Bürgerbeteiligung JETZT!!! Schlänger aktiv

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Thema
Gefahr
Stichpunkte
Beispiel
Stellungnahme
Der Weg zur Stellungnahme
Stellungnahmen können zur
Niederschrift und schriftlich im
Zeitraum vom 08. Mai 2015 bis
einschließlich 08. Juni 2015 im
Rathaus Schlangen, Im Dorfe 2,
eingereicht werden.
Der Flächennutzungsplan liegt zur
Ansicht im Bauamt Schlangen aus
und kann während der Dienstzeiten
(montags bis freitags von 8.30 Uhr
bis 12.15 Uhr sowie donnerstags von
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Bauamt
des Rathauses Schlangen, Im Dorfe 2,
eingesehen werden.
Wer jetzt nicht handelt hat später
keine Möglichkeit mehr Einfluss zu
nehmen!
Bürgerbeteiligung
JETZT!!!
Wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen möchten,
erreichen Sie uns per Mail unter:
[email protected]
oder schauen Sie auf unsere Internetseite:
www.schlaengeraktiv.org
Oder auch via Facebook:
www.facebook.com/schlaengeraktiv
Schlänger aktiv...
Der Mensch
Landschafts- und
Naturschutz
Gemeindeentwicklung
leidet!
ist
ist
ausgeschlossen!
gefährdet!
- durch Emissionen:
Lärm
Infraschall
Schattenschlag
Beleuchtung Tag und
Nacht
optische Bedrängung
Die Höhe der zu errichtenden
Anlagen wird nicht beschränkt.
Es droht die Errichtung extrem
hoher Anlagen. Dies führt bei einem
zu geringen Abstand der Anlagen zur
Wohnbebauung zu einer optischen
Bedrängung. Durch einen Abstand
von mindestens 1500 Metern wird
diese optische Bedrängung
vermieden.
- durch Verlust:
Lange Tal
Emkental
Fürstenallee
- Tierarten:
Rotmilan
Fledermäuse
Schwarzstorch
Die Naherholungsgebiete müssen
für die Bürger und zukünftige
Generationen erhalten bleiben,
hier erholen sich die Bürger beim
Wandern oder Rad fahren, dies muss
auch weiterhin ohne störende
Einwirkungen wie Schattenschlag
oder Lärm möglich sein. Es sollte ein
Mindestabstand von 1500 Metern zu
den Naherholungsgebieten
eingehalten werden.
- keine Entwicklung neuer
Wohngebiete
- Wertverlust bei Immobilien
und Grundstücke
- weitere Einkesselung der
Gemeinde
- kein Zuzug von Neubürgern
- Abwanderung von Bürgern
Durch die Lage der Gemeinde
Schlangen (Senne, Teutoburgerwald)
sind die Möglichkeiten der Entwicklung
begrenzt. Aus diesem Grund müssen
wir zur heutigen Wohnbebauung eine
Freifläche von 500 Metern einplanen.
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