19. Schilder- und Lichtreklamehersteller Der Schilder- und Lichtreklamehersteller ist vorwiegend in Werbeagenturen tätig. Zu seinem Aufgabengebiet gehört: Herstellung von Beschriftungen aller Art mit Hilfe von speziellen Farben und Folien. Des Weiteren produziert dieser anhand von modernsten Geräten auch Schilder, Transparente und die Beschriftung von Schaufenstern. Hauptsächlich arbeitet dieser mit Rakel und Cutter. Mit der Handwerksnovelle aus dem Jahr 2003 wurde der Schilder- und Lichtreklamehersteller vom Meisterzwang befreit. Dies wurde u.a. in die Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung aufgenommen. Dies bedeutet, dass nicht nur der Meisterbetrieb die erforderlichen Arbeiten verrichten kann. Durch die große und ständig steigende Zahl von Rentnern, stehen viele qualifizierte Handwerker, auch Meister zur Verfügung. Diese Zielgruppe ist zwar nicht an Vollzeitbetätigungen interessiert, kommt aber für die Erledigung zeitlich begrenzter Aufträge durchaus in Frage. Auch sind viele in Rente befindliche Meister durchaus bereit, z. B. auf 400,- Euro Basis als Konzessionsträger für kleine Handwerksfirmen tätig zu werden. Dies wäre für den Fall einer Lehrlingsausbildung erforderlich. Parallel zu den gelernten Handwerkern im Bereich des Schilder- und Lichtreklameherstellers gibt es auch viele Autodidakten, die derartige Arbeiten durchführen können und wollen. Durch die hohe Arbeitslosigkeit ist das Angebot an Personen, die die Arbeitsdurchführung zufriedenstellend bewerkstelligen können, in ausreichendem Maß vorhanden. Dazu kommen berufstätige Handwerker, die gerne nebenberuflich etwas dazuverdienen können und/oder müssen. Situationsanalyse bei der Bedarferseite: Ein Arbeitnehmer der z. B. 10,- Euro brutto in der Stunde verdient, muss über 10 Stunden arbeiten um eine Handwerksfirma nur eine Stunde zu beschäftigen. Dieses krasse Missverhältnis führt zu diversen volkswirtschaftlich relevanten Verwertungen, u.a. gehen dem Staat jährlich mehrere 100 Mrd. durch Schwarzarbeit verloren. Investitionsbedarf: Hinsichtlich des Investitionsbedarfes, siehe unter „Kalkulation für Startinvestition“. Empfehlung für Stundensatz: Die Stundensätze normaler Handwerksbetriebe differieren saisonal und je nach Region zwischen 45,- und 65,- Euro pro Stunde und Handwerker. Für Meister wird in der Regel ein Aufschlag, für Lehrlinge ein Abschlag, jeweils zwischen 10 und 20% verrechnet. Eine zweckdienliche Empfehlung geht dahingehend den üblichen Preis um 20-30% zu unterbieten. Vermittlungsdienst für Schilder- und Lichtreklamehersteller: Wenn man einen regionalen Vermittlungsdienst für Schilder- und Lichtreklamehersteller anbieten will, bietet sich ein Vermittlungssystem auf der Basis einer Negativauktion an. Ein spezielles System ist für diese Anwendung geeignet. Zum einen können die Handwerker ihre Leistungen und Qualifikationen, also ihr Profil veröffentlichen. Umgekehrt beschreibt der Auftraggeber seinen Bedarf und bittet um ein Angebot. Derjenige, der das niedrigste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag. Dies ist mit Sicherheit nicht die einzige Form der Durchführung eines Vermittlungsdienstes im Handwerksbereich. Vom Aufwand, vom Startkapital und dem geringen Risiko her gesehen, scheint diese Methode mehr empfehlenswert zu sein. Honorar für das Vermittlungssystem: Hier bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie von den Nutzern eine feste Monatspauschale berechnen, oder beim Zustandekommen einer Auftragsvermittlung Ihren Honoraranspruch geltend machen. Beide Abrechnungsfälle sieht das System vor. Die Erfolgsprovision ist ebenfalls als prozentuale Provision vom Auftragswert, z. B. 3% denkbar. Anfragen unter [email protected]. Kalkulation für Startinvestition: Bei vielen Franchise- und Firmenkonzepten konnten aufgrund von Erfahrungswerten Angaben über die erforderlichen Startinvestitionen gemacht werden. Derartige Angaben sind jedoch äußerst ungenau, da folgende Komponenten nur individuell im Einzelfall Berücksichtigung finden können: 1.) Regional bedingte Erschwernisse bei der Kundengewinnung 2.) Regional bedingte Mehrkosten bei der Personalbeschaffung 3.) Unerwartete Verzögerungen beim Erreichen des Breakevenpoint 4.) Erhöhte Startkosten durch individuelle Standortbedingungen 5.) Eigene Gehaltsentnahmen. Diese können z.B. bei Konzepten mit geringen Startinvestitionen, wie z.B. der Konzeptserie, „mit dem Server Geld verdienen“, zu erheblichen Veränderungen des Kapitalbedarfes führen 6.) Erhöhter Aufwand bei Geräteanschaffungen Aus den vorstehenden Gründen hat man bei einer Reihe von Konzepten auf Pauschalangaben für die Startinvestitionen verzichtet. Statt dessen ist es sinnvoll, mit dem nachstehenden Kalkulationsschema eine exaktere Einzelfallkalkulation vorzunehmen: Kalkulationsschema für das 1. Jahr Geräte- und Maschinenanschaffung Standort-, Laden- oder Bürokosten Einrichtungs- und Mobiliarkosten Kosten für Renovierung und Ausbau Mietkosten Personalkosten Eigenentnahmen oder Gehalt Vertriebs- und Marketingkosten Werbeinvestition allgemein Porto, Kommunikation, Telefon Versicherungen Rechtsberatung, Steuerberatung, sonstiges Gründungskosten Waren, Materialeinsatz Versand-, Transportkosten Finanzierungskosten Sonstiges Gesamt Ertrag aus Produktgruppe 1 _____________________ Ertrag aus Produktgruppe 2 _____________________ Ertrag aus Produktgruppe 3 _____________________ Ertrag aus Produktgruppe 4 _____________________ Ertrag aus Produktgruppe 5 _____________________ Gesamtertrag vor Steuern im 1. Jahr _____________________ Dadurch reduziert sich der Kapitalbedarf auf_____________________