mietvertrag - Winkler Schulbedarf

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MIETVERTRAG
Datum bei Vertragsabschluss: ...........................................................................
Mietverhältnis beginnt am:
HAUS:..........
MIETER:
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WOHNUNG:....................
in 3250 Weinzierl/Wieselburg, Josef–Pfeifferstr.: 2-4
Einzugsdatum:................................
Schlüssel Nr:..................Überg. Dat: .........................
NACHNAME................................................................
PLZ/ORT....................................................................
Hauptwohnsitz
VORNAME..................................................................
STRASSE...................................................................
GEB.DATUM...............................................................
MOBILNR:...................................................................
TEL.NR:......................................................................
Email:....................................................................................................................................................................
BANKVERBINDUNG: IBAN:…………………………………...................................................................................
Derzeit. Semester an der FH:.....................................
Studiengang:.........................................................................................................................................................
Mitbewohner:
Einzugsdatum:................................
Schlüssel Nr:..................Überg. Dat: .........................
NACHNAME...............................................................
PLZ/ORT....................................................................
Hauptwohnsitz
VORNAME..................................................................
STRASSE...................................................................
GEB.DATUM...............................................................
MOBILNR:...................................................................
TEL.NR:......................................................................
Email:....................................................................................................................................................................
VERMIETER:
Karl Winkler, Rosenthal 2, 3121 Karlstetten, [email protected]
Tel.: 02741/8621; Fax: 02741/8624; M: 0664 10 77 66 5
Kto.:1.004.100; BLZ: 32 585; IBAN: AT173258500001004100; BIC: RLNWATWWOBG
1) Mietgegenstand: Wohnung wie obenstehend, wie
besichtigt und Parkplatz für ein Auto je Wohnung.
Dem Mieter wird auf Mietdauer ein Stk. Haus - und
Wohnungsschlüssel ausgehändigt. Schlüssel für
Mitbewohner die im Mietvertrag festgelegt sind
werden nach Vereinbarung ausgehändigt. Bei
Verlust werden für die Nachbestellung eines
Schlüssels € 70,-- in Rechnung gestellt. Der
Schließzylinder darf nicht ausgewechselt werden.
Es ist strengstens verboten den Schlüssel an NichtMieter für zeitweilige Eintrittsbefugnis zu übergeben.
2) Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Es kann von beiden Teilen unter
Einhaltung einer monatlichen Kündigungsfrist zum
Monatsende aufgekündigt werden. Bei Beendigung
des Mietverhältnisses ist eine gemeinsame
Wohnungsübergabe (Kontrolle des Zustandes,
Reinigung, Schäden, Vollständigkeit....) zu
vereinbaren. Zu dieser haben der Mieter und
Mitbewohner unbedingt anwesend zu sein. Das
entsenden eines Vertreters ist nicht möglich. Wird
das Mietverhältnis während eines laufenden
Schuljahres aufgelöst so ist der Vermieter berechtigt
eine Vorauszahlung zur Bezahlung der angefallen
Betriebskosten einzuheben. Die Höhe dieser
Vorauszahlung richtet sich nach dem Ø Verbrauch
dieser Wohnung in den letzten Perioden. Wünscht
der Mieter eine Abrechnung zum Zeitpunkt des
Auszuges ohne Vorauszahlung so ist eine
kostenpflichtige zertifizierte Ablesung der
Heizkostenzähler erforderlich. Als Kaution ist bei
Vertragsabschluss ein Betrag in der Höhe von
2 Monatsmieten zu bezahlen. Die Kaution wird bei
der letzten Betriebskostenabrechnung
gegengerechnet und die Differenz an das
angegebene Konto zurückbezahlt. Wird das
Mietverhältnis während einer laufenden Heizsaison
aufgelöst, fallen für die Zwischenabrechnung
zusätzl. Gebühren an.
3) Die monatl. Miete setzt sich zusammen:
Mietzins:
Whg.: 1, 2, 4, 5: €: 419,Whg.: 3, 6:
€: 273,Whg.: 7,8:
€: 378,Whg.: 9:
€: 221,und den Betriebskosten für Strom, Heizung nach
tatsächlichem Aufwand und Abrechnung.
Der monatliche Mietzins ist vom Mieter im Voraus
bis zum 5. Jedes Monats per Dauerauftrag zu
bezahlen. Andere Zahlungsformen müssen mit dem
Vermieter besprochen und am Mietvertrag schriftlich
festgelegt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt,
allfällige Gegenforderungen die er an den Vermieter
haben sollte, mit dem Mietzins zu kompensieren
und diesen ganz oder teilweise zurückzubehalten.
Diese werden gesondert auf das Konto des Mieters
rücküberwiesen
4) Zur Wertsicherung des unter Punkt 3
vereinbarten Mietzinses wird als Bezugsbasis die für
jeden Monat veröffentlichte Indexzahl
herangezogen. Schwankungen der Indexzahl von
10% bezogen auf die Basis bleiben
unberücksichtigt. Darüber hinausgehende
Prozentschwankungen kommen jedoch voll zur
Auswirkung.
Mietobjektes oder an dessen Außenseite, das legen
von Gas.- Wasser.- oder elektrischen Leitungen,
sowie das Anbringen von Außenantennen,
Satellitenschüsseln... sind nicht erlaubt.
5) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand
nur für persönliche Wohnzwecke zu nützen. Die
Untervermietung der Bestandsräume, (Mitbewohner
die oben eingetragen werden) gänzlich oder
teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich, ist mit den
Vermieter im Vorhinein gesondert zu vereinbaren
und am Mietvertrag festzuhalten.
10) Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung
sowie die dazu erlassenen Bekanntmachungen, die
einen integrierten Bestandteil dieses Vertrages
bilden, einzuhalten. Beharrliche Nichtbefolgung der
Hausordnung gilt als Grund für eine fristlose
Auflösung des Mietvertrages.
6) Der Mieter bestätigt, das Mietobjekt aus eigener
Anschauung zu kennen und in gutem Zustand
übernommen zu haben. Allfällige Beschädigungen
oder Einwände müssen am Mietvertrag im
Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden.
Er verpflichtet sich, das Mietobjekt auf eigene
Kosten in diesem Zustand zu erhalten und allfällige
Beschädigungen unverzüglich zu melden.
Reparaturen werden ausschließlich vom Vermieter
ausgeführt bzw. vom Vermieter in Auftrag gegeben.
Der Vermieter bzw. dessen bevollmächtigte
Vertreter sind berechtigt, in angemessenen
Zeitständen das Mietobjekt ohne besondere
Vorankündigung zu besichtigen. Wenn erforderlich
sind Handwerker auch ohne besondere
Vorankündigung berechtigt die Wohnung zu
betreten.
7) Der Mieter ist verpflichtet Schäden ohne Verzug
dem Vermieter zu melden und zur Vornahme von
notwendigen oder zweckmäßige Ausbesserungen
und baulichen Veränderungen am Haus oder in den
Mieträumen, die in Betracht kommenden Räume
zugänglich zu halten und die Ausführung der
Arbeiten nicht zu behindern oder zu verzögern,
andernfalls hat der Mieter den hierdurch
entstandenen Schaden zu ersetzen. Reparaturen
werden ausschließlich durch den Vermieter oder
dessen beauftragte Handwerker ausgeführt da
ansonsten nicht für die Qualität der Arbeiten
gehaftet werden kann..
Die Mieter haften solidarisch für die im
gemeinschaftlichen Gebrauch befindlichen Räume
und Anlagen: Vorraum, Stiegenhaus, Keller,
Außenanlage, Gartenanlage...
8) Dem Mieter wird auf Mietdauer folgendes
Wohnungszubehör, übergeben: Siehe Seite 3
9) In der Wohnung dürfen keinerlei Bohrungen,
Montagen, Dübelungen, Nagelungen usw.
vorgenommen werden. Bilder, Poster usw. können
mit Klebeband an den Wänden angebracht werden.
Die Reparatur von entstandenen Schäden bei
Nichtbeachtung wird in Rechnung gestellt. Alle
Umbauarbeiten, Abbau von Möbeln usw. sind im
Vorhinein mit dem Vermieter abzusprechen.
Ausmalungen werden ausschließlich vom Vermieter
vorgenommen. Änderungen innerhalb des
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MIETER
11) Bei Beendigung der Mietzeit ist das Objekt in
gutem Zustand und gesäubert an den Vermieter
zurückzugeben
12) Allfällige, vor Abschluß dieses Vertrages
schriftliche und mündliche Vereinbarungen verlieren
bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit, eine
Abänderung dieses Vertrages kann nur schriftlich
erfolgen
13) Sonstige Vereinbarungen:
-Der Vermieter übernimmt keine Haftung für
Schäden bei elektrischen oder elektronischen
Geräten, die durch direkten oder indirekten
Blitzschlag, Brand oder Diebstahl sowie
Wasserschaden entstehen, auch nicht für Verlust,
Diebstahl und Beschädigung sonstiger, im Besitz
des Mieters befindlichen Gegenstände
-Der Mieter verpflichtet sich, durch das Aufstellen
von elektrischen und elektronischen Geräten die
Wohnqualität der Mitbewohner nicht zu
beeinträchtigen. Das Aufstellen von elektrischen
Heiz.- Koch.- oder Waschgeräten ist mit dem
Vermieter vorher abzusprechen.
-Grobe Verschmutzungen der Räume werden auf
gesonderte Rechnung behoben
- Dem Mieter ist es verboten, gefährliche Stoffe wie
Heizöl, Benzin, Gas oder ähnliches im Keller zu
lagern. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die
Haustüren ständig verschlossen sind, um
Nichtmietern den Zugang ins Treppenhaus und
Kellerräume zu verwehren.
-Der Mieter erklärt sich verpflichtet, seinen Hausmüll
wie üblich in Verpackung, Altpapier, Altglas, Metall
und Biomüll zu trennen und in die jeweils
vorgesehenen Container zu entsorgen. Die
vorhandenen Müllcontainer sind für die Aufnahme
des laufenden Hausmülls ausgelegt. Bei großen
Mengen an Müll (wie zB: beim Einzug durch das
auspacken von neuen Gegenständen oder beim
Auszug) so ist dieser Müll selbst zu entsorgen.
-Das Wohnungsübergabeprotokoll ist Bestandteil
des Mietvertrages
-Das Halten von Haustieren wird ausdrücklich
ausgeschlossen
-Zur Abdeckung allfälliger privater Schäden wird
der Abschluß einer Haushaltsversicherung
empfohlen
14) Die Meldepflicht ist vom Mieter selbst
wahrzunehmen. (Gemeindeamt Wieselburg - Land)
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MITBEWOHNER
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VERMIETER
Wohnungsübergabeprotokoll - bei Wohnungseinzug
zB: Schäden, Beanstandungen, Sonstige Vereinbarungen, Notizen..........................................................................
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Wohnungszubehör
Betten:
Wandregale:
Eckbank:
Sonstiges:
_______Stk
Kästen:
_______Stk
Regale:
_______Stk
_______Stk
Bürotische: _______Stk
Bürosessel: _______Stk
_______Stk
Küchentisch: _______Stk
Holzsessel: _______Stk
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Einzug Betriebskostenzähler
Datum: ___________________
Stromzähler:
_________________ kWh
Wärmekostenzähler (nur auszufüllen wenn der Ein / Auszug während einer laufenden Heizperiode erfolgt, also
zwischen September eines Jahres und Mai des darauffolgenden Jahres
Küche:
____________________
Zi groß: ____________________ Zi klein: ____________________
Bad:
____________________
Vorraum: ____________________
Wohnungsübernahmeprotokoll - bei Wohnungsauszug
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Auszug Betriebskostenzähler
Datum: ____________________
Stromzähler:
_________________ kWh
Wärmekostenzähler (nur auszufüllen wenn der Ein / Auszug während einer laufenden Heizperiode erfolgt, also
zwischen September eines Jahres und Mai des darauffolgenden Jahres
Küche : ____________________
Zi groß: ____________________ Zi klein: ____________________
Bad:
____________________
Vorraum: ____________________
Unterschrift Mieter: _________________________________________
Wintermonate
Besonders in den Wintermonaten ist es wichtig auf ein gesundes Raumklima zu achten. Durch das normale
Bewohnen (duschen, kochen, Wäsche waschen, usw.) entsteht Luftfeuchtigkeit. Wird diese zu hoch kann es bei
niedrigen Außentemperaturen, vor allem an Außenwänden und Fensterscheiben, zur Kondensation kommen. In
einem modernen Niedrigenergiehaus mit integriertem Vollwärmeschutz kann diese Feuchtigkeit nicht durch die
Wände abgeleitet werden, bleibt also immer im Raum.
Wird die Wohnung nicht ordentlich gelüftet und beheizt, kann es in weiterer Folge auch zu einer unliebsamen
Schimmelbildung kommen. Das gilt besonders auch hinter Möbeln wo keine Luftzirkulation stattfinden kann.
Deshalb: mind. 1 x täglich alle Fenster ganz öffnen und „querlüften“. Nachteilig ist es die Fenster über einen
längeren Zeitraum gekippt zu halten, da die gesamte Wohnung sonst abkühlt. An Wochenenden empfiehlt es sich
die Heizung auf Sparbetrieb zu stellen und nicht ganz abzudrehen. Möbel sollten nicht ganz an eine Wand
gerückt werden. Einige cm Abstand reichen für funktionierende Zirkulation. Hinweis: Die in den Küchen
vorhandenen Abzugshauben sind reine „Umlufthauben“, welche die Luft nicht nach außen ableiteten, sondern
wieder in den Raum rückführen. Deshalb beim Kochen verstärkt lüften. Wäsche im Stiegenhaus / Keller trocknen.
Bitte beachte: - Normal heizen - Mehrmals täglich lüften - An Wochenenden die Heizung nicht ganz abdrehen.
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