MEDIEN-INFO 4. Internationale Fachmesse für Nutztierhaltung, landwirtschaftliche Produktion, Spezialkulturen und Landtechnik St.Gallen, 26. – 29. Februar 2004 Fachtext Erhöhte Sitzebenen für Mastpoulets Hühner benutzen im allgemeinen gerne erhöhte Sitzstangen, um sich dort auszuruhen. Wegen ihres relativ grossen Gewichtes und speziellen Körperbaus sind jedoch Mastpoulets oft nicht in der Lage, erhöhte Sitzstangen zu erreichen und auf ihnen zu ruhen. Versuche Das Zentrum für tiergerechte Haltung für Geflügel und Kaninchen (ZTHZ) und das Aviforum (ehemals Geflügelzuchtschule) in Zollikofen (BE) haben gemeinsam mit dem BLW und den Mastorganisationen Versuche mit verschiedenen Sitzgelegenheiten bei verschiedenen Mastpouletrassen, sogenannten Masthybriden, angestellt. Es zeigte sich, dass sich eigentliche Sitzstangen nur für die lebhafteren, langsamer wachsenden Hybriden eignen, während die relativ trägen, schnell wachsenden erhöhten Sitzebenen oder Podeste besser annehmen. Es bedarf jedoch Aufstiegsrampen, damit die Tiere auf die etwa 45 cm hohen Sitzgelegenheiten gelangen. Einzelne Tiere besteigen schon im Alter von wenigen Tagen die Sitzgelegenheiten. Die Anzahl Tiere, welche die Sitzgelegenheiten aufsucht, nimmt schnell zu. Die langsam wachsenden Hybriden suchen sie später auf als die schnell wachsenden. Bis etwa zum 20sten Lebenstag sind die Tiere nur tagsüber oben, danach vermehrt auch während der Nacht. Annahme durch Tiere als Voraussetzung für Bewilligung Der Bund unterstützt Landwirte mit besonders tiergerechten Ställen mit Direktzahlungen. Darunter fallen auch Ställe für Mastpoulets, wenn sie über einen genügend grossen Aussenklimabereich (überdachter Auslauf) verfügen sowie über Sitzgelegenheiten auf verschiedenen Höhen, welche dem Verhalten und den physischen Fähigkeiten der Tiere angepasst sind. Das Mitmachen am Programm ist freiwillig. Bisher war es allerdings in der Praxis sehr unklar, welche Anforderungen an angepasste Sitzgelegenheiten für Mastpoulets gestellt werden. Auf Grund der Resultate der erwähnten Versuche müssen Sitzgelegenheiten so beschaffen sein, dass sich zu irgend einer Zeit des 24-Stunden Tages mindestens zehn Prozent der Tiere dort aufhalten. So lautet die Forderung des für die Bewilligung zuständigen Bundesamtes für Veterinärwesen. Noch ist allerdings offen, ab welchem Lebenstag diese Regelung gilt. Für die Zulassung angepasster Sitzgelegenheiten soll jedenfalls in Praxisstäl1 len die Anzahl Tiere, die sich auf den Sitzflächen befinden, gezählt werden. Erste, definitive Bewilligungen sollen anfangs des Jahres 2004 ausgestellt werden. Da sich die Sitzgelegenheiten für schnell und langsam wachsende Hybride nicht gleich gut eignen, ist die Bewilligung an die Art der Masthühner gebunden. Nicht mehr Tiere im Stall – aber eine Pufferregelung Natürlich ist es nicht so, dass jeder Landwirt seine eigene Art von Sitzgelegenheiten erfindet. Es sind die Mastorganisationen, welche in den letzten Jahren solche Sitzgelegenheiten entwickelt und zur Bewilligung angemeldet haben. Ziel der Sitzgelegenheiten ist es nicht – wie es sich vielleicht mancher Praktiker wünscht – auf diese Art mehr Tiere auf derselben Grundfläche einstallen zu dürfen. Auch wenn die Fläche unter den Sitzgelegenheiten den Hühnern weiterhin zur Verfügung stehen muss, darf die Fläche der erhöhten Sitzgelegenheiten nicht zur Stallfläche hinzu gezählt werden. Weiterhin gilt die Vorschrift der Tierschutz-Verordnung, wonach in grossen Ställen nicht mehr als 30 Kilogramm Tier je Quadratmeter Stallfläche gehalten werden dürfen. Die Tiere wachsen sehr schnell, und je nachdem wie schwer sie sind, dürfen mehr oder weniger pro Quadratmeter gehalten werden. In der Regel werden die Mastpoulets mit einem Gewicht von etwa zwei Kilogramm geschlachtet, das sie in etwa sechs Wochen erreichen. Pro Quadratmeter können dann höchstens 15 Tiere gehalten werden. Mit den angepassten erhöhten Sitzgelegenheiten dürfen die Mastbetriebe eine Pufferregelung in Anspruch nehmen, die sich aus der Tierschutzverordnung ableitet und die zwei Bedingungen formuliert: Im Durchschnitt der letzten sieben Umtriebe dürfen maximal 30 Kilogramm pro Quadratmeter und in keinem dieser Umtriebe 33 Kilogramm pro Quadratmeter oder mehr gehalten worden sein. Vorteile Gemäss Auskunft von Dr. Hans Oester vom Zentrum für tiergerechte Haltung verhelfen die erhöhten Sitzflächen den Tieren zu mehr Bewegung und ermöglichen ihnen, Unterschiede im Mikroklima des Stalles zu nutzen. Stefan Würth von der FRIFAG sieht auch einen Vorteil darin, dass die Tiere mehr Fläche zu Verfügung haben und die Einstreu sauberer bleibt. Die FRIFAG bringt die Sitzflächen immer entlang einer Fensterseite an, da sie sich dort zum Ausstallen der Tiere und zur Reinigung leicht an der Wand hochklappen und befestigen lassen. In der Mitte des Stalles müsste man dazu die Gestelle an die Decke hochziehen. Obwohl der Boden der Gestelle ein Rost ist und somit der Kot hindurch fällt, sind die Tiere auf dem Rücken kaum verschmutzt. Der Rost bietet gegenüber einer festen Fläche den Vorteil, dass sich darunter im Sommer die Wärme nicht anstaut. Es ist kaum möglich, den Vorteil, welche erhöhte Sitzflächen Mastpoulets bieten, zu quantifizieren. Die Annahme durch die Tiere zeigt jedoch, dass sie einem Bedarf der Tiere und ihren Verhaltensmöglichkeiten entsprechen. 2 Weitere Informationen Olma Messen St.Gallen Tier&Technik Splügenstrasse 12, Postfach, CH-9008 St.Gallen Tel. +41 71 242 01 99 Fax +41 71 242 01 02 [email protected] www.olma-messen.ch St.Gallen, Januar 2004 Autor: Michael Götz (Dr. Ing. Agr.), 9034 Eggersriet Bildlegenden (Bilder auf CD-ROM "Bilder_Mastpoulets") (Fotos: Michael Götz) Abbildung 17 Sitzstangen eignen sich für robuste, langsam wachsende Masthybriden (System der SEG). Abbildung 18 Schwere, schnell wachsende Masthybriden können sich kaum auf Sitzstangen halten und benutzen Sitzflächen (System der FRIFAG). Abbildung 19 Schwere Masthybriden fliegen nicht auf die erhöhten Sitzflächen, sondern benötigen eine Auf- und Abstiegsrampe (System der FRIFAG). Abbildung 20 Voraussetzung für die Bewilligung von Sitzflächen ist, dass sich zu irgend einem Zeitpunkt des Tages mindestens 10 Prozent der Tiere dort aufhalten. Abbildung 21 Die Sitzflächen (System FRIFAG) lassen sich zum Ausstallen der Tiere und zur Stallreinigung leicht an der Wand hochklappen und reinigen. 3