Bundestagswahl zweites Blatt Deutschland wir müssen reden

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„D e u t s c h l a n d, w i r m ü s s e n r e d e n !“
GLIEDERUNG
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
XI.
XII.
XIII.
XIV.
XV.
XVI.
XVII.
XVIII.
XIX.
XX.
XXI.
XXII.
Angst vor »dem Islam«
Faktische Außerkraftsetzung bestimmter Grundrechtsartikel, wenn es um die
Ideologie des theofaschistischen »Islams« geht, und daraus zu ziehende
Schlussfolgerung
Aus Gründen der islamischen Lehre fehlgehende Forderung von selbst Muslimen
nach einem »Islam« ohne „Gewaltseuche“
Folgerungen aus der Unabänderlichkeit der islamischen Gewaltlehre
Negierung der Goldenen Regel durch die islamische Ideologie trotz Bestreitens
Bewusst falsch benutzte Zitate zum Nachweis, dass »IS-lam« „Frieden“/“Barmherzigkeit“ sei
In der Ideologie des Islams liegende Gründe für die Angst vor Muslimen
»IS-lam« ist Faschismus pur
Stellung der Juden und Christen im Islam als Leute der Schrift
Im Koran vereinzelt auch enthaltene gewaltfreie Passagen können die zur Glaubenspflicht(!) eines jeden wahren Gläubigen erklärte „Gewaltseuche“ in der
islamischen Lehre gegenüber jedem als „ungläubiger Affe/ungläubiges Schwein“
diffamierten Andersdenkenden nicht aufheben
»Muslimische U-Boote«
Das “Im Koran/in der Bibel steht aber auch …”-Argument
Ablehnung »des IS-lams« wegen seiner gegen die Goldene Regel und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßenden Glaubensverpflichtungen(!)
Terror als Glaubensverpflichtung(!) jedes Muslims nach Allahs und des Propheten
Gebot unter Androhung ewiger Höllenqual für den Fall der Verweigerung des
Glaubensgehorsams
„Islamophobie“
Angst ist allerdings nicht der einzige Grund, auf die erforderliche Auseinandersetzung mit der theofaschistischen Ideologie »des Islams« zu verzichten
„Islamophobie“ ist keine »Muslimophobie« und auch keine Xenophobie
Religionsfreiheit
Gleichbehandlung
Art. 9 II GG Verbot von „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“
»Der Islam« darf von Verfassungs wegen gar nicht zu Deutschland gehören
Folgerungen aus der sich aus seinen ihm heiligen Bücher ergebenden Verfassungswidrigkeit »des Islams« jedweder Provenienz
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»Der Islam« wird mit der ständig zunehmenden Zahl der Muslime in der Bundesrepublik, in
Europa, in der nicht-muslimischen Welt, immer mehr zu einem Problem in unserer, der
europäischen und den anderen »westlichen«, von Kanada über Europa bis Australien reichenden, primär anderen Werten als den islamischen verpflichteten Gesellschaften. Die mit u.a.
dem von muslimischen Funktionären seit Jahrzehnten propagierten „Geburten-Dschihad“1 zu
bekämpfen gesuchte, jedenfalls zurzeit jedoch noch mehrheitlich nicht-muslimische »westliche« Gesellschaft ist auf die durch die schon seit Jahrzehnten bestehenden Bestrebungen zur
Islamisierung Europas aufgenötigte Auseinandersetzung überhaupt nicht vorbereitet. Und sie
ist außerdem mehrheitlich zu bequem oder zu ängstlich, diese schon in Gange befindliche
Auseinandersetzung auch nur anzunehmen, geschweige denn mit dem erforderlichen langen
Atem zu führen.
Man könnte ja möglicherweise – wie das dialog- oder islambesessene, offensichtlich in einem
Paralleluniversum lebende okzidentale politische Naivlingen mit oft einem christlich gegründeten, Gegensätze »glattzubügeln« bemühtem Hang zur Schönfärberei, und bewusste »Islam(Miss-)Versteher« praktizieren, „um des lieben Friedens Willen“ über das Problem »Islam« in
unserer demokratisch verfassten Gesellschaft hinwegsehen – wenn das Ganze nicht verfassungswidrig wäre!
Die politischen Entscheidungsträger in den »westlichen« Gesellschaften ducken sich, wenn
die Thematik des religiös-faschistischen »Islams« auch nur tangiert wird, angesichts des
ständig wachsenden muslimischen Bevölkerungsanteils und dessen damit – zumindest bei
Wahlen – wachsenden politischen Einflusses in ihrem jeweiligen Staat weg. Sie haben keine
Traute, »den Islam« in die Schranken zu weisen!
Ich weiß nicht, ob und welche juristischen Mittel in anderen Staaten dafür zur Verfügung
stehen, die religiös-faschistische Ideologie »des Islams« („Theo-Faschismus“; ähnliche
Wortbildung wie „Theo-Logie“) in die Schranken zu weisen, und »der Islam« ist, wie jede
andere faschistische Ideologie, deswegen eine faschistische Ideologie, weil es faschistisch ist,
von den eigenen Anhängern zu fordern, als „Ungläubige“ bezeichnete Andersdenkende
„rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“, selbst wenn euch das zuwider
ist“. Aber in der Bundesrepublik haben wir sie seit fast siebzig Jahren, genau: seit dem
24.05.1949, als das Grundgesetz in Kraft getreten ist, in Artikel 9, Absatz 2 Grundgesetz
(Art. 9 II GG) einen dafür nicht nur geeigneten, sondern einen zu genau diesem Zweck
geschaffenen Hebel, um zu verhindern, dass je wieder ein Faschismus in Deutschland sein
Haupt erheben könne.
Damals dachte zwar noch niemand an den religiösen Faschismus »des Islams«, sondern nur
an den gerade mit Müh’ und Not überlebten Pestbazillus des säkularen Faschismus der Nazis
»von rechts« und den Faschismus der Kommunisten »von links«. Der Pestbazillus des
Theofaschismus »des Islams« »von oben«, von Allah, trat erst in den 1970er/80er Jahren nach
der massenhaften Anwerbung muslimischer Gastarbeiter und der von ihnen mitgebrachten
Religionsprobleme ganz allmählich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit; vorher hatte man
mit der »geistigen Jauche« des den „Ungläubigen“ nach dem Leben trachtenden islamischen
Theofaschismus keine Berührungspunkte.
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Im Zuge der „demografischen Invasion“ nach Europa soll in Amsterdam, in Brüssel seit 2006, in London, Mailand, Marseille, Paris und
Oslo „Mohammed“ der häufigste Vorname neugeborener Jungen sein. Seit 2009 sei es der häufigste Vorname in England und Wales, seit
2010 in der gesamten EU. Quelle: Katholisches.info “Mohammed häufigster Jungenname in London – Die Zerstörung der europäischen
Völker und Islamisierung Europas” http://www.katholisches.info/2014/08/26/mohammed-haeufigster-jungenname-in-london-diezerstoerung-der-europaeischen-voelker-und-islamisierung-europas/ Ein zum Islam konvertierter Abgeordneter des Europaparlaments
drückte den von muslimischen Funktionären propagierten “Geburten-Dschihad” in einer Sitzung des Parlaments mit den drastischen
Worten aus: “Wir ficken euch weg!”
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Ich werde darlegen, dass in der Bundesrepublik seit Jahrzehnten ein von »Politik« und »Justiz« gedeckter permanenter Verfassungsbruch besteht, wenn es um mit dem verfassungswidrigen »Islam« verknüpfte Belange geht.
»Der Islam« ist deswegen grundgesetzwidrig, weil seine Lehre, seine „Doktrin“, gegen diverse Artikel des Grundgesetzes, insbesondere den den Zentralwert unserer verfassungsmäßigen
Ordnung, die Menschenwürde, garantierenden Artikel 1 Grundgesetz (Art. 1 GG) verstößt,
was ihn juristisch unheilbar verfassungswidrig macht.
Die Konsequenz daraus ist seit dem 24.05.1949, dem Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes, vom Verfassungsgeber selbst gezogen, indem Art. 9 II GG bestimmt:
„Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken
der Völkerverständigung richten, sind verboten.“
Ich werde zeigen, dass sämtliche die Belange »des Islams« fördernden Vereinigungen alle
drei in Art. 9 II GG aufgeführten Verbotskriterien erfüllen und daher nicht erst „zu verbieten“
sind, sondern seit dem 24.05.1949 „verboten“ sind. Obwohl schon einer der in Art. 9 II GG
genannten Gründe ausreichen würde, sind alle drei Verbotsgründe erfüllt.
»Die Politik« und »die Justiz«, und hier insbesondere das Bundesverfassungsgericht,
nehmen das ungerührt hin – und beide begehen damit einen Verfassungsbruch, der schon
seit Jahrzehnten andauert!
Aussicht auf Besserung besteht nicht: „Herr, lass` Hirn regnen!“
1948, als die meisten noch mit dem Forträumen der Kriegstrümmer der zerbombten Städte als
nunmehr die Deutschen selbst bedrückende Hinterlassenschaft der nationalsozialistischen
Herren-Ideologie beschäftigt waren, hatte man sich aufgrund der im deutschen Namen
begangenen Schuld zum Neuanfang in der Bundesrepublik entschlossen, prinzipielle Sperren
gegen jedwede Form des Faschismus und seine Auswirkungen ohne auch nur irgendeine
Ausnahme in die Verfassung einzubauen: Nie wieder sollten Menschen in „zugleich bürokratischsachlich organisierter Lieblosigkeit, Bosheit und Mordgier" – so Alexander Mitscherlich
in seinem Report zur Aufarbeitung des von nationalsozialistisch infizierten und fanatisierten
Ärzten mit ihren Menschenexperimenten begangenen Ärzteunrechts – unmenschlich beispielsweise als zu vernichtende Tiere, als menschliche „Laborratten“, als „Gewürm“ nicht nur
angesehen, sondern dementsprechend behandelt und mit grauenvollem Sadismus „rücksichtslos hingerichtet“ werden können. Nie wieder sollten ohne jegliche ethischen Hemmungen statt Tier- Menschenversuche an aus der Wertegemeinschaft ausgeschlossen Menschen
gemacht werden können.
Als generellen, durch die „Ewigkeitsklausel“ des etwas später noch näher erklärten Artikels
79 III Grundgesetz (Art. 79 III GG) verstärkten Sperrriegel gegen jedwede(!) menschenunwürdige Behandlung beschloss man als Zentralwert unserer Verfassung den ganz bewusst
aus diesem Grund an den Anfang der Verfassung gestellten Art. 1 GG:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der
Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht
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Doch dieser Sperrriegel des Art. 1 GG funktioniert jedenfalls dann nicht mehr, wenn es in
unserer dem Grundgesetz verpflichteten Gesellschaft um »den Islam« geht.
Es gibt diesen Sperrriegel zwar noch, aber er wurde durch stillschweigende Nicht-mehrAnwendung außer Funktion gesetzt, wenn es um die als „Religion“ daherkommende
Ideologie des verbrecherischen, u.a. seinen Anhängern mit der Androhung ewiger Höllenqual für den Weigerungsfall bis zum Beginn des Tages des Jüngsten Gerichts den Judenmord zur religiösen Verpflichtung machenden religiös-faschistischen »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-»IS-lam« geht!
Und das trotz des dagegenstehenden ausdrücklichen Verfassungsgebotes!
Seit Jahrzehnten erleben wir einen permanenten Verfassungsbruch, der vom Bundesverfassungsgericht nicht einmal als solcher erkannt wird, weil er in einem in 1.400 Jahren
Dschihad zerschlissenen Mäntelchen einer „Religion“ daherkommt.
Darauf komme ich nachher noch näher zu sprechen.
Die Bestrebungen zur Islamisierung Europas werden von diversen offiziellen islamischen
Verbänden, darüber hinaus von den Ahmadiyya Muslim Jamaat mit ihrem 100-MoscheenProgramm für Deutschland, der Da’wa- (= „Erweckungs-“) und der Gülen-Bewegung sowie
anderen wie Milli Görüs nicht nur verkündet, sondern von diesen islamischen Einrichtungen
schon längst in Angriff genommen und mit inbrünstigem Glaubenseifer betrieben.
Und sie üben dazu Druck auf »dem Islam« gegenüber kritisch Eingestellte aus:
Der französische Philosoph Robert Redeker lebt seit Jahren nur deswegen mit seiner Familie
in alle vier Wochen ständig gewechselten Wohnungen unter permanentem Polizeischutz, weil
er die Reaktion der Muslime auf ein von Papst Benedikt XVI. in seiner Regensburger Rede
verwendetes Zitat des vor 600 Jahren in Byzanz regiert habenden Kaisers Manuel Paleologus
II. „Zeig mir doch, was Mohammed Neues gebracht hat, und da wirst du nur Schlechtes und
Inhumanes finden wie dies, dass er vorgeschrieben hat, den Glauben, den er predigte, durch
das Schwert zu verbreiten“ in seinem im FIGARO publizierten Aufsatz „Was soll die freie
Welt angesichts der islamistischen Einschüchterungsversuche tun?“ mit dem Satz kommentiert hatte: „Der Westen steht unter der ideologischen Überwachung des Islam.“
Allein dafür trachten ihm fanatische Muslime nach dem Leben, das sie aufgrund nach
islamischer Glaubensüberzeugung erlassenen Todes-Fatwas vielen, wie beispielsweise – um
nur die prominentesten Opfer in westlichen Gesellschaften zu nennen – Theo van Gogh und
den Redakteuren von CHARLIE HEBDO, schon genommen haben, und das sie dem dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard, der niederländischen Politologin Hirsi Ali, Salman
Rushdie, Hamed Abdel Samad, Sabatina James, Barino Baroum, und anderen, gegen die
ebenfalls Todes-Fatwas ergangen sind, zu nehmen trachten, warum alle die von fanatisierten
Muslimen mit dem Tod Bedrohten seitdem unter dauerndem Polizeischutz leben müssen.
Zur Illustration dessen, was das für den Betroffenen bedeutet, zitiere ich von WIKIPEDIA,
Stichwort „Robert Redeker“:
Im Sommer 2007 schrieb Redeker im Magazin Gazette über sein neues Leben:
„Die Unterdrückung, die auf mir lastet, ist eine Unterdrückung neuer Art, gegen die
der Staat kaum eine Handhabe hat. Eine Unterdrückung des dritten Jahrtausends,
die noch nicht einmal einen Namen hat. Eine unsichtbare Freiheitsberaubung: Ich
sehe weder meine Kerkermeister noch meine möglichen Mörder. Aber ich weiß, es
gibt sie, und sie hindern mich effektiv daran, so zu leben wie meine Mitmenschen, wie
vor dem Artikel im Figaro.“
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Angesichts dieser Sachlage können wir uns nicht ständig in die Furche ducken und so
gegenüber dem aggressiven »IS-lam« unsere Grundrechte preisgeben: insbesondere das der
in Art. 1 Grundgesetz (Art. 1 GG) als Zentralwert unserer grundgesetzlich festgelegten
Werteordnung normierten und durch Art. 79 III GG mit einer „Ewigkeitsklausel“ geschützte Grundrecht der Menschenwürde; Grundrechte, die, wenn es um den „Ungläubige“ als
„geringer als Vieh“, als „rücksichtslos hinzurichtende“ „Affen und Schweine“ diffamierenden, verfassungswidrigen, pseudoreligiös-faschistischen »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«»IS-lam« geht, zu einem Teil schon seit Jahrzehnten als suspendiert anzusehen sind.
Das will nur kein Politiker der etablierten Parteien zugeben – und die Bundesverfassungsrichter erst recht nicht.
Als Beispiel sei auf die inzwischen drei verfehlten Kopftuch-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, mit denen die Menschenwürde der Nicht-Muslime stillschweigend für nicht mehr opportun und daher praktisch obsolet erklärt wurde, denn wäre
die Menschenwürde der Nicht-Muslime mit erwogen worden, dann hätten die Entscheidungen
nicht so ergehen dürfen, wie sie – nun schon dreimal – aus Gründen der von dem Bundesverfassungsgericht so interpretierten „Religionsfreiheit“ für das Tragen des muslimisch gebundenen Kopftuchs ergangen sind.
Das zunächst einmal nur als Andeutung; darüber rege ich mich etwas später noch mehr und
detaillierter auf.
Auf die Gefahren, die Problematik und die Konsequenz ängstlichen Verhaltens hat schon der
im 18. Jahrhundert gelebt habende britische Schriftsteller Edmund Burke mit seiner Ein-SatzErkenntnis hingewiesen:
„Damit das Böse triumphiert, genügt es, dass die Guten nichts tun.“
Und die von der islamischen Doktrin als göttliches Gebot verkündete Verpflichtung,
andere, “wo immer sie gefunden werden”, (nur) deswegen “rücksichtslos hinzurichten”,
weil sie etwas Anderes denken als man selbst, ist nicht nur »bloß« faschistisch, sondern
abgrundtief böse!
Eine solche sowohl gegen die Goldene Regel
„Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst“
sprichwörtlich negativ gewendet formuliert bekannter als
„Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu“
eine solche sowohl gegen die Goldene Regel als auch gegen die von den Muslimen aus
islamideologischen Gründen unter Scharia-Vorbehalt gestellte(!)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO
verstoßende Ideologie wie die »des Islams« kann nicht hingenommen werden!
Zu einer solchen Haltung kann man ja nur aufgrund einer ideologischen “compressio cerebri”,
einer »ideologischen Hirnquetschung«, kommen, unter der »allahgestörte« Muslime offensichtlich leiden, denn wie irre die »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-Ideologie des theofaschistischen »Islams« ist, jeden Nicht-Muslim entsprechend Allahs Wort “rücksichtslos
hinzurichten”, “wo immer er gefunden wird”, “selbst wenn euch das zuwieder ist”, müsste
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allen Muslimen durch eine einfache Überlegung selber klar sein oder wenigstens
klarzumachen sein, wenn sie nicht ideologisch zu verbohrt sind: Wenn ihnen – dazu noch von
ihren eigenen Glaubensgenossen(!) – genau das selber »nur« droht oder Familienangehörigen
schon angetan wurde, was ihr Allah und ihr Prophet ihnen als Allah geschuldete Handlung
als Glaubensprüfung und -verpflichtung und jederzeit zu erbringenden Glaubensbeweis auf
ihr Gewissen vor Allah geladen haben, dann flüchten sie zu Millionen aus ihrem “Haus des
Friedens”.
Und wohin flüchten sie?
Zu uns, den “Ungläubigen”: in das von ihrer Ideologie als solches verteufelte “Haus des
Krieges”.
Irre, irre, irre! Das hat selbst al-Alim, der Allwissende, nicht vorhergesehen. Und sein Prophet
schon gar nicht. Das lag völlig außerhalb ihres Vorstellungsvermögens!
Seit Jahrzehnten haben uns Politik und Justiz in Sachen »Islam« in einen permanenten
Verfassungsbruch der Art. 1 GG (Menschenwürde) und 9 II GG (Verbot von
Vereinigungen, die gegen die Strafgesetze oder die Verfassung verstoßen oder gegen den
Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind) hineinmanövriert.
Die Staatsspitzen in Politik und Justiz – einen treffenderen Ausdruck finde ich leider nicht –
verarschen uns seit Jahren, indem sie das Problem „net amol ignorieren“!
Das notwendige Wissen oder auch nur eine Ahnung um die Ideologie »des Islams« und
deren Gefahren ist bei sowohl »der Politik« als auch bei »der Justiz« so gut wie nicht vorhanden; eine Ausnahme bilden im Bereich der Politik – von einigen durch die Widrigkeiten
der täglichen Auseinandersetzung dazu gereiften Fachleuten von der kommunalpolitischen
Front, wie beispielsweise dem ehemaligen Bezirksbürgermeister von Neukölln, Heinz Buschkowsky, abgesehen – die Politiker der AfD, deren Partei dezidiert gegen »den Islam« Position
bezieht.
Nahm vor dem Aufkommen der AfD ein Politiker das Problem »Islam« als solches überhaupt
wahr, versuchte er es überwiegend mit Gesundbeten, schließlich zählen auch die Stimmen aus
dem muslimischen Lager. Irgendwie werde es schon weitergehen.
Die Gerichte bis rauf zum – im Gegensatz zu den Politikern – nicht von Wählerstimmen abhängigen Bundesverfassungsgericht zeigten sich ebenfalls nicht problembewusst und fällten
nicht nachvollziehbare Entscheidungen, die nur durch das unter den Richtern bestehende
völlige Nicht-Wissen über die Doktrin »des Islams« und ihre durch ihr Nicht-Wissens bedingte Ahnungslosigkeit erklärbar sind.
Ich fühle mich durch das neueste Kopftuch-Urteil des EuGH, dass es sogar privaten
Arbeitgebern erlaubt, ihren Angestellten das unter Berufung auf deren „Religionsfreiheit“
verlangte Tragen von muslimisch gebundenen Kopftüchern zu verbieten, in meiner Rechtsauffassung bestätigt.
Noch vielmehr gilt nach meiner Auffassung diese rechtliche Sicht zum Schutz der politisch
noch unreifen Schüler für den Arbeitgeber Staat als Dienstherr seiner Bediensteten hinsichtlich der von ihm beschäftigten Lehrerinnen und Sozialarbeiterinnen die das jeweilige
Bundesland verklagt hatten und schändlicherweise von dem Bundesverfassungsgericht recht
bekommen hatten. Es wurde „für Recht erkannt“, was offensichtliches Unrecht ist! Um die
für diese von mir vertretene Ansicht zugrundeliegende Argumentation vorwegzunehmen:
Wenn den Frauen das Tragen des muslimisch gebundenen Kopftuchs aus Gründen der
von ihnen für sich reklamierten „Religionsfreiheit“ – die gar nicht so im Grundgesetz
steht, aber über diese Petitesse wollen wir mal großzügig hinwegsehen – erlaubt werden
sollte, dann hätte sich das Bundesverfassungsgericht zunächst einmal fragen müssen, ob
»der IS-lam« überhaupt eine „Religion“ ist. Und selbst wenn es diese Frage im Hinblick
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darauf, dass «der IS-lam« mit seinen 1,4 Mrd. Anhängern als „Weltreligion“ angesehen
wird, mit „Ja“ beantwortet hätte, dann hätte es sich immer noch die nächste Frage
stellen müssen: „Ist »der IS-lam« eine Religion im Sinne des Grundgesetzes?“ Dann
hätte die Antwort ganz klipp und klar lauten müssen: „Nein!“ Denn eine Ideologie, die
gegen diverse Verfassungsartikel verstößt, insbesondere gegen Art. 1 (Menschenwürde),
Art. 2 (allgemeines Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit)
und Art. 3 GG (Gleichbehandlung von Mann und Frau), stellt sich außerhalb der von
dem Grundgesetz geschützten Werteordnung und kann daher nicht als „Religion“ im
Sinne des Art. 4 GG anerkannt werden!
Der weltweit virulente »Islam« schlägt auf das tägliche Leben der Bürger durch. Doch mehrheitlich wollen die Bürger die aufgrund der unvereinbaren gesellschaftlichen Vorstellungen
unausweichlich auf sie zukommende Auseinandersetzung nicht wahrhaben. Sie versuchen, sie
zu ignorieren, zu verdrängen, ihr ängstlich auszuweichen und ergehen sich in AppeasementPolitik, obwohl die Lawine schon den Berg runterkommt.
Es ist purer Faschismus, gegenüber der eigenen Anhängerschaft die Forderung zu
erheben, Andersdenkende „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“.
Es ist und bleibt Faschismus: gleichgültig, ob er weltlich oder als Pseudo-Religion
daherkommt!
Und wenn wir durch den braunen und den roten Faschismus eines gelernt haben, dann ist es
das Wissen, dass gegen jedweden Faschismus, ob er nun von »rechts«, von »links« oder von
»oben« kommt, Appeasement-Politik ein ungeeignetes Mittel ist. Das hatte schon Churchill
erkannt. Er formulierte daher: „Appeasement ist die Fütterung des Krokodils, in der Hoffnung, als letzter gefressen zu werden.“
Mit NPD-Mitgliedern – Mitgliedern einer Partei, in deren Parteiprogramm nicht steht, dass
das, was Hitler nicht zu Ende gebracht hat, die „Endlösung der Judenfrage“, durch rücksichtslosen Mord, „wo immer sie gefunden werden“ zu beenden sei – mit NPD-Mitgliedern würde
sich die Kanzlerin nicht vor dem Brandenburger Tor untergehakt zu einem Pressefoto
hinstellen: mit Verbandsvertretern des theofaschistischen »Islams« hingegen, in dessen den
Muslimen heiligen Büchern die „Endlösung der Judenfrage“ durch tatkräftigen Massenmord als Vorbedingung für den Anbruch des Tages des Jüngsten Gerichts mit der Möglichkeit des Überganges in das Paradies jedem Muslim zur Glaubenspflicht gemacht wird –
ihnen heilige Schriften, von denen sie sich gar nicht lossagen können, da sie Muslime bleiben
wollen – hat sie es nach dem Mord an den Redakteuren von CHARLIE HEBDO getan: Eine
dafür ausgegebene kollektive Aktion aller Parteien mit »muslimischen Sandmännchen qua
Amt« „gegen Hass“, angeregt von und durchgezogen mit Vertretern einer Ideologie, die Hass
als allahgewollte Glaubensvoraussetzung predigt! Die ihre Anhänger glauben machen will,
dass nur derjenige in die oberste Stufe des hundertstufigen Paradieses gelangen könne, der in
Nachfolge ihres Terror-Propheten, der laut einem Hadith von sich bekannte „Ich wurde
siegreich durch Terror“ (Sahih Al Bukhari 4:52:220), im Dschihad Andersgläubige
eigenhändig erschlagen hat.
Man fragt sich, warum Angela Merkel sich der theofaschistischen und daher verfassungswidrigen »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-Ideologie »des Islams« vor dem Brandenburger
Tor zum Unterhaken zur Verfügung gestellt hat: Dummheit kann es nicht gewesen sein, denn
eine promovierte Physikerin ist nicht dumm. Es muss also etwas Anderes gewesen sein.
In Betracht kommen – mit Blick auf die aus dem muslimischen Lager zu gewinnenden
Wählerstimmen2 – Verrat christlicher Überzeugungen aus Berechnung oder auch naives Han2
Laut dem Ergebnis einer repräsentativen Nachwahlumfrage von Data-4U im Auftrag der Union Europäisch-Türkischer Demokraten
(UETD) und des Zentrums für Migration und politische Wissenschaften der Hacettepe Universität in Ankara (HUGO)haben bei der Bundestagswahl 2013 rund 64 % der türkeistämmigen Wähler die SPD gewählt. Dies entspricht rund 425.000 Stimmen für die Sozialdemokraten oder rund 1 Prozentpunkt am Gesamtergebnis der SPD (25,7 %). An zweiter Stelle folgen die Grünen und die Linkspartei mit jeweils 12
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deln aus völliger Uninformiertheit oder aus Interesselosigkeit gegenüber dem drängendsten
Problem, das die Gesellschaft Deutschlands die nächsten drei bis vier Generationen beschäftigen wird.
Ich tippe auf Letzteres, kann ihr das aber letztlich nicht allzu sehr übelnehmen, weil sie noch
nicht Gelegenheit hatte, meine Schriften zur Kenntnis zu nehmen.
Nachfolgend habe ich aufgeschrieben, was mir für die Auseinandersetzung mit »dem Islam«
für Sie zu wissen wichtig erscheint, damit Sie informiert sind und so jede Diskussion bestehen
können.
I. Angst vor »dem Islam«
Der deutsche Komiker Hape Kerkeling bekannte in der ZEIT vom 09.01.08:
„Ich würde und werde mich öffentlich mit dem Islam nicht beschäftigen. Aus Angst.“3
Doch wer nicht kämpft, hat schon von vornherein verloren.
Mit einer angstgeborenen Haltung ist »der Islam« in Deutschland nicht mehr aufzuhalten –
wenn es denn überhaupt noch möglich erscheint.4
Wir haben vermutlich eine vergleichbare Situation zu der in der Weimarer Republik, als ein
Verbot der NSDAP und ihrer Unterorganisationen (auch) nicht mehr hatte durchgesetzt werden können, weil sich die faschistische Bewegung schon zu stark in der Bevölkerung eingenistet und dort gewuchert hatte. Gegen diesen Krebs hatten die Deutschen der damaligen Zeit
nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg, der Zeit der Depression, des Schwarzen Donnertags
(24.10.1929) oder Freitags (25.10.1929) mit dem Zusammenbruch der Weltwirtschaft („Weltwirtschaftskrise“) keine alle umfassende Chemotherapie zur Hand.
II. Faktische Außerkraftsetzung bestimmter Grundrechtsartikel, wenn es um die Ideologie des theofaschistischen »Islams« geht, und daraus zu ziehende Schlussfolgerung
So wurde dann durch die Nazis die Verfassung außer Kraft gesetzt – wie sie es jetzt auch
schon bezüglich der Artikel 1 (Menschenwürde), 2 II (Recht auf körperliche Unversehrtheit), 3 (Gleichberechtigung), 4 (die daraus abgeleitete „Religionsfreiheit“ nur im Rahmen
des Grundgesetzes) und 9 II GG (Verbot von Vereinigungen, „deren Zwecke oder deren
Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“) zwar nicht durch
Änderung der Verfassungsartikel, sondern ganz einfach faktisch stillschweigend durch
Nichtanwendung oder nicht richtige Anwendung der genannten Artikel der Fall ist, wenn es
um die Ideologie »des Islams« geht. Diese genannten Grundrechte, die anerkannter Teil
unserer „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ sind, werden auf dem Altar der
% und die CDU/CSU mit etwa 7 %. Die BIG Partei haben 3 % der wahlberechtigten Türkeistämmigen gewählt. Die FDP ist unter den
Sonstigen (2 %) zu finden. http://www.migazin.de/2013/10/30/bundestagswahl-2013-so-haben-deutsch-tuerken-gewaehlt/
3
ZEIT ONLINE vom 09.01.08: „»Vor allem bin ich nicht ich«” http://www.zeit.de/2006/46/Kerkeling-Interview/komplettansicht
4
Laut aller Prognosen wird der muslimische Bevölkerungsanteil von zurzeit 5 % bis 2030 – also schon in 15 Jahren – auf mindestens 10 %
angewachsen sein. Der von muslimischen Politikern propagierte „Geburten-Dschihad“ – „»Was den Türken 1685 vor Wien nicht gelang,
werden die Lenden unserer jungen Männer schaffen«“ – zielt in die gleiche Richtung: die Abschaffung der demokratischen europäischen
Gesellschaften durch den sie übernehmenden »Islam«.
Giordano, R.: "Nicht die Moschee, der Islam ist das Problem", in: "Der Moscheestreit – Eine exemplarische Debatte über Einwanderung
und Integration", Hrsg. Sommerfeld, F., Köln 2008, S. 37-51 (44)
Ein zum Islam konvertierter Abgeordneter des EU-Parlaments in einer Parlamentssitzung: “Wir ficken euch weg!” ZEIT ONLINE
Leserartikelblog vom 25.08.09: „Das Osmanenreich“ http://community.zeit.de/user/loki45/beitrag/2009/08/25/das-osmanenreich
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Menschenwürde geopfert, indem die theofaschistische »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-Ideologie »des Islams« sogar noch staatlicherseits finanziell und ideell unterstützt wird, indem
beispielsweise an Universitäten Lehrstühle zur Ausbildung von Theologie-Lehrern eingerichtet werden, die dann die wegen ihres Verstoßes gegen die Menschenwürde verfassungswidrige Ideologie Schülern in Deutschland im „bekenntnisgebundenen muslimischen Religionsunterricht“ beibringen dürfen – und so die Schüler in der falschen Annahme bestärken,
dass die Ideologie des »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-»Islams« zwangsläufig verfassungskonform sein müsse: da sie ja mit staatlicher Billigung und Förderung in den Schulen gelehrt
werde: alles in Ordnung, alles bestens.
Indem man das Konfliktpotential der islamischen Ideologie als Pestbazillus für jede
demokratische Ordnung sich in unsere Gesellschaft ausbreiten lässt, gibt man seine
Grundwerte und damit letztlich die Substanz unserer „freiheitlich-demokratischen
Grundordnung“ auf!
Wir müssen es, leidvoll erfahrungsgestärkt, dieses Mal angesichts der Bedrohung durch die
nunmehr religiös-faschistische (weil „den Ungläubigen“ nach dem Leben trachtende und ihre
„rücksichtslose Hinrichtung“ propagierende und das von den wahren Muslimen sogar als
Glaubensverpflichtung und -beweis fordernde), aber halt ebenfalls faschistische Ideologie,
die sich seit einigen Jahrzehnten in unserem Land breit gemacht hat, besser machen als unsere
Väter und Großväter und unsererseits nun den von unseren Vätern und Großvätern mehrheitlich leider nicht aufgebrachten Mut aufbringen, um unsere demokratischen Grundwerte
und damit insbesondere unsere nicht unbedingt von dem je einzelnen Muslim, aber von der
Lehre („Doktrin“) des »Islams« den Nicht-Muslimen gegenüber verweigerte Menschenwürde und die unserer Mitmenschen zu verteidigen.
Kurz: Wir müssen unsere demokratischen Grundwerte und insbesondere unsere uns
von der islamischen Doktrin verweigerte Menschenwürde gegen den islamischen
Theofaschismus offensiv verteidigen!
Aufgrund ähnlicher Erfahrungen wie Hape Kerkeling, kam sein Kollege Dieter Nuhr zu dem
Schluss: “Zum ersten Mal seit 1945 muss man aufpassen, was man sagt. Ansonsten muss
man Angst haben, dass man physische Gewalt erleidet. Und das ist ja richtig. Da kann
doch keiner sagen, das stimmt nicht. Es ist Realität. Und dass die meisten anderen Kollegen
da die Augen verschließen und sagen, das sei ja islamophob, das ist natürlich sehr bequem. So
wird das Geschäftsmodell des Bessermenschentums gerettet.“5
Der Marseiller Großmufti Soheib Bencheikh hatte schon sieben Jahre vor der Äußerung
von Hape Kerkeling, 2001, in einem Fernsehinterview bekannt:
„Ich hätte auch Angst vor dem Islam, wenn ich kein Muslim wäre.“6
III. Aus Gründen der islamischen Lehre fehlgehende Forderung von selbst Muslimen
nach einem »Islam« ohne „Gewaltseuche“
Der ägyptische Staatspräsident und Muslim as/al-Sisi hatte im Rahmen der von ihm der
höchsten sunnitischen Autorität, den Professoren der al-Azhar Moschee und Universität in
Kairo, am muslimischen Neujahrstag 2015 gehaltenen Philippika mit den Worten ins Gewissen zu reden versucht:
DIE WELT vom 26.10.14: „Herr Nuhr, sind Sie ein islamophober Hassprediger?“
http://www.welt.de/politik/deutschland/article133657850/Herr-Nuhr-sind-Sie-ein-islamophober-Hassprediger.html
6
Rohe, Mathias: „Multikulturalität und/oder Leitkultur in der Europäischen Union“
http://www.zr2.jura.uni-erlangen.de/islamedia/publikation/Koenigstein%20090902.pdf z.Zt. nicht mehr aufrufbar
5
10
„Es geht nicht an, dass der Islam vom Rest der Welt als Quelle der Angst,
der Gefahr des Mordens und der Zerstörung wahrgenommen wird. Unmöglich!“7
Darum hatte al/as-Sisi den Professoren deutlich zu machen versucht, dass es ihre Aufgabe
sei, durch eine von u.a. ihm den religiösen Führern des Sunni-Islams abverlangte „religiöse
Revolution“ dafür zu sorgen, dass dieser Zustand geändert werde.
Die von glaubenstreuen Muslimen wegen ihrer Anlage im Koran als göttlichen Ursprungs und
Ausfluss des von Mohammed interpretierten und vorgelebten Allah-Rechts empfundene und
daher von ihnen als über dem Grundgesetz stehend angesehene Scharia, die als untrennbarer Teil zur islamischen Doktrin gehört – denn es gibt keinen »Islam« ohne Scharia,
wie es ja auch keinen Staat ohne ein das Zusammenleben seiner Bürger regelndes staatliches Recht gibt! –, das Alla-Recht, das von den Muslimen in mehreren Anläufen schon in
Frankreich, Italien, Dänemark, Großbritannien (wo es schon 85 teilweise in Moscheen
untergebrachte Scharia-Gerichte gibt8) und eben halt auch in Deutschland nach dem Motto
„Steter Tropfen höhlt den Stein“ von diversen muslimischen Verbänden durch harte LobbyArbeit immer wieder zumindest erst einmal teilweise einzuführen und durchzusetzen versucht
wurde, ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schon 2003 als
mit der Demokratie nicht vereinbar erklärt worden. Der EGMR urteilte aus gegebenem
Anlass nicht ohne Grund und wies damit das europaweit verfolgte Ansinnen der muslimischen Verbände ab:
„Die Scharia ist unvereinbar mit den grundlegenden Prinzipien der Demokratie, die in der
[Europäischen Menschenrechts-]Konvention festgeschrieben sind.“ 9
Die Scharia, ohne die es keinen »Islam« gibt und die die tägliche Lebensführung gläubiger, sich peinlich genau nach der Scharia richtender Muslime im Detail näher bestimmt
als der Koran, ist für uns gefährlich, weil sie unsere Art zu leben gezielt angreift.
Mit dem vom ägyptischen Staatspräsidenten den Professoren der al-Azhar-Moschee und Universität sehr dringlich erteilten Auftrag der Reform der gegenüber Nicht-Muslimen gewaltgeilen islamischen Lehre/“Doktrin“ – al Sisi: „Wir brauchen eine religiöse Revolution. Und ihr
Imame seid dafür verantwortlich. Die ganze Welt wartet auf euren nächsten Schritt.“ – zeigte
der Muslim al-Sisi jedoch, dass er die islamische Doktrin nicht wirklich begriffen hat, denn
der Islam kann gar nicht reformiert und daher auch nicht auf diesem von „Reformern“
immer wieder vorgeschlagenen Wege – zumindest in der »westlichen« Welt – der heutigen
Zeit – durch beispielsweise einen herbeiphantasierten Euro-Islam, den es von der islamischen
Doktrin her gar nicht geben kann! – angepasst werden!
Der Islam, wie er im Koran steht und wie Mohammed (so er denn überhaupt gelebt hat,
woran erhebliche Zweifel bestehen!) ihn ausweislich der überlieferten „Hadithe“ – Hadithe
sind Berichte über Mohammeds angebliches Leben – als von Allah allen Muslimen nach
HAMBURGER ABENDBLATT vom 05.01.15 „Ägyptens Präsident will Revolution des Islam“
http://www.abendblatt.de/politik/ausland/article136048090/Aegyptens-Praesident-will-Revolution-des-Islam.html
8
Ibn Warraq: “Lust auf Scharia” in: DIE WELT vom 15.03.10
“Dabei bedroht die pure Existenz der Scharia-Gerichte die Rechte und Freiheiten von Individuen und die Vorstellung von einem
Rechtssystem, das auf Gesetzen beruht, die von gewählten Volksvertretern beschlossen wurden” und – als Eckpfeiler der westlichen
Zivilisation – “auf einem Recht für alle” beruht. “ Solche Scharia-Gerichte sind ihrem Wesen nach sektiererisch, sie verschärfen die
religiöse und soziale Spaltung der Gesellschaft, und sie erheben einige Muslime über das Recht, das der Rest der Gesellschaft befolgen
und respektieren muss. […] Die Untersuchung eines führenden Thinktanks in London, Civitas, fand jüngst heraus, dass es unter diesen
[von Scharia-Gerichten erlassenen Entscheidungen; der Verf.] Entscheidungen solche gab, die illegale Handlungen beinhalteten, und
andere, die Menschenrechtsstandards britischer Gerichte missachteten.”
https://www.welt.de/welt_print/debatte/article6777055/Lust-auf-Scharia.html
9
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20030213_AUSL000_000BSW41340_9800000_000
7
11
Mohammed vorgegebenes „schönes Vorbild“ gelebt haben soll – wofür seine Mord-Spießgesellen als angebliche Gewährsmänner in einer (zumindest bei „unsicheren“/“kranken“/“abgelehnten“, von muslimischen Hadith-Gelehrten aus der Unzahl der erdichteten10 Geschichtchen selbst ausgeschiedenen Hadithen oft erstunkenen und erlogenen 11 ) GewährsmännerKette aufgetreten sind – dieser von dem Schwerstverbrecher Mohammed, der anlässlich der
bevorstehenden Eroberung Mekkas sogar den das von allen anderen Arabern geachtete Asyl
des Heiligtums der Ka’aba missachtenden Befehl gab, ihn verspottet habende Frauen und
Männer selbst denn zu ermorden, falls sie sich bei der Eroberung der Stadt unter dem Tuch
der Ka’aba verstecken sollten, dieser nach islamischer Doktrin beispielgebend und Nachahmung fordernd (angeblich völlig) „sündlos“ von ihrem Propheten raubend und mordend vorgelebte Islam kann aus den folgenden drei unüberwindbaren Gründen gar nicht der heutigen Zeit angepasst werden – womit die Lebenslüge aller sich vergeblich darin versuchender „Islam-Reformer“ zusammenbricht:
1.) Erstens hat Allah mit u.a. den Koranversen/Suren 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte
Allahs zu ändern vermag“, 6/115 „Keiner vermag Seine Worte zu ändern“ und 10/15 „Es
steht mir nicht zu, ihn aus eigenem Antrieb zu ändern“ allen dazu als unwürdig oder darüber
hinaus mangels Allwissenheit als inkompetent erachteten Menschen jedwede Änderung des
Korans und damit SEINER Lehre verboten und die Administratorenrechte zu einer etwaigen
Änderung des Korans ausschließlich sich selbst vorbehalten: Wie sollten auch unwissende und daher zwangsläufig irrtumsbefangene Menschlein in der Lage sein, „Wesen
und Willen“ des Allwissenden, der der Koran nach muslimischem Verständnis ja ist,
überhaupt ändern zu können? Einfach lachhaft!
Die im Koran enthaltenen Tötungsgebote können daher gar nicht aufgehoben werden!
2.) Zweitens hat der Allwissende seinen »Lautsprecher« Mohammed mit Koranvers 33/40
„Muḥammad ist nicht der Vater irgend jemandes von euren Männern, sondern Allahs
Gesandter und das Siegel der Propheten. Und Allah weiß über alles Bescheid“ zum „Siegel
der Propheten“ erklärt.
Wie es nach einem Siegel unter einem Schriftstück auf dem Dokument keine nachträgliche
ergänzende Abänderung des davorstehenden Vertragstextes mehr gibt, so kann es daher keinen weiteren Propheten mehr geben, da Mohammed die Reihe der Propheten als „Siegel“ abschließe.
Damit hat Allah deutlich gemacht, dass er den Koran nicht mehr ändern werde, denn
nach einer Änderung bedürfte es ja eines neuen Propheten, der den Muslimen Allahs
(erneuten) Sinneswandel berichten müsste, damit sich die „wahren Gläubigen“ ab diesem
Zeitpunkt nach dem nunmehr neu erlassenen Gebot verhalten könnten; früheres Beispiel:
Mohammed berichtet – und so gibt es sein Biograph Ibn Ishaq (Kapitel: “Die Geburt des Propheten und seine Amme”) als Bericht des Propheten wieder: “Den Propheten baten einmal einige seiner Genossen, ihnen von sich zu erzählen. Er kam ihrer Bitte nach und sprach: […]
Und als ich eines Tages mit meinem Milchbruder hinter unseren Zelten die Schafe hütete, kamen zu mir zwei Männer in weißen
Gewändern mit einem goldenen Becken, gefüllt mit Schnee. Sie packten mich, öffneten mir den Leib, nahmen mein Herz heraus, spalteten
es, entnahmen einen schwarzen Blutklumpen und warfen ihn weg. Dann wuschen sie mein Herz und meinen Leib, bis sie sie gereinigt
hatten.”
Das schlimme an solchen Geschichtchen, die es in nicht ganz so heftiger »Qualität« auch als christliche Heiligen-Legenden gibt, ist, dass
jeder Muslim das, was der Prophet gesagt hat, für absolut wahr zu halten hat: Hält er auch nur ein/en Hadith nicht für wahr oder verbindlich, sei er zu ewigen Höllenqualen verdammt.
Diesen halt eben auch zu dschihadistischem Verhalten verpflichtenden Gewissensdruck der entsprechenden Hadithe üben christliche
Heiligen-Legenden meines Wissens nicht aus.
11
“Die meisten Hadithe, die frei erfunden und massenhaft in die Welt zerstreut wurden, gehen zweifellos in die Zeit der Ommayaden
zurück“.( Muhammad Abduh, tarihul´l Üstaz Band 2, S.347-349, 516, 559 ).
http://antikezukunft.de/2011/06/05/wie-viele-authentische-hadithe-gibt-es/
Eines der größten, die Prophetenschaft Mohammeds (angeblich) bezeugenden (angeblichen) Wunder Allahs ist nach überwiegendem
muslimischen Glauben die „Mondspaltung“, die von einigen als Gewährsmänner fungiert habenden Gefolgsleuten wie Ibn Abbas, Anas bin
Malik und Abdullah bin Masud überliefert wird. Komischerweise ist die Spaltung des Mondes und das Wiederzusammenführen der Teile in
keinem anderen angrenzenden Land beobachtet und als außergewöhnliche Erscheinung notiert worden.
10
12
Änderung der Gebetsrichtung von – laut Biographie des Ibn Ishaq über Mohammed – vormals
„Syrien“, später als „Jerusalem“ uminterpretiert, nach Mekka.
Es wird folglich – nach der von allen Muslimen verpflichtend zu glaubenden und auch
geglaubten Doktrin; und wer das nicht glaubt, ist ein des Todes »würdiger«
Abtrünniger, ein „Apostat“ – keinen neuen Propheten des „rechten Glaubens“, des
Islams, mehr geben, denn sonst wäre Mohammed ja nicht mehr das Siegel; und Allah
hätte nur rumgesponnen. Da dem nicht so ist, weil dem nicht so sein kann, kann und wird es
am Koran keine Änderung mehr geben!
Eine Änderung der Aussagen des Korans kann es auch nicht von Reform-Muslimen mit ihren
Versuchen der Uminterpretation des Korantextes durch eine von ihnen vorgenommene
Historisierung des von Allah vorgegeben und von Mohammed verkündet geglaubten Korans
und auch nicht durch eine Historisierung von Mohammeds laut Darstellung seines ältesten
Biographen Ibn Ishaq – also einer rein muslimischen Quelle! – mit Karawanenräubereien,
Raubmorden, Morden an Gegnern, Aufträgen zum Mord an Spöttern („Wer befreit mich von
…?“, „… selbst wenn sie sich unter dem Tuch der Ka’ba verstecken“, weiß Ibn Ishaq zu
berichten) und anderen schwerstkriminellen Schandtaten schamlos vorgelebten rechten Art
des Islams geben. Mohammeds laut Allah „vorbildliches“ schwerstkriminelles12 Leben, das
MORD ZUR RELIGIÖSEN VERPFLICHTUNG(!) eines jeden(!) Muslim erklärt – und
bei Verstoß gegen ein Gebot Allahs oder des Propheten und damit Ungehorsam im
Glauben laut Sure 33/35 „Und der, der Allah nicht gehorcht und Seinem Gesandten nicht
gehorcht, geht wahrlich in offenkundiger Weise in die Irre“ droht gemäß Koranvers 9/63
„Wissen sie (denn) nicht, daß derjenige, der Allah und seinem Gesandten zuwiderhandelt,
das Feuer der Hölle zu erwarten hat, um (ewig) darin zu weilen?“ zieht ein solches Vergehen oder Verbrechen „ewige“ Höllenstrafe nach sich! –, dieses von Mohammed angeblich „sündlos“ und daher »muslimisch vorbildlich« gelebte Leben ist gemäß Koranvers
12
Eine Charakterisierung Mohammeds als “Schwerstverbrecher” tut natürlich Muslimen, die immer säuseln: “Wir lieben unseren
Propheten”, ausgesprochen weh! Gleichwohl ist sie berechtigt und objektiv geboten, auch wenn Muslime keinen Trost in Laotses Wort
finden werden: “Wahre Worte sind nicht angenehm, angenehme Worte sind nicht wahr.”
Eine Liste der von Mohammed befohlenen oder unterstützten Morde ist zu finden auf u.a.:
http://wikiislam.net/wiki/List_of_Killings_Ordered_or_Supported_by_Muhammad
Die folgenden mehrfach “vorbildlich” verübten schweren Straftaten ragen aus Mohammeds deliktischem Handeln heraus:
“Karawanenräuber” : Weil Mohammed und die mit ihm nach Yabril ausgewanderten dort kein Land hatten, überfielen sie wiederholt
Karawanen der mekkanischen Quraisch
“Raubmörder”
: Von denen, die nur ihr Eigentum verteidigten, wurden viele getötet, u.a. in der “Schlacht von Badr”
„Geiselnehmer“
: Mohammed überfiel viele Stämme und nahm tausende Frauen und Kinder als Geiseln
„Menschenräuber“ : Mohammed erpresste im achten Jahr nach der Hidschra von u.a. den Hawazin mit tausenden gefangengenommener
Frauen und Kinder Lösegeldzahlungen
„mittäterschaftlicher Mörder“: Mohammed tötet nicht im Alleingang „Ungläubige“, sondern zusammen mit Spießgesellen
„Mittelbarer Mörder“: Mohammed gibt Mordaufträge an von ihm Abhängige „Wer befreit mich von …“, die er als „dolose Werkzeuge
benutzt“ (Seine »Werkzeuge« wissen, dass sie für ihn töten und wollen das auch > sie handeln somit im vollen
Wissen und mit vollem Vorsatz bezüglich Tötung, und damit „böswillig“/„dolos“. Sehr detaillierte Darstellung auf
der Website “Der Prophet des Islam”, Unterwebsite “Auftragsmorde an politischen Gegnern
http://derprophet.info/inhalt/auftragsmorde-htm/ In dem engen Abhängigkeitsverhältnis (Erlangung des Paradieses
durch die Hilfe des Propheten), in dem sich die an ihn und seine Botschaft Glaubenden befunden haben, sind die
Morde dem Propheten als eigene Tat zuzurechnen.
“Mord durch Unterlassen”: Auch die Ermordung der 600 Männer des ersten von Mohammed ausgelöschten jüdischen Stammes, der Banu
Quraiza, lässt sich strafrechtlich als “Mord” fassen: Entweder als Mord in mittelbarer Täterschaft, weil er andere für
diese Morde einspannte, aber die geistige Tatherrschaft behalten hatte.
Wenn dieser strafrechtliche Lösungsansatz verworfen wird, dann aber als Mord durch Unterlassen, weil er in seiner
Position als streitschlichtendes anerkanntes Stadt-Oberhaupt mit nur einem einzigen Wort die Morde hätte verhindern können und ihm dieses den späteren Tötungserfolg objektiv abwendende Verhalten nicht nur möglich, sondern
auch zumutbar gewesen war.
„Anstifter zu Mord“: Mohammed lässt ihm Missliebige umbringen, „selbst wenn sie sich unter dem Tuch der Kaaba verstecken“. Andere
Anstiftungen zu Mord auf der Website „Der Prophet des Islam“ , Unterwebsite „Das Leben Mohammeds und die
Entwicklung des islamischen Gewaltkonzeptes“
http://derprophet.info/inhalt/das-leben-mohammeds3-htm/#Meuchelmorde
„erster muslimischer Religionsschlächter“: Mohammed vernichtet wiederholt jüdische Stämme, weil er von den Juden nicht als ein
Prophet anerkannt wird, u.a. die Banu Quraiza
„Terrorist“
: “Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen” und „Ich wurde siegreich durch Terror!“
“Hehler”
: Von jeder von seinen Anhängern im islamischen Franchising-System gemachten Beute beansprucht Mohammed “ein
Fünftel”.
13
33/21 von jedem Muslim – nach islamischer Doktrin: von damals an bis hin zum Beginn
des Tages des Jüngsten Gerichts und damit auch heute! – als von Allah dazu bestimmte
Glaubensinterpretationshilfe anzusehen, weil nur Mohammed den Koran authentisch zu
interpretieren in der Lage gewesen sei!
Auf eine kurze Formel gebracht: Ein Muslim hat so zu leben, wie Mohammed gelebt hat,
wenn er nicht nach dem Tag des Jüngsten Gerichts als Abtrünniger ewige Höllenqual zu
erdulden gezwungen sein will!
Doch nach den Maßstäben der von Mohammed in ihren Grundzügen verkündeten Scharia
hätte man den Propheten der Muslime in einem Schuhkarton begraben können, wenn
dieser – ausweislich rein muslimischer Biographien über sein Leben – Schwerstverbrecher
und Massenmörder für die von ihm begangenen Räubereien und Landfriedensbrüche in
eigener Person mit den dafür vorgesehenen Körperstrafen der Amputation von Armen und
Beinen schariagemäß bestraft worden wäre!
Dschihadisten aller Zeiten konnten und können sich zur Rechtfertigung ihrer Gräueltaten
auf die entsprechenden (nach islamischer Lehre absolute Glaubwürdigkeit beanspruchenden) Koranverse und (zumindest die als „gesichert/gesund“ qualifizierten) Hadithe berufen, die sie deswegen ja auch zitieren. Der IS beispielsweise hat ein eigenes ausschließlich
der islamischen Ideologie verpflichtetes, mit Theologen besetztes Kontrollorgan, das darüber zu wachen hat, das von Kämpfern des IS nicht gegen ein die jeweilige Handlung
»muslimisch rechtfertigendes« Allah- oder Prophetengebot verstoßen werde.
Darum konnte der ägyptische Menschenrechtsaktivist Ahmed Harqan den ganzen
Wahnsinn »des Islams« mit einer einzigen einfachen Frage bezüglich des Schwerstverbrechers, Massenmörders und »Religionsterroristen« Mohammed – die Darstellung dieses
Aspektes aus Mohammeds von dem Muslim Ibn Ishaq verfassten Biografie hat mir bei Wikipedia wegen meiner „Unbelehrbarkeit“ ein totales Schreibverbot eingetragen – entlarven.
Ahmed Harqan stellte angesichts der Schandtaten des IS die simple Frage:
„Was hat der IS getan, was Mohammed nicht gemacht hat?“13
Trotzdem glauben und behaupten Muslime, dass ihr Prophet – „Wir lieben unseren Propheten!“ – nach muslimischer Interpretation der Sure 33/21 „Wahrlich, ihr habt an dem Gesandten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs
häufig gedenkt“ völlig ohne Schuld gelebt habe, denn hätte er im Leben irgendeine Schuld
auf sich geladen, dann hätte Allah ihn im Koran nicht zum „schönen Vorbild“ erklären
können, denn andernfalls wäre er ja ein „schönes Vorbild“ dafür, sich im hiesigen Leben
schuldhaft zu verhalten.
Al-Muqsit, der unparteiisch Richtende, hätte Mohammed also sicher nicht zum „schönen
Vorbild“ für sämtliche Muslime erklären können und erklärt – so die islamische Religionswissenschaft –, wenn er nach Allahs Maßstäben nicht völlig schuldlos gelebt und somit
völlig schuldlos und mit »islamisch völlig reiner Seele« Leute beraubt und erschlagen
hätte.
3.) Das dritte Argument, warum die Ideologie »des Islams« – trotz gegenteiliger Behauptung
von Reform-Muslimen – nie mehr geändert werden kann, ist das einfache Faktum, dass
Mohammed seit 1.400 Jahren verstorben ist.
Darum kann der als angesehenster Interpret des Islams mit seiner in den Hadithen berichteten
Lebensführung und Handlungsweise (der „Sunna“) den Muslimen für alle endliche Zeit – bis
13
„Gewalt im Namen des Islam – «Doch, dieses Massaker hat mit dem Islam zu tun!»“
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Doch--dieses-Massaker-hat-mit-dem-Islam-zu-tun---14406040
Zur Illustration kann auf YouTube auch die Sendung „Gewagte Fragen“ des Senders www.alhayattv.net angesehen werden.
https://www.youtube.com/watch?v=fkHj5GDvLPc
14
zum Tag des Jüngsten Gerichts – als von Allah mit Koranvers 33/21 dazu eingesetztes „schönes Vorbild“ auch nicht mehr durch eine Änderung seines nach allseitigem Einverständnis
aller Muslime den Islam am authentischsten interpretiert habenden Lebensstils eine Änderung
des ab dann zu praktizierenden Islams herbeiführen.
Aus diesen drei durchschlagenden Gründen
a) Allah will den Gehalt der islamischen Doktrin nicht mehr ändern,
b) es gäbe ja auch gar keinen neuen Propheten zur Verkündung von Allahs geändertem
Willen und
c) auch durch Mohammeds den Islam beispielgebend interpretiert habendes und den
einzelnen Muslim verpflichtendes, aber seit 1.400 Jahren abgeschlossenes Leben kann
keine Änderung mehr erfolgen,
ist »der Islam« – was sämtliche sich als solche sehenden „Reform-Muslime“ aber nicht
wahrhaben wollen – seit Mohammeds Tod nicht mehr reformierbar; auch nicht durch untaugliche historisierende Interpretationsversuche, mit denen letztlich versucht wird, heute
unangenehme »Fakten« im Koran und den Hadithen mit Hinweis auf ihre so behauptete
historische Bedingtheit als heute nicht mehr relevant »wegzudrücken«; Motto: „Was
interessiert mich heute das Geschwätz von damals.“
Eine Reformierbarkeit des koranischen Islams zu behaupten ist schönfärberisches Apologetengeschwätz, das von »muslimischen Sandmännchen«, die uns Sand in die Augen
streuen wollen, gerne aufgegriffen wird, um ihr Anliegen, die Ausbreitung »des Islams«, »geschmeidig« zu befördern.
Doch Allahs „Wort und Wille“ – so verstehen und definieren Muslime den überwiegend als
„unerschaffen wie Allah selbst“ verstandenen Koran – wurde nach muslimischem Verständnis allen Menschen als von „Ewigkeit zu Ewigkeit“ und damit ewig gültige Wahrheit –
und nicht als Wahrheit für eine bestimmte Situation in einem bestimmten Jahr oder Jahrhundert – geschenkt: Allah hat nicht gesagt: „Was ich euch mitteile, gilt nur für Mohammed
und seine Zeitgenossen.“
Die historisierende Auslegung ist daher ein Bruch mit einem Fundamentalsatz der islamischen Lehre: der Gültigkeit des Korans von (der Vor-)Ewigkeit zu(r) (Nach-)Ewigkeit.
Anderslautendes Gerede – „der Islam ist Frieden“ – von sich selbst so sehenden ReformMuslimen ist daher aus den dargelegten drei Gründen verdummendes Geschwätz von Leuten,
die der Realität der „im Herzen des Islams, im Koran“ als ein die Lehre dominierendes
Element strukturell angelegten Gewalt aus soziokulturellen Gründen („der Glaube meiner
Väter, in dem ich erzogen wurde“) nicht ins Auge schauen können.
IV. Folgerungen aus der Unabänderlichkeit der islamischen Gewaltlehre
Wir haben die islamische Doktrin – zumindest in ihren eindeutigen Aussagen – folglich genau
so zu nehmen, wie sie uns beim Lesen des Korans wortwörtlich entgegentritt: auch wenn es
die »Islam»-Apologeten stört, weil wir ihnen damit den Theofaschismus »des Islams« nachweisen können.
Die wortgetreue Korandeutung gilt umso mehr, da die unsere Werteordnung bekämpfenden
Dschihadisten unter Hinweis auf Allah und seinen so geglaubten Propheten ihrerseits genau
das machen. Die historisieren nicht!
15
Die schießen und morden im Vertrauen auf den »Milgram-Gott«14 Allah, denn der hat ihnen
mit Koranvers 8/17 versichert: „Und nicht ihr habt sie erschlagen, sondern Allah erschlug
sie. Und nicht du hast geschossen, sondern Allah gab den Schuss ab.“
Die »Milgram-Muslime« handeln folglich nach ihrem Selbstverständnis subjektiv laut Koran
völlig ohne persönliche Schuld, wenn sie ihre Schandtaten gemäß Allahs Geboten und dem
„schönen Vorbild“ ihres Propheten begehen und beispielsweise ihren Gegnern, den „Ungläubigen“, die nicht die Schahada, das muslimische Glaubensbekenntnis, sprechen und nicht
nach Allahs und des Propheten Gebot handeln, deren Köpfe abschneiden.
V. Negierung der Goldenen Regel durch die islamische Ideologie trotz Bestreitens
Selbst ihr mehr oder minder angestrengtes Denken lässt »normale« Muslime nicht erkennen,
dass »der Islam« mit seiner Diffamierung der „Ungläubigen“ als „geringer als Vieh“ (Sure
8/55) stehende „Affen und Schweine“ (Sure 5/60) und mit seinem Gebot an alle Gläubigen,
alle „Ungläubigen“ „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“ (Sure
33/61), „selbst wenn euch das zuwider ist“ (Sure 2/216), gegen die grundlegendste Norm aller
anderen Kulturkreise, die „Goldene Regel“, verstößt.
Die Goldene Regel besagt:
„Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.“
Die negative Fassung ist als gereimtes Sprichwort bekannter:
„Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg auch keinem andern zu.“
Und ich bin mir sicher: Kein Muslim – siehe die aus Birma auf sogar nicht seetüchtigen
Booten zu Tausenden vor fanatisierten Buddhisten auf das offene Meer fliehenden muslimischen Rohingyas, die bis nach Australien kommen wollten, vor Erreichen dieses Zieles aber
abgefangen, dort nicht reingelassen und auf den nicht zum australischen Staatsgebiet
gehörenden, weit ab von Australien im Pazifik liegenden Inseln Manus Island und Nauru
interniert wurden – kein Muslim möchte aufgrund seines anderen Glaubens von diesen Buddhisten „rücksichtslos hingerichtet“ werden, „wo immer sie [von den fanatischen Buddhisten]
gefunden werden“ (Sure 33/61). Deswegen fliehen sie ja!
»Der Islam« versucht zwar mit hergesuchten Hadithen und bewusst falsch angewendeten
Zitaten glaubhaft zu machen, dass auch für ihn die Goldene Regel das grundlegendste Gebot
menschlichen Zusammenlebens sei, denn „Islam ist“ – laut behauptetem muslimischem
Mantra – „Barmherzigkeit/Frieden“, aber das ist alles krampfhaft hervorgekramtes Apologetengeschwätz, und Mohammed redete viel, wenn der Tag lang war: So gibt es diverse
Hadithe, dass der Prophet das Aufschreiben von Hadithen verboten hat; und andererseits soll
er selber welche diktiert haben (wenn er denn gelebt hat/hätte). Außerdem hat er – siehe die
von ihm und seinem Milchbruder sowie seiner Amme berichtete, nach betäubungslosem
Öffnen seines Brustkorbes und dem Entfernen seines Herzens vorgenommene Waschung des
Herzens mit Schnee durch zwei Engel, die Geschichte seiner nächtlichen Reise auf dem
14
Wikipedia, Stichwort “Stanley Milgram”: “Stanley Milgram (* 15. August 1933 in New York City; † 20. Dezember 1984 ebenda) war ein US-amerikanischer Psychologe. Sein bekanntestes Experiment zur Bereitschaft,
gegenüber Autoritäten gehorsam zu sein [selbst wenn es die Versuchsperson das Leben kosten kann; der
Verf.], ist heute als Milgram-Experiment bekannt. […] In seinen heute als Milgram-Experiment bezeichneten
Versuchen zeigte er, dass die Mehrzahl der Durchschnittsmenschen sich von angeblichen Autoritäten dazu
bewegen lässt, andere Menschen systematisch (in diesem Fall durch Stromstöße) zu misshandeln.“
16
Fabelwesen Buraq von Mekka nach Jerusalem und von dort weiter in das Paradies, wo er
Allah und viele seiner Vorgänger-Propheten getroffen habe – diverse Lügengeschichten
erzählt, die dann als von Gewährsmännern bezeugte Hadithe berichtet wurden und auch von
heutigen Muslimen geglaubt werden, da der Prophet das so gesagt habe und es eine gesicherte Kette von Gewährsmännern dafür gebe, dass der Prophet das gesagt habe.
Wenn dem wirklich so wäre, dass selbst im »Islam« die Goldene Regel gelten würde,
- dann dürften nach muslimischer Lehre nicht Andersdenkende aufgrund allein ihres anderen Glaubens mit Mord bedroht werden,
- dann dürfte Mohammed nicht Nicht-Muslime bekämpft und teilweise persönlich erschlagen haben,
- dann dürfte er nicht mit dem (gleich noch näher behandelten) Gharqad-Baum-Hadith allen
Muslimen bis zum Tag des Jüngsten Gerichts die »muslimische Endlösung« der Judenfrage durch Mord als Glaubensverpflichtung auferlegt haben.
VI. Bewusst falsch benutzte Zitate zum Nachweis, dass »IS-lam« „Frieden“/“Barmherzigkeit“ sei
Ein paar Worte zu den falsch angewandten Zitaten, mit denen in jeder Talkshow bei sich bietender Gelegenheit Imame stets hektisch-eilfertig einwerfen: „Der Prophet hat (aber) in einem
Hadith gesagt …“/“Im Koran steht (aber) …“; beispielsweise:
„Wer einen Menschen tötet, das ist so, als wenn er die ganze Menschheit tötet.“
Damit will der scheinheilige oder kenntnislos-nachplappernde Verwender des Zitats die Geltung der Goldenen Regel selbst im »Islam« belegen.
Ein Beispiel für die verlogene Anwendung des als »Feigenblatt-Sure« benutzten Zitats durch
selbst die höchsten Autoritäten des sunnitischen »Islams«, für das ich der Bequemlichkeit
halber aus meinem Buchmanuskript zitiere:
So, wie die Dschihadisten und der Autor den Vers der Sure 33/61: „Verflucht seien sie!
Wo immer sie gefunden werden, sollen sie ergriffen und rücksichtslos hingerichtet
werden“ wörtlich lesen und verstehen, wurde er auch von der zweithöchsten sunnitischen Autorität, dem vormaligen (bis 2013) Großmufti von Ägypten, Ali Gum’a/Gomaa
(der als islamischer Rechtsgelehrter auch dem Todesurteil in absentia gegen die sieben
islamkritischen koptischen Christen wegen ihres Anti-Mohammed-Filmchens „Innocence of Muslims“ zugestimmt hatte), verstanden, der einem Reporter auf dessen Frage
„Is it permitted to kill an Israeli traveling outside the borders of his land?“ noch 2007
mit Blick auf Juden und deren Status als „Harbis“ – so werden im „Haus des Krieges“
lebende Nicht-Muslime bezeichnet – und auf den Dschihad angesprochen, auf diese
konkret gestellte Frage in dem typischen moralischen Autismus eines muslimischen
Religionsführers und Kenners islamischen Rechts antwortete: „Yes, it is permitted to
kill him, because he is a Harbi and the Harbi spreads corruption throughout the face of
the earth.”15
Wie verlogen dieser den Mord an Harbis befürwortet habende ehemalige Großmufti
von Ägypten und damit zweithöchste sunnitische Autorität überhaupt nach dem Scheich
und Großmufti der al-Azhar-Moschee und Universität ist – laut Wikipedia ist Gum’a
Englischsprachige Wikipedia, Stichwort “Harbi”; ähnlich THE GUARDIAN vom 21.04.08 “All Mod Cons”
http://www.theguardian.com/commentisfree/2008/apr/21/allmodcons
15
17
“einer der renommiertesten lebenden Gelehrten des traditionellen Islams” und „weltweit
in den Medien präsent“, sein Nachfolger im Amt des Großmuftis von Ägypten ist
Schawki Ibrahim Allam –, das geht aus einem Gastkommentar hervor, der am 05.01.11
nach dem Bombenanschlag auf die Kopten in der Silvesternacht 2010/11 im TAGESSPIEGEL veröffentlicht worden war. Dort sagte Gum’a drei Jahre nach der von ihm
selber abgesegneten Erlaubnis zum Mord an israelischen Harbis und an den sieben
Kopten, die den islamfeindlichen Schmähfilm „Innocence of Muslims“ gedreht hatten,
seine »Religion« selber richtend: “Es existiert keine Religion, die diesen Namen verdient und nicht die Bewahrung menschlichen Lebens zu einem ihrer höchsten Werte
erklärt. Der Islam ist keine Ausnahme von dieser Regel. Gott macht das im Koran
unzweideutig, indem er auf die Bedeutung des universellen Mordverbots hinweist und
über den sagt, der auch nur ein einziges Leben nimmt, es sei, ‘als habe er die ganze
Menschheit getötet’. Der Islam betrachtet Mord sowohl als Verbrechen, das in dieser
Welt durch die Gesetze bestraft werden muss, als auch als schwere Sünde, die im
Jenseits bestraft gehört. Der Prophet Mohammed sagt: ‘Die ersten Fälle, die am Tag der
Vergeltung unter den Menschen entschieden werden, sind die des Blutvergießens.’ Der
Islam, der uns in unserer Jugend beigebracht wurde, ist eine Religion, die sich für Frieden und Vergebung ausspricht. […] Terrorismus kann also nicht das Ergebnis eines
richtigen Verständnisses von Religion sein. Es ist vielmehr die Manifestation der Morallosigkeit von Menschen mit grausamen Herzen, hochmütigen Seelen und verdrehtem
Verstand.“ Diese Aussage bei dem überlieferten, als gesichert angesehenen Hadith:
„Ich wurde siegreich durch Terror.“
Einerseits bejaht Gom’a also Mord an Gegnern »des Islams«, und auf der anderen Seite
behauptet er in einer Deutschen Zeitung als »muslimisches Sandmännchen«, das uns
„Ungläubigen“ Sand in die Augen streuen will: „Es existiert keine Religion, die diesen Namen verdient und nicht die Bewahrung menschlichen Lebens zu einem ihrer
höchsten Werte erklärt. Der Islam ist keine Ausnahme von dieser Regel.“
Gom’a behauptete weiter, laut Koran(!) gebe es im Islam ein „universelles Mordverbot“.
- Und wie ist das dann mit den zu Mord an den »Ungläubigen“ aufrufenden Koranversen zu verstehen und einzuordnen?
- Wie damit, dass die „Ungläubigen“ vor ihrer Unterwerfung vor die Wahl gestellt
wurden: „Islam – oder Tod!“?
- Wie ist das des Weiteren mit dem alle Muslime bis zum Tag des Jüngsten Gerichts
zur restlosen Ermordung von Juden aufrufendem Gharqad-Baum Hadith zu vereinbaren?
Chingachgook sagte auf einem anderen Kontinent in einer vergleichbaren Situation zu
seinem Freund Lederstrumpf, was wir über Gom’a denken, der sich in Taqiyya (von der
islamischen Religion her erlaubte Lügnerei zur Täuschung der „Ungläubigen“) übte:
"Er spricht mit der gespaltenen Zunge einer Natter."
Als ein Beispiel für das vorstehend angesprochene verlogene weil bewusst verfälschende
Zitieren von Muslimen aus dem Koran verwies ich exemplarisch auf den von Imamen, wenn
es in einer Diskussion über die Gewaltgeilheit der islamischen Lehre kritisch zu werden droht,
immer gemachten Versuch, den Redner mit dem schnell in die Runde geschrienen muslimischen Totschlagargument niederzumachen: „Im Koran steht (aber)/Der Prophet hat gesagt: ‚Wer einen Menschen tötet, tötet die ganze Menschheit.’”
Meist wird die für die sehr vehement vertretene Ansicht behauptete Belegstelle Sure 5/32
nicht einmal genannt, denn das Zitieren der Belegstelle birgt ja die Gefahr, dass jemand das
Zitat mal genauer überprüft.
18
In Sure 5/32 steht nun tatsächlich: „Wenn einer jemanden tötet, (und zwar) nicht (etwa zur
Rache) für jemand (anderes, der von diesem getötet worden ist) oder (zur Strafe für) Unheil
(das er) auf der Erde (angerichtet hat), es so sein soll, als ob er die Menschen alle/die ganze
Menschheit getötet hätte“.
„So what?“
Dummerweise wird an dieser Stelle Koranverse 5/27-32 aber die Geschichte vom Brudermord des Kains an Abel mit dem Hinweis erzählt, dass JHWHs Hinweis an die von den
Muslimen bis auf den Tod bekämpften „Kinder Israels“ ergangen ist, nicht aber an Muslime
und daher nicht als Verhaltensgebot für Muslime gilt!
„Die wahre Lehre des Islam“ hat Mohammed hingegen in u.a. seinem Gharqad-BaumHadith "Die Stunde [des Jüngsten Gerichts; der Verf.] wird nicht eher eintreffen, bis die
Muslime gegen die Juden kämpfen werden und die Muslime sie töten werden, bis die Juden
sich hinter Steinen und Bäumen verstecken werden und diese werden sagen : ›Oh Muslim,
oh Diener Allahs, hier ist ein Jude hinter mir, komm und töte ihn!‹“ und dem anderen
Hadith: „Mir wurde der Befehl erteilt, dass ich die Menschen solange bekämpfen [solle],
bis sie die Worte sprechen: la ilaha illal-lah (kein Gott ist da außer Allah)“ überaus deutlich
gemacht. Folgerichtig bekannte Mohammed in einem anderen Hadith: „Ich wurde siegreich
nur durch Terror.“
Doch die Muslime/Imame, die, entgegen seinem eigentlichen Sinn, nur den einen Satz aus
dem Zusammenhang herausgerissen zitieren, um damit die angebliche Friedfertigkeit »des
Islams« zu »beweisen«, »vergessen« zu sagen, dass diese von Muslimen gerne als »Feigenblatt-Sure« benutzte Formulierung gar nicht den Sinn hat, Muslime zur Friedfertigkeit
gegenüber allen Menschen im nicht-muslimischen Sinne aufzurufen, sondern dass an
dieser Stelle des Korans, wie gesagt, nur die Geschichte von Kain und Abel aus muslimischer
Sicht erzählt wird, denn 5/32 beginnt mit den Worten: „Deshalb haben wird den Kindern
Israels verordnet, dass, wenn jemand einen Menschen tötet, es so sein soll, als ob er die ganze
Menschheit getötet hätte.“ Dieser sinnentstellend völlig aus seinem Zusammenhang herausgerissene Satz beinhaltet also gar kein gegenüber den Muslimen ergangenes Verhaltensgebot!
„Den Kindern Israels!“ Und als solche betrachten sich die Muslime nun wirklich nicht!
Aber weil der Satz, so verkürzt zitiert, bei Leuten, die keine Ahnung vom Koran haben, verfängt, deswegen versuchen »muslimische Sandmännchen“ mit ihm den für dumm,
möglicherweise aber auch nur für hinreichend uninformiert gehaltenen Ungläubigen Sand
in die Augen zu streuen. Und sie hoffen – nicht unberechtigt – darauf, bei ihrem intellektuellen Betrug nicht erwischt zu werden. Wer will sie ohne ausreichende Korankenntnisse
widerlegen?
Der Satz kann also gar nicht dafür benutzt werden, die angebliche Friedfertigkeit »des ISlams« zu belegen. Das geht auch gar nicht:
- Wie hätten sonst die von Mohammed persönlich propagierten und praktizierten, unter ganz
bewusster Inkaufnahme des Todes der sich gegen ihre Beraubung Wehrenden, auf
Beutemachen bei den “Ungläubigen” angelegten Dschihadfeldzüge, deren Einnahmen zu
einem Fünftel dem Franchise-Unternehmer Mohammed zuflossen, gerechtfertigt werden
sollen?
- Wie die von ihm anstiftend geforderten Morde an Gegnern: „Wer befreit mich von…“?
Mit jedem einzelnen der von ihm selbst verübten oder von ihm angestifteten Morde hätte
der Prophet der »Religionsmörder« ja schon so schwere Schuld auf sich geladen, als hätte
er die ganze Menschheit erschlagen!
Der Satz lässt sich für die Argumentation von Muslimen zum Nachweis der Friedfertigkeit
»des Islams« jedoch unter einer – allerdings »islamisch einschränkenden« – Bedingung verwenden: Muslime müssen unter „Menschen“ oder „Menschheit“ »einfach nur« ausschließlich Muslime verstehen – nicht aber „geringer als Vieh“ diffamierte „Affen und
Schweine“.
19
So ist daher dann auch von manchen frühen Koran-Interpreten wie beispielsweise Sahih
Muslim tatsächlich folgerichtig argumentiert worden!
Fühlen Sie sich mit dieser Variante der Deutung des Satzes aus Sure 5/32 besser?
VII. In der Ideologie des Islams liegende Gründe für die Angst vor Muslimen
Woher kommt nun seit 1.400 Jahren die eingangs erwähnte Angst der Nicht-Muslime vor den
nach Allahs und des Propheten Gebot und zusätzlich nach ihres Propheten „schönem
Vorbild“ zum kriegerisch-dschihadistischen Handeln aufgerufenen Muslimen?
Sie kommt, nach dem Wort des in Berlin lebenden türkischen (oder nur noch türkeistämmigen) Schriftstellers Zafer Senocak, “direkt aus dem Herzen des Islam“, denn „der militante
Islamismus, der Dschihadismus, kommt direkt aus dem Koran. Er richtet sich gegen
alle, die nicht nach den Regeln des Koran leben und handeln, also gegen Demokraten,
abendländisch inspirierte Denker und Wissenschaftler, gegen Agnostiker und Atheisten.
Und er richtet sich vor allem gegen Frauen“16 – womit schon der juristisch unheilbare
Verstoß »des Islams«17 gegen Art. 3 GG Gleichberechtigung von Mann und Frau angedeutet
ist.
Im Koran hat nun Allah den Muslimen in diversen Koranversen aufgetragen:
- 2/191: „Und tötet sie, wo (immer) ihr sie zu fassen bekommt, und vertreibt sie, von wo
sie euch vertrieben haben! Der Versuch (Gläubige zum Abfall vom Islam) zu verführen ist
schlimmer als Töten.“,
- 2/193: Und kämpft gegen sie, bis niemand (mehr) versucht, (Gläubige zum Abfall vom
Islam) zu verführen, und bis nur noch Allah verehrt wird!
- 4/89: „Und wenn sie sich abwenden (und eurer Aufforderung zum Glauben kein Gehör
schenken), dann greift sie und tötet sie, wo (immer) ihr sie findet …!“,
- 8/12: „Ich bin mit euch. … Haut (ihnen mit dem Schwert) auf den Nacken“,
- 9/5: „Und wenn nun die heiligen Monate18 abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo
(immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf“ und
- 33/61: „Verflucht seien sie! Wo immer sie gefunden werden, sollen sie ergriffen und
rücksichtslos hingerichtet werden.“
Allahs im Koran vielfach wiederholtes Gebot, „die Ungläubigen zu töten“ – mit dem der für
Allah lügende Großmufti Gom’a widerlegt ist, der schamlos in seinem Aufsatz im TAGESSPIEGEL behauptet hatte: „Es existiert keine Religion, die diesen Namen verdient und nicht
“Der Prophet des Islam” “Das Tötungsverbot im Islam” http://derprophet.info/inhalt/toetungsverbot-htm/
Abu Said Al-Khudri berichtete: “’... Ich habe niemanden kennengelernt, der so wenig Intelligenz besitzt wie ihr und der so einen Mangel
an Religiosität besitzt. Einige von euch können einen bedächtigen Mann auf den falschen Weg führen.’ Die Frauen fragten: ‚O Gesandter
Allahs! Worin liegt der Mangel unserer Intelligenz und unserem Glauben?’ Er antwortete: ‚Ist es nicht so, dass die Aussage von zwei
Frauen der Aussage eines Mannes gleicht?’ Sie bejahten dies. Er sagte: ‚Darin liegt der Mangel der Intelligenz. Und ist es nicht wahr, dass
die Frau während ihrer Menstruation weder beten noch fasten kann?’ Die Frauen bejahten dies. Er sagte: ‚Darin liegt der Mangel im
Glauben.’“ „Seht ihr das ein?“, wurden sie einigen Hadithen zufolge gefragt. „Ja“, sollen die von soviel Chuzpe überrumpelten Frauen
geantwortet haben: Wer wagt schon, einem Propheten zu widersprechen? So jedenfalls lässt es Mohammed [in mehreren auf der
muslimischen Beratungs-Website „Fragen an den Islam“ http://www.fragenandenislam.com/soru/sind-frauen-laut-%C3%BCberlieferungdes-propheten-mohammed-von-natur-aus-weniger-intelligent-als-m%C3%A4n als Quellen angegebenen Hadithen „vgl. Buhârî, Hayz 6,
Zekat 44, İman 21, Küsûf 9, Nikah 88; Müslim, Küsûf 17, (907), İman 132, (79); Nesâî, Küsuf 17, (3, 147); Muvatta, Küsuf 2, (1, 187)“]
pro domo berichten. Und so hat es demzufolge für alle Muslime nach ihm als „schönes Vorbild“ zu gelten.
Erhellend auch Robert Spencer, Women’s Inferiority in Islamic Culture (in Englisch)
http://heedingthetimes.net/articles-pol/robert_spencer_women_inferiority_.html
18
“Bei Gott ist die Zahl der Monate zwölf; davon gibt es vier heilige, drei aufeinanderfolgende und der Radschab von Mudar zwischen
Dschumada und Schaban.” Ibn Ishaq “Das Leben des Propheten”, Tübingen/Basel 1976, S. 245
Eine Online-Version der Übersetzung dieser »Biographie« von Gernot Rotter gibt es, wegen der Begrenzung auf 1 MB nicht ganz
vollständig, unter http://watislos.freehostyou.com/index.html#01
16
17
20
die Bewahrung menschlichen Lebens zu einem ihrer höchsten Werte erklärt. Der Islam ist
keine Ausnahme von dieser Regel.“ –, dieses in diversen Suren enthaltene Tötungsgebot gilt
für den einzelnen Muslim gemäß Koranvers 2/216 selbst dann, „wenn euch das zuwider ist“,
denn „Allah weiß, was gut für euch ist, doch ihr wisst es nicht“.
Die Angst vor den ihrer Ideologie gehorchenden Muslimen liegt zusätzlich zu den vorstehend
zitierten Koranversen in den Hadithen, mit denen der dafür gehaltene Prophet der Muslime
ganz allgemein seine Lebensbilanz zog: „Mir wurde der Befehl erteilt, dass ich gegen die
Menschen solange kämpfe, bis sie sagen, ‘es gibt nichts Anbetungswürdigeres außer
Adonai’”/ “Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen” (Sahih Muslim Nr. 29, 30,
33, …) und "Ich wurde siegreich durch Terror" (Sahih Al Bukhari 4:52:220 ).
Neben dieser allgemeinen Verpflichtung eines jeden Muslim zur Bekämpfung der
„Ungläubigen“ bis hin zum mordenden Terror gibt es aber noch eine spezielle Verpflichtung
zum Mord: nämlich die mit dem Gharqad-Baum-Hadith aufgetragene Verpflichtung zur
Endlösung der Judenfrage durch Mord, damit überhaupt der Tag des Jüngsten Gerichts
anbrechen und der „wahre Gläubige“ ins Paradies eingehen könne. Dieser schon zitierte, wohl
schändlichste Hadith sei noch einmal in Erinnerung gerufen:
"Die Stunde [des Jüngsten Gerichts; der Verf.] wird nicht eher eintreffen, bis die Muslime
gegen die Juden kämpfen werden und die Muslime sie töten werden, bis die Juden sich
hinter Steinen und Bäumen verstecken werden und diese werden sagen : ›Oh Muslim, oh
Diener Allahs, hier ist ein Jude hinter mir, komm und töte ihn!‹“19
Aus dem Theofaschismus »des Islams« ergibt sich für jeden „wahren Gläubigen“ als
Glaubenspflicht(!): EIN MUSLIM HAT ÜBER LEICHEN ZU GEHEN!
DAS VERLANGEN ALLAH UND SEIN PROPHET VON JEDEM „WAHREN GLÄUBIGEN“!
Um das zu erkennen, braucht es kein Studium der Islamwissenschaft; im Gegenteil scheint ein
einschlägiges Studium den Erkenntnisprozess eher zu behindern; vermutlich werden die Leute
zu sehr in den Bann ihres Studienfachs gezogen, um den notwendigen geistigen Abstand zum
Studienobjekt wahren zu können. Es genügt das Lesen im Koran, der einschlägigen Hadithe –
und einfach nur gesunder Menschenverstand, der sich an der Goldenen Regel und der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO orientiert.
VIII. »IS-lam« ist Faschismus pur
Diese in den vorstehend zitierten Koranversen und u.a. in insbesondere dem GharqadBaum-Hadith, mit dem jedem Muslim der Judenmord zur religiösen Pflicht(!) gemacht
wird, zum Ausdruck kommende Gewaltideologie ist Faschismus pur!
Man kann Faschismus an verschiedenen Merkmalen festmachen, ihn auf verschiedene Arten
definieren, und es gab/gibt Faschismus von »rechts« (beispielsweise ausgeübt von den
Nazis auf Befehl Hitlers und seiner Spießgesellen, von südamerikanischen Diktatoren) oder
von »links« (beispielsweise von den kommunistischen Parteien auf Befehl Stalins, Maos, Pol
Pots) oder eben, wie im Fall »des Islams« (wenn auch damals noch nicht als solcher
bezeichnet), von Allah befohlen Faschismus von »oben«!
Denn
19
Bundeszentrale für politische Bildung Armin Pfahl-Traughber: „Antisemitismus und Antizionismus in der Charta der Hamas – Eine
Fallstudie zur Judenfeindschaft im islamistischen Diskurs“
http://www.bpb.de/politik/extremismus/islamismus/36358/antisemitismus-in-der-charta-der-hamas?p=all
21
immer ist es Faschismus, die Ideologie zu vertreten, dass Andersdenkende
„rücksichtslos hinzurichten“ seien,
wo immer der ideologische Gegner gefunden wird, „selbst wenn euch das zuwider ist“: liegt
das vor, braucht man kein anderes Merkmal mehr für die Feststellung des Vorliegens von
Faschismus heranzuziehen.
Und Faschismus hat nichts mit „Religionsfreiheit“ zu tun. Er darf sich nicht hinter ihr verstecken können. Darum kann es Religionsfreiheit nur im Rahmen des Grundgesetzes und
damit insbesondere ausschließlich unter Achtung der Menschenwürde aller Humaniden
geben, ohne dass Teile von ihr als „geringer als Vieh“ diffamierte „Affen und Schweine“
davon ausgeschlossen werden!
Auch wenn es – was ich nie bestritten habe und nie bestreiten werde – ehrenwerte »Gleichwohl-weiterhin-Muslime« gibt, so bleibt die von ihnen aus welchen Gründen auch immer,
über die ich nicht richten kann und will, weiterhin befolgte Ideologie »des Islams« gleichwohl
eine die Menschenwürde Andersdenkender und -empfindender verneinende, gegen diverse
Artikel unserer Verfassung verstoßende, durch Allahs (in den Suren) und des Propheten
Gebot (in insbesondere dem Gharqad-Baum-Hadith) unveränderbar Mord an Andersdenkenden zur Glaubensverpflichtung machende faschistische Ideologie, die Ideologie eines Faschismus »von oben«: eine theofaschistische Ideologie. Da mag es noch so viele »muslimische Schindlers« geben. Wie Schindler der Ideologie des Nationalsozialismus in historischer und humanistischer Wertung kein human(er)es Gesicht geben kann, so vermag auch
kein noch so ehrenwerter »Gleichwohl-weiterhin-Muslim« der von ihm »irgendwie befolgten« theofaschistischen Ideologie »des Islams« ein human(er)es Gesicht zu geben. Im Gegenteil ist das dann ganz gewiss kein von Allah verordneter und von Mohammed in Allahs Sinn
interpretierter – und von mir darum bekämpfter – »Islam« mehr!
Und Mohammed, dessen Gebot nicht zu gehorchen gemäß Koranvers 9/63 „Wissen sie denn
nicht, das für den, der Allah und seinem Gesandten zuwiderhandelt, das Feuer der Hölle bestimmt ist? Darin wird er auf ewig bleiben", des Weiteren gemäß der Suren 4/14, 72/23 und
anderen genauso zu ewiger Höllenqual führt wie ein Verstoß gegen ein Allah-Gebot, dieser
Mohammed gibt mit dem ebenso schlimmen, von ihm mit der Ausrottung des jüdischen
Stammes der Banu Quraiza sogar persönlich vorgelebten Gharqad-Baum-Hadith noch
den vorstehend zitierten ganz speziellen Tötungsbefehl zum Judenmord bis zum Tag des
Jüngsten Gerichts.
Der Judenmord bis zum Tag des Jüngsten Gerichts, den die im Gaza-Streifen herrschende
Hamas unter Berufung auf den Propheten der Muslime und seinen diesbezüglichen vorstehend zitierten Glaubensbefehl 1988 in Art. 7 ihrer immer noch gültigen Gründungscharta
aufnahm, der immer noch gilt und den sie mit allen ihr zu Gebote stehenden Kräften zu
realisieren sucht, gehört somit zur islamischen Lehre – auch wenn es nicht immer ebenso
deutlich gesagt wird, wie ich es hier dargestellt habe.
Es gibt auch einen »politischen Geruchsnerv«, der bei manchen ausgefallen ist! Der betrifft
dann die Ideologie-Jauche des Faschismus, zu der die theofaschistische Ideologie des
»Schlagt-alle-Ungläubigen-tot-Islams« dazugehört, denn Faschismus ist und bleibt Faschismus, gleichgültig, ob es sich dabei um den Faschismus von »rechts«, von »links« oder von
»oben« handelt!
Zuviel der Jauche stinkt erbärmlich – und vergiftet das Grundwasser, von dem alle leben
müssen!
IX. Stellung der Juden und Christen im Islam als Leute der Schrift
22
Dem Hinweis darauf, dass auch Juden und Christen von Muslimen als „Ungläubige“ verfolgt,
bekämpft und vernichtet werden, wird manchmal entgegengehalten, dass das so nicht stimmen könne, denn „die Leute der Schrift“ (von deren Schriften ein Mohammed, sollte er überhaupt gelebt haben, woran selbst unter Muslimen Zweifel bestehen, so dass Sven Kalisch,
der erste Professor für die Ausbildung islamischer Religionslehrer in Münster, wegen
dieser Überzeugung, dass es eine Person Mohammed nie gegeben habe, überaus viel
plagiiert hat) – also Juden und Christen – hätten im »Islam« ja eine Sonderstellung inne.
Die Sonderstellung für Anhänger der christlich-jüdischen Offenbarungsschriften ist richtig.
Sie besteht darin, dass Juden und Christen nicht unbedingt gleich totgeschlagen wurden,
wenn die dschihadistischen Heere »des Islams« unter dem Kriegsruf „Islam oder Tod!“ in
ein von Nicht-Muslimen friedlich bewohntes Gebiet einfielen; das waren zunächst die um
Arabien herum liegenden Gebiete mit sämtlich christlicher Bevölkerung: dann hatten diese
Anhänger der abrahamitischen Offenbarungsreligion die Möglichkeit, als Dhimmis (nichtmuslimische „Schutzbefohlene“) unter Abgabe von Eigentum, der Hinnahme drückender Ungläubigensteuer und dem Verzicht auf vorher innegehabte Rechte weiterleben zu dürfen.
Polytheisten hingegen, die unter dem Kriegsruf „Islam oder Tod“ bekämpft wurden, hatten
diese Chance nicht. Sie wurden mitleidlos, teilweise gleich zu mehreren tausend, abgeschlachtet.
Das haben Christen auf ihren Kreuzzügen, insbesondere bei der wiederholten Eroberung
Jerusalems, auch gemacht. Vom Ergebnis her besteht da kein Unterschied.
Der gravierende Unterschied im jeweiligen Abschlachten von Glaubensgegnern im
jeweils immer behaupteten Namen Gottes oder Allahs durch Christen oder Muslime
besteht aber darin,
- dass sich die Kreuzritter nie auf ein diesbezügliches Gebot Christi haben berufen
können, denn das hat Jesus nicht gelehrt(!),
- die Muslime aber konnten sich, wenn sie „Ungläubige“ abschlachteten, immer durch
die entsprechenden Allah- oder Prophetengebote »muslimisch gerechtfertigt« fühlen,
da sie ihrer Glaubenspflicht nachgekommen waren, weil andernfalls „ewige Höllenqualen“ auf sie warten; das gilt fortwährend weiter bis zum Beginn des Tages des
Jüngsten Gerichts, wenn dann Allah richten wird!
Davon abgesehen: Was soll es besagen, wenn es im Koran auch einige (eher wenige) die
Juden und die Christen begünstigende Textstellen gibt – die letztlich kaum oder keine Gültigkeit erlangt haben?
Die damals kaum Gültigkeit hatten und auch heute oft nicht, wie wir aus der Behandlung der
türkischen Christen (bis hin zu Zwangsbeschneidungen christlicher Rekruten in der türkischen
Armee und Mord an Geistlichen) durch türkische, der Kopten durch ägyptische fanatische
oder fanatisierte Muslime (bis ebenfalls hin zu Mord aus religiösen Gründen) und den Handlungen des streng nach islamischen Vorschriften handelnden IS wissen, so dass nach nahezu
2.000 Jahren Bestand fast die gesamte vorderasiatische Gemeinde der Christenheit vernichtet
worden ist.
Die Zeitungen waren voll davon, wie es in der Türkei und Ägypten immer wieder zu Gewaltausbrüchen mit Todesopfern gegen Christen kommt, wie im syrischen Bürgerkrieg auf sie
Jagd gemacht worden war, ihre Häuser mit „N“ für „Nazarener“ gekennzeichnet worden waren, um sie so zur Drangsalierung der Bewohner freizugeben und sie ihres Besitzes zu
berauben, …, genau wie Mohammed es als „schönes Vorbild“, religiöse Gegner tötend, halt
auch in diesem Punkt vorgelebt hat.
23
Die islamische Doktrin hält auch für diese schikanierende, bis zu Mord reichende Haltung den
Christen gegenüber eine muslimisch-theologische Rechtfertigung parat, schließlich begehen
diese auf Ewigkeit verdammten Christen ja das schlimmste von Menschen überhaupt begehbare Verbrechen: „Schirk“ („Beigesellung“), indem sie die Einzigartigkeit Allahs dadurch
bezweifeln, abstreiten und beleidigen, dass sie IHM, von dem es im Koran ausdrücklich heißt,
dass er keine Frau gehabt habe und (nach dem rein biologistischen Verständnis der Muslime
auch in dieser Frage) daher gar keinen Sohn haben könne, einen Menschen, den „Sohn der
Maria“ – dem einen Gott Allah einen M e n s c h e n! – als annähernd ebenbürtig
beigesellen!!! Das ist die schlimmste Form von Unglauben, die nur durch die schlimmste
Strafe zu ahnden ist, was nicht Allah allein überlassen werden kann und wird, wenn das
Testosteron wieder einmal durch die Adern schießt und das Gehirn vernebelt.
In Sure 5/17 heißt es "Ungläubig sind diejenigen, die sagen: ‚Allah ist Christus, der Sohn der
Maria’." Und im Koranvers 5/75 wird der „Sohn der Maria“, den die Christen zu ihrem Herrn
gemacht haben, ausdrücklich zu einem bloßen Gesandten herabgestuft.
Wer »mehr« glaubt, wer glaubt, dass Jesus Gottes Sohn sei, ist (glaubend) „ungläubig“.
Und selbst Jesus könne nichts dagegen haben, als ein Diener (und nicht „Sohn“) des Allmächtigen angesehen zu werden.
Außerdem würden die Christen – von der islamischen Glaubenslehre, von der islamischen
Doktrin her, den Christen mit deren Marienkult jedenfalls so unterstellt – laut Koranvers
5/116 außer Jesus auch noch Maria zu einer Göttin erheben.
Diese „ungläubigen“ Christen plus Juden müssen, weil sie „nicht der wahren Religion angehören von denen, die die Schrift erhalten haben“, laut Koranvers 9/29 solange bekämpft
werden, „bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten“.
Und als Eye-opener, damit sich kein Christ Illusionen darüber mache, wie er von Muslimen
selbst dann angesehen wird, wenn ein interreligiöser Dialog geheuchelt wird, Sure 9/30, die
Mohammed laut muslimischer Chronologie kurz vor seinem Tod, und damit quasi als Vermächtnis, als ihm offenbart verkündet habe: "Die Juden sagen: ‚Esra sei Allahs Sohn.' Und
die Christen sagen: 'Der Messias sei Allahs Sohn.' So etwas wagen sie offen auszusprechen.
Sie ahmen die Rede derer nach, die früher ungläubig waren. Allahs Fluch über sie! Wie sind
sie doch irregleitet."
Und wir wissen ja schon, was Allah befohlen hat, wie von wahren Gläubigen mit „Ungläubigen“ umzuspringen sei: „Ungläubige“ seien zu verfolgen und „rücksichtslos hinzurichten“,
„wo immer sie gefunden werden“, „selbst wenn euch das zuwider ist, aber ihr wisst nicht, was
gut für euch ist, nur Allah weiß es“. Und der befiehlt halt den Kampf gegen alle „Ungläubigen“ mit allem „Gut und Blut“, dass ein Muslim von Allah geschenkt erhalten hat, und sollte
es den Dschihadisten selbst das Leben kosten.
Für diesen Einsatz wird ein „Märtyrer“ dadurch belohnt, dass er in die nur Märtyrern vorbehaltene oberste Stufe des Paradieses komme.
Seitdem weiß jeder Muslim: Das Paradies de luxe mit den schönsten und geilsten Weibern
hat Allah nur Märtyrern vorbehalten. Und wer das eine Ewigkeit lang genießen will, der
muss halt Andersgläubige umbringen oder mindestens versucht haben, Ungläubige umzubringen.
Es zahlt sich also eine Ewigkeit lang aus, hier auf Erden Dschihadist zu sein und „Ungläubige“ „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“, „selbst wenn euch das
zuwider ist“.
Diese Auffassung über die Christen sind nicht nur Auffassungen der Dschihadisten des IS, die
ja – wie jeder aus hiesigen muslimischen Verbände-Verlautbarungen zu wissen hat – schließ-
24
lich „nichts mit dem Islam zu tun haben“ –, diese Auffassungen wurden und werden hier in
Deutschland koran- und prophetengetreu von Imamen gepredigt, die – obwohl sie nichts
Anderes machen, als das weiterzugeben, was Mohammed am Ende seines Lebens über seine
Einstellung gegenüber den Christen seinen Anhängern gepredigt hat – daraufhin teilweise als
„Hassprediger“ verrufen sind, weil sie so gepredigt haben, dass Mitglieder ihrer Gemeinde
beispielsweise das Attentat auf das World-Trade-Center in New York begingen; als ebenfalls
zum Dschihadismus bereite Glaubenskrieger zu in anderen Ländern kämpfenden Dschihadisten gingen, usw. usf. …
Als ein erläuterndes Beispiel verweise ich auf den in einer Augsburger Moschee tätig gewesenen, von der Türkei geschickten Hassprediger-Imam, der nach Aussage des bayerischen
Innenministers Beckstein seine Freitagspredigten immer(!) mit dem Ausruf geschlossen hatte:
„Tod allen Christen!“, bis es dem bayrischen Innenminister gelungen war, ihn aus Deutschland zu entfernen.
Dieser Imam hatte nicht in einer leeren Moschee gepredigt: der hatte ja immer Zuhörer,
»muslimische U-Boote«, stille Faschisten, die das gut fanden, was er ihnen und wie er es
ihnen sagte!
Und Mohammed E., ehemaliger Imam des Islamischen Zentrums Nürnberg hatte „die Ideologie der extremistischen Muslimbruderschaft verbreitet und unter anderem zum Djihad gegen die Ungläubigen aufgerufen.“20 Und so gab es dann als Ergebnis ihrer Predigten von den
Imamen zur Nachahmung der Radikalität des ersten »muslimischen Religionsterroristen« Mohammed verführte Muslime.
Der in Syrien aufgewachsene und daher Arabisch sprechende Tagesschau-Moderator Constantin Schreiber ist ein Jahr lang durch Deutschland gezogen, hat den ganz normalen Freitagspredigten in ganz normalen, nicht dem Salafismus zugerechneten Moscheen – die als
salafistisch bekannten oder gar verrufenen Moscheen wurden bewusst ausgespart! – zugehört
und darüber das Buch „Inside Islam“ verfasst. Schreiber kommt zu dem Fazit: "Es gibt genau
zwei rote Fäden, die sich durch alle Predigten ziehen. Zum einen warnen die Imame vor dem
Leben in Deutschland – manche eher subtil, andere mit offener Hetze. Zum anderen betonen
fast alle, dass die Welt nicht religiös genug sei. Was sich unterscheidet: Türkische Predigten
waren immer sehr politisch, da ging es viel um den Putsch in der Türkei. Die arabischen
Predigten hingegen sind sehr theologisch und spirituell, zum Teil geradezu religiös abgedreht.
[…] Ich habe mich bewusst nicht in die als salafistisch eingestuften Moscheen gesetzt – ich
wollte ja das normale muslimische Leben mitbekommen. Da hat es mich schon erschreckt,
wenn ich Sätze hörte wie 'Ihr könnt nicht Demokraten und Muslime sein. […] die Moscheen
sind der zentrale Ort für Flüchtlinge. Bei manchen Predigten waren sie deutlich in der
Überzahl. Die, mit denen ich ins Gespräch kam, sagten mir dann, dass sie sehr verwundert
über die extrem konservativen Reden waren. In Syrien hätten sie so was nicht gehört."21
Das von für hiesige Muslime bestallten Predigern in der Bundesrepublik Deutschland für ihre
überwiegend konservative Klientel: noch um Einiges konservativer als in der Türkei!
Über die Stellung der als ebenfalls Inhaber einer Offenbarungsschrift (Altes Testament,
Tanach, Tora, Talmud, aus denen Mohammed am meisten plagiiert hat) im IS-lam bevorrechtigt angesehenen Juden genügt es, den Gharqad-Baum-Hadith zu zitieren:
„Die Zeit/der Tag (des Jüngsten Gerichts) wird nicht anbrechen, bevor nicht die
Muslime die Juden bekämpfen und sie töten; bevor sich nicht die Juden hinter
20
21
Bayerischer Landtag, 15. Wahlperiode, Plenarprotokoll 15/48 v. 20. 07. 2005, S. 3605
BENTO vom 28.03.17: “Constantin hat deutsche Moscheen besucht und einfach mal zugehört“
http://www.bento.de/politik/moscheen-in-deutschland-was-constantin-schreiber-auf-predigten-hoert-1269353/#refsponi
25
Felsen und Bäumen verstecken, welche ausrufen: Oh Muslim! Da ist ein Jude,
der sich hinter mir versteckt; komm und töte ihn!“,
mit dem den Muslimen, getreu dem „schönen Vorbild“, das der erste »muslimische Religionsschlächter« Mohammed persönlich gegeben hat, bis zum Beginn des Tages des Jüngsten
Gerichts der Judenmord bis hin zu der Endlösung der Judenfrage befohlen ist!
U.a. daher, aus dem islamisch angeordneten Judenmord, hat Hitler sich 1.300 Jahre später
seine Bestätigung für die auch von ihm angestrebte „Endlösung der Judenfrage“ geholt!
Dass die meisten Rechtgläubigen nicht so handeln – und damit strenggenommen keine Rechtgläubigen mehr sind, weil sie einem (zentralen) Gebot ihres Propheten den Gehorsam verweigern, wofür sie mit „ewigen Höllenqualen“ zu büßen haben –, ist auch klar, macht aber die
Ideologie, der sie gleichwohl weiterhin verbunden bleiben, kein bisschen weniger gefährlich.
Ich wende mich aber nicht gegen den einzelnen Muslim, unter denen es – wie auch unter den
Nationalsozialisten, denn sonst hätte nicht der Film „Schindlers Liste“ gedreht werden können
– viele ehrenwerte Einzelne gibt.
Ich wende mich gegen die den einzelnen Muslim beherrschende Ideologie, die ihn »allahgestört dumm« macht, so dass er einer Ideologie anhängt, die es ihm als Glaubensverpflichtung auferlegt, gegen die Goldene Regel und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO zu verstoßen und die unter der Geltung des Grundgesetzes mit ihren
Verstößen gegen Art. 1 (Menschenwürde), 2 II 1 (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit), 3 (Gleichberechtigung von Mann und Frau), 4 (Religionsfreiheit) und 9 II GG
(Verbot von „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken
der Völkerverständigung richten“) nur als verfassungswidrig angesehen werden kann.
(Zu den Konsequenzen aus der Verfassungswidrigkeit der islamischen Ideologie – dem sich
daraus ergebenden Verbot von Vereinigungen, die diese Ideologie unterstützen –, führe ich
gleich noch etwas in einem gesonderten Gliederungspunkt aus.)
X. Im Koran vereinzelt auch enthaltene gewaltfreie Passagen können die zur Glaubenspflicht(!) eines jeden wahren Gläubigen erklärte „Gewaltseuche“ in der islamischen Lehre gegenüber jedem als „ungläubiger Affe/ungläubiges Schwein“ diffamierten Andersdenkenden nicht aufheben
Natürlich gibt es im Koran auch Passagen, die nicht gewaltgeil sind und die Gläubigen nicht
gleich zum Mord an den Ungläubigen aufrufen. Aber die »friedlicheres« Verhalten beschreibenden, nahelegenden oder einfordernden mekkanischen, dann aber, nach der Hidschra
(Flucht von Mekka nach Yatrib, später umbenannt in Medina), durch medinensische Offenbarungen in ihrer vorherigen Geltung stillschweigend abgelösten (“abrogierten”) Textstellen des
Korans, die niemanden bedroh(t)en, stehen hier nicht zur Diskussion, weil die ja kein zur
Verfassungswidrigkeit führender Stein des Anstoßes sind:
Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Verfassungsgemäßheit überprüft das Bundesverfassungsgericht ja auch nicht dessen Teile, die mit der Verfasssung offensichtlich vereinbar sind – wozu auch? –, sondern alleine die Teile, bei denen die Verfassungsgemäßheit
zumindest fraglich ist. Und wenn das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz in toto für verfassungswidrig erklärt, dann nimmt es ja nicht Anstoß an den Gesetzespassagen, die in diesem
Gesetz nicht zu beanstanden gewesen waren, sondern an den Teilen, die, insgesamt genommen, zu der Beurteilung als verfassungswidrig geführt haben.
26
Anderes Beispiel: Wenn man das menschenvernichtende faschistische System des Nationalsozialismus beurteilt, dann wird für dessen Gesamtbeurteilung ja auch nicht als entscheidungserhebliche Tatsache die entschlossene Umsetzung der vorher schon ausgearbeiteten und
somit vorhanden gewesenen Pläne zum Bau der ersten Autobahnen zugrundegelegt, sondern
der industriell betriebene Massenmord zur "Endlösung der Judenfrage", die Shoa.
Analog ist mit dem Koran und den Hadithen zu verfahren.
Die von den Muslimen als “Ungläubige” Betrachteten und Behandelten stören sich daher
nicht an den Koranstellen und den Hadithen, die nicht in ihren Rechtskreis eingreifen, sondern an denen, durch die sie bedroht werden.
Und an der aggressiven Grundhaltung des “schönen Vorbilds” Mohammed, dem – als Glaubenspflicht(!) sämtliche Muslime bis zum Tag des Jüngsten Gerichts nachzueifern haben.
Diese bis zum Mord an “den Ungläubigen” reichende Glaubensverpflichtung(!) kommt sowohl in den schon zitierten diversen Suren (siehe Gliederungspunkt “In der Ideologie des
Islams liegende Gründe für die Angst vor Muslimen”) und Hadithen (insbesondere dem
“Gharqad-Baum-Hadith”) zum Ausdruck, sondern auch in den Hadithen, mit denen der dafür
gehaltene Prophet der Muslime seine Lebensbilanz zog: „Mir wurde der Befehl erteilt, dass
ich gegen die Menschen solange kämpfe, bis sie sagen, ‘es gibt nichts Anbetungswürdigeres außer Adonai’”/ “Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen” (Sahih Muslim
Nr. 29, 30, 33, …) und "Ich wurde siegreich durch Terror" (Sahih Al Bukhari 4:52:220 ).
XI. »Muslimische U-Boote«
Vorstehend war bisher von Imamen gesprochen worden, die ihre Predigten im Rahmen der
Gewaltideologie »des Islams« abhielten und die ihnen zuhörenden Gläubigen in dieser Haltung bestärkten. So potenziert sich diese Gewaltkomponente in den muslimischen Bevölkerungsteil der Bundesrepublik hinein.
Die »Gewalt-Imame« sind aber nur die Spitze des Eisbergs.
Wie wirkte und wie wirkt sich die alltägliche, meist verborgen gebliebene oder verborgen
bleibende Gewaltideologie bei uns aus?
Wir wissen,
 dass »muslimische U-Boote« auf deutschen Straßen besondere Vorfälle wie insbesondere die Ermordung von Theo van Gogh, die Anschläge auf das World-Trade-Center
und auf die Redaktion von CHARLIE HEBDO beklatschten (»freie Meinungsäußerung auf muslimisch«!),
 dass ebenfalls in Deutschland viele Muslime die Todesfatwa gegen Salman Rushdie
für richtig befanden, auch wenn sie sein Buch nie gelesen hatten, aber ihnen wurde
einfach gesagt, dass mit dem Buch der Prophet beleidigt wurde: das genügte,
 dass Muslime in (salafistische) Moscheen gehen, in denen Imame predigen: „Tod
allen Christen“,
 dass einer dieser Imame die ihm anvertrauten muslimischen Kinder dahingehend
instruierte, sich Küken zu besorgen und an denen das Umbringen von Christen
schon einmal spielerisch zu üben22,
 dass »muslimische U-Boote« ihre Kinder so erziehen,
– dass in der Sendung des ZDF „Ein Staat – zwei Welten“23 die Schulleiterin der NeuUlmer Grundschule “Stadtmitte, Beate Altmann, berichtete, Grundschul(!)kinder hätten
nach dem Anschlag auf CHARLIE HEBDO geäußert: Die Ermordung der Redakteure
ZELTMACHER “Barino Barsoum: Der Sinnsucher” http://zeltmacher.eu/barino-barsoum-der-sinnsucher/
„Besorgt euch kleine Küken und hackt ihnen die Köpfe ab, damit ihr schon mal übt, den Juden die Köpfe abzuschlagen.“
23
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2480124/Ein-Staat---zwei-Welten%253F?bc=sts;stt;kua2472024&flash=off 1:45 min
22
27
–
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24
sei gerechtfertigt, sie hätten ja den Propheten beleidigt. „Es fielen die Äußerungen:
‚Christen muss man töten’ …”,
dass muslimische Kinder sich als “Gefangene ihrer kulturellen Matrix, in die sie hineinsozialisiert worden sind” (Michael Schmidt-Salomon) gegenseitig in ihren Freundschaftsbüchern wünschen: “Tod allen Christen!”,
dass 2016 ein gerade der Grundschule entwachsener 12-Jähriger24 aus Ludwigshafen,
der schon als 9-Jähriger die Drohung ins Internet gestellt hatte “Ich hacke euch tot!”,
mit zwischenzeitlicher Verbindung zu dem November 2016 wegen Rekrutierungstätigkeit für den IS verhafteten irakischen Hassprediger Ahmed Abdelasis A./Ahmad
Abdulaziz Abdullah Abdullah, eher bekannt unter seinem Alias- und Predigernamen
Abu Walaa in Hildesheim – dem “Prediger ohne Gesicht” (weil er sich für seine YouTube-Aufnahmen vorsichtshalber ausschließlich von hinten fotografieren ließ, um weniger erkannt zu werden), Leiter des “Deutschsprachigen Islamkreises”, “Chefrekrutierer des IS in Deutschland” und Schleuser (FOCUS: “nur IS-Anhänger in Syrien
seien wahre Gläubige, alle anderen seien zu vernichten”25) und “Deutscher Terrorfürst”
(N-TV) 26 “mit tausenden Abonnenten bei Youtube, Facebook und eigenem Telegram[¡]-Kanal” 27, ein Mann, vor dem selbst der Salafist Pierre Vogel warnte28 – unter
Anleitung des IS eine (letztlich nicht funktionsfähige) Nagelbombe unter Verwendung
von Schwarzpulver aus Feuerwerkskörpern gebaut und am 26.11.16 und am 05.12.16
(vergeblich) versucht hatte, sie auf dem Weihnachtsmarkt in Ludwigshafen zu zünden,
dass 2016 eine 15-Jährige in Hannover einem Polizeibeamten ein Messer in den
Hals rammte,
dass 2016 zwei 16-Jährige aus der salafistischen Szene Nordrhein-Westfalens in Essen
– keine heimlichen IS-Anhänger, Jungen, die sogar zeitweilig (aber vermutlich nicht
ohne Grund!) am nordrhein-westfälischen Deradikalisierungsprogramm “Wegweiser”
teilgenommen hatten –, wegen ihres Hasses auf andere Religionen, u.a. die Sikhs, die
ihrer Unkenntnis nach viele Götter anbeten würden, was aber bei dem von den Sikhs
vertretenen Monotheismus nicht der Fall ist, einen Bombenanschlag auf einen SikhTempel verübten, um möglichst viele “Ungläubige” zu töten, wofür sie wegen
versuchten Mordes und (vollendeter) gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen
zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt wurden (die von keinem Wissen belasteten
Jugendlichen hatten aufgrund ihrer Wissensdefizite wohl die Sikhs mit Hinduisten
verwechselt) oder
dass es diverse Muslime gibt, die – selbst nach oder aufgrund von erhaltenem “bekenntnisgebundenem islamischem Religionsunterricht”, der laut GEW eine
“desintegrative Handschrift” trage29– vorhatten, zu den Dschihadisten nach Somalia,
Syrien, Pakistan, Afghanistan, Nigeria oder in den Irak zu gehen und nur durch
Intervention aus dem Verwandten- oder Vertrautenkreis oder durch Aussteigerpräventionsmitarbeiter gerade noch davon hatten abgehalten werden können,
dass selbst integriert erscheinende Muslime durchdrehen: der von der Polizei
erschossene “Axt-Attentäter” aus dem Regionalzug in der Nähe von Würzburg –
Bericht Report Mainz vom 31.01.17
FOCUS 10.11.16: “Hinrichtungsvideos im Hinterzimmer – V-Männer überführen den Hassprediger Abu Walaa und sein Netzwerk”
http://www.focus.de/politik/deutschland/hinrichtungsvideos-im-hinterzimmer-v-leute-belasten-inhaftierten-salafisten-prediger-abuwalaa_id_6190022.html
26
N-TV vom 23.12.16: “Abu Walaa – Deutschlands Terrorfürst”
http://www.n-tv.de/politik/Deutschlands-Terrorfuerst-article19404326.html
27
DLF vom 24.02.17: “Islamistenszene – Dschihad aus dem Kinderzimmer”
http://www.deutschlandfunk.de/islamistenszene-dschihad-aus-dem-kinderzimmer.724.de.html?dram:article_id=379785
28
N-TV vom 23.12.16: “Abu Walaa – Deutschlands Terrorfürst”
http://www.n-tv.de/politik/Deutschlands-Terrorfuerst-article19404326.html
29
DIE WELT vom 02.04.17: “Türkisch-Unterricht – An deutschen Schulen lernen Kinder zu denken wie Erdogan”
https://www.welt.de/politik/deutschland/article163327629/An-deutschen-Schulen-lernen-Kinder-zu-denken-wieErdogan.html?wtrid=newsletter.wdwb..topnews..&r=26655596352859&lid=659359&pm_ln=2039722
25
28
nach allgemeiner Ansicht der erste vom IS gelenkte Anschlag in Deutschland –, der am
18.07.16 fünf Menschen einer chinesischen Reisegruppe mit einem Beil und einem
Messer verletzt hatte, vier davon schwer, war ein in Deutschland als minderjährig und
unbegleitet registrierter Flüchtling gewesen, der in einer Pflegefamilie in einem kleinen
Ort in Unterfranken lebte, soziale Betreuung und eine Lehrstelle als Bäcker hatte und
beim Bayerischen Landesamt für den Verfassungsschutz nie aufgefallen war.
Hinter diesen Anschlägen stecken »muslimische U-Boote« – nach Schätzung des islamischen
türkischen Sicherheitsexperten Haldun Solmaztürk30 hegen mindestens 8 % der Muslime in
der Türkei offen Sympathien für die Terrororganisation IS – die aber nicht bekannt
werden, denn die von ihren Absichten gerade noch abgehaltenen »Fast-Aussteiger« werden,
um die eigene Arbeit der teilweise erfolgreich gearbeitet habenden Präventionsmitarbeiter
nicht unmöglich zu machen, bei Erfolg der Bemühung ja nicht nachträglich gemeldet. Aber es
gibt diese “mindestens 8 %, deren Dunkelziffer noch höher liegt”.
Und die gibt es nicht nur in der muslimischen Bevölkerung der Türkei, sondern auch in der
in Deutschland lebenden muslimischen Bevölkerung, die noch konservativer ist als die in
der Türkei!
Solche Eltern und andere soziale Bezugspersonen wie insbesondere mit geistlicher Autorität
ausgestattete Imame erziehen die ihnen anvertrauten Kinder so, dass die als Papageien ihrer
Bezugspersonen schon im Grundschulalter äußern “Christen muss man töten!” – wenn den
Kindern nicht gar von einem sie betreuenden Imam geraten wird, sich Küken zu besorgen und
an denen das Umbringen von Juden – und dann wohl auch Christen – schon einmal spielerisch zu üben.
Man sieht den Leuten nur vor und nicht in den Kopf. Man weiß beispielsweise nur dann, was
»ganz normale« westliche Muslime denken, wenn sich diese »ganz normalen Muslime« auf
DEUTSCH zu den im Koran und den Hadithen nachlesbaren, für Nicht-Muslime »kritischen«
Werten bekennen – was sie auf Türkisch an ihren Stammtischen erzählen, bekommen wir ja
nicht mit! –; oder wenn sich ihre Kinder verplappern und als glaslose aber – wie bei Schneewittchen – sprechende Spiegel die Ansichten ihrer sozialen Bezugspersonen wiedergeben.
Und die »muslimischen Rumpelstilzchen« – “morgen hole ich mit den Bäuchen der Muslimas
der Europäer ihr Land. Oh, wie gut, dass niemand weiß, dass ich Mohammed heiß und
muslimischer Extremist bin” – erzählen es nicht nur an ihren Stammtischen, wo sie von
türkischen Aleviten belauscht werden können, worauf Vertreter der Aleviten schon wiederholt aufmerksam machten, um die nur Deutschsprachigen vor der ihnen von den orthodoxmuslimischen Türken drohenden Gefahr zu warnen.
Die 8-10 % »muslimische U-Boote« auf die 4,4-4,7 Mill Muslime in Deutschland hochgerechnet, ergibt 400.00-470.000 Muslime hier in Deutschland, die „offen Sympathien für
die Terrororganisation IS hegen“! – ohne dass sie bisher mehrheitlich aufgefallen wären.
Da tickt eine Zeitbombe! Und wer am Meer wohnt, weiß am besten, wie hoch die Deiche sein
müssen!
In Deutschland lebende muslimische Offizielle, die offizielle Verhandlungspartner deutscher Behörden bei der Einrichtung “bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts”, der laut GEW eine deutlich “desintegrative Handschrift” trage31, und der Erlangung des Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts sind, stellten ihre Hassparolen
sogar ins Internet. Das wurde durch eine Recherche des Hessischen Rundfunks32 publik.
30
heute + Magazin 02.01.17 https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/hplus-gesamt-vom-2-januar-100.html (07:50 min)
DIE WELT vom 02.04.17: “Türkisch-Unterricht – An deutschen Schulen lernen Kinder zu denken wie Erdogan”
https://www.welt.de/politik/deutschland/article163327629/An-deutschen-Schulen-lernen-Kinder-zu-denken-wieErdogan.html?wtrid=newsletter.wdwb..topnews..&r=26655596352859&lid=659359&pm_ln=2039722
32
DLF vom 31.01.17: “Ditib – Islamverband distanziert sich von Hassparolen im Internet”
http://www.deutschlandfunk.de/ditib-islamverband-distanziert-sich-von-hassparolen-im.447.de.html?drn:news_id=705551
Hessischer Rundfunk vom 29.01.17: „defakto deckt auf: Ditib“ Stummgestellte Links:
http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/mediaplayer.jsp?mkey=63373464&rubrik=2390
31
29
XII. Das “Im Koran/in der Bibel steht aber auch …”-Argument
Und genauso, wie am vorstehenden Beispiel der Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts
bei der Überprüfung eines ihm vorgelegten Gesetzes auf seine Verfassungsgemäßheit hin
verdeutlicht, hat man auch bei der ethischen Gesamtbeurteilung der von 1,6 Mrd. Menschen
als "Religion" benutzten Ideologie »des Islams« vorzugehen: Da kann nicht das von völlig
unkritisch die auf einen historisch als unsicher anzusehenden "Mohammed" zurückgeführten,
teilweise ungesicherten Lehren glaubenden Islam-Apologeten gerne verwendete Argument
akzeptiert werden, "Im Koran/den Hadithen steht aber auch …" Oder – etwas »von hinten
durch die Brust ins Auge« – ein von die Lehre »des Islams« zu entschuldigen suchenden
Nicht-Muslimen im Vergleich zur Bibel gerne benutztes Argument: “Im Alten Testament
stehen aber auch Sachen, …”, ohne dass dann ein genaues Zitat folgt, mit dem man sich
auseinandersetzen könnte.
Egal, was im Alten Testament (AT) alles steht: für einen Christen gilt bei Unstimmigkeiten
mit Jesu Lehre das, was Jesus laut Neuem Testament (NT) gesagt und getan hat; teilweise
ganz bewusst gesagt und getan hat, um das im AT enthaltene alte Gesetz abzulösen; Beispiele: bewusste Heilungen am jüdischen Feiertag, dem Sabbat, an dem (an sich) alle Arbeit
zu ruhen hatte, das Gleichnis der Rettung eines in einen Brunnen gefallenen Ochsen selbst am
Sabbat.
Auf jeden Fall hat Jesus aber nicht gelehrt: “Gehet hin in alle Welt und richtet alle Gläubigen
rücksichtslos hin, wo immer ihr sie findet, selbst wenn euch das zuwider ist”, sondern er
lehrte – im Gegensatz zu dem, was ein gewisser Mohammed von Allahs Auftrag an ihn und
über diese Clearingstelle an die zur Nachahmung seines Handelns verpflichteten Muslime
behauptete: “Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen” (Sahih Muslim Nr. 29,
30, 33, …), eine Aufgabe, der er sich unter Anwendung von Terror hingebungsvoll
widmete – laut Matth. 28/19-20: “Gehet hin in alle Welt und lehret alle Völker und taufet sie
im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, und lehret sie halten alles,
was ich euch befohlen habe.”
Und es besteht noch ein weiterer qualitativer Unterschied: Selbst das von »Islam-Apologeten«
gerne als – von ihnen jedenfalls so behauptet – gleichermaßen abschreckend ins Feld geführte
AT- oder Bibel-Argument spricht mir “Ungläubigem” – im Gegensatz zur Lehre des »Islams«
– nicht meine Menschenwürde und nicht mein Recht auf Leben ab!
Keine in Deutschland praktizierte »richtige Religion«, zu der der theofaschistische »Islam«
wegen der Verfassungswidrigkeit seiner Doktrin auf jeden Fall nicht gehört, greift in meinen
Rechtskreis eines “Ungläubigen” ein; aber zumindest die Lehre des »IS-lams« macht das! Sie
bedroht mich, und aus Worten werden sehr schnell Taten, wenn Muslime ihren von ihnen
geliebten Propheten auch nur angegriffen wähnen (Beispiel: Salman Rushdies “Satanische
Verse”), geschweige denn, wenn er frontal angegriffen wird (Beispiele: Theo van Gogh und
die im teilweise nicht erkennbaren Zusammenhang mit dem von einem Kopten völlig privat
gedrehten Schmähfilm “Innocence of Muslims” mindestens 30 Getöteten), indem auf den
schwerstkriminellen Lebenswandel ihres dafür gehaltenen Propheten als u.a. Karawanenräuber, Massenmörder und Anstifter zum Judenmord bis hin zum Tag des Jüngsten Gerichts
hingewiesen wird.
Also: Was soll dann der Vergleich der »muslimischen Sandmännchen qua Amt«, der weniger
gut informierten Muslime, der gutmenschlichen Naivlinge und der »Islam-(Miss-)Versteher«
von Äpfeln mit Birnen?
Sicher steht umgekehrt auch im Koran da oder dort u.a., dass …
http://www.ardmediathek.de/tv/defacto/defacto-deckt-auf-DITIB/hr-fernsehen/Video?bcastId=3437388&documentId=40305406
30
Gemeint sind Bestimmungen, die sich mit der Goldenen Regel und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO vereinbaren lassen, die also nicht in nicht hinnehmbarer
Weise in den Rechtskreis Dritter eingreifen, sondern die sich allein auf das geglaubte
Verhältnis des einzelnen Muslim zu seinem als höchste Instanz verehrten und angebeteten
Allah beziehen, ohne dem Gläubigen Glaubensverpflichtungen aufzuerlegen, die Dritte schädigen. "Bete mich fünfmal pro Tag an", "Spende bedürftigen Glaubensgenossen ein Zehntel
deiner Einnahmen" beispielsweise sind völlig unproblematisch und unstreitig.
Das von Islam-Apologeten verwendete “In-der-Bibel-steht-aber-auch”-Argument ist im
Grunde genau das Argument, das in der Nachkriegs-BRD viele Deutsche benutzen: “Am Nationalsozialismus war auch nicht alles schlecht, da gab es auch …”, und sie argumentierten
dann mit u.a. KdF, dem Winterhilfswerk und den Autobahnen.
Wenn es nur diese »Nicht-schlechten«-Bestimmungen im Koran und den Hadithen gäbe, dann
gäbe es nicht seit 1.400 Jahren die Kritik am dschihadistischen »Islam«!
Man kann aber nicht den Dschihadismus vom »Islam« trennen, da er von sowohl durch
Gebote Allahs und seines Propheten als auch durch dessen “schönes Vorbild” zur Glaubensverpflichtung eines jeden Muslim gemacht wurde!
XIII. Ablehnung »des IS-lams« wegen seiner gegen die Goldene Regel und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßenden Glaubensverpflichtungen(!)
Die berechtigte, letztlich zur totalen Ablehnung »des Islams« führende Kritik entzündet
sich an und gründet auf den gegen die Goldene Regel und die in der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der UNO festgelegten Grundsätzen verstoßenden Glaubensverpflichtungen, die bei ihrer Anwendung in den Rechtskreis Dritter eingreifen
würden, wie beispielsweise (mehrere Suren-Aussagen zusammengefasst): "Die Ungläubigen
sind rücksichtlos hinzurichten, wo immer sie gefunden werden, selbst wenn euch das zuwider
ist."
Und nicht nur die mit dem schändlichen Gharqad-Baum-Hadith für vogelfrei erklärten Juden
wurden von Mohammed trotz ihres in ihrer Hauptströmung strengen, im Vergleich zum Christentum: strengeren, »dem Islam« damit näherstehenden Monotheismus verfolgt. (Die Juden
stehen dem Monotheismus des »Islams« deswegen näher, weil auch die Muslime, wie die
Juden, eine GottesSOHNschaft Jesu ablehnen: Von den Muslimen wird Jesus, “der Sohn der
Maria”, immerhin »noch, aber nur« als Vorgänger-Prophet von Mohammed anerkannt; von
den Juden teilweise nicht einmal als Rabbi, sondern beispielsweise – siehe Wikipedia,
Stichwort “Jesus außerhalb des Christentums” – in der rabbinischen Tradition als Fehltritt der
“Hure Maria” mit dem römischen Legionär Pantheras, zu dessen Kaschierung sich die
betrügerische Hure die Geschichte mit dem Heiligen Geist ausgedacht habe, was natürlich die
Frontstellung der Christen gegen »die Juden« hervorrief: eine Frontstellung, die auf alle Juden
ausgedehnt wurde, auch auf die messianischen Juden, die in Jesus den Messias anerkennen.)
Die Verfolgungen der Muslime trafen genauso die Christen, denn schließlich begingen und
begehen Christen nach Ansicht der islamischen Lehre das schlimmste von Menschen überhaupt begehbare und daher todeswürdigste Verbrechen: mit der von ihnen vorgenommenen “Beigesellung” (“Schirk”) von Jesus zu Allah als dessen SOHN – und nicht nur als
dessen PROPHET und Vorläufer von Mohammed –, mit dieser Beigesellung eines kleinen
Menschleins zu dem von Ewigkeit zu Ewigkeit allmächtigen Schöpfer von allem würden die
Christen Allahs anbetungswürdige Einzigartigkeit bestreiten! Das rechtfertige die schlimms-
31
ten Strafen – die auch verhängt wurden, sodass aus den Schädeln zehntausender erschlagener
Christen Schädelminarette errichtet wurden. “Zehntausende abgeschlagener Christenköpfe
lieferten – in großen Mengen auch nach Nordafrika exportiert – das Baumaterial für Minarette
des toleranten Spanien.“33
Darum konnte der ägyptische Menschenrechtsaktivist Ahmed Harqan angesichts der
Schandtaten des IS die gesamte Lehre »des IS-lams« mit der einfachen Frage entlarven:
„Was hat der IS getan, was Mohammed nicht getan hat?“34
XIV. Terror als Glaubensverpflichtung(!) jedes Muslims nach Allahs und des Propheten
Gebot unter Androhung ewiger Höllenqual für den Fall der Verweigerung des
Glaubensgehorsams
In Bezug auf die im Koran als „geringer als Vieh“ (Koranvers 8/55) eingestuften, als subhuman anzusehende „Affen und Schweine“ (Koranvers 5/60) diffamierten „Ungläubigen“
hat Mohammed in mehreren Hadithen klargestellt – und damit durch sein „schönes Vorbild“ zur Nacheiferung den Auftrag verbunden –:
“Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen.”35
und
“Ich wurde siegreich durch Terror.”36
Das ist »IS-lam«, den kein Muslim verleugnen kann, weil er ansonsten – wie zitiert – wegen
Verstoßes gegen Gebote des Propheten ewige Höllenqualen zu gewärtigen hätte.
Darum kann der deutsch-ägyptische Politologe Hamed Abdel-Samad die Analyse Zafer
Senocaks „Auch wenn es die meisten Muslime nicht wahrhaben wollen, der Terror kommt
aus dem Herzen des Islams, er kommt direkt aus dem Koran. Er richtet sich gegen alle,
die nicht nach den Regeln des Korans leben und handeln, also gegen Demokraten,
abendländisch inspirierte Denker und Wissenschaftler, gegen Agnostiker und Atheisten. Und
er richtet sich vor allem gegen Frauen“37 nur bestätigen, indem Abdel-Samad formuliert:
„Wir haben eine Gewaltseuche im Herzen des Islam.“
Wir waren anfangs von der Angst ausgegangen, die »der Islam« in der Welt verbreitet, und
die ständig zu erzeugen der ägyptische Staatspräsident as/al-Sisi für „unmöglich“ und daher
abänderungsbedürftig erklärt hat.
Keine Angst vor dem Zorn der Muslime hatten der niederländische Filmregisseur, Publizist
und Satiriker Theo van Gogh, die Karikaturisten des französischen Satire-Magazins
CHARLIE HEBDO und andere von Muslimen getötete Opfer des islamischen Wahnsinns.
33
Drei bildliche Darstellungen unter dem Link http://station13.createaforum.com/new-board/die-schadelminarette-der-muslime/
„Gewalt im Namen des Islam – «Doch, dieses Massaker hat mit dem Islam zu tun!»“
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-Doch--dieses-Massaker-hat-mit-dem-Islam-zu-tun---14406040
Zur Illustration kann auf YouTube auch die Sendung „Gewagte Fragen“ des Senders www.alhayattv.net angesehen werden.
https://www.youtube.com/watch?v=fkHj5GDvLPc
35
Sahih Muslim Nr. 29, 30, 33, …
36
Sahih Al Bukhari 4:52:220
37
“Der Prophet des Islam” “Das Tötungsverbot im Islam” http://derprophet.info/inhalt/toetungsverbot-htm/
34
32
Daraufhin machten von der theofaschistischen Ideologie »des Islams« geleitete Muslime mit
ihnen genau das, was ihr von ihnen geglaubter Prophet ihnen (unter Androhung ewiger Höllenqual für den Fall der Weigerung bis zum Tag des Jüngsten Gerichts) auszuüben befohlen
hat: Sie richteten sie rücksichtslos hin.
Oder, wenn die genannten späteren Opfer keine Angst gehabt haben sollten, hatten sie die
Angst unterdrückt.
Für diesen Fehler haben sie mit ihrem Leben bezahlt.
Einige Prominente, die auf der Fahndungsliste zu tödlicher Gewalt bereiter Muslime standen
wie insbesondere der indisch-britische Schriftsteller Salman Rushdie und der dänische Karikaturist Kurt Westergaard haben diverse Anschlagsversuche – teils äußerst knapp – überlebt.
Andere noch gesuchte Opfer gewaltlüsterner Muslime, die Kritik an ihrem von ihnen geliebten Propheten, an den Glaubenssätzen oder Islamkritik ganz allgemein kriminalisieren38
und unter Todesdrohung stellen, werden noch gejagt und müssen unter ständigem Polizeischutz leben: nicht »nur« irgendwo in der Welt, sondern auch hier in Deutschland!
XV. „Islamophobie“
Die Angst vor gewaltgeneigten Muslimen setzt natürlich eine Abwehrreaktion in Gang, die
dann von den Muslimen in geschickter, zur Diffamierung von Islamgegnern mit von Salafisten erfundener Wortwahl als krankhaft anzusehende „Islamophobie“ zu diffamieren
versucht wurde. Ein gewaltiger PR-Erfolg der Islam-Vertreter.
Daher ist nachvollziehbar, dass die durch die zu diskriminieren suchende Wortwahl »muslimischer Sandmännchen« erst dazu gemachte „Islamophobie“ – die in Wirklichkeit gar
keine „Phobie“, keine geistige Krankheit, sondern im Gedächtnis gespeicherte Erinnerung
an teilweise personenunabhängige, völlig willkürliche Gefährdung durch Dschihadisten
ist! – die an den Pranger gestellte uneheliche Tochter »des Islams« ist: von ihm gezeugt,
aber mit Fleiß verleugnet!
Wer sich gegen »den Islam« stellt, wird als „Islamophober“, „Nazi“ oder auch „Rassist“
beschimpft, obwohl »Islam« nun wirklich nichts mit „Rasse“ zu tun hat: „Weltreligion“
greift schon per Definition weit über den „Rasse“-Begriff hinaus, will viele Rassen unter
einem Banner versammeln!
Der Sinn der Verwendung der Islamophobie-/Rassismus-/Nazi-Keule: Es soll sich keiner
mehr aus der Angst heraus, seine Reputation zu verlieren, trauen, sein Haupt und Widerspruch gegen den ihm gegenüber (grundlos!) erhobenen Vorwurf der "Islamophobie" zu
erheben.
Doch wie die calvinistischen Niederländer in ihrem Befreiungskampf gegen das katholische
Spanien-Habsburg den ihnen von ihren Gegnern angehängten Schimpfnamen „Geusen“
(„Bettler“) zu einem Ehrentitel umfunktionierten und stolz darauf gewesen waren, „Geusen“
zu sein, so sollte es jeder Demokrat als Ehrentitel ansehen, als „Islamophober“ bezeichnet
zu werden!
Islamophob zu sein, bedeutet für mich, überzeugter Demokrat zu sein, der zu unserer
Verfassung steht: Ein Islamophober ist ein Demokrat, der als denkender Mensch »den
38
Interview von Gilles Kepel in der NZZ vom 15.05.16: “Die Salafisten und die Deutungshoheit über den Islam”
http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/islamismus-experte-gilles-kepel-die-salafisten-und-die-deutungshoheit-ueber-den-islamld.82731
33
Islam« ablehnen muss, weil er die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres
Staates bejaht!
Darum sollte sich jeder Demokrat ruhig auch selber dazu bekennen, „islamophob“ zu sein,
wie ich es hiermit mache: Jawohl, ich bin aus humanistischen und demokratischen
Erwägungen heraus ein Gegner des theofaschistischen »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«»IS-lam«; ich bin zwar kein Berliner, aber ein „Islamophober“.
Ralph Giordano zitierte, was ihm anlässlich seines Engagements gegen die damals erst noch
zu bauen geplante Kölner Zentralmoschee von vielen ihm zugestimmt habenden Deutschen
als „bestürzender Tenor“ geschrieben worden war: „Wir stehen hinter Ihrer Kritik, wagen
aber nicht, sie auszusprechen, weil wir dann in die falsche, die neonazistische Ecke gestellt
werden, wo wir nicht hingehören.“39 Giordano charakterisierte diese Stellungnahmen als „ein
Unisono, das schwarz auf weiß bestätigt, wie wirksam das niederträchtigste aller niedrigen
Totschlagargumente der »political correctness« – »Wer […] Kritik am Islam übt, befördert
die Sache der Nazis von heute«« – immer noch ist. […] Dass einem die falschen »Bundesgenossen« auf die Schulter klopfen ist hässlich – noch hässlicher aber ist die Sackgassenlogik,
sich deshalb mundtot machen zu lassen, den Schwanz einzuziehen […] nein, nein und nochmals nein!“40
Der Freiburger Islamwissenschaftler und Muslim Abdel-Hakim Ourghi analysierte: „Der
Vorwurf der Islamophobie gegen ihre Kritiker ist eine gut durchdachte Strategie, um nicht
nur ihr Islamverständnis im westlichen Kontext unangreifbar zu machen, sondern auch die
Macht der konservativen Dachverbände in der Öffentlichkeit zu stärken.“41
Und der französische Soziologe, Arabist und Islamwissenschaftler Gilles Kepel vertritt die
Ansicht: „Die «Islamophobie» wurde von den Salafisten erfunden. Das ist ein Tabu, das
von den Salafisten und ihren Sympathisanten ausgesprochen wird, um jegliche Analyse
dessen zu verbieten, was sich innerhalb des Islams zuträgt. […] Doch die Islamophobie ist
zum Tabu und zum zentralen Slogan geworden. Kritik an den Glaubenssätzen wird
kriminalisiert.“42
Es ist möglicherweise nicht mehr unbedingt nötig, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
Furcht vor einem muslimisch-terroristischen Anschlag auf Erfahrung aus diversen Fernseh- und Medienberichten beruht und daher keineswegs irrational ist, wie es die Definition einer Phobie erfordert.
Es kann daher gar keine „Islamophobie“ geben, sondern nur eine wohlbegründete Furcht,
als beliebiges Zufallsopfer in einen von Dschihadisten durchgeführten Anschlag zu geraten. „Im Namen des Islams werden heute Unschuldige wahllos auf grausame Weise geschlachtet. Daher ist es verständlich, dass Nichtmuslime Furcht vor dieser Religion haben.
Wäre ich kein Muslim, hätte auch ich Angst vor dem Islam und stellte auch ich mir die
Frage, was für eine Religion der Islam ist, durch den so viel Gewalt legitimiert wird. Die
Botschaft der radikalen Islamisten lautet: ‚Ihr seid unsere Feinde, solange ihr so lebt, wie
ihr lebt, und glaubt, woran ihr glaubt. Ihr seid Ungläubige, und wir sind die einzig wahren
Gläubigen.’ Der Islamismus hat die westliche Rationalität und Lebensweise, die er als
entfremdend und unislamisch empfindet, als Feind bestimmt. Alles, was sich der
Herrschaft Gottes im Namen des Islams nicht unterordnet, gilt den Islamisten als
Giordano, R.: "Nicht die Moschee, der Islam ist das Problem", in: "Der Moscheestreit – Eine exemplarische Debatte über Einwanderung
und Integration", Hrsg. Sommerfeld, F., Köln 2008, S. 37-51 (38)
40
Giordano, R.: "Nicht die Moschee, der Islam ist das Problem", in: "Der Moscheestreit – Eine exemplarische Debatte über Einwanderung
und Integration", Hrsg. Sommerfeld, F., Köln 2008, S. 37-51 (38)
41
Ourghi, A-H.: “Terror – Wie sich die konservativen Islamverbände wegducken”, in: CICERO vom 20.07.16
http://www.cicero.de/salon/terror-wie-sich-die-konservativen-islamverbaende-wegducken
42
Interview von Gilles Kepel in der NZZ vom 15.05.16: “Die Salafisten und die Deutungshoheit über den Islam”
http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/islamismus-experte-gilles-kepel-die-salafisten-und-die-deutungshoheit-ueber-den-islamld.82731
39
34
verdorben.“ 43 So das Bekenntnis des algerisch-deutschen Freiburger Islamwissenschaftlers
und Muslim Abdel-Hakim Ourghi.
U.a. für diese Klarstellungen fühle ich mich dem Muslim Ourghi gegenüber zu Dank verpflichtet!
Auch die Islam-Wissenschaftlerin (und Referatsleiterin? im Bundesamt für Verfassungsschutz) Rita Breuer hält den Ausdruck „Islamophobie“ für den Versuch, „kritische Stimmen
zum Islam zum Schweigen zu bringen“.
„Wir weigern uns, wegen der Befürchtung, die ‚Islamophobie’ zu fördern, auf den kritischen Geist zu verzichten“, heißt es in dem nach der Veröffentlichung der MohammedKarikaturen im Pariser Satire-Magazin 2006 veröffentlichten und u.a. von Salman Rushdie
und Ayaan Hirsi Ali unterzeichneten „Manifest der 12“ „Gemeinsam gegen den neuen
Totalitarismus“.
Dort heißt es weiter: “Dies ist ein verhängnisvolles Konzept, das die Kritik am Islam als
Religion und die Stigmatisierung der Gläubigen durcheinanderbringt.
Wir plädieren für allgemeine Meinungsfreiheit, damit sich der kritische Geist auf allen Kontinenten gegen jeden Mißbrauch und gegen alle Dogmen entfalten kann.
Wir richten unseren Appell an die Demokraten und freien Geister aller Länder, damit unser
Jahrhundert eines der Aufklärung und nicht eines der Verdummung wird.”44
Unterzeichner sind: Ayaan Hirsi Ali, Chahla Chafiq, Caroline Fourest, Bernard-Henri
Lévy; Irshad Manji, Mehdi Mozaffari, Maryam Namazie, Taslima Nasreen, Salman
Rushdie, Antoine Sfeir, Philippe Val, Ibn Warraq.
XVI. Angst ist allerdings nicht der einzige Grund, auf die erforderliche Auseinandersetzung mit der theofaschistischen Ideologie »des Islams« zu verzichten
Mit einer angstgeborenen Haltung ist »der Islam« nicht aufzuhalten. Auf diese Problematik
und Konsequenz ängstlichen Verhaltens hat schon der im 18. Jahrhundert gelebt habende
britische Schriftsteller Edmund Burke mit seiner vorstehend schon zitierten Ein-Satz-Erkenntnis hingewiesen: „Damit das Böse triumphiert genügt es, dass die Guten nichts tun.“
Ourghi, A.-H.: “Reformation des Islam – Mohammed war ein Mann der Politik und des Schwerts”, in: FAZ vom 28.08.16,
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/der-islam-braucht-eine-reformation-14407083.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2
44
“Manifest der 12”
Nachdem die Welt den Faschismus, den Nazismus und den Stalinismus besiegt hat, sieht sie sich einer neuen weltweiten totalitären
Bedrohung gegenüber: dem Islamismus.
Wir Schriftsteller, Journalisten, Intellektuellen rufen zum Widerstand gegen den religiösen Totalitarismus und zur Förderung der Freiheit,
Chancengleichheit und des Laizismus für alle auf.
Die jüngsten Ereignisse nach der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in europäischen Zeitungen zeigt die Notwendigkeit des
Kampfes für die universellen Werte. Dieser Kampf kann nicht mit Waffen, sondern muß auf dem Feld der Ideen gewonnen werden. Es
handelt sich nicht um ein Aufeinanderprallen der Kulturen oder einen Gegensatz von Okzident und Orient, sondern um einen weltweiten
Kampf der Demokraten gegen die Theokraten.
Wie alle Totalitarismen nährt sich der Islamismus aus der Angst und der Frustration. Auf diese Gefühle setzen die Haßprediger, um mit
ihren Bataillonen eine Welt der Unfreiheit und Ungleichheit zu erzwingen. Wir aber sagen laut und deutlich: Nichts, nicht einmal
Verzweiflung, rechtfertigt Massenverdummung, Totalitarismus und Haß. Der Islamismus ist eine reaktionäre Ideologie. Überall, wo er
sich breit macht, zerstört er Gleichheit, Freiheit und Laizismus. Wo er erfolgreich ist, führt er nur zu einer Welt des Unrechts und der
Unterdrückung: Der Frauen durch die Männer und aller anderen durch die Integristen.
Wir lehnen den "kulturellen Relativismus" ab, der im Namen der Achtung der Kulturen und der Traditionen hinnimmt, daß den Frauen und
Männern der muslimischen Kultur das Recht auf Gleichheit, Freiheit und Laizität vorenthalten wird.
Wir weigern uns, wegen der Befürchtung, die "Islamophobie" zu fördern, auf den kritischen Geist zu verzichten. Dies ist ein
verhängnisvolles Konzept, das die Kritik am Islam als Religion und die Stigmatisierung der Gläubigen durcheinanderbringt.
Wir plädieren für allgemeine Meinungsfreiheit, damit sich der kritische Geist auf allen Kontinenten gegen jeden Mißbrauch und gegen alle
Dogmen entfalten kann.
Wir richten unseren Appell an die Demokraten und freien Geister aller Länder, damit unser Jahrhundert eines der Aufklärung und nicht
eines der Verdummung wird.
Ayaan Hirsi Ali, Chahla Chafiq, Caroline Fourest, Bernard-Henri Lévy; Irshad Manji, Mehdi Mozaffari, Maryam Namazie, Taslima
Nasreen; Salman Rushdie, Antoine Sfeir, Philippe Val, Ibn Warraq
DIE WELT vom 02.03.06 „Manifest der 12 ‚Gemeinsam gegen den neuen Totalitarismus’"
http://www.welt.de/print-welt/article201259/Manifest-der-12-Gemeinsam-gegen-den-neuen-Totalitarismus.html
43
35
Wir müssen es, leidvoll erfahrungsgestärkt, dieses Mal besser machen als unsere Väter und
Großväter und angesichts der Bedrohung durch die dieses Mal religiös-faschistische aber halt
ebenfalls faschistische Ideologie in unserem Land den von unseren Vätern und Großvätern
mehrheitlich leider nicht aufgebrachten Mut aufbringen, unsere demokratischen Grundwerte
und damit unsere vom »Islam« negierte Menschenwürde und die unserer Mitmenschen zu
verteidigen.
Doch auch schon bei unseren Vätern und Großvätern war es nicht nur alleine Angst, die das
Aufkommen des NS-Faschismus begünstigt hatte: Anfangs gab es auch noch andere Gründe,
die sein Wachsen in der nach-kaiserlichen, sich gerade erst mühsamst demokratisierenden
Gesellschaft nach dem verlorenen (Ersten) Weltkrieg begünstigt hatten, bis dann irgendwann
der NS-Faschismus so fest im Sattel saß, dass er das gerade wachsende Demokratiepflänzchen hatte niederreiten können: Hoffnung und Begeisterung der Anhänger, Unterstützung
durch Opportunisten, Gleichgültigkeit der sich dem aufkommenden Faschismus gegenüber
nicht direkt betroffen gefühlt habenden Masse, die nach verlorenen Krieg und Weltwirtschaftskrise vollauf mit dem verzweifelten Versuch beschäftigt war zu überleben, politische
Blindheit, ein Nicht-sehen-Wollen der aufkommenden Gefahr, Antisemitismus, fehlendes
moralisches Rückgrat, … und was sonst noch zu dem Motivationsbündel hinzugehörte.
Das gilt zum Teil analog auch für unsere heutige Situation dem in unserer Gesellschaft
aufkommenden religiösen Faschismus »des Islams« gegenüber.
Weil man nicht nur reden kann – was kaum einer hören will und wofür schon Laokoon durch
eine von einem Gott (Apollon) oder einer Göttin (Athene) geschickte Schlange erwürgt wurde
–, sondern selber etwas tun muss, war ich auf die Idee verfallen zu versuchen, bei der
anstehenden Bundestagswahl 2017 als Einzelkandidat mit dem Programmpunkt anzutreten,
den ich daraufhin dann auch unter Abänderung des bisher verwandten Buchtitels als
nunmehrigen Titel gewählt habe: „GRUNDGESETZ CONTRA ISLAM“, denn für eine Volksabstimmung und dann einen Volkentscheid bedarf es zehntausender Stimmen: die sind kaum
zusammen zu bekommen, für die Bewerbung als Einzelkandidat genügen hingegen »nur« 200
(bei diesem Thema auch noch schwer genug zu erreichender) Stimmen von Unterstützern aus
dem Wahlkreis, in dem man antreten will.
Die persönlichen Angaben müssen auf je einem Formblatt geleistet werden, das dem Einwohnermeldeamt vorgelegt werden muss, damit dort überprüft werden kann:
a) Gibt es denjenigen, dessen Angaben und Unterschrift vorgelegt werden, wirklich?
b) Ist er wahlberechtigt?
c) Wohnt er in dem Wahlkreis, in dem sich der von ihm per Unterschrift unterstützte Einzelkandidat zur Wahl stellt?
Nur wenn alle drei Bedingungen sämtlich erfüllt sind, zählt eine Unterstützer-Unterschrift.
Nun versuchte ich hier in meinem engsten Umfeld, wo man mich ja seit 36 Jahren kennt,
Unterschriften zu sammeln – und bin bisher so etwas von auf den Bauch gefallen!
In meinem persönlichen Umfeld habe ich nur fünf Stimmen erhalten!!! Den Rest musste ich
mühsam „auf der Straße“ sammeln.
Bei der Unterstützer-Werbeaktion habe ich festgestellt: Die Motive, keine Unterschrift abzugeben, sind sehr unterschiedlich. Sie sind bei Weitem nicht alle angstbedingt.
Das kann bei den vielen von Ralph Giordano als solche beklagten „Multi-Kulti-Illusionisten“,
„Pauschalumarmern, xenophil Einäugigen, Sozialromantikern, Gutmenschen vom Dienst und
Beschwichtigungsaposteln“ ja auch gar nicht anders sein: die wandeln ja am Abgrund, ohne
ihn wahrzunehmen.
Und die Motive waren manchmal auch „nicht nachvollziehbar“, sprich; einfach nur bescheuert!
36
Die Motive lassen sich fast alle in die Gruppen "Angst", "Gleichgültigkeit"/"totales Unverständnis dem Problem gegenüber", "persönliche Rücksichtnahme", "politische Rücksichtnahme/Bedenken", "Misstrauen", "durch hergesuchte Entschuldigung um Verständnis werbendes
konfliktscheues Verhalten", "totale Fehlvorstellung/Uninformiertheit" oder auch nur ganz
simple Dummheit, zusammenfassen.
Mir gegenüber wurde im Einzelnen geäußert:
a) Desinteresse/Gleichgültigkeit dem Problem gegenüber: "Das interessiert mich nicht."
„Der Staat tut nichts für mich, da tue ich auch nichts für den Staat.“
[Er müsste demnach nicht zur Schule gegangen sein und die Prüfung zur Mittleren
Reife abgelegt haben, die ihm erst ermöglichte, den von ihm gewählten Beruf zu
ergreifen. Wir begegneten uns auf einer der vom Staat gebauten Straße. Sollte er dort
verunglücken, wird über 112 die vom Staat finanzierte Feuerwehr gerufen, die ihn in ein
vom Staat finanziertes oder subventioniertes Krankenhaus bringt. Die Polizei wacht
darüber, dass er möglichst ungefährdet leben kann. …]
b) Angst: "Wenn von den Muslimen jemand erfährt, dass ich zu den Unterstützern gehöre,
dann befürchte ich, dass mir/mich/meiner Familie jemand ..."
„Eine Unterschrift können Sie von mir haben, aber persönliche Daten gebe ich nicht
raus: nachher steht von denen einer vor meiner Tür. Ich bin schon so oft angeschissen
worden im Leben!“
c) allgemeines Misstrauen/Unbehagen, ein Quasi-Mitinitiator zu sein: "Wir möchten in der
Sache nicht auftreten."
d) spezielles/gezieltes Misstrauen: "Haben Sie etwa noch Vertrauen gegenüber Banken
und der Verwaltung? Meine Unterschrift könnte bekannt werden."
e) Persönliche Rücksichtnahme: "Wir haben muslimische Freunde."
[Obwohl ich nichts gegen den einzelnen durchaus ehrenwerten Muslim sage, sondern
mich ausschließlich gegen die theofaschistische und damit grundgesetzwidrige
Ideologie des »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-»Islams« wende. Mein Argument:
"Selbstverständlich gibt es auch ehrenwerte Muslime, wie es ehrenwerte Nazis gab:
andernfalls hätte der Film 'Schindlers Liste' ja gar nicht gedreht werden können", drang
nicht durch.]
f) f 1) Politische Bedenken: "Wenn Sie sich nur gegen den Islam wenden würden, würde
ich das unterstützen. Aber da Sie auch den EU-Beitritt der Türkei ablehnen, kann ich
das nicht unterschreiben: Wir dürfen die Türkei nicht verlieren, die sonst in Richtung
Moskau abdriftet."
[„Und dafür sollen wir weiterhin hinnehmen, dass bezüglich »des Islams« die Art. 1 GG
(Menschenwürde), Art. 2 II 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit),
Art. 3 II GG (Gleichbehandlung von Mann und Frau) und Art. 9 II GG (Verbot
sämtlicher faschistischer Vereinigungen) außer Kraft gesetzt sind und bleiben?“]
f 2) Politische Bedenken: "Wir müssen die demokratischen Kräfte in der Türkei unterstützen, und das können wir nur, wenn wir die Türkei an Europa binden."
[„Und dafür müssen wir es hinnehmen, dass der schon seit Jahrzehnten andauernde
permanente Verfassungsbruch der Art. 1 GG (Menschenwürde), Art. 2 II (Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit) und Art. 9 II GG (Verbot sämtlicher
faschistischer Vereinigungen) weitere Jahrzehnte perpetuiert werde und die Art. 1 und 9
II GG für immer stillschweigend beerdigt werden, wenn es um »den Islam« geht?
Das Grundgesetz verbietet jeglichen Faschismus, und so auch den theofaschistischen
»Islam«, der Nicht-Muslime – Sie und mich – als ‚geringer als Vieh’ diffamierte ‚Affen
und Schweine’ ansieht, in Deutschland! »Der Islam« darf daher von Verfassungs wegen
gar nicht zu Deutschland gehören!“]
f 3) Politische Bedenken Harmoniesüchtiger: „Das fördert nur die Spaltung in unserem
Land.“
37
g) Unsicheres, entschuldigen wollendes Suchen und Rumtasten: "Haben Sie schon mal die
Bibel/ das Alte Testament gelesen?“ „Was in der Bibel steht ist doch auch nicht ohne.“
„In der Bibel/ im Alten Testament steht aber/doch auch ..."
[„Die Bibel ist erstens als von Menschen geschrieben, gedacht und allgemein so
anerkannt und nicht – wie Muslime es vom Koran glauben – Allahs von Menschen
nicht abänderbares, von dem Erzengel Gabriel einem angeblich gelebt habenden
Mohammed wörtlich so diktiertes ‚Wort und Wesen’. Als von JHWH direkt gesprochen
(2. Moses 20/1), geschrieben (2. Moses 24/12, 32/16 und 34/1) oder diktiert (2. Moses
34/28) gelten nur die Zehn Gebote“.
Zweitens ist das, was im AT »stört«, durch Jesus abrogiert worden: genau darum hat er
ja ganz bewusst beispielsweise am Sabbat Kranke geheilt, um den Rabbis zu beweisen,
dass die Menschen nicht für das AT gemacht wurden, sondern das NT für die
Menschen.
Und drittens interessiert doch HEUTZUTAGE keinen, ob Saul oder David Philister
erschlagen hat. Das ist Geschichte. Aber es interessiert HEUTZUTAGE und ZUKÜNFTIG,
ob da eine Ideologie ist, die HEUTZUTAGE und ZUKÜNFTIG in den Rechtskreis anderer
eingreift und meint bestimmen zu dürfen und auch bestimmen zu können, dass
Andersdenkende HEUTZUTAGE und ZUKÜNFTIG „rücksichtslos hinzurichten“ seien, „wo
immer sie gefunden werden“. Das ist keine Geschichte ohne jegliche Nachwirkung,
sondern aktuelle und zukünftige Politik!]
h) Aufrechnen von Unentschuldbarem: "Die Christen haben auch viele Verbrechen
begangen."
[„Selbstverständlich haben Kaiser, Könige und Päpste alle nur irgendwie begehbaren
Schandtaten begangen, für die sie hoffentlich in der Hölle schmoren: aber das entsprach
nie der christlichen Lehre. DAS HAT JESUS NIE GESAGT UND NIE GETAN! So
dass Christian Morgenstern als einfache Verhaltensmaxime vorschlagen konnte: ‚Frag’
dich nur bei allem: ‚Hätte Christus das getan?’ Das ist genug.’
Wenn aber die Dschihadisten Schandtaten begehen, dann können die sich auf die
Gebote Allahs und ihres Propheten und dessen sie zu ebensolchen Schandtaten
verpflichtendes ‚schönes Vorbild’ berufen, die ihnen diese Schandtaten unter der
Drohung ewiger Höllenqual im Weigerungsfall als Glaubenspflicht gebieten! Nur bei
Erfüllung dieser Gebote, insbesondere des mit dem ‚Gharqad-Baum-Hadith’ ihnen bis
zum Beginn des Tages des Jüngsten Gerichts aufgegebenen Judenmordes, kann ein
Muslim überhaupt in die oberste Stufe des Paradieses gelangen!“]
i) Falsch verstandene "Religionsfreiheit" I: "Wenn Sie sich nur gegen die Türkei wenden
würden, würde ich das unterstützen, aber der Islam ist eine Religion und wir haben hier
Religionsfreiheit."
j) Falsch verstandene "Religionsfreiheit" II: "Wir haben Religionsfreiheit und die dürfen
wir nicht einschränken." „Ich bin froh, dass wir hier Religionsfreiheit haben.“
[Mein Gegenargument für i) + j): "Die mit dem Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit erlaubt nicht alles, insbesondere nicht die Negierung des Zentralwertes unserer
Verfassung: der Menschenwürde. Es darf unter dem Grundgesetz nichts geben, was
nicht der Menschenwürde entspricht!
Religionsfreiheit kann es nur in den Grenzen geben, die unsere Verfassung uns setzt:
Meine mexikanischen Freunde können sich ja nicht als Nachfahren der Azteken
erklären, sich jeden Abend ein paar Deutsche greifen und denen deren noch zuckendes
Herz aus dem Leib schneiden, um es den Göttern zu opfern, damit am nächsten Tag
wieder die Sonne aufgehe, weil andernfalls auf der Erde sämtliches Leben erlöschen
würde.
Würden die Mexikaner die Religionsfreiheit, von der Sie meinen dass sie schrankenlos
gelte, im Sinne ihrer Vorfahren ausnutzen, und sie würden jemanden Ihrer Familie oder
38
andere umbringen und die Polizei wollte sie verhaften, dann könnten sie der Polizei
nicht entgegenhalten: 'Religionsfreiheit!'"
Das Argument verblüfft – aber die Verwender des (falschen) Arguments wollen
trotzdem nicht von ihrer bisherigen Vorstellung lassen.]
k) Falsche politische Rücksichtnahme und kontrafaktische Bedenken: "Die Türkei gehört
zu Europa."
["Ach: ich habe in den 1960er Jahren auch ein paar Semester Geographie studiert: Kein
Professor war je auf die Idee gekommen, zu behaupten, die Ostgrenze Europas sei die
Westgrenze des Irans oder die Nordgrenze von Syrien und dem Irak.
Wie Spanien trotz seiner afrikanischen Besitzungen Ceuta und Medilla ein europäischer
Staat ist, so ist die Türkei – trotz des Restbesitzes aus den Beutezügen der Osmanen an
europäischem Land – kein europäisches, sondern ein asiatisches Land."]
l) Persönliche Ängstlichkeit und Bedenken: "Ich unterschreibe nicht, weil ich nicht mit
Schuld daran sein will, wenn Dich ein Muslim absticht, weil Du mit dem
Programmpunkt ‚Grundgesetz contra Islam’ auf dem Stimmzettel stehen würdest."
Es ist ein bisschen die Haltung, die Matthias Claudius in seinem (Anti-)„Kriegslied“
mit den Worten besingt: „… ’s ist leider Krieg – und ich begehre, nicht Schuld daran zu
sein.“
Ein Nachbar hat mich rausgeworfen.
Ein anderer hat mir die Tür vor der Nase zugeknallt. Als ich durch die (in der Mitte mit Glas
verkleidete) Tür rief: "Nennen Sie doch einmal nur ein einziges Argument!", machte er die
Tür wieder auf und gab das Argument, das allem die Krone aufsetzte, weil es von
m) totaler Fehlvorstellung/Uninformiertheit zeugt: "Der Islam ist gut – nur die Menschen
sind schlecht."
Mehr konnte er seine totale Ahnungslosigkeit nicht offenbaren!!!
Die Begründung erinnert ein bisschen an den satirischen Spruch von Johann Nestroy:
“Der Mensch ist gut, aber die Leut’ san a G’sindel.”
So habe ich bisher aus der Nachbarschaft kaum Stimmen erhalten.
Und ein letztes, völlig neben der Sache liegendes, für mich ganz simpel von purer Dummheit
zeugendes Argument ergab sich bei folgendem Zwiegespräch vor einem Einkaufszentrum, als
ich den Passanten ansprach und anfing zu argumentieren:
n) „»Der Islam« verletzt mit seinem Allah-Gebot, ‚die Ungläubigen, Sie und mich, rücksichtslos hinzurichten, wo immer sie gefunden werden, selbst wenn euch das zuwider
ist’ und mit Mohammeds bis zum Tag des Jüngsten Gerichts gültigen Aufforderung zur
Ermordung sämtlicher Juden durch das Gharqad-Baum-Hadith … Art. 2 II GG.“
„Wieso: ich lebe noch.“
„In Art. 2 II 1 GG wird von Ihrem RECHT auf Leben gesprochen, das durch die
Ideologie »des Islams« verletzt wird, nicht von Ihrem tatsächlichen Leben.“
„Na und? Die katholischen Priester missbrauchen kleine Jungs.“
„Das steht aber nicht im NT, das hat doch nichts mit Jesu Lehre zu tun.“
„Ist mir egal. Sie tun es trotzdem.“
„Herr, lass’ Hirn regnen!“
XVII. „Islamophobie“ ist keine »Muslimophobie« und auch keine Xenophobie
Islamophob zu sein, bedeutet jedoch nicht, muslimophob, geschweige denn xenophob zu sein.
Die gewollt unzulässige Gleichsetzung von (als Ausdruck mal so hingenommener) „Islamophobie“ mit Xenophobie betreiben ja nur »muslimische Sandmännchen« mit und ohne Amt
aus Eigeninteresse; desgleichen Gutmenschen und muslimische sowie nicht-muslimische »Is-
39
lam-(Miss-)Versteher« aus ihrer geistigen Betriebsblindheit und Einäugigkeit heraus; sich
mit Blick auf erlangbare Wählerstimmen aus dem Reservoir der zwei Millionen muslimischer
Wähler an Muslime ranwerfende Politiker, Politiker, die ihre parteieigenen Migrantenorganisationen beruhigen oder ruhigstellen wollen; und, last but not least, (wenn’s hochkommt) nur halb informierte Journalisten, die sich vermutlich noch nie mit der Problematik
der muslimischen Doktrin tiefergehend auseinandergesetzt haben: sie alle sind bemüht und
flink dabei, aus fehlender Einsicht und eilfertiger Gedankenlosigkeit von ihnen so geschimpften »Islamophoben« schlankweg Xenophobie zu unterstellen, weil sich dann wegen der den
Islam-Gegnern unterstellten Fremdenfeindlichkeit aus Gründen der „political correctness“
gut auf sie eindreschen lässt.
XVIII. Religionsfreiheit
Muslime beanspruchen für sich unter Berufung auf Art. 4 GG (Glaubens-, Gewissens- und
Bekenntnisfreiheit) die vom Bundesverfassungsgericht aus diesem Artikel 4 GG extrapolierte und von ihm dazu gemachte, selbst den Muslimen – fälschlicherweise – dann auch zugestandene Religionsfreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinen inzwischen drei
Kopftuchentscheidungen so ausgeurteilt, mit denen den geklagt habenden Musliminnen das
von ihnen aus „religiösen(!) Gründen“ begehrte Tragen eines muslimisch gebundenen Kopftuchs während ihres Dienstes beim Staat als Lehrerin, Sozialarbeiterin oder Kindergärtnerin
gestattet wurde, obwohl »der Islam« das Tragen eines Kopftuchs nicht vorschreibt. Aber da
die teilweise von muslimischen Verbänden wieder einmal vorgeschickten Klägerinnen das
Tragen eines solchen Kopftuchs (angeblich) als ihre subjektiv so gefühlte religiöse Verpflichtung empfinden, habe der staatliche Neutralitätsanspruch dahinter zurückzustehen.
Drei von mir nicht nachvollziehbare völlige Fehlentscheidungen! Und das aus folgendem
Grund, für den ich kein juristisches Gegenargument finde, das auch nur erwogen werden
könnte:
Da der koranische »Islam«, sprich Allah, mit seinen Aufrufen zu Mord an als „Affen und
Schweine“ diffamierten Andersdenkenden und darum dann auch der von den Muslimen
dafür gehaltene Prophet sowohl den für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung
„fdGO“ zentralen Wert der Menschenwürde als auch das Recht der Nicht-Muslime auf
Leben missachten, kann er keine „Religion“ im Sinne des Art. 4 GG sein: „Weltreligion“
hin oder her!
Die Rechtslage kann sich auch nicht dadurch ändern, dass politische Naivlinge, »Gutmenschen« und »gutmenschliche Islam-(Miss-)Versteher«, die „das ganze Bohei“ um die Verfassungswidrigkeit der theofaschistischen Ideologie »des Islams« nicht verstehen wollen oder,
noch schlimmer: nicht verstehen können, weil deren intellektuelle Kapazität dazu nicht
ausreicht, eine Sache vorurteilsfrei zu betrachten und sie, ohne das Problem der »muslimischen U-Boote« überhaupt zu erkennen, mit ihren »politisch korrekten Scheuklappen« rein
von dem äußeren Erscheinungsbild friedfertiger Muslime hier bei uns her gesehen, – um es
mit den Worten Stolz’ zu sagen: – „vom Erwünschten ausgehen und sich schon deswegen
weigern, Feinde überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, weil es schöner und moralisch besser ist,
keine Feinde und keine Feindbilder zu haben“.
»Der Islam« verkündet mit dem Anspruch göttlich verkündeter Wahrheit, Andersdenkende
seien „geringer als Vieh“ zu missachtende „Affen und Schweine“. Er spricht den NichtMuslimen ihre Menschenwürde und ihr Lebensrecht ab, auch wenn er „Leute der Schrift“
dann doch als Dhimmis weiterleben ließ, damit dessen Vertreter sie durch drückende Ab-
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gaben »melken« konnten. Genau insbesondere aus diesem Grund des Verstoßes gegen zentrale Grundrechte sind Grundgesetz und »Islam« unvereinbar!
Die Werteordnung des Grundgesetzes und die islamische Doktrin – „Demokratie ist Unglaube!“45 – schließen sich wegen u.a. der Negierung der Menschenwürde und des Lebensrechts
der Nicht-Muslime sowie der fehlenden Gleichberechtigung der Frauen gegenseitig aus und
sind daher unvereinbar; da muss man den orthodoxen Muslimen völlig Recht geben, auch
wenn sowohl »Reform-Muslime« als auch »gutmenschliche Islam-(Miss-)Versteher« aus
ihrer gleichgelagerten Zielrichtung heraus, »dem Islam« trotz seiner Menschenwürdefeindlichkeit zur allseitigen Anerkennung zu verhelfen, das nicht so sehen wollen und die
Muslime das wegen ihrer »Islam-Scheuklappen« möglicherweise auch nicht so sehen können.
Weil nach Aussage vieler hoch- und höchstrangiger gläubiger Muslime nicht nur der fundamentalistische, sondern der gesamte »der Islam« (mit u.a. seinem »Allah-Recht« der Scharia)
mit den Prinzipien der Demokratie nicht46 vereinbar ist, sind Muslime ideologische prinzipielle Demokratiefeinde!
In Deutschland steht unter der Geltung des Grundgesetzes die – wir nennen sie jetzt auch
einmal wie das Bundesverfassungsgericht: – „Religionsfreiheit“ nur einer „Religion“ im Sinne unserer Verfassung zu: das müsste mein Azteken-Beispiel hinreichend verdeutlicht haben.
Da es insbesondere keine Einschränkung der unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung
prägenden Menschenwürde geben darf, kann sich die wegen Verstoßes gegen den Zentralwert unserer Verfassung, die in Art. 1 I 1 GG normierte Menschenwürde, gegen Art. 2 II 1
GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) und 3 II GG (rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau) verfassungswidrige »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-Ideologie »des Islams«, die von ihren Anhängern fordert, die als „Affen und Schweine“, als
„schlimmer als Vieh“ diffamierten „Ungläubigen“ „rücksichtslos hinzurichten“, wo immer
sie gefunden werden“, „selbst wenn es euch zuwider ist“, „denn (nur) Allah weiß Bescheid“,
ganz gewiss nicht hinsichtlich der von ihren Anhängern beanspruchten Bekennensfreiheit auf Grundrechte berufen! Weil sich »der Islam« – auch wenn es dialogbesessene
45
ANTIKE ZUKUNFT vom 12.09.15: “Der Islam und die Demokratie, ein Widerspruch?”
“Zudem bekräftigen muslimisch-politische Aktivisten die Unvereinbarkeit der Demokratie mit der islamischen Weltanschauung. Allein
der Begriff „Demokratie“ stellt sowohl etymologisch als auch in seinem politisch-historischen Werdegang, dass eigentliche Hindernis für
dessen Entwicklung in den sogenannten islamischen Ländern dar. Dies soll im Grunde primär daran liegen, wonach der Begriff Demokratie sich ursprünglich nicht im arabisch-islamischen Raum entfaltet habe. Gleichwohl gibt es keine arabische Entsprechung für Demokratie.
Sie wird lediglich mit „dimuqratiya“ im arabischen wiedergegeben. Die Marokkanische Soziologin Prof. Fatima Mernissi sagt dazu
lapidar: ‘Wir haben keine arabischen Worte für Demokratie, wir sagen dimuqratiya, d. h. wir benutzen das griechische Wort’. Auf die
Frage, ob Demokratie mit Islam kompatibel sei, antwortet der algerische Aktivist Ali Benhadj: ‘„al-Demokratiya kufr’ (Demokratie ist
Unglaube).” http://antikezukunft.de/2015/09/12/der-islam-und-die-demokratie-ein-widerspruch-2/
46
„Im Islam gehört alle Macht und Autorität Allah, für den Menschen gibt es nur von Allah übertragene Macht, die zu Treugut wird.“ Von
der islamischen Doktrin her kann es gar kein „demokratisches Islamverständnis“ geben! Demokratie und Islam schließen sich nach ihren
gedanklichen Voraussetzungen gegenseitig aus! »Allahkratie« und Demokratie vermischen sich genausowenig wie Öl oder Magnesium
und Wasser: eine Ölschicht brennt auch auf dem Wasser, Magnesium sogar in ihm.
Ayyub Axel Köhler, bis September 2010 Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, bis er von dem an die Spitze des
Verbandes gedrängt habenden Mazyek abgelöst wurde, schrieb: „Das islamische Gesellschaftssystem wird damit [mit den
Glaubensgrundsätze des Islams und dem islamischen Recht] aber keineswegs zu einer Demokratie. Diese Staatsform ist dem Islam
fremd.‘“ Wikipedia, Stichwort „Ayyub Axel Köhler“
Der indisch-pakistanische Journalist Abu al-A´la al-Maududi, laut Wikipedia “einer der wichtigsten Denker einer fundamentalistischen
Auslegung des Islams im 20. Jahrhundert”, Gründer der von Pakistan aus bis nach Indien, Bangladesh, Sri Lanka und die entsprechenden
Exilkommunen in Süd-Ostasien, in die Staaten am Persischen Golf und in Großbritannien wirkenden pakistanischen Organisation 'Jamaate Islami', stellte die Forderung auf: Dort, wo der Islam vorherrscht, dürfe es das System einer von ihm als „Satanswerk“ bezeichneten und
abgelehnten säkularen Demokratie nicht geben, denn dieses System stehe in jeder Hinsicht im Widerspruch. Maududi betrachtet das
islamische Kalifat als demokratisches System, wobei er westliche Formen der Demokratie für islamische Staaten ablehnt. ‘Demokratie’
meint hier also nicht wie im Griechischen die (souveräne) ‘Herrschaft des Volkes’, sondern, dass das Volk die Pflicht hat, auch auf
staatlicher Ebenen für die Respektierung islamischen Rechts zu sorgen.”
(Wikipedia, Stichwort “Sayyid Abul Ala Maududi”, Unterpunkt “Der islamische Staat”)
Der algerische Aktivist Ali Benhadj antwortete auf die Frage, ob Demokratie und Islam kompatibel seien, kurz du bündig: „alDemokratiya kufr“ (Demokratie ist Unglaube). ANTIKE ZUKUNFT vom 12.09.15: “Der Islam und die Demokratie, ein Widerspruch?”
http://antikezukunft.de/2015/09/12/der-islam-und-die-demokratie-ein-widerspruch-2/
Der Begründer der Muslimbruderschaft, der später von Nasser hingerichtete Ägypter Qutb, prägte auf der Grundlage des Korans und dem
Islamverständnis Mohammeds den Begriff „hākimiyyat Allāh“, der die absolute Souveränität Gottes bezeichnet, die jeder Form von
Nationalstaat, Demokratie oder Souveränität eines Volkes entgegensteht.
41
politische Naivlinge und Gutmenschen nicht wahrhaben wollen – mit seiner Doktrin, wie sie
aus seinem ihm heiligsten Buch hervorgeht, unbestreitbar außerhalb der Werteordnung des
Grundgesetzes bewegt, kann er – ungeachtet seines ihm ansonsten außerhalb der Bundesrepublik zugesprochenen Status’ als „Weltreligion“ – keine „Religion“ im Sinne des Art. 4
GG sein; übrig bleibt dann nur eine Charakterisierung dieses Gedanken- und Wertegebäudes
als „Ideologie“.
Auch wenn man sich nicht darüber streitet, dass »der Islam« allgemein als „Welt-Religion“
angesehen wird, so kann man nicht darüber streiten, dass der wegen seiner Negierung der
Menschenwürde verfassungswidrige »Islam« selbst unter Anerkennung seines Status als
„Weltreligion“ keine „Religion“ i.S.d. Art. 4 GG ist und es auch nie sein darf!
»Der Islam« ist daher auf jeden Fall keine „Religion“, die sich auf den Schutz des Art. 4
GG berufen kann, mag er auch (von Uninformierten oder nicht Nachdenkenden) kritiklos als
„Religion“ oder gar als „Weltreligion“ angesehen werden. Er ist als Pseudo-Religion eine
eindeutig grundgesetzwidrige Ideologie.
Es gilt also prinzipiell: Religionsfreiheit kann es ausschließlich für Überzeugungen geben,
die sich innerhalb der „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, wie sie durch das
Grundgesetz vorgegeben ist, bewegen. Die Doktrin der mörderisch gegen alle Andersgläubigen gerichteten theofaschistischen »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-Ideologie »des Islams« steht außerhalb der Werteordnung des Grundgesetzes.
XIX. Gleichbehandlung
Der vom Bundesverfassungsgericht auf Aristoteles zurückgeführte Gleichheits- oder Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass „Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich zu behandeln“ sei47.
Das weiß jeder ja schon intuitiv: deswegen treten bei den Olympischen Spielen ja grundsätzlich Männer gegen Männer und Frauen gegen Frauen an und nicht Männer und Frauen
ungemischt gegeneinander – außer48 beim Reiten, wo es mehr auf das Pferd ankommt; in
manchen Sportarten gibt es einen Gewichtsausgleich, um die Ausgangsbedingungen anzugleichen. Und wenn es darauf ankommt, dann wird innerhalb der Gruppe der Männer und
innerhalb der Gruppe der Frauen noch nach Gewichtsklassen unterschieden, weil es ein
Fliegengewicht aus den Schuhen heben würde, wenn es einen Schlag eines Schwergewichtlers zu »verdauen« hätte.
Weil – wie ich mit meinem Azteken-Beispiel klargestellt zu haben hoffe – selbst jede
»Religion«, erst recht aber eine jede Ideologie, verboten werden kann, wenn sie nicht
grundgesetzkonform ist und »der Islam« insbesondere ausweislich seiner Verneinung
der Menschenwürde der Nicht-Muslime keine Religion im Sinne des Art. 4 GG ist, lautet die entscheidende Frage bei der Begutachtung des von den Muslimen ständig erhobenen Gleichbehandlungsanspruchs: Welche in Deutschland als Religion anerkannte
Glaubensgemeinschaft oder welche andere Ideologie verpflichtet ihre Anhänger –
47
Beispiel: Nach der Brexit-Entscheidung der Briten beantragten vermehrt in Deutschland lebende (hier arbeitende oder hierher verheiratete)
Briten die deutsche Staatsbürgerschaft, die laut aktueller Gesetzeslage nach acht Jahren Aufenthalt, bei besonderer Integrationsleistung
nach sechs Jahren beantragt werden kann.
Die Grünen-Bundestagsfraktion schlug – möglicherweise mit Blick auf gemischt deutsch-englische Familien – wegen des nach erfolgter
Abstimmung nunmehr anstehenden Brexits vor, die Einbürgerung für hier lebende Briten gesetzlich zu erleichtern. Sie sollten auch dann
die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn sie „weniger als sechs Jahre hier leben“.
Sind die Briten durch die Brexit-Entscheidung ihrer Landsleute ungleich geworden?
Die Bundesregierung lehnte jedenfalls Sonderregeln für britische Staatsbürger ab: "Eine Einbürgerung erfolgt, wenn die für alle Ausländer
geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.“ Darüber hinaus fänden auf Briten "die für alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU geltenden Einbürgerungserleichterungen Anwendung".
48
Wer die Geschichte von Annie Oakley, alias Phoebe Ann Mosey (“Annie, get your gun”), kennt, kann sich ohne Weiteres vorstellen, dass
im Schießen Männer und Frauen keine nach Geschlecht getrennten Wettkämpfe durchführen müssten.
Und so war es auch anfangs, als Frauen (ab 1968) an Schießwettbewerben in Männermannschaften teilnehmen durften, bis 1984 eine
Trennung nach Geschlecht erfolgte. http://jga.anschuetz-sport.com/index.php5?menu=133&sprache=0
42
ungeachtet der Tatsache, dass sich die Anhänger fast alle in diesem Punkt nicht doktringemäß verhalten – mit ihrer Doktrin zu Mord an Andersgläubigen/Andersdenkenden?
Das ist mir nur von der Pseudo-Religion »Islam« bekannt: Keine der bei uns vertretenen »richtigen« Groß-Religionen und meines Wissens auch keine Ideologie verlangt in
ihrer Doktrin von ihren Anhängern, Andersgläubige „rücksichtslos hinzurichten“, „wo
immer sie gefunden werden“, selbst wenn das dem einzelnen Gläubigen/Anhänger
„zuwider“ sein sollte. Deswegen verhalten sich die »anderen, die wahren Religionen« im
Sinne des Art. 4 GG, und die hier vertretenen Ideologien in dem Punkt ihrer Einstellung
gegenüber ihren Nicht-Anhängern gleich und sind dementsprechend gleich zu behandeln. Das kann aber nicht für »den Islam« gelten!
XX. Art. 9 II GG Verbot von „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung
oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“
»Der Islam« verstößt mit seiner Lehre, indem er die Nicht-Muslime zu „geringer als Vieh“ zu
missachtenden „Affen und Schweine“ erklärt, die „rücksichtslos hinzurichten“ seien, „wo immer sie gefunden werden“, „selbst wenn euch das zuwider ist“,
- gegen § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
und § 130 StGB Volksverhetzung und damit gegen die Strafgesetze.
- Indem er den Nicht-Muslimen ihre Menschenwürde abspricht und indem er Frauen nur
die Hälfte des Wertes eines Mannes zuspricht, verstößt er gegen Art. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 3 II GG (Gleichberechtigung); dadurch, dass er fordert, Nicht-Muslime
„rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“, verstößt die Lehre »des
Islams« gegen Art. 2 II GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) und damit
insgesamt gegen den in Art 9 II GG an zweiter Stelle genannten Verbotsgrund: die
verfassungsmäßige Ordnung.
- Und was das alles mit dem Gedanken der Völkerverständigung zu tun haben sollte, hat
mir bisher weder ein Muslim noch ein Jurist klarmachen können, so dass zusätzlich auch
noch der an dritter Stelle genannte Verbotsgrund erfüllt ist!
Es sind also alle drei Verbotsgründe des Art. 9 II GG erfüllt; einer allein würde jedoch schon
ausreichen ein Verbot von „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“ auszusprechen!
Nun wird Gegnern der religiös-faschistischen Ideologie entgegengehalten, dass es sich beim
»Islam« um eine „Religion“ handele, die Anhänger »des Islams« sich daher auf die durch Art.
4 GG garantierte „Religionsfreiheit“ berufen könnten. Dazu habe ich vorstehend schon ablehnend Stellung bezogen: »der Islam« kann wegen seiner diversen Verstöße gegen unsere
Verfassung gar keine „Religion“ im Sinne des Art. 4 GG sein!
Der hier vertretenen Position wird von Islam-Apologeten außerdem gerne entgegengehalten,
der Koran sei nur in der Gesamtheit seiner Aussagen und mit Blick auf die Bedingungen
seiner Entstehungsgeschichte zu verstehen.
Dieses Argument trifft nicht den Kern des Problems, da die im Koran vereinzelt enthaltenen
oder falsch hineininterpretierten »Feigenblatt-Suren« (u.a. Koranverse 2/256 „In der Religion
gibt es keinen Zwang“; Vers 5/32: „Wenn einer jemanden tötet, dann ist es so, als wenn er die
ganze Menschheit tötet“), die dann ja auch „in der Gesamtheit der koranischen Aussagen
gesehen werden müssten und zu verstehen wären“, ja nicht das fordern, was Menschen-
43
rechtler und Demokraten ablehnen, ablehnen müssen. Weshalb sollten wir Nicht-Muslime
einerseits positive Aussagen des Korans – wenn es denn solche sind, was aber beispielweise
auf den vorstehend zitierten Koranvers 5/32 nicht zutrifft, der nur die Geschichte von Kain
und Abel erzählt und dabei berichtet, was dem Volk Israel gesagt worden sei – ablehnen und
uns andererseits der Meinung anschließen, dass wir „rücksichtslos hinzurichten“ seien? Doch
zu der „Gesamtheit“ der koranischen Aussagen, zu der mit diesem Argument eingeforderten
Gesamtbetrachtung gehören halt nicht nur die »Feigenblatt-Suren«, sondern eben auch die zu
Mord an Andersdenkenden aufrufenden Koranverse. Und das »den Islam« nach Allahs Willen
interpretiert habende „schöne Vorbild“ ihres ersten »Religionsschlächters«, der von seinen
Anhängern mit dem Gharqad-Baum-Hadith nicht nur den Judenmord bis zum Ende der Zeit
am Tag des Jüngsten Gerichts gefordert, sondern seinen Anhängern darüberhinaus mitgeteilt
hat: „Mir wurde der Befehl erteilt, dass ich gegen die Menschen solange kämpfe, bis sie
sagen, ‘es gibt nichts Anbetungswürdigeres außer Adonai’” und darin – sogar nach eigener
Einschätzung – auch recht erfolgreich gewesen war.
Wie?
Da war der von den Muslimen als ihr immerwährend schuldlos gehandelt habend angesehener
Prophet Mohammed ganz schamlos gewesen: “Ich wurde siegreich durch Terror.”
Da von den Gegnern der hier vertretenen Position gefordert wird, die „Gesamtheit“ der Suren
zu sehen, können deshalb umgekehrt selbst von ihnen die die Muslime zu Mord aufrufenden
Suren, die eben halt zu dieser Gesamtheit gehören, nicht negiert werden.
Das Vorgehen, die zu Mord aufrufenden Suren aus dem Bewusstsein auszublenden und ausschließlich die »Feigenblatt-Suren« zur Kenntnis zu nehmen oder diese wenigstens als Kern
der koranischen Aussagen zu werten und herauszustellen – Letzteres ein Argument, mit dem
dann nicht mehr das Vorhandensein und die Bedeutung der zu Mord aufrufenden Suren
rundweg bestritten, sondern nur noch abgemildert werden soll – ist in etwa so, als wenn die
Deutschen oder die Österreicher nach dem Krieg gesagt hätten: ah geh, des mit die Juden, des
woar so, wie es in letzter Konsequenz praktiziert worden ist, zugegebenermaßen a bisserl
unschön, da hat der Hitler, der Batzi, wirklich übertrieben, dös lasse mer jetzt amoal weg,
aber sonst …. Man müsse die Gesamtheit des Nationalsozialismus sehen, und da gab es doch
auch das Winterhilfswerk, KdF, Autobahnen, eine schöne Olympiade mit äußerst
erfolgreichen deutschen Sportlern, ….
Sicher gab es unter dem Nazi-Regime KdF, das Winterhilfswerk und den Bau von Autobahnen. Aber an ihren Rand-Erscheinungen wird weder der Nationalsozialismus noch jede
andere Ideologie beurteilt, wenn es um deren Wesen geht.
Kriterium für die Beurteilung einer Ideologie kann auch nicht sein, wie sie ihre eigenen
Anhänger stellt, sondern nur ihre Menschlichkeit oder Unmenschlichkeit gegenüber
Andersdenkenden.
Der Maßstab für die Beurteilung einer Ideologie muss die Goldene Regel sein, inzwischen
auch die mit Blick auf die Verbrechen des NS-Regimes geschaffene Allgemeine Erklärung
der Menschenrechte der UNO. Und an diesen Maßstäben gemessen, sind alle faschistischen
Ideologien von „rechts“, von „links“ oder von "oben" zu verwerfen.
XXI. »Der Islam« darf von Verfassungs wegen gar nicht zu Deutschland gehören
Der in Köln zum Nahen und Mittleren Osten im Kontext der internationalen Politik lehrende
und forschende Politik- und Islamwissenschaftler Loay Mudhoon, zu dessen Schwerpunkten
das Verhältnis von Islam und Demokratie gehöre, stellte in einem SPIEGEL-Interview49 die
Behauptung auf: Der Islam gehöre zu Deutschland, „seitdem es deutsche Muslime gibt.“
49
SPIEGEL ONLINE vom 16.02.17 mit dem Titel: „Politische Entwicklung – Warum die islamische Welt so zerrissen ist“
http://www.spiegel.de/spiegelgeschichte/warum-die-islamische-welt-so-zerrissen-ist-a-1134784.html
44
Ob dieser Behauptung bin ich verblüfft: »Der Islam« gehöre zu Deutschland, „seitdem es
deutsche Muslime gibt“?
Genausowenig, wie „die Eisbären“ zu Deutschland gehören, nur weil sie hier in Deutschland in jedem guten Zoo zu sehen sind, genausowenig gehört der laut koranischem AllahGebot in den Koranversen 6/34, 6/115 und 10/15 für von Menschen unabänderbar erklärte
»Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-»Islam« zu Deutschland!
Im Gegenteil gehört der Eisbär eher zu Deutschland als der Islam, weil der Eisbär nicht gegen
unsere Verfassung verstößt, was aber das Wesensmerkmal »des Islams«/der islamischen
Doktrin ist.
Der die Nicht-Muslime als „geringer als Vieh“ (Koranvers 8/55) beschimpfende »Islam«,
- der es einem jeden „wahren Gläubigen“ durch den Koran und die Hadithe über das
von Allah als „schönes Vorbild“ (KV 33/21) für jeden Muslim vorgegebene, angeblich
„ohne jegliche begangene Sünde“ geführte Leben („Sunna“) Mohammeds zur
religiösen Verpflichtung macht, die als „Affen und Schweine“ (KV 5/60) diffamierten
Nicht-Muslime „rücksichtslos hinzurichten“, „wo immer sie gefunden werden“ (KV
33/61), „selbst wenn euch das zuwider ist“ (KV 2/216) – sämtlich Koran-Zitate! –,
- ein »Islam«, der mit dem Gharqad-Baum-Hadith „Die Zeit/der Tag (des Jüngsten
Gerichts) wird nicht anbrechen, bevor nicht die Muslime die Juden bekämpfen und sie
töten; bevor sich nicht die Juden hinter Felsen und Bäumen verstecken, welche
ausrufen: Oh Muslim! Da ist ein Jude, der sich hinter mir versteckt; komm und töte
ihn!“, (Sahih Bukhari # 2925, 2926; Sahih Muslim # 6985) jeden wahren Gläubigen bis
zum Beginn des Tages des Jüngsten Gerichts nach dem von Allah dazu erklärten
„schönen Vorbild“ ihres als Schwerstverbrecher (nach allen von ausschließlich
Muslimen erstellten Biografien als insbesondere Raub-, Massenmörder und erster
»muslimischer Religionsschlächter«) aufgetretenen Propheten zum Judenmord
verpflichtet, weil ein Zuwiderhandeln gegen entweder ein Allah- oder auch nur ein mit
gleicher Verpflichtung für den Gläubigen ergangenes Prophetengebot ewige
Höllenqualen nach sich ziehe (KV 9/63, 4/14, 72/23 u.a.), so dass die Hamas diesen bis
heute nachwirkenden Hadith in Art. 7 ihrer noch immer gültigen Gründungscharta
von 1988 aufgenommen hat,
- ein »Islam«, der von seiner Lehre her zwangsläufig dass von Allah stammend geglaubte und allen Menschen vorgegebene Allah-Recht der Scharia mit u.a. ihren
Körperstrafen und der Steinigung einführen muss(!), weil die Gesetzgebung das
alleinige Vorrecht Allahs sei und in der Scharia alle Rechtprinzipien enthalten seien,
die Allah den Menschen verordnet habe, ein Allah-Recht, von dem der EGMR schon
geurteilt hat, dass die Grundsätze der Scharia und der Demokratie nicht miteinander
vereinbar seien,
- ein „Islam«, der einer jeden Frau Dummheit und nur den hälftigen Wert eines
Mannes zuspricht, weil sie weniger erbt, weil sie als Zeugin vor Gericht nur halb soviel
tauge wie ein Mann, da sie weniger glaube, ihre Anwesenheit beim Gebet eines
Mannes dessen Gebet genauso nichtig mache wie die Anwesenheit eines im Islam
verachteten Hundes oder eines Esels, und weil sie während der Menstruation nicht
bete50 – alles Fakten aus der islamischen Doktrin, die einem "Islamexperten" bekannt
sein müssen! –,
50
Für die einzelnen »Beweise« gibt es verschiedene bei Buchari und anderen mitgeteilte Hadithe, u.a. Hadith # 1.6.301:
45
- ein Islam, der bis zum Tag des Jüngsten Gerichts sämtliche Gläubigen in Nachfolge
ihres Propheten bis zum Tag des Jüngsten Gerichts dazu verpflichtet, wie er Krieg
gegen „die Ungläubigen“ zu führen: „Mir wurde der Befehl erteilt, dass ich gegen die
Menschen solange kämpfe, bis sie sagen, ‘es gibt nichts Anbetungswürdigeres außer
Adonai’”/ “Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen” (Sahih Muslim Nr.
29, 30, 33, …) und "Ich wurde siegreich durch Terror" (Sahih Al Bukhari 4:52:220 )
eine solche religiös-faschistische, weil „Ungläubige“ erniedrigende und bekämpfende,
ihnen ihre Menschenwürde absprechende, zu Mord an den als „Ungläubige“ zu ermorden
Definierten aufrufende und damit gegen Art. 2 II 1 GG (Recht auf Leben) verstoßende
Ideologie, die sich in das fadenscheinig gewordene, im Laufe der vielen im Namen dieser
Ideologie in mehr als tausend Jahren geführten Eroberungskriege zerschlissene Mäntelchen einer Religion gewandet, darf wegen ihres Verstoßes insbesondere gegen den in Art. 1
GG normierten Zentralwert unserer verfassungsmäßigen Ordnung, die Menschenwürde,
und gegen Art. 3 II GG (Gleichberechtigung) von Verfassungs wegen gar nicht zu
Deutschland gehören!
Sie ist gemäß Art. 9 II GG „verboten“, weil laut diesem Artikel Vereinigungen verboten
sind, „deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung
richten“.
Gegen alle drei in Art. 9 II GG genannten Bedingungen, von denen die Erfüllung schon
einer Bedingung für das Verbot ausreicht, verstößt die Doktrin »des Islams«.
Fazit: Der im durch 1.400 Jahre Dschihad zerrissenen Mäntelchen einer (Pseudo-)„Religion“ daherkommende religiös-faschistische »Islam« darf als zu Mord an Andersgläubigen
aufrufende, sie als „geringer als Vieh“ und „Affen und Schweine“ diffamierende und
daher wegen seiner Menschenwürdewidrigkeit verfassungswidrige Ideologie gar nicht zu
Deutschland gehören! Das verbietet unsere Verfassung!!!
Durch die ständige Wiederholung des Mantras „Der Islam gehört zu Deutschland“ und die
Forderung der damaligen Bundesbildungsministerin Annette Schavan, die ständig dazu aufrief, islamische Geistliche zum Religionsunterricht an Schulen zuzulassen, sah die 2005 für
ihren Kampf und für ihr langjähriges Engagement für die Rechte muslimischer Frauen mit
dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnete deutsch-türkische Alevitin Serap Cileli Deutschland „auf dem besten Weg, sich zu einer islamischen Umma (Gemeinschaft) zu wandeln.
Statt von den türkischen/muslimischen Mitbürgern Anpassung an den deutschen Rechtsstaat
zu fordern, verlange man vom deutschen Volk die Anpassung an die muslimische Welt. […]
Der gravierende Denkfehler hinter diesen Forderungen und Prämissen ist aber, dass sie
‚den Islam’ nur als Religion für den Privatgebrauch sehen – der fromme Muslim geht
jeden Freitag in die Moschee – das war’s. Falsch! Der Islam möchte die Lebensführung
der Menschen bestimmen. Sollen wir uns jetzt den Einflüssen der Verbände aussetzen, die
inhaltlich einen Scharia-Islam vertreten? Wollen wir die orthodox-islamischen Imame und
Abu Said Al-Khudri berichtete: “’... Ich habe niemanden kennengelernt, der so wenig Intelligenz besitzt wie ihr und der so einen Mangel
an Religiosität besitzt. Einige von euch können einen bedächtigen Mann auf den falschen Weg führen.’ Die Frauen fragten: ‚O Gesandter
Allahs! Worin liegt der Mangel unserer Intelligenz und unserem Glauben?’ Er antwortete: ‚Ist es nicht so, dass die Aussage von zwei
Frauen der Aussage eines Mannes gleicht?’ Sie bejahten dies. Er sagte: ‚Darin liegt der Mangel der Intelligenz. Und ist es nicht wahr, dass
die Frau während ihrer Menstruation weder beten noch fasten kann?’ Die Frauen bejahten dies. Er sagte: ‚Darin liegt der Mangel im
Glauben.’“ „Seht ihr das ein?“, wurden sie einigen Hadithen zufolge gefragt. „Ja“, sollen die von soviel Chuzpe überrumpelten Frauen
geantwortet haben: Wer wagt schon, einem Propheten zu widersprechen? So jedenfalls lässt es Mohammed [in mehreren auf der
muslimischen Beratungs-Website „Fragen an den Islam“ http://www.fragenandenislam.com/soru/sind-frauen-laut-%C3%BCberlieferungdes-propheten-mohammed-von-natur-aus-weniger-intelligent-als-m%C3%A4n als Quellen angegebenen Hadithen „vgl. Buhârî, Hayz 6,
Zekat 44, İman 21, Küsûf 9, Nikah 88; Müslim, Küsûf 17, (907), İman 132, (79); Nesâî, Küsuf 17, (3, 147); Muvatta, Küsuf 2, (1, 187)“]
pro domo berichten. Und so hat es demzufolge für alle Muslime nach ihm als „schönes Vorbild“ zu gelten.
Erhellend auch Robert Spencer, Women’s Inferiority in Islamic Culture (in Englisch)
http://heedingthetimes.net/articles-pol/robert_spencer_women_inferiority_.html
46
Geistlichen als gesellschaftliche Akteure stärken und denen einen festen Lehrstuhl anbieten, die sie zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Lehren missbrauchen können?
[Hervorhebung durch den Verf.] Innenminister Hans-Peter Friedrich legte sich mit dem
Bundespräsidenten an und sagte, der Islam gehöre nicht zu Deutschland. Er erntete daraufhin
in einer kollektiven Hysterie heftige Kritik von Islamverbänden und anderen Vertretern der
Islamlobby. Die SPD-Integrationsbeauftragte Aydan Özoguz rief ihre Glaubensbrüder auf,
die Islamkonferenz (DIK) unter der Leitung von Herrn Friedrich zu boykottieren. Diejenigen,
die über den Innenminister herfallen, tun es nicht, weil er mit seiner Islam-Äußerung
danebenliegt, sondern weil er im Prinzip Recht hat.“51
Daher ist es grundfalsch – aber von seiner interessengeleiteten Warte aus betrachtet
verständlich –, wenn der trotz seiner beachtlichen defizitären Wahrheitsliebe berüchtigte aber
gleichwohl selbstdarstellungsbedürftige und sich dabei als »Ober-Muslim« gerierende Aiman
Mazyek in einer Mischung aus Pose und juristischer Posse die auf mich abstrus wirkende
Meinung zu vertreten wagte: „Wer verhindern will, dass sich der Islam hierzulande rechtlich
und institutionell etabliert, muss vorhandenes Verfassungsrecht delegitimieren. Unterstützt
man dagegen die öffentliche Präsenz des Islam und der Muslime in Deutschland, stabilisiert
man geltendes Recht.“52
Nach dieser juristisch unzutreffenden Feststellung – denn wenn Art. 1 und 9 II GG nach
jahrzehntelangem permanentem Verfassungsbruch auch bezüglich »des Islams« wieder zur
Geltung gebracht werden sollten, wird die Verfassung nicht „delegitimiert“, sondern, im
Gegenteil, wieder in der ihr zukommenden Weise beachtet werden – stellt Mazyek im
Weiteren die Frage: „Wie sieht eine moderne „islamische Religionsgemeinschaft im 21.
Jahrhundert im Einklang mit unserem Grundgesetz aus?“
Eine „islamische Religionsgemeinschaft im 21. Jahrhundert im Einklang mit unserem Grundgesetz?“
Ich wäre ehrlich verblüfft – wenn die Frage nicht vom Vorsitzenden des Zentralrats der
Muslime in Deutschland (ZMD), Aiman Mazyek, gestellt worden wäre.
Einen »Islam« „im Einklang mit unserem Grundgesetz“ kann es gar nicht geben, denn
1. ist die laut islamischer Doktrin von Allah als von Menschen nicht änderbar vorgegebene
religiös-faschistische islamische, bis zum Tag des Jüngsten Gerichts den Judenmord propagierende und ihn als Bedingung für den Übergang ins Paradies voraussetzende Lehre
menschenwürdewidrig (diffamierende Abwertung „rücksichtlos hinzurichtender“, „geringer als Vieh“ anzusehender „Affen und Schweine“,) und verstößt daher gegen den
Zentralwert unserer Verfassung,
2. kann »der Islam« genau aus diesem Grund des Verstoßes seiner Lehre gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) und das Recht auf Leben (Art. 2 II GG) keine „Religion“ im
Sinne des Art. 4 GG sein und daher nicht „im 21. Jahrhundert im Einklang mit unserem
Grundgesetz“ stehen, und
3. verstößt die von Allah und dem Propheten der Muslime vorgegeben geglaubte, nach des
Propheten Tod nicht mehr behebbare Abwertung der Frauen – Allah wird seine Meinung
nicht mehr ändern und Mohammed kann es nicht mehr! – juristisch unheilbar gegen das
Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes (Art. 3 II GG).
Vorläufige Kosten-Nutzen-Relationsüberlegung:
Cileli, S.: “Ersatzlos streichen”, FOCUS vom 09.05.11
http://www.focus.de/politik/deutschland/debatte-ersatzlos-streichen_aid_625052.html
52
Mazyek, A. A.: "»Fundis« auf dem Vormarsch", in: "Der Moscheestreit – Eine exemplarische Debatte über Einwanderung und Integration",
Hrsg. Sommerfeld, F., Köln 2008, S. 56-58 (58)
51
47
Nehmen wir – fälschlicherweise – für eine „logische Sekunde“ an, »der Islam« sei (nach allgemeinem Verständnis oder gar nach dem Grundgesetz) eine „Religion“: Dann verlieren wir
„geringer als Vieh“ missachteten nicht-muslimischen „Affen und Schweine“ unsere Menschenwürde.
Erkennen wir hingegen, dass »der Islam« eine theofaschistische und daher verfassungswidrige Ideologie ist: Dann behalten wir unsere uns zwar von Allah ab-, vom Grundgesetz
und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO hingegen zuerkannte Menschenwürde.
Was sollte uns dann dazu bewegen, »den Islam« als Deutschland zugehörig einzustufen?
Warum sollten wir Deutschen nach den Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur schon wieder so
persönlichkeitsgestört krank sein, dass wir nach der Beseitigung der NS- und der SEDDiktatur insgesamt erneut zu letztlich selbstverletzendem Verhalten neigen?
»Den Islam« als zu Deutschland gehörig zu betrachten, ist für mich ein Fall von kollektiver
Augenwischerei bis hin zu »politischer Autoenukleation«.53
Eine solche Frage kann aber nicht durch Augenwischerei oder Meinungsumfrage54 entschieden werden, sondern nur nach rechtlichen Gesichtspunkten.
XXII. Folgerungen aus der sich aus seinen ihm heiligen Bücher ergebenden Verfassungswidrigkeit »des Islams« jedweder Provenienz
Als Konsequenz aus der anhand der »dem Islam« heiligen Schriften nachgewiesenen
Verfassungswidrigkeit der islamischen Doktrin ergeben sich konkret insbesondere und
vordringlich folgende 10 Gebote:
1.) Die Lehre des »Schlagt-die-ungläubigen-Affen-und-Schweine-tot«-»Islams« ist im
Bereich des Grundgesetzes verfassungswidrig und dementsprechend zu behandeln,
was u.a. das Verbot des Korans und der Hadithsammlungen und insbesondere die
Verteilung dieser verfassungswidrigen Schriften auf öffentlichen Plätzen beinhaltet.
2.) Weil es gemäß Art. 1 I 2 GG die „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ ist, die in
Art. 1 I 1 GG für „unantastbar“ erklärte Würde des Menschen – Menschen im
anthropologischen Sinne – „zu achten und zu schützen“, muss die die MenschenWikipedia, Stichwort “Autoenukleation”: “Autoenukleation […] ist ein augenheilkundlicher bzw. psychiatrischer Begriff für das selbstverletzende bzw. selbstverstümmelnde Entfernen (Enukleation) des eigenen Auges. […] Es besteht häufig eine Assoziation mit religiösen und
sexuellen Wahnvorstellungen, wobei die Betroffenen die Konzepte Sünde, das Böse, Schuld und Sühne als Motiv für ihre Handlungen
anführen.”
54
Bei der auf aktuelle Ergebnisse spezialisierten Website des mit großen Zeitungen wie u.a. auch dem SPIEGEL zusammenarbeitenden
Meinungsforschungsinstituts CIVEY wurde die Frage zur Abstimmung gestellt:
“Gehört der Islam zu Deutschland?”
„Ob der Islam zu Deutschland gehört ist unter Politiker_innen umstritten. Wie denkst du?
In Deutschland leben nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge etwa 4 bis 4,5 Millionen Muslim_innen. Damit ist
der Islam nach dem Christentum in Deutschland die Glaubensrichtung mit den zweitmeisten Anhänger_innen.
2006 sagte der damalige Innenminister, Wolfgang Schäuble, als erster deutscher Politiker den Satz: “Der Islam gehört zu Deutschland”.
Seitdem wird in Deutschland darüber kontrovers diskutiert. Wie stehst du dazu? Gehört der Islam zu Deutschland?
Bei der Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört, handelt es sich um eine laufende Befragung. Teilnehmer_innen, die abstimmen, sehen
die aktuellsten Ergebnisse. In regelmäßigen Abständen wertet Civey sie redaktionell aus. Die Ergebnisse können je nach Zeitdifferenz
schwanken.”
https://civey.com/umfragen/islam/
53
Am 07.02.17 lautete das jederzeit mit jeder Beantwortung fast sofort aktualisierte Ergebnis um 16:00 Uhr:
“Ja, voll und ganz”
> 11,5 %
“Eher ja”
> 25,2 %
“Weiß nicht”
> 11,8 %
“Eher nein”
> 20,7 %
“Nein, auf keinen Fall”
> 30,8 %
48
würde verachtende, zu Mord an Andersdenkenden aufrufende und damit gegen
das in Art. 2 II 1 GG anerkannte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
verstoßende, von Allah in u.a. Sure 6/34 „Es gibt keinen, der die Worte Allahs zu
ändern vermag“ ausdrücklich als für Menschen nicht abänderbar erklärte und
daher juristisch unheilbar verfassungswidrige Ideologie »des Islams« für verboten
erklärt werden.
3.) Davor kann »der Islam« auch nicht durch die im Grundgesetz vorbehaltlos
gewährte »Bekenntnisfreiheit« ganz für sich allein im „stillen Kämmerlein“
bewahrt werden, weil die als von Allah kommend und als von Menschen unabänderbar erklärte muslimische Lehre gegen die unserer Wertordnung immanente
Schranke der für „unantastbar“ erklärten „Würde des Menschen“ verstößt, was
sie – wie zuvor schon unter 1.) festgestellt – zwingend grundgesetzwidrig macht.
4.) Eine solche gegen die Menschenwürde verstoßende und damit verfassungswidrige
Lehre, deren Vereinigungen durch Art. 9 II GG sofort seit dem Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23.05.1949 von vornherein verboten worden sind,
darf im Bereich des Grundgesetzes nicht gelehrt werden, weil die in Art. 5 III 1 GG
garantierte Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 III 2 GG nicht von der Treue zur
Verfassung entbindet.
Daher darf es in der BRD keine Ausbildung zum Religionslehrer für »den Islam«
geben!
5.) Eine solche menschenwürdewidrige und daher menschenrechtsfeindliche Lehre darf
wegen ihrer Verfassungswidrigkeit weder von im Ausland ausgebildeten Imamen
noch von an deutschen Universitäten ausgebildeten Religionslehrern im Geltungsbereich des Grundgesetzes an Schulen als „bekenntnisgebundener islamischer Religionsunterricht“ oder im Rahmen nur interreligiösen Unterrichts unterrichtet oder
durch muslimische Seelsorge55 verbreitet werden.
6.) Für eine verfassungswidrige Lehre darf es keine staatlicherseits anerkannten Feiertage geben.
7.) Das von muslimischen Verbandsvertretern als »Sandmännchen qua Amt« zur
Durchsetzung ihrer Forderungen ständig bemühte Gleichbehandlungsgebot des
Art. 3 GG, das – in Anlehnung an Aristoteles – gebietet, "Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich" zu behandeln, kann von »den
Muslimen« nicht für ihre Belange angeführt werden: Da keine in der BRD vertretene wahre Religion zu Mord an als "Ungläubige" diffamierten Andersgläubigen
aufruft, kann der davon wesensverschiedene »Islam« nicht wie die in der BRD
anerkannten Großreligionen behandelt werden. Eine Gleichbehandlung verbietet
sich daher aus Verfassungsgründen. Das Gleichbehandlungsgebot muss daher juristisch korrekt gegen(!!!) »den Islam« angewendet werden!
8.) Eine „Konferenz zur Stärkung der Position und der Belange »des Islams«“, und das
auch noch mit staatlicher Beteiligung, ist wegen der Verfassungsfeindlichkeit dieser
theofaschistischen Ideologie unzulässig.
55
Laut Bericht des DLF vom 23.03.17: “Warum sich der organisierte Islam in Deutschland so schwer tut” berufe sich Erol Pürlü, Sprecher
des Koordinationsrats der Muslime auf Artikel 140 GG, und damit auf Art. 141 Weimarer Verfassung, der lautet: “Soweit das Bedürfnis
nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die
Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.” Muslimische Vertreter
wollen eine Gleichstellung mit den Kirchen. Das kann aber nur für Religionsgesellschaften gelten, die nicht grundgesetzwidrig sind, und
deswegen gerade nicht für den theofaschsitischen »Islam«!
49
9.) Mit den Vertretern islamischer Vereinigungen dürfen keine Verträge geschlossen
werden.
10.) Sämtliche Einrichtungen, die die Belange des theofaschistischen und daher verfassungswidrigen »Islams« in irgendeiner Art fördern, sind zu schließen.
Mir ist bewusst, dass ich mit diesen vorstehend erhobenen Forderungen – als zwar
überzeugter Pro-Europäer, NATO-Befürworter, … und damit politischer Gegner der
auf Nationalismus setzenden »nationalen Populisten« vom Schlage einer Marine Le Pen
(angekündigtes Referendum über einen „Frexit“; „Raus aus dem Euro“; „raus aus der
Nato“: „Frankreich dürfe nicht in Kriege hineingezogen werden, die nicht die seinigen
seien“; „Wir wollen nicht unter dem Joch oder der Bedrohung des islamistischen
Fundamentalismus leben“ 56 ) und eines Geert Wilders („Nexit“, "Ich möchte den
Niederländern die Niederlande zurückgeben", der die islamische Ideologie für mindestens so gefährlich wie den Nationalsozialismus hält, Koran und Hadithe – zu recht –
für gefährlicher als Hitlers „Mein Kampf“, und daher ganz richtig – wie auch hier
vertreten – ein Verbot des »Islams« und die Schließung der Moscheen in den
Niederlanden fordert57), aber als halt auch Verfassungspatriot, Jurist, Fachlehrer für
Politik und darum Islamkritiker und -gegner – bezüglich »des Islams« teilweise Positionen der Rechtspopulisten nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern Europas vertrete, aus verfassungsrechtlichen Gründen vertreten muss: Beispielsweise fordert der Niederländer Geert Wilders von der Partij voor de Vrijheid (PVV;
„Freiheitspartei“; laut SPIEGEL ONLINE einziges Parteimitglied Geert Wilders, das
niederländische Parteiengesetz scheint das möglich zu machen; dann ist aber nicht
erklärlich, wie die von der PVV im Parlament gewonnenen 20 Sitze besetzt werden
können) ebenfalls (von SPIEGEL ONLINE auf diese Kurzformel gebracht): „keine
56
TAGESSCHAU vom 05.02.17 20:00 Uhr http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-18229.html (08:00 min)
DLF vom 06.02.17: “Wahlkampfauftakt – Le Pen macht sich für nationalen Alleingang stark”
“’Es gibt bei uns kein anderes Recht und es wird auch kein anderes Recht geben als das französische. Und keine anderen Werte als die
französischen. Die zu uns gekommen sind, wollten ja wohl hier ein Frankreich vorfinden. Und können nicht das Land umwandeln in ihr
Herkunftsland! Und wer es so wie früher in der Heimat haben will, der soll dahin zurückgehen oder gleich dableiben, wo er ist!’ Die
Kultur Frankreichs sei bedroht, so Marine Le Pen: Verschleierte Frauen, Moscheen und Betende auf französischen Straßen, seien
‘inakzetable Gefahren’, kein Franzose könne dies akzeptieren.”
http://www.deutschlandfunk.de/wahlkampfauftakt-le-pen-macht-sich-fuer-nationalen.1783.de.html?dram:article_id=378203
57
FAZ vom 12.02.17: “Rechtspopulist – Wilders will Islam aus den Niederlanden ‘vertreiben’”
„Wilders skizzierte angebliche Gefahren für die Niederlande durch eine ‚Islamisierung’ und ‚Massen-Immigration’. ‚Unser Land ist
gekapert, und wir müssen es zurückerobern.’ Den Koran verglich er mit Adolf Hitlers ‚Mein Kampf’ und Moscheen mit ‚Nazi-Tempeln’,
in denen täglich zu Hass und Gewalt aufgerufen werde. ‚Wir tun unserem Rechtsstaat einen Gefallen, wenn wir das nicht mehr zulassen’,
sagte er.“ Das kann ich mit voller Überzeugung auch für die BRD sagen!
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/rechtspopulist-wilders-will-islam-aus-niederlanden-vertreiben-14874392.html
http://www.deutschlandfunk.de/niederlande-wilders-nennt-moscheen-nazi-tempel.1818.de.html?dram:article_id=378754
DIE WELT vom 24.02.17: „Für Geert Wilders ist der Islam keine Religion“
„Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders hetzt erneut gegen Muslime. In einem ARD-Interview behauptet er nun: Der Islam sei
eine antisemitische Ideologie, die sich als Religion verkleide. Die in der niederländischen Verfassung garantierte Religionsfreiheit ist nach
Ansicht des niederländischen Politikers Geert Wilders nicht auf den Islam anwendbar. In einem Interview für das ‚ARD Europamagazin –
Bericht aus Brüssel’ sagte er, beim Islam handele es sich weniger um eine Religion als um eine Ideologie, die sich als Religion verkleide.
Dabei verglich er den Islam mit totalitären Systemen wie Kommunismus oder Faschismus. ‚Im Koran steht mehr über Antisemitismus, als
es jemals in Hitlers ‚Mein Kampf’ oder anderen furchtbaren Büchern gab’, behauptet Wilders, der gerne provoziert und auch schon mal
von ‚marokkanischem Abschaum’ spricht.“
https://www.welt.de/politik/ausland/article162358473/Fuer-Geert-Wilders-ist-der-Islam-keineReligion.html?wtrid=newsletter.wdwb..topnews..&r=26655436612852&lid=643612&pm_ln=1773201
In der Beurteilung der islamischen Ideologie bin ich völlig einer Meinung mit Wilders. Wegen seiner ausgesprochenen Ausländerfeindlichkeit („Abschaum“) und seiner EU-Gegnerschaft könnte ich ihn jedoch nie wählen!
In dem zu dem Text gehörenden Video wird er in einem Interview mit folgenden Aussagen zum »Islam« gezeigt, die darauf hinauslaufen,
»den Islam« in den Niederlanden zu verbieten:
„Ich denke, wenn wir die Ideologie in den Niederlanden nicht mehr zulassen, würden wir unsere Rechtsstaatlichkeit nicht schwächer,
sondern stärker machen. Denn der Islam ist als Religion gekleidet, obwohl es eigentlich eine Ideologie ist. Ich bin mir sicher: Wenn NaziTempel in den Niederlanden erlaubt wären, würde es einen Aufschrei geben. Glauben Sie mir, die islamische Ideologie ist womöglich
noch gefährlicher als der Nationalsozialismus.“ Die Kommentatorin weiter: „Der 53-Jährige fordert deshalb ein Verbot des Korans und die
Schließung der Moscheen.“
50
Moscheen, Koranverbot, […] Islam-Stopp“ 58 . Deswegen will keine Partei mit der
seinigen ein Bündnis eingehen.
„Doch wenn die Sonne scheint, kann ich nicht sagen: es regnet“ (Abdel-Samad). Die genannten Forderungen „keine Moscheen, Koranverbot, […] Islam-Stopp“ werden ja
nicht dadurch verfassungsrechtlich falsch, dass sie ebenfalls von den genannten Rechtspopulisten erhoben werden!
Ich weiß nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Wilders das in den Niederlanden verwirklichen will – womit er nach in einem Interview geäußerter Meinung seines Biografen Meindert Fennema (angeblich) "auf demokratischem Weg den Rechtsstaat abschaffen will" 59 –, ob Wilders das überhaupt will und ob es dort überhaupt eine Rechtsgrundlage dafür gibt.
Aber in der Bundesrepublik Deutschland ergeben sich diese und die daraus abzuleitenden
weiteren Forderungen – als da insbesondere sind: Das Verbot von jeglicher religiös motivierter Kleidung wie Kopftuch (das der langjährige tunesische Präsident Habib Bourguiba
Ende der fünfziger Jahre ein "Leichentuch" nannte60, das aber nach orthodoxer Meinung
von allen vier Rechtsschulen als verpflichtend61 angesehen werde), Niqab, Burka, Taqque/
Takke, Sunna-Hosen und von Misbahas (islamische Gebetskette) in der Öffentlichkeit als
Erkennungs- und Identifikationszeichen des menschenwürdewidrigen und daher verfassungswidrigen pseudoreligiös-faschistischen »Schlagt-alle-Ungläubigen-tot«-»Islams« –,
wie vorstehend dargestellt, zwingend aus Art. 9 II unserer antifaschistischen Verfassung,
dem Grundgesetz. Nach den in Verfolgung der faschistischen Ideen des Nationalsozialismus begangenen Gräueltaten ächtet das Grundgesetz insbesondere durch die Art. 1
(Achtung der Menschenwürde eines jeden Menschen), 2 II (Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit) und 9 II GG jeglichen Faschismus und will mit dem in Art. 9
II GG normierten Verbot von „Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“, die Wiederholung jeglichen
Faschismus’ unmöglich machen.
Dabei ist verfassungsrechtlich keine Freistellug für einen sich u.a. „gegen den Gedanken
der Völkerverständigung richtenden“ religiösen Faschismus (mit Verfolgungsgebot der
SPIEGEL ONLIINE vom 05.02.17: “Niederlande vor der Wahl – Wilders trumpt auf”
http://www.spiegel.de/politik/ausland/niederlande-parlamentswahlen-geert-wilders-trumpt-auf-a-1133097.html
59
SPIEGEL ONLIINE vom 02.03.17: Morgenbriefing 08:51 Uhr
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nachrichten-am-morgen-die-news-in-echtzeit-a-1135987.html#ref=nl-dertag
60
ZEIT ONLINE vom 22.12.16: “Konversion – Ich heirate den Islam”
http://www.zeit.de/2016/51/konversion-islam-atheismus-beziehung-heirat/komplettansicht
61
Die “auf vier bedeutende islamische Gelehrte zurückgehenden Rechtsschulen unterscheiden sich lediglich in speziellen Detailfragen und
sind außerdem, was das Kopftuch anbelangt, einer Meinung, nämlich dass es verpflichtend ist.”
Website “la-ilaha-illa-allah” http://la-ilaha-illa-allah.de.tl/Das-Kopftuch-im-Islam.htm
Dieses ist eine Website (gemäßigt?) orthodoxer Ausrichtung, auf der »der Islam« auch so zurechtgelogen wird, dass sich die Balken
biegen – Entschuldigung – wie strenge Muslime ihren Glauben sehen, selbstverständlich. Beweis: Wenn man das Schlagwort “Islam und
Terrorismus” anklickt, dann öffnet sich das entsprechende neue Fenster und es ploppt ein Text auf, dessen erster Satz lautet: “Der Islam,
eine Religion der Barmherzigkeit, erlaubt keinen Terrorismus.” Und der Text endet mit: “Die Muslime verfolgen eine Religion des
Friedens, der Gnade und Vergebung, und der Großteil hat mit den Gewaltverbrechen nichts zu tun, die manche mit den
Muslimen assoziieren. Wenn ein einzelner Muslim eine terroristische Handlung begeht, macht sich diese Person im Sinne der
islamischen Gesetze strafbar.“
Dem stelle ich die Erkenntnis des Schweizer Philosophen Martin Rhonheimer entgegen: “Die islamische Theologie besitzt keine
argumentativen Ressourcen, um das Vorgehen des IS als «unislamisch» zu verurteilen. Es gibt im Islam nämlich kein generelles
Tötungsverbot. Es gibt hingegen eine generelle Tötungslizenz.”
https://www.nzz.ch/feuilleton/toeten-im-namen-allahs-1.18378020
Da kein Mensch alle (erfundenen) Hadithe kennen kann, sind den Autoren offensichtlich die Hadithe unbekannt, mit denen sich
Mohammed zum Terror und dessen Ausübung bekannte: “Mir wurde aufgetragen, die ganze Welt zu bekriegen” und “Ich wurde siegreich
durch Terror”. Wie das mit Barmherzigkeit vereinbaren lassen sollte, wird das Geheimnis der Website-Autoren bleiben – außer es sind
Zyniker, die, wie andere Muslime vor ihnen (Khomeini?), der Meinung sind, dass es “barmherzig” sei, “Ungläubige” umzubringen, weil
man sie auf diese Weise daran hindere, weitere Sünden zu begehen, für die sie dann in der Hölle zu büßen hätten, und weniger Sünden
bedeuten in der Endabrechnung weniger Höllenstrafen. So sei es im wohlverstandenen Interesse der Terrorisierten und Umgebrachten,
wenn man sie töte. Ein Blogger schrieb: “Wenn der Islam barmherzig ist, dann ist der IS die [muslimische; der Verf.] Heilsarmee.”
Ali Kizilkaya vom Dachverband Islamrat: Das Tuch zu tragen, sei ein religiöses Gebot des Korans. "Und Integration kann nicht bedeuten,
dass man dieses Gebot nicht praktiziert."
SPIEGEL ONLINE vom 31.10.06: „Morddrohung gegen Grüne – Kopftuch-Streit stürzt Muslime in Zwiespalt“
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/morddrohung-gegen-gruene-kopftuch-streit-stuerzt-muslime-in-zwiespalt-a-445797.html
58
51
„Gläubigen“ gegenüber den „Ungläubigen“ bis hin zu deren physischen Vernichtung) vorgesehen.
Auch über den Umweg einer überinterpretierenden, im Grundgesetz (Art. 4 GG) gar nicht
als solche aufgeführten „Religionsfreiheit“ kann keine Freistellung religiösen Faschismus’ von dem mit Art. 9 II GG ausgesprochenen Verbot als zulässig begründet werden:
Es soll nie wieder möglich sein, dass Ideen verbreitet werden, die – eventuell erst nach dem
Aufbau der dafür erforderlichen Strukturen – schließlich dazu führten, dass im deutschen
Namen – ähnlich, wie schon im Koran und den Hadithen von Allah und ihrem Propheten
von den „wahren Gläubigen“ gefordert weil bis zum Tag des Jüngsten Gerichts jedem
Muslim als Glaubensverpflichtung aufgetragen und von dem Propheten der Muslime als
sie zu ebensolchem Handeln verpflichtendes „schönes Vorbild“ vorgelebt –, dass im deutschen Namen Andersdenkende „rücksichtslos hingerichtet“ wurden, „wo immer sie gefunden“ wurden, denn – wie man an den Wirkungen des wörtlich verstandenem Korans
und der Hadithe in der Geschichte »des Islams« bis hin zum im Namen Allahs unter
Berufung auf den Koran als Allahs Wort und die Hadithe als ihres Propheten Worte und
Gebote wütenden IS oder den Hetzartikeln im NS-Organ „Der Stürmer“ sehen kann –
“Sprache schafft psychologische Wirklichkeit” (Manfred Lütz).
Politiker, deren Entscheidungen immer weniger mit Wissen und immer mehr mit Kalkül hinsichtlich des Erhalts oder der Erweiterung der Chancen für die eigene Wiederwahl und mit unreflektiertem gutmenschlichen Bauchgefühl zu tun haben, behaupten:
„Der Islam gehört zu Deutschland.“ (Der Journalist und Schriftsteller Jörg Lau, der
sich mangels hinreichender juristischer Kenntnisse dagegen ausspricht, „die Rechtsgleichheit für Muslime […] für immer auszuschließen“62 und damit die anzustrebende
rechtliche Gleichstellung »des Islams« meint, schrieb anlässlich der Bauplanung für die
Kölner Zentralmoschee als damaliger taz-Redakteur von einem „Kulturkonflikt“.63)
Was hielten Sie aber von der Sinnhaftigkeit einer Aussage wie:
„ Der Eisbär gehört zu Deutschland.“
Lau, J.: "Laut ruft der Muezzin", in: "Der Moscheestreit – Eine exemplarische Debatte über Einwanderung und Integration", Hrsg.
Sommerfeld, F., Köln 2008, S. 33-36 (34): “Sie sollten die Möglichkeit haben, eines Tages wie die Kirchen als Körperschaft öffentlichen
Rechts anerkannt zu werden mit den arbeitsrechtlichen und steuerlichen Privilegien.”
“Arbeitsrechtliche und steuerlichen Privilegien” zur Förderung einer grundgesetzwidrigen weil menschenwürdewidrigen Ideologie? Jesus,
laut Lukas 23/34, analog: “Herr, verzeihe ihm, denn er weiß nicht, was er tut!”
Bei Lau liegt einfach mangelndes Wissen um das Wesen »des Islams« vor, denn er zeigt die richtigen Grundsatzfragen auf, die in der
“Schäuble’schen Islamkonferenz” hätte gestellt und beantwortet werden müssen: “Wie haltet ihr es mit den Frauenrechten? Wie sieht es
mit der Freiheit zu Glaubensechsel für Muslime hier und in euren Herkunftsländern aus? Steht die Scharia über dem Grundgesetz? Seid ihr
auf Dauer bereit, in religiöse Pluralität gleichberechtigt mit anderen zu leben?” Und zum Schluss die Frage, auf die es mir hier an dieser
Stelle besonders ankommt: “Bekennt ihr euch nur vorläufig und widerwillig unter dem Zwang der Diaspora dazu, oder könnt ihr aus
eurem Glauben selbst begründen, warum ihr diese Ordnung bejaht?” (Hervorhebung durch den Verfasser) Da Lau schon selber diese
Frage stellt, hätte ihm bei ein wenig Wissen um die islamische Doktrin klar sein müssen, dass in der theofaschistischen Ideologie »des
Islams« keine Begründung für die Bejahung unserer auf dem Primat der absoluten Geltung der Menschenwürde – selbst für die im Koran
“geringer als Vieh” angesehenen “Affen und Schweine” der “Ungläubigen” – gegründeten “freiheitlich-demokratischen Grundordnung”
(fdGO) zu finden ist.
Wenn Lau seiner Wunschvorstellung Ausdruck verleiht, indem er ohne Berücksichtigung der Vorgaben unserer Verfassung schreibt (S.
35), dass in Deutschland das “in Religionskriegen und Kulturkämpfen teuer erkaufte System der Kooperation von Glaubensgemeinschaften und Staat” den Muslimen “die Chance” biete, “Anerkennung im Tausch für Rechtsgehorsam zu bekommen”, so zeigt das, dass
Lau weder vom »Islam« noch vom Grundgesetz ausreichende Ahnung hat: Die von Muslimen von Allah vorgegeben geglaubte Ideologie,
kann sich nicht zur bedingungslosen Anerkennung der Menschenwürde aller Homines sapientes bekennen, weil es laut Koranvers 6/34 und
6/115 „keinen” gibt, “der die Worte Allahs zu ändern vermag“, der nun mal “Ungläubige” als “geringer als Vieh” einzustufende “Affen
und Schweine” ansieht.
(Es ist immer ärgerlich, wenn jemand über eine Sache schreibt, von der er keine hinreichende Ahnung hat; sei es Lau – oder halt Allah!)
Zuzustimmen ist Lau aber in dem Punkt, wenn er fast zum Schluss schreibt: “Der freiheitliche Staat braucht allerdings mehr als
Rechtsgehorsam.” Doch er überfordert die Muslime, wenn er abschließend schreibt: “Die Muslime müssen die Zweifel an ihrem
Entgegenkommen ernst nehmen. Ihren Loyalitätskonflikt kann ihnen niemand ersparen, so wenig wie den Alteingesessenen das Leben mit
einer irritierenden religiösen Vielfallt, Minarette eingeschlossen.” Die Überforderung besteht darin, dass die zur Änderung des Korans
nicht befugten Muslime eben nicht der auf der Allgemeingültigkeit der Menschenwürde fußenden demokratischen Idee
“entgegenkommen” können.
63
Lau, J.: "Laut ruft der Muezzin", in: "Der Moscheestreit – Eine exemplarische Debatte über Einwanderung und Integration", Hrsg.
Sommerfeld, F., Köln 2008, S. 33-36 (33): “Wir streiten um die Höhe von Minaretten und Kuppeln und um die notwendigen Parkplätze.
Aber in Wahrheit geht es um nichts Geringeres als die Einbürgerung einer Religion.”
62
52
???
Schließlich gibt es die ja in jedem größeren Zoo. Und als Jungtiere sind sie richtig
knuddelig und lösen jedesmal einen richtigen Hype aus, der bei „Knut“ sogar zu einem
Rechtsstreit64 zwischen dem Zoo in Berlin und dem Zoo in Neumünster (über Eigentum
und Verwertung der Marke „Knut“) ausgelöst hatte, weil der zweite Zoo ebenfalls von
dem Hype hatte profitieren wollen.
Die Lederhos’n gehört (auch heute noch und in der weltweiten Touristenwerbung zumindest klischeehaft) nur zu Bayern, ganz sicher aber nicht zu Deutschland.
Wenn nicht einmal die Lederhose zu Deutschland gehört: Wieso sollte dann »der Islam«
zu Deutschland gehören?
Weil auch er »echt vor’n Arsch« ist?
64
DER TAGESSPIEGEL vom 20.05.09: “Streit um Eisbär – Zoo will Knut für 350.000 Euro kaufen”
http://www.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-eisbaer-zoo-will-knut-fuer-350-000-euro-kaufen/1516668.html
http://www.peta.de/rechtsstreit-um-eisbaer-knut-offenbart-das-wahre-gesicht-der-institution-zoo-peta#.WJnlPBAaei4
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