spaeltyschiesser Überbauungsplan Heulosen Planungsbericht

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Überbauungsplan Heulosen
Gemeinde Glarus Süd
Schwanden (Parz. 1903)
Planungsbericht
Öffentliche Mitwirkung
Vorprüfung
Stand 6. Januar 2014
spaeltyschiesser
Auftraggeber
Baukonsortium Heulosen, vertreten durch:
Fuchsbau Architekten AG
Bahnhofstrasse 35
8752 Näfels
Projektteam
Thomas Schiesser
Florian Spaelty
spaeltyschiesser gmbh
Lerchenstrasse 22
8754 Netstal
Telefon: 055 / 640 11 89
[email protected]
www.spaeltyschiesser.com
G:\Projekte\13002_Heulosen_Schwanden\40_Bearbeitung\43_Planungsbericht\13002_Planungsbericht_131224.docx
Überbauungsplan Heulosen Planungsbericht
Öffentliche Mitwirkung / Vorprüfung
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Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
5
6
Einleitung .................................................................................................................... 4
1.1
Anlass .............................................................................................................. 4
1.2
Zielsetzungen der Planung .............................................................................. 4
1.3
Organisation .................................................................................................... 4
Ausgangslage und Vorgaben ..................................................................................... 5
2.1
Lage des Planungsgebiets .............................................................................. 5
2.2
Teilrevision Zonenplan Schwanden Gebiete Heulosen und FribergStümmlingen .................................................................................................... 6
2.3
Zonenplan Schwanden .................................................................................... 6
2.4
Raumkonzept Glarus Süd ............................................................................... 7
2.5
Waldfeststellungsverfahren ............................................................................. 8
2.6
Gefahrenkarte .................................................................................................. 8
2.7
Raumentwicklungs- und Baugesetz ................................................................ 9
Projekt Heulosen....................................................................................................... 10
3.1
Vorgehen ....................................................................................................... 10
3.2
Städtebauliche Analyse und Rahmenbedingungen ...................................... 10
3.3
Architektonisches Richtprojekt ...................................................................... 13
3.4
Freiraumkonzeption ....................................................................................... 20
Konzept Überbauungsplan ....................................................................................... 23
4.1
Grundsätze der Bebauung ............................................................................ 23
4.2
Freiraum ........................................................................................................ 26
4.3
Erschliessung und Parkierung ....................................................................... 27
4.4
Umwelt ........................................................................................................... 28
4.5
Etappierung ................................................................................................... 28
4.6
Schlussbestimmungen .................................................................................. 28
Planungsverfahren .................................................................................................... 29
5.1
Mitwirkung...................................................................................................... 29
5.2
Öffentliche Auflage ........................................................................................ 29
Schlussfolgerungen .................................................................................................. 30
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1
Einleitung
1.1
Anlass
Das Gebiet Heulosen im Ortsteil Schwanden der Gemeinde Glarus Süd wurde im Rahmen
einer Teilrevision des Zonenplanes an der Gemeindeversammlung vom 18. November 2011
der Zone 3b Allgemeine Wohnzone zugewiesen und mit einer Überbauungsplanpflicht
überlagert. Das Baukonsortium Heulosen – bestehend aus der Inauen-Schätti AG sowie der
Fuchsbau Architekten AG – erwarb das neu eingezonte Areal und lies durch die Fuchsbau
Architekten AG ein architektonisches Richtprojekt entwickeln, welches als Grundlage für den
Überbauungsplan dient.
1.2
Zielsetzungen der Planung
Das Ziel des Überbauungsplans besteht darin, die wesentlichen Elemente der Bebauung,
Nutzung, Erschliessung und Freiraumgestaltung des Richtprojekts in Abstimmung auf die
geltende Bauordnung (BO) von Schwanden (Gemeinde Glarus Süd) sowie den
übergeordneten Vorgaben und Bestimmungen (kantonales Raumentwicklungs- und
Baugesetz etc.) festzulegen. Es werden damit insbesondere folgende Ziele verfolgt:
• überzeugende städtebauliche Gesamtidee mit klarer städtebaulicher und
architektonischer Struktur
• nachhaltige Nutzung des Bodens durch verdichtete Bauweise
• hohe Wohnqualität und vielfältige Wohnorganisation
• grosszügige Aussenräume mit hoher Aufenthaltsqualität sowie hoher gestalterischer und
ökologischer Qualität
• siedlungsgerechte Arealerschliessung
1.3
Organisation
Der Überbauungsplan Heulosen wurde von spaeltyschiesser im Auftrag des Baukonsortiums
Heulosen, vertreten durch die Fuchsbau Architekten AG, verfasst. Dabei übernahm
spaeltyschiesser zum einen die Aufbereitung der planungsrechtlichen und städtebaulichen
Rahmenbedingungen, aus welchen anschliessend die planerischen Zielsetzungen abgeleitet
wurden, und zum anderen die Begleitung des architektonischen Entwurfs im Rahmen der
Qualitätssicherung. Als Grundlage des Überbauungsplanes dient das architektonische
Richtprojekt der Fuchsbau Architekten sowie der Fischer Landschaftsarchitekten. Sowohl das
architektonische Richtprojekt als auch der Überbauungsplan und die zugehörigen Unterlagen
wurden vor der ersten Eingabe an die Gemeinde mit Vertretern des Kantons und der
Gemeinde vorbesprochen. Im Rahmen des ordentlichen Planungsverfahrens wurde der
Überbauungsplan den kommunalen und kantonalen Stellen zur Vorprüfung eingereicht. Um
eine breite Akzeptanz sicherstellen zu können wurde zum Auftakt der öffentlichen Mitwirkung
eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt, an welcher das Projekt vorgestellt
und die konzeptionellen Überlegungen dargelegt wurden.
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Ausgangslage und Vorgaben
2.1
Lage des Planungsgebiets
Das Planungsgebiet Heulosen liegt am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Schwanden
der Gemeinde Glarus Süd und besteht aus der Parzelle Nr. 1903 mit einer Fläche von rund
1,1 ha. Es ist unmittelbar am Naherholungsgebiet Eichwald gelegen. Heute wird es als
landwirtschaftliche Weidefläche genutzt. Die Erschliessung erfolgt zur Hauptsache über die
Rütelistrasse.
Abbildung 1: Das Gebiet Heulosen (rot) am nord-westlichen Siedlungsrand von Schwanden
Charakteristisch für das Planungsgebiet ist seine Hanglage, welche eine hervorragende
Weitsicht in das südliche Glarnerland und auf den Tödi ermöglicht.
Abbildung 2: Blick von der oberen Hangkante des Planungsgebiets Richtung Süden
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2.2
Teilrevision Zonenplan Schwanden Gebiete Heulosen und
Friberg-Stümmlingen
Das Planungsgebiet wurde wie bereits eingangs erwähnt im Rahmen einer Teilrevision des
Schwandner Zonenplans eingezont. Im Planungsbericht zur Teilrevision mit Datum vom
September 2011 weisen die von der Gemeinde Glarus Süd beauftragten Planer darauf hin,
dass eine Einzonung des Gebiets Heulosen aufgrund der grossen Bauzonenreserven nur bei
flächengleicher Auszonung möglich sei. Entsprechend wurde im Gebiet Friberg-Stümmlingen
eine Fläche, welche bis dahin der Allgemeinen Wohnzone 3a zugewiesen war, ausgezont.
Als weitere Massnahme wurde zwischen den damaligen Grundstückseigentümern und der
Gemeinde eine Vereinbarung getroffen, welche die Verfügbarkeit der neugeschaffenen
Bauzone sicherstellen sowie die Frage des Planungsmehrwertabgleichs klären sollte. Zentrale
Elemente dieser Vereinbarung waren:
• Überbauungsplanpflicht der Eigentümer
• Sicherstellung der Art der Überbauung
• Mehrwertabgeltung
• Entschädigung für die Ausgleichsfläche
2.3
Zonenplan Schwanden
Der Zonenplan von Schwanden weist das Planungsgebiet als Allgemeine Wohnzone 3b aus.
Es grenzt im Süden an die Rütelistrasse und in Norden an die Landwirtschaftszone. Östlich
wird es von einer Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung gefasst. Westlich des
Planungsgebiets setzt sich die Siedlungsstruktur fort, teils ebenfalls in der Allgemeinen
Wohnzone 3b, teils in der Allgemeinen Wohnzone 3a.
Abbildung 3: Ausschnitt Zonenplan Schwanden, Planungsgebiet rot umrandet
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Die Allgemeine Wohnzone 3b dient der Schaffung gesunder Wohnbauten und sieht Ein- und
Zweifamilienhäuser sowie Reihen- und Mehrfamilienhäuser vor. Es können dreigeschossige
Bauten mit ausgebautem Dachgeschoss und einer Gebäudehöhe von 10.50 m und einer
maximalen Ausnutzung von 0.4 für Haupt- und 0.1 für Nebenbauten realisiert werden.
Im Rahmen Umzonung wurde das Planungsgebiet zugleich mit einer Überbauungsplanpflicht
überlagert. Gemäss Schwandner Bauordnung kann im Rahmen eines Überbauungsplans von
den zonengemässen Höhenvorschriften (Art. 7 Abs. 1) abgewichen sowie eine Erhöhung der
Ausnutzungsziffer (Art.8) realisiert werden. Die erwähnten Abweichungen gegenüber der
Zonenordnung können nur realisiert werden, wenn damit eine Überbauung von hoher Qualität
realisiert wird. Insbesondere hygienisch und baulich einwandfrei Lösungen sowie eine baulich
einwandfreie Erschliessung (Art.7 Abs. 2) sind zu gewährleisten. Die Bauten haben sich
zudem harmonisch in das Gesamtbild einzupassen.
2.4
Raumkonzept Glarus Süd
Im Rahmen des Gemeindestrukturreformprozesses hat die Gemeinde Glarus Süd ein
Raumkonzept erarbeitet, welches die Entwicklungsziele aufzeigt und entsprechende
Leitplanken setzen soll. Dazu wurde auch – in Abstimmung mit Art. 15ff des Raumentwicklungs- und Baugesetzes des Kantons Glarus – eine Richtplankarte erlassen. Diese
zeigt die angestrebte räumliche Entwicklung auf.
Abbildung 4: Konzeptkarte Richtplan
Das kommunale Raumkonzept bezweckt eine gezielte Siedlungsentwicklung innerhalb der
bestehenden Bauzonen. Dazu sollen Bauzonen von ungeeigneten an geeignete Standorte
verlagert werden.
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Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf eine Siedlungsentwicklung mit einer hohen
Qualität in Bezug auf städtebauliche Integration, Erschliessung und Freiraumgestaltung
gelegt. Sowohl die eigentliche Einzonung des Gebiets Heulosen – bei entsprechender
flächengleicher Auszonung – als auch der vorliegende Überbauungsplan tragen den
Entwicklungszielen und den strategischen Grundsätzen des Raumkonzepts und des
kommunalen Richtplans Rechnung.
2.5
Waldfeststellungsverfahren
Im Rahmen des Einzonungsverfahrens des Planungsgebiets wurde zugleich die
Waldfestellung bzw. die Festlegung der statischen Waldgrenze gemäss Art. 10 des
eidgenössischen Waldgesetztes bzw. Art. 9 des Einführungsgesetztes zum Bundesgesetz
über den Wald von den zuständigen kantonalen Fachstellen durchgeführt. Die
entsprechenden Waldfeststellungslinien dienten als Grundlagen bei der Entwicklung des
architektonischen Richtkonzepts.
2.6
Gefahrenkarte
Gemäss kantonaler Karte zu naturbedingten Risiken liegt der nördliche Teil des
Planungsgebiets im blauen Gefahrengebiet. Diese betrifft oberflächliche Hangrutschungen.
Abbildung 5: Kantonale Karte Naturbedingter Risiken
Im Rahmen der Teilrevision Zonenplan Schwanden Gebiete Heulosen und
Friberg-Stümmlingen wurde formuliert, dass durch die Überbauung des Planungsgebiets
diese Gefahr eliminiert wird. Diese Aussage wurde durch den kantonalen Raumplaner Peter
Stocker im Zuge der Erarbeitung des Überbauungsplanes bestätigt.
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2.7
Raumentwicklungs- und Baugesetz
Die Landsgemeinde hat am 2. Mai 2010 dem neuen Raumentwicklungs- und Baugesetz
(RBG) zugestimmt. Im Februar des Folgejahres wurde zudem die neue Bauverordnung (BV)
durch den Landrat verabschiedet. Das gesamte Regelwerk trat zusammen mit der
regierungsrätlichen Vollzugverordnung per 1. Juli 2011 in Kraft. Gemäss dem RBG sind die
Gemeinden und der Kanton zur Raumplanung verpflichtet und stimmen ihre Planungen
aufeinander ab. Auch die Information und die Mitwirkung von betroffenen Parteien sind darin
festgeschrieben. Gemäss Art. 21 RBG regeln Sondernutzungspläne die Überbaubarkeit, die
Erneuerung oder Verdichtung von Teilgebieten der Gemeinden in Ergänzung oder
Verfeinerung der ortsplanerischen Grundordnung. In diesem Sinne gilt der Überbauungsplan
Heulosen als Sondernutzungsplanung, Art. 23 RBG legt dazu folgende Rahmenbedingungen
fest:
Überbauungsplan
1
Der Überbauungsplan regelt insbesondere die Erschliessung, die besondere Bauweise sowie die
Freiraumgestaltung eines Teilgebietes.
2
Er besteht aus einem Plan und den dazu gehörenden Sonderbauvorschriften.
3
Mit Sonderbauvorschriften können insbesondere geregelt werden:
a. Bauweise (offen, geschlossen);
b. Anordnung und Gliederung der Bauten und Anlagen;
c. Lage, Grösse und Abstände der Bauten und Anlagen;
d. Art und Mass der Nutzung der Bauten;
e. Firstrichtung und Dachform;
f. Materialwahl und Fassadengestaltung;
g. Ausstattung mit Gemeinschaftsanlagen, Parkplätzen und Kinderspielplätzen;
h. Anordnung, Gestaltung und Bepflanzung der Freiräume;
i. bauliche und gestalterische Massnahmen zur Bekämpfung von Emissionen und Immissionen;
k. Massnahmen zur sparsamen Nutzung und Verteilung von Energie.
4
Mit dem Überbauungsplan kann unter Einhaltung der zonengemässen Nutzungsart von der
Regelbauweise abgewichen werden, wenn dadurch gesamthaft ein ortsbaulich und architektonisch
besseres Ergebnis verwirklicht wird und dies im öffentlichen Interesse liegt.
5
Die Höhe des Ausnützungsbonus ist von der Gemeinde im Baureglement festzulegen.
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3
Projekt Heulosen
3.1
Vorgehen
Die Entwicklung des Überbauungsplans Heulosen erfolgte mittels eines mehrstufigen
Verfahrens. In einer ersten Phase wurde eine städtebauliche Analyse durchgeführt, welche
neben der Siedlungsstruktur auch die Erschliessung sowie die Freiräume analysierte. Aus den
Erkenntnissen der Analyse wurden städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung
des architektonischen Richtprojekts abgleitet. In einer zweiten Phase erfolgte die eigentliche
Projektentwicklung, welche sowohl die Architektur- als auch die Freiraumentwicklung
umfasste. Das daraus resultierende Richtprojekt diente in der dritten Phase als Grundlage des
Überbauungsplans.
Analyse und planerische
Rahmenbedingungen
Architekturentwicklung
Überbauungsplan
Freiraumentwicklung
Abbildung 6: Mehrstufiges Vorgehen zur Entwicklung des Überbauungsplans
3.2
Städtebauliche Analyse und Rahmenbedingungen
Als Ausgangspunkt zur Definition der planerischen Rahmenbedingungen diente die Analyse
der städtebaulichen Situation des Planungsgebiets, welche sowohl die Siedlungsstruktur, den
Verkehr bzw. die Erschliessung als auch die bestehende Freiraumsituation umfasste.
3.2.1
Siedlungsstruktur
Abbildung 6 : Sieglungsstrukturanalyse des Planungsgebiets Heulosen (rot umrandet)
Die umliegende Siedlungsstruktur des Planungsgebiets Heulosen lässt sich in drei Bereiche
gliedern: Im Südosten liegt der eigentliche Dorfkern von Schwanden (gelbe Umrandung in der
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Luftbilddarstellung) mit teils enger, verwinkelter Siedlungstypologie und daraus resultieren den
Gassen- und Platzsituationen. Dieser Teil des Ortes ist stellenweise mehrere hundert Jahre
alt und wurde in der Mitte des letzten Jahrhunderts mit damals zeitgemässen Bauten in
Richtung Nordwesten erweitert.
Ab ca. Mitte des 20. Jahrhunderts folgte dann mit dem Bau von Ein- und
Reiheneinfamilienhäusern (orange Umrandung) eine Erweiterung des Siedlungsgebiets in
Richtung Westen, welche mit den Bauten neueren Datums (braune Umrandung) in den späten
1990er und zu Beginn der Nullerjahre ihren Abschluss fand.
Das Siedlungsbild im Umfeld des Planungsgebiets wird heute mehrheitlich durch
Einfamilienhausbauten geprägt. Auffallend sind dabei die Höhen, welche die Bauten
aufweisen, beispielsweise die Häuser südlich der Rütelistrasse. Durch das mehrseitig
vollständig aus dem Terrain ragende Untergeschoss treten sie als dreigeschossige Bauten –
teilweise mit ausgebautem Dachgeschoss – in Erscheinung. Grössere Bauten (im Plan rot
eingefärbt) im Umfeld sind die katholische Kirche, welche an der Einmündung der Güetli- in
die Rütelistrasse visavis dem Planungsgebiet gelegen ist, sowie der Mehrfamilienhausbau der
Credit Suisse Anlagestiftung, Zürich.
3.2.2
Erschliessung
Abbildung 7 : Erschliessung des Planungsgebiets Heulosen (rot umrandet)
Die Erschliessung des Planungsgebiets erfolgt zur Hauptsache über die Rütelistrasse
(dunkelblauer Pfeil). Ab einer Tiefe von rund zwei Bautiefen südlich der Rütelistrasse werden
zudem das Tschudiguet sowie die Güetlistrasse (hellblaue Pfeile) als Erschliessung des
Quartiers genutzt. Dies bestätigen Verkehrszählungen, welche zu Spitzenstunden
durchgeführt wurden.
Auf der Rütelistrasse verlaufen zudem der Landesfussweg sowie die Wanderwegverbindung
(violette Linie), welche vom Ortszentrum zur Eichwaldstrasse führen. Von dieser aus
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erschliessen die beiden Wege das Thon im Süden bzw. Mitlödi im Norden und stellen damit
für den Langsamverkehr den Anschluss an das umliegende Naherholungsgebiet sicher.
3.2.3
Freiräume
Abbildung 8: Siedlungsinterne Freiräume und Bezug zum umliegenden Naherholungsraum
Das Quartier um das Planungsgebiet wird geprägt durch die starken Bezüge (orange Pfeile)
zum umliegenden Naherholungsgebiet. Aus diesem Grund ist es nicht erstaunlich, dass sich
die siedlungsinternen Freiräume (gelbe Flächen) auf wenige Ausnahmen beschränken. Dabei
handelt es sich zudem um Freiräume, welche keine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen.
Vielmehr sind es zur Hauptsache Lücken im bestehenden Siedlungsgefüge. Einzig der
Aussenbereich der katholischen Kirche ist bewusst als Freiraum gestaltet.
3.2.4
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Ausgehend von der städtebaulichen Analyse, den Grundsätzen der Raumplanung in Bezug
auf einen haushälterischen Umgang mit dem Boden entsprechend sowie den kommunalen
und kantonalen Vorgaben wurden Rahmenbedingungen definiert, welche die Grundlage für
die anschliessende Entwicklung des architektonischen Richtprojekts bildeten:
• Verdichtetes Wohnen, Verzicht auf Einfamilienhausbauten
• Siedlungstypologie muss der besonderen Hanglage Rechnung tragen
• Ortstypische, ganzheitliche Freiraumkonzeption muss parallel zum architektonischen
Entwurf entwickelt werden
• Haupterschliessung zur Unterstützung der Adressbildung über Einmündung
Güetli- in die Rütelistrasse
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3.3
Architektonisches Richtprojekt
Manuel Zweifel, verantwortlicher Architekt der Fuchsbau Architekten AG, beschreibt das
architektonische Richtprojekt folgendermassen:
3.3.1
Analyse Grundstück
Die spezielle Hanglage des Gebietes Heulosen ist für das Glarnerland untypisch. Durch den
Verlauf der Bergmassive, welche das Tal bilden sind wir in der Regel dazu gezwungen, die
Talsohlen und die etwas steileren Gebiete hangaufwärts zu bebauen. Diese Hanglagen
weisen hauptsächlich eine West- oder Ost- Ausrichtung auf. Der Heulosenhang dagegen liegt
auf einer riesigen Bergsturzmasse, welche nach dem Eisrückgang des würmeiszeitlichen
Linthgletschers auf der Ostseite des Vorderglärnisch losbrach, am Gegenhang bei Sool
aufbrandete und darauf gegen Norden abgelenkt wurde. Daher orientiert sich dieser Hang
nach Süden. Blickt man vom Hang Richtung Süden erkennt man als Talabschluss den Tödi.
Abbildung 9 : Heulosenhang im Modell
Die Steigung im Hang verläuft nicht stetig. Parallel zur Rütelistrasse ist die Parzelle relativ
flach, weiter nördlich steigt dann der Hang steil an. In Richtung Nord-Ost, dort wo man sich
schon fast am höchsten Punkt des Grundstücks befindet, flacht der Geländeverlauf wieder ab.
Im Süd-Osten, hinter der Parzelle 871 weist die Liegenschaft eine muldenartige Vertiefung
auf, welche zur Bebauung ungeeignet erscheint.
3.3.2
Herleitung architektonisches Richtprojekt
Für die Herleitung des Richtprojektes wurden nachfolgende Vorgaben festgelegt:
• Optimales Ausnutzen des Grundstücks
• Subtiler Umgang mit Hangsituation
• Verlauf des Hanges muss spürbar bleiben
• Vielseitiger Wohnungsmix (Jung und Alt)
• Schaffung von qualitativ überzeugendem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen
• Attraktive Auftaktsituation und Platzgestaltung zur Rütelistrasse
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3.3.3
Architektonische Studien
Bei der Suche nach möglichen Überbauungsmustern wurden mehrere Varianten gleichzeitig
verfolgt. Nachfolgend werden die zum Teil nur im Ansatz entwickelten Studien kurz vorgestellt,
ohne diese im Detail zu erläutern:
Aufreihung
Bei diesem Ansatz wurde untersucht ob die Weiterführung des bestehenden Siedlungstyps
(Einfamilienhausreihe) in einer Art Mehrfamilienhausreihe hangaufwärts funktioniert
Abbildung 10: Aufreihung kleinmassstäblicher Baukörper
Terrassen/Aufreihung
Um eine grössere Mittelzone zu erlangen, wurden die Volumen an die äusseren Bauränder
geschoben, sodass zwei- dreigeschossige Mehrfamilienhausreihen entstanden.
Abbildung 11: Aufreihung von Terrassenbauten
Terrassensiedlung (Teppich)
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Hierbei galt es zu prüfen ob der Hang bei gesamthafter, teppichartiger Überbauung, noch
spürbar bleibt.
Abbildung 12: Terrassensiedlung als Teppich
Scheibe
Die Gesamte zur Verfügung stehende Ausnutzung mit nur einem Gebäude zu realisierten
wurde ebenfalls geprüft. Das Gebäude verläuft über die gesamte Parzellenbreite und würde
bis zu sechs Geschosse hoch, wobei hangseitig deren drei im Untergrund liegen würden.
Abbildung 13: Einzelbaukörper als Scheibe
Punktbauten
Es wurden Studien mit sechs, fünf und vier Baukörpern entwickelt. Die Baukörper sollen
monolithisch gestaltet und harmonisch im Hang platziert werden.
Mit sechs Gebäuden werden die Volumen schon relativ gross und die Fläche, welche zur
Erschliessung notwendig wäre, müsste verbaut werden.
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Abbildung 14: Punktbauten in 6er-Gliederung
Mit fünf Volumen würden die ebenfalls grossen Baukörper nur nebeneinander stehen können
was für die Gestaltung der Zwischenräume zu wenig Qualität mit sich bringt. Der fünfte
Baukörper fällt ab, es entsteht keine Zusammengehörigkeit der fünf Gebäude.
Abbildung 15: Punktbauten in 5er-Gliederung
Mit vier Volumen fand man eine Überbauungsmöglichkeit, welche am meisten Pluspunkte
geltend machen konnte:
• Optimale Erschliessungsmöglichkeit
• Bestmögliche Ausrichtung nach Süden
• Subtile Platzierung am Hang, Hang bleibt spürbar
• Grosszügige Aussenräume zwischen den Bauvolumen
• Enormes Potential für Aussenraumgestaltung
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Abbildung 16: Punktbauten in 4er-Gliederung
Aufgrund der hier gezeigten Varianten wurde entschieden, die dem Ort und der Funktion am
besten gerecht werdende Variante mit vier Baukörpern weiter zu entwickeln.
3.3.4
Situierung
Bei der Setzung der Gebäude wurde auf verschiedene Gegebenheiten Rücksicht genommen.
Einerseits müssen, um einen allseitig stimmigen Anschluss des Terrains an das Gelände zu
ermöglichen, die Gebäude auf den Höhenverlauf abgestimmt werden und andererseits soll
der Bezug zur baulichen Umgebung hergestellt werden, indem Fluchten und Bezüge
aufgenommen werden. Zudem gilt es einen ausgewogenen und doch auch spannungsvollen
Aussenbereich zwischen den vier Volumen zu schaffen, damit die Baukörper eindeutig zu
einer starken Gesamtanlage werden.
Abbildung 17: Anlehnung an bestehende Siedlungsstruktur
Aufgrund der Hanglage ist der Schwarzplan nicht einfach zu interpretieren. Im Bezug zur
Umgebung sind die bestehenden Gebäude im Westen bedeutend, da diese ebenfalls am
Hang liegen. Durch die Positionierung des Gebäude D und das Aufgreifen der Flucht der
bestehenden Bebauung, wird ein Zusammenhang zum grössten Baukörper in der näheren
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Umgebung hergestellt. Der dabei entstehende Zwischenraum wird wiederum durch Gebäude
B gefasst, welches sich in seiner Stellung auf die Höhenlinien konzentriert.
Wie in Abbildung 17 zu erkennen ist, nimmt Gebäude C ebenfalls den Bezug zur Umgebung
auf und spannt mit der abgewinkelten Südfassade den Erschliessungsraum auf, welcher
vom Haus A geschlossen wird.
3.3.5
Richtprojekt
Bei der weiteren Entwicklung der Variante mit vier Baukörpern wurden die Längsfassaden zu
den Höhenlinien verlaufend abgewinkelt und die Firstbildung angedeutet, was die Volumen
kleinmassstäblicher erscheinen lässt und einen Bezug zu den umliegenden Gebäuden
aufnimmt. Die Gebäude wirken mit der reduzierten und zurückhaltenden Architektur
monolithisch und nehmen Bezug zum Bergmassiv des Glärnisch auf.
Abbildung 18: Bebauung vom Ortskern her gesehen
Abbildung 19: Bebauung von der Rütelistrasse her gesehen
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3.3.6
Wohnungsgestaltung / Wohnungsmix
Bei den Gebäuden liegen Hangseitig jeweils die unteren beiden Geschosse unter Terrain:
Abbildung 20: Schnitte durch die Baukörper A und C
Dieser Umstand hatte bei der Ausgestaltung der Wohnungsgrundrisse Auswirkungen. Bei den
oberen Geschossen ist es möglich die Wohnungen auch zum Hang auszurichten und Fenster
anzubringen, womit man typische Geschosswohnungen anbieten kann. Bei den unteren
Niveaus ist dies nicht möglich, da diese ausschliesslich gegen Süden ausgerichtet werden
können. Mit jeweils vier Maisonetttypen wurde diesen Rahmendbedingungen Rechnung
getragen. Somit weist jedes Gebäude 9 Einheiten auf, wovon 5 Geschoss- und 4
Maisonettewohnungen in unterschiedlichen Grössen angeboten werden können. Durch
diesen vielseitigen Wohnungsmix versprechen sich die Projektinitianten eine gut durchmischte
Bewohnerstruktur. Die Überbauung soll für Junge, für Familien oder ältere Personen, die sich
beispielsweise eben vom Einfamilienhaus getrennt haben die optimale Wohnform bieten.
Abbildung 21: Niveau 0, Maisonette
Abbildung 22: Niveau 1, Maisonette
Abbildung 23: Niveau 2, Geschosswohnungen
Abbildung 24: Niveau 3, Attika
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3.4
Freiraumkonzeption
Silvan Fischer von Fischer Landschaftsarchitekten beschreibt die Freiraumkonzeption
folgendermassen:
3.4.1
Analyse
Die Gestaltungsidee für die Umgebung wurde basierend auf einer Analyse der Region
Schwanden erarbeitet. Dabei fanden die Landschaftsstrukturen, das Gelände und die
vorhandene Bepflanzung besondere Beachtung.
Abbildung 25: Landschaftsbild um Schwanden
Die Landschaft um Schwanden ist geprägt von einem Mosaik aus Grünland/Weiden,
Obstbäumen, alten Trockenmauern und Hecken, welche sich an die Hänge der umliegenden
Berglandschaft schmiegen. Besonders markant sind die Trockenmauern. Sie verlaufen oft
deckungsgleich zu den Höhenlinien und kommen auch im Siedlungsbereich als Einfassung
oder Stützmauer zum Einsatz.
Abbildung 26 : Trockenmauern mit Wildhecken
Der Bewuchs der Trockenmauern mit Wildhecken gibt der Landschaft eine räumliche
Unterteilung. Diese Heckenstruktur bildet ein für die Region charakteristisches
Vegetationsbild. In Siedlungs- und Hof-Nähe befinden sich Obstwiesen, ein typisches Element
des landwirtschaftlichen Umschwungs.
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Das Gelände um Schwanden zeigt die sanfte Hügellandschaft der Voralpen mit vereinzelten
flachen Ebenen, welche sich abwechseln mit steilen Wiesenhängen. Die vorhandene
Vegetation besteht hauptsächlich aus einheimischem Arten des Laubmischwaldes und
einzelnen Obstbäumen.
3.4.2
Konzept
Die in der Region vorkommenden Strukturen und Vegetationsformen werden für die
Umgebungsgestaltung gezielt eingesetzt. Zudem soll die vorhandene Geländeform soweit wie
möglich erhalten bleiben.
Abbildung 27: Umgebungskonzept
Natursteinmauern mit partiellen Heckenstrukturen, welche der Topographie folgen, vernetzen
das Gelände. Die Hecken werden alle 3-5 Jahre auf Stock gesetzt. Zum Teil dienen sie in der
Wohnüberbauung auch als Trennung von halbprivatem zu öffentlichem Freiraum.
Eingestreute Zierobstbäume in den Blumenwiesen werden als typisches Element wieder
aufgegriffen.
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3.4.3
Nutzung
Die Umgebung wird in klare Nutzungszonen eingeteilt. Siedlungsinterne Freiräume erhalten
keinen Öffentlichkeitscharakter. Der grosse Erschliessungsbereich markiert die
Eingangssituation der Wohnüberbauung. Durch seine platzähnliche Gestaltung mit
Pflanzrabatten bildet er auch einen attraktiven Treffpunkt.
Der periphere Spiel- und Aufenthaltsbereich im Nord-Osten ist für grössere Kinder
ausgestaltet und enthält neben Spielbereichen eine Pergola und Feuerstelle. Angrenzend an
den Erschliessungsbereich liegt der gut einsehbare, zentrale Spielplatz für Kleinkinder. Die
östliche Böschung bleibt unberührt und könnte als Schlittelhang Verwendung finden.
Wo es die Terrainverhältnisse zulassen, erhalten die Erdgeschosswohnungen private
Gartenbereiche. Die Gestaltung dieser privaten Zonen wird durch ein Umgebungsreglement
soweit vorgegeben und eingeschränkt, dass das gestalterisch hochwertige Gesamtbild der
Wohnüberbauung gewahrt werden kann.
3.4.4
Erschliessung
Auftakt zur Überbauung bildet ein grosszügig angelegter Erschliessungsbereich, welcher als
Fussgänger-Hauptzugang dient und zugleich Tiefgaragenzufahrt, Besucherparkplätze und
Entsorgungseinrichtungen kombiniert. Dieser Bereich wird als Mischzone ausgebildet, erreicht
jedoch durch die Strukturierung mit Pflanzinseln eine gute Entflechtung zwischen den
Verkehrsteilnehmern.
Durch die kurze Tiefgaragen-Zufahrt von der Rütelistrasse her, wird auch eine Entflechtung
der gesamten Parzelle erreicht. Der motorisierte Verkehr wird früh abgeholt und auf kürzester
Distanz zur Tiefgarage geführt. Auf dem Rest der Parzelle findet nur noch Langsamverkehr
statt.
Die Haupterschliessungsachse für Fussgänger befindet sich unterirdisch in Form eines
Schrägliftes. Die oberirdische Fussgängererschliessung folgt den Höhenlinien sowie den
Natursteinmauern mit Heckenstrukturen zu den jeweiligen Hauseingängen. Für eine
schnellere Verbindung sind Abkürzungen über Treppen vorhanden. Die Beleuchtung und die
Schneeräumung werden auf die kurze Wegverbindung mit Treppen beschränkt.
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4
Konzept Überbauungsplan
Das Richtprojekt der Fuchsbau Architekten und der Fischer Landschaftsarchitekten wurde in
einen Überbauungsplan mit entsprechenden Sonderbauvorschriften (SBV) überführt.
4.1
Grundsätze der Bebauung
4.1.1
Baubereiche A bis D
Die Bebauung gliedert sich in die Baubereiche A bis D (Art. 3 SBV). Deren Lage wurde durch
das architektonische Richtprojekt definiert und orientiert sich an der Hangneigung des
bestehenden Terrains. Die Position der einzelnen Baukörper wurde so gewählt, dass
Abstände gegenüber der Parzellengrenze und dem anliegenden Wald eingehalten werden.
Abbildung 28 : Architektonisches Richtprojekt
4.1.2
Unterirdische Bauten und Kleinbauten
Unterirdische Bauten und Gebäudeteile dürfen auch ausserhalb der Baubereiche erstellt
werden. Kleinbauten im Zusammenhang mit technisch notwendigen Anlagen können auch
ausserhalb der Baubereiche erstellte werden. Dienen diese dem Aufenthalt sind diese in den
Aufenthaltsbereichen zulässig und haben sich gut in die Gesamtgestaltung zu integrieren.
Deren Anzahl ist auf eine möglichst geringe Zahl zu beschränken. Zudem können An- und
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Nebenbauten innerhalb der erweiterten Baubereiche erstellt werden, beispielsweise als
Hauszugänge bzw. Verbindungsbauten zwischen den Hochbauten innerhalb der Baubereiche
und der Liftanlage.
4.1.3
Art und Mass der Nutzung
Die Baubereiche sind zur Hauptsache für Wohnnutzungen bestimmt. In untergeordnetem
Umfang ist dem Wohnen verträgliches Gewerbe zulässig. Verkaufsflächen sind nicht zulässig.
Abbildung 29: Schemata der Ausnützungsberechnung gemäss BO Schwanden
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Die max. zulässige anrechenbare Geschossfläche (aGF) beträgt über den gesamten
Perimeter 6‘680 m2 für Hauptbauten und 1‘110 m2 für Nebenbauten. Dies entspricht der BO
der ehemaligen Gemeinde Schwanden, welche für die Allgemeine Wohnzone 3b bei einer
Überbauung mittels Überbauungsplan eine Erhöhung auf diesen Wert vorsieht. Die maximal
zulässige aGF pro Baubereich beträgt 1‘700 m2. Die total zu realisierende aGF ist möglichst
gleichmässige auf die vier Baubereiche zu verteilen. Wird davon abgewichen, ist dies zu
begründen und die Gesamtüberbauung darf in der ortsbaulichen Qualität dadurch nicht
geschmälert werden.
Das Richtprojekt sieht pro Baukörper eine anrechenbare Geschossfläche von rund 1‘316 m2
vor. Daraus ergibt sich bei allen vier Baukörpern zusammen eine anrechenbare
Geschossfläche über das gesamte Projekt von rund 5‘264 m2. Hieraus resultiert mit einer
Grundstücksfläche von 11‘132 m2 eine AZ von 0.47.
4.1.4
Baumasse
In den Baubereichen gelten die im Situationsplan festgelegten Gesamtbauhöhen in m. ü. M.
(Kote), welche von keinem Punkt der Dachkonstruktion überschritten werden dürfen.
Ausgenommen davon sind Solaranlagen, sofern sie in die Architektur integriert sind, sowie
technisch bedingte Dachaufbauten. Diese sind auf ein Minimum zu beschränken. Das
Überschreiten der im Situationsplan 1:500 zum Überbauungsplan eingetragenen Hangkante
im Norden mit einer Kote von 587 m.ü.M. ist nicht gestattet. Die Bauten sind quer zur
Hangneigung zu stellen und haben sich am natürlich gewachsenen Terrain zu orientieren.
Damit ein haushälterischer Umgang mit dem Boden gewährleistet werden kann, wurde auf
eine kompakte Gestaltung der Bauten hohen Wert gelegt. In allen Baubereichen sind drei
Vollgeschosse mit Wohnnutzungen zulässig. Gemäss BO der ehemaligen Gemeinde
Schwanden kann ein ausgebautes Untergeschoss realisiert werden, welches der Ausnützung
nicht angerechnet wird. Dadurch treten die Hochbauten auf ihrer Südseite teils als
viergeschossige, teils als dreigeschossige Bauten in Erscheinung. Die SBV definieren, dass
die Bauten maximal viergeschossig in Erscheinung treten dürfen. Dabei sind sie – analog der
Richtprojekt mit seinem markanten Rücksprung im obersten Geschoss – in ihrer Erscheinung
zu gliedern.
4.1.5
Gestaltung
Die Bauten, welche innerhalb der Baubereiche erstellt werden, haben erhöhten
Anforderungen hinsichtlich ihrer Qualität in Bezug auf Städtebau und Architektur zu genügen.
Aus diesem Grund kommt der Fassadengestaltung und –gliederung sowie der
Materialisierung eine hohe Bedeutung zu. In den SBV zum Überbauungsplan wurden deshalb
folgende Grundsätze definiert, welche ein künftiges Bauprojekt im Rahmen des
Baubewilligungsverfahrens nachweisen muss:
• Die Bauten sind so zu gestalten, dass sie zusammen mit der Umgebung ein stimmiges
Ganzes ergeben.
• Die verwendeten Materialien sind so zu wählen, dass eine ruhige und stimmige
Ausgestaltung bewirkt wird. Auf unnötige Abwechslung und Vielfalt von Materialien ist zu
verzichten.
Der Fassade vorgesetzte Wintergärten und Balkone sind nicht gestattet.
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4.1.6
Dachgestaltung
Ausgehend vom Richtprojekt sind die Dächer der Hochbauten in ihrer Längsrichtung schwach
geneigt auszubilden. Dabei hat die Dachneigung im Minimum 2°, im Maximum 10° zu
betragen. Die Dachgestaltung hat gestalterisch erhöhten Ansprüchen zu genügen und ist auf
die Fassade abzustimmen. Bei An – und Nebenbauten sind Flachdächer zulässig.
4.2
Freiraum
4.2.1
Umgebungsbereich
Die Gestaltung des Umgebungsbereichs hat sich entsprechend dem Richtprojekt am
Charakter des angrenzenden Aussenraumes zu orientieren und soll dessen Qualitäten und
Eigenheiten aufnehmen. Bei der Gestaltung des Umgebungsbereichs ist die bestehende
Topographie aufzunehmen. Vorhandene, das Gelände prägende Formen sind soweit als
möglich zu erhalten. Terrainveränderungen sind auf das Notwendige zu reduzieren. In
Erscheinung tretende Mauerwerke sind als Trockenmauern oder als Natursteinmauerwerk
auszubilden. Schichtung, Grösse, Steinmaterial und die Art des Mauerwerks sind an den
tradierten Trockenmauern zu orientieren. Die Mauerwerke sind in der Höhe auf das
Notwendige zu beschränken. Der Umgebungsbereich ist im Grundsatz unbefestigt
auszubilden,
davon
ausgenommen
sind
die
Aufenthaltsbereiche
und
der
Erschliessungsbereich sowie die Flächen für die Fusswegeverbindungen.
Der den Hochbauten angrenzende Umgebungsbereich kann bis auf eine Tiefe von 5 m als
privater Aussenraum ausgestaltet werden. Dieser Bereich kann teils befestigt sein.
Abgrenzungen zu den Privatbereichen sind zur Hauptsache in Form von Pflanzen und
untergeordnet in Form von befestigten Einfriedungen zulässig. Diese sind im Rahmen des
Konzepts aufzuzeigen. Die Pflanzungen zu den Privatbereichen dürfen die Höhe von 1.8 nicht
überschreiten. Den Übergängen zur Umgebung im Norden ist besondere Beachtung zu
schenken.
Um eine hohe Qualität des Umgebungsbereichs sicherstellen zu können, ist mit dem
Baugesuch ein von einem ausgewiesenen Landschaftsarchitekten erstelltes, detailliertes
Umgebungskonzept einzureichen. Darin ist die konkrete Gestaltung des Freiraums, sowie
dessen Bepflanzung, Beleuchtung und Möblierung aufzuzeigen.
4.2.2
Aufenthaltsbereiche
Das Richtprojekt sieht innerhalb des Planungsgebiets zwei Aufenthaltsbereiche vor, welche
als platzartige Bereiche mit einer hohen Aufenthaltsqualität auszugestalten sind. Diese
Bereiche sollen mit ihrer Gestaltung und Ausstattung zum Verweilen einladen. Sie dienen den
Anwohnern und Besuchern als gemeinschaftlicher Aussenraum und sollen als solche
eigenständig in Erscheinung treten. Dabei soll die Möblierung und die Beleuchtung der Plätze
dieses Ziel unterstützen. Wenn möglich sollen sie mit gemeinschaftlichen Einrichtungen wie
Kinderspielplätzen oder Grillplätzen ausgestattet werden.
4.2.3
Einfriedungen
Der Überbauungsplan definiert Abschnitte, bei welchen die Errichtung von Einfriedungen
zwingend ist. Diese sind auf eine Höhe von 1.5 m zu beschränken und können auch als Zaun
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ausgebildet werden. In diesem Fall ist die Höhe auf 1.2 m zu beschränken. Terrainbedingt
oder gestalterisch begründet kann davon abgewichen werden. Wo nicht ausdrücklich
vorgesehen, sind Einfriedungen nicht zulässig.
4.3
Erschliessung und Parkierung
4.3.1
Erschliessung
Die verkehrsmässige Erschliessung des Planungsgebiets erfolgt über einen im
Überbauungsplan bezeichneten Erschliessungsbereich. Der Anschluss ab der Einmündung
Güetli- / Rütelistrasse hat über den bezeichneten Anschlusspunkt zu erfolgen. Der
Erschliessungsbereich erschliesst den Eingangsbereich der Tiefgaragen sowie der Liftanlage.
Zudem stellt sie mit ihren Anschlüssen an die Fusswegverbindung sowohl die oberirdische
Erschliessung der Hochbauten innerhalb der Baubereiche als auch die Vernetzung der
Aufenthaltsbereiche sicher.
Im Sinne einer Auftaktsituation, welche zur Adressbildung beiträgt, ist eine attraktive
Ausgestaltung mittels Beleuchtung und Möblierung zwingend. Der Erschliessungsbereich ist
als Mischverkehrsfläche auszugestalten und soll einen fliessenden Übergang zum
Südwestlichen der beiden Aufenthaltsbereiche gewährleisten. Sie beinhaltet die
Besucherparkierung inkl. der Behindertenparkierung sowie die Entsorgungseinrichtungen des
Überbauungsplangebiets. Diese Elemente sind gestalterisch in die Begegnungszone zu
integrieren. Nach Absprache mit dem kantonalen Feuerinspektor dient die Begegnungszone
zudem als Notfallzufahrt der Blaulichtorganisationen und ist in ihrer Ausgestaltung auf deren
Bedürfnisse – namentlich des Einsatzes eines Hubrettungsfahrzeugs – abzustimmen.
4.3.2
Fusswegverbindungen
Um eine hohe Durchlässigkeit des Areals gewährleisten zu können, wird das ganze Areal von
einem internen Wegnetz durchzogen. Die Ausgestaltung der Wege hat dabei in Kombination
mit den Erschliessungszone und den Aufenthaltsbereichen zu erfolgen. Zudem kann eine
Anbindung der Fusswegverbindung im östlichen Planungsperimeter zwischen den
Baubereichen A und C vorgesehen werden. Die genaue Wegführung und Ausgestaltung ist
im Rahmen des Umgebungskonzepts zuhanden des Baubewilligungsverfahrens aufzuzeigen.
4.3.3
Parkierung
Um den Umgebungsbereich möglichst frei von Fahrzeugen des MIV halten zu können, hat die
Anwohnerparkierung ausschliesslich unterirdisch zu erfolgen. Nach Absprache mit den
verantwortlichen Stellen der Gemeinde Glarus Süd wurde die Anzahl Abstellplätz in der
Tiefgarage auf maximal 70 Stück beschränkt. Das architektonische Richtprojekt sieht 60
Abstellplätze vor. Beim Verkauf können Wohneinheiten und die dazugehörige Parkierung
nicht zerstückelt werden.
Für Besucher und Behinderte sind ausreichend Abstellplätzen zur Verfügung zu stellen, deren
Anzahl hat mindestens 10 % der unterirdisch angeordneten Anwohnerparkierung zu betragen.
Die Anordnung kann auch oberirdisch innerhalb des Erschliessungsbereichs erfolgen.
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4.3.4
Veloparkierung
Für Wohnnutzungen müssen pro Zimmer mindestens 0.75 Veloabstellplätze erstellt werden.
Ca. 80% der Abstellplätze müssen stufenlos zugänglich sein und als sichere, abschliessbare
und gedeckte Langzeitparkplätze ausgestaltet werden, beispielsweise in gut zugänglichen
Velokellern. Ca. 20% müssen als Kurzzeitparkplätze, nahe bei den Hauseingängen
angeordnet werden.
4.3.5
Induziertes Verkehrsaufkommen
Unter Berücksichtigung des spezifischen Verkehrspotenzials (SVP, siehe Fahrtenmodell der
Stadt Zürich) der Parkfelder in der Tiefgarage ergeben sich für die Erschliessungsstrasse des
Überbauungsplangebiets max. 174 Fahrten pro Tag (vgl. Tabelle 1):
Anwohner
Besucher
Anzahl
Anwohnerparkfelder
SVP
Anwohner
(Annahme)
Fahrten
Anwohner
Anzahl
Besucherparkfelder
SVP Besucher
(Annahme)
Fahrten
Besucher
60
2.5
150
6
4
24
Gesamttotal Fahrten Überbauungsplan Heulosen
174
Tabelle 1 : Verkehrsaufkommen Planungsgebiet Heulosen
Im Vergleich zur heutigen Situation nimmt der Verkehr auf den Erschliessungstrassen zum
Planungsgebiet an die 174 Fahrten pro Tag zu. Aufgrund der vorgenommen Verkehrszählung
wird davon ausgegangen, dass ca. 80% davon über die Rütelistrasse erfolgen werden.
Ausgehend von rund 0.5 Fahrten / Abstellplatz für Anwohner in der Morgenspitzenstunde
gemäss Zürcher Fahrtenmodell ergibt das auf der Rütelistrasse eine zu erwartende
Mehrbelastung von 24 Fahrten in diesem Zeitraum. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wird
für das bestehende Strassennetz als verträglich beurteilt.
4.4
Umwelt
Im ganzen Geltungsbereich sind Hochbauten so zu konzipieren, dass sie betreffend des
Energieverbrauchs dem jeweils gültigen MINERGIE-Standard gleichkommen.
4.5
Etappierung
Wird die Überbauung in Etappen realisiert, dann ist die Umgebungsgestaltung nach jeder
Etappe so auszubilden und abzuschliessen, dass die Überbauung in ihrer Erscheinung als
fertigerstellt in Erscheinung tritt.
4.6
Schlussbestimmungen
Der Überbauungsplan tritt nach Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt
Gemeindeversammlung in Kraft. Änderung oder Aufhebung des Verfahrens bedarf des
gleichen Verfahrens wie der Erlass des Überbauungsplans.
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5
Planungsverfahren
Die Vertreter von Gemeinde und Kanton wurden in einem frühen Stadium der
Projektentwicklung in den Entwurfs- und Planungsprozess involviert. Die Mitwirkung sowie die
öffentliche Auflage wurden parallel durchgeführt. Wie auf die entsprechenden Begehren
eingegangen wurde ist nachfolgend erläutert.
5.1
Mitwirkung
5.1.1
Öffentliche Informationsveranstaltung
Vorgängig zum eigentlichen Mitwirkungsverfahren wurde am 28. November im Saal des
Restaurants Adler in Schwanden eine öffentliche Informationsveranstaltung zur
Projektentwicklung durchgeführt. Dabei wurden den Anwohnern über die konzeptionellen
Überlegungen als Grundlage des vorliegenden Überbauungsplanes in Kenntnis gesetzt.
5.1.2
Mitwirkung
Folgt sobald vorliegend.
5.2
Öffentliche Auflage
Folgt sobald vorliegend.
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6
Schlussfolgerungen
Der Überbauungsplan Heulosen schafft die Grundlage für eine zeitgemässe Entwicklung des
Planungsgebiets. Neben der guten städtebaulichen und architektonischen Situation werden
hohe Ziele bezüglich der Erschliessung sowie der Freiraumgestaltung gesetzt.
Durch die Vorgaben in Bezug auf die Qualitätssicherung kann die Realisierung der
Projektziele, sowohl im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens, als auch in der weiteren
Entwicklung, garantiert werden. Dies schafft für die Gemeinde die Gewissheit, dass die
Entwicklung mit der angebrachten grossen Sorgfalt erfolgt und ein Projekt von erhöhter
städtebaulicher Qualität realisiert wird.
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