Gemeinde Gauting

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Gemeinde
Gauting
Landkreis Starnberg
22. Änderung des Flächennutzungsplans
Sondergebiet
„Klinikgebiet“ südlich der Ammerseestraße
Begründung
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
28.04.2008
27.09.2011
PV
610-41/1-39
Planungsverband
Äußerer
Wirtschaftsraum
München
www.pv-muenchen.de
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Arnulfstraße 60
80335 München
2
1
Planungsanlass und Verfahren
Die Gemeinde Gauting verfügt über einen Flächennutzungsplan, der in der Fassung
vom 15.02.1984 mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 25.07.1985 genehmigt und am 07.02.1990 rechtswirksam wurde. In der Folgezeit wurden insgesamt 31 Änderungsverfahren eingeleitet.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Gauting ist der gesamte
Umgriff des Bebauungsplans als Sondergebiet LVA Oberbayern ausgewiesen, wobei die Waldflächen zwischen der Nutzung der Asklepios-Klinik und der Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie als Grünzäsur dargestellt sind.
Parallel zur Flächennutzungsplan-Änderung wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Mit der Ausarbeitung der beiden Bauleitpläne wurde die Geschäftsstelle des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
2
Bestand und städtebauliche Situation
Das ca. 3,5 ha große, ebene Planungsgebiet liegt am westlichen Ortsrand von Gauting, im Außenbereich. Vom bestehenden Siedlungsgebiet ist das Planungsgebiet
durch einen breiten Grünstreifen getrennt, der derzeit als Driving Range für Golf genutzt wird. Im Norden und Süden und Westen grenzt Waldfläche an, im Südwesten
grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an.
Die Erschließung erfolgt von der Staatsstraße 2349 aus und zwar im Osten des
Planungsgebiets, für die Asklepios Klinik, und im Westen, für die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie.
Das Planungsgebiet ist mit umfangreichem, großteils altem Baumbestand bestanden, der das Planungsgebiet in zwei Teilbereiche unterteilt. Der östliche Teilbereich
ist geprägt von Klinikgebäude bzw. Bettentrakt der Asklepios Klinik sowie den dazugehörenden Einrichtungen wie Schwesternwohnheim, Casino, klinikergänzende Einrichtungen wie z.B. Knochenmarkspendezentrum, klinikaffines Gewerbe , Kindergarten, Kircheund Parkdeck. Im östlichen Bereich ist auch das zweigeschossige
Gebäude der Knochenmarkspende gelegen. Der bestehende Parkplatz für diese
Nutzungen ist im Nordosten des Planungsgebiets angeordnet. In dem Gebäudekomplex im Süden des östlichen Teilbereichs waren ursprünglich ebenfalls Krankenzimmer untergebracht, die aber zwischenzeitlich aufgelassen sind. Derzeit stehen diese in Nord-Südrichtung zweigeschossigen Gebäude mit eingeschossigen
Verbindungsbauten bis auf den westlichen Trakt leer.
Der westliche Teilbereich ist geprägt durch die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, bei der gerade ein Anbau im Süden fertig gestellt wurde. Die ursprünglichen
Nutzungen in den westlich davon gelegenen Hallen wurden zwischenzeitlich verlagert, bzw. es wurden die Nutzung ganz aufgegeben. Im Nordwesten des westlichen
Teilbereichs befinden sich ein zweigeschossiger Kindergarten sowie Sozialwohnungen.
3
Inhalt der 22. Änderung des Flächennutzungsplans
3.1
Plangebiet
Durch die geplante Änderung wird das Planungsgebiet als Sondergebiet (SO) „Klinikgebiet“, Waldfläche , Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die das Plangebiet betreffende, im rechtswirksamen FNP dargestellten Nutzung
„Fläche für Wald“ wurde entsprechend dem nun vorliegenden Grünordnungsplan
ausgewiesen. Im Südwesten wurde eine Fläche für Landwirtschaft noch in den Umgriff aufgenommen, da sie sich auch im Eigentum der Asklepios Klinik befindet. Die
3
Fläche bleibt jedoch als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die zwar derzeit noch mit Hallen bestandenen Flächen im Westen werden als Grünflächen ausgewiesen, wie auch die übrigen, nicht zur Überbauung bedachten Flächen. Damit
soll das Ziel der Planung dokumentiert werden, diese Flächen zukünftig von Bebauung freizuhalten..
3.2
Verkehr
Die verkehrliche Erschließung erfolgt durch zwei private Zufahrtstraßen im Westen
und im Osten die an die nördlich verlaufende Staatsstraße angebunden ist. Weitere
Anschlüsse sind nicht beabsichtigt.
Die für die Nutzung notwendigen Stellplätze werden laut Bebauungsplan innerhalb
der zu überbauenden Sondergebietsflächen ausgewiesen.
3.3
Natur und Landschaft
Mit der Sondergebietsausweisung sind keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und
Landschaft verbunden, da der Eingriffe bereits erfolgt sind, und nur geringfügige
Erweiterungsmöglichkeiten eingeplant werden. Die notwendigen Ausgleichsflächen
werden durch die dauerhafte Entsiegelung von Flächen nachgewiesen.
4
Umweltbericht
4.1.
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
Für die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes wurden die Ergebnisse einer örtlichen Kartierung verwendet sowie Informationen aus dem Regionalplan
München und dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Starnberg,
Stand April 2007.
Es wurde auf die Methodik des Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen Bezug genommen, um eine möglichst einfach nachvollziehbare Einbeziehung der Belange der Eingriffsregelung in
die Beschreibung des Umweltzustandes zu erreichen.
4.2
Grundlagen und Allgemeines
Das weitgehend ebene Klinikgelände liegt westlich von Gauting und südlich der
Straße von Gauting nach Unterbrunn. Es zeigt eine durch relativ großflächigen
Baumbestand aufgelockerte Anordnung vom Klinikkomplexen, Personalwohnhäusern, Werkstätten und Wirtschaftsgebäuden. Außerdem befinden sich im
südwestlichen Teil ein gärtnerischer Betrieb mit südlich daran anschließenden
landwirtschaftlichen Nutzflächen und in zentraler Lage eine Kirche.
Der Anteil an versiegelten Flächen (Straßen und Wege, Zufahrten, Parkplätze) ist
unverhältnismäßig hoch, gemessen an Art und Umfang der jeweiligen Nutzung.
Die Freiflächen sind geprägt durch einen hohen Grünanteil, der sich aus relativ
großflächigen Waldbeständen und parkartig angelegten Patientengärten mit Baumgruppen und Solitärbäumen zusammensetzt und im Hinblick auf die Erholungsfunktion für die Patienten sowie die Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse
positiv zu bewerten ist.
Besonders auffallend ist ein bis zu 200 m breiter bewaldeter Grünzug, der das Baugebiet beinahe mittig in Nord-Süd-Richtung durchläuft, wodurch dieses räumlich gegliedert wird in einen westlichen und einen östlichen Schwerpunktbereich.
4
Aus der Waldfunktionskarte für den Landkreis Starnberg ist zu ersehen, dass dieser
Grünzug den Übergang vom Kreuzlinger Forst im Norden zum Königswieser Forst
im Süden bildet (siehe „Landschaftliche Übersichtskarte“ im Anhang). Der Kreuzlinger Forst ist gekennzeichnet als Erholungswald der Intensitätsstufe I mit besonderer
Bedeutung für die Naherholung, der Königswieser Forst als Erholungswald der Intensitätsstufe II. Beide Forste gelten als regionale Klimaschutzwälder und liegen
außerdem im Grundwasser-Einzugsgebiet.
Im Regionalplan München (Region 14) vom Regionalen Planungsverband werden
folgende wesentliche Aussagen gemacht:
a. Der Kreuzlinger Forst gehört zum landschaftlichen Vorbehaltsgebiet „Forstenrieder Park, Forst Kasten, Kreuzlinger Forst und Unterbrunner Holz, Perlacher Forst“
mit den Zielen:
- Erhaltung der großen, teilweise mit Laubgehölzen durchsetzten zusammenhängenden Wälder und Waldmäntel
- Erhöhung des Laubwaldanteiles insbesondere in den Randbereichen
- Freihaltung des Würmufers und der nicht bebauten weiten Talräume
- Freimachung von Uferbereichen
- Schutz vor großflächigen Abgrabungen von Kies und Sand außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsflächen
- Erhaltung des Waldsaumes
- Sicherung der Erholungsfunktion und der klimatischen Bedeutung
Landschaftliche Vorbehaltsgebiete sind im Regionalplan ausgewiesen als „Räume
mit ökologisch-landschaftsgestalterisch wertvollen Strukturelementen, in denen den
Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt“. So sollen „die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder
wiederhergestellt, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden“.
b. Kreuzlinger Forst und Königswieser Forst sowie ihre Verbindung innerhalb des
Geltungsbereiches des vorliegenden Bebauungsplanes sind Bestandteile des regionalen Grünzuges Nr. 6 Starnberger See-Ostufer/Würmtal:
Der Bereich zwischen Starnberg und Stockdorf/Krailling/Gräfelfing umfasst neben
bewaldeten Bereichen (z.T. als Bannwaldgebiete und im Waldfunktionsplan als
Waldgebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung und den Klimaschutz
ausgewiesen) auch Rodungsinseln und dient der Erholungsvorsorge (zahlreiche
Wander- und Radwege). Die Funktion des regionalen Grünzugs steht den bereits
bestehenden kleineren Siedlungseinheiten bzw. Ortsteilen innerhalb des regionalen
Grünzugs (z.B. Buchendorf, Pentenried) nicht entgegen. Eine funktionsgerechte
Entwicklung dieser Orte bleibt gewährleistet.
Weitere Funktionen bzw. Begründungselemente:
- Erholungsvorsorge (zahlreiche Wander- und Radwege)
- Siedlungsgliederung mit der Zweckbestimmung: Ablesbarkeit der Landschaftsstruktur und Erreichbarkeit landschaftlicher Erlebnisräume
- Verbesserung des Bioklimas und der Frischluftversorgung der angrenzenden Siedlungsschwerpunkte bzw. des Oberzentrums München
- besondere Bedeutung des Würmtals innerhalb der Siedlungsschwerpunkte Gauting,
Krailling, Gräfelfing und Landeshauptstadt München (Bereich zwischen Pasing und
Karlsfeld); regionaler Grünzug hier auf den eigentlichen Flußlauf der Würm mit angrenzenden Uferbereichen (unter 200 m breit) beschränkt (symbolhafter Charakter)
5
c. Kreuzlinger Forst mit Unterbrunner Holz (Verordnung vom 30. April 1985) und
Königswieser Forst (Forstenrieder Park und Staatsforst Unterbrunn mit den umgebenden Wäldern; Verordnung vom 3. 1. 1989) sind Bannwälder, d.h. „Wälder, die
aufgrund ihrer Lage und ihrer flächenmäßigen Ausdehnung u.a. in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen unersetzlich sind und die deshalb in ihrer Flächensubstanz erhalten werden müssen, weil ihnen außergewöhnliche Bedeutung
für das Klima, den Wasserhaushalt oder die Luftreinhaltung zukommt“.
Das Arten- und Biotopschutzprogramm für den Landkreis Starnberg trifft für das Gelände des Bebauungsplanes keine detaillierten Aussagen. Das Gebiet gehört zu
keinem Schwerpunktgebiet des Naturschutzes.
Im Südwesten reicht das LSG „ Würmtal“ in das Planungsgebiet. Die geschützten
Flächen sind bewaldet und werden nicht verändert. Andere Schutzgebiete nach
dem Bayerischen Naturschutzgesetz sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans
nicht ausgewiesen.
Der Planungsraum ist nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (OBLINGER (in HIEMEYER, 1978) der Haupteinheit Münchner Ebene (051) zuzuordnen.
Die Münchner Ebene ist ein vorwiegend ebenflächiges, annähernd rautenförmig
umgrenztes Gebiet junger ungefalteter Ablagerungen zwischen dem Moränenland
im Süden und dem Tertiärhügelland im Norden. Die von den Schmelzwässern der
jüngsten Eiszeit abgelagerten Niederterrassenschotter aus dem Isarvorlandgletscher haben sich nach Norden ausgebreitet und bilden die nahezu ebene Fläche
der Münchner Ebene. Die Höhe beträgt im Planungsraum ca. 590 m ü NN. Das Gelände fällt nur leicht, mit dem Auge nicht wahrnehmbar, von Süden nach Norden um
3 m ab.
4.3
Beschreibung der Schutzgüter
4.3.1
Schutzgut Boden
Die Entstehungszeit der Münchner Schotterebene erstreckt sich über drei Eiszeiten,
die sich noch heute in der Schichtung ausmachen lassen. So finden sich in der untersten Schicht verfestigte Ablagerungen aus der Mindeleiszeit, darüber liegt Schotter aus der Rißeiszeit, der schließlich durch die jüngste Schicht, das Geröll aus der
Würmeiszeit, abgelöst wird. Dazwischen liegen Lehmschichten, die aus der jeweiligen Zwischeneiszeit stammen und die zwischenzeitlichen Humusansammlungen
repräsentieren.
Die heutige Landschaft wird zum größten Teil aus den Ablagerungen der Würmeiszeit bestimmt. Ausgangsmaterial im Plangebiet ist demnach Niederterrassenschotter. Es handelt sich um sandige Kiese. Darüber hat sich eine flachgründige, nur
schwach entwickelte Braunerde gebildet. Die Böden sind aufgrund der Bewirtschaftung anthropogen überprägt. Sie weisen Ackerzahlen von 30-40 auf.
Bewertung gemäß Leitfaden:
(Bewertung des Ausgangszustands)
4.3.2
Kategorie II – unterer Wert
mittlere Bedeutung für Naturhaushalt) und Landschaftsbild
Schutzgut Wasser
Der Klinikbereich grenzt unmittelbar an das Wasserschutzgebiet Kreuzlinger Forts
des Würmtal-Zweckverbandes an und befindet sich in dessen Zustrombe-reich. In
dem Bereich des Sondergebiets „Klinik“ befindet sich die nutzungsorientiert sanierte
6
Altlast mit Kataster Nr. 18800497 gem. Art. 3 Bayer. Bodenschutzgesetz. Es handelt
sich hierbei um einen durch die Wäscherei der Klinik verursachten LHKW_Schaden,
der in den 90 er Jahren saniert wurde. Im Abstrom des Geländes, im Kreuzlinger
Forst, werden immer noch LHKW-Belastungen festgestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass diese vom Gelände der Asklepios-Klinik stammen und weitere Maßnahmen erforderlich werden. Nach neuerer Stellungnahmen des WWA bestehen nun
aber keine Bedenken mehr, wenn vor geplanten Baumaßnahmen (auch Entsiegelungen) im Bereich der ehem. Wäscherei das WWA Weilhein frühzeoitig informiert
wird. Werden zudem bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Untergrunds festgestellt, so ist dessen Ausmaß umgehend von einem fachkundigen Ing. Büro durch
horizontale und vertikale Abgrabungen zu bestimmen und gleichzeitig das Landratsamt Starnberg sowie das WWA zu informieren.
Hauptvorfluter des Planungsraumes ist die Würm. Im Gebiet selbst sind keine natürlichen oder künstlichen Still- oder Fließgewässer vorhanden.
In den Schottern der Münchner Ebene bewegt sich auf dem undurchlässigen Untergrund des obermiozänen Flinz ein Grundwasserstrom nach Norden. Sein Spiegel
befindet sich im Planungsraum in ca. 12 m Tiefe.
Die Versickerungsfähigkeit im Niederterrassenschotter ist gut. Dementsprechend
empfindlich ist der Untergrund gegen Schadstoffeinträge.
Der hohe Versiegelungsgrad des Vorhabens führt zu Beeinträchtigungen des Oberflächenwasserabflusses. Immissionen durch Wasser aus den Betriebs- und Fahrflächen sind nicht zu erwarten.
Bewertung gemäß Leitfaden:
(Bewertung des Ausgangszustands)
4.3.3
Kategorie II – unterer Wert
mittlere Bedeutung für Naturhaushalt) und Landschaftsbild
Schutzgut Klima/ Luft
Der Planungsumgriff gehört klimatisch zum Bereich „Süddeutschland“, Untereinheit
Klimabezirk „Oberbayerisches Alpenvorland“. Bedingt durch die Stauwirkung der
Alpen nimmt im Alpenvorland die Niederschlagsmenge von Norden nach Süden zu,
sie liegt in Gauting bei 950 mm im Jahr und überscheitet damit den Niederschlagsdurchschnitt des Bundesgebietes um ca. 50 %. Die mittlere Lufttemperatur liegt bei
7° C. Die Winde wehen überwiegend aus westlicher und südwestlicher Richtung.
Im Winterhalbjahr sind Nebelbildungen innerhalb der Niederterrasse bei ruhigem
Strahlungswetter häufig. Sie lösen sich nur hartnäckig auf.
Die kleinklimatischen Verhältnisse sind abhängig von der Topographie des Raumes
und der jeweiligen Bodennutzung (Wald, Acker, Grünland, Siedlung). Die Unterschiede, die aufgrund der Bodennutzung vorhanden sind, werden besonders in
Nächten mit klarem Himmel deutlich, wenn die Gegenstrahlung der Wolken fehlt
und die Ausstrahlung des Bodens besonders hoch ist. Über Acker und Grünland
entsteht nachts Kaltluft, die der Geländeneigung folgend in tiefergelegene Gebiete
fließt.
Das vorliegende Gebiet liegt in einer Rodungsinsel innerhalb größerer Waldgebiete,
in denen nachts keine Kaltluft entsteht. Deshalb gibt es im Plangebiet auch keine
Kaltluftströme.
Bewertung gemäß Leitfaden:
(Bewertung des Ausgangsstands)
Kategorie II – unterer Wert
(mittlere Bedeutung für Naturhaushalt zuund Landschaftsbild)
7
4.3.4 Schutzgut Arten und Lebensräume
Die Vegetation des Plangebietes besteht teilweise aus parkartigem Baumbestand
mit Rasen und Wiesen im Bereich der vorhandenen Bebauungen sowie aus kulissenartigen, die Bebauung umgebenden zusammenhängenden Wäldern.
Strukturen mit besonderer oder hervorragender landschaftsökologischer Funktion
wurden im Bebauungsplan entsprechend dargestellt. Die übrigen Gehölze wurden
zusammenfassend als „geschlossene Gehölzflächen“ dargestellt.
Der Gemeinde Gauting liegt ein Baumbestandsplan mit den Tabellen der vorhandenen Bäume und Baumgruppen mit einer Bewertung vor. Die Unterlagen können dort
eingesehen werden.
Die Gehölze unterstreichen in ihrer Gesamtheit die hohe Bedeutung des Gebietes
im Übergang vom Kreuzlinger Forst im Norden und vom Königswieser Forst im Süden. Die Gehölzbestände und Freiflächen bilden einen Komplexlebensraum mit
faunistischen Funktionsbeziehungen. Kammerung der Fläche, Vernetzungsgrad und
die Länge der Randlinien tragen zur bedeutsamen Lebensraumfunktion v. a. für Vögel in der Rodungsinsel bei.
Die vorhandenen zum Teil naturnahen Vegetationsbestände sind vergleichsweise
ungestört. Deshalb ist das Gebiet ein Lebensraum für heimische Säugetiere, Vögel,
Kriechtiere und Insekten. Weitere Untersuchungen zu Tierarten wurden nicht vorgenommen, da durch die Bebauungsplanung keine nennenswerten Eingriffe entstehen.
Die potentiell natürliche Vegetation entspricht der Pflanzengesellschaft, die sich ohne Einfluss des Menschen in einem bestimmten Gebiet aufgrund der heutigen
Standortverhältnisse als Dauer- bzw. Schlussgesellschaft einstellen würde. Die potentiell natürliche Vegetation im Plangebiet ist der Waldmeister-Tannen-Buchenwald
mit Orchideen-Buchenwald. Sie gibt wichtige Hinweise für die standortgerechte
Pflanzenauswahl bei Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Bewertung gemäß Leitfaden:
(Bewertung des Ausgangsstands)
4.3.5
Kategorie II – unterer Wert
(mittlere Bedeutung für Naturhaushalt zuund Landschaftsbild)
Schutzgut Landschaftsbild
Die Bedeutung des Landschaftsbildes und die Erholungseignung der Landschaft
liegen einerseits in ihrem ästhetischen Eigenwert und andererseits in ihrer Funktion
als Lebensgrundlage des Menschen. Dabei ist das Landschaftsbild durch Vielfalt,
Eigenart und Natürlichkeit charakterisiert. Seine Erholungseignung misst sich an der
Erschließung, Freiraumausstattung und auch an der Ausprägung der Landschaftsstrukturen. Bei der vorliegenden Planung ist die Landschaft unter ästhetischen Gesichtspunkten in Bezug auf ihre Eigenart, Vielfalt und Schönheit untersucht worden.
Das Landschaftsbild im Untersuchungsraum ist eine ebene Rodungsinsel innerhalb
größerer Waldbestände. Neben den Waldrändern der meist durch Fichtenforste gebildeten umgebenden Wälder und dem parkartigen Baumbestand aus Baumgruppen und Solitärbäumen dominieren die Klinik-, Verwaltungs-, Wohn- und Wirtschaftsgebäude mit zum Teil großen Kubaturen.
Aufgrund der Lage in der Rodungsinsel ist das Gelände aus der Landschaft nicht
einsehbar. Außerdem ist das Gebiet in der Mitte durch einen Waldgürtel getrennt.
Die Wirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild sind deshalb untergeordnet.
8
Bewertung gemäß Leitfaden:
(Bewertung des Ausgangsstands)
4.3.6
Kategorie II – unterer Wert
(mittlere Bedeutung für Naturhaushalt zuund Landschaftsbild)
Schutzgut Mensch
Der Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft behandelt das Schutzgut Mensch nicht separat, sondern schließt es im Schutzgut Landschaftsbild ein.
Dennoch wird in diesem Umweltbericht das Schutzgut Mensch abgehandelt, ohne
dass allerdings eine Bewertung nach dem Leitfaden durchgeführt wird.
Das Gebiet ist bereits vorbelastet durch vorhandene Klinik-, Verwaltungs-, Wohnund Wirtschaftsgebäude.
Für die Beurteilung des Schutzgutes Mensch steht die Wahrung der Gesundheit
und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund, soweit diese von Umweltbedingungen beeinflusst werden.
Bewertungskriterien sind die Wohn- und die Erholungsfunktion. Beim Aspekt "Wohnen" ist die Erhaltung gesunder Lebensverhältnisse durch Schutz des Wohn- und
Wohnumfeldes relevant. Beim Aspekt "Erholung" sind überwiegend die wohnortnahe Feierabenderholung bzw. die positiven Wirkungen siedlungsnaher Freiräume auf
das Wohlbefinden des Menschen maßgebend.
Wohnfunktion
Die nächsten Wohngebiete liegen in einer Entfernung von ca. 500 m nordöstlich des
Klinikgeländes. Da im Gebiet keine Lärm- und keine Schadstoffemissionen entstehen, werden die nächstgelegenen Wohngebiete von Gauting ebenso wenig beeinträchtigt wie die Wohngebäude im östlichen Bereich des Klinikgeländes selbst.
Funktionen für die Naherholung
Der Geltungsbereich mit seinem parkartigen Baumbestand hat als siedlungsnahe
Freifläche eine gewisse Bedeutung für die Feierabenderholung sowohl für die Bewohner im Klinikgelände als auch der aus den nächsten Wohngebieten in Gauting.
Der Geltungsbereich hat damit insgesamt nur mittlere Bedeutung für die Naherholung.
Auswirkungen auf die Wohnfunktion
Luftverunreinigende Emissionen entstehen vor allem durch Staub und Abgase der
zu- und abfahrenden Fahrzeuge.
Die entstehenden Abgase können durch die vorhandenen Gehölzbestände sowie
die zu pflanzenden Bäume gefiltert und damit minimiert werden. Bei Durchführung
der vorgesehenen Gehölzpflanzungen und Einhaltung entsprechender Genehmigungsauflagen sind keine unzulässigen Einwirkungen auf die Umgebung durch
Schadstoffimmissionen zu erwarten.
Auswirkungen auf die Naherholung
Das parkartige Klinikgelände ist nicht eingezäunt und bleibt für Fußgänger und Radfahrer erreichbar und nutzbar.
Positiv für den Menschen ist die Schaffung von wohnungsnahen Arbeitsplätzen.
4.3.7
Gesamtbewertung des Bestandes nach Leitfaden
9
Übersicht der Bewertung der Schutzgüter
Untersuchte
Schutzgüter
Boden
Wasser
Klima/ Luft
Arten und Lebensräume
Landschaftsbild
Bedeutung der Schutzgüter
Kategorie II, unten
(mittlere Bedeutung für den Naturhaushalt)
Kategorie I, unten
(geringe Bedeutung für Naturhaushalt)
Kategorie I, oben
(geringe Bedeutung für Naturhaushalt)
Kategorie II, unten
(mittlere Bedeutung für Naturhaushalt)
Kategorie II, unten
(mittlere Bedeutung für Erholungseignung und
Landschaftsbild)
Aus der Summe der Bewertungen für die einzelnen Schutzgüter ergibt sich in der
Zusammenschau für den zu behandelnden Bereich (bereits bebautes und versiegeltes Gelände, Rodungsinsel, parkartiger Gehölzbestand) eine mittlere Bedeutung für
Naturhaushalt und Landschaftsbild, wobei innerhalb dieser Kategorie der untere Bereich zutreffend ist.
4.4
Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung
Da der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Asklepios-Gelände“ in
erster Linie den Bestand festschreibt und nur geringe Erweiterungen zulässt, werden nur wenige Eingriffe in die Landschaft verursacht, die zu negativen Veränderungen und Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
führen:
Schutzgut Boden
Verlust der natürlichen Ertragsfunktion des Bodens durch weitere Überbauung und
Versiegelung
Verlust der natürlichen Speicher-, Puffer- und Filterfunktion des Bodens durch weitere Überbauung und Versiegelung
Schutzgut Wasser
Zusätzliche Beeinträchtigungen des Oberflächenwasserabflusses durch die Erweiterung der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit dem nördlich gelegenen
Parkplatz, des Kindergartens, des Schwesternwohnheimes, der Knochenmarkspende und den Bau des Parkdecks im Nordosten des Gebietes; dadurch Reduzierung
der Grundwasserneubildung.
Schutzgut Klima/Luft
Weitere Belastung der Luft durch die betriebsbedingte Erhöhung des LKW- und
PKW-Verkehrs im Klinikgelände und auf den umliegenden Verkehrsstraßen
Schutzgut Arten- und Lebensräume
Festsetzung von Pflanzbindungen. Verlust von 40 Bäumen im Nordosten durch den
Bau des Parkdecks. Verlust einer Baumgruppe (mit Birken, Hainbuchen, Rotbuchen, Spitz- und Bergahorn, Waldkiefer und Rotfichte) durch den Erweiterungsbau
der Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Schutzgut Landschaftsbild
10
Da der Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Asklepios-Gelände“ in
erster Linie den Bestand festschreibt und nur untergeordnete Erweiterungen vorsieht, werden keine Eingriffe in die Landschaft verursacht, die zu negativen Veränderungen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen.
4.5
Nullvariante
Das bestandsorientierte städtebauliche Konzept nimmt in besonderer Weise Rücksicht auf die sensible landschaftliche Situation innerhalb der Rodungsinsel. Durch
die Festschreibung der vorhandenen Bebauung mit nur geringen Erweiterungen und
den Verzicht auf zusätzliche große Bauräume werden Eingriffe in bedeutsame und
hervorragende Vegetationsflächen weitgehend vermieden.
Da die Planung den Bestand festschreibt und nur geringe Erweiterungen zulässt,
überdies keine Eingriffe in das Landschaftsbild und nur wenige Eingriffe in den Naturhaushalt verursacht, kommt sie der Nullvariante nahe.
4.6
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
Vermeidungsmaßnahmen
Nach Art. 6 des Bayerischen Naturschutzgesetzes sind alle Möglichkeiten zur Vermeidung der Eingriffserheblichkeit auszuschöpfen bzw. alle vermeidbaren Beeinträchtigungen zu unterlassen. Die Vermeidungsmaßnahmen können bei der vorliegenden Planung jedoch nur allgemeiner Art sein. Nach Überprüfung der Lage und
der landschaftlichen Situation verbleiben die unter 4.2 „Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung“ aufgeführten Eingriffe und müssen deshalb minimiert
und ausgeglichen werden.
Minimierungsmaßnahmen
Das Bayerische Naturschutzgesetz fordert im Art. 6 a, die durch einen Eingriff bedingten Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und den Erholungswert eines Landschaftsraumes zu minimieren. Folgende Maßnahmen zur Eingriffsminimierung sind vorgesehen:
Schutzgut Boden
Reduzierung der Versiegelungsflächen auf das unbedingt notwendige Mindestmaß
Schutzgut Wasser
Minderung der Beeinträchtigungen des Wasserkreislaufs durch Versickerung des
Oberflächenwassers Minderung der Grundwasserbelastung durch den Wegfall der
landwirtschaftlichen Intensivnutzung Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen, soweit technisch möglich, bei privaten Verkehrsflächen (Parkplätze, Wege,
Feuerwehrzufahrt).
Schutzgut Klima/Luft
Verbesserung des Kleinklimas durch zusätzliche Gehölzpflanzungen
Verbesserung des Kleinklimas innerhalb des Geländes durch die Reduzierung des
Verkehrs durch 2 getrennte Zufahrten.
Schutzgut Arten- und Lebensräume
Festsetzung von Pflanzbindungen. Umpflanzung oder Ersatz von 40 Bäumen vom
Parkplatz im Nordosten Vernetzung des mittleren Waldstücks durch Entsiegelung
der südlichen Verbindungsstraße.
Schutzgut Landschaftsbild
11
4.7
Erhaltung des Waldstücks in der Mitte des Gebietes zur Gliederung der Siedlungskörper Bebauung in unmittelbarem Zusammenhang der bestehenden Klinik- und
Kindergartengebäude. Überbauung des bestehenden Parkplatzes im Nordosten des
Geländes. Dadurch kein neuer Siedlungsansatz in der Landschaft
Festsetzung von Pflanzbindungen zur landschaftlichen Einbindung der baulichen
Anlagen.
Verbleibende Eingriffe gemäß Eingriffsregelung
Trotz der Maßnahmen zur Eingriffsminimierung verbleiben die unter 4.2 „Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung“ aufgeführten Eingriffe in Natur und
Landschaft. Sie können auch bei sorgfältigster Planung nicht vermieden oder minimiert werden.
Die verbleibenden Eingriffe müssen ausgeglichen werden.
4.8
Ausgleichsflächenbedarf
Aus der Überlagerung der Bewertungen von Bestand und Eingriff unter Berücksichtigung der oben genannten Minimierungsmaßnahmen und der Planungskonzeption
selbst ergeben sich nach dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ die folgenden Ausgleichsfaktoren (siehe Karte „Eingriffsflächen Bebauungsplan“ im Anhang des Umweltberichtes:
Gebiet mittlerer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild (parkartige Siedlungsgehölze mit überwiegend einheimischen Arten).
Typ B: geringer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad ergibt nach dem Leitfaden das
Feld Typ B / Kategorie I und damit einen Ausgleichsfaktor von 0,5 bis 0,8.
Aufgrund der festgesetzten oben beschriebenen grünordnerischen Minimierungsund Vermeidungsmaßnahmen im Baugebiet werden folgende Faktoren festgesetzt:
Erweiterungsbau Fachklinik für Psychiatrie und
Psychotherapie
1.400 m² x 0,5 =
700 m²
Erweiterungsbau Kindergarten
300 m² x 0,5 =
150 m²
Erweiterung Knochenmarkspende
550 m² x 0,5 =
275 m²
Erweiterung Schwesternwohnheim
350 m² x 0,5 =
75 m²
Parkdeck im Nordosten
4.000 m² x 0,3 =
1.200 m²
Für das Parkdeck wird wegen der Vorbelastung (gepflasterte Stellplätze, asphaltierte Zufahrten) der geringere Faktor festgesetzt.
Ausgleichsflächenbedarf insgesamt
4.9
2.500 m²
Ausgleichskonzept
Die notwendigen Ausgleichsflächen werden innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes durch die dauerhafte Entsiegelung von Flächen nachgewiesen.
Entsiegelungsflächen werden mit dem Faktor 0,5 der Fläche als Ausgleichsfläche
angerechnet. Es werden also 5.000 m² Entsiegelungsfläche benötigt:
Entsiegelungsfläche 5.000 m² x Faktor 0,5 = Ausgleichsfläche 2.500 m².
Die im Plan festgesetzten Entsiegelungsflächen haben eine Größe von 5.000m² und
reichen damit als Ausgleichsmaßnahmen aus.
4.10
Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen
Es ist vorgesehen, 1 Jahr nach Baufertigstellung gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde zu überprüfen, ob die festgesetzten Minimierungs-maßnahmen (Ent-
12
siegelung von Asphaltflächen, Versickerung von Niederschlags-wasser, Baumpflanzungen), die zur Reduzierung der Ausgleichsfaktoren geführt haben, umgesetzt
worden sind. Andernfalls ist eine Neuberechnung der Ausgleichsflächen durchzuführen.
Nach 4 Jahren sollen die Ausgleichsflächen gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde begangen werden, um die Entwicklung der Flächen zu beurteilen
und die weiteren Pflegemaßnahmen festzulegen.
In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen zum weiteren Monitoring festgelegt.
4.11
Zusammenfassung
Die Planung stellt auch nach den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der ausgeglichen werden muss. Die Ausgleichsmaßnahmen können innerhalb des Geltungsbereiches nachgewiesen werden.
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