Schaukeln, Grunzen, Schnarchen: Das sind die

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Schaukeln, Grunzen, Schnarchen: Das
sind die kuriosesten Mietrechtsfälle
Foto: © momanuma - Fotolia.com
„Das ist doch ein Faschingsscherz!“, denken Sie sich sicherlich, wenn Sie diese
Urteile lesen. Nein, ist es leider nicht. Es ist schon unglaublich, mit welchen Fällen
sich Vermieter und am Ende auch die Gerichte rumschlagen müssen.
Eine kleine Auswahl der kuriosesten Mietrechtsfälle finden Sie hier – nur, falls Sie
bisher nichts zum Lachen hatten oder sich manchmal fragen, ob Sie tatsächlich den
schlimmsten Mieter erwischt haben. Nein, haben Sie bestimmt nicht – überzeugen Sie
sich einfach selbst!
Autoren: Heidi Schnurr, Rechtsanwältin, Chefredakteurin meineimmobilie.de
Worum geht es?
Die kuriosesten Mietrechtsfälle: Vom Grunzen, Schnarchen und Quietschen in der
Mietwohnung.
Wenn Ihr Mieter nicht nur einen Vogel hat
Ihr Mieter hat einen Vogel. Das dachte sich wohl auch ein Vermieter aus Menden. Doch
falsch gedacht: Der Mieter hatte nicht nur einen Vogel, sondern gleich 60 bis 80 Vögel. Die
hielt er in einem 51-Quadratmeter-Zimmer. Quasi eine Voliere in Zimmergröße, denn statt
mit einer Tür war das Zimmer mit Maschendraht abgegrenzt, so dass die Vögel darin frei
umherfliegen konnten.
Weil dem Vermieter und den Mitbewohnern das „stank“, durfte er wegen vertragswidriger
Nutzung kündigen (AG Menden, Urteil v. 5.2.2014, 4 C 286/13).
Sauerei: Ein Schnitzel auf 4 Beinen
An was denken Sie, wenn Sie „Schnitzel“ bzw. "Quiki" hören? Sicherlich nicht an zwei
quietschfidele Hausschweine, die ein Mieter ungefragt in seiner Wohnung hielt. Darf der
Mieter das?
Jain. Er braucht dazu zwar Ihre Zustimmung, die müssen Sie ihm aber erteilen, sofern
sich andere Hausbewohner oder Nachbarn nicht an dem Tier stören. In Berlin-Köpenick
jedenfalls fühlten sich die anderen Hausbewohner durch die „Schweinerei“ im Haus nicht
belästigt (AG Berlin-Köpenick, Urteil v. 13.7.2000, 17 C 88/00).
Schweinerei: Wenn Sie Ihr Mieter als „Schwein“ beschimpft
Ein Münchner Mieter beschimpfte seinen Vermieter mit den Worten: „Sie sind ein Schwein!“.
Die Quittung in Form einer fristlosen Kündigung folgte prompt. Vor Gericht legte der Mieter
dummerweise auch noch nach. Er erklärte, der Vermieter lüge wie gedruckt und rede dumm
daher.
Das muss sich ein Vermieter nicht bieten lassen, so das Gericht (AG München, Urteil v.
16.7.2013, 411 C 8027/13) und bestätigte die Kündigung.
Die Beschimpfung als „Schwein“ ist eine erhebliche Vertragsverletzung. Dass es sich
dabei nicht nur um eine einmalige Entgleisung handle, offenbarte das nachträgliche
Verhalten des Mieters vor Gericht. Deswegen sei es auch für den Vermieter unzumutbar,
das Mietverhältnis fortzusetzen.
Einem notorischen „Freiluftpinkler“ dürfen Sie kündigen
Sachen gibt´s: Statt seine Toilette zu benutzen, urinierte ein Erdgeschossmieter ständig in
den Garten seiner Mietwohnung. Doch nicht nur das: Auch "große Sitzungen" hielt er dort ab.
Die anderen Mieter des Hauses fühlten sich durch den Anblick und den Fäkalgeruch so
belästigt, dass der Erdgeschossmieter jetzt aus seiner Wohnung ausziehen muss. Als er
trotz wiederholter Aufforderung zum Unterlassen weiterhin den Mietergarten als WC nutzte,
kündigte ihm der Vermieter fristlos wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens (AG Köln,
Urteil v. 21.10.2010, 210 398/09).
„Stehpinkler“: Das zählt noch zum vertragsgemäßen
Gebrauch
Für „Stehpinkler“ gilt: Urinieren im Stehen gehört noch zum vertragsgemäßen Gebrauch der
Mietsache. Könnten dadurch jedoch Schäden an Ihrem Fußboden entstehen, müssen Sie
Ihren Mieter am besten schon im Mietvertrag auf die Empfindlichkeit der Böden besonders
hinweisen (AG Düsseldorf, Urteil v. 20.1.2015, 42 C 10583/14). Ansonsten bleiben Sie auf
den Schäden Ihres Marmorbodens sitzen.
Zu viel Tierliebe: „Einigeln“ ist nicht erlaubt!
Ein strenger Geruch im Treppenhaus kostete eine tierliebe Mieterin ihre Wohnung. Sie
nahm nämlich verletzte Igel mit in die Wohnung und päppelte sie dort auf. Trotz Abmahnung
kümmerte sich die Mieterin weiter um die Igel, weswegen sie die (zulässige) Kündigung
ereilte (AG Berlin-Spandau, Urteil v. 11.11.2014, 12 C 133/14).
Die Begründung der Richter: Igel sind Wildtiere und keine Haustiere bzw. Kleintiere.
Deswegen muss sie der Vermieter nur dulden, wenn keine Belästigung wie z. B. ein strenger
Geruch von ihnen ausgehen. Doch gerade darüber hatten sich Mitbewohner erfolgreich
beschwert.
Summ summ summ: Reinliche Bienchen dürfen weiter
fliegen
Einen Eigentümer aus Dessau störten die 16 Bienenvölker, die sein Nachbar auf seinem
Grundstück hegte und pflegte. Genau genommen ärgerte er sich über den wachshaltigen
Bienenkot, den die Bienen bei ihrem alljährlichen Reinigungsflug im Frühjahr auf seinem
Grundstück hinterließen.
„Das ist halt die Natur“, urteilte das Gericht kurzerhand (LG Dessau-Roßlau, Urteil v.
10.5.2012, 1 S 22/12). Der Reinigungsflug mit Abkotungsvorgang zähle – ebenso wie der
Flug zur Blütenbefruchtung – zum artspezifischen Verhalten der Bienen und sei deswegen
hinzunehmen. Der Bienenfreund musste seine Bienen auch nicht zeitweise umsiedeln, weil
nicht voraussehbar war, wann die Bienen zu Ihrem Reinigungsflug ansetzten.
Lichterkette: Zu viel Bling Bling? Von wegen!
Steht auch Ihr Mieter auf Lichterketten? Ein Mieter aus Eschweiler hatte eine Lichterkette
mit 16 bunten Birnchen an seinem Balkon angebracht. Für die Vermieterin warf das ein
„unseriöses Licht“ auf ihr Haus. Doch die Richter waren da anderer Ansicht: Lichterketten
am Haus seien nicht nur zur Weihnachtszeit inzwischen allgemein üblich.
Dafür spreche schon, dass man sie in jedem Baumarkt oder Möbelhaus kaufen
könne. Außerdem störe sie optisch nicht mehr als etwa ein bunter Sonnenschirm oder
Blumenkästen (AG Eschweiler, Urteil v. 1.8.2014, 26 C 43/14).
Verschaukelt: Vermieter darf quietschfidelen Mieter
kündigen
Eine quietschende Schaukel kann einem schon im Garten auf die Nerven gehen. Ein
Münchner Mieter hatte so eine Schaukel zu sexuellen Aktivitäten in seiner Wohnung. Das
nervte die Nachbarn – besonders nachts. Nachdem der Vermieter den Mieter deswegen
zweimal wegen der nächtlichen Ruhestörung erfolglos abgemahnt hatte, kündigte er ihm
erfolgreich (AG München, Urteil v. 27.1.2014, 417 C 17705/13).
Die nächtlichen Geräusche und insbesondere das Quietschen der Schaukel gingen nicht
mehr als vertragsgemäßer Gebrauch bzw. sozialadäquater Lärm durch.
Flagge zeigen ist erlaubt
Ein Borussia Dortmund Fan hatte auf seinem Grundstück einen 5 Meter hohen Fahnenmast
aufgestellt und dort eine stattliche BVB-Fahne drangehängt. Das war seinem Nachbarn ein
Dorn im Auge. Er hielt die Fahne in einem Wohngebiet für unzulässige Werbung für ein
börsennotiertes Unternehmen. Außerdem beschwerte er sich wegen des Lärms und dem
Schatten, den die Fahne auf sein Grundstück warf. Doch die Fahne durfte bleiben (VG
Arnsberg, Urteil v. 15.7.2013, 8 K 1679/12).
Das sei keine Werbeanlage; sondern nur ein Zeichen innerer Verbundenheit eines Fans zu
seinem Lieblingsverein. So eine flatternde Fahne sei keine unzumutbare Störung.
„Ach, Du heilige Madonna“: Das ist kein Mietminderungsgrund
Eine Madonnenstatue im Treppenhaus ist nicht jedermanns Sache. Ein evangelischer Mieter
fühlte sich dadurch in seinen religiösen Gefühlen beeinträchtigt und minderte deswegen die
Miete. Zu Unrecht urteilte das Amtsgericht Münster (AG Münster, Urteil v. 22.7.2003, 3 C
2122/03).
Denn trotz Madonnafigur im Treppenhaus sei die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht
beeinträchtigt. Außerdem sei auch nach evangelischem Glauben Jesus durch Maria geboren
worden, sodass eine Madonna im Treppenhaus selbst einen evangelischen Mieter nicht
besonders schocken könne.
Gähn: Schnarcher können leichter kündigen
Ein notorischer Schnarcher, der künftig lieber ein getrenntes Schlafzimmer will, kann seinen
Mieter deswegen wegen Eigenbedarfs aus der Wohnung kündigen. Das Schnarchen des
Vermieters war so laut, dass sich seine Frau nachts ins Wohnzimmer flüchtete. Deswegen
benötigte er ein weiteres Zimmer zum Schlafen.
Auch für das Gericht (AG Sinzig, Urteil v. 6.5.1998, 4 C 1096/97) war der Wunsch nach
getrennten Schlafzimmern nachvollziehbar und die Kündigung damit wirksam.
Selbst der Einwand des Mieters, der Vermieter schnarche ja nicht erst seit gestern,
blieb erfolglos: Der Vermieter ging beim Vertragsschluss nämlich noch davon aus, sein
Geschnarche mit medizinischen Mitteln in den Griff zu bekommen. Vor Gericht konnte er
nachweisen, dass er alles unternommen hatte, um sein nächtliches Schnarchen abzustellen
– allerdings ohne Erfolg!
meineimmobilie.de-Tipp
Es ist schon unglaublich, über was sich Vermieter mit ihren Mietern so streiten müssen.
Trotz aller Kuriositäten bleiben dennoch die Betriebskosten Streitthema Nummer eins
zwischen Mieter und Vermieter.
Vor dem Gang zum Anwalt oder sogar zum Gericht sollten Sie dennoch immer versuchen,
ein persönliches Gespräch mit dem Mieter zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung
zu fnden. Sicherlich ist Ihnen doch auch daran gelegen, ein dauerhaftes, friedliches
Mietverhältnis zu erhalten.
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