Brandschutz-Newsletter Nr. 1/2010 Verwendung von Ethanolöfen Das Angebot von Ethanolöfen sowie deren Einsatz in Wohnungen hat stark zugenommen. Die Aussagen in der Werbung wie "brennt absolut sauber, geruchlos und rückstandsfrei, ohne Russ, Rauch, Asche" suggerieren eine absolut unbedenkliche Anwendung. Der Vergleich mit einem Rechaudbrenner entspricht nicht der Realität, zumal diese Geräte nicht als Brenner, sondern als Öfen bezeichnet werden. Öfen jedoch sind Bestandteil einer Heizungsanlage. Der wesentliche Unterschied zu einem Rechaudbrenner besteht in der Brennerleistung und der Verwendungsdauer dieser Öfen. Während ein Fondue nach ca. einer Stunde vorüber ist und der Brenner gelöscht wird, werden bei Öfen bis zu 7 Stunden Brenndauer angegeben. Bei der Verbrennung von einem Liter (Bio)Ethanol werden 5,9 kW Wärme erzeugt. 3 Dabei wird der Sauerstoff aus ca. 6 m Luft verbraucht und dieser bei der Verbrennung des im Ethanol enthaltenen Kohlenstoffs (C) in Kohlenstoffoxid (CO und CO2) umgewandelt. CO ist ein farbloses, geruchloses aber sehr giftiges Gas (gefährliches Atemgift). Es entsteht bei einer unvollständigen Verbrennung aus Mangel an Sauerstoff. Zudem ist zu bedenken, dass Bioethanol aus steuerrechtlichen Gründen mit Zusatzstoffen versehen ist, die ebenfalls verbrennen und dabei nicht abschätzbare gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte freisetzen können. Bioethanol als Brennstoff ist auch nicht ungefährlich. Ethanol ist eine leicht entzündliche Flüssigkeit, die ab einer Konzentration von nur 3,5 Vol% in der Luft zu Verpuffungen oder Explosionen führen kann. Verbrennungen können dabei nicht ausgeschlossen werden. In der Werbung werden Ethanolöfen häufig als Zusatzheizung angepriesen. Dabei wird unterlassen, darüber zu informieren, dass Feuerungen ohne Ableitung der Abgase nicht zur Beheizung von Räumen eingesetzt werden dürfen, die dem Aufenthalt von Personen und Tieren dienen. Zudem wird die Raumluftqualität für die Personen durch die Verbrennungsabgase verschlechtert. Sollten derartige Öfen trotzdem aufgestellt werden, sind die folgenden Auflagen unbedingt einzuhalten: Die Angaben des Herstellers betreffend Aufstellung und Betrieb des jeweiligen Ofens sind einzuhalten. Heizgeräte für Bioethanol dürfen nur in genügendem Abstand zu brennbarem Material in Betrieb genommen werden. Das Nachfüllen darf nur bei abgestelltem und kaltem Brenner vorgenommen werden. Die Verbrennungsluftzufuhr und ein genügender Luftwechsel im Aufstellungsraum müssen gewährleistet sein. Heizaggregate ohne Anschluss an ein Abgassystem dürfen nicht für die Beheizung von Räumen verwenden werden, die dem Aufenthalt von Personen und Tieren dienen. Es liegt uns fern, die Nutzer von Ethanolöfen zu verunsichern. Wir sind jedoch darauf bedacht, dass diese Anlagen fachgerecht installiert und bedient werden, damit das Brand- und Gesundheitsrisiko minimiert wird. AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14 | Postfach | 5001 Aarau | Tel. 0848 836 800 | Fax 062 836 36 26 |[email protected] | www.agv-ag.ch