T-Führerschein: Kosten vergleichen lohnt sich!

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T-Führerschein:
Kosten vergleichen lohnt sich!
Der neue T-Führerschein ist teuer. Doch gibt es
Preisunterschiede bis zu mehreren hundert Mark.
Angeboten betragen die Lehrgangs- und
Prüfungskosten (inklusive TÜV-Gebühren), z. B. bei sieben Fahrstunden, zwischen
1 600 DM und gut 2 000 DM. Wichtig: In den
Deula-Angeboten sind die Kosten für die
zur Verfügung gestellten Schlepper und Anhänger im Preis enthalten! Kosten für
Unterbringung und Verpflegung werden
zusätzlich berechnet.
In einigen Bundesländern, zum Beispiel
in Thüringen, Sachsen und Sachsen- Anhalt,
gibt es für Landeskinder die Möglichkeit,
den T-Führerschein kostengünstig an zentralen Bildungseinrichtungen zu erwerben.
Worauf Sie achten sollten
Wer den Führerschein bei einer Fahrschule machen will, sollte Schlepper und Anhänger
mitbringen können.
Fotos: Heil, Schulze Vohren
F
ür die meisten landwirtschaftlichen
Lehrlinge ist der T-Führerschein ein
„Muss“. Leider sind die Kosten relativ
hoch. Wir haben uns in der Praxis umgehört, wie teuer der T-Führerschein bei den
verschiedenen Anbietern ist und wo man
eventuell Kosten sparen kann.
Fahrschule oder Deula
Jugendliche können den T-Führerschein bei den Deulas und bei bestimmten
Fahrschulen erwerben, die auch den CEFührerschein für LKWs anbieten.
Die meisten Fahrschulen verfügen
nicht über eigene Schlepper und Anhänger. Deshalb sollte der Jugendliche den
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■ Holen Sie mehrere Angebote ein und
vergleichen Sie die Preise. Sowohl zwischen den Fahrschulen als auch zwischen
den Deulas gibt Preisunterschiede bis zu
mehreren hundert Mark!
■ Überprüfen Sie, ob die Grundgebühren, die Fahrstundenpreise, die Gebühren
für die theoretische und praktische Prüfung und die TÜV-Gebühren im Preis
enthalten sind. Hinzu kommen noch Kosten für Lernmittel und Amtsgebühren.
Diese sind nur selten in den Preislisten
aufgeführt.
■ Informieren Sie sich vor Ort, z. B. bei
den Ausbildungsberatern, ob es Zuschüsse
für den Erwerb des T-Führerscheins gibt.
Wozu die T-Klasse?
für die Fahrstunden benötigten 32 – 60
km/h-Schlepper und einen zugelassenen,
druckluftgebremsten Zweiachsanhänger
mitbringen. Die Lehrgangs- und Prüfungskosten (inklusive TÜV-Gebühren)
liegen dann, z. B. bei sieben Fahrstunden,
etwa bei 1200 bis über 1600 DM. Wenn
weniger Fahrstunden benötigt werden,
kann der Preis im Einzelfall auch bei ca.
1000 DM liegen. Die Fahrschüler brauchen normalerweise mindestens sechs
Wochen bis zur Prüfung, schon wegen der
abendlichen Theoriestunden.
Die Deulas bieten Vollzeitlehrgänge von
etwa zwei Wochen an, in denen die Jugendlichen intensiv auf den T-Führerschein vorbereitet werden. Nach den uns vorliegenden
D
er T-Führerschein ist speziell für
land- oder forstwirtschaftliche (lof)
Fahrzeuge vorgesehen. Er kann frühestens mit 16 Jahren erworben werden.
Jugendliche unter 18 Jahren können mit
dem T-Führerschein Schlepper – auch
über 7,5 t Gesamtgewicht – mit zwei zugelassenen Anhängern bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
fahren. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen
mit der T-Klasse landwirtschaftliche
Züge bis 60 km/h gefahren werden. Für
den T-Führerschein ist eine theoretische und praktische Ausbildung und
Prüfung erforderlich.
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In einigen Bundesländern fließen öffentliche Mittel, um Bauernkinder und landwirtschaftliche Lehrlinge beim Erwerb des
T-Führerscheins zu unterstützen.
■ Wenn Jugendliche zuerst den T- und
später mit 18 Jahren den B-Führerschein
(vergleichbar Klasse 3) machen, brauchen
sie an den zwölf Basis-Theoriestunden normalerweise nicht mehr teilzunehmen. Deshalb sollten sie eine entsprechende Preisminderung beim B-Führerschein fordern.
■ Jugendliche, die bereits 18 Jahre sind,
sollten den T-Führerschein direkt in Verbindung mit dem B-Führerschein erwerben. Dann können sie Grundgebühren bis
zu einigen hundert Mark einsparen.
■ Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit 18 Jahren sofort den CE-Führerschein (vergleichbar Klasse 2) zu machen.
Der T-Führerschein ist in der Klasse CE
enthalten. Der CE-Führerschein ist zwar
erheblich teurer als die Klasse T, er bietet
Landwirten aber die Möglichkeit, im
außerlandwirtschaftlichen Bereich z. B.
als Futtermittel- oder Milchwagenfahrer
tätig zu sein. Inhaber der Klasse CE dürfen allerdings erst ab 21 Jahren im gewerblichen Güterverkehr fahren.
-svDie landwirtschaftlichen Führerscheinklassen finden Sie im Internet; http://www.
topagrar.com, Stichwort Leserservice.
Produkthaftung: Überprüfen Sie jetzt
Ihre Betriebshaftpflicht!
Ab Dezember fallen auch landwirtschaftliche
Erzeugnisse unter die Produkthaftung.
Was das für Sie bedeutet, erklärt Burkard Fry,
Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe.
j top agrar: Ab Anfang Dezember gilt
das Produkthaftungsgesetz auch für unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte. Müssen Landwirte jetzt mit hohen
Regressforderungen rechnen, wenn ein
Verbraucher geschädigt wird?
Fry: Vermutlich nicht, allenfalls in
Ausnahmefällen. Denn der Verbraucher
müsste nachweisen, dass er durch ein fehlerhaftes Produkt, z. B. durch das Fleisch
oder die Eier eines bestimmten Hofes zu
Schaden gekommen ist. Bei Massenprodukten wie Wurst wird es kaum möglich
sein, Gesundheitsschäden auf das Urprodukt zurückzuführen. Bei Direktvermarktungsprodukten ist es allerdings
leichter, den Nachweis zu führen.
j top agrar: Was sind denkbare Schäden, für die ein Landwirt haften muss?
Fry: Das könnten z. B. mit Salmonellen belastete Eier sein, Medikamentenrückstände in Milch, Dioxine in Fleisch,
Mutterkornpilze im Getreide oder BSEverseuchtes Fleisch. Wenn ein Verbraucher durch derartige Lebensmittel geschädigt wird, haftet der Landwirt.
j top agrar: Womit muss ein Landwirt
rechnen, wenn ein Verbraucher nachweislich durch sein Produkt zu Schaden
gekommen ist?
Fry: Der Geschädigte kann Ansprüche
auf Krankheitskosten, Verdienstausfall
usw. geltend machen. Er muss nicht
nachweisen, dass der Landwirt schuldhaft gehandelt hat. Es reicht, wenn der
Landwirt das Schaden verursachende Lebensmittel in Verkehr gebracht hat.
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Berater Burkhard Fry, Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
Um die Forderungen des Verbrauchers abzuwehren, muss der Landwirt beweisen, dass der Schaden nicht von seinem Produkt ausgegangen ist. Hilfreich
ist, wenn er seine Produktion lückenlos
dokumentiert hat und aufgeschrieben
hat, wann er welches Pflanzenschutzmittel oder welches Medikament in welcher
Menge eingesetzt hat. Qualitätssicherungsprogramme helfen dabei, Fehler zu
vermeiden und die Fehlerfreiheit der eigenen Produktion zu belegen. Besonders
Direktvermarkter sollten alle gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Lebensmittelhygieneverordnung ernst nehmen.
Falls es doch einmal zu einem Schaden
durch ein Erzeugnis des Betriebes kommt,
könnten im schlimmsten Fall Regressfor-
derungen von mehreren Millionen Mark
auf den Landwirt zu kommen.
j top agrar: Sind solche Schadenersatzforderungen durch die Betriebshaftpflicht gedeckt?
Fry: Grundsätzlich ja. Die Betriebshaftpflicht bietet auch Versicherungsschutz für die erweiterte Produkthaftung
– solange gesetzliche Vorschriften z. B.
über Wartezeiten eingehalten worden
sind, also nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt worden ist. Allerdings
sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherungssumme hoch genug ist. Viele Bauernfamilien sind nur bis zu 1 Mio. DM
abgesichert. Das reicht nicht. Wir empfehlen eine Erhöhung der Versicherungssumme auf 3 bis 5 Mio. DM für Personen- und Sachschäden. Wenn die Ansprüche des Verbrauchers unberechtigt
sind, unterstützt die Betriebshaftpflichtversicherung den Landwirt, die Forderungen abzuwehren.
j top agrar: Können auch Direktvermarkter auf die Betriebshaftpflichtversicherung zählen?
Fry: Nur bedingt. Schäden durch
selbst erzeugte Rohprodukte
oder
durch selbst verarbeitete Produkte wie
Käse und Wurst sind versichert. Die
Vermarktung von Zukaufprodukten
und der Verkauf an einem Marktstand
werden aber meistens nicht abgedeckt.
Ebenso nicht versichert sind Lebensmittel, die über einen gewerblichen
Nebenbetrieb vermarktet werden.
Ob Sie diese Risiken durch einen Zusatzbeitrag im bestehenden Vertrag versichern können oder ob Sie eine zusätzliche Versicherung benötigen, hängt von
Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Auf
jeden Fall sollten Sie sich umgehend
schriftlich bestätigen lassen, dass auch
für die „Risikoprodukte“ ein Versicherungsschutz besteht.
-sv-
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