Mehrfamilienhaus Streulistrasse 3, 8032 Zürich Baubeschrieb 27. Dezember 2011 A Grundlagen zum Baubeschrieb 1 Gebäudebeschrieb Das Gebäude Streulistrasse 3 wurde 1897 zusammen mit dem Haus Konkordiastrasse 20 als Doppelmehrfamilienhaus für Carl Wolff (Inhaber eines Baugeschäfts) erstellt. Die beiden Häuser bilden eine architektonische Einheit und sind denkmalpflegerisch wertvoll. Die Längsfassade des Gebäudes Streulistrasse 3 wird von zwei Risaliten geprägt, die in der Dachzone in spitzen Quergiebeln enden. Dazwischen ist eine Doppelachse mit Veranden aufgespannt. Auch die kräftig profilierte Fensterverdachungen aus beigem Kunststein, die mit der glatten Sichtbacksteinhaut auch farblich kontrastieren, kennzeichnen den gepflegten Bau im Stil der Neurenaissance. Im Innern des Gebäudes ist nach wie vor viel von der hochwertigen originalen Ausstattung vorhanden: Reiche Stuckdecken vermitteln neben Parkettböden, Täfer und den Wohnungseingangstüren mit geätzten Scheiben eine authentische Vorstellung gutbürgerlichen Wohnens um die vorletzte Jahrhundertwende. Das Gebäude liegt in einem Gebiet, das um 1900 mit gepflegten Mehrfamilienhäusern überbaut wurde. Sämtliche Liegenschaften an der Streulistrasse mit ihren Gärten und Vorgärten sind im Inventar der schützenswerten Bauten. 2 Unterschutzstellung Der verwaltungsrechtliche Vertrag betreffend Denkmalschutz, Umbau und Renovation des Gebäudes Streulistrasse 3 zwischen dem Bauherrn Werner Hofmann und der Stadt Zürich ist integrierter Bestandteil dieses Baubeschriebs und kann mit folgenden Punkten umrissen werden: Im Aussenbereich sind folgende Elemente geschützt: - Sämtliche Fassen mit ihren bauplastischen Elementen und der Gliederung - die Gurtensimse - das Traufgesims - die Natursteinfassungen - die zurückgesetzten Balkone der Südwestfassade - die Fenster und Türen in ihrer Anordnung und Teilung - die Hauseingangstür in ihrer Einheit mit den steinernen Tritten der Aussentreppe und der Natursteinfassung - das Dach in seiner ursprünglichen Form mit den Giebelaufbauten und dem umlaufenden Dachgesims, den Lukarnen und ihren Verblechungen - das Zinnengeländer Vom Schutz ausgeschlossen: Bereiche der Dachkonstruktion, welche zum Einbau der neuen Dachflächenfenster geöffnet werden. (Analog zum Nachbarhaus Konkordiastrasse 20 kann ein Dachbalkon erstellt werden.) 2 Im Innenbereich sind folgende Elemente geschützt: - die konstruktive Gebäudestruktur, welche alle tragenden Wände, Stützen, Geschossdecken und den Dachstuhl umfasst - das Treppenhaus mit seiner Holztreppe mit Geländer und Treppenpodesten vom Erdgeschoss bis in das 1. Dachgeschoss - die doppelflügligen Wohnungseingangstüren mit den geätzten, ornamental verzierten Gläsern im Treppenhaus In den Wohnungen im Bereich der Wohn- und Schlafzimmer: - soweit erhalten das Parkett - der Wandtäfer - die profilierten Sockelleisten - die Türblätter mit Türklinken und Türfutter - die Fenstereinfassungen - die Brüstungsfelder in Holz - die Stuckdecken - wo vorhanden, die an den Wänden umlaufenden Stuckgesimse Vom Schutz ausgeschlossen: - jeweils ein Flügel der Wohnungseingangstüren, welcher zugunsten des Liftes demontiert wird - die Bereiche der Geschossdecken, welche zum Einbau des Liftes geöffnet werden müssen - die Bereiche der Dachzinne, welche zum Einbau von Belichtungselementen geöffnet werden müssen - Teile der Tragstruktur im 2. Dachgeschoss, welche zum Einbau der Maisonettewohnung verändert werden In der Umgebung sind folgende Elemente geschützt: - der Vorgarten mit dem Gartentor und der Einfriedung entlang der Streulistrasse - die Umzäunung entlang der südöstlichen Grundstücksgrenze (Bei allfälliger Umgestaltung des Vorgartens ist dieser in Absprache mit der Gartendenkmalpflege stärker zu begrünen.) 3 Pläne des Architekten Projektpläne Provisorische Ausführungspläne Grundrisse Untergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 1. Dachgeschoss 2. Dachgeschoss Dachaufsicht 3 Mst. Mst. Mst. Mst. Mst. Mst. Mst. 1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 1:100 F 18.12.11 F 18.12.11 F 18.12.11 F 18.12.11 F 18.12.11 F 18.12.11 F 18.12.11 4 Fertigstellung/Ausführung Das Gebäude wird schlüsselfertig erstellt. 5 Baubeschrieb / Pläne Der Baubeschrieb dient als Ergänzung zu den Projekt- und Detailplänen des Architekten und gibt u.a. Auskunft über die Art der zu verwendenden Materialien. Im Weiteren sind im Baubeschrieb Arbeiten enthalten, welche aus den Plänen nicht ersichtlich sind. Für Masse gelten ausschliesslich die Planunterlagen des Architekten. 6 Spezielles Der verwaltungsrechtliche Vertrag mit der Stadt Zürich betreffend Denkmalschutz ist Bestandteil dieses Baubeschriebes. Sofern nichts anderes verlangt, gelten die zurzeit gültigen SIA-Normen und Empfehlungen. 7 Wärme- und Schallschutzmassnahmen Wärmeschutz im Hochbau Empfehlung SIA 180 Zweck: Bemessung von Konstruktion und Heizungsanlagen sowie Grundlagenbeschaffung hinsichtlich der Voraussetzungen bezüglich Wärmeschutz. Nachweis der energetischen Massnahmen Empfehlung SIA 380/1 Zweck: Heizenergie-Einsparung durch Anordnung geeigneter baulicher Massnahmen sowie Festlegung von zuverlässigen K-Werten. Die energetischen Massnahmen erfolgen in Absprache mit der Denkmalpflege. Die Massnahmen sind gegenüber den heutigen Bauvorschriften zum Teil reduziert. Teilweise bleiben die heutigen Konstruktionen bestehen. Schallschutz im Hochbau Norm SIA 181, Ausgabe 2006 Schutzmassnahme gegen Geräusche in Häusern 4 Schallschutz in Bauten Norm SIA 181, Ausgabe 2006 Zweck: Erfüllung der schalltechnischen Anforderungen im Gebäudeinnern. Die bestehende Bausubstanz entspricht nicht heutigen Anforderungen. Aufgrund der denkmalpflegerischen Anforderungen sind die heute gültigen Bestimmungen für Neubauten nicht zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Geschossdecken. Bezüglich der neu erstellten Anlagen der Haustechnik, wie Steigzonen für die Nasszellen, werden die Anforderungen erfüllt. Die Aufzugsanlage im bestehenden Treppenhaus erfüllt bezüglich Körperschall die Anforderungen für Neuanlagen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Treppenhauswände gilt der bestehende Zustand, welcher die heutigen Anforderungen nicht erfüllt Mitgeltende Bestimmungen - behördliche Vorschriften von Bund, Kantonen und Gemeinden übrige Normen, Richtlinien und Empfehlungen des SIA zutreffende Normen und Richtlinien von anderen anerkannten Verbänden oder Körperschaften Ersatz bestehender Normen und Empfehlungen Es sind immer die bei Beginn der Baubewilligung gültigen Normen und Empfehlungen verbindlich. 5 B Baubeschrieb Beschrieb der Bauteile 1 Fassadenaufbau Die bestehenden Wände sind geschützt. Bestehendes Mauerwerk: Mischmauerwerk im Verbund. Aussen Tonklinker, innen Backstein, Stärke ca. 50 cm (unterschiedlich je Geschoss). Innen Weissputz tapeziert. Oberflächen unterschiedlich, wie Baumwollgewebe, Raufasertapete, Spritzputz. Massnahme: Die Aussenwände bleiben bestehen und werden nicht gedämmt. Wo notwendig werden defekte Klinker in Absprache mit der Denkmalpflege ausgewechselt. Raumseitig sind Raufasertapeten zum Streichen vorgesehen. Kniestockwände: Vorsatzschale auf bestehende Aussenwand: Multipor 140 mm, Verputz armiert, Raufasertapete zum Streichen. 2 Innenw ände Die bestehenden Wände sind geschützt. Bestehendes Mauerwerk: Annahme: Backsteinmauerwerk, 10–15 cm. Weissputz tapeziert. Oberflächen unterschiedlich, wie Baumwollgewebe, Raufasertapete, Spritzputz. Massnahme: Es sind, bis auf Bad und Dusche, durchgehend Raufasertapeten zum Streichen vorgesehen. Neue Wände Dachgeschosse: Leichtbauwände, beplankt mit Gipskarton- oder Fermacellplatten, 12.5–15 mm, Tragkonstruktion 75 mm, Dämmung 50 mm. Vorsatzschalen in Bad und Dusche Unterkonstruktion in Holz/Metall, mit Gummiunterlage auf Wände befestigt, zur Verminderung von Körperschall, verursacht durch Leitungen und Apparate. Ausdämmen der Hohlräume. Verkleidung Gipskartonplatten für Nassräume, 25 mm. Badewannenvormauerung schalldämmend ausgeführt. 3 Wohnungsdecken Die bestehenden Decken sind geschützt. Es ist vorgesehen, die Decken über dem Erd- sowie den Obergeschossen schalltechnisch zu sanieren. Die Machbarkeit der nachstehend aufgeführten Massnahmen ist vor Ausführung zu überprüfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass daher vor Baubeginn keine abschliessenden Aussagen über die Ausführbarkeit möglich sind. Decke über Untergeschoss: Bestehender Aufbau: Hurdisdecken auf Stahlprofilen. Blindboden: Tannenriemen mit offenen Fugen auf Lattung befestigt. Massivparkett ca. 26 mm. Verlegeart unterschiedlich. 6 Massnahme: Deckendämmung im Untergeschoss. 100 mm Steinwolleplatten mit Glasvlies weiss. Mechanisch an Decke montiert. Der Boden im Erdgeschoss bleibt wie vorhanden bestehen. Decke über Erd- und 1. Obergeschoss: Bestehender Aufbau: Holzbalkendecke mit Blind- und Zwischenboden, Balkenstärke ca. 180 mm, Zwischenboden auf seitlicher Lattung an Balkenlage gelegt. Minimale bzw. keine Schüttung. Blindboden: Tannenriemen mit offenen Fugen direkt auf Balkenlage befestigt. Massivparkett ca. 26 mm. Verlegeart unterschiedlich. Untere Verkleidung Stuckdecke auf Gipserlattung. Massnahmen: Ganzes Parkett demontieren, Blindboden entfernen. Verstärken des Zwischenbodens wo notwendig. Ausdämmen der Balkenlage bis OK Balken. Betonverbunddecke 6 cm. Armierung und Spezialverschraubung in Balken nach Angabe Ingenieur. Glaswolle Isover PS81 10 mm, Vermacell 2-mal 10 mm, kalibrieren der Parkettriemen zur Wiederverwendung. Ergänzen des vorhandenen Materials wo notwendig. Verlegen des Parketts: direkt auf Unterlage geklebt. Decke über 2. Obergeschoss: Bestehender Aufbau: Wie Obergeschosse, jedoch Riemenboden mit Textilbelag anstelle Parkett. Massnahme: Wie Obergeschosse, jedoch neuer Parkett anstelle Textilbelag. Budgetbetrag Fr. 100.-/ m² inkl. Sockelleisten. Decke über 1. Dachgeschoss: Bestehender Aufbau: Wie Obergeschosse jedoch Riemenboden als Fertigbelag. Keine Stuckdecken. Massnahme: Wie Obergeschosse jedoch neuer Parkett und neue Gipsdecken. 4 Wohnungsdecken in Bad, Dusche sow ie Küchen Die bestehenden Decken sind geschützt: Decke über Untergeschoss: Bestehender Aufbau: Annahme: Hurdisdecken auf Stahlprofilen. Mörtellage. Terrazzobelag. Massnahme: Deckendämmung im Untergeschoss. 100-mm-Steinwolleplatten mit Glasvlies weiss. Mechanisch an Decke montiert. Schalldämmende Zwischenlage auf Terrazzobelag. Keramischer Plattenbelag. Decke über Erd-, 1. und 2. Obergeschoss: Bestehender Aufbau: Annahme: Holzbalkendecke mit Blindboden, Balkenstärke ca. 180 mm, Blindboden auf seitlicher Lattung an Balkenlage gelegt. Schüttung oder Mörtellage, ca. 80 mm hoch. Terrazzobelag. Untere Verkleidung: Gipsdecke auf Schilfrohrmatten. Massnahme: Hohlraum zwischen Gipsdecke und Blindboden mit Steinwolle ausblasen. Schalldämmende Zwischenlage auf Terrazzobelag. Keramischer Plattenbelag. Abgehängte Decke in Küche und Bad. Unterkante auf Höhe Fensterleibung. Decke federnd montiert. Gipskartonplatten mit Weissputzabglättung zum Streichen. 5 Treppen Das bestehende Treppenhaus ist geschützt. 7 Die bestehenden Treppenläufe und Podeste bleiben bis auf die nachstehenden Massnahmen unverändert. Demontage der Läufer und Teppichbeläge zur Wiederverwendung. Abbruch der Treppe zu Estrich. Ergänzen des Geländers im 2. Obergeschoss. Erstellen der Bodenöffnungen für die Aufzugsanlage inkl. notwendiger Anpassungen an Parkett. Erneuern bzw. Ausbessern der Oberflächen. Wiederverlegen der textilen Beläge. Interne Treppe Dachgeschosswohnung: Stahlwangentreppe mit Holzstufen 5 Dachkonstruktion Das bestehende Mansardendach ist geschützt. Tragkonstruktion: Stehender Dachstuhl, Pfosten und Streben (ca. 150/150 mm), tragende Zangen. Sparren (140/100 mm) sowie Balkenlage (140/140 mm) für Dachzinne. Ergänzen der Balkenlage im Bereich ehemalige Treppe zu Estrich. Anpassen der Balkenlagen im Bereich neue interne Treppe. Erforderliche Wechsel für Dachfenster. Schrägdach: Bestehender Aufbau: Dachschalung Tanne (20 mm), gefälzt auf Sparrenlage, Eternitschiefer (ca. 400/400 mm), direkt auf Schalung befestigt, Doppelfalzdach. Neuer Aufbau: Abbruch best. Eternitdach, Unterdachfolie, Conterlattung bzw. Hinterlüftung (30 mm, reduziert in Absprache mit Denkmalpflege), Holzschalung (21 mm), Eternitdach (ca. 400/400 mm). Ausdämmen der Sparrenlage (140 mm) mit Isofloc, Dampfbremse und Winddichtung, Lattenrost (50 mm), ausgedämmt mit Mineralwolle (50 mm), Fermacell (18 mm), Weissputzabglättung (Oberflächenqualität Q2). Flachdach: Bestehender Aufbau: Schiftlattung auf Balkenlage, Dachschalung Tanne (20 mm) gefälzt, Eternitschiefer (ca. 400/400 mm), direkt auf Schalung befestigt, Doppelfalzdach. Neuer Aufbau: Abbruch best. Doppelfalzdach, Flachdachfolie Kunststoff, verschweisst, Conterlattung bzw. Hinterlüftung (50 mm), Holzschalung (21 mm) mit offenen Fugen. Neues Doppelfalzdach: Ausdämmen der Balkenlage (140 mm) mit Isofloc, Dampfbremse und Winddichtung, Lattenrost (25 mm), Fermacell (18 mm), Weissputzabglättung (Oberflächenqualität Q2). 6 Lukarnen Die bestehenden Lukarnen sind geschützt. 8 Bestehende Konstruktion: Lukarne in Holzbauweise. Gesamte Konstruktion mit Kupfer verkleidet. Innen Gipsverkleidung. Massnahme: Demontage der inneren Wand- und Deckenverkleidung. Deckenbereich ausdämmen analog Dach. Innere Winddichtung. Verkleidung mit Vermacell. Weissputzabglättung (Oberflächenqualität Q2). Farbanstrich. Sonnenschutz bestehend. 7 Fenster Erd-, 1. und 2. Obergeschoss Sämtliche Fenster werden erneuert. Holzfenster mit Aluminium-Wetterschenkel. Zweifach-Isolierverglasung, Glasstärken 4 mm (K-Wert Glas min. 0.7 W/m²K, K-Wert Fenster min. 1.1 W/m²K). Einteilung nach Angabe Architekt. 2. Dachgeschoss Dachfenster Velux Grösse 78/98 cm, innerer Verdunkelungsrollo Lehrrohr für Elektroanschluss, Aussenbeschattung als Option 8 Sonnenschutz Wohn- und Schlafräume exkl. 2. Dachgeschoss. Bestehende Rollläden mit Federzug in Fensterleibungen. Material Holz oder Aluminium. Bedienung über Metallkette. Ersatz der Markisen auf den Balkonen durch Fallarmmarkisen. 9 Aussentüren Hauseingang: Der bestehende Hauseingang ist geschützt. Ausgenommen das Vordach, welches neu gestaltet wird. Bestehender Hauseingang inkl. Gewände um ca. 90 cm nach rechts verschoben. Gewände und Haustüre werden wiederverwendet. Sanieren der Haustüre. Neue Briefkasten- und Sonnerieanlage seitlich angeordnet. Briefkasten in Wandnische fassadenbündig angeordnet. Briefkästen mit Kabazylinder. Fassadenverkleidung im Bereich Briefkasten in Metall. Farbgebung gemäss Farbkonzept. Das Vordach wird als Pultdach mit Drahtspiegelglas ausgebildet. Stahltragkonstruktion verzinkt und pulverbeschichtet gemäss Plan. Garagentor: Das bestehende Garagentor bleibt belassen. 10 Innentüren Wohnungseingänge: Die bestehende Wohnungseingänge sind geschützt, können jedoch umgebaut werden. Demontage der bestehenden Türflügel, der Rahmenkonstruktion (Futter und Verkleidung) sowie der Verglasung. Neubau der gesamten Konstruktion unter Verwendung der vorhandenen Bauteile. Neue Konstruktion Einflügelige Türe mit Oblicht, bestehend aus: Türblatt und Rahmen, 9 feuerhemmend Ei30. Glaseinsatz im Türblatt als Doppelverglasung (aussen bestehendes Glas, innen Brandschutzglas Ei30). Ausführung Oblicht in gleicher Art. Die vorhandenen Profilstäbe für die Futter werden wiederverwendet. Innentüren in den Wohngeschossen: Die bestehenden Türen sind geschützt. Demontage der nicht benötigten Türen (zweiter Zugang zu Dusche). Die übrigen Türen werden wie bestehend belassen. Ausführen notwendiger Reparaturen. Erstellen von Nachschlüsseln wo notwendig. Anpassungen im Schwellenbereich wo notwendig. Innentüren im Untergeschoss: Sämtliche Türen werden ersetzt. Blendrahmentüren mit Hartholzrahmen. Volltürblätter Ei 30 zum Streichen. Amubabänder, Einsteckschloss mit Zylinderausschnitt. Drücker und Türschilder nach Angabe Architekt. Türe Vorraum zu Treppenhaus mit Türschliesser, jedoch ohne Schliesszylinder. 11 Aufzugsanlage Neue Aufzugsanlage im Treppenhaus. Elektrischer Personenaufzug. Tragkraft 6 Personen. Ohne Liftmotorenraum. Schachtausbildung Untergeschoss: Liftunterfahrt in Beton. Wasserdichte Oberflächenbeschichtung. Schachtausbildung: Liftschacht in Beton vorfabriziert. Front Stahl-Glas-Konstruktion nach Angabe Architekt. 12 Elektroanlagen Hauptverteilung und Messung zentral im Untergeschoss nach den Vorschriften des Energielieferanten. Unterverteilungen unter Putz, Montage pro Wohnung mit zentraler Anschlussleitung ab der Hauptverteilung. In den Wohngeschossen erfolgen die Installationen soweit möglich unter Putz. Im Kellergeschoss werden die Leitungen sichtbar geführt. In allen Räumen ist eine Leuchtenstelle vorgesehen, und jeder Wohnraum verfügt über mindestens 2 Steckdosen, wovon eine jeweils geschaltet ist. Die Beleuchtungskörper sind in der Grundausstattung nicht enthalten. Kraftanschlüsse für Waschmaschine und Tumbler in jeder Wohnung. Die Kommunikationserschliessung jeder Wohnung erfolgt über einen MultimediaVerteiler, unter Putz verlegt mit Erschliessung in den Keller zu den Übergabestellen der Swisscom und des Kabelnetzbetreibers. Pro Wohn- bzw. Schlafraum ist 1 Multimedia-Anschlüss für die Nutzung von Telefon/EDV/TV vorgesehen. In den Allgemeinräumen wird eine ausreichende Beleuchtung inkl. Beleuchtungskörper nach Auswahl des Architekten installiert. Anordnung von Lampenstellen und Steckdosen gemäss Elektroprojekt. 13 Heizungsanlage 10 Wärmeerzeugung: Mittels Gastherme, Warmwasser über beigestellten Boiler, Temparatur 55–60 °C. Einbau eines Kunststoffrohres in bestehenden Kamin. Wärmeverteilung: Sämtliche Leitungen im Untergeschoss sowie die Steigleitungen bleiben grundsätzlich bestehen. Im Bereich Küche und Dusche ist eine neue Steigleitung vorgesehen. Die bestehenden Radiatoren werden teilweise weiterverwendet. Die übrigen werden durch neue klassische Röhrenradiatoren der Firma Prolux oder gleichwertig ersetzt. Im 2. Dachgeschoss teilweise mit Konvektoren. Sämtliche Heizkörper sind mit Danfos-Ventilen ausgerüstet. Option: elektrischer Handtuchradiator in Nasszellen. 14 Lüftungsanlagen Lüftung für gefangene Duschen über Einrohrsystem direkt über Dach geführt. Steuerung über Lichtschalter mit Nachlauf. Küchenabluft je Wohnung über Dach geführ.t Option: Ersatzluftöffnung für Küche in Aussenwand. 15 Sanitäranlagen Armaturen und Apparate in normalem Ausführungsstandard: Budgetbetrag Fr. 20’000.–. Für die Apparatemontage sind 25% der Apparateauswahl zugerechnet, jedoch min. Fr. 5'000.–. Sämtliche Apparate und Leitungen schalldämmend montiert. Frostsicherer Kaltwasseranschluss für Garten und Dachzinne. Untergeschosse: Schlauchhahnen in Heizungsraum. Heizungsfüllschlauch und Schlauchsattel. Ausgussbecken für Hauswart. Wäscheturm mit Waschautomat (4 kg), Tumbler mit Kondensator. Fabrikat / Modell V-Zug / Adorina. 16 Kanalisationen Die bestehende Kanalisation ist sanierungsbedürftig. Bis auf die vorhandenen Meteorwasserleitungen und Anschlüsse werden Leitungen, Schächte etc. komplett erneuert. Ausführung gemäss bewilligtem Kanalisationsplan. Rohre in PE. Umhüllungen Beton, Profil IV. Sämtliche Schachtdeckel aus Guss. Innerhalb Gebäude mit Geruchverschluss. Schächte mit notwendigen Einstiegleitern. Einmaliges Reinigen der gesamten Kanalisation am Ende der Bauzeit. 11 17 Schreinerarbeiten Sanierungsarbeiten: Einbauschränke im Entree, Brusttäfer, Lambris sowie innere Fenstereinfassungen sind denkmalgeschützt. Ausführen notwendiger Reparaturen und Anpassungen nach Angabe Architekt. 18 Kücheneinrichtungen Individuelle Kücheneinrichtung nach Käuferwunsch. Budgetbetrag Fr. 25’000.–. 19 Schliessanlagen Schliessanlage gemäss Schliessplan für Wohnungseingang- und Kellertüren sowie Briefkasten, Garagentor (Kaba oder Keso). 20 Umgebung Die Umgebung ist geschützt. Entfernen von Pflanzungen entlang der Fassade. Auslichten der rückwärtigen Bepflanzung. Neupflanzungen im Bereich Fassade. Wiederherstellen von Oberflächen nach erforderlichen Grabarbeiten für Hausanschlüsse, Kanalisation etc. 21 Baureinigung Periodische Reinigung während der Bauzeit, Endreinigung des Gebäudes. 22 Honorare Die Honorare für die folgenden Planer und Fachingenieure sind inbegriffen: Architekt, Bauingenieur, Elektroingenieur, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäringenieur, Geometer, Bauphysiker. Mehraufwendungen für Käuferwünsche werden nach Absatz C verrechnet. 23 Baunebenkosten Die folgenden Baunebenkosten sind inbegriffen: - Kosten für Bewilligungen, Baugespann - Anschlussgebühren für Kanalisation, Elektrizität, Wasser, Kabelfernsehen - Kosten für Muster, Vervielfältigungen, Plankopien etc. - Bauzeitversicherungen, Bauherrenhaftpflicht 12 C Allgemeines Wo die Fabrikate nicht fixiert sind, werden bewährte Produkte verwendet. Allfällige aus statischen oder anderen Gründen erforderliche Änderungen aufgrund der Detailplanung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Baueingabepläne sind Projektpläne. Ebenfalls sind kleinere gestalterische, materielle oder konstruktive Abweichungen gegenüber den Projektplänen und des Baubeschriebes vorbehalten. Die Entscheidung diesbezüglich liegt allein beim Verkäufer. Die gesamte Material- und Farbgestaltung erfolgt durch den Architekten in Absprache mit den beteiligten Behörden. Für die persönliche Beratung durch den Architekten ist pro Wohnung ein Zeitrahmen von 8 Stunden eingerechnet. Werden zusätzliche Leistungen benötigt, sind diese separat zu honorieren. Käuferwünsche werden in Form von Angeboten berechnet, zuzüglich 15% für Bearbeitung und Anschlussgebühren. Allfällig notwendige Eingaben an Behörden oder Notariat werden zusätzlich verrechnet. Änderungswünsche des Käufers, die Mehrkosten generieren, werden erst ausgeführt, wenn die entsprechenden Pläne und Kostenberechnungen unterschrieben sind. Budgetbeträge verstehen sich inkl. MwSt. Optionen gehen zu Lasten Käufer. 27. Dezember 2011, LK / Änderungen vorbehalten. 13