Mittelfrankennewsletter Nr. 12

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Gemeinsam für ein besseres Europa
Europa – es geht nicht mit, es geht nicht ohne. Das ist die gegenwärtige Stimmung
in Großbritannien. Alle EU-Länder werden bei einem Austritt Großbritanniens Probleme bekommen. Die meisten Probleme wohl Großbritannien selbst, weil die Brexit-Befürworter uneinlösbare Versprechungen gemacht haben. Aber eine Chance
birgt der Brexit: Viele haben erkannt, dass wir Europa besser machen müssen!
Jetzt gilt es, diese Erkenntnis umzusetzen
Europa muss besser werden beim Kampf gegen Steuerflucht und Arbeitslosigkeit.
Europa muss sich auf eine gemeinsame Flüchtlingspolitik verständigen. Europa
muss auf die anti-europäischen Kräfte reagieren. Und Europa muss mehr investieren – in Wachstum, Sicherheit und Infrastuktur. Nur wenn die EU mit aller Kraft
die Probleme anpackt, die die Menschen beschäftigen, kann sie Vertrauen zurückgewinnen.
Alles andere als hilfreich ist, der Kommission den Schwarzen Peter zuzuschieben
(wie jüngst Schäuble das getan hat). Europa braucht jetzt starke, handlungsfähige Institutionen. Es waren vor allem viele Staats- und Regierungschefs, die in der
Flüchtlingskrise ihre Unfähigkeit bewiesen haben. Über den nationalen Tellerrand
zu schauen – das war oft nicht drin. Wer nun wieder Schuldzuweisungen in Richtung Brüssel ausspricht, leistet denen Schützenhilfe, die Europa zum Sündenbock
machen wollen.
Alle müssen anpacken, Europa besser zu machen
Das Vorpreschen von Jean-Claude Juncker, CETA ohne die nationalen Parlamente
zu beschließen, war unsäglich. Denn natürlich werden die Parlamente mitreden
und abstimmen, wie die Komission jetzt auch angekündigt hat.
Die SPD wird in Deutschland die treibende Kraft sein, Europa demokratischer und,
ja, auch menschlicher zu machen. Linke und Grüne betreiben in ihren Anträgen
immer wieder Europa-Bashing, die Union hat mehr (zu) freie Märkte im Blick. Wer
also sonst, wenn nicht wir?
Martin Burkert
Deutscher Bundestag
Wahlkreis Nürnberg
Platz der Republik 1
Karl-Bröger-Straße 9
Speltergasse 1
11011 Berlin
90459 Nürnberg
91781 Weißenburg
T 030 227 733 63
T 0911 438 963 0
T 09141 995 834 0
F 030 227 761 62
F 0911 435 694
F 09141 995 834 1
[email protected]
www.martin-burkert.de
Wahlkreis Weißenburg/Gunzenhausen
Die Programmkonferenz in
Nürnberg
Kurz vor der Sommerpause stellte die SPD wichtige Weichen: Am 09. Juli
diskutierte die SPD auf ihrer Programmkonferenz in Nürnberg die Themen
Integration
und
gesellschaftlicher
Zusammenhalt
mit
insgesamt
400
Teilnehmern,
darunter
die
BundesministerInnen
Sigmar Gabriel, Andrea Nahles, Barbara Hendricks und Manuela Schwesig. Auf dem Weg zur Bundestagswahl im kommenden Jahr müssen wir zeigen: Wofür steht unsere Partei in diesen turbulenten Tagen?
In Sachen Integration konzentrieren wir uns dabei auf drei Felder: Bildung,
Wohnen und Arbeit. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Kinder schnell in
die Schulen und zur deutschen Sprache zu bringen. Wir wollen Fremde, die zu
uns kommen, zu Freunden, Nachbarn und Kollegen machen – mit den Schlüsseln Ausbildung, bezahlbarem sozialen Wohnungsbau und Toleranz. „Wir sind
die Experten für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deutschland und Europa
brauchen Weltoffenheit statt Isolation, Zusammenhalt statt Spaltung, Hoffnung statt Angst“, stellte Sigmar Gabriel klar.
Gemeinsame Positionen sind wichtig, um Stellung vor allem gegen den aufkommenden Rechtspopulismus zu beziehen. Dieser bekämpft die moderne
Gesellschaft an sich: Er ist gegen die Gleichstellung von Frauen und Männern,
gegen Ausländer, gegen Schwule und Lesben, gegen Arbeitnehmerrechte und
gegen gleiche Bildungschancen – das alles kann und wird die SPD nicht zulassen. „Die Ergebnisse sind ursozialdemokratische Anliegen“, zog Bauministerin
Barbara Hendricks ihr Fazit, der es in Nürnberg vor allem um den Zusammenhalt in Städten und Gemeinden sowie bezahlbaren Wohnraum für alle ging.
Einen Tag vor der Programmkonferenz hielt die SPD Mittelfranken ihren
Bezirksparteitag ab. Im Zeichen eines stärker werdenden Nationalismus und
in Folge der Brexit-Abstimmung war uns an diesem Tag wichtig, noch einmal
ein klares Bekenntnis für die europäische Idee zu formulieren. Wir wollen keinen Zweifel aufkommen lassen – unsere Herausforderungen und Aufgaben
bewältigt kein Staat alleine, nur in solidarischer Gemeinschaft findet Europa
einen Weg in die Zukunft.
Bei den Vorstandswahlen sprach der Parteitag dem Vorstand klar das Vertrauen aus: Sowohl Carsten Träger als Vorsitzender als auch Martina Stamm-Fibich
als Schatzmeisterin und Gabriela Heinrich als Beisitzerin wurden mit hervorragenden Ergebnissen in ihren Ämtern bestätigt.
Der alte und neue Bezirksvorsitzende
Carsten Träger
Tag der Organspende
Bereits seit 1983 gibt es jedes Jahr Anfang Juni den Tag der Organspende.
Ziel ist es, die Menschen für das Thema zu sensibilisieren und auf die Möglichkeit eines Organspende-Ausweises aufmerksam zu machen. Als Vorsitzender der Nürnberger Herzhilfe unterstütze ich dieses Anliegen persönlich
und habe selbst seit einigen Jahren einen Organspende-Ausweis.
Derzeit stehen in Deutschland rund 10.000 Menschen auf der Warteliste
für ein Spenderorgan. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft zur Organspende
in Deutschland Jahr für Jahr. 2015 erreichte sie mit 10,7 Spendern pro Millionen Einwohnern einen erneuten Tiefstand. Schuld daran ist unter anderem das gestiegene Misstrauen nach dem Bekanntwerden von Manipulationen bei der Organvergabe im Jahr 2012.
Der Deutsche Bundestag hat das Transplantationsgesetz seither umfassend
reformiert. Aktuell steht zudem die Errichtung eines bundesweiten Transplantationsregisters zur Debatte. Damit sollen künftig Informationen über
Spender, Organe und Empfänger transparenter werden und eine bessere
Koordination ermöglicht werden. Zusätzlich sollen die Kriterien für Wartelisten verbessert werden.
Wichtig ist, dass für Ärzte und Angehörige Klarheit darüber besteht, wie der
Betroffene zur Organspende steht. Jeder sollte sich deshalb mit dem Thema befassen und seinen Willen auf einem Organspende-Ausweis bekunden. Denn, liegt im Falle des Falles kein Organspende-Ausweis vor, müssen
die Angehörigen mit dieser schwierigen Entscheidung betraut werden und
nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen entscheiden. Nach Erhebungen der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) kann derzeit aber nur
in ca. 40% der Fälle auf einen vorher bekundeten Willen des potentiellen
Spenders zurückgegriffen werden.
Um eine Entscheidung für oder gegen die Organspende treffen zu können,
muss man sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Genauere Informationen zu dem Thema und ein Organspende-Ausweis zum interaktiven Ausfüllen oder Bestellen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) unter:
https://www.organspende-info.de/organspendeausweis/bestellen
Gleichzeitig sind die Krankenkassen in Deutschland seit dem Jahr 2012 verpflichtet, alle zwei Jahre unaufgefordert Informationen zur Organspende
und einen Organspende-Ausweis zuzusenden.
Sexualstrafrecht &
Cannabis als Medizin
Zwei große Neuerungen auf den Weg gebracht
„Nein heißt Nein“: Opferschutz verbessert
Am 07.07.2016 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht einläutet. Künftig gilt: „Nein heißt Nein!“. Dieser
Schritt ist richtig, denn er schützt die Opfer in Zukunft besser. Künftig kann jede
sexuelle Handlung mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn sie nicht
einvernehmlich geschieht. Erfasst werden sollen auch Fälle, in denen Frauen beispielsweise K.O.-Tropfen verabreicht werden oder in denen das Opfer im Schlaf
überrascht wird.
Mitte Juni haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt. Die Reform geht über den
ersten Aufschlag von Heiko Maas hinaus. In dem nun gemeinsam ausgearbeiteten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen heißt es, dass sich ein Täter strafbar macht, wenn er gegen „den erkennbaren Willen des Opfers handelt: Der entgegenstehende Wille ist erkennbar, wenn das Opfer ihn ausdrücklich oder zum
Beispiel durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung zum Ausdruck
bringt.“ Künftig bilden auch sexuelle Belästigung und Straftaten aus Gruppen heraus jeweils einen eigenen Straftatbestand. Schon 2011 hat Deutschland die Istanbuler Konvention unterzeichnet. Mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ setzen
wir nun endlich um, was wir damals unterzeichnet haben.
Cannabis als Medizin: Neuerungen noch auf dem Prüfstand
Auch im Gesundheitsbereich steht eine Neuerung an. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis ermöglicht werden. Nachweislich schwerwiegend chronisch erkrankten
Patienten, z.B. Schmerzpatienten, soll in Zukunft der kontrollierte Zugang zu Arzneimitteln auf Cannabisbasis ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht auch
eine Änderung im SGB V vor: In Zukunft sollen die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Vorangegangen ist eine Petition, mit der Verbesserungen im Bereich der
Cannabis-Arzneimittel gefordert werden.
Kritisch bewerte ich, dass laut Gesetzentwurf Cannabis-Medikamente nur dann
verabreicht werden dürfen, wenn Therapiealternativen fehlen. Ich wünsche mir,
dass wir mit dem Gesetz endlich die Möglichkeit schaffen, dass die individuellen
Bedürfnisse von Patienten berücksichtigt werden. Das heißt im Einzelfall, dass
mit Cannabis-Arzneimitteln therapiert wird, obwohl auch andere Medikamente
wirken würden. Wir müssen die Bedürfnisse des einzelnen Patienten in den Vordergrund stellen, damit wir eine gute und individuelle Versorgung sicherstellen.
Planbar, nachhaltig und
bezahlbar — die Reform des EEG
Im April dieses Jahres lag der erste Entwurf vor, nun hat der Bundestag die
Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Dabei
ist die wichtigste Änderung eine, die Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen betrifft: Künftig wird die Höhe der Einspeisevergütung nicht
mehr vom Deutschen Bundestag festgelegt, sondern über ein Ausschreibungsmodell. Das Modell der Ausschreibungen sorgt dabei zuerst einmal
für mehr Kosteneffizienz. Außerdem kann man so den Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netze sinnvoll verbinden. Bis zum Jahr
2025 wird so der Anteil der Erneuerbaren insgesamt zudem von 33 Prozent
auf 45 Prozent steigen.
Das bedeutet konkret weiter: Es wird in Zukunft verhindert, dass Strom
aus Erneuerbaren Energien produziert wird, der keine Abnehmer findet.
Dadurch fallen sinnlose Kosten für die Verbraucher weg, die sogenannten
Redispatch-Kosten, die alleine im Jahr 2015 eine Milliarde Euro betrugen;
Tendenz steigend! Die Ausschreibungsverfahren sorgen so für eine bessere
Wirtschaftlichkeit im Bereich der Erneuerbaren — und für größere Möglichkeiten der Bürger, die an der Energiewende teilhaben wollen.
Im Vorfeld der Reform gab es große Bedenken, dass Bürgergesellschaften in den Ausschreibungsmodellen langfristig benachteiligt sind. Deshalb können nun private Energieproduzenten in Bürgerenergiegesellschaften im Vergleich zu Unternehmen leichter an den Ausschreibungen
teilnehmen, indem sie weniger Voraussetzungen erfüllen müssen.
Und zwar ohne teure Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Außerdem
sichert das Modell auch kleinen Akteuren eine Vergütung zu marktüblichen
Preisen.
Hinzu kommen Änderungen bei der Windenergie und der Biomasse, die alle
ein Ziel verfolgen: eine verlässliche, nachhaltige und bezahlbare Regelung
für die Energien der Zukunft, von der alle Beteiligten nachhaltig profitieren.
Und nicht nur die Produzenten profitieren am Ende von der Novelle, mit
den sogenannten „Mieterstrom-Modellen“ wird auch der Verbraucher in
den Ausbau der Erneuerbaren eingebunden. So ist eine umfassende Reform
auf den Weg gebracht: Sie sichert allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den nachhaltigen Energien der Zukunft — für die Wettbewerbsund Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Endlich.
Ein ProstitutiertenSCHUTZgesetz
Prostitution ist nicht mein Lieblingsthema. Aber es hilft nichts, den Kopf in
den Sand zu stecken. Prostitution muss geregelt werden, wenn man Prostituierte – Frauen wie Männer – schützen will. Ein komplettes Verbot wie in
Schweden oder Frankreich wurde gefordert. Allerdings ist die Prostitution
dort nicht verschwunden, so sehr man sich das wünschen mag. Man sieht
sie nur nicht mehr, sie wurde in die Illegalität gedrängt und die Freier kommen jetzt oft auch nach Deutschland.
Es war ein lange andauernder Kampf mit unserem Koalitionspartner. Ich
bin aber überzeugt, dass wir mit dem neuen Prostitutionsschutzgesetz einen vernünftigen Weg gehen.
Die wichtigsten Änderungen
• Den Kern bildet die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (z.B.
Bordelle, aber auch in Wohnmobilen). Genehmigungen setzen
gesetzliche Mindestanforderungen voraus. Die Betreiber werden hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft.
• Prostituierte müssen sich künftig anmelden und sich gesundheitlich
beraten lassen. Das ist regelmäßig zu wiederholen
• Eine Kondompflicht richtet sich ausdrücklich an die Freier. Nur diese
müssen also bei Verstößen ein Bußgeld zahlen (wenn man sie erwischt)
• Weisungen zu Art und Ausmaß sexueller Dienstleistungen sind künftig
verboten
Das Gesetz regelt einen bisher kaum regulierten Bereich – mit Augenmaß
und auf Augenhöhe!
Die Erlaubnispflicht ermöglicht eine Unterscheidung zwischen legaler
und illegaler Prostitution. Die Union hatte gesundheitliche Zwangsuntersuchungen gefordert, davon haben wir gar nichts gehalten. Die Beratung
auf Augenhöhe bildet einen realitätsnahen Kompromiss. Unter-21-Jährige
müssen häufiger zur Beratung gehen. Die Union hatte ein generelles Verbot von Prostitution für diese Altersgruppe gefordert. Aber das hätte junge
Menschen in die Illegalität gedrängt.
Ein weiteres Gesetz, das wir jetzt verabschiedet haben, verbessert den
Schutz der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Künftig
machen sich die Freier von Zwangsprostitutierten strafbar, wodurch wir die
EU-Menschenhandelsrichtlinie umsetzen.
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