Überbauungsplan Mättli Planungsbericht

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Projekt Nr. 1.150.001.00
Überbauungsplan Mättli
Niederurnen, Gemeinde Glarus-Nord
Planungsbericht
4. Dezember 2013
Gemeinde Glarus-Nord | Überbauungsplan Mättli – Planungsbericht
Ingress
Zur besseren Lesbarkeit wird generell
nur die männliche Schreibweise verwendet.
Selbstverständlich sind damit auch
weibliche Personen angesprochen und
eingeschlossen.
Plandarstellungen sind grundsätzlich nach Norden ausgerichtet.
ERR Raumplaner AG
Kirchgasse 16
9004 St.Gallen
Telefon
+41(0)71 227 62 62
Fax
+41(0)71 227 62 63
[email protected]
www.err.ch
Seite 2
Gemeinde Glarus-Nord | Überbauungsplan Mättli – Planungsbericht
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
5
6
Anlass der Planung ........................................................................................................... 5
1.1
Planungsgebiet ........................................................................................................ 5
1.2
Anlass der Planung .................................................................................................. 5
Aufgabenstellung und Zielsetzung .................................................................................. 6
2.1
Aufgabenstellung ..................................................................................................... 6
2.2
Zielsetzung............................................................................................................... 6
Übergeordnete Planung .................................................................................................... 6
3.1
Kantonale Richtplanung ........................................................................................... 6
3.2
Leitsätze zur räumlichen Entwicklung ...................................................................... 7
3.3
Kommunale Richtplanung (im Verfahren) ................................................................ 7
3.4
Kommunale Nutzungsplanung ................................................................................. 8
Wichtige thematische Aspekte......................................................................................... 8
4.1
Naturgefahren .......................................................................................................... 8
4.2
Gewässerschutz ...................................................................................................... 9
4.3
Strassennetz ............................................................................................................ 9
4.4
ÖV-Erschliessung .................................................................................................... 9
4.5
Altlasten ................................................................................................................. 10
4.6
Lärmbelastung ....................................................................................................... 10
4.7
Nicht ionisierende Strahlung .................................................................................. 10
4.8
Umsetzung wichtiger thematischer Aspekte im Überbauungsplan ........................ 10
Überbauungs- und Erschliessungskonzept ................................................................. 11
5.1
Richtprojekt ............................................................................................................ 11
5.2
Bebauung und Architektur ..................................................................................... 11
5.3
Freiraum ................................................................................................................. 12
5.4
Erschliessung und Parkierung ............................................................................... 12
Überbauungsplan ............................................................................................................ 13
6.1
Bebauung und Freiraum ........................................................................................ 13
6.2
Gestaltung.............................................................................................................. 14
6.3
Erschliessung und Parkierung ............................................................................... 14
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7
Interessenabwägung ....................................................................................................... 15
7.1
Verhältnis zur Regelbauweise ............................................................................... 15
7.2
Interessenabwägung zur den Abweichungen von der Regelbauweise ................. 15
8
Information und Mitwirkung ........................................................................................... 16
9
Kantonale Vorprüfung..................................................................................................... 16
10 Rechtsverfahren .............................................................................................................. 16
11 Genehmigung .................................................................................................................. 16
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1 Anlass der Planung
1.1
Planungsgebiet
Assek. Nr. 235 ______
508
Abb. 1: Orthofoto mit Planausschnitt Parzellen- und Gebäudebezeichnung; Grundlage: Internet; Bing.Maps
Das Planungsgebiet befindet sich im Gebiet “Mättli” in der Ortschaft Niederurnen. Es liegt
östlich angrenzend an den Dorfkern und umfasst die Parzelle Nr. 508 mit einer Fläche von
2
2’324m .
Im Süden entlang des Planungsgebietes verläuft die Poststrasse, die als Verbindung vom
Dorfkern zum Bahnhof dient. Die Mättlistrasse im Norden ist von einer kleinteiligen Bebauungsstruktur gefasst. Das bestehende Wohngebäude im Planungsgebiet (Assek. Nr. 235) ist
Teil dieser Bebauung. Eine Abbruchbewilligung für das Gebäude liegt vor. In Absprache mit
den kantonalen und kommunalen Behörden ist das Gebäude im Volumen zu erhalten um
damit die Abgrenzung des bestehenden Strassenraumes zu sichern. Eine leichte Verschiebung des Gebäudes durch eine Abdrehung gegen Süden ist zulässig. Die weiteren im Planungsgebiet befindlichen Bauten – zwei Nebenbauten (Assek. Nr. 236 und 1379) – können
abgebrochen werden.
1.2
Anlass der Planung
Die Baugesellschaft Mättli co. Iten+Partner Architektur AG, Mollis besitzt das Vorkaufsrecht
für das Grundstück und beabsichtigt, dieses mit einer erhöhten Dichte zu bebauen. Die Vorgaben bezüglich des Ersatzes des bestehenden Wohnhauses an der Mättlistrasse sollen
entsprechend den Absichten des Ortsbildschutzes umgesetzt werden.
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2 Aufgabenstellung und Zielsetzung
2.1
Aufgabenstellung
Mit dem Überbauungsplan sind die Bebauung, die Erschliessung und Freiraumgestaltung für
die Überbauung zu regeln. Im Besonderen hat der Überbauungsplan Mättli die planungs- und
baurechtlichen Massnahmen festzulegen, die als besondere ortsbauliche Leistungen für die
Inanspruchnahme der Mehrausnützung zu erbringen sind.
2.2
Zielsetzung
Der Überbauungsplan soll die Bebauung des Grundstückes in verdichteter Bauweise ermöglichen und dabei als besondere ortsbauliche Leistungen eine geordneten Erschliessung, eine
platzsparenden Parkierung und eine qualitativ besonders gute Überbauung mit einem attraktiven Wohnumfeld sichern. Die bestehende zentral gelegene Freifläche innerhalb des Siedlungsgebietes soll, im Sinne der raumplanerischen Bestrebungen eines haushälterischen
Umganges mit dem Boden und den Bestrebungen zur Innenentwicklung der Siedlungen,
entwickelt und bebaut werden.
3 Übergeordnete Planung
3.1
Kantonale Richtplanung
Das Gebiet Mättli liegt innerhalb des bezeichneten Siedlungsgebietes. Ergänzende Aussagen
sind nicht vorhanden.
Abb. 2: Ausschnitt aus dem kantonalen Richtplan 2004 mit Lagebezeichnung des Plangebietes;
Grundlage: Internet; Kanton Glarus
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3.2
Leitsätze zur räumlichen Entwicklung
Die für das Planungsgebiet relevanten Leitsätze aus der Konzeption der Ortsplanung 20112014 sind nachfolgend aufgelistet (Leitsatznummerierung gemäss Konzeption Ortsplanung
2011-2014):
2.
Die historisch gewachsenen Dorfkerne der Gemeinde Glarus Nord sind in ihrer Struktur
zu erhalten und gezielt weiterzuentwickeln. In diesen Kerngebieten werden gemischte
Nutzungen angestrebt.
4.
Die Nutzungsdichte innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes wird erhöht.
8.
Der öffentliche und der individuelle Verkehr werden, bei gleichzeitiger Senkung der Belastung in ihrer Effizienz gesteigert. Dazu gehört die Entlastung des Siedlungsgebiets
vom Durchgangsverkehr. Die Priorisierung liegt beim Langsamverkehr für welchen direkte Verbindungen geschaffen werden.
9.
Bei Neubauten und Umbauten wird eine nachhaltige Energienutzung und -versorgung
mit grösstenteils erneuerbaren Energieträgern und einer hohen Effizienz angestrebt.
3.3
Kommunale Richtplanung (im Verfahren)
Das Planungsgebiet befindet sich im Kerngebiet. Die Poststrasse ist als Übergangsbereich
vom Kerngebiet zum Wohn-/Mischgebiet bezeichnet. Entlang der Poststrasse führen ein Veloweg und ein Fuss- und Wanderweg.
Abb. 3: Ausschnitt aus dem kommunalen Richtplan mit Lagebezeichnung des Planungsgebietes;
Grundlage: Internet; Gemeinde Glarus-Nord
Anweisung des kommunalen Richtplans zur Siedlungsstruktur (aus dem Richtplantext zitiert):
„Die Kerngebiete in den Ortschaften sind in ihrer Struktur im Wesentlichen zu erhalten und
weiterzuentwickeln. Die bauliche Struktur der Dorfkerne soll respektiert, der kollektive Aussenraum gestaltet und der vorhandene Grünraum weitgehend freigehalten und gepflegt werden
(Freihaltebereiche).“
„Angrenzend an die Kerngebiete werden Übergangsbereiche ausgeschieden, in welchen
besonderes Augenmerk auf den baulichen und landschaftlichen Übergang zum Kerngebiet
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und damit die Erkennbarkeit des ursprünglichen Kerns gelegt wird. In diesen Gebieten werden
Sondernutzungsplanungen und gebietsbezogene Projektentwicklungen angestrebt.“
„Grössere Bauvorhaben in den Kerngebieten und den daran angrenzenden Übergangsbereichen sind, sofern sie nicht bereits Teil einer Sondernutzungsplanung bilden und ohnehin von
der Gestaltungskommission beurteilt werden, in der Regel unter Beizug einer fachlichen Bauund Gestaltungsberatung zu planen und zu realisieren.“
3.4
Kommunale Nutzungsplanung
Das Planungsgebiet ist der Dorfzone zugeteilt. Diese erstreckt sich entlang der Poststrasse in
Ost-West-Richtung. Südlich der Poststrasse grenzt eine Wohnzone W2 an das Planungsgebiet an. Eine Bautiefe an der Mättlistrasse ist als Ortsbildschutzgebiet ausgeschieden.
In der Dorfzone ist die bestehende Siedlungsstruktur und Bauweise zu erhalten und zu ergänzen. Neubauten haben sich im Bezug auf Proportionen, Gebäude- und Firsthöhe, Dachgestaltung, Bauweise und Stellung der Bauten an den baulichen Kontext anzupassen.
Im Ortsbildschutzgebiet haben sich sowohl Ersatz-, Neu- und Anbauten bezüglich Volumen,
äusserer Erscheinung, Dachgestaltung, als auch die Umgebungsgestaltung derart in das
vorherrschende Ortsbild einzufügen, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird.
Abb. 4: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen Zonenplan mit Lagebezeichnung des Planungsgebietes;
Grundlage: Internet; Gemeinde Glarus-Nord
4 Wichtige thematische Aspekte
4.1
Naturgefahren
Für das Planungsgebiet besteht eine geringe Hochwassergefährdung. Bei sehr seltenen Ereignissen (300-jährig) ist mit einer dynamischen Überflutung bis max. 50 cm (schwache Intensität) zu rechnen. Es wird empfohlen, die Überbauung mit Objektschutzmassnahmen zu si-
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chern. Dies ist bei der Anordnung der Gebäudeöffnungen, insbesondere bei der Lage der
Zufahrt zur Einstellhalle und den Lichtschächten, zu beachten.
Abb. 5: Ausschnitt aus der Gefahrenkarte mit Lagebezeichnung des Planungsgebietes;
Grundlage: Internet; Geoportal Kanton Glarus
4.2
Gewässerschutz
Das Planungsgebiet liegt gemäss Gewässerschutzkarte vollumfänglich im Gewässerschutzbereich Au und damit in einem besonders gefährdeten Bereich (Art. 29, Gewässerschutzverordnung GSchV). Quell- oder Grundwasserfassungen im öffentlichen Interesse sind im Planungsgebiet keine betroffen. Die Möglichkeiten für zentrale Versickerungsanlagen sind frühzeitig zu prüfen.
4.3
Strassennetz
Das Plangebiet ist über die Poststrasse an die Hauptstrasse angebunden. Das Befahren der
Mättlistrasse ist nur dem Zubringerdienst gestattet.
4.4
ÖV-Erschliessung
Das Plangebiet ist durch die Buslinie auf der Hauptstrasse mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Bezüglich der Erschliessungsqualität weist das Planungsgebiet, gleich dem Grossteil des Siedlungsgebietes von Niederurnen, eine Güteklasse D „geringe Erschliessung“ auf.
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Abb. 6 / 7: Kartenausschnitte mit der Darstellung der ÖV-Güteklassen und der Lagebezeichnung des Planungsgebietes;
Grundlage: Internet, map.are.admin
4.5
Altlasten
Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte sind im Planungsgebiet keine Altlasten zu
erwarten.
4.6
Lärmbelastung
Im Planungsgebiet werden keine erhöhten Lärmwerte erwartet.
4.7
Nicht ionisierende Strahlung
In der näheren Umgebung des Planungsgebietes sind keine Emittenten von nicht ionisierender Strahlung bekannt.
4.8
Umsetzung wichtiger thematischer Aspekte im Überbauungsplan
Die Hochwassergefährdung wurde erkannt. Auf die Festlegung einzelner Objektschutzmassnahmen im Überbauungsplan wird verzichtet. Zur Umsetzung der Objektschutzmassnahmen
gibt der Überbauungsplan dem Bauprojekt genügend Freiräume.
Im Weiteren sind keine besonderen Vorschriften zu den behandelten thematischen Aspekten
erforderlich.
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5 Überbauungs- und Erschliessungskonzept
5.1
Richtprojekt
Das Richtprojekt der Kuster + Hager Architekturbüro AG zeigt das Erschliessungs- und Bebauungskonzept für das Planungsgebiet. (Weitere Pläne befinden sich im Anhang.)
Abb. 8: Erdgeschoss Richtprojekt; Kuster + Hager Architekturbüro AG; nicht nach Norden ausgerichtet
5.2
Bebauung und Architektur
Die Überbauung dient vollständig der Wohnnutzung. Dies ist aufgrund der Lage am Rande
des Kerngebietes, der Erschliessungssituation und der in der Umgebung befindlichen Nutzungen zweckmässig.
Das bestehende Gebäude an der Mättlistrasse wird abgebrochen und im Volumen neu aufgebaut. In der Lage erfolgt eine leichte Abdrehung gegen Süden. Dadurch wird das bestehende
Engnis an der Mättlistrasse leicht aufgeweitet. Zudem erhält das Gebäude eine rechteckige
Grundform. Die Veränderungen in Lage und Ausdehnung erfolgen in Absprache mit den Behörden.
Im Weiteren werden auf der Freifläche zwei identische Mehrfamilienhäuser angeordnet. Das
westliche Gebäude orientiert sich dabei an der angrenzenden Strassenverbindung. Das östliche Gebäude übernimmt den östlichen Grenzverlauf. Es ist von der Strasse zurückversetzt.
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Dies entspricht der Absicht, die beiden Gebäude als Duo von Westen her zu erschliessen und
nicht auf die Poststrasse auszurichten.
Die Gebäudezugänge sind an den Nordfassaden angeordnet. Im Inneren sind die Gebäude in
Längsrichtung zweigeteilt. Die Wohnungen in den Vollgeschossen sind symmetrisch aufgebaut und orientieren sich entweder gegen Süden und Osten oder gegen Süden und Westen.
Der innere symmetrische Gebäudeaufbau wiederspiegelt sich in den Gebäudefassaden. An
den südlichen Fassaden sind die grosszügigen Balkone ebenfalls symmetrisch angeordnet.
Eine zusätzliche Wohnung befindet sich im jeweiligem Dachraum über dem zweiten Vollgeschoss. Die Dachwohnungen weisen grosszügige Terrassenflächen im Süden auf.
Sämtliche Gebäude im Plangebiet sind mit Satteldächern in Nord-Süd-Richtung ausgestattet.
Die Dachflächen sind für die Belichtung der Innenräume, aber auch für die Nutzung von Terrassen- und Balkonflächen teilweise geöffnet. Die Dachform des Gebäudes an der Mättlistrasse entspricht demjenigen des bestehenden Gebäudes.
5.3
Freiraum
Die befestigten Flächen werden entlang der Strasse im Westen des Planungsgebietes konzentriert. Zwischen den Mehrfamilienhäusern überwiegt eine begrünte Umgebung, in welcher
der Erschliessungsweg und der Spielplatz eingebunden sind.
Der südliche Freiraum vor den beiden Mehrfamilienhäusern verbindet sich mit dem Strassenraum der Poststrasse. Durch das Engnis, welches die beiden Mehrfamilienhäuser erzeugen,
erweitert sich der Freiraum in den Innenraum der Überbauung.
5.4
Erschliessung und Parkierung
Die Erschliessung erfolgt ab der Poststrasse über die Strassenverbindung zur Mättlistrasse im
Westen des Planungsgebietes. Von Westen her ist das gesamte Planungsgebiet erschlossen.
Entlang der Strasse sind die Zufahrt zur Einstellhalle, drei Autoabstellplätze für Besucher und
die Erschliessung für die Fussgänger angeordnet.
Abgesehen von den drei benannten Autoabstellplätzen für Besucher ist die Parkierung unterirdisch in einer Einstellhalle angeordnet, welche 24 Parkfelder aufweist. Die Zufahrt zur Einstellhalle erfolgt über eine offene Rampe. Zwischen den an dem Strassenabschnitt angeordneten Gebäuden. In der Einstellhalle ist zudem Platz für das Abstellen von Fahrrädern vorgesehen.
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6 Überbauungsplan
11
13
482
15
233
477
238
506
478
234
23
0.8
m
D
05
0.9
m
9
14
26
232
12
239
480
481
24
0.8
m
229
231
19
47
235
240
D
21
499
21
C
C
10
23
25
22
509
D B
500
17
510
511
16
236
228
48
512
15
226
9
25
18
S
18
051
27
84
0
498
20
513
804
180
9
A
A
9
8
7
B
C
11
1795
14
13
12
508
B
6
20
19
5
5.6
m
507
A
5000632
1
B
B
12
3
4
A
515
149
5
2
9
10
936
782
13
Abb. 9: Überbauungsplan Mättli
Der Überbauungsplan „Mättli“, Niederurnen besteht aus dem Überbauungsplan und den Sonderbauvorschriften. Das Richtprojekt diente bei der Ausarbeitung des Überbauungsplans als
Grundlage. Alle konzeptionellen Überlegungen sind im Kapitel 5 beschrieben.
6.1
Bebauung und Freiraum
Der Überbauungsplan regelt die Bebauung im Planungsgebiet mit der Anordnung von Baubereichen. Die Ausdehnung entspricht den Gebäuden im Richtprojekt.
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Die Baubereiche bestimmen die maximale horizontale Ausdehnung der Gebäude. Für die
Ausdehnung der Dachgeschosse werden separate Baubereiche festgelegt. Mit der Ausdehnungseinschränkung können die Vorgaben zu den Gebäudeabständen nach Regelbauweise
eingehalten werden. Die vertikale Ausdehnung richtet sich nach den Vorgaben der Regelbauweise. Für das Baufeld, welches den Ersatzneubau an der Mättlistrasse bestimmt, gibt das
bestehende Gebäude die vertikale Ausdehnung vor. Die Abweichungen von der Regelbauweise werden zur Umsetzung der Interessen des Ortsbildschutzes benötigt.
Für die Balkone werden separate Baubereiche ausgeschieden, da deren Ausdehnung im
Richtprojekt nicht den Bestimmungen der Regelbauweise entspricht. Im Übrigen richtet sich
die Anordnung von Vor-, An- und Nebenbauten an den Anforderungen der Regelbauweise.
Das Richtprojekt konsumiert eine Mehrausnützung mit der Ausnützungsziffer von 0.15. Der
Überbauungsplan knüpft an die Inanspruchnahme der Mehrausnützung die generelle Bedingung, dass diese nur dann beansprucht werden kann, wenn die Vorgaben des Raumentwicklungs- und Baugesetzes, der Bauordnung und des Überbauungsplans mit dem Baugesuch
umgesetzt werden.
6.2
Gestaltung
Die Anforderungen an die Gestaltung der Bauten werden im Überbauungsplan in einer generellen Form gestellt. Eine besonders gute Eingliederung in den baulichen Kontext soll neben
der Dachform mit einer geeigneten Material- und Farbgebung erreicht werden. Die Anordnung
von Satteldächern mit der Angabe der Firstrichtung schreibt der Überbauungsplan vor.
Wo die Umgebung nicht für Erschliessungsflächen benötigt wird, wird sie im Überbauungsplan
als Grünfläche definiert. Darin sind der Erschliessungsweg mit Richtungspfeilen und die Lage
des Spielplatzes angegeben. Weitere Anordnungen von befestigten Aussenflächen sind nicht
ausgeschlossen, jedoch sind die befestigten Flächen wie auch die An- und Nebenbauten
sowie sichtbare technisch notwendige Bauteile unterirdischer Bauten vorzüglich in die Grünfläche einzubinden.
Der Überbauungsplan verlangt eine vorzügliche Umgebungsgestaltung und eine Abstimmung
der Bepflanzung innerhalb der Grünfläche auf die Gebäudegestaltung und die das Plangebiet
umgebende Gestaltung der Freiräume. Die im Minimum erforderliche Bepflanzung ist im
Überbauungsplan vorgeschrieben. Gegenüber dem Strassenraum der Mättlistrasse und den
Nachbarliegenschaften im Norden sollen naturnahe Hecken den räumlichen Abschluss respektive den Sichtschutz bilden. Die genaue Umsetzung dieser Auflagen ist im Umgebungsplan darzustellen, welcher mit dem Baugesuch einzureichen ist.
6.3
Erschliessung und Parkierung
Die im Konzept erforderlichen Erschliessungsflächen werden in einer minimalen Ausdehnung
im Überbauungsplan definiert. Die Zufahrt zur Einstellhalle und die Lage der oberirdischen
Autoabstellplätze sowie die maximale horizontale Ausdehnung der offenen Zufahrtsrampe zur
Einstellhalle werden vorgegeben. Zusätzlich ist der für die Fusserschliessung zu erstellende
Weg angegeben.
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Die im Richtprojekt angegebenen Autoabstellplätze werden im Überbauungsplan nicht verbindlich festgelegt. Die genaue Bestimmung der Anzahl hat im Baubewilligungsverfahren zu
erfolgen. Die genaue Anzahl und die Anordnung der Abstellplätze für Fahrräder lässt der
Überbauungsplan offen. Jedoch fordert er die Bereitstellung einer genügenden Anzahl.
7 Interessenabwägung
7.1
Verhältnis zur Regelbauweise
Der Überbauungsplan Mättli steht in keinem ersichtlichen Widerspruch zur Bundesgesetzgebung, zur kantonalen Richtplanung, respektive zur kommunalen Zonen- und Richtplanung.
Der Überbauungsplan gewährt eine Ausnützung von 0.75. Diese Ausnützung liegt um 0.15
über dem Wert der Regelbauweise. Die Heraufsetzung der Ausnützungsziffer wird im Art. 8,
Abs. 3 der Bauordnung Niederurnen für Überbauungspläne zugelassen, sofern besonderer
ortsbauliche Leistungen vorliegen.
Der kantonal festgelegte Grenzabstand von 4.0 m wird eingehalten.
Der Gebäudeabstand entspricht ¾ der Höhe der Gebäudefassade des höheren Gebäudes, im
Minimum jedoch 8.0 m. D.h. der genaue Gebäudeabstand ist abhängig von der Gebäudegestaltung und der Dachform. Durch das Zurücksetzen des Dachgeschosses wird der Gebäudeabstand innerhalb des Plangebietes eingehalten. Das Baufeld D unterschreitet die ordentlichen Strassenabstände zur Mättlistrasse und die Gebäudeabstände zu den Bauten ausserhalb des Planungsgebietes. Die Bauten B und C halten die ordentlichen Abstände ein.
Die Anordnung der Balkone im Richtprojekt entspricht nicht den Vorgaben der Regelbauweise. Gemäss dieser dürfen sich Balkone nur über eine maximale Länge von 2/5 der entsprechenden Fassaden erstrecken. Mit der Definition der Baubereiche für Balkone im Überbauungsplan erhalten die Balkone ihre rechtliche Grundlage.
7.2
Interessenabwägung zur den Abweichungen von der Regelbauweise
Durch den Überbauungsplan ist es möglich, die bestehende Baulücke an zentraler Lage innerhalb des überbauten Gebietes mit einer guten Dichte zu überbauen. Gleichzeitig wird die
Versiegelung des Bodens durch die grösstenteils unterirdische Anordnung der Parkierung auf
ein Minimum beschränkt und ein grosszügiger, durchgrünter Aussenraum gesichert.
Nachbargrundstücke werden durch die abweichenden Regelungen des Überbauungsplans
nicht wesentlich mehr belastet als nach Regelbauweise. Die Erhöhung der Ausnützungsziffer
hat keine Auswirkungen auf die Grösse der Gebäudevolumen. In der Höhenausdehnung der
Gebäude erfolgt keine Abweichung von der Regelbauweise. In der horizontalen Ausdehnung
unterschreiten die Baubereiche die maximal zulässige Längenausdehnung der Gebäude nach
Regelbauweise um 8.5 m.
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Der Baubereich für Hauptbauten D richtet sich nicht nach den Vorgaben der Regelbauweise
sondern berücksichtigt einzig die Ansprüche des Ortsbildschutzes, welcher sämtliche Ausnahmen begründet. Der östlich des Gebäudes angeordnete Balkon ist von der Strassenfassade zurückversetzt. Dadurch tangiert dieser die Umgebung und insbesondere den Strassenraum der Mättlistrasse weniger als das Vordach über dem Gebäudeeingang am bestehenden
Gebäude. Die Längsausdehnung über fast die gesamte Fassadenlänge generiert keine Mehrbeeinträchtigung benachbarter Grundstücke.
8 Information und Mitwirkung
(Ergänzung nach erfolgter Durchführung)
9 Kantonale Vorprüfung
(Ergänzung nach erfolgter Durchführung)
10 Rechtsverfahren
Der Überbauungsplan Mättli wird gemäss den Vorschriften von Art. 25 RBG öffentlich aufgelegt.
11 Genehmigung
Der Überbauungsplan Mättli tritt mit der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus in Rechtskraft.
Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus:
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Anhang
Parkplatznachweis
(Parkplatzberechnung anhand der Bestimmungen von Art. 35 Abs. 2 der Bauordnung Niederurnen (ursprüngliche Fassung))
Bestimmung Art. 35 Abs. 2:
Wohnbauten
2
1 Parkfeld pro Wohnung bis 100 m BGF, darüber 2 Parkfelder
Berechnung:
2
Haus B und C
10 Wohnungen mit jeweils mehr als 100m BGF
Haus D
2 Wohnungen mit jeweils weniger als 100m BGF
Parkfelder-Angebot:
22 Parkfelder
2
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Schwarzplan mit Angabe der Baubereiche
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Richtprojekt
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