege-braucht-akademisierung.html <<< (html)
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Bedarf
Hausärzte gebraucht zur Ethikberatung in Heimen
Immer mehr Pflegeheime etablierten eine Ethikberatung für ihre Bewohner. Aber die
Kooperation bei den Fallbesprechungen zwischen Pflegeheimen und Hausärzten steckt
vielerorts noch in den Kinderschuhen. Es fehlen Zeit und Honorar.
v. Christian Beneker
3
Quelle: Ärzte Zeitung v. 15.08.12 >>>
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/819520/bedarf-hausaerztegebraucht-ethikberatung-heimem.html?sh=5&h=-216434187 <<< (html)
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Gesetzentwurf zur „aktiven Sterbehilfe“/ Malteser fordern klares Tötungsverbot
Quelle: Malteser in Deutschland, Mitteilung v. 14.08.12 >>>
http://www.malteser.de/aktuelles/newsdetails/article/6660.html <<< (html)
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Deutschland, einig Sterbeland?
Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe greift zu kurz
v. Erzbischof Werner Thissen
Quelle: Welt online v. 13.08.12 >>>
http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article108585061/Deutschland-einigSterbeland.html <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth, 15.08.12):
Mit Verlaub – so geht das nicht! Der „Glaube“ mag zwar „Berge“ versetzen, aber nicht
das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Menschen. Es wird hier einer
Kultur des Lebens geredet, dem der Schwersterkrankte entfliehen möchte. Er ist
gerade nicht (!) dazu verpflichtet, sich helfen zu lassen und sofern dies respektiert
wird, kann sich wahre Menschlichkeit entfalten. Zugleich muss es nachdenklich
stimmen, wenn mehr oder weniger direkt der schwersterkrankte Patient diskreditiert
wird, wenn der Erzbischof meint: „Selbsttötung ist Gewaltanwendung des Menschen
gegen sich selbst. Wer sie fördert, fördert ein Klima der Gewaltbereitschaft, auch in
anderen Bereichen.“
Abermals mit Verlaub: Dies ist schlicht Unfug und ein weitergehender Kommentar
hierzu ist m.E. entbehrlich!
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Von „Äpfeln und Birnen“ im Sterbehilfe-Diskurs!
Ein Leserkommentar v. Lutz Barth (14.08.12), in Ärzte Zeitung >>>
http://www.aerztezeitung.de/extras/leserkommentare/?sid=819283&pid=827437 <<< zum
Beitrag v. Christoph Fuhr, Der Standpunkt zur Sterbehilfe-Diskussion: Bitte keine
Kompromisse!, in Ärzte Zeitung v. 12.08.12 >>>
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/?sid=819283 <<<
(html)
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Gesundheit
Lindern statt heilen
v. Adelheid Müller-Lissner
Quelle: Der Tagesspiegel v. 13.08.12 >>>
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/gesundheit/lindern-statt-heilen/6992158.html <<<
(html)
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Sterbehilfe
„Wir brauchen den ärztlich assistierten Suizid“
Interview mit Uwe-Christian Arnold
Quelle: Cicero v. 10.08.12 >>> http://www.cicero.de/berliner-republik/sterbehelfer-arnold-wirbrauchen-einen-aerztlichen-suizid?seite=2 <<< (html)
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Montgomery: PID-Verordnung ist ausgesprochen schwach und unausgegoren
Quelle: BÄK, Mitteilung v. 13.08.12 >>>
http://www.baek.de/page.asp?his=3.71.9972.10676.10727 <<< (html)
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Bahr will Stiftung Organtransplantation überprüfen
Quelle: Ärzteblatt.de v. 13.08.12 >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51242 <<< (html)
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Sterbehilfe
Geschäft mit dem Leben
v. Jost Müller-Neuhof
Quelle: Der Tagesspiegel v. 12.08.12 >>> http://www.tagesspiegel.de/meinung/sterbehilfegeschaeft-mit-dem-leben/6990348.html <<< (html)
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Interview zum Organspende-Skandal
"Das Problem wird mit einer neuen Behörde nicht gelöst"
Der Organspende-Skandal von Göttingen und Regensburg erschüttert auch die
Nephrologen. Im Interview mit der "Ärzte Zeitung" fordert ihr Präsident, Professor Reinhard
Brunkhorst, neue Kontrollen und "schmerzhafte Sanktionen".
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Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.08.12 >>>
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/819294/organspendeskandal-problem-neuen-behoerde-nicht-geloest.html <<< (html)
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Der Sterbehilfe-Streit ist eine Geisterdebatte
Das geplante Gesetz zur Sterbehilfe werde der aktiven Tötung Vorschub leisten, beklagen
Kritiker. Von Fakten lassen sie sich nicht beeindrucken, kommentiert K. Schuler.
Quelle: Zeit online v. 09.08.12 >>> http://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-08/sterbehilfekommentar/komplettansicht <<< (html)
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Der Standpunkt zum Sterbehilfe-Diskussion
Bitte keine Kompromisse!
Über den Gesetzentwurf zum Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe wurde viel
geschrieben und diskutiert. Zu lesen war ein Sammelsurium absurder Analysen und
Schlussforderungen, meint Christoph Fuhr. Für ihn ist klar: Wir brauchen kein Recht auf
Beihilfe zum Suizid.
Quelle: Ärzte Zeitung v. 12.08.12 >>>
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/article/819283/standpunkt-sterbehilfediskussion-bitte-keine-kompromisse.html <<< (html)
Ein Kurzkommentar von Lutz Barth (13.08.12)
Kompromissbereitschaft und Toleranz ist einzufordern!
Mit Verlaub: Der Autor des Beitrages meint, der Gesetzentwurf aus dem BMJ zur
kommerziellen Sterbehilfe habe eine konfuse und irritierende Debatte ausgelöst,
gleichsam ein Sammelsurium absurder Analysen und Schlussfolgerungen, die wir
hierzulande wohl angesichts der hohen (arzt)ethischen Integrität nicht benötigen.
Hier scheint an dem Autor, aber eben auch an manchen Kommentatoren und vor
allem Ärztefunktionäre eine seit Jahrzehnten zuweilen lebhafte und emotional
geführte Diskussion schlicht vorbeigegangen zu sein.
Es geht ausdrücklich nicht darum, innerhalb unserer Werteordnung eine
Präferenzentscheidung zwischen der Palliativmedizin und dem
Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Patienten treffen zu müssen,
sondern das mögliche Alternativverhalten aus der Innenperspektive des Patienten zu
tolerieren. Hierbei kann in dem vom Patienten verfügten resp. gewünschten
Behandlungsabbruch eine Alternative erblickt werden, so wie wir es zu akzeptieren
haben, dass der schwersterkrankte und „austherapierte“ Patient meint, durch einen
frei verantwortlichen Suizid aus dem Leben scheiden zu wollen.
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Klar ist vielmehr: Die führenden Diskutanten sollten sich vergegenwärtigen, dass es
keine Pflicht zum Leben gibt und gute Gründe dafür streiten, dass das individuelle
Leid nicht stets bis zum „bitteren Ende“ getragen werden muss, auch wenn für
manche hierin gleichsam ein heroischer Akt erblickt wird.
Und in der Tat: Es ist Flagge zu zeigen! Gegen einen restriktiven
neopaternalistischen Ethikkurs der Kammern und gegen eine breit angelegte ethische
Grunderziehung durch ethische Oberlehrer, die da meinen, mit einem Federstrich
über zentrale Grundrechte der schwersterkrankten und sterbenden Menschen
hinwegfegen zu können.
Es geht nicht darum, irgendein „Sommerloch“ zu füllen, sondern um die Befriedung
einer jahrzehntelangen Diskussion und zwar im Interesse derjenigen Patienten,
denen das individuelle Leid aufgrund ihrer schweren Erkrankung zu tragen unmöglich
geworden ist.
Wir debattieren hier über verfassungsrechtliche Binsenweisheiten und es darf nicht
darüber hinweggetäuscht werden, dass gerade konservative Eliten (einschl.
ranghoher Ärztefunktionäre) ein frei verantwortliches und selbstbestimmtes Sterben
verunmöglichen und so irgendwelchen „Sterbehilfe-Aktivisten“ ihre Plattform liefern
und den Weg für einen Sterbetourismus ebnen.
Wenn dies die Folge einer „Ethik“ ist, dann ist es m.E. um das „Grundgesetz
ärztlicher Sittlichkeit“ nicht gut bestellt und die dafür Verantwortlichen sollten sich im
wahrsten Sinne des Wortes schämen!
Ein Mitwirken von Ärzten bei der Selbsttötung von Menschen mag nicht in die
Wertewelt des Autors passen. Dies sei ihm auch ausdrücklich zugestanden, wie sich
unschwer aus Art. 4 des GG ergibt. Weitere Konsequenzen folgen allerdings hieraus
nicht!
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