Mehrfamilienhaus Streulistrasse 3, 8032 Zürich Baubeschrieb

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Mehrfamilienhaus
Streulistrasse 3, 8032 Zürich
Baubeschrieb
27. Dezember 2011
A
Grundlagen zum Baubeschrieb
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Gebäudebeschrieb
Das Gebäude Streulistrasse 3 wurde 1897 zusammen mit dem Haus
Konkordiastrasse 20 als Doppelmehrfamilienhaus für Carl Wolff (Inhaber
eines Baugeschäfts) erstellt. Die beiden Häuser bilden eine
architektonische Einheit und sind denkmalpflegerisch wertvoll.
Die Längsfassade des Gebäudes Streulistrasse 3 wird von zwei Risaliten
geprägt, die in der Dachzone in spitzen Quergiebeln enden. Dazwischen
ist eine Doppelachse mit Veranden aufgespannt. Auch die kräftig
profilierte Fensterverdachungen aus beigem Kunststein, die mit der glatten
Sichtbacksteinhaut auch farblich kontrastieren, kennzeichnen den
gepflegten Bau im Stil der Neurenaissance.
Im Innern des Gebäudes ist nach wie vor viel von der hochwertigen
originalen Ausstattung vorhanden: Reiche Stuckdecken vermitteln neben
Parkettböden, Täfer und den Wohnungseingangstüren mit geätzten
Scheiben eine authentische Vorstellung gutbürgerlichen Wohnens um die
vorletzte Jahrhundertwende.
Das Gebäude liegt in einem Gebiet, das um 1900 mit gepflegten
Mehrfamilienhäusern überbaut wurde. Sämtliche Liegenschaften an der
Streulistrasse mit ihren Gärten und Vorgärten sind im Inventar der
schützenswerten Bauten.
2
Unterschutzstellung
Der verwaltungsrechtliche Vertrag betreffend Denkmalschutz, Umbau und
Renovation des Gebäudes Streulistrasse 3 zwischen dem Bauherrn
Werner Hofmann und der Stadt Zürich ist integrierter Bestandteil dieses
Baubeschriebs und kann mit folgenden Punkten umrissen werden:
Im Aussenbereich sind folgende Elemente geschützt:
- Sämtliche Fassen mit ihren bauplastischen Elementen und der
Gliederung
- die Gurtensimse
- das Traufgesims
- die Natursteinfassungen
- die zurückgesetzten Balkone der Südwestfassade
- die Fenster und Türen in ihrer Anordnung und Teilung
- die Hauseingangstür in ihrer Einheit mit den steinernen Tritten der
Aussentreppe und der Natursteinfassung
- das Dach in seiner ursprünglichen Form mit den Giebelaufbauten und
dem umlaufenden Dachgesims, den Lukarnen und ihren Verblechungen
- das Zinnengeländer
Vom Schutz ausgeschlossen: Bereiche der Dachkonstruktion, welche
zum Einbau der neuen Dachflächenfenster geöffnet werden. (Analog zum
Nachbarhaus Konkordiastrasse 20 kann ein Dachbalkon erstellt werden.)
2
Im Innenbereich sind folgende Elemente geschützt:
- die konstruktive Gebäudestruktur, welche alle tragenden Wände,
Stützen, Geschossdecken und den Dachstuhl umfasst
- das Treppenhaus mit seiner Holztreppe mit Geländer und
Treppenpodesten vom Erdgeschoss bis in das 1. Dachgeschoss
- die doppelflügligen Wohnungseingangstüren mit den geätzten,
ornamental verzierten Gläsern im Treppenhaus
In den Wohnungen im Bereich der Wohn- und Schlafzimmer:
- soweit erhalten das Parkett
- der Wandtäfer
- die profilierten Sockelleisten
- die Türblätter mit Türklinken und Türfutter
- die Fenstereinfassungen
- die Brüstungsfelder in Holz
- die Stuckdecken
- wo vorhanden, die an den Wänden umlaufenden Stuckgesimse
Vom Schutz ausgeschlossen:
- jeweils ein Flügel der Wohnungseingangstüren, welcher zugunsten des
Liftes demontiert wird
- die Bereiche der Geschossdecken, welche zum Einbau des Liftes
geöffnet werden müssen
- die Bereiche der Dachzinne, welche zum Einbau von
Belichtungselementen geöffnet werden müssen
- Teile der Tragstruktur im 2. Dachgeschoss, welche zum Einbau der
Maisonettewohnung verändert werden
In der Umgebung sind folgende Elemente geschützt:
- der Vorgarten mit dem Gartentor und der Einfriedung entlang der
Streulistrasse
- die Umzäunung entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze
(Bei allfälliger Umgestaltung des Vorgartens ist dieser in Absprache mit
der Gartendenkmalpflege stärker zu begrünen.)
3
Pläne des Architekten
Projektpläne
Provisorische Ausführungspläne
Grundrisse
Untergeschoss
Erdgeschoss
1. Obergeschoss
2. Obergeschoss
1. Dachgeschoss
2. Dachgeschoss
Dachaufsicht
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Mst.
Mst.
Mst.
Mst.
Mst.
Mst.
Mst.
1:100
1:100
1:100
1:100
1:100
1:100
1:100
F 18.12.11
F 18.12.11
F 18.12.11
F 18.12.11
F 18.12.11
F 18.12.11
F 18.12.11
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Fertigstellung/Ausführung
Das Gebäude wird schlüsselfertig erstellt.
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Baubeschrieb / Pläne
Der Baubeschrieb dient als Ergänzung zu den Projekt- und Detailplänen
des Architekten und gibt u.a. Auskunft über die Art der zu verwendenden
Materialien.
Im Weiteren sind im Baubeschrieb Arbeiten enthalten, welche aus den
Plänen nicht ersichtlich sind.
Für Masse gelten ausschliesslich die Planunterlagen des Architekten.
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Spezielles
Der verwaltungsrechtliche Vertrag mit der Stadt Zürich betreffend
Denkmalschutz ist Bestandteil dieses Baubeschriebes.
Sofern nichts anderes verlangt, gelten die zurzeit gültigen SIA-Normen
und Empfehlungen.
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Wärme- und Schallschutzmassnahmen
Wärmeschutz im Hochbau
Empfehlung SIA 180
Zweck:
Bemessung von Konstruktion und Heizungsanlagen sowie
Grundlagenbeschaffung hinsichtlich der Voraussetzungen bezüglich
Wärmeschutz.
Nachweis der energetischen Massnahmen
Empfehlung SIA 380/1
Zweck:
Heizenergie-Einsparung durch Anordnung geeigneter baulicher
Massnahmen sowie Festlegung von zuverlässigen K-Werten.
Die energetischen Massnahmen erfolgen in Absprache mit der
Denkmalpflege. Die Massnahmen sind gegenüber den heutigen
Bauvorschriften zum Teil reduziert. Teilweise bleiben die heutigen
Konstruktionen bestehen.
Schallschutz im Hochbau
Norm SIA 181, Ausgabe 2006
Schutzmassnahme gegen Geräusche in Häusern
4
Schallschutz in Bauten
Norm SIA 181, Ausgabe 2006
Zweck:
Erfüllung der schalltechnischen Anforderungen im Gebäudeinnern.
Die bestehende Bausubstanz entspricht nicht heutigen Anforderungen.
Aufgrund der denkmalpflegerischen Anforderungen sind die heute gültigen
Bestimmungen für Neubauten nicht zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für
die Geschossdecken.
Bezüglich der neu erstellten Anlagen der Haustechnik, wie Steigzonen für
die Nasszellen, werden die Anforderungen erfüllt.
Die Aufzugsanlage im bestehenden Treppenhaus erfüllt bezüglich
Körperschall die Anforderungen für Neuanlagen. Hinsichtlich der
Anforderungen an die Treppenhauswände gilt der bestehende Zustand,
welcher die heutigen Anforderungen nicht erfüllt
Mitgeltende Bestimmungen
-
behördliche Vorschriften von Bund, Kantonen und Gemeinden
übrige Normen, Richtlinien und Empfehlungen des SIA
zutreffende Normen und Richtlinien von anderen anerkannten
Verbänden oder Körperschaften
Ersatz bestehender Normen und Empfehlungen
Es sind immer die bei Beginn der Baubewilligung gültigen Normen und
Empfehlungen verbindlich.
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B
Baubeschrieb
Beschrieb der Bauteile
1
Fassadenaufbau
Die bestehenden Wände sind geschützt.
Bestehendes Mauerwerk: Mischmauerwerk im Verbund. Aussen Tonklinker,
innen Backstein, Stärke ca. 50 cm (unterschiedlich je Geschoss). Innen
Weissputz tapeziert. Oberflächen unterschiedlich, wie Baumwollgewebe,
Raufasertapete, Spritzputz.
Massnahme: Die Aussenwände bleiben bestehen und werden nicht gedämmt.
Wo notwendig werden defekte Klinker in Absprache mit der Denkmalpflege
ausgewechselt. Raumseitig sind Raufasertapeten zum Streichen vorgesehen.
Kniestockwände: Vorsatzschale auf bestehende Aussenwand: Multipor 140 mm,
Verputz armiert, Raufasertapete zum Streichen.
2
Innenw ände
Die bestehenden Wände sind geschützt.
Bestehendes Mauerwerk: Annahme: Backsteinmauerwerk, 10–15 cm. Weissputz
tapeziert. Oberflächen unterschiedlich, wie Baumwollgewebe, Raufasertapete,
Spritzputz.
Massnahme: Es sind, bis auf Bad und Dusche, durchgehend Raufasertapeten
zum Streichen vorgesehen.
Neue Wände Dachgeschosse: Leichtbauwände, beplankt mit Gipskarton- oder
Fermacellplatten, 12.5–15 mm, Tragkonstruktion 75 mm, Dämmung 50 mm.
Vorsatzschalen in Bad und Dusche
Unterkonstruktion in Holz/Metall, mit Gummiunterlage auf Wände befestigt, zur
Verminderung von Körperschall, verursacht durch Leitungen und Apparate.
Ausdämmen der Hohlräume. Verkleidung Gipskartonplatten für Nassräume,
25 mm.
Badewannenvormauerung schalldämmend ausgeführt.
3
Wohnungsdecken
Die bestehenden Decken sind geschützt.
Es ist vorgesehen, die Decken über dem Erd- sowie den Obergeschossen
schalltechnisch zu sanieren. Die Machbarkeit der nachstehend aufgeführten
Massnahmen ist vor Ausführung zu überprüfen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass daher vor Baubeginn keine abschliessenden Aussagen über
die Ausführbarkeit möglich sind.
Decke über Untergeschoss:
Bestehender Aufbau: Hurdisdecken auf Stahlprofilen. Blindboden: Tannenriemen
mit offenen Fugen auf Lattung befestigt. Massivparkett ca. 26 mm. Verlegeart
unterschiedlich.
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Massnahme: Deckendämmung im Untergeschoss. 100 mm Steinwolleplatten mit
Glasvlies weiss. Mechanisch an Decke montiert.
Der Boden im Erdgeschoss bleibt wie vorhanden bestehen.
Decke über Erd- und 1. Obergeschoss:
Bestehender Aufbau: Holzbalkendecke mit Blind- und Zwischenboden,
Balkenstärke ca. 180 mm, Zwischenboden auf seitlicher Lattung an Balkenlage
gelegt. Minimale bzw. keine Schüttung. Blindboden: Tannenriemen mit offenen
Fugen direkt auf Balkenlage befestigt. Massivparkett ca. 26 mm. Verlegeart
unterschiedlich.
Untere Verkleidung Stuckdecke auf Gipserlattung.
Massnahmen: Ganzes Parkett demontieren, Blindboden entfernen. Verstärken
des Zwischenbodens wo notwendig. Ausdämmen der Balkenlage bis OK Balken.
Betonverbunddecke 6 cm. Armierung und Spezialverschraubung in Balken nach
Angabe Ingenieur. Glaswolle Isover PS81 10 mm, Vermacell 2-mal 10 mm,
kalibrieren der Parkettriemen zur Wiederverwendung. Ergänzen des
vorhandenen Materials wo notwendig. Verlegen des Parketts: direkt auf
Unterlage geklebt.
Decke über 2. Obergeschoss:
Bestehender Aufbau: Wie Obergeschosse, jedoch Riemenboden mit Textilbelag
anstelle Parkett.
Massnahme: Wie Obergeschosse, jedoch neuer Parkett anstelle Textilbelag.
Budgetbetrag Fr. 100.-/ m² inkl. Sockelleisten.
Decke über 1. Dachgeschoss:
Bestehender Aufbau: Wie Obergeschosse jedoch Riemenboden als Fertigbelag.
Keine Stuckdecken.
Massnahme: Wie Obergeschosse jedoch neuer Parkett und neue Gipsdecken.
4
Wohnungsdecken in Bad, Dusche sow ie Küchen
Die bestehenden Decken sind geschützt:
Decke über Untergeschoss:
Bestehender Aufbau: Annahme: Hurdisdecken auf Stahlprofilen. Mörtellage.
Terrazzobelag.
Massnahme: Deckendämmung im Untergeschoss. 100-mm-Steinwolleplatten mit
Glasvlies weiss. Mechanisch an Decke montiert. Schalldämmende Zwischenlage
auf Terrazzobelag. Keramischer Plattenbelag.
Decke über Erd-, 1. und 2. Obergeschoss:
Bestehender Aufbau: Annahme: Holzbalkendecke mit Blindboden, Balkenstärke
ca. 180 mm, Blindboden auf seitlicher Lattung an Balkenlage gelegt. Schüttung
oder Mörtellage, ca. 80 mm hoch. Terrazzobelag.
Untere Verkleidung: Gipsdecke auf Schilfrohrmatten.
Massnahme: Hohlraum zwischen Gipsdecke und Blindboden mit Steinwolle
ausblasen. Schalldämmende Zwischenlage auf Terrazzobelag. Keramischer
Plattenbelag. Abgehängte Decke in Küche und Bad. Unterkante auf Höhe
Fensterleibung. Decke federnd montiert. Gipskartonplatten mit
Weissputzabglättung zum Streichen.
5
Treppen
Das bestehende Treppenhaus ist geschützt.
7
Die bestehenden Treppenläufe und Podeste bleiben bis auf die nachstehenden
Massnahmen unverändert.
Demontage der Läufer und Teppichbeläge zur Wiederverwendung.
Abbruch der Treppe zu Estrich.
Ergänzen des Geländers im 2. Obergeschoss.
Erstellen der Bodenöffnungen für die Aufzugsanlage inkl. notwendiger
Anpassungen an Parkett. Erneuern bzw. Ausbessern der Oberflächen.
Wiederverlegen der textilen Beläge.
Interne Treppe Dachgeschosswohnung:
Stahlwangentreppe mit Holzstufen
5
Dachkonstruktion
Das bestehende Mansardendach ist geschützt.
Tragkonstruktion:
Stehender Dachstuhl, Pfosten und Streben (ca. 150/150 mm), tragende Zangen.
Sparren (140/100 mm) sowie Balkenlage (140/140 mm) für Dachzinne.
Ergänzen der Balkenlage im Bereich ehemalige Treppe zu Estrich. Anpassen der
Balkenlagen im Bereich neue interne Treppe. Erforderliche Wechsel für
Dachfenster.
Schrägdach:
Bestehender Aufbau: Dachschalung Tanne (20 mm), gefälzt auf Sparrenlage,
Eternitschiefer (ca. 400/400 mm), direkt auf Schalung befestigt, Doppelfalzdach.
Neuer Aufbau:
Abbruch best. Eternitdach, Unterdachfolie, Conterlattung bzw. Hinterlüftung
(30 mm, reduziert in Absprache mit Denkmalpflege), Holzschalung (21 mm),
Eternitdach (ca. 400/400 mm). Ausdämmen der Sparrenlage (140 mm) mit
Isofloc, Dampfbremse und Winddichtung, Lattenrost (50 mm), ausgedämmt mit
Mineralwolle (50 mm), Fermacell (18 mm), Weissputzabglättung
(Oberflächenqualität Q2).
Flachdach:
Bestehender Aufbau: Schiftlattung auf Balkenlage, Dachschalung Tanne
(20 mm) gefälzt, Eternitschiefer (ca. 400/400 mm), direkt auf Schalung befestigt,
Doppelfalzdach.
Neuer Aufbau:
Abbruch best. Doppelfalzdach, Flachdachfolie Kunststoff, verschweisst,
Conterlattung bzw. Hinterlüftung (50 mm), Holzschalung (21 mm) mit offenen
Fugen. Neues Doppelfalzdach: Ausdämmen der Balkenlage (140 mm) mit
Isofloc, Dampfbremse und Winddichtung, Lattenrost (25 mm), Fermacell
(18 mm), Weissputzabglättung (Oberflächenqualität Q2).
6
Lukarnen
Die bestehenden Lukarnen sind geschützt.
8
Bestehende Konstruktion: Lukarne in Holzbauweise. Gesamte Konstruktion mit
Kupfer verkleidet. Innen Gipsverkleidung.
Massnahme: Demontage der inneren Wand- und Deckenverkleidung.
Deckenbereich ausdämmen analog Dach. Innere Winddichtung. Verkleidung mit
Vermacell. Weissputzabglättung (Oberflächenqualität Q2). Farbanstrich.
Sonnenschutz bestehend.
7
Fenster
Erd-, 1. und 2. Obergeschoss
Sämtliche Fenster werden erneuert. Holzfenster mit Aluminium-Wetterschenkel.
Zweifach-Isolierverglasung, Glasstärken 4 mm (K-Wert Glas min. 0.7 W/m²K,
K-Wert Fenster min. 1.1 W/m²K). Einteilung nach Angabe Architekt.
2. Dachgeschoss
Dachfenster Velux Grösse 78/98 cm, innerer Verdunkelungsrollo
Lehrrohr für Elektroanschluss, Aussenbeschattung als Option
8
Sonnenschutz
Wohn- und Schlafräume exkl. 2. Dachgeschoss. Bestehende Rollläden mit
Federzug in Fensterleibungen. Material Holz oder Aluminium. Bedienung über
Metallkette.
Ersatz der Markisen auf den Balkonen durch Fallarmmarkisen.
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Aussentüren
Hauseingang:
Der bestehende Hauseingang ist geschützt. Ausgenommen das Vordach,
welches neu gestaltet wird.
Bestehender Hauseingang inkl. Gewände um ca. 90 cm nach rechts verschoben.
Gewände und Haustüre werden wiederverwendet. Sanieren der Haustüre. Neue
Briefkasten- und Sonnerieanlage seitlich angeordnet. Briefkasten in Wandnische
fassadenbündig angeordnet. Briefkästen mit Kabazylinder. Fassadenverkleidung
im Bereich Briefkasten in Metall. Farbgebung gemäss Farbkonzept. Das Vordach
wird als Pultdach mit Drahtspiegelglas ausgebildet. Stahltragkonstruktion verzinkt
und pulverbeschichtet gemäss Plan.
Garagentor:
Das bestehende Garagentor bleibt belassen.
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Innentüren
Wohnungseingänge:
Die bestehende Wohnungseingänge sind geschützt, können jedoch umgebaut
werden.
Demontage der bestehenden Türflügel, der Rahmenkonstruktion (Futter und
Verkleidung) sowie der Verglasung. Neubau der gesamten Konstruktion unter
Verwendung der vorhandenen Bauteile.
Neue Konstruktion
Einflügelige Türe mit Oblicht, bestehend aus: Türblatt und Rahmen,
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feuerhemmend Ei30. Glaseinsatz im Türblatt als Doppelverglasung (aussen
bestehendes Glas, innen Brandschutzglas Ei30). Ausführung Oblicht in gleicher
Art. Die vorhandenen Profilstäbe für die Futter werden wiederverwendet.
Innentüren in den Wohngeschossen:
Die bestehenden Türen sind geschützt.
Demontage der nicht benötigten Türen (zweiter Zugang zu Dusche). Die übrigen
Türen werden wie bestehend belassen. Ausführen notwendiger Reparaturen.
Erstellen von Nachschlüsseln wo notwendig. Anpassungen im Schwellenbereich
wo notwendig.
Innentüren im Untergeschoss:
Sämtliche Türen werden ersetzt.
Blendrahmentüren mit Hartholzrahmen. Volltürblätter Ei 30 zum Streichen.
Amubabänder, Einsteckschloss mit Zylinderausschnitt. Drücker und Türschilder
nach Angabe Architekt.
Türe Vorraum zu Treppenhaus mit Türschliesser, jedoch ohne Schliesszylinder.
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Aufzugsanlage
Neue Aufzugsanlage im Treppenhaus.
Elektrischer Personenaufzug. Tragkraft 6 Personen. Ohne Liftmotorenraum.
Schachtausbildung Untergeschoss:
Liftunterfahrt in Beton. Wasserdichte Oberflächenbeschichtung.
Schachtausbildung:
Liftschacht in Beton vorfabriziert. Front Stahl-Glas-Konstruktion nach Angabe
Architekt.
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Elektroanlagen
Hauptverteilung und Messung zentral im Untergeschoss nach den Vorschriften
des Energielieferanten.
Unterverteilungen unter Putz, Montage pro Wohnung mit zentraler
Anschlussleitung ab der Hauptverteilung.
In den Wohngeschossen erfolgen die Installationen soweit möglich unter Putz. Im
Kellergeschoss werden die Leitungen sichtbar geführt.
In allen Räumen ist eine Leuchtenstelle vorgesehen, und jeder Wohnraum
verfügt über mindestens 2 Steckdosen, wovon eine jeweils geschaltet ist. Die
Beleuchtungskörper sind in der Grundausstattung nicht enthalten.
Kraftanschlüsse für Waschmaschine und Tumbler in jeder Wohnung.
Die Kommunikationserschliessung jeder Wohnung erfolgt über einen MultimediaVerteiler, unter Putz verlegt mit Erschliessung in den Keller zu den
Übergabestellen der Swisscom und des Kabelnetzbetreibers.
Pro Wohn- bzw. Schlafraum ist 1 Multimedia-Anschlüss für die Nutzung von
Telefon/EDV/TV vorgesehen.
In den Allgemeinräumen wird eine ausreichende Beleuchtung inkl.
Beleuchtungskörper nach Auswahl des Architekten installiert.
Anordnung von Lampenstellen und Steckdosen gemäss Elektroprojekt.
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Heizungsanlage
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Wärmeerzeugung:
Mittels Gastherme, Warmwasser über beigestellten Boiler, Temparatur
55–60 °C. Einbau eines Kunststoffrohres in bestehenden Kamin.
Wärmeverteilung:
Sämtliche Leitungen im Untergeschoss sowie die Steigleitungen bleiben
grundsätzlich bestehen. Im Bereich Küche und Dusche ist eine neue Steigleitung
vorgesehen.
Die bestehenden Radiatoren werden teilweise weiterverwendet. Die übrigen
werden durch neue klassische Röhrenradiatoren der Firma Prolux oder
gleichwertig ersetzt. Im 2. Dachgeschoss teilweise mit Konvektoren. Sämtliche
Heizkörper sind mit Danfos-Ventilen ausgerüstet.
Option: elektrischer Handtuchradiator in Nasszellen.
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Lüftungsanlagen
Lüftung für gefangene Duschen über Einrohrsystem direkt über Dach geführt.
Steuerung über Lichtschalter mit Nachlauf.
Küchenabluft je Wohnung über Dach geführ.t
Option: Ersatzluftöffnung für Küche in Aussenwand.
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Sanitäranlagen
Armaturen und Apparate in normalem Ausführungsstandard:
Budgetbetrag Fr. 20’000.–.
Für die Apparatemontage sind 25% der Apparateauswahl zugerechnet, jedoch
min. Fr. 5'000.–.
Sämtliche Apparate und Leitungen schalldämmend montiert.
Frostsicherer Kaltwasseranschluss für Garten und Dachzinne.
Untergeschosse:
Schlauchhahnen in Heizungsraum. Heizungsfüllschlauch und Schlauchsattel.
Ausgussbecken für Hauswart.
Wäscheturm mit Waschautomat (4 kg), Tumbler mit Kondensator. Fabrikat /
Modell V-Zug / Adorina.
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Kanalisationen
Die bestehende Kanalisation ist sanierungsbedürftig. Bis auf die vorhandenen
Meteorwasserleitungen und Anschlüsse werden Leitungen, Schächte etc.
komplett erneuert.
Ausführung gemäss bewilligtem Kanalisationsplan.
Rohre in PE. Umhüllungen Beton, Profil IV. Sämtliche Schachtdeckel aus Guss.
Innerhalb Gebäude mit Geruchverschluss. Schächte mit notwendigen
Einstiegleitern.
Einmaliges Reinigen der gesamten Kanalisation am Ende der Bauzeit.
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Schreinerarbeiten
Sanierungsarbeiten:
Einbauschränke im Entree, Brusttäfer, Lambris sowie innere
Fenstereinfassungen sind denkmalgeschützt.
Ausführen notwendiger Reparaturen und Anpassungen nach Angabe Architekt.
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Kücheneinrichtungen
Individuelle Kücheneinrichtung nach Käuferwunsch.
Budgetbetrag Fr. 25’000.–.
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Schliessanlagen
Schliessanlage gemäss Schliessplan für Wohnungseingang- und Kellertüren
sowie Briefkasten, Garagentor (Kaba oder Keso).
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Umgebung
Die Umgebung ist geschützt.
Entfernen von Pflanzungen entlang der Fassade.
Auslichten der rückwärtigen Bepflanzung. Neupflanzungen im Bereich Fassade.
Wiederherstellen von Oberflächen nach erforderlichen Grabarbeiten für
Hausanschlüsse, Kanalisation etc.
21
Baureinigung
Periodische Reinigung während der Bauzeit, Endreinigung des Gebäudes.
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Honorare
Die Honorare für die folgenden Planer und Fachingenieure sind inbegriffen:
Architekt, Bauingenieur, Elektroingenieur, Heizungs-, Lüftungs- und
Sanitäringenieur, Geometer, Bauphysiker.
Mehraufwendungen für Käuferwünsche werden nach Absatz C verrechnet.
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Baunebenkosten
Die folgenden Baunebenkosten sind inbegriffen:
- Kosten für Bewilligungen, Baugespann
- Anschlussgebühren für Kanalisation, Elektrizität, Wasser, Kabelfernsehen
- Kosten für Muster, Vervielfältigungen, Plankopien etc.
- Bauzeitversicherungen, Bauherrenhaftpflicht
12
C
Allgemeines
Wo die Fabrikate nicht fixiert sind, werden bewährte Produkte verwendet.
Allfällige aus statischen oder anderen Gründen erforderliche Änderungen
aufgrund der Detailplanung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Baueingabepläne sind Projektpläne.
Ebenfalls sind kleinere gestalterische, materielle oder konstruktive
Abweichungen gegenüber den Projektplänen und des Baubeschriebes
vorbehalten. Die Entscheidung diesbezüglich liegt allein beim Verkäufer.
Die gesamte Material- und Farbgestaltung erfolgt durch den Architekten in
Absprache mit den beteiligten Behörden.
Für die persönliche Beratung durch den Architekten ist pro Wohnung ein
Zeitrahmen von 8 Stunden eingerechnet. Werden zusätzliche Leistungen
benötigt, sind diese separat zu honorieren.
Käuferwünsche werden in Form von Angeboten berechnet, zuzüglich 15% für
Bearbeitung und Anschlussgebühren. Allfällig notwendige Eingaben an Behörden
oder Notariat werden zusätzlich verrechnet.
Änderungswünsche des Käufers, die Mehrkosten generieren, werden erst
ausgeführt, wenn die entsprechenden Pläne und Kostenberechnungen
unterschrieben sind.
Budgetbeträge verstehen sich inkl. MwSt.
Optionen gehen zu Lasten Käufer.
27. Dezember 2011, LK / Änderungen vorbehalten.
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