Nicht mehr Tiere im Stall – aber eine Pufferregelung

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MEDIEN-INFO
4. Internationale Fachmesse für Nutztierhaltung, landwirtschaftliche
Produktion, Spezialkulturen und Landtechnik
St.Gallen, 26. – 29. Februar 2004
Fachtext
Erhöhte Sitzebenen für Mastpoulets
Hühner benutzen im allgemeinen gerne erhöhte Sitzstangen, um sich
dort auszuruhen. Wegen ihres relativ grossen Gewichtes und speziellen Körperbaus sind jedoch Mastpoulets oft nicht in der Lage, erhöhte
Sitzstangen zu erreichen und auf ihnen zu ruhen.
Versuche
Das Zentrum für tiergerechte Haltung für Geflügel und Kaninchen (ZTHZ)
und das Aviforum (ehemals Geflügelzuchtschule) in Zollikofen (BE) haben
gemeinsam mit dem BLW und den Mastorganisationen Versuche mit verschiedenen Sitzgelegenheiten bei verschiedenen Mastpouletrassen, sogenannten Masthybriden, angestellt. Es zeigte sich, dass sich eigentliche
Sitzstangen nur für die lebhafteren, langsamer wachsenden Hybriden eignen, während die relativ trägen, schnell wachsenden erhöhten Sitzebenen
oder Podeste besser annehmen. Es bedarf jedoch Aufstiegsrampen, damit
die Tiere auf die etwa 45 cm hohen Sitzgelegenheiten gelangen. Einzelne
Tiere besteigen schon im Alter von wenigen Tagen die Sitzgelegenheiten.
Die Anzahl Tiere, welche die Sitzgelegenheiten aufsucht, nimmt schnell zu.
Die langsam wachsenden Hybriden suchen sie später auf als die schnell
wachsenden. Bis etwa zum 20sten Lebenstag sind die Tiere nur tagsüber
oben, danach vermehrt auch während der Nacht.
Annahme durch Tiere als Voraussetzung für Bewilligung
Der Bund unterstützt Landwirte mit besonders tiergerechten Ställen mit
Direktzahlungen. Darunter fallen auch Ställe für Mastpoulets, wenn sie über
einen genügend grossen Aussenklimabereich (überdachter Auslauf) verfügen sowie über Sitzgelegenheiten auf verschiedenen Höhen, welche dem
Verhalten und den physischen Fähigkeiten der Tiere angepasst sind. Das
Mitmachen am Programm ist freiwillig. Bisher war es allerdings in der Praxis sehr unklar, welche Anforderungen an angepasste Sitzgelegenheiten
für Mastpoulets gestellt werden.
Auf Grund der Resultate der erwähnten Versuche müssen Sitzgelegenheiten so beschaffen sein, dass sich zu irgend einer Zeit des 24-Stunden Tages mindestens zehn Prozent der Tiere dort aufhalten. So lautet die Forderung des für die Bewilligung zuständigen Bundesamtes für Veterinärwesen.
Noch ist allerdings offen, ab welchem Lebenstag diese Regelung gilt. Für
die Zulassung angepasster Sitzgelegenheiten soll jedenfalls in Praxisstäl1
len die Anzahl Tiere, die sich auf den Sitzflächen befinden, gezählt werden.
Erste, definitive Bewilligungen sollen anfangs des Jahres 2004 ausgestellt
werden. Da sich die Sitzgelegenheiten für schnell und langsam wachsende
Hybride nicht gleich gut eignen, ist die Bewilligung an die Art der Masthühner gebunden.
Nicht mehr Tiere im Stall – aber eine Pufferregelung
Natürlich ist es nicht so, dass jeder Landwirt seine eigene Art von Sitzgelegenheiten erfindet. Es sind die Mastorganisationen, welche in den letzten
Jahren solche Sitzgelegenheiten entwickelt und zur Bewilligung angemeldet haben. Ziel der Sitzgelegenheiten ist es nicht – wie es sich vielleicht
mancher Praktiker wünscht – auf diese Art mehr Tiere auf derselben
Grundfläche einstallen zu dürfen. Auch wenn die Fläche unter den Sitzgelegenheiten den Hühnern weiterhin zur Verfügung stehen muss, darf die
Fläche der erhöhten Sitzgelegenheiten nicht zur Stallfläche hinzu gezählt
werden. Weiterhin gilt die Vorschrift der Tierschutz-Verordnung, wonach in
grossen Ställen nicht mehr als 30 Kilogramm Tier je Quadratmeter Stallfläche gehalten werden dürfen. Die Tiere wachsen sehr schnell, und je nachdem wie schwer sie sind, dürfen mehr oder weniger pro Quadratmeter gehalten werden.
In der Regel werden die Mastpoulets mit einem Gewicht von etwa zwei
Kilogramm geschlachtet, das sie in etwa sechs Wochen erreichen. Pro
Quadratmeter können dann höchstens 15 Tiere gehalten werden. Mit den
angepassten erhöhten Sitzgelegenheiten dürfen die Mastbetriebe eine Pufferregelung in Anspruch nehmen, die sich aus der Tierschutzverordnung
ableitet und die zwei Bedingungen formuliert: Im Durchschnitt der letzten
sieben Umtriebe dürfen maximal 30 Kilogramm pro Quadratmeter und in
keinem dieser Umtriebe 33 Kilogramm pro Quadratmeter oder mehr gehalten worden sein.
Vorteile
Gemäss Auskunft von Dr. Hans Oester vom Zentrum für tiergerechte Haltung verhelfen die erhöhten Sitzflächen den Tieren zu mehr Bewegung und
ermöglichen ihnen, Unterschiede im Mikroklima des Stalles zu nutzen. Stefan Würth von der FRIFAG sieht auch einen Vorteil darin, dass die Tiere
mehr Fläche zu Verfügung haben und die Einstreu sauberer bleibt. Die
FRIFAG bringt die Sitzflächen immer entlang einer Fensterseite an, da sie
sich dort zum Ausstallen der Tiere und zur Reinigung leicht an der Wand
hochklappen und befestigen lassen. In der Mitte des Stalles müsste man
dazu die Gestelle an die Decke hochziehen. Obwohl der Boden der Gestelle ein Rost ist und somit der Kot hindurch fällt, sind die Tiere auf dem Rücken kaum verschmutzt. Der Rost bietet gegenüber einer festen Fläche
den Vorteil, dass sich darunter im Sommer die Wärme nicht anstaut.
Es ist kaum möglich, den Vorteil, welche erhöhte Sitzflächen Mastpoulets
bieten, zu quantifizieren. Die Annahme durch die Tiere zeigt jedoch, dass
sie einem Bedarf der Tiere und ihren Verhaltensmöglichkeiten entsprechen.
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Weitere Informationen
Olma Messen St.Gallen
Tier&Technik
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Tel. +41 71 242 01 99
Fax +41 71 242 01 02
[email protected]
www.olma-messen.ch
St.Gallen, Januar 2004
Autor: Michael Götz (Dr. Ing. Agr.), 9034 Eggersriet
Bildlegenden (Bilder auf CD-ROM "Bilder_Mastpoulets")
(Fotos: Michael Götz)
Abbildung 17
Sitzstangen eignen sich für robuste, langsam wachsende Masthybriden (System
der SEG).
Abbildung 18
Schwere, schnell wachsende Masthybriden können sich kaum auf Sitzstangen
halten und benutzen Sitzflächen (System der FRIFAG).
Abbildung 19
Schwere Masthybriden fliegen nicht auf die erhöhten Sitzflächen, sondern benötigen eine Auf- und Abstiegsrampe (System der FRIFAG).
Abbildung 20
Voraussetzung für die Bewilligung von Sitzflächen ist, dass sich zu irgend einem
Zeitpunkt des Tages mindestens 10 Prozent der Tiere dort aufhalten.
Abbildung 21
Die Sitzflächen (System FRIFAG) lassen sich zum Ausstallen der Tiere und zur
Stallreinigung leicht an der Wand hochklappen und reinigen.
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