Vorschriften für das Fangpersonal Betrieb: Datum 1. Ausstallen: Herde / Einstallung: Datum 2. Ausstallen: Unterschrift Betriebsführer: Datum 3. Ausstallen: Hygienevorschriften: → → → → → → → Vor dem Betreten der Stallungen Überbekleidung anziehen! Straßenschuhe wechseln – Stallschuhe anziehen Durch die Desinfektionswanne/-matte steigen Im Stall ist Rauchen und Essen verboten Nach dem Verlassen der Stallungen durch die Desinfektionswanne/-matte steigen Hände reinigen und desinfizieren Durchfallerkrankungen sind dem Betriebsleiter zu melden Umgang mit den Tieren Bei der Verladung darf keine Gewalt angewendet werden! Die Tiere dürfen nicht unnötig verängstigt werden oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zugefügt werden! Es ist verboten, → Geflügel zu schlagen oder zu treten. auf besonders empfindliche Körperteile Druck auszuüben, der für die Tiere unnötige Schmerzen oder Leiden → verursacht. → Treibhilfen mit spitzen Enden zu verwenden. → Tiere an Kopf, Gefieder, Flügel, Schwanz oder Ständer zu zerren oder zu ziehen. Treibhilfen wie Treibbretter oder Treibpaddel dürfen nur tierschonend verwendet werden. Das Fangen der Tiere darf nur bei angemessener Beleuchtung erfolgen Name des Kolonnenführers: Unterschrift: Jeder Fänger muss vor dem Fangen von Schlachtgeflügel durch die folgende Unterschrift dokumentieren, dass er im Umgang mit Schlachtgeflügel vom Kolonnenführer oder dem Tierhalter unterwiesen worden ist: Name: Unterschrift: Name: Unterschrift: Name: Unterschrift: Name: Unterschrift: Name: Unterschrift: Name: Unterschrift: Name: Unterschrift: Name: Unterschrift: Name: Unterschrift: Name: Unterschrift: Seite 1 von 1