Informationen Haben Sie vereinbart, ein Gebäudehandbuch durch die Bauausführenden erstellen zu lassen? » Moderne Sanierungen, deren Baumaterialien und Technik sind sehr komplex. Wie bei Ihrem Auto sollten Sie deshalb wissen, wann welche Wartungsintervalle anstehen und worauf Sie „im Betrieb“ achten müssen. » Das Gebäudehandbuch dokumentiert, welche Materi alien und Hilfsstoffe verwendet und eingebaut wurden und enthält alle Sicherheitsdatenblätter. Die in der Bauausführung erreichte Qualität wird beschrieben, geprüft und nachgewiesen. Dadurch können Mängel und Risiken ausgeschlossen werden, andererseits wird die erreichte Qualität gegenüber Dritten transparent gemacht. Erforderliche Wartungsintervalle werden aufgezeigt. Sind vor Planungsbeginn bereits mögliche Förderun gen des Bauvorhabens in Betracht gezogen worden oder wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechung durchgeführt? » Es besteht seit März 2011 für Bauherren wieder die Möglichkeit, KfWFörderungen als Kredite oder Zu schüsse, auch für Sanierungsmaßnahmen, in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu erhalten sie unter www.kfw.de Si n d vor der Vergabe des A u ftrages an di e Handw er ker exakt e bau phys i kal i s che un d en ergeti s che Vorga ben gemacht worden und sind diese Energiestan dards i n Verträgen fes tges ch ri eben? » Beispiel: Bestehen Vorgaben, dass alle Bauteile und die verwendeten Materialien den Standards eines KfW Effizienzhauses (Garantie eines niedrigen Endenergie bedarfs bei Heizung und Warmwasser) angepasst sind? Im Rahmen der Klimaschutzaktivitäten des Landkreises kommt dem Bereich Bauen und Sanieren eine besondere Bedeutung zu, denn 35% des Endenergieverbrauchs im Landkreis Ostallgäu gehen auf Privathaushalte zurück. Hierbei entfallen laut Bundesministerium für Umwelt ungefähr 75% des Energieverbrauchs auf die Beheizung von Räumen. Der Landkreis Ostallgäu hat sich deshalb im Sinne seiner Vorbildrolle gegen über dem Bürger ent schlossen, bei den land kreiseigenen Liegenschaften nur noch im Passivhaus standard zu sanieren oder neu zu bauen. Kooperationspartner Klimaschutz ist vor allem im Bereich Bauen und Sanieren eine Querschnittsaufgabe. Zu unseren Partnern zählen » Sie, als Bauherr, » die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis und » eza! Energie und Umweltzentrum Allgäu Ansprechpartner Landratsamt Ostallgäu Bauamt Thomas Reger Schwabenstraße 11 · 87616 Marktoberdorf Tel. 08342·911 398 [email protected] www.ostallgaeu.de Ostallgäuer BauherrenCheckliste Klimaschutz durch nachhaltiges Bauen & Sanieren Ostallgäuer BauherrenCheckliste Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sanierung Schritt für Schritt wer sich zu einer energieeffizien ten Sanierung seiner Immobilie entschließt, tut gut daran, sich umfassend zu informieren. Über die kosten Landrat Johann Fleschhut und losen eza!Ener Thomas Reger, Leiter des Bauamtes gieberatungen in vielen Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Ostallgäu ist dies ohne Weiteres unter der Servicetele fonnummer 0831· 9602860 oder über das Internet un ter www.eza.eu möglich. Auch die Energieberater Ihrer Gemeinde unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ih rer energieeffizienten Neubau oder Sanierungsmaßnah me. Wurde bereits eine Energiebilanz für das Gebäude erstellt und ist diese plausibel? » Mittels Energieausweis werden die energetischen Mängel eines Hauses aufgezeigt und Maßnahmen dar gelegt, mit denen die Energiebilanz des Gebäudes ver bessert werden kann. » Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Ver brauchsausweis und den Bedarfsausweis. » Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grund lage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird. » Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzer verhalten abhängig. Mit unserer KurzCheckliste "Energieeffiziente Sanie rung" möchten wir Ihnen zusätzlich vorab einige wichti ge Punkte für die Planungs und Ausführungsphase einer gelungenen Sanierung nennen. Eine fachgerecht durch geführte Sanierung schont nicht nur das Klima und die Umwelt, sondern nachhaltig auch Ihren Geldbeutel. Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Baumaßnahme ein gutes Gelingen. Johann Fleschhut, Landrat Sind die geplanten Energiesparmaßnahmen an zu künftig geplante Sanierungsmaßnahmen gekoppelt? » Beispiel: Ist beim Austausch der Fenster die Einbautie fe auf eine evtl. später geplante Wärmedämmung der Fassade abgestimmt? Sind alle Bauteilverbindungen sorgfältig geplant und die Baumaterialien aufeinander abgestimmt? » Konventioneller Montageschaum garantiert keine dau erhaften luftdichten Anschlüsse im Fensterbereich! » Nur spezielle Dichtungsbänder helfen Schimmelbil dung, ungewünschten Feuchtetransport und Energie verlust durch undichte Anschlussfugen zu verhindern. Sind Qualitätskontrollen im Bauablauf und nach der Baumaßnahme vorgesehen und erfolgen diese durch speziell qualifizierte Planer oder Architekten? » Es sollte bei einer Sanierung mit Passivhauskomponen ten in jedem Fall ein Luftdichtheitstest (BlowerDoor Test) verbindlich als Qualitätstest vereinbart sein. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen. Durch die Druckdifferenzen wird eine konstante Wind last auf das zu messende Gebäude simuliert. » Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Energieberater und lassen Sie sich ausreichende Referenzen der Bau ausführenden vorweisen! » Die Vereinbarung einer energieverbrauchsorientierten Erfolgskontrolle nach Bauende kann die Qualität der Bauausführung steigern. I s t i h r G e b ä u d e d e n k m a l g e s c h ü t z t ? We l c h e F ö r d e r mittel und Steuervergünstigungen bestehen bei Um bauen oder Sanierung? » Neben der denkmalrechtlichen Erlaubnis ist, um an steuerliche Vergünstigungen zu kommen, vor Bau beginn eine Bescheinigung der Landesamtes für Denk malpflege notwendig, die dann dem Finanzamt vorge legt werden muss. » Bei der Sanierung eines Denkmals zur Eigennutzung können 90 % der Sanierungskosten ab dem Jahr des Abschlusses der Baumaßnahmen und in den folgenden neun Jahren abgesetzt werden. » Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Ho mepage des Bayerischen Landesamtes für Denkmal pflege unter der Internetadresse www.blfd.bayern.de.