Thema Gefahr Stichpunkte Beispiel Stellungnahme Der Weg zur Stellungnahme Stellungnahmen können zur Niederschrift und schriftlich im Zeitraum vom 08. Mai 2015 bis einschließlich 08. Juni 2015 im Rathaus Schlangen, Im Dorfe 2, eingereicht werden. Der Flächennutzungsplan liegt zur Ansicht im Bauamt Schlangen aus und kann während der Dienstzeiten (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.15 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Bauamt des Rathauses Schlangen, Im Dorfe 2, eingesehen werden. Wer jetzt nicht handelt hat später keine Möglichkeit mehr Einfluss zu nehmen! Bürgerbeteiligung JETZT!!! Wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen möchten, erreichen Sie uns per Mail unter: [email protected] oder schauen Sie auf unsere Internetseite: www.schlaengeraktiv.org Oder auch via Facebook: www.facebook.com/schlaengeraktiv Schlänger aktiv... Der Mensch Landschafts- und Naturschutz Gemeindeentwicklung leidet! ist ist ausgeschlossen! gefährdet! - durch Emissionen: Lärm Infraschall Schattenschlag Beleuchtung Tag und Nacht optische Bedrängung Die Höhe der zu errichtenden Anlagen wird nicht beschränkt. Es droht die Errichtung extrem hoher Anlagen. Dies führt bei einem zu geringen Abstand der Anlagen zur Wohnbebauung zu einer optischen Bedrängung. Durch einen Abstand von mindestens 1500 Metern wird diese optische Bedrängung vermieden. - durch Verlust: Lange Tal Emkental Fürstenallee - Tierarten: Rotmilan Fledermäuse Schwarzstorch Die Naherholungsgebiete müssen für die Bürger und zukünftige Generationen erhalten bleiben, hier erholen sich die Bürger beim Wandern oder Rad fahren, dies muss auch weiterhin ohne störende Einwirkungen wie Schattenschlag oder Lärm möglich sein. Es sollte ein Mindestabstand von 1500 Metern zu den Naherholungsgebieten eingehalten werden. - keine Entwicklung neuer Wohngebiete - Wertverlust bei Immobilien und Grundstücke - weitere Einkesselung der Gemeinde - kein Zuzug von Neubürgern - Abwanderung von Bürgern Durch die Lage der Gemeinde Schlangen (Senne, Teutoburgerwald) sind die Möglichkeiten der Entwicklung begrenzt. Aus diesem Grund müssen wir zur heutigen Wohnbebauung eine Freifläche von 500 Metern einplanen.