Privater Gestaltungsplan «Dolder Waldhaus» Zürich – Hottingen Planungsbericht nach Art. 47 RPV 18. November 2013 (öffentliche Auflage) Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung ...................................................................................... 5 1. Ausgangslage ........................................................................................ 6 1.1. Anlass und Zielsetzung .................................................................... 6 1.2. Perimeter ............................................................................................. 8 1.3. Grunddienstbarkeiten ....................................................................... 8 1.4. Übergeordnete Grundlagen ............................................................. 9 1.5. Kommunale Grundlagen ................................................................ 10 1.6. Wasser / Naturgefahren / Boden ................................................. 12 1.7. Dolderbahn ....................................................................................... 13 1.8. Inventare / Schutzobjekte .............................................................. 14 2. Richtprojekte Architektur und Aussenraum ............................... 16 2.1. Projektentwicklung .......................................................................... 16 2.2. Richtprojekt Architektur ................................................................. 18 2.3. Richtprojekt Aussenraum ............................................................... 21 2.4. Stellenwert Richtprojekt.................................................................. 24 3. Begründung Hochhaus / Öffentlicher Mehrwert ........................ 25 3.1. Allgemein .......................................................................................... 25 3.2. Umsetzung im Richtprojekt ........................................................... 26 4. Gestaltungsplan ................................................................................. 29 4.1. Planungs- und Baubestimmungen ................................................ 29 4.2. Erschliessung .................................................................................... 38 4.3. Weitere Anforderungen .................................................................. 43 4.4. Brandschutz ...................................................................................... 44 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 3 5. Umwelt ................................................................................................. 45 5.1. Allgemeines ...................................................................................... 45 5.2. Lärm ............................................................................................... 45 5.3. Energie ............................................................................................... 45 5.4. Abfallentsorgung ............................................................................. 48 5.5. Ökologischer Ausgleich .................................................................. 48 5.6. Störfall ............................................................................................... 48 6. Verfahren ............................................................................................. 49 6.1. Planungsverlauf ............................................................................... 49 6.2. Vorvernehmlassung städtische Amtsstellen................................ 49 6.3. Öffentliche Auflage (Mitwirkung) ................................................ 50 6.4. Kantonale Vorprüfung .................................................................... 50 Beilagen ....................................................................................................... 51 Anhänge ...................................................................................................... 52 A1 Lärmgutachten .................................................................................. 53 A2 Verkehrsgutachten .......................................................................... 54 A3 Bestehende Werkleitungen............................................................ 55 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Auftraggeberin Gestaltungsplan: Seite 4 Dolder Hotel AG Kurhausstrasse 65, 8032 Zürich vertreten durch: Fanzun AG, dipl. Architekten + Ingenieure Birmensdorferstrasse 108, 8003 Zürich Auftragnehmerin Gestaltungsplan: Planpartner AG Obere Zäune 12, 8001 Zürich Bearbeitung: – Heinz Beiner, T 044 250 58 85, [email protected] – Rolf Keller, T 044 250 58 86, [email protected] Weitere Fachplaner: Richtprojekt Architektur: Meili, Peter Architekten AG Gartenhofstrasse 15, 8004 Zürich Richtprojekt Aussenraum: Vogt Landschaftsarchitekten AG Stampfenbachstrasse 57, 8006 Zürich Recht GP-Vorschriften: lic. iur. Michael Budliger, Gfeller Budliger Rechtsanwälte Florastrasse 44, 8032 Zürich Energie, Oekologie: Bau- und Umweltchemie, Beratungen + Messungen AG Wasserwerkstrasse 129, 8037 Zürich Verkehr: IBV Hüsler AG Olgastrasse 4, 8001 Zürich Lärm, Erschütterungen: BAKUS Bauphysik & Akustik GmbH Grubenstrasse 12, 8045 Zürich Ablage Bilder: 29505_05A_130000_BilderBericht 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 5 Zusammenfassung Anlass / Vorgeschichte Das Hotel «Dolder Waldhaus» aus dem Jahr 1974 ist ein markantes Hochhaus am Fusse des Adlisbergs. Die heutigen Gebäude entsprechen den gestellten Ansprüchen in verschiedener Hinsicht nicht mehr und sollen ersetzt werden. Für die Weiterentwicklung des Standortes im „Dolder Resort“ wurde im Jahr 2009 eine erste städtebauliche Studie unter den Vorgaben der Arealüberbauung erstellt. Darauf folgte in Zusammenarbeit mit dem Amt für Städtebau der Stadt Zürich ein Workshopverfahren, in dem unterschiedliche Höhenvorgaben geprüft wurden. Als Ergebnis zeigte sich, dass für die Umsetzung der hohen gestellten Anforderungen ein Hochhaus der Regelbauweise (Arealüberbauung) vorzuziehen ist. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wurde ein Projektwettbewerb ausgeschrieben und durchgeführt. Das Siegerprojekt wurde in mehreren Schritten und unter Einbezug des Amtes für Städtebau zum Richtprojekt weiterentwickelt, welches nun die Grundlage für den vorliegenden Gestaltungsplan ist. Kurzbeschrieb Richtprojekt Das Richtprojekt umfasst das Dolder Waldhaus mit Hotel, Restaurant, Wellnessangebot, Seminarbereich und Apartments. In das Dolder Waldhaus wird auch die Station der Dolderbahn integriert. Auf der Südseite kommt eine Gartenlandschaft zu liegen, und im östlichen Bereich soll eine Doppelvilla entstehen. öffentlicher Mehrwert Durch den Gestaltungsplan entstehen verschiedene Mehrwerte zu Gunsten der Öffentlichkeit1 (siehe Ziffer 4.2): · Aufwertung der Stadtsilhouette · Aufwertung Station Dolderbahn · Aussichtsplattform (Belvedere) · Verbesserte öffentliche Durchwegung mit Aufenthaltsbereich · Ausflugsrestaurant, breites Nutzungsangebot (Schwimmbad, Spa) · Nachhaltigkeit in Betrieb und Erstellung 1 Im Sinne der „Richtlinie für die Hochhausprojekten“ der Stadt Zürich 29505_05A_131118_Planber.docm Planung und Beurteilung von Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 6 1. Ausgangslage 1.1. Anlass Anlass und Zielsetzung Das Hotel «Dolder Waldhaus» aus dem Jahr 1974, am Fusse des Adlisbergs gelegen, ist ein markanter Punkt am östlichen Waldrand der Stadt Zürich. Die Gebäude entsprechen weder den betrieblichen, energetischen und architektonischen Anforderungen noch den Ansprüchen an einen repräsentativen Bau und eine publikumsbezogene Nutzung; sie sollen deshalb durch einen Neubau mit Hotel und Restaurant, Wellnessbereich, Wohnungen und ergänzenden Aussenbereichen ersetzt werden. Im südwestlichen Bereich ist eine Doppelvilla geplant. Abb. Nr. 1; Ansicht Dolder Waldhaus mit Station Zahnradbahn (September 2012) Zielsetzung Ziel des Gestaltungsplans ist es, die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich, architektonisch und aussenräumlich besonders qualitätsvolle sowie zeitgemässe Neubebauung zu schaffen, dadurch einen möglichst optimalen Beitrag an die Stadtlandschaft zu leisten und einen öffentlichen Mehrwert zu erzielen. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Dolder Resort 2 Seite 7 Das Dolder Resort umfasst das Luxushotel «Dolder Grand», das Viersternehotel «Dolder Waldhaus» sowie die Dolder Sports mit dem Dolder Bad und der Dolder Kunsteisbahn. Zu Beginn der Geschichte des Dolder Resorts stand am Ende des 19. Jahrhunderts die Idee, Naturgenuss, Erholung und Zerstreuung für die Bevölkerung der rasch wachsenden Stadt zu vereinen. Durch den Pioniergeist der Gründer entstand am Stadtrand auf dem Dolder 1894/1895 ein Kurhaus mit grossem Restaurationsbetrieb (Dolder Waldhaus) und Wildpark. Erschlossen wurde die Anlage mit einer Zahnradbahn. Im zweiten Schritt entstand 1897 bis 1899 das Grand Hotel Dolder. Mit der Vision Dolder soll eine neue, spannende Erlebniswelt geschaffen werden. Die Dolder Vision führt den Gedanken des Pioniergeistes weiter: Naturgenuss, Erholung und Erlebniswelten sollen zukunftsweisend interpretiert und wiederbelebt werden. Im April 2008 wurde mit der Eröffnung von «The Dolder Grand» der erste Schritt vollzogen. Abb. Nr. 2; Gipsmodell Dolder Waldhaus und Dolder Grand im Hintergrund 2 Auszug aus Bericht „Auslobung Architekturwettbewerb Dolder Waldhaus“ FANZUN AG, 08.04.2011 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 8 1.2. Perimeter Perimeter / Eigentum Der Gestaltungsplanperimeter betrifft das Grundstück Kat. Nr. HO4277 mit einer Fläche von 9'354 m2, welches im Eigentum der Dolder Hotel AG ist. D e ss tra s r e old Ku r tra ss e n Son enbe rgst Pil atu sst ra s se ha us s rass e Abb. Nr. 3; Ausschnitt amtliche Vermessung, www.gis.zh.ch (Stand Oktober 2012) 1.3. Grunddienstbarkeiten Behandlung im Gestaltungsplan Für das Gestaltungsplangrundstück sind im Grundbuch verschiedenen Rechte und Lasten eingetragen: Die Baubeschränkung gemäss der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkung (BSB 629/71 und 11111/72 und RRB 5373) kann mit dem Abbruch der bestehenden Gebäude gelöscht werden. Das „Dolder-Servitut“ greift nur auf einem Teilgrundstück von Kat. Nr. HO4277 (alt Kat. Nr. 2395, 874,4 m2). An dieser Lage soll neu eine Doppelvilla im Sinne dieses Servituts erstellt werden. Ein Grossteil der weiteren eingetragenen Lasten steht im Zusammenhang mit dem Betrieb sowie mit technischen Anforderungen der Dolderbahn. Diesen Lasten kann entsprochen werden. Einschätzung Aus den vorliegenden Unterlagen sind keine Grundbucheinträge ersichtlich, welche die Umsetzung des Richtprojekts gemäss Ziffer 2 verunmöglichen würden. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 9 1.4. Übergeordnete Grundlagen Kantonaler Richtplan Gemäss kantonalem Richtplan liegt das vom Gestaltungsplan betroffene Grundstück Kat. Nr. HO4277 im Siedlungsgebiet. Im Strassenraum der Kurhaus- und Sonnenbergstrasse verläuft eine Erdgastransportleitung <= 5 bar (hellblau). Weit unter dem gewachsenen Terrain liegt ein Bahntunnel (Verbindung der Bahnhöfe ZürichStadelhofen und Stettbach). Aufgrund der Niveaudifferenz von cirka 100 m kann eine Beeinträchtigung durch Lärm oder Erschütterungen ausgeschlossen werden. Abb. Nr. 4; Ausschnitt kantonaler Richtplan (28.3.2012), www.gis.zh.ch Regionaler Richtplan Im regionalen Richtplan der Stadt Zürich sind keine geplanten Festlegungen enthalten. Entlang der Kurhausstrasse führt ein bestehender Fuss- und Wanderweg. Die Kurhausstrasse enthält weiter eine Hauptleitung der Wasserversorgung. Erkenntnis Der Gestaltungsplan berücksichtigt die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 10 1.5. Kommunale Grundlagen Kommunaler Verkehrsrichtplan Der kommunale Verkehrsrichtplan (22. September 2004) zeigt eine bestehende Veloroute (allgemeiner Radverkehr) auf der Kurhausstrasse und die Dolderbahn als öffentliches Verkehrsmittel. Für das Gestaltungsplanareal sind keine massgebenden „geplanten“ Inhalte dargestellt. Dem kommunalen Verkehrsrichtplan wird entsprochen. Bau- und 3 Zonenordnung Gemäss geltender Bau- und Zonenordnung liegt das Gestaltungsplangebiet (Kat. Nr. HO4277) in der 3-geschossigen Wohnzone; es ist der Empfindlichkeitsstufe II gemäss der eidgenössischen Lärmschutzverordnung zugeteilt. Aufgrund der Grundstücksgrösse von mehr als 6'000 m2 ist das Erstellen einer Arealüberbauung im Sinne von Art. 8 BZO und die Beanspruchung der entsprechenden Ausnutzungsboni zulässig (Art. 8 BZO). Die Bau- und Zonenordnung, BZO befindet sich derzeit in Teilrevision. Aufgrund der laufenden öffentlichen Auflage vom 24. Oktober bis 24. Dezember 2013 sind derzeit die Änderungen der BZO im Sinne der „negativen Vorwirkung“ zu berücksichtigen. Es gilt jeweils die strengere Vorschrift. Verkehrsbaulinien Gegenüber den angrenzenden Verkehrsanlagen (Dolder-, Kurhaus-, Pilatusstrasse) sind rechtskräftige Verkehrsbaulinien festgesetzt. Einschätzung Der Gestaltungsplan berücksichtigt die kommunalen Vorgaben. Die Abweichungen werden in diesem Planungsbericht beschrieben und begründet. 3 GRB vom 16. November 2011 mit Änderungen, die bis 1. Mai 2012 in Kraft gesetzt wurden 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 11 Abb. Nr. 5; rechtskräftige Baulinien, www.katasterauskunft.stadt-zuerich.ch Waldabstandslinie Im Nordosten des Gestaltungsplanperimeters liegt angrenzend an die Kurhausstrasse Wald. Dieser ist durch eine Waldabstandslinie gesichert. Abb. Nr. 6; rechtskräftige Waldabstandslinie (rot), www.katasterauskunft.stadtzuerich.ch 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 12 1.6. Wasser / Naturgefahren / Boden Grundwasser Das Gestaltungsplanareal liegt gemäss Grundwasserkarte ausserhalb der bekannten Grundwasservorkommen. Im näheren Umfeld sind keine genutzten Quellen vorhanden. Das Grundstück ist dem Gewässerschutzbereich üB (übrige Bereiche) zugeordnet. Nutzbare Grundwasservorkommen werden nicht tangiert. Abb. Nr. 7; Gewässerschutzbereiche gemäss www.gis.zh.ch (Oktober 2012) Öffentliche Gewässer / Naturgefahren Im Gestaltungsplangebiet sind keine öffentlichen Gewässer vorhanden. Hinweise für Hochwasser oder sonstige Naturgefahren liegen nicht vor. Boden Gemäss dem Altlastenverdachtsflächen-Kataster (VFK) und dem Kataster der belasteten Standorte (KbS), Stand Juni 2012, liegt im Gebiet des Gestaltungsplans kein Verdacht auf Altlasten vor. Das Gestaltungsplanareal liegt im Prüfperimeter für Bodenverschiebung. Es ist mit den Belastungshinweisgruppen „Altbaugebiet“ und „ausgewählte Nutzungszonen“ beschrieben. Gemäss „Bericht zur Bodenverschiebung“4 ist im Areal schwach belastetes Bodenmaterial vorhanden. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist das kommunale Bodenverschiebungsverfahren durchzuführen. Es sind keine Fruchtfolgeflächen oder Böden mit landwirtschaftlicher Nutzungseignung betroffen. 4 „Bericht vor Bodenverschiebung“ vom 22. Dezember 2010; Friedli Partner AG, Zürich 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht 1.7. Seite 13 Dolderbahn Situation Abb. Nr. 8; Station „Dolder Waldhaus“, Ausgang Kurhausstrasse (September 2012) Über das Gestaltungsplan-Grundstück verläuft das Trassee der Dolderbahn, und in das bestehende Gebäude integriert befindet sich die Haltestelle „Waldhaus Dolder“. Ab der Station führt das Trassee auf eine Brücke über die Kurhausstrasse. Der Zugang zur Station erfolgt von der Kurhausstrasse. Die Dolderbahn AG ist im Eigentum der Dolderbahn Hotel AG (50%) und der Stadt Zürich (50%). Richtprojekt Die Lage des Trassees der Dolderbahn wird im Richtprojekt (Pläne Beilage B1, Beschreibung Ziffer 2 Planungsbericht) beibehalten; ebenso soll die Haltestelle weitestgehend an der bisherigen Position erhalten bleiben. Während der Bauzeit soll der Betrieb der Dolderbahn gewährleistet bleiben. Die Station soll während der Betriebszeiten öffentlich zugänglich sein. Abb. Nr. 9, Schnitt Station Dolderbahn gemäss Richtprojekt (Juni 2013) 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 14 Die technischen Anforderungen und die massgebenden Bestandteile der Dolderbahnkonstruktion wurden vorbesprochen5. Die Erkenntnisse sind im Richtprojekt berücksichtigt. Gestaltungsplan Koordination Bei der Ausarbeitung des Wettbewerbs und des Richtprojekts wurden die VBZ phasengerecht miteinbezogen. Im Gestaltungsplan werden die Raumansprüche für die Durchfahrt der Dolderbahn, zuzüglich der Dienstwege und den Räumen für Reisende, mittels des „Bereichs Dolderbahn“ und den massgebenden Lichtraumprofilen gesichert. Die VBZ als Betreiberin werden in das Vorprüfungsverfahren einbezogen. 1.8. Inventare / Schutzobjekte Ausgangslage Im Gestaltungsplanperimeter befinden sich keine inventarisierten oder geschützten Bauten oder Anlagen. Ebenso liegen im Beizugsgebiet keine archäologischen Zonen. Natur- und Landschaftsschutzobjekte sind nicht betroffen. Im Nahbereich sind verschiedene Gebäude und Gärten vorhanden, welche inventarisiert sind. Abb. Nr. 10; Inventar Denkmalpflege, www.katasterauskunft.stadt-zuerich.ch, (Mai 2013) 5 Sitzung vom 6. November 2012 mit Herrn Heinz Reichlin (Betriebschef Dolderbahn) und Sitzung vom 7.5.2013 mit Herren H. Reichlin und CH. Brändli (VBZ) 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 15 Abb. Nr. 11; Inventar Gartendenkmalpflege, www.katasterauskunft.stadt-zuerich.ch, (November 2012) 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 16 2. Richtprojekte Architektur und Aussenraum 2.1. Projektentwicklung Ausgangslage Das bestehende Dolder Waldhaus ist ein Hochhaus, das als altrechtliche Gesamtüberbauung genehmigt wurde. Das Grundstück liegt in der Bauzone W3 als Insel in einem W2-Gebiet. Die Grundstücksgrösse erlaubt einen Neubau im Rahmen der Arealüberbauung mit einer Ausnützungsziffer von maximal 130% gegenüber 90% in der Regelbebauung. Derzeit wird das Grundstück mit einer AZ von knapp 90% nicht voll ausgenutzt. Gemäss heute gültigem Hochhausleitbild der Stadt Zürich liegt das Dolder Waldhaus nicht in einem der drei Hochhausgebiete. Dadurch ergibt sich bei baulichen Eingriffen in den Bestand oder Neubau mit ähnlicher Höhe die Notwendigkeit eines Gestaltungsplanes, obwohl das Dolder Waldhaus bereits heute ein Hochhaus ist. Erste städtebauliche Studien 2009 Erste städtebauliche Studien aus dem Jahr 2009 mit der baurechtlichen Vorgabe des Arealüberbauungsrechtes haben gezeigt, dass die Höhenbeschränkung auf 25m zu sehr massigen Baukörpern führt, die baurechtlich zwar zonenkonform sind, städtebaulich aber nicht überzeugen können. Städtebauliche Machbarkeitsstudie 2010 Im Jahr 2010 wurde daher in Zusammenarbeit mit dem Amt für Städtebau der Stadt Zürich ein Workshopverfahren zur städtebaulichen Machbarkeit durchgeführt. In diesem Rahmen untersuchten vier renommierte Schweizer Architekturbüros in verschiedenen Szenarien die Machbarkeit für einen Neubau mit unterschiedlichen Höhenvorgaben, respektive Erweiterung des bestehenden Gebäudes Dolder Waldhaus. Das Ergebnis des Workshopverfahrens zur städtebaulichen Machbarkeit wurde im Baukollegium der Stadt Zürich behandelt. Für den geplanten anschliessenden Projektwettbewerb ergaben sich daraus folgende Erkenntnisse: - Die stadt- und ortsverträgliche Realisierung des Raum- und Nutzungsprogramms mit einer Ausnützungsziffer von 110% ist möglich. - Die Höhenentwicklung eines Neubaus ist bis zur bestehenden Gebäudehöhe von 35 m ab Vorplatz (547,1 m ü. M.) möglich. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Wettbewerb Seite 17 Zum Erlangen eines qualitativ hochwertigen Projektvorschlags und zur Evaluierung eines Planerteams wurde auf Basis der Erkenntnisse der städtebaulichen Machbarkeitsstudie ein nicht-anonymer privater Projektwettbewerb im Einladungsverfahren in Form von Studienaufträgen durchgeführt. Der Projektwettbewerb wurde in zwei Phasen aufgeteilt und in Form einer Zwischenbesprechung begleitet. Zur Teilnahme an dem Projektwettbewerb wurden zehn Teilnehmer eingeladen. Das Projekt der Meili, Peter Architekten, Zürich, wurde einstimmig zum Siegerprojekt bestimmt und zur Weiterbearbeitung empfohlen. Vorprojekt light Nach der Auslobung wurde das Projekt der Meili, Peter Architekten weiterentwickelt und verfeinert. Das „Vorprojekt light“ wurde dem Baukollegium der Stadt Zürich am 9. November 2012 vorgestellt. Das Vorprojekt light beinhaltete die maximal möglichen Nutzflächen (Arealüberbauung, ohne „Energiebonus“ Art 8 Abs. 6 BZO), womit es für die Fachgutachten zum Lärm und Verkehr sowie für die Parkplatzberechnung als Basis verwendet werden konnte. Richtprojekt Aufgrund der Rückmeldungen des Baukollegiums aus der Präsentation vom 9. Dezember 2012 und aus der Nachbarschaft wurde das „Vorprojekt Light“ um ein Geschoss reduziert; weiter wurden verschiedene gebäudeinterne Umstrukturierungen vorgenommen und die Nutzflächen neu zugeteilt. Das resultierende Richtprojekt wurde am 20. Dezember 2012 nochmals mit dem Amt für Städtebau, AfS (Hr. Patrick Gmür, Direktor Amt für Städtebau und Hanspeter Leuppi, Projektleitung Planungsinstrumente) diskutiert. Richtprojekt: Beurteilung Amt für Städtebau Das Amt für Städtebau (AfS), Stadt Zürich hat mit Schreiben vom 26. April 2013 zum Richtprojekt Stellung genommen. Die Höhenausbildung ist nach Beurteilung durch das AfS mit der des Wettbewerbsprojekts vergleichbar, womit eine wichtige städtebauliche Vorgabe erfüllt wird. Die horizontale Gliederung des Gebäudes und die transparente Erscheinung des Erdgeschosses (Podium) sowie die verbesserte Ankunftssituation an der Station „Waldhaus Dolder“ werden als markante Qualitäten des Projektes gewürdigt. Es wird festgehalten, dass das Projekt positiv weiterentwickelt wurde und der Gestaltungsplan auf dieser Basis ausgearbeitet werden kann. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 18 2.2. Richtprojekt Architektur (Text: Meili, Peter Architekten AG, Zürich) Abb. Nr. 12; Holzmodell, Richtprojekt Stand Juni 2013 Bezug zur Stadtlandschaft Die horizontalen Linien der Silhouette des neuen Waldhaus Dolder fügen sich selbstbewusst als Grossform in ein villenreiches Wohngebiet ein und schmiegen sich gleichzeitig als Teil einer Perlenschnur von grossen Gebäuden entlang des Adlisbergs an die Landschaft an. Aus der Stadt erblickt man sie zusammen mit dem Dolder Grand als Ensemble. Die Stadt hat sich schon lange den Wäldern mit ihren linden Hügeln bemächtigt, sie durchdrungen und überlagert und sie mit Promenaden und Aussichtsplattformen zur Parklandschaft umgewandelt. Die grosse Schwingung des Gebäudes ist nicht parallel zum Hang angeordnet, sie schiebt sich in die Aussichtsachsen zur Stadt, zum See und zu den Bergen und folgt in der Entfaltung zugleich geometrischen Regeln des sich Zusammenziehens und Ausdehnens. Die Inspannungssetzung erlaubt weder Symmetrie noch bevorzugte Projektionsebene, es ist vielmehr ein Vorgang, welcher sich mit den topographischen Linien der Silhouetten ins Unendliche treibt. Innerhalb der zu Beginn des Jahrhunderts mit der Dolderbahn entstandenen Bebauung demonstriert der gekurvte Baukörper mit unterschiedlich konkaver und konvexer Krümmung einen urbanistischen Landschaftsbegriff, in dem die Architektur ein vielschichtiges Modell von Topographie, architektonischen Grossformen und offener städtischer Villenbebauung geschaffen hat. Die Nähe, also die minimalen Entfernungen zur Altstadt, zum See und zur City, gehören 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 19 ebenso zu dieser kleinen und zugleich grossen Stadt, wie die inspirierende Landschaft, in der sich die Parkanlage im Vordergrund mit den Panoramalinien der hohen Berge im Hintergrund überlagern. Die Ausrichtung des Gebäudes und die durch die topographische Lage hergestellte Verklammerung mit der phantastischen Aussicht bedingen sich im Waldhaus Dolder geradezu emblematisch und elysisch. Umsetzung am Gebäude Abb. Nr. 13; Holzmodell Stand Juni 2013 Mit dem Prinzip der Schichtung horizontaler Nutzungsanordnungen ist die entwerferische Operation benannt, mit der die vorgeschlagene Großform ein in seiner Komplexität schwer fassbares Programm nicht nur städtebaulich souverän zu ordnen vermag, sondern ebenso ihrer inneren Distribution makellos nachzukommen sucht. Die Ausdehnung folgt den horizontalen Impulsen, wie sie in den Landschaftsbildern der Romantik und in den Panoramen des touristischen Blickes eingeschrieben sind. Im offenen Eingangsgeschoss mit der angegliederten Bahnstation nehmen die geschwungenen Linien des immensen Unterzuges die Linien der Topographie und der Aussicht nochmals auf. Die öffentliche Haltestelle der Zahnradbahn ist als eigentliches Belvedere auf dem Podium des Bauwerkes ausgebildet, von dem aus sich die Bewegungen mit den weichen Serpentinen des Weges zu den Anlagen der Dolder Sport als auch zu den Wanderwegen des Adlisbergs verbinden, oder steil hinab, entlang des Bahntrasses über eine Treppe und den Garten des Hotels ins Quartier führen. Der erhöhte Unterbau ist architektonisch ausgeformt als tragende Basis mit plastisch ausgeformten Pfeilern, die im Innern der Hotelhalle, der Rezeption und des Restaurants ihre Fortsetzung finden. Das 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 20 Hotel gliedert sich elementar in diese öffentliche Podiumsebene, den Seminar- und Spa-Bereich im Gartengeschoss sowie die Hotelzimmer und Apartments in den oberen Etagen. Die Ankunft der Gäste mit Auto oder Dolderbahn wird vom Vordach und der ausladenden Geste einer offenen Vorhalle inszeniert, welche die Bewegungen zum Empfang oder zu Restaurant, Bar und Lounge lenkt. Kommt der Besucher ins Hotel, kann er auf dieser Ebene verweilen, sich orientieren, niederlassen, den Blick über die Stadt schweifen lassen und in der Bar anderen Gästen begegnen, oder er gelangt direkt ins Restaurant mit der vorgelagerten Terrasse. Doppelvilla Abb. Nr. 14; Schnitt Doppelvilla, Richtprojekt Stand Juni 2013 Das Dolder Servitut legt den Typ der Doppelvilla auf der westlichen, unteren Parzelle fest. Das Villengebäude mit maximal 2 x 2 Wohnungen nimmt mit seinen Abtreppungen mittels Terrassen Masse und Linien der vorhandenen Bebauung auf und kündigt eine neue Welt der Dichte an. Das Villengebäude ist autonom vom Hotelbetrieb organisiert, besitzt einen eigenen Eingang von der Dolderstrasse und ist gekennzeichnet durch verspringende Volumen mit fantastischen Aussenzimmern. Die einzelnen Grundrisse organisieren sich in unterschiedlicher Ausgestaltung um die überhohen Wohnbereiche, einspringenden Volumenteile und die Übereck-Aussicht. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 21 2.3. Richtprojekt Aussenraum (Text: Vogt Landschaftsarchitekten AG, Zürich) Analyse in Stadtlandschaft Die bewaldeten Kuppen von Zürichberg und Käferberg begrenzen im Nord-Osten das Zentrum von Zürich wie eine Parklandschaft. Auf dieser Grenze zwischen Stadt und Parklandschaft verlaufen landschaftliche Promenaden, entlang derer sich zahlreiche besondere Nutzungen wie an einer Perlenkette weithin sichtbar aufreihen: Theater und Hotel Rigiblick, Hotel Zürichberg, Hotel Dolder, Waldhaus Dolder, Sonnenberg. Diese Orte prägen, eingebettet in die Villenquartiere mit ihren grossen Privatgärten, eine lange Tradition der Durchdringung von privater und öffentlicher Nutzung. Die Station der Zahnradbahn als Ausgangspunkt für Spaziergänge und Wanderungen oder die öffentlich und privat nutzbaren Terrassen bieten eine enge Vernetzung zwischen der dicht bebauten Stadt und dem Parkwald des Zürichbergs. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 22 Abb. Nr. 15; Analyse Stadtlandschaft Zürichberg (Vogt Landschaftsarchitekten AG) Weiterführung der Tradition Das neue Waldhaus Dolder soll diese Tradition weiterführen. So wird neben der bereits bestehenden Zwischenstation der Dolderbahn als Zugang zum Parkwald auch künftig die Hotelterrasse durchlässig und zugänglich gestaltet. Zusätzlich wird der Bahn-begleitende Weg aktiviert und so durch die Gartenlandschaft eine weitere öffentliche Wegeverbindung zwischen Pilatusstrasse und Hotelterrasse bis zum Parkwald geschaffen. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Aussenraumkonzept Seite 23 Durch seine Positionierung und Ausrichtung orientiert sich das neue Waldhaus Dolder zu zwei sehr unterschiedlichen, in ihrer Ausprägung kraftvollen und attraktiven Freiraumtypologien: Im Norden grenzt unmittelbar der lichte Buchenmischwald am Hang des Zürichbergs an. Demgegenüber ist der südlich angrenzende Bereich geprägt durch eine mit alten Bäumen überstandene, und durch enge, ausgewaschene Tobel unterbrochene Gartenlandschaft. Die Gestaltung der Umgebung des neuen Waldhaus' Dolder nimmt Bezug auf diesen Kontext und wird zu dessen Teil. Abb. Nr. 16; Aussenraumkonzept, Vogt Landschaftsarchitekten AG, November 2013 Podium Prägnantes Element des architektonischen Konzepts ist das Podium. Dieses stellt auf der Nordseite das Entrée des Hotels mit Eingangsplatz und Vorfahrt dar und schiebt sich unter dem eigentlichen Hotelgebäude gleich einem Balkon in die Gartenlandschaft. Als Ort für die Aussengastronomie, aber auch möglicher Ankunftsort eines Fussweges für die Nutzung aus dem Quartier, bietet sich hier der Blick über die angrenzende Gartenlandschaft, den See und die Stadt und die Fernsicht in die Alpen. Ein bepflanzter Sockel gliedert die grosszügige Fläche. Während die eine Seite das Thema des Balkons und der Aussicht der Gartenwelt inszeniert, finden sich auf dem Vorplatz einzelne Pflanzungen des angrenzenden Buchenwaldes mit der typischen Artenzu- 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 24 sammensetzung. Als Teil der Landschaft binden diese Vegetationsinseln das Ensemble in den angrenzenden Parkwald ein. Um diesen Eindruck zu unterstreichen, soll eine Baumkulisse zum östlich angrenzenden Grundstück erhalten bleiben, respektive hergestellt werden. Gartenlandschaft Im Gartenbereich des Hotels werden die prägnanten, mit Themen wie Baumsammlungen und Naturphänomenen spielenden Gestaltungsprinzipien der umgebenden Gartenlandschaft des 19. und frühen 20. Jahrhunderts aufgenommen. Die Topographie überspielt mit einer natürlich wirkenden Modellierung die Niveauunterschiede zwischen Kurhaus- und Pilatusstrasse. Unterstrichen wird dieses Bild vor allem durch die Ausbildung einer 'Krete' zwischen Hotel und süd-östlichem Nachbargarten, welche die erforderliche Distanz zwischen den Nutzungen herstellt. Neben der Topographie prägt vor allem die präzise Setzung von Solitärbäumen und Baumgruppen die Gestaltung des Gartens. Deren Anordnung berücksichtigt die Aussicht der benachbarten Gebäude und lässt vom Hotelbalkon und aus dem Garten selbst je nach Standort verschiedene Einzelbilder aus Vorder-, Mittel- und Hintergrund entstehen. Auch die Auswahl der Gehölze wie z.B. Rotbuchen, Kastanien, Linden, Zedern, Magnolien und Mammutbäumen bezieht sich auf die Vielfalt jener Zeit. Soweit möglich und sinnvoll, sollen erhaltenswerte Einzelbäume in das Konzept integriert werden. Eingebettet in diesen Garten finden sich besondere Orte, welche verschiedene Nutzungen des Hotels, wie zum Beispiel eine temporäre Aussengastronomie und den Aussenbereich der Wellnesszone aufnehmen. 2.4. Ermessensfragen Baubewilligungsverfahren Stellenwert Richtprojekt Die Richtprojekte Architektur und Aussenraum (Stand Juni 2013; vgl. Beilagen B1 und B2) sind massgebend in Ermessenfragen bei der Projektbeurteilung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 25 3. Begründung Hochhaus / Öffentlicher Mehrwert 3.1. Allgemein Standort Der Standort des Hotels Dolder Waldhaus liegt ausserhalb der Hochhausgebiete gemäss Bau- und Zonenordnung. Die geplante wie auch die bestehende Bebauung ist gemäss § 282 PBG als Hochhaus zu beurteilen (Detaillierte Abhandlung der Höhen siehe Ziffer 4.1.2. und Zweistundenschatten siehe Ziffer 4.1.3). Herleitung Hochhaus Die städtebauliche Einordnung des Richtprojektes an diesem sensiblen Standort wurde seit 2009 mittels verschiedener Verfahren und unter Einbezug des Amtes für Städtebau der Stadt Zürich und des Baukollegiums untersucht und entwickelt (siehe 2.1. Projektentwicklung). Es wurden auch verschiedene Höhenvorgaben geprüft, wobei im Ergebnis festgestellt wurde, dass die Hochhaustypologie der Regelbauweise (Arealüberbauung) vorzuziehen ist. Durch ein Hochhaus kann das Bauvolumen konzentriert und damit ein grösstmöglicher Aussenraum freigehalten werden, womit mehr öffentlich zugängliche Flächen angeboten werden können. Anforderungen Das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) besagt, dass für Hochhausprojekte erhöhte Anforderungen gelten. In der „Richtlinie für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten“6 des Amtes für Städtebau der Stadt Zürich werden diese Anforderungen präzisiert. Das vorliegende Richtprojekt erfüllt die Anforderungen. Mit der Neubebauung werden verschiedene Mehrwerte zu Gunsten der Öffentlichkeit geschaffen: · Aufwertung der Stadtsilhouette · Aufwertung Station Dolderbahn · Aussichtsplattform (Belvedere) · Verbesserte öffentliche Durchwegung mit Aufenthaltsbereich · Ausflugsrestaurant, breites Nutzungsangebot (Schwimmbad, Spa) · Nachhaltigkeit in Betrieb und Erstellung 6 Hochhäuser in Zürich, Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten, Amt für Städtebau November 2001 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht 3.2. Seite 26 Umsetzung im Richtprojekt Öffentlicher Weg Dolderbahn Aussichtsplattform (Belvedere) Öffentlicher Weg Aufenthaltsbereich Ausflugsrestaurant Öffentlicher Weg Schwimmbad / Spa Abb. Nr. 17 Schema öffentliche Mehrwerte (Aussenraum Stand August 2013) 3.2.1. Städtebauliche Einordnung Im Rahmen der Weiterbearbeitung des Siegerprojektes aus dem Wettbewerbsverfahren wurde die städtebauliche Einordnung unter Einbezug des Amtes für Städtebau und des Baukollegiums nochmals optimiert und dabei insbesondere die Höhe des Baukörpers zu Gunsten einer verbesserten Einordnung reduziert. Die Silhouette des Dolder Waldhaus fügt sich nun selbstbewusst als Grossform in ein villenreiches Wohngebiet ein und schmiegt sich gleichzeitig als Teil einer Perlenschnur von grossen Gebäuden entlang des Adlisbergs an die Landschaft an (detaillierte Beschreibung siehe Ziffer 2.2 und 2.3). 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 27 Abb. Nr. 18; heutige Stadtlandschaft Abb. Nr. 19; Visualisierung Stadtlandschaft mit Richtprojekt 3.2.2. Bezug zum öffentlichen Raum Die Haltestelle der Dolderbahn wird integraler Teil des Hotelgebäudes und als öffentlicher Ort deutlich aufgewertet. Ein Aussichtsplattform (Belvedere) Richtung Stadt, See und Berge schafft einen attraktiven Ankunftsort. Die Haltestelle dient als Ausgangspunkt für Wanderungen im Doldergebiet und führt zu den Anlagen der Dolder Sports. Eine öffentliche Durchwegung entlang des Bahntrasses, an dem auch ein Aufenthaltsbereich liegt, verbindet die Haltestelle Dolderbahn 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 28 durch die Gartenlandschaft des Dolder Waldhaus mit der Pilatusstrasse und verbessert die Fussgängerverbindungen des Quartiers (detaillierte Beschreibung siehe Ziffer 2.2 und 2.3). 3.2.3. Nutzungskonzept Das öffentlich zugängliche Ausflugsrestaurant mit Terrasse und Sicht über Zürich steht allen Besuchern offen. Die Aussichtsterrasse ist direkt von der Station her erreichbar. Verschiedene Bereiche des Hotels, wie Restaurant, Seminarbereich und Spa sollen für externe Gäste und Mitglieder zugänglich gemacht werden. 3.2.4. Ökologie Mit der Umsetzung der Richtprojekte Architektur und Aussenraum werden die ökologischen Ansprüche bestmöglich umgesetzt. Insbesondere werden mit dem Gestaltungsplan eine extensive Dachbegrünung und die Einhaltung einer Freiflächenziffer gesichert. 3.2.5. Architektur Mit dem unter Einbezug der städtischen Fachstellen durchgeführten Wettbewerbsverfahren und den vorangehenden städtebaulichen Studien sowie den Diskussionen in der Phase der Richtprojekterarbeitung wurde eine besonders gut auf den Ort abgestimmte und qualitativ hochwertige Bebauung mit attraktiven Aussenräumen zu Richtprojekten entwickelt, die mit dem Gestaltungsplan planungsrechtlich gesichert werden (detaillierte Beschreibung siehe Ziffer 2.2 und 2.3 sowie Beilage B1 und B2). 3.2.6. Fazit Mittels der aufgeführten Massnahmen werden bedeutende Mehrwerte zu Gunsten der Öffentlichkeit geschaffen und die erhöhten Anforderungen im Sinne von § 284 PBG und der Richtlinie für Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten erfüllt. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 29 4. Gestaltungsplan 4.1. Planungs- und Baubestimmungen 4.1.1. Abweichungen von der Regelbauweise Bestimmung Grundmasse Arealüberbauung Gestaltungsplan Begründung LärmEmpfindlichkeitsstufe (ES) ES II ES II ES III Gewerbeanteil mit Restaurant, Spa, Büro; Betriebskonzept Geschosszahl (Art. 13 BZO) 3 VG, 1 aUG 1 aDG 7 VG 1 aUG 1 aDG Frei innerhalb Mantel Nutzungsflexibilität, städtebauliche Sonderstellung; öffentlicher Mehrwert Gebäudehöhe (Art. 13 BZO) 11.5 m 25 m Maximale Kote 575.90 m ü.M. Tiefer als Bestand (581.70 m ü.M); städtebauliche Sonderstellung; öffentlicher Mehrwert Wohnanteil Mindestens 90% Mindestens 90% Mindestens 60% Betriebskonzept; öffentlicher Mehrwert Hochhaus Ausserhalb Hochausgebiet Ausserhalb Hochausgebiet Hochhaus zulässig Bestand; städtebauliche Sonderstellung; öffentlicher Mehrwert, (siehe Ziffer 3) 4.1.2. Höhenkoten Höhe Bestand / maximale Kote Gestaltungsplan Die bestehende Bebauung weist eine maximale Höhe von 581.70 m ü.M. auf. Die Neubebauung kann gemäss Gestaltungsplan eine maximale Höhe von 575.90 m ü.M. erreichen. Damit ist die Höhe des Richtprojekts mindestens 5.8 m Meter niedriger als der Bestand. Spielraum Für die Detailprojektierung ist zwingend ein Projektierungsspielraum erforderlich; die in den Vorschriften und im Situationsplan festgelegten zulässigen Höhenkoten liegen deshalb zwischen 0.50 m und 1.40 m über den Höhe gemäss Richtprojekt. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 30 Gesamthöhe Für die Höhenausbildung werden im Gestaltungsplan maximale Gesamthöhen mittels Höhenkoten in m ü.M. festgelegt. Die Definition der Gesamthöhe ist gegenüber der Vorgabe der „Hochhausrichtlinie“7 der Stadt Zürich abweichend. Aufbauten Einzelne Aufbauten wie Kamine, Abluftrohre, Liftaufbauten, Treppenhäuser, haustechnische Anlagen, Oblichter, Geländer etc.) dürfen diese Gesamthöhe um höchstens 2.0 m überschreiten. Voraussetzung für diese Aufbauten ist eine gute Eingliederung und Gesamtwirkung8. Soweit diese Aufbauten die maximal zulässige Kote nicht übersteigen, dürfen sie im Baubereich A1 eine Fläche von höchstens 450 m2 belegen. Höhere Aufbauten dürfen den „Mantel“ höchstens auf einer Fläche von 150 m2 durchstossen und um 2.0 m übersteigen. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbarer Energie sind nicht in den 450 m2 enthalten und dürfen die maximale Gesamthöhe nur um 1.2 m überschreiten. Leitungen und Kanäle, welche als Verbindung zu den Aufbauten erforderlich sind, müssen ebenfalls nicht eingerechnet werden. Dachgestaltung Der Gestaltung der Dachflächen wird aufgrund der guten Einsehbarkeit eine grosse Bedeutung beigemessen. Dementsprechend müssen diese Aufbauten soweit möglich zusammengefasst werden. Die Lage der Aufbauten steht in einem engen Zusammenhang mit deren Zweck (Liftüberfahrt, Treppenhaus, Oblichter, Lüftungsanlagen etc.). Dementsprechend ist das Zusammenfassen teilweise nicht möglich. Im Richtprojekt wird eine Grenze definiert, hinter der die Aufbauten zu liegen kommen (siehe Beilage Richtprojekt Architektur, Dachaufsicht). Die Einsehbarkeit der Anlagen wird damit reduziert und die geschwungene Grossform des Gebäudes bleibt ungestört. Flachdächer werden extensiv begrünt, soweit sie nicht als Terrassen oder technische Aufbauten verwendet werden und soweit es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Unter diesen Voraussetzungen sind Dachflächen auch dort extensiv zu be- 7 8 Hochhäuser in Zürich, Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten, Amt für Städtebau November 2001 Schreiben Amt für Städtebau, Stadt Zürich vom 26.4.2013 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 31 grünen, wo Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien installiert sind. 4.1.3. Hochhaus Allgemein / Gebäudehöhe Die für die Arealüberbauung zulässige Gebäudehöhe von 25 m wird mit dem Richtprojekt überschritten, weshalb mit dem Gestaltungsplan im Baubereich A1 ein Hochhaus (§ 282 PBG) ermöglicht wird (detaillierte Beschreibung siehe Ziffer 3). Zweistundenschatten Der Zweistundenschatten des Richtprojekts entspricht den gesetzlichen Vorgaben (Darstellungen 1: 500 siehe Beilage B4). Für die Prüfung der Beschattung der Nachbargrundstücke im Sinne von § 30 ABV wurde die massgebende Kubatur unter den Höhenvorgaben der Arealüberbauung eingesetzt. Abb. Nr. 20; Zweistundenschatten Vergleichsprojekt (links) und Richtprojekt (rechts) 4.1.4. Nutzweise/Wohnanteil Aufstufung in ES III Das Gestaltungsplangebiet betrifft eine Wohnzone, in der nur nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen erlaubt sind (Art. 16 BZO). Das Gestaltungsplanareal weist mit dem vorgesehenen Nutzungsmix (92 Gästezimmer; Restaurant mit Aussenterrasse; Spa; Konferenzräume; Büros; 18 Hotelapartments; Station Dolderbahn) jedoch den Charakter eines Mischgebiets mit mässig störenden Betrieben auf. Der Gestaltungsplan ordnet das Areal deshalb der LärmEmpfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 der Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 zu. Gegenüber den angrenzenden Wohngebieten müssen weiterhin die 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 32 Grenzwerte der Empfindlichkeitsstufe II eingehalten werden. Für die Nachbarschaft entstehen durch die Aufstufung somit keine Nachteile. Wohnanteil Die Bau- und Zonenordnung schreibt einen Wohnanteil von mindestens 90% vor. Hotelzimmer und andere wohnungsähnliche Nutzungen gelten gemäss Praxis der Stadt Zürich als Wohnnutzung. Die Nutzungen Restaurant und Spa werden in diesem Fall im GP Areal nicht dem Wohnanteil angerechnet. Insgesamt dienen im zukünftigen Gartengeschoss und im Podium etwa 30% der Gesamtnutzfläche des Areals nicht der Wohnnutzung. Zur Gewährleistung der notwendigen betrieblichen Flexibilität wird der Wohnanteil im Gestaltungsplan auf mindestens 60% festgelegt. 4.1.5. Stellung der Bauten Baubereiche Dolder Waldhaus In den Baubereichen A1, A2 und A3 sollen die Geschosse des Waldhaus’ zu liegen kommen. Im Baubereich A1 werden die Obergeschosse mit den Hotelzimmern und Apartments angeordnet. Der Baubereich A2 umfasst die Eingangsebene mit eingeschossigen und geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Restaurant, Windfänge), welche auch über die Fassade der oberen Geschosse in A1 hervortreten können. A3 beschreibt die maximalen Ausdehnungen des Gartengeschosses (Sockel). Die Tiefgarage liegt unter den gemäss Gestaltungsplan bestimmten Höhenlinien (gestaltetes Terrain). Baubereiche Doppelvilla Die Baubereiche der Doppelvilla abstrahieren den Baukörper. Sie lassen eine Nutzung bis an die Verkehrsbaulinien zu. B1, B2 und B3 beschreiben den in der Höhe abgestuften Baukörper. Spielraum Baubereiche In der bisherigen Projektierung wurde festgestellt, dass aufgrund der gewählten geschwungenen Grundform Anpassungen an den Grundrissen weitreichende Auswirkungen auf die Lage der Fassaden haben können. Zudem müssen die Baubereiche vermessungstechnisch aus Radien bestehen, welche die freie Form des Gebäudes geometrisch vereinfachen und abstrahieren. Auf der zur Stadt gerichteten Seite beinhalten die Baubereiche deshalb in den unteren Geschossen gegenüber dem Richtprojekt teilweise einen Spielraum von bis zu 4.0 m (Eingangsgeschoss A2, Gartengeschosse A3). Der Baubereich A2 beinhaltet gegenüber A1 einen generellen Spielraum von mindestens 2.0 m für die Anordnung von 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 33 allfälligen geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Eingangssituation), die über Begrenzungslinie von A1 hinaustreten. Für den Hochhausbereich A1 ist ein Spielraum zwischen 1 bis 2 m eingeplant. Auf der zum Wald gerichteten und städtebaulich weniger sensiblen Seite sind für die Projektierung grössere Reserven eingeplant (siehe Beilage B3; Überlagerung). Grenzabstände, Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschlag Das Richtprojekt hält gegenüber dem benachbarten Privatgrundstück Kat. Nr. HO1641 den Grundgrenzabstand von 5.0 m, inklusive dem maximalen Mehrhöhenzuschlag von 13.5 m (§ 260 Abs. 2 PBG) und dem maximalen Mehrlängenzuschlag von 6.0 m (Art. 14 BZO, § 24 ABV) ein. Der Mehrhöhenzuschlag kommt ab einer Gebäudehöhe von 11.5 m (Gebäudehöhe W3, Art. 13 BZO) bis zur „Hochhausgrenze“ von 25 m zum Tragen. Die Mehrhöhenzuschläge aufgrund der Verkehrsbaulinien gemäss § 270 Abs. 2 PBG sind nicht anwendbar. Ausserhalb der Baubereiche haben Besondere Gebäude (§ 270 PBG) einen Grenzabstand von 3.5 m einzuhalten. Gebäudeabstand Zwischen den Baubereichen A und B soll ein Gebäudeabstand von mindestens 6.0 m eingehalten werden, damit die Durchsicht gewährleistet und die unterschiedlichen Gebäudetypologien erkennbar bleiben. Im Richtprojekt ist ein Abstand von ca. 9 m zwischen der Fassade der Doppelvilla und dem Dolder Waldhaus enthalten. Verkehrsbaulinien / Waldabstandslinien Das Gartengeschoss im Baubereich A3 ist auf der Nordostseite von der Kurhausstrasse her befahrbar und wird als Hotelvorfahrt genutzt. Die Gebäudeteile in diesem Bereich sind weitgehend unterirdisch. Ein Abstand von mindestens 3.0 m zur Kurhaus- und Sonnenbergstrasse wird gewahrt9, was den Abständen der rechtskräftigen Baulinien entlang der Dolder- und Sonnenbergstrasse entspricht. Die Baubereiche A1 und A2 beanspruchen an einzelnen Stellen den Baulinienbereich und überstellen die Waldabstandslinie. Die Bestimmungen gemäss § 265 PBG (6 m Strassenabstand) werden einge- 9 gemäss Besprechung vom 18.7.2012 mit Vertreter Tiefbauamt der Stadt Zürich 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 34 halten. Eine Beeinträchtigung des Waldes ist nicht zu erwarten.10 Gemäss Anfrage beim Amt für Landschaft und Natur, ALN Abteilung Wald kann im vorliegenden Fall eine Ausnahmebewilligung in Aussicht gestellt werden. Mit dem Gestaltungsplan wird die Verkehrsbaulinie entlang der Kurhausstrasse im betroffenen Bereich für die Geltungsdauer des Gestaltungsplans suspendiert. 4.1.6. Nutzungsmass Ausnützung heute Heute ist eine anrechenbare Geschossfläche von ca. 8’200 m2 auf dem Grundstück vorhanden. Zulässige anrechenbare Geschossfläche, aGF gemäss BZO Basierend auf der gesamten Grundfläche und der reguläre Ausnützungsziffer bei einer Arealüberbauung (Art. 8 Abs. 5 BZO) von 120% dürfen gemäss der revidierten BZO (2014) höchstens 12’910 m2 aGF zum Wohnen und Arbeiten genutzt werden. Der „Energiebonus“ von 10% gemäss Art. 8 Abs. 6 BZO wird nicht in Anspruch genommen. Ausnützung Richtprojekt Das Richtprojekt weist eine Fläche von insgesamt 12'750 m2 aGF auf, welche zum Wohnen und Arbeiten genutzt werden kann. Darin ist eine Projektierungsreserve von ca. 1 % enthalten. Ausnützung Gestaltungsplan Mit dem Gestaltungsplan wird diese maximal erforderliche, anrechenbare Geschossfläche von 12’910 m2 ermöglicht, wobei sämtliche anrechenbaren Räume in den Unter- und Dachgeschossen unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen und Sanitärräume samt innerer Trennwände an die Ausnützung anzurechnen sind. Geschosszahl Ausgangslage Gemäss geltender Bau- und Zonenordnung sind in der Wohnzone W3 drei Vollgeschosse, ein anrechenbares Untergeschoss und ein anrechenbares Dachgeschoss zulässig. Gemäss Art. 8 BZO (Arealüberbauung) sind sieben Vollgeschosse sowie ein anrechenbares Dach- und ein anrechenbares Untergeschoss erlaubt. Die bestehenden Gebäude überschreiten diese Vorgabe bereits. Geschosszahl Gestaltungsplan Mit dem Gestaltungsplan werden die Geschossbestimmungen aufgehoben. Massgebend für die zulässige Höhe der Neubauten sind die 10 gemäss Abklärungen vom 21.6.2012 und 8.5.2013 mit dem zuständigen Kreisforstmeister (R. Guggisberg) 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 35 im Gestaltungsplan festgelegten maximalen Höhenkoten (siehe Kapitel 4.1.2). 4.1.7. Ausserhalb der Baubereiche Unterirdische Gebäude und Gebäudeteile Unterirdische Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen dürfen auch ausserhalb der Baubereiche erstellt werden. Massgebend sind die Höhenlinien (gestaltetes Terrain) gemäss Gestaltungsplan resp. Gestaltungsplanvorschriften. Besondere Gebäude Ausserhalb der Baubereiche sind Anlagen sowie Besondere Gebäude gemäss § 273 PBG zulässig. Im Sinne des Richtprojekts Aussenraum sind Gartenpavillons, Gerätehäuschen oder Umkleidekabinen möglich. Solche Gebäude dürfen eine Gesamthöhe von je 4.5 m ab gestaltetem Terrain und eine maximale Grundfläche von 50 m2 pro Gebäude aufweisen. Bauten wie Abluftschächte sowie Fluchtausgänge u.Ä. mit grösseren Ausdehnungen sind ausserhalb der Baubereiche ebenfalls zulässig. Aussenpool Ausserhalb der Baubereiche sind Aussenpools mit einer Fläche von insgesamt höchstens 50 m2 erlaubt. Die geplante Lage ist im Richtprojekt Aussenraum (siehe Beilage) dargestellt. Bereich Kurhausstrasse Zwischen dem Baubereich A3 und der Kurhausstrasse haben unterirdische Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen einen Abstand von mindestens 3.0 m einzuhalten. Im Boden verbleibende Baugrundsicherungen sowie oberirdische Anlagen wie Wege, Stützmauern, Treppen, Parkplätze etc. sind zulässig. Besondere Gebäude sowie sind nicht zugelassen. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 36 4.1.8. Vordächer, Sonnenschutz und Dachüberstand Vordächer An Gebäuden in den Baubereichen A1 bis A3 dürfen Vordächer auf eine Höhe von 555.00 m.ü.M. angebracht werden, die nicht begehbar sind und bis zu 3.0 m auskragen. Diese sollen als Witterungsschutz dienen und abgestützt werden dürfen. Auf der Nordostseite (A3 Nord), im Bereich des Hotelhaupteingangs, sollen zudem weiter auskragende Überdachungen bis zu einer Breite von 25 m möglich sein. Sonnenschutz Zugunsten einer festen, offen gestalteten Überdachung der Restaurantterrasse soll der Baubereich A3 Süd vollständig gedeckt werden dürfen. Der Sonnenschutz darf eine höchste Kote von 555.0 m.ü.M ebenfalls nicht ersteigen. Dachüberstand Am Baukörper im Baubereich A1, in dem vorwiegend Hotelzimmer und Hotelapartments vorgesehen sind, soll ein Vordach der obersten Ebene (Dachüberstand) von maximal 2.00 m ausgebildet werden dürfen. Durchgangshöhe Vordächer haben gegenüber Strassen eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 3.0 m einzuhalten. Wo die Verkehrsbaulinien nicht suspendiert werden, dürfen Vordächer im Sinne von § 100 PBG maximal 1.5 m über die Baulinie hinausragen. 4.1.9. Umgebung Höhenlinien Mit dem Gestaltungsplan soll ein dem Richtprojekt Aussenraum entsprechendes Terrain festgelegt werden. Die neuen Höhenlinien (gestaltetes Terrain) sind im Koordinaten- und Höhenlinienplan dargestellt. Die damit verbundenen Terrainveränderungen gegenüber dem heutigen Terrainverlauf können dem Plan „Geländeveränderungen“ (Beilage) entnommen werden. Aufgrund des Verfahrensstandes müssen im Rahmen der Detailprojektierung Anpassungen am Richtprojekt Aussenraum möglich sein; die Gestaltungsplanvorschriften sehen deshalb einen Projektierungsspielraum im Sinne von untergeordneten Abweichungen gegenüber den eingetragenen Höhenlinien vor. Massgebend für die Beurteilung ist die besonders gute Gestaltung, die zu erreichen ist. Die Beurteilung der Terraingestaltung erfolgt im Baubewilligungsverfahren. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 37 Freiflächenziffer Abb. Nr. 21 Darstellung Freiflächenziffer gemäss Art. 9 GP-Vorschriften Mit den Gestaltungsplanvorschriften wird eine neu definierte Freiflächenziffer von mindestens 30% eingeführt. Diese Ziffer soll in verstärktem Mass ökologische Komponenten enthalten. Die unterbauten und versiegelten Bereiche müssen entsprechend eingerechnet werden. Sickerfähige Flächen wie das Erdsondenfeld sind nicht anzurechnen. Mit dem Richtprojekt wird eine Freiflächenziffer (Art. 9 GPVorschriften) von ca. 38% erreicht. Unterirdische Gebäude Das Grundstück wird auf einer Fläche von rund 5'000 m2, was ca. 55 % der massgeblichen Grundstücksfläche entspricht, mit Gebäuden unterbaut. Markante Baumbepflanzung Zum Sichern einer Baumkulisse im Übergang zum südöstlich angrenzenden Nachbargrundstück (siehe auch Ziffer 2.3) ist eine markante Bepflanzung mit z.B. Rotbuchen (Fagus sylvatica) und Hainbuchen (Carpinus betulus) vorzunehmen, oder die bestehende Bepflanzung zu erhalten. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 38 4.2. Erschliessung 4.2.1. Öffentlicher Verkehr Haltestelle "Waldhaus Dolder" Im Gestaltungsplanareal liegt die Station „Waldhaus Dolder“, welche das Quartier an das übrige Netz der VBZ anbindet. 4.2.2. Fusswegverbindungen und Zugänge Öffentliche zugängliche Fusswegverbindung Ausgehend von der Haltestelle der Dolderbahn sind Anbindungen an das öffentliche Fusswegnetz in Richtung Wald und Kurhausstrasse vorgesehen. Entlang dem Dolderbahntrassee zur Pilatusstrasse / Aurorastrasse wird eine neue öffentlich zugängliche Verbindung angeboten. Die Anbindung an die bestehenden Anlagen erfolgt mit Treppen. Gegenüber der Dolderbahn werden Stützmauern errichtet. Abb. Nr. 22; Fusswegverbindungen (Vogt Landschaftsarchitekten), 29.9.2012 4.2.3. Erschliessung für Motorfahrzeuge Ausgangslage Die heutige Tiefgarage ist an die Kurhausstrasse angeschlossen. Ebenso erfolgt der Zugang für die Vorfahrt und Taxis ab der Kurhausstrasse. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 39 Abb. Nr. 23; Ein- und Ausfahrt Kurhausstrasse (September 2012) Die Beschäftigten fahren heute zu einem Parkplatz, der an die Dolderstrasse angeschlossen ist. Die Pilatusstrasse ist aus westlicher Richtung nur bis zur Brücke, welche über die Dolderbahn führt, befahrbar. Ab der Pilatusstrasse ist eine Ein- und Ausfahrt für die Anlieferung und zu Parkplätzen vor dem Gebäude Dolderstrasse 108 vorhanden. Abb. Nr. 24; Dolderstrasse (September 2012) 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 40 Abb. Nr. 25; heutige verkehrstechnische Erschliessungssituation Erschliessung MIV / Anlieferung Richtprojekt Die Anlieferung sowie die Zufahrt für Taxis und die Hotelvorfahrt erfolgen ab der Kurhausstrasse. Für die Hotelgäste und die Beschäftigten ist eine Tiefgarage vorgesehen, die ab der Dolderstrasse zugänglich ist. Gemäss Verkehrsgutachten (siehe Anhang A2) können die Strassenknoten den resultierenden Verkehr aufnehmen. Die bestehenden Verkehrsanlagen vermögen den Anforderungen der Zugangsnormalien zu genügen. Das Verkehrsgutachten basiert auf den Nutzflächen gemäss „Vorprojekt Light“. Warteposition für Warenumschlag Warenumschlag und Abfallsammelstelle im Gebäude Abb. Nr. 26; verkehrstechnische Erschliessung gemäss Richtprojekt 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 41 Warenumschlag Die Zufahrt für den Warenumschlag erfolgt ab der Kurhausstrasse. Der Warenumschlag soll im östlichen Teil des Gestaltungsplanareals erfolgen. Dieser erfolgt in einem an das Hotel angegliederten Innenraum, womit die Lärmbelastung auf die Umgebung minimal gehalten werden kann. Für den Fall, dass bereits ein Fahrzeug abgestellt ist, ist eine Warteposition eingeplant. Blau markierte Parkplätze Auf der Dolderstrasse sind im Bereich der zukünftigen Tiefgaragenausfahrt blau markierte Parkplätze vorhanden. Eine allfällige Verlegung dieser Parkplätze ist im Baubewilligungsverfahren zu prüfen. Doppelvilla Die Ein- und Ausfahrt zur Tiefgarage der Doppelvilla erfolgen über die Pilatusstrasse. Befahrbarkeit Die Befahrbarkeit der Rampen und Einmündungen wurde hinsichtlich der Gefällsverhältnisse überprüft und als genügend befunden. 4.2.4. Parkierung Ausgangslage In der bestehenden Tiefgarage, die von der Kurhausstrasse erschlossen wird, sind 62 Abstellplätze vorhanden. Bei der Hotelvorfahrt sind 11 Parkfelder für Besucher / Taxis markiert. Auf der Dolder- bzw. Pilatusstrasse sind 24 bzw. 5 Mitarbeiter-Autoabstellplätze vorhanden. Insgesamt befinden sich heute auf dem Gestaltungsplanareal 102 Parkfelder. Berechnungsgrundlagen Die Teilrevision der Parkplatzverordnung wurde am 28. November 2010 angenommen, sie ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Soweit die künftige Parkplatzverordnung (PPV 2010) gegenüber der PPV96 zu einer geringeren Zahl maximal zulässiger Autoabstellplätze führt, ist gestützt auf § 234 f PBG diese reduzierte Zahl massgebend. Im Übrigen ist nach wie vor die PPV96 anzuwenden. Das Areal liegt betreffend der Bemessung der Parkplatzzahl im "übrigen Gebiet". Parkierung Gestaltungsplan Für die Nutzungen gemäss Richtprojekt ist folgende Anzahl von Parkplätzen erforderlich: 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 42 Basierend auf dieser Berechnung sollen im GP Perimeter maximal 115 Parkplätze zulässig sein. Davon sollen maximal 10 oberirdisch (Kurzeitparkierung, Parkplätze Doppelvilla) angeordnet werden dürfen. Parkierung Richtprojekt Die Parkierung im Richtprojekt erfolgt weitgehend unterirdisch. Parkplätze für die Hotelgäste und Beschäftigten sind in einer ab der Dolderstrasse erschlossenen Unterniveaugarage mit 95 Parkplätzen untergebracht. Die 10 Parkplätze der Doppelvilla sind ebenfalls in einer unterirdischen Einstellhalle geplant. Die oberirdischen Parkplätze sind auf dem Vorfahrtsbereich und beidseitig der Einfahrt zur Tiefgarage der Doppelvilla sowie im Bereich zwischen der Doppelvilla und dem Waldhaus zulässig. Das Richtprojekt sieht im Vorfahrtsbereich Parkplätze für Taxis und das Kurzzeitparkieren vor. Ebenfalls kann der Hotelbus abgestellt werden. Im östlichen Bereich ist eine Warteposition für den Warenumschlag berücksichtigt. Parkplätze für Taxis und Hotelbus sind nicht in den maximalen 115 enthalten. Es dürfen maximal 4 Taxiparkplätze erstellt werden. Veloabstellplätze Gemäss Verkehrsgutachten (Anhang A2) wird an diesem für den Fahrradverkehr schwer erreichbaren Standort eine Anzahl von 15 gedeckten, oberirdischen Veloabstellplätzen und 15 leicht zugänglichen, unterirdischen Veloabstellplätzen mit Steckdosen zum Aufladen von Elektrovelos empfohlen. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 43 4.3. Weitere Anforderungen 4.3.1. Hindernisfreies Bauen Detailprojektierung Die Anforderungen des hindernisfreien Bauens werden im Rahmen der Detailprojektierung berücksichtigt. Die Einhaltung der Anforderungen wird im Baubewilligungsverfahren geprüft. Station Dolderbahn Die Dolderbahn und die Ausbildung des Rollmaterials weisen Neigungen auf, welche das zulässige Höchstmass von 6% übersteigen. Hinsichtlich dieser Vorgabe kann die Station nicht vollständig behindertengerecht ausgestaltet werden. Übrige Flächen, Absturzsicherungen und Niveauübergänge werden bestmöglich im Sinne der geltenden Vorschriften und Richtlinien gestaltet. 4.3.2. Entwässerung Ausgangslage Das anfallende Abwasser ist heute an ein Mischwassersystem angeschlossen. Es kann davon ausgegangen werden, dass damit eine genügende Groberschliessung vorhanden ist. Versickerung Meteorwasser Die Flachdächer erhalten aufgrund der extensiven Begrünung eine retendierende Wirkung. Aufgrund der Beschaffenheit des Baugrundes kann anfallendes Meteorwasser nicht versickert werden. Weitere Massnahmen zur Retention von Meteorwasser werden im Rahmen der Detailprojektierung geprüft. 4.3.3. Technische Erschliessung Technische Erschliessung Die bestehenden Werkleitungen sind im Plan (Anhang A3) dargestellt. Das Grundstück Kat. Nr. HO4277 ist durch die vorhandenen Werkleitungen und Strassen hinreichend im Sinne von § 233 ff PBG erschlossen. Die Gasleitung, welche im Grenzbereich des Trottoirs entlang der Kurhausstrasse verläuft, ist in der Bauphase besonders zu beachten. Trafostation Im Bereich der Haltestelle Waldhaus Dolder befindet sich eine Trafostation für die Stromversorgung des Quartiers. Die Machbarkeit der Erhaltung wurde geprüft und mit den Betreibern der Dolderbahn besprochen. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 44 4.4. Brandschutz Das Richtprojekt (Stand 14.2.2013) wurde mit Vertretern der Gebäudeversicherung, kantonale Feuerpolizei sowie der Feuerwehr der Stadt Zürich vorbesprochen. Das Projekt wird nicht als Hochhaus im Sinne des Brandschutzes beurteilt11. 11 Schreiben der Gebäudeversicherung Feuerpolizei vom 18.4.2013 29505_05A_131118_Planber.docm Kanton Zürich, Kantonale Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 45 5. Umwelt 5.1. Allgemeines Keine UVPVerpflichtung Aufgrund der Grösse der Hotelanlage muss keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Die möglichen Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umwelt wurden mit verschiedenen Fachgutachten (siehe Anhänge) dennoch detailliert untersucht. 5.2. Lärm Neue Anlagen Gemäss dem Lärmgutachten (siehe Anhang A1) bewirken die neuen Anlagen keine Überschreitung der massgebenden Belastungsgrenzwerte für die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II. Für den Betriebslärm der Küche und der technischen Einrichtungen werden im Baubewilligungsverfahren die erforderlichen technischen Massnahmen bestimmt. Lärm Dolderbahn Die Dolderbahn ist eine Zahnradbahn; sie ist damit nach dem Anhang A1 der Lärmschutzverordnung (LSV; Eisenbahnlärm) zu beurteilen. Es ergibt sich ein Verkehr von 9.8 Fahrzeugen pro Stunde am Tag und von 0.5 Fahrzeugen pro Stunde in der Nacht. Die Immissionsgrenzwerte (IGW) der ES II werden sehr deutlich eingehalten. 5.3. Energie Erhöhte Anforderungen Niedriger Energieverbrauch ist eine Voraussetzung für ressourcen-­‐‑ schonendes Bauen. Neubauten sind gemäss Art. 8 Abs. 6 BZO hinsichtlich der gewichteten Energiekennzahl im Minergie-­‐‑Standard zu erstellen oder müssen hinsichtlich Heizwärmebedarf den um 20% reduzierten Grenzwert der zum Zeitpunkt eines Bauentscheides gültigen kantonalen Wärmedämmvorschriften unterschreiten. Eine Zertifizierung nach Minergie-Standard ist nicht möglich. Die Anforderungen an die Beleuchtung nach Minergie stehen im Konflikt zu der Nutzung. So wird im Minergie-Standard die installierte Leis- 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 46 tung berechnet und berücksichtigt nicht, dass in einem Restaurant verschiedene Lichtsituationen (Normal, Bankett, Dinner, Präsentation, Vortrag, Reinigungslicht) installiert werden, die aber nicht gleichzeitig eingeschaltet sind. Ausnützungsbonus Im Workshopverfahren zur städtebaulichen Machbarkeit hat man sich zugunsten der städtebaulichen Einfügung und der architektonischen Gestalt (kein kompaktes Volumen) entschieden auf den Ausnützungsbonus von 10% gemäss Art. 8, Abs. 6 BZO zu verzichten. Der Energiestandard MINERGIE-P kann zudem aufgrund der Gebäudevolumetrie, insbesondere durch das architektonisch und städtebaulich begründete offene, zurückgesetzte Erdgeschoss mit hohem Glasanteil und den fehlenden Kompensationsmöglichkeiten auf dem Areal nicht ohne immensen Aufwand und Einschränkungen in der Erdgeschossgestaltung erreicht werden. Die Anforderungen ECO des MINERGIE-Labels können hinsichtlich der grauen Energie, nutzungsbedingt, sowie aufgrund der konstruktiv aufwendigen Abfangkonstruktion über dem Erdgeschoss und der Station Dolderbahn nicht erreicht werden. Die Grenzwerte für die graue Energie im Label MINERGIE-ECO für Hotelbauten entsprechen denen für Wohnbauten und berücksichtigen nicht die weitaus höhere Anzahl von Nasszellen, sowie Trennwänden, die nutzungsbedingt erforderlich sind und zu einem höheren Anteil graue Energie führen. Deshalb gelangen die energetischen Anforderungen der Labels MINERGIE-P und MINERGIE-ECO nicht zur Anwendung. Fazit Mit der Erarbeitung des Richtprojekts wurden die energetischen Anforderungen und deren Auswirkungen auf die Haustechnik sowie auf die Bauweise untersucht. Die gewichtete Energiekennzahl erfüllt den Standard nach Minergie. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 47 Der Heizwärmebedarf liegt 20% unter den Vorschriften der kantonalen Wärmedämmvorschriften und 10% unter den Anforderungen nach MINERGIE. Der Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser kann mit dem Projekt gegenüber dem Bestand mehr als halbiert werden. Fernwärme Das Gestaltungsplangebiet liegt ausserhalb der Versorgungsgebiete von „Zürich Wärme“. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 48 5.4. Abfallentsorgung Konzept / Sammelstelle Die entsprechenden Stoffe werden im Gebäude gesammelt und gelagert sowie fachgerecht entsorgt. Gemäss Entsorgungskonzept werden Nassmüll sowie Hausabfall, Kartonagen, Altpapier, Glas, Porzellan 1 bis 2-mal die Woche und Altfett 1-mal die Woche abgeholt. 5.5. Ökologischer Ausgleich Natur- und Heimatschutzverordnung Den Zielen von Art. 16 der eidgenössischen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz wird wie folgt Rechnung getragen: · Extensive Dachbegrünung (siehe auch 4.1.2) · Artenreiche Bepflanzung im Aussenraum 5.6. Störfall Keine Relevanz Der Gestaltungsplanperimeter liegt nicht im Einflussbereich einer Anlage, die der Störfallverordnung unterstellt ist. Ebenso beinhaltet das Richtprojekt keinen derartigen Betrieb. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 49 6. Verfahren 6.1. Planungsverlauf Gestaltungsplanverfahren Ablauf Termine Präsentation des Richtprojekts im Baukollegium Nov. 2012 Besprechungen revidiertes Richtprojekt mit Amt für Städtebau, Zustimmung als Basis für den Gestal12 tungsplan Dez. 2012, März 2013 Ämter-Vorvernehmlassung der Planungsentwürfe (Stadt) Sept. / Okt. 2013 Überarbeitung der Planungsentwürfe aufgrund der Ämter-Vorvernehmlassung Okt. / Nov. 2013 Öffentliche Auflage der Planungsentwürfe (Mitwirkung) und Kantonale Vorprüfung Nov. 2013 bis Jan. 2014 Überarbeitung der Planungsentwürfe aufgrund der öffentlichen Auflage und der kantonalen Vorprüfung Feb. / März 2014 Beschluss Stadtrat xxx Vorberatende Kommission Gemeinderat xxx Beschluss Gemeinderat xxx Genehmigung durch Baudirektion xxx Inkraftsetzung xxx 6.2. Vorvernehmlassung städtische Amtsstellen Ergebnisse Vorvernehmlassung Am 11. Oktober 2013 hat das Amt für Städtebau, Stadt Zürich die Vorvernehmlassung bei den Amtsstellen weitgehend abgeschlossen und der Bauherrschaft eine entsprechende Stellungnahme zugestellt. Eine Beurteilung hinsichtlich der revidierten Bau- und Zonenordnung 2014 konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht integriert werden. Die Ergebnisse wurden weitgehend in aufgenommen oder sinngemäss umgesetzt. 12 den Gestaltungsplan Schreiben Amt für Städtebau, Stadt Zürich; vom 26. April 2013 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 50 6.3. Öffentliche Auflage (Mitwirkung) Ergebnis Mitwirkung Kapitel wird zum gegebenen Zeitpunkt ergänzt. 6.4. Kantonale Vorprüfung Ergebnis Vorprüfung Kapitel wird zum gegebenen Zeitpunkt ergänzt. 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 51 Beilagen B1 Richtprojekt Architektur B2 Richtprojekt Aussenraum B3 Überlagerung Gestaltungsplan mit Richtprojekt B4 Nachweis Zweistundenschatten 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 52 Anhänge A1 Lärmgutachten A2 Verkehrsgutachten A3 Bestehende Werkleitungen 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 53 A1 Lärmgutachten 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 ! ∀# !∀ #∃! %&∋(!)∀ ∗ ∀+ ,−. ∃%& !∀ #∃! % !∀ %!∀∀+∀∀2 ∀+!1 3/#∃! & 45+!+ + +!∀+∀∀1 3#∃! ∋ 211/1/ ( 16, +6, /6, +7+∋+∀∀0 ! 1 − / !∀ 8−∀∀9+1 #∀,,∀∀11 ∋+/011 !∀ #∃! %&∋(!)∀ ∗ ∀+ ,−. ) % ,:!,∀∀++∀(0!∀∀0,; +7+ !∀−∀+,6∀∀++<6,∀!+70∃− (∃+=0!+−∀+,:!+(; +0 45+!+ +−∀−∃,+ −∀!&+∀!∀−∀!++> • !! ∀0 !0∀!+6,,,∀∀?8!+∀=+ !!2∋≅∀+=−6,Α • !!7+∋+∀∀0 !0∀! +6,,,∀∀?8!+∀=+!!∋ ≅∋+∀∀0 !∀6,Α • +4!−∀(!!∀7+ !Β+!∋+∀∀?8!+,,∀∀∀7= +!!∋≅∋+∀∀0 !∀6,Α−7=Χ−(∃ =!!,−8!Β!6,,,∀∀ ∗ ∀ ∗∗ ∀ • 6,+!+7,:!+(; +0,/3</1/ • ∆.+ !∀#∃! !∀+!+∃∀+ +∀(Ε0,/11/1/0.∃∀?−∃∃ !∀( • 6,∀!+70 • !∀−,6∀∀∋+∀∀0 !∀,+∀∀)∀+,∀% +∀#∃! • %+∀++∀6,,=9Φ,+ • ; +(6045+!+ +?∋+1</1/ • 8−+0&!+∃∀! !∀≅% +#∃!Α • 6,,,∀∀0 ∀∋Γ23 ∗+ ∀, 7=+6,∀!+70+∃6,,(! :6,∀6,,(!:6,++, !7,,? ∋!7,,?%∃!,+8∀∀−!:6,+−? ∀!∀,6∀∀=6!6#+!+ ,0Η−; ++∀7=+,,∀∀ ∀7=+Γ−&,−8,(! +∀∀+,6∀∀6,∀!+70 8∀−∀!∀,+7=+,6∀∀! !26,∀!+70> 8∋ ∀7=+ 9 ,,∀∀∀7=+ 29 ∋+011 !∀ #∃! %&∋(!)∀ ∗ ∀+ ,−. +!!∋+Γ!+0//&!−∀ 2&!+!!2∋+Γ!+0 1<&!−∀&! ∗− % % Φ∃6∀+4+−+∀.+∀=,/&+∀!∀∀ Ι,+11∋+(6+7!++∀−!−+ !!∀ !6+−∀,&+∀!∀∀Ι,+1∋+(6+7 ΓΒ!∀.+∀−∀!.(+ (+7!Ι∀.+−∀ .∀/#01 Ι∀ Φ ∋+(6+7 .+−∀ #!+ Ι.+ !!∀ #!+Ι !!∀ ∗2 ∀/31 ∋+011 !∀ #∃! %&∋(!)∀ ∗ ∀+ ,−. ∗4 ( 5 !+,+,6,∀−+∀,∋( 1∀ϑ,(+,0=+:!0!> ∋+∀∀0 !∋Ι< ∋Η<21/Κ1<<2 ,ϑ,(+,=,+,,∀−−0Ι( (!?6,Λ8,(∀( +∋!∀−+! +:=−∃ ∀!++4 +060,∋(+,−/1/ + ( +∗ / 6 761 Φ∃−Γ−+= (6+7∀++> (6+7 Γ+7∀7 ∀∀,+ Ι ! 11 Ι 11 .+ Φ∋+ (6+7 ∋,, 12 1/3 ∋(7∀!∀0 !∀(++ ∋ 1 ! 1∀! 1∀!:∀ ++? ++ 14+−+ 2(+,+∀ .+6∀+ Ι6! ! 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Dazu wurde der Ist-Zustand an den beiden Knoten1 erhoben worden. LAGE DES HOTEL DOLDER WALDHAUS Das Hotel Dolder Waldhaus wird von Norden über die Waldhausstrasse und im Süden über die Kurhaus-/ Sonnenbergstrasse erschlossen. Die Dolderstrasse ist zum Teil verkehrsberuhigt und nur in einer Richtung befahrbar und hat deshalb eine untergeordnete Funktion. Abbildung 1: Äussere Erschliessung Hotel Dolder Waldhaus Zürich 1 Verkehrserhebung vom Dienstag 23.10.2012, 17.00 – 18.00 Uhr 2 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus PARKPLATZBERECHNUNG IST-ZUSTAND Der Ist-Zustand der Autoabstellplätze wurde vor Ort erhoben. In der Tiefgarage, welche heute über die Kurhausstrasse/Hotelvorfahrt erschlossen wird sind 62 Autoabstellplätze vorhanden. Bei der Hotelvorfahrt sind 11 Autoabstellplätze für Besucher/Taxis markiert. Von der Dolder- bzw. Pilatusstrasse sind 24 bzw. 5 Mitarbeiter-Autoabstellplätze erschlossen. Insgesamt befinden sich heute 102 Autoabstellplätze auf dem Areal. PROJEKT Für die Parkplatzberechnung wurde das Raumprogramm des „Vorprojekt light“ zu Grunde gelegt. Das Parkplatzangebot wurde gemäss geltender Praxis der Stadt Zürich berechnet (Detaillierte Berechnung siehe Beilage 1). Für das Minimum kommt die rechtsgültige Parkplatzverordnung 1996 (PPV96) und für das Maximum die Teilrevision der Parkplatzverordnung 2008 (PPV08) zur Anwendung. Das Hotel Waldhaus Dolder liegt im Reduktionsgebiet „übrige Gebiete“ (Minimum 80% und Maximum 115% des Normalbedarfs, für den Anteil der Besucher wurde das Minimum des Normalbedarfes eingesetzt). Der Normbedarf für die Motorräder wurde nach den Vorgaben der Stadt Zürich (PPV08) mit 10% von demjenigen der Autos berechnet. Insgesamt sind 128 Autoabstellplätze und 10 Motorradabstellplätze geplant. Nutzungen Reduzierter Bedarf (PP) min. max. Besucher 80% (PPV96) 115% (PPV08) davon min. Hotelzimmer 34.0 48.9 25.5 Hotelapartements (Wohnen) 30.1 36.1 3.0 8.8 10.5 0.9 21.6 31.1 16.2 0.9 1.2 0.4 95.4 127.8 46.0 Mietwohnungen (Wohnen) Restaurant, Bar, Lounge, Bankett Verwaltung (Büro) Total Autoabstellplätze Tabelle 1: Berechnung der Anzahl Autoabstellplätze gemäss PPV 1996/2008 3 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus VELOABSTELLPLÄTZE (VAP) Eine kohärente Berechnung der Veloabstellplätze ist auf Grund der verschiedenen Nutzungen des Projektes nicht möglich. Nach Rücksprache mit Herrn Michael Schirmer2 (Gebietsverantwortlicher bei Mobilität und Verkehr der Stadt Zürich) ist eine minimale Anzahl an gut zugänglichen und gedeckten Veloabstellplätzen im Aussenraum (für Besucher) und in der Tiefgarage (für Anwohner, Mitarbeiter oder Hotelgäste) viel wichtiger als einen Nachweis von Veloabstellplätzen gemäss "Merkblatt für die Erstellung von Abstellplätzen für leichte Zweiräder" TBA 1998. Wir empfehlen ca. 15 oberirdische, gedeckte Veloabstellplätze im Aussenraum und ca. 15 unterirdische, leicht zugängliche Veloabstellplätze in einem Veloraum mit ein paar Steckdosen zum Aufladen von Elektrovelos. 2 Telefongespräch vom 1.11.2012 4 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus ERSCHLIESSUNG DER PARKIERUNG Die äussere Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über drei Arealanschlüsse: Kurhausstrasse, Hotelvorfahrt Dolderstrasse, Einfahrt Tiefgarage Hotel Dolder-/ Pilatusstrasse Tiefgarage für die Mietwohnungen Abbildung 2: Arealanschlüsse und PP Anordnung 5 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus ANORDNUNG DER ABSTELLPLÄTZE Die Autoabstellplätze werden über die drei Arealanschlüsse erschlossen. Bei der Hotelvorfahrt, welche über die Kurhausstrasse erschlossen wird, sind 16 Besucher Abstellplätze für den Gastrobetrieb vorgesehen. Über die Dolderstrasse ist die Tiefgarage des Hotels (TG Hotel) mit 101 Autoabstellplätzen erschlossen. Im südlichen Teil des Areals werden über die Dolder-/ Pilatusstrasse die 11 Autoabstellplätze (TG Wohnen) für die Mietwohnungen erschlossen. Nutzungen PP Anordnung Zuordnung Anwohner/ Mitarbeiter Total PP Besucher/ Gäste davon min. Hotelzimmer TG Hotel 9 40 49 Hotelapartements (Wohnen) TG Hotel 27 9 36 TG Wohnen 10 1 11 TG Hotel (16 Besucher Hotelvorfahrt) 5 26 31 TG Hotel 1 0 1 52 76 128 Mietwohnungen (Wohnen) Restaurant, Bar, Lounge, Bankett Verwaltung (Büro) Total Autoabstellplätze Tabelle 2: An- und Zuordnung der Autoabstellplätze gemäss „Vorprojekt light“ 6 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus ABSCHÄTZUNG VERKEHRSAUFKOMMEN Die Verkehrserzeugung des Hotel Waldhaus Dolder wurde für den Ist-Zustand und für die zukünftige Nutzung ermittelt. Die verwendeten spezifischen Verkehrspotentiale entsprechen wo immer möglich dem „Leitfaden Fahrtenmodell“ Dez. 2006 (TAZ und UGZ der Stadt Zürich). Wo dieser Leitfaden keine Aussagen macht, wurden die VSS Normen und andere Erfahrungswerte herangezogen. IST-ZUSTAND Im Ist-Zustand erfolgt der grösste Teil der Fahrten (80% des DTV) über die Zufahrt von der Kurhausstrasse, wo die Tiefgarage und die Hotelvorfahrt angeordnet ist. Insgesamt lösen die bestehenden 102 Autoabstellplätze 509 Fahrten pro Tag aus. In der Abendspitzenstunde (17.00 – 18.00 Uhr) ergeben sich 43 Wegfahrten und 26 Zufahrten. DTV 3 Abendspitzenstunde (ASP) weg Zufahrt Dolder-/ Pilatusstrasse zu Total 99 18 1 19 Zufahrt Kurhausstrasse 410 25 25 50 Total 509 43 26 69 Tabelle 3: Induzierte Fahrten heute 3 Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV) 7 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus PROJEKT Im zukünftigen Zustand erfolgen 42% der Fahrten über die Zufahrt von der Kurhausstrasse, wo die Hotelvorfahrt, Anlieferung und ein Teil der Besucher Abstellplätze des Gastrobetriebes angeordnet sind. Insgesamt lösen die 128 Autoabstellplätze 613 Fahrten pro Tag aus. In der Abendspitzenstunde (17.00 – 18.00 Uhr) ergeben sich 44 Wegfahrten und 54 Zufahrten. Die 26 zusätzlichen Abstellplätze induzieren insgesamt 104 zusätzliche Fahrten pro Tag. In der Abendspitzenstunde ist mit zusätzlich 1 Wegfahrt und 28 Zufahrten zu rechnen. Insbesondere die neue Wohnnutzung (Mietwohnungen und Hotelapartements) erzeugen in der Abendspitzenstunde zusätzlichen Verkehr). DTV 4 Abendspitzenstunde (ASP) weg zu Total Zufahrt Dolder-/ Pilatusstrasse 375 27 37 63 Zufahrt Kurhausstrasse 238 17 17 34 Total 613 44 54 97 Tabelle 4: Induzierte Fahrten zukünftige Nutzung 4 Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV) 8 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus VERTEILUNG DES ZIEL-/ QUELLVERKEHRS IN DER ABENDSPITZENSTUNDE Die Verteilung des Ziel-/ Quellverkehrs wurde auf Grund der Erhebung des Abendspitzenstundenverkehrs (ASP) im heutigen Zustand ermittelt und auf den zukünftigen Zustand projiziert. Der Ziel-/ Quellverkehr für die Einfahrt Dolder- und Pilatusstrasse wurde zusammengefasst. Heute verteilen sich in der untersuchten Abendspitzenstunde 90% der Zu- und Wegfahrten aus der Tiefgarage auf die Waldhaus- und Kurhausstrasse, weshalb wir für die neue Tiefgarageneinfahrt bei der Dolderstrasse von der gleichen Verkehrsverteilung ausgehen. Abbildung 3: Knoten Kurhaus-/ Dolder-/ Waldhausstrasse Fahrten Ziel-/Quellverkehr IstZustand und zusätzliche Belastung 9 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus Abbildung 4: Knoten Hof-/ Waldhausstrasse Fahrten Ziel-/Quellverkehr Ist-Zustand und des zukünftigen Zustand 10 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus KNOTENBELASTUNG IN DER SPITZENSTUNDE Für die Knoten Kurhaus-/ Dolder-/ Waldhausstrasse und Hof-/ Waldhaus-/ Tobelhofstrasse ist die heutige Belastung in der Abendspitzenstunde mit einer Verkehrszählung am Dienstag, 23. Oktober 2012 erhoben worden. Die in der Abbildung 3 und 4 dargestellten Verkehrsströme in Fahrzeugen pro Stunde (Fz/h) wurden für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit5 der beiden Knoten unter Berücksichtigung der Neigungsverhältnisse und des Schwerverkehrsanteils auf Personenwageneinheiten (PWE) hochgerechnet. Der Schwerverkehrsanteil ist gemäss dem kantonalen Strassenlärm-Informationssystem auf der Dolderstrasse 4%, Tobelhofstrasse 4% und Waldhausstrasse 6%. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Belastungen in der Abendspitzenstunde (ASP) für die beiden Knoten, d.h. die Differenz zwischen dem Ziel-/ Quellverkehr neu und heute. 5 Beurteilung der Leistungsfähigkeit gemäss VSS Norm 640 022 „Leistungsfähigkeit, Verkehrsqualität, Belastbarkeit – Knoten ohne Lichtsignalanlage“ 11 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus KNOTEN KURHAUS-/ DOLDER-/ WALDHAUSSTRASSE (ASP) Abbildung 5: Knoten Kurhaus-/ Dolder-/ Waldhausstrasse am Abend (PWE/h) Manöver Strom Belastung [PWE/h] qi Grundleistungsfähigkeit Gi [PWE/h] - Belastungsreserve R [PWE/h] - Mittlere Wartezeit [s] Quali litätstätsstufe Geradeaus auf der Hauptstrasse 2 99 Rechtsabbiegen von der Hauptstrasse 3 40 - - Linkseinbiegen aus der Nebenstrasse 4 121 665 518 <10 A Rechtseinbiegen aus der Nebenstrasse 6 35 1078 1043 <10 A Linksabbiegen von der Hauptstrasse 7 62 1298 1236 <10 A Geradeaus auf der Hauptstrasse 8 146 - - Tabelle 5: Auswertung des Knotens Kurhaus-/ Dolder-/ Waldhausstrasse am Abend 6 Die Analyse der Abendspitze (17:00 – 18:00 Uhr) zeigt, dass die Kapazität des gesamten Knoten sehr gut ist. Bei allen Strömen sind die Wartezeiten in der Abendspitzenstunde kleiner als 10 Sekunden. 6 LOS Level of Service 12 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus KNOTEN HOF-/ WALDHAUS-/ TOBELHOFSTRASSE (ASP) Abbildung 6: Knoten Hof-/ Waldhaus-/ Tobelhofstrasse am Abend (PWE/h) Manöver Strom Belastung [PWE/h] qi Grundleistungsfähigkeit Gi [PWE/h] - Belastungsreserve R [PWE/h] - Mittlere Wartezeit [s] Quali litätstätsstufe Geradeaus auf der Hauptstrasse 2 621 Rechtsabbiegen von der Hauptstrasse 3 49 - - Linkseinbiegen aus der Nebenstrasse 4 98 305 176 25 sec. C Rechtseinbiegen aus der Nebenstrasse 6 136 570 434 <10 A Linksabbiegen von der Hauptstrasse 7 78 707 629 <10 A Geradeaus auf der Hauptstrasse 8 281 - - Tabelle 6: Auswertung des Knotens Kurhaus-/ Dolder-/ Waldhausstrasse am Abend 7 Die Analyse der Abendspitze (17:00 – 18:00 Uhr) zeigt, dass die Kapazität des Knoten gut bis sehr gut ist. Beim Strom 4 (Linkseinbiegen von der Waldhausstrasse in die Hofstrasse) ist mit einer mittleren Wartezeit von 25 Sekunden in der Abendspitzenstunde zu rechnen. 7 LOS Level of Service 13 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Hotel Dolder Waldhaus BEILAGEN Beilage 1: Parkplatzberechnung Beilage 2: Heutige Verkehrserzeugung Beilage 3: Zukünftige Verkehrserzeugung 14 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Waldhaus Dolder Parkplatzberechnung Beilage 1 Raumprogramm Zusammenstellung der Flächen gemäss Projektstand 10.09.2012 Parkplatzzahlen gemäss PPV96, PPV08 und Merkblatt "Richtwerte für Spezielle Nutzungen" übriges Gebiet Nutzung GF nach Nutzung Betten/m2 Hotelzimmer* Hotelapartements (Wohnen) Mietwohnungen (Wohnen) Restaurant, Bar, Lounge, Bankett Verwaltung (Büro) 170 3'765 1'100 1'080 130 Total Autoabstellplätze 6'245 Normalbedarf Reduzierter Bedarf Einheiten Anzahl PP Anzahl PP Anzahl PP Anzahl PP für min. für max. für min. für max. min. max. Besucher min. m2/PP m2/PP 100% 100% 80% 115% davon (PPV96) (PPV08) (PPV96) (PPV08) (PPV96) (PPV08) vom min. 4 4 42.5 42.5 34.0 48.9 25.5 100 120 37.7 31.4 30.1 36.1 3.0 100 120 11.0 9.2 8.8 10.5 0.9 40 40 27.0 27.0 21.6 31.1 16.2 120 120 1.1 1.1 0.9 1.2 0.4 Besucher Anteile (vom minimal reduzierten Bedarf): Hotel Wohnen Vewaltung (Büro mit starkem Publikumsverkehr) Restaurant, Bar, Lounge, Bankett 119.2 111.1 95.4 127.8 46.0 75% 10% 50% 75% Nutzungszuordnung PP Nutzung Hotelzimmer Hotelapartements (Wohnen) Mietwohnungen (Wohnen) Restaurant, Bar, Lounge, Bankett Verwaltung (Büro) Anordung TG Hotel TG Hotel TG Wohnen TG Hotel (Besucher Hotelvorfahrt) TG Hotel Total Autoabstellplätze Anwohner/ Besucher / Mitarbeiter Gäste 9 40 27 9 10 1 5 26 1 0 52 76 Total PP 49 36 11 31 1 128 Veloabstellplätze Eine kohärente Berechnung der Veloabstellplätze ist auf Grund der verschiedenen Nutzungen des Projektes nicht möglich. Nach Rücksprache mit Herrn Michael Schirmer (Gebietsverantwortlicher bei Mobilität und Verkehr der Stadt Zürich) ist eine minimale Anzahl an gut zugänglichen und gedeckten Veloabstellplätzen im Aussenraum (für Besucher) und in der Tiefgarage (für Anwohner, Mitarbeiter oder Hotelgäste) viel wichtiger als einen Nachweis von Veloabstellplätzen gemäss "Merkblatt für die Erstellung von Abstellplätzen für leichte Zweiräder" TBA 1998. Wir empfehlen ca. 15 oberirdische, gedeckte Veloabstellplätze im Aussenraum und ca. 15 unterirdische, leicht zugängliche Veloabstellplätze in einem Veloraum mit ein paar Steckdosen zum Aufladen von Elektrovelos. Bemerkungen zu den Hotelnutzungen: > Die Hotelapartements sind als möblierte Wohnungen zu verstehen, die den Hotelservice beanspruchen können. > Das Restaurant, die Bar, Lounge und Bankett sind alles öffentlich zugängliche Nutzungen. > Die Verwaltungsräumlichkeiten werden hauptsächlich für hotelfremde Tätigkeiten genutzt (Organisation von Banketten, Büros der Hotel Dolder Resort AG) * bei der Hotelnutzung wird der Normalbedarf über die Anzahl Betten berechnet. FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Waldhaus Dolder Heutige Verkehrserzeugung 2012 Weg- und Zufahrten Zufahrt Dolderstrasse Nutzung Mitarbeiter Hotel Anlieferung Anz. PP 29 Total 29 Zufahrt Kurhausstrasse (Hotelvorfahrt) Nutzung Hotel (Gäste) Aussenstellplätze (Gäste) Taxi Hotelbus Total Anz. PP 62 11 73 Gesamte Hotelanlage Nutzung Total Anz. PP 102 Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV) SVP Fahrten 2.5 73 26 Beilage 2 Abendspitze (ASP) erzeugte Fahrten pro erzeugte Fahrten Total Abstellplatz weg zu weg zu 0.6 0 17 0 1 1 99 Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV) SVP Fahrten 4 248 6 66 60 36 18 Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV) Fahrten 509 25 zu 43 19 Total Fahrten 25 11 8 6 25 Abendspitze (ASP) erzeugte Fahrten Total weg Fahrten 17 2 1 Abendspitze (ASP) erzeugte Fahrten pro erzeugte Fahrten Total Abstellplatz weg zu weg zu 0.2 0.2 12 12 0.5 0.5 6 6 4 4 3 3 410 Total 50 Total Fahrten 26 69 FANZUN AG Verkehrsgutachten für GP Waldhaus Dolder Zukünftige Verkehrserzeugung Weg- und Zufahrten 9 40 27 9 10 1 5 10 1 0 Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV) SVP Fahrten 2.5 23 4 160 2.5 68 2.5 23 2.5 25 2.5 3 2.5 13 6 60 2.5 3 2.5 0 112 375 Anz. PP 16 Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV) SVP Fahrten 6 96 80 26 36 16 238 Zufahrt Dolderstrasse Nutzung Hotelzimmer (Mitarbeiter) Hotelzimmer (Besucher) Hotelapartements (Anwohner) Hotelapartements (Besucher) Mietwohnungen (Anwohner) Mietwohnungen (Besucher) Restaurant (Mitarbeiter) Restaurant (Besucher) Verwaltung (Mitarbeiter) Verwaltung (Besucher) Anz. PP Total Zufahrt Kurhausstrasse (Hotelvorfahrt) Nutzung Restaurant (Besucher) Taxi Anlieferung Hotelbus Total Gesamte Hotelanlage Nutzung Total Beilage 3 Anz. PP 128 Durchschnittlicher Täglicher Verkehr (DTV) Fahrten 613 Abendspitze (ASP) erzeugte Fahrten pro erzeugte Fahrten Total Abstellplatz weg zu weg zu 0.6 0 5 0 0.2 0.2 8 8 0.1 0.5 3 14 0.1 0.5 1 5 0.1 0.5 1 5 0.1 0.5 0 1 0.6 0 3 0 0.5 0.5 5 5 0.6 0 1 0 0.3 0.1 0 0 27 17 5 16 16 5 6 1 3 10 1 0 63 Total Fahrten 16 10 2 6 17 Abendspitze (ASP) erzeugte Fahrten Total zu 44 Fahrten 37 Abendspitze (ASP) erzeugte Fahrten pro erzeugte Fahrten Total Abstellplatz weg zu weg zu 0.5 0.5 8 8 5 5 1 1 3 3 weg Total 34 Total Fahrten 54 97 Stadt Zürich: Privater Gestaltungsplan Dolder Waldhaus; Planungsbericht Seite 55 A3 Bestehende Werkleitungen 29505_05A_131118_Planber.docm Stand: 18.11.2013 HOL0154 O 9 3 W 00 ZØ3 - 5.04 30.7 ‰< 9 HOH2901 MW HOI0154 HOF3610 1 11 HOC2124 12 3.5 ‰ < HOA0156 59143 HO1238 HOE0597 90 P 59140 - .3 82 HOF0154 1837 9 10 ld Do ers s tra 1HOC0156 25 S 19 TZ Ø 5 75 00 MD 0 ST ZØ 50 HOF2943 -3 0.2 87 .9 ‰ 8- 406351 D = 547.081 E = 545.381 A = 545.361 MW < STZ Ø HOI2901 500 165507 - 6.57 < 37.9 ‰ HOE0160 HOD0160 se Kanton Zürich Stadt Zürich HOG2943 165508 18 HO4070 OA2732 19 406350 D = 545.805 E = 542.475 A 1 = 542.315 A 2 = 542.455 0- 85 SK M 59141 HOE0154 W HOD2901 HOE0156 ST 59147 108 Z Ø Bestehende Werkleitungen 1:1'500 08.11.2012 50 0 11 0 W HOB2732 HOC2732M OE0027 HOB0154 59134 HOF0027 74 SK HOC0154 M Privater Gestaltungsplan "Dolder Waldhaus" Zürich HOC2901 406419 D = 546.920 E = 545.150 A = 545.050 D M 19 80 Ku HOE2229 HOA0157 Legende rh au HOA2902 W 59133 HON0155 M0155 HOB0157 HOC0157 -1 05 59130 ST SK .5 8 HOG0156 Z Ø ss D 74 M 30 HO 0 25 S 22 HO4277 Stromleitung e Gas - Mischwasser 19 Abwasser M D 59149 HOE1417 5. 82 ss 165547 75 20 HOA1582 HOB1582 -5 4a 10 Bestehende Bauten 12 5 19 K 80 tra - HOS1582 2020 HOT1582 HOC1582 04 .9 HON1582 HOM1582 HOK1582 HOA2335 ‰ 20a 407209 D = 538.662 E = 533.352 HOG1581 HOF1581 A = 533.292 16 < HOF1321 HOE HOC1321 HOL1582 59681 HOH3610 HO HOF141 HOH1321 59127 166581 166580 5 30 HOI0156 1256 59152 HOG1 MW HOE1321 0 HOI1321 10 HOG1321 ST ZØ 30 0 HOC1581 1712 HOG2334 78 3.9 3- HOF2339 HOB2340 4029 D= A = 52 .4 ‰ 407208 < HOC1525 D = 540.463 E = 535.693 A = 535.603 HOF1435 HOG1435 59126 MW HOL1321 HO3051 40 HO 166579 P6 HOM1321 9 99 74 HOE2344 59105 31 13 1a HO 0 HOA1436 59122 6- 30 HOD2344 30 2.3 73 HO HOR1499 1941 HOB1434 90 .9 ‰ < HOC1434 166578 HOA1514 HOQ1499 15 -3 HOT1499 0. 71 H- O HOA2211 HOF1513 59106HOS1499 30 HOG2344 17HOI2344 75 HOF2344 19 ss 30 HOB1526 1175 HOB1436 -6 stra HOC2344 Ø 13 1 e berg HOC2334 3. 9 R 30 PP6il a3tu 1s9st 99ras s HOC1513 12 W NB ZØ nen HOD1275 HOP1499 ‰ 1499> ST 0 100 13 HO1641 23 Son 9211 1 = 528.543 2361 = 523.593 M 25 32 HO3066 HOE1435 P6 65 -4 000 30 HOK1321 HOD2334 0 14 10 20 30 Dokument: Layoutebene: Grundlage: 407207 D = 545.419 A = 541.269 N 40 50 100 Meter P 29505_05A_130829_GP-PLAN.vwx 06 Werkplan 29505_29A_120913_AVDaten.dwg