top aktuell Recht & Steuern T-Führerschein: Kosten vergleichen lohnt sich! Der neue T-Führerschein ist teuer. Doch gibt es Preisunterschiede bis zu mehreren hundert Mark. Angeboten betragen die Lehrgangs- und Prüfungskosten (inklusive TÜV-Gebühren), z. B. bei sieben Fahrstunden, zwischen 1 600 DM und gut 2 000 DM. Wichtig: In den Deula-Angeboten sind die Kosten für die zur Verfügung gestellten Schlepper und Anhänger im Preis enthalten! Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden zusätzlich berechnet. In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen, Sachsen und Sachsen- Anhalt, gibt es für Landeskinder die Möglichkeit, den T-Führerschein kostengünstig an zentralen Bildungseinrichtungen zu erwerben. Worauf Sie achten sollten Wer den Führerschein bei einer Fahrschule machen will, sollte Schlepper und Anhänger mitbringen können. Fotos: Heil, Schulze Vohren F ür die meisten landwirtschaftlichen Lehrlinge ist der T-Führerschein ein „Muss“. Leider sind die Kosten relativ hoch. Wir haben uns in der Praxis umgehört, wie teuer der T-Führerschein bei den verschiedenen Anbietern ist und wo man eventuell Kosten sparen kann. Fahrschule oder Deula Jugendliche können den T-Führerschein bei den Deulas und bei bestimmten Fahrschulen erwerben, die auch den CEFührerschein für LKWs anbieten. Die meisten Fahrschulen verfügen nicht über eigene Schlepper und Anhänger. Deshalb sollte der Jugendliche den 46 top agrar 11/2000 ■ Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie die Preise. Sowohl zwischen den Fahrschulen als auch zwischen den Deulas gibt Preisunterschiede bis zu mehreren hundert Mark! ■ Überprüfen Sie, ob die Grundgebühren, die Fahrstundenpreise, die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung und die TÜV-Gebühren im Preis enthalten sind. Hinzu kommen noch Kosten für Lernmittel und Amtsgebühren. Diese sind nur selten in den Preislisten aufgeführt. ■ Informieren Sie sich vor Ort, z. B. bei den Ausbildungsberatern, ob es Zuschüsse für den Erwerb des T-Führerscheins gibt. Wozu die T-Klasse? für die Fahrstunden benötigten 32 – 60 km/h-Schlepper und einen zugelassenen, druckluftgebremsten Zweiachsanhänger mitbringen. Die Lehrgangs- und Prüfungskosten (inklusive TÜV-Gebühren) liegen dann, z. B. bei sieben Fahrstunden, etwa bei 1200 bis über 1600 DM. Wenn weniger Fahrstunden benötigt werden, kann der Preis im Einzelfall auch bei ca. 1000 DM liegen. Die Fahrschüler brauchen normalerweise mindestens sechs Wochen bis zur Prüfung, schon wegen der abendlichen Theoriestunden. Die Deulas bieten Vollzeitlehrgänge von etwa zwei Wochen an, in denen die Jugendlichen intensiv auf den T-Führerschein vorbereitet werden. Nach den uns vorliegenden D er T-Führerschein ist speziell für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Fahrzeuge vorgesehen. Er kann frühestens mit 16 Jahren erworben werden. Jugendliche unter 18 Jahren können mit dem T-Führerschein Schlepper – auch über 7,5 t Gesamtgewicht – mit zwei zugelassenen Anhängern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen mit der T-Klasse landwirtschaftliche Züge bis 60 km/h gefahren werden. Für den T-Führerschein ist eine theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung erforderlich. top aktuell Recht & Steuern In einigen Bundesländern fließen öffentliche Mittel, um Bauernkinder und landwirtschaftliche Lehrlinge beim Erwerb des T-Führerscheins zu unterstützen. ■ Wenn Jugendliche zuerst den T- und später mit 18 Jahren den B-Führerschein (vergleichbar Klasse 3) machen, brauchen sie an den zwölf Basis-Theoriestunden normalerweise nicht mehr teilzunehmen. Deshalb sollten sie eine entsprechende Preisminderung beim B-Führerschein fordern. ■ Jugendliche, die bereits 18 Jahre sind, sollten den T-Führerschein direkt in Verbindung mit dem B-Führerschein erwerben. Dann können sie Grundgebühren bis zu einigen hundert Mark einsparen. ■ Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit 18 Jahren sofort den CE-Führerschein (vergleichbar Klasse 2) zu machen. Der T-Führerschein ist in der Klasse CE enthalten. Der CE-Führerschein ist zwar erheblich teurer als die Klasse T, er bietet Landwirten aber die Möglichkeit, im außerlandwirtschaftlichen Bereich z. B. als Futtermittel- oder Milchwagenfahrer tätig zu sein. Inhaber der Klasse CE dürfen allerdings erst ab 21 Jahren im gewerblichen Güterverkehr fahren. -svDie landwirtschaftlichen Führerscheinklassen finden Sie im Internet; http://www. topagrar.com, Stichwort Leserservice. Produkthaftung: Überprüfen Sie jetzt Ihre Betriebshaftpflicht! Ab Dezember fallen auch landwirtschaftliche Erzeugnisse unter die Produkthaftung. Was das für Sie bedeutet, erklärt Burkard Fry, Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe. j top agrar: Ab Anfang Dezember gilt das Produkthaftungsgesetz auch für unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte. Müssen Landwirte jetzt mit hohen Regressforderungen rechnen, wenn ein Verbraucher geschädigt wird? Fry: Vermutlich nicht, allenfalls in Ausnahmefällen. Denn der Verbraucher müsste nachweisen, dass er durch ein fehlerhaftes Produkt, z. B. durch das Fleisch oder die Eier eines bestimmten Hofes zu Schaden gekommen ist. Bei Massenprodukten wie Wurst wird es kaum möglich sein, Gesundheitsschäden auf das Urprodukt zurückzuführen. Bei Direktvermarktungsprodukten ist es allerdings leichter, den Nachweis zu führen. j top agrar: Was sind denkbare Schäden, für die ein Landwirt haften muss? Fry: Das könnten z. B. mit Salmonellen belastete Eier sein, Medikamentenrückstände in Milch, Dioxine in Fleisch, Mutterkornpilze im Getreide oder BSEverseuchtes Fleisch. Wenn ein Verbraucher durch derartige Lebensmittel geschädigt wird, haftet der Landwirt. j top agrar: Womit muss ein Landwirt rechnen, wenn ein Verbraucher nachweislich durch sein Produkt zu Schaden gekommen ist? Fry: Der Geschädigte kann Ansprüche auf Krankheitskosten, Verdienstausfall usw. geltend machen. Er muss nicht nachweisen, dass der Landwirt schuldhaft gehandelt hat. Es reicht, wenn der Landwirt das Schaden verursachende Lebensmittel in Verkehr gebracht hat. 48 top agrar 11/2000 Berater Burkhard Fry, Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe Um die Forderungen des Verbrauchers abzuwehren, muss der Landwirt beweisen, dass der Schaden nicht von seinem Produkt ausgegangen ist. Hilfreich ist, wenn er seine Produktion lückenlos dokumentiert hat und aufgeschrieben hat, wann er welches Pflanzenschutzmittel oder welches Medikament in welcher Menge eingesetzt hat. Qualitätssicherungsprogramme helfen dabei, Fehler zu vermeiden und die Fehlerfreiheit der eigenen Produktion zu belegen. Besonders Direktvermarkter sollten alle gesetzlichen Vorgaben einschließlich der Lebensmittelhygieneverordnung ernst nehmen. Falls es doch einmal zu einem Schaden durch ein Erzeugnis des Betriebes kommt, könnten im schlimmsten Fall Regressfor- derungen von mehreren Millionen Mark auf den Landwirt zu kommen. j top agrar: Sind solche Schadenersatzforderungen durch die Betriebshaftpflicht gedeckt? Fry: Grundsätzlich ja. Die Betriebshaftpflicht bietet auch Versicherungsschutz für die erweiterte Produkthaftung – solange gesetzliche Vorschriften z. B. über Wartezeiten eingehalten worden sind, also nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt worden ist. Allerdings sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherungssumme hoch genug ist. Viele Bauernfamilien sind nur bis zu 1 Mio. DM abgesichert. Das reicht nicht. Wir empfehlen eine Erhöhung der Versicherungssumme auf 3 bis 5 Mio. DM für Personen- und Sachschäden. Wenn die Ansprüche des Verbrauchers unberechtigt sind, unterstützt die Betriebshaftpflichtversicherung den Landwirt, die Forderungen abzuwehren. j top agrar: Können auch Direktvermarkter auf die Betriebshaftpflichtversicherung zählen? Fry: Nur bedingt. Schäden durch selbst erzeugte Rohprodukte oder durch selbst verarbeitete Produkte wie Käse und Wurst sind versichert. Die Vermarktung von Zukaufprodukten und der Verkauf an einem Marktstand werden aber meistens nicht abgedeckt. Ebenso nicht versichert sind Lebensmittel, die über einen gewerblichen Nebenbetrieb vermarktet werden. Ob Sie diese Risiken durch einen Zusatzbeitrag im bestehenden Vertrag versichern können oder ob Sie eine zusätzliche Versicherung benötigen, hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Auf jeden Fall sollten Sie sich umgehend schriftlich bestätigen lassen, dass auch für die „Risikoprodukte“ ein Versicherungsschutz besteht. -sv-