Gestaltungsbeirat Ludwigsburg zur Sitzung des Gestaltungsbeirats

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Gestaltungsbeirat Ludwigsburg
Nr. 1/2015
zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR)
am Freitag, 27.02.2015, MIK Museum Information Kunst | Erdgeschoss
Dauer:
Nichtöffentlich:
von 13.00 bis 16.30 Uhr
von 13.00 bis 15.30 Uhr
Öffentlich:
von 15.30 bis 16.30 Uhr
Vorsitz
Frau Petra Zeese
Teilnehmende
Externe Fachleute:
Herr Prof. Allmann
Frau Prof. Eberding
Herr Prof. Kappler
Herr Rein-Cano (entschuldigt)
Frau Zeese
Fraktionsvertreter:
Herr Noz, CDU
Herr Braumann, CDU
Herr Gericke, Bü90/ Die Grünen (entschuldigt)
Frau Steinwand, Bü90/ Die Grünen
Herr Juranek, SPD, vertreten durch Frau Liepins
Frau Moersch, Freie Wähler
Herr Remmele, Freie Wähler
Herr Eisele, FDP
Frau Burkhardt, LUBU
Vertreter der Verwaltung:
Bürgerbüro Bauen:
Herr Ilk, Baubürgermeister
Herr Geiger, Fachbereichsleitung (entschuldigt)
Herr Mayer, stv. Fachbereichsleitung
Frau Zanger, Denkmalschutz (entschuldigt)
Herr Rotkopf, Bauverständiger
Frau Hilpert, Referendarin
Herr Weißer, Fachbereichsleitung (entschuldigt)
Herr Kurt, Fachbereichsleitung
Frau Dreßler-Uetz
Frau Czaja, Referendarin
Hochbau und Gebäudewirtschaft:
Stadtplanung und Vermessung:
Schriftführung
Externe Fachleute / FB 61
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TAGESORDNUNG
TOP
Uhrzeit
Betreff
NICHT ÖFFENTLICH
1
13:00
Vorstellung und Diskussion des Bauvorhabens „Wilhelmstraße 40“ (Wiedervorlage)
2
14:00
Vorstellung und Diskussion der „städtebaulichen Konzeption des ehemaligen
BayWa-Areals an der Schönbeinstraße“ mit Bauherrschaft und Architekt (Wiedervorlage)
ÖFFENTLICH
1
15:30
Vorstellung und Diskussion des Bauvorhabens „Luginsland 15“ in Poppenweiler mit Bauherrschaft und Architekt (Wiedervorlage)
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Verlauf
Herr Baubürgermeister Ilk begrüßt um 13.00 Uhr alle Anwesenden und stellt die Mitglieder des
Gestaltungsbeirats, die Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung vor.
Die externen Fachleute (Besetzung ab 2015):
Herr Prof. Allmann, Architekt und Partner des Büros Allmann, Sattler, Wappner in München,
Professor an der Universität Stuttgart, Institut für Raumkonzeptionen und Grundlagen des Entwerfens
Frau Prof. Eberding, Architektin aus Stuttgart (Büro (se)arch architekten), seit 2005 Professorin für Gebäudelehre und Entwerfen, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes,
seit 2007 Preisrichtertätigkeit in Wettbewerbsverfahren
Herrn Prof. Kappler, Architekt und Partner des Büros Kappler Sedlak Architekten und Stadtplaner Nürnberg, seit 2012 Professor an der Hochschule für angewandte Wissenschaften
München, Fakultät Architektur, Lehrgebiet Städtebau, Preisrichtertätigkeit
Herrn Rein-Cano, Landschaftsarchitekt aus Berlin, seit 1996 geschäftsführender Gesellschafter und Partner des Landschaftsarchitekturbüros TOPOTEK 1 in Berlin, Preisrichtertätigkeit
Frau Zeese, Stadtplanerin und Architektin als Partnerin bei der Freien Planungsgruppe 7 in
Stuttgart, Lehrbeauftragte an der HfT Stuttgart im Masterstudiengang Stadtplanung, umfangreiche Erfahrungen in der Stadtbildanalyse, Planung und Durchführung von Stadtsanierungsmaßnahmen
Prof. Kappler, Prof. Eberding, Prof. Allmann (Stellvertreter)
Frau Zeese (Vorsitzende)
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NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
TOP 1
Vorstellung und Diskussion des Bauvorhabens
„Wilhelmstraße 40“mit Bauherrschaft und Architekt (Wiedervorlage)
Bauherr:
Architekten:
Herr Lillich, WEG Lillich und Arand
Herr Wallmersperger, MW Architekten GmbH
Ausgangssituation
Bestand
Wilhelmstraße 40
derzeitiger Lageplan
Vorstellung des geplanten Bauvorhabens am 26.09.2014
Das bestehende Gebäude Wilhelmstraße 40 soll abgebrochen und durch einen dreigeschossigen
Neubau ersetzt werden. Geplant ist ein Wohn- und Geschäftshaus mit Praxisräumen im
Erdgeschoss und insgesamt 10 Wohnungen in den darüberliegenden Geschossen. Das Gebäude
wird für eine Bauherrengemeinschaft geplant und diese Zweiteilung spiegelt sich in den
symmetrischen Grundrissen und der Fassade wieder. Die Gebäudehöhe bezieht sich auf die
Firsthöhen der Nachbarbebauung. Vorgesehen ist ein zurückgesetztes Dachgeschoss mit
Flachdach.
Baurecht: Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsbausatzung Innenstadt, die
ein gemischtes Bauviertel und lediglich eine Baulinie entlang der Wilhelmstraße festsetzt. Im
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Übrigen richtet sich die Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Einfügen nach Art und
Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näherern Umgebung).
Diskussion und Empfehlungen des Gestaltungsbeirats am 26.09.2014:
Das Gebäude zeichnet sich durch klare einfache Architektursprache aus, lässt allerdings den
Dialog mit der Umgebung vermissen. Voraussetzung hierfür sind eine verträgliche Gliederung der
Baumasse, Bezüge auf die hochwertigen Materialien der Umgebung und die in der Wilhelmstraße
vorherrschende Differenzierung der Bauteile. Das vertikale Erscheinungsbild der umliegenden
Gründerzeitvillen ist aufzunehmen. Beispielsweise kann die Fassade sichtbar in zwei vertikal
orientierte, miteinander verbundene Gebäudeteile aufgeteilt werden, etwa in Form eines
,Geschwisterhauses‘. Dabei ist das verbindende Element zurückhaltend auszubilden. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt ein geneigtes Dach. Damit kann die Betonung der Vertikalen unterstützt
werden. Die Ausprägung eines Sockels wird begrüßt, dieser sollte sich in Materialität oder
Farbgebung an die Obergeschosse angleichen.
Inzwischen liegt eine überarbeitete Fassung vor, die nach Ansicht des Gestaltungsbeirtas
nochmals begutachtet werden soll, da nicht alle Empfehlungen umgesetzt wurden.
Vorstellung der neuen Planung (Stand 09.02.2015)
Planungsstand zum 26.09.2015
Planungsstand zum 27.02.2015
Erdgeschoss
1. und 2. Obergeschoss
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Schnitt A-A
Südansicht
Dachaufsicht
Straßenabwicklung Wilhelmstraße/ Stand 26.09.2014
Straßenabwicklung Wilhelmstraße/ Stand 9.02.2015/ 25.02.2015
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Varianten zur Fassadengestaltung (09.02.2015):
Variante 1
Variante 2
Variante 6
Variante 8
Variante 9
Variante 10
Aus städtebaulicher Sicht fügt sich das Bauvorhaben noch nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Es stellt sich bezüglich der Fassadengestaltung zur Wilhelmstraße als Fremdkörper dar. Das Augenmerk liegt vor allem auf der Ausgestaltung des Daches mit seinen Einschnitten, der Fensterformaten und der „Nut“, die auf Anregung des Gestaltungsbeirats vom 26.09.2014 das Motiv der
„Zwillingshäuser“ aufgreifen soll. Aus Sicht der Stadtplanung ist eine weitere Überarbeitung geboten.
Diskussion und Empfehlungen
Die Weiterentwicklung des Projektes Wilhelmstrasse 40 wurde einstimmig als positiv bewertet. Die
Kritikpunkte der Sitzung des Gestaltungsbeirates am 26.09.2014 wurden aufgenommen und umgesetzt. Die Änderung von der flachen Dachform in eine geneigte Dachfläche und die Betonung
der Vertikalen in dem Erscheinungsbild sorgen für eine bessere Einfügung in das Umfeld.
Die vorgeschlagene Fuge unterstützt die Idee, ein Geschwistergebäude auszubilden.
Leider ist dies noch nicht erfolgreich. Die Materialität der Fuge, die Metallverkleidung, stört und
ist wenig passend. Hier ist eine Beruhigung der Fassadengestaltung gewünscht. Die vorgeschlagene Fassade in Klinker soll in der Fuge weitergeführt werden.
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Die Materialität und Farbigkeit des Klinkers muss sich an der Nachbarbebauung orientieren
und homogen um das Gebäude geführt werden. Eine angedachte Schaufassade zu der Wilhelmstrasse in Klinker und eine Ausführung der Seiten- und Rückfassade in Putz wird diskutiert und
aufgrund der Freistellung des Gebäudes und der Wichtigkeit sämtlicher Fassaden nicht befürwortet.
Die Gestalt des Geschwisterhauses soll sich intensiver im Dach widerspiegeln. Hier ist der Ansatz von zwei ausgeprägten Walmdächern gewünscht. Der Neigungsbeginn im Bereich der Fuge
ist bezogen auf die Höhe des Treppenraums. Die Traufkante soll sichtbar im Bereich der Fuge
durchlaufen. Die Dachdeckung soll ebenfalls einheitlich in Ziegel erfolgen.
Der eingeschnittene Balkon soll optisch in der Dachfläche integriert sein und eine Ausklinkung
der Ecke vermieden werden. Hierfür ist es wichtig den Dachgrat nicht einzuschneiden.
Die vertikalen raumhohen Fensteröffnungen sind in der Proportion angenehm und sollen auch in
der Erdgeschosszone konsequent weitergeführt werden, falls es mit der Nutzung harmoniert.
Die Balkontiefe soll auf 80cm reduziert werden und ein reduziertes zurückhaltendes Stabgeländer wird für Balkon- und Fensterbereich vorgeschlagen. Die überdimensionierte Zugangssituation soll in ihrer Prägnanz reduziert werden und der Eingang in der Fugenbreite erfolgen.
Einstimmig wird befunden, dass der große Baukörper im Erscheinungsbild beruhigt werden
muss und das Gebäude mittels der angeregten Korrekturen eine homogene Gestalt entwickelt.
Die überarbeitete Planung wird im Kenntnisgabeverfahren den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates vorgelegt.
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TOP 2
Vorstellung und Diskussion der „städtebaulichen
Konzeption des ehemaligen BayWa-Areals an der
Schönbeinstraße“ mit Bauherrschaft und Architekt (Wiedervorlage)
Bauherr:
Architekten:
Herr Strenger, GF Strenger Bauen und Wohnen GmbH
Herr Kerker, KMB Planungs- und Projektsteuerungsgesellschaft mbH
Ausgangssituation
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Schönbeinstraße Süd“ im Gemeinderat am 04.06.2014
Vom Gemeinderat wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans als Ziel der Planung mehrheitlich beschlossen, auf dem ehemaligen BayWa-Areal ein Gewerbegebiet mit Wohnnutzung entlang der Schönbeinstraße auszuweisen. Dazu sollen mit der Fa. Strenger weitere Gespräche zur
Entwicklung eines innovativen und für die Stadt Ludwigsburg nachhaltigen Gewerbegebiets in
Kombination mit hochwertigem Wohnen entlang der Schönbeinstraße geführt werden. Grundlage
für den Beschluss war der folgende Bebauungsvorschlag des Fachbereichs Stadtplanung und
Vermessung:
Mittlerweile haben mehrere Abstimmungsgespräche zwischen Stadt und Fa. Strenger stattgefunden, wobei noch kein Konsens über Ausdehnung und Gestaltung der Wohnbebauung an der
Schönbeinstraße und die Notwendigkeit eines höheren Gebäudes auf dem Areal gefunden werden
konnte. Daher wurde der Gestaltungsbeirat insbesondere zu diesen Punkten um Empfehlung gebeten.
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Vorstellung des Projektes (Planung Fa. Strenger) im Gestaltungsbeirat am 16.01.2015
A
C
B
A
B
C
Variante 1
Schnitte/ Ansichten
Diskussion und Empfehlungen des Gestaltungsbeirats am 16.01.2015
Die konzeptionelle Zuordnung der Nutzungsarten in der Planungskonzeption mit Wohnen zur
Schönbeinstraße in Ergänzung zur vorhandenen Wohnnutzung nördlich der Schönbeinstraße und
der Übergang zum uneingeschränkten Gewerbegebiet im Süden mit einem eingeschränkten Gewerbegebiet in der Mitte ist städtebaulich begründet und soll grundsätzlich weiterentwickelt werProtokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015
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den. Die vorhandenen Gewerbebereiche zu erhalten und zu schützen ist dabei eine der Rahmenbedingungen zur Entwicklung des ehemaligen BayWa-Areals.
Die baustrukturelle Grundordnung mit der homogenen Zeilenstruktur zur Schönbeinstraße und
der unmittelbare Übergang zum eingeschränkten Gewerbegebiet mit zwischen die Wohnzeilen
gesetzten Glaswänden als Lärmschutz für die Wohnbebauung nach Süden, stellen noch keine
befriedigende Antwort auf die Nutzungsanforderungen an die Arbeits- und Wohnumfeldgestaltung dar. Sie treffen auch noch nicht die erforderliche Maßstäblichkeit in Baukörperformen und
Gliederung zur vorhandenen Wohnbebauung. Der Straßenraum zur Schönbeinstraße soll durch
geeignete kleinmaßstäbliche und differenzierte Wohngebäude adäquat gestaltet werden. Zwischen den Wohnbereichen und der gewerblichen Nutzung sollte eine wirksame räumliche Fuge
ausgebildet werden, die gleichzeitig die Möglichkeiten zur Freiraumnutzung mit Aufenthaltsqualität bietet.
Die Fahrerschließung soll für die Wohn- und Gewerbenutzung eindeutig getrennt werden. Dafür
ist aufgrund der verfügbaren Grundstücksflächen kurzfristig eine provisorische Erschließung des
Gewebebereichs im Anschluss an die Kammererstraße nach Westen erforderlich. Mit der Trennung
der Erschließung werden Störwirkungen für die vorhandene und die geplante Wohnnutzung
reduziert und es entstehen auch langfristig stabile Grundstrukturen.
Die Anordnung des geplanten Hochgebäudes mit gemischter gewerblicher und Wohnnutzung im
westlichen Abschluss des Plangebiets wird sehr kontrovers diskutiert. Aus städtebaulicher Sicht
erscheint die Anordnung eines Hochgebäudes am Standort insgesamt nicht schlüssig und die Lage
am Rand eher beliebig. Hier sollte der Landschaftsbezug des Gebietes mit Blickbeziehungen im
Vordergrund stehen.
Ob und wo ein Standort für ein Hochgebäude im Plangebiet abgebildet werden könnte, ist maßgeblich von der Fortentwicklung des städtebaulichen Gesamtgefüges abhängig und davon, dass
dieses Gebäude dann eine adäquate räumliche und nutzungsoptimierte Funktion im Gebiet übernehmen kann und in der Fernwirkung der Stadtsilhouette angemessen ist.
Die Planung wird nach der Überarbeitung zur Wiedervorlage empfohlen.
Überarbeitete Planung der Fa. Strenger (Planungsstand 13. Februar 2015)
Die Überarbeitung führt bei der Firma Strenger zu drei Varianten, die den möglichen Hochpunkt
an verschiedenen Stellen im Gebiet (Osten und Westen) und mit zwei Höhen (30m und 70m) setzen.
Die Wohnbebauung wird nur geringfügig (in der rückwärtigen Reihe) variiert. Entlang der Schönbeinstraße wird versucht, die Körnung der Nordseite aufzunehmen. Der Verlust von Wohnfläche
wird durch eine höhere Bebauung in zweiter Reihe ausgeglichen. Die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen werden durch eine Zeilenbebauung mit Büronutzung und zusätzlichen Lärmschutzwänden zwischen den Bürogebäuden erzielt.
Eine getrennte Entwicklung der Nutzungsbereiche ist damit nicht mehr möglich. Das Nutzungsspektrum im Bereich des Gewerbes ist zudem stark eingeschränkt und der Anteil an Gewerbeflächen scheint nochmals verringert.
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Variante 1
Variante 2
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Variante 3
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Bebauungsvorschlag der Stadtverwaltung vom 24.02.2015
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Gestaltungsbeirats vom 16.01.2015 hat auch der Fachbereich Stadtplanung und Vermessung den Bebauungsvorschlag zum Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes überarbeitet. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk darauf, dass
die Bereiche mit Wohnnutzung und Gewerbenutzung von einander getrennt entwickelt werden
können. Dies bedeutet insbesondere, dass notwendige Lärmschutzmaßnahmen beim Neubau
der Wohngebäude herzustellen sind und die bestehende gewerbliche Nutzung durch das Heranrücken von schutzwürdiger Wohnnutzung nicht eingeschränkt wird. Eine Lösung können hier
transparente Lärmschutzwände sein, wie sie sich in Ludwigsburg im Wohnungsbau bereits bewährt haben.
die neu geplante Wohnbebauung den bestehenden Straßenraum angemessen ergänzt und
die sich in Kubatur, Dichte und Körnung in die auf der Nordseite der Schönbeinstraße bestehende Wohnbebauung einfügt. Dazu wird die vorherrschende Gebäudehöhe aufgenommen
und die Gebäudelänge erheblich verringert.
die vom Gestaltungsbeirat gewünschte nutzbare Grünzäsur angeboten werden kann. Vorgeschlagen wird, die Freiflächen in die Höfe zwischen die Bebauung zu ziehen und somit für
die Bewohner zu optimieren. Die Grundrisse sollen die maximale Nutzung und Erlebbarkeit der
Innenhöfe ermöglichen.
ein möglicher Standort für ein Hochgebäude vorgeschlagen wird. Aus städtebaulicher Sicht
könnte sich dieser im Westen des Grundstücks in Verlängerung der Muldenäcker befinden und
somit ein aus dem angrenzenden Wohngebiet und der Friedensstraße sichtbares Kennzeichen
des Gebiets sein.
Es wird außerdem vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans erheblich zu verkleinern, so dass auf den Gebieten südlich der verlängerten Kammererstraße (neue gewerbliche Erschließungsstraße) das bestehende Planungsrecht erhalten bleibt.
Bebauungsvorschlag FB 61
Mögliche planungsrechtliche Ausweisung
Der Gestaltungsbeirat wird um Empfehlung gebeten, welcher Bebauungsvorschlag (Fa.
Strenger / Stadt) aus städtebaulicher und architektonischer Sicht als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden soll.
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Diskussion und Empfehlungen
In der überarbeiteten Version des Bebauungsvorschlags für das BayWa-Areal zeigt sich das grundsätzliche Problem des Grundstücks. Die Fläche ist zu klein, um qualitätsvolle Wohnverhältnisse
und funktionierende Gewerbeflächen störungsfrei nebeneinander und zeitlich unabhängig voneinander entwickeln zu können. Für einen angemessen Puffer zwischen beiden Nutzungsarten steht
kein ausreichender Platz zur Verfügung.
Dieses Dilemma spiegelt sich auch in den Anmerkungen zum neuen Bebauungsvorschlag wieder:
Die Grundflächen der einzelnen Punkthäuser entlang der Schönbeinstraße sind im Vergleich
zur umgebenden Wohnbebauung zu groß, die Abstände zwischen den einzelnen Gebäuden zu
gleichwertig.
Der Maßstabssprung zwischen der ersten und zweiten Reihe mit Wohngebäuden erscheint
insbesondere durch die Verdoppelung der Anzahl der Geschosse zu dominant. Es entstehen
Wände, die das Wohnumfeld und Qualität deutlich beeinträchtigen.
Ein höheres Wohngebäude kann an einem schlüssigen Standort, d.h. eingebunden in das
Gesamtkonzept integriert werden. Der Standort muss die notwendigen Abstände zu benachbarten Gebäuden respektieren und mit einer eigenen Adresse unabhängig von gewerblicher Nutzung erschlossen sein. Mit Blick auf die umgebende Bebauung soll der städtebauliche Akzent
in jedem Fall die Hochhausgrenze einhalten.
Die Abschirmung der Wohn- von der Gewerbenutzung durch einen Büroriegel funktioniert
in dieser Form nicht. Die Abstände zur Wohnbebauung sind zu gering. Eine mit transparenten
Lärmschutzwänden zusammenhängende Gebäudefront über eine Länge von ca. 120 m ist
als Gegenüber einer Wohnbebauung zu massiv. Durch die Form eines Kreisbogensegments
erhält der Gebäuderiegel im Verhältnis zu den benachbarten Gebäuden eine hervorgehobene
Bedeutung, die seiner Funktion und städtebaulichen Lage im Quartier nicht entspricht. Zudem
ist die Erschließung eines Dienstleistungskomplexes dieser Größenordnung über ein reines Gewerbegebiet wenig attraktiv.
Die südlich angrenzende gewerbliche Restfläche hat keine ausreichende Größe, um als Gewerbegebiet funktionsfähig entwickelt werden zu können. Der Zuschnitt der Parzellen ist zu
klein. Der Mangel an notwendigen gewerblichen Freiflächen und die zu knapp bemessenen
Erschließungsräume zeigt sich deutlich im Vergleich zum Layout der weiter östlich angrenzenden gewerblichen Bestandsnutzungen. Auch der Straßenanschluss an die Kammererstraße bietet keine angemessene Wegeführung für den Schwerlastverkehr.
Die neuen Freiräume im Gesamtareal sind in ihrer Dimension zu wenig differenziert. Sie
ergeben sich lediglich aus der Addition der minimalen Abstandsflächen zwischen den einzelnen Gebäuden.
Es stellt sich prinzipiell die Frage, wo die Grenze zwischen den Gewerbe- und Wohneinheiten richtig platziert wäre. Gesucht werden Lösungen, die keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen wie
Lärmschutzwände, ob transparent oder massiv, für die Wohnnutzung erfordern. Es sollte zudem
sichergestellt sein, dass die Wohneinheiten zeitlich unabhängig von den Gewerbeeinheiten
entwickelt werden können und nicht die vorherigen Errichtung eines Büroriegels bedingen.
Erfahrungsgemäß könnte aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung ein Verfahren zur Erstellung eines Plangutachtens durch 3-5 Architekturbüros ein hilfreiches Mittel für die Findung innovativer Lösungen sein. Vorab müssten aber die Zuordnung der Wohn- und Gewerbeflächen und die
Emmissionsgrenzen geklärt sein. Mit Blick auf den städtebaulichen Gesamtzusammenhang ist im
Moment nur eine Lösung vorstellbar, bei der das bestehende Gewerbeareal durch eine schmale
Reihe Wohnbebauung am Rand entlang der Schönbeinstraße arrondiert wird.
Die Planung soll nach der Überarbeitung wieder dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden.
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ÖFFENTLICHE SITZUNG
Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßt Herr Bürgermeister Ilk die Mitglieder des Gestaltungsbeirats und die anwesenden Vertreter der Presse. Anhand einer kleinen Präsentation stellt
Herr Kurt die Arbeit und die Schwerpunkte des Gestaltungsbeirats vor.
Herr Bürgermeister Ilk stellt zudem den Vertretern der Presse die Vorlage 425/14 mit der aktuellen
Geschäftsordnung und den Steckbriefen der externen Fachleute zur Verfügung.
TOP 1
Bauherr:
Architekt:
Vorstellung und Diskussion des Bauvorhabens
„Luginsland 15“ in Poppenweiler mit Bauherrschaft
und Architekt (Wiedervorlage)
Herr Stuber
Frau Krimmer, Rikker Holzbau GmbH
Ausgangssituation
Das Bauvorhaben befindet sich in einer Siedlungserweiterung des Stadtteiles von Poppenweiler
direkt an der Prallhangkante zum Neckar. Diese exklusive Lage bietet einen unverstellten und
außergewöhnlichen Blick über den gesamten Landschaftsraum Zugwiesen. Das bedeutet aber
gleichermaßen, dass auch das Haus in dieser Lage vom gegenüberliegenden Bereich des Neckars
gut gesehen wird und die Silhouette von Poppenweiler mitprägt.
In dieser Lage soll nun das ältere kleine Wohnhaus bis auf den Gewölbekeller abgebrochen
und mit einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten neu überbaut werden.
Baurecht: Das schmale Grundstück bzw. Gebäude Luginsland 15 liegt im Geltungsbereich eines
übergeleiteten Bebauungsplanes (Baulinienplans) Nr. 120/6 vom 16.01.1922. Darin wird lediglich
eine Baulinie vorgegeben, weitere baurechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festlegungen sind
nicht vorhanden. Die Beurteilung eines Baugesuchs erfolgt nach § 34 BauGB (Einfügen nach Art
und Maß der näheren Umgebung).
Bestand
Blick vom Landschaftsraum Zugwiesen
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Silhouette: Die Hangkante ist durch freistehende Wohngebäude, die im Wechsel trauf- und
giebelständig stehen, geprägt. Dies gehört zur typischen Silhouette von Poppenweiler.
Bestandsgebäude
Die vorgestellte Planung in der Sitzung des Gestaltungsbeirats vom 24.07.2014
Südwest
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Westseite
Ostseite
Nordseite/ Straßenansicht
Erdgeschossgrundriss
Planung (Fotomontage)
Diskussion und Empfehlungen der Gestaltungsbeirats vom 24.07.2014:
Die Diskussion dreht sich ausschließlich um die Gesamtwirkung des Gebäudes. Die Begründung
für die Wahl der Dachform leitet die Architektin aus der Bebauung der Umgebung ab. Hier seien
die unterschiedlichsten Dachformen zu finden. Deshalb sei für das geplante Gebäude keine
Dachform aus dem Gebot des Einfügens (§ 34 BauGB) ableitbar. Aus ihrer Sicht passe das
Flachdach am besten zum Nachbargebäude, an das man aus Platzgründen anschließen wolle.
Dabei wird, wie die Gestaltungskommission feststellt, der ortstypische Wechsel zwischen giebelund traufständigen Gebäuden unterbrochen und stört die gewohnte Silhouette von
Poppenweiler. Das Anbauen an das Nachbargebäude läßt einen sehr langen Gebäudekörper mit
der Verschmelzung verschiedener Formen und Proportionen entstehen. Dies wirkt sehr unruhig
und ist der exklusiven Lage des Grundstücks nicht angemessen. In der näheren Umgebung gibt es
zudem sehr unsensibel gestaltete Gebäude, die die Gesamtansicht unruhig wirken lassen.
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Es wird empfohlen, ein freistehendes giebelständiges Haus mit einem einfachen Satteldach
(Dachneigung zwischen 40° und 50°) zu realisieren, wenn schon eine Sanierung des bestehenden
Gebäudes nicht in Betracht kommt. Dieser schlichte Baukörper, der einen hellen Giebel erhalten
sollte, schafft die notwendige Verbindlichkeit zu diesem besonderen Ort.
Das neue Gebäude hat das Potential für eine außergewöhnliche Wohnung unter dem „offenen“
Giebeldach, die dem großartigen Weitblick Rechnung trägt. Es ist auch überlegenswert, den
Gewölbekeller in die untere Wohnung mit einzubeziehen und so auch das Gartengrundstück
nutzen zu können. Zur Straße hin kann sich das Gebäude eher geschlossen zeigen.
Die prominente Lage des Bauvorhabens rechtfertigt eine intensive Bauberatung durch die
Gestaltungskommission.
Empfehlungen:
Entwicklung eines schlichten, giebelständigen Hauses mit einfachem Satteldach
Gebäude sollte freistehend geplant werden und keine Ensemblebildung mit dem benachbarten
Wohngebäude anstreben
Das Vorhaben soll nach der Überarbeitung dem Gremium wieder vorgelegt werden
Vorstellung des Projektes (Stand 24.09.2014)
Inzwischen liegt ein neuer Entwurf vor. Er hat sich zwar an den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats gehalten, dennoch erscheint das Gebäude wenig eigenständig. Die Potentiale der Lage, die
Untergeschoss/ Gartengeschoss
Obergeschoss
Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015
Dachgeschoss
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Südseite
Ost
West
Nord
einen freien Blick in den Landschaftsraum bieten, werden nicht ausgeschöpft. Der Giebel mit seiner Dachneigung erscheint zu flach. Trotz des relativ kleinen Bauvorhabens erscheint auf Grund
der Lage eine weitere Beratung im Gestaltungsbeirat angemessen.
Diskussion und Empfehlungen
Die nun vorgestellte giebelständige Dachform des Hauses stellt eine wesentliche Verbesserung zur
bisherigen Planung dar. Der Anschluss an das benachbarte Gebäude im Südosten wirkt in der
Proportion schlüssig. Im Untergeschoss sollte jedoch ein Tor den Rücksprung auf vorderer Ebene
schließen.
Problematisch erscheinen weiterhin die zu flache Dachneigung, die Ausbildung der Fassade zur
Hangseite, sowie die Integration der Balkone. Es wird empfohlen die Dachneigung steiler als 40°
auszubilden, wobei dafür die Trauflinie etwa auf die Firsthöhe des südöstlichen Gebäudes herabgesetzt werden müsste. Dies bedingt einen Kniestock und im Bereich des Schlafzimmers und der
Treppe eine mittig zur Gebäudelängsseite liegende Gaube.
Die Südwestfassade sollte eine Überarbeitung erfahren. Hier wird vorgeschlagen, ähnlich wie bei
der ersten Lösung, die Balkone in einen leicht über den Keller auskragenden Rahmen, der in der
neuen Lösung auch den Giebel umfassen sollte, einzubinden, sodass ein kleiner Balkon entsteht.
Die Balkonbrüstung selbst sollte nicht geschlossen sein. Denkbar wäre etwa ein vertikales, schlank
bemessenes Stäbchengeländer. Der mittlere, geschlossene Steg in der Südwestfasssade müsste
wesentlich schlanker ausgebildet werden, am besten in der gleichen Breite wie die seitlichen
Wandteile.
Die Fenster im Treppenhaus sollten überprüft werden. Eventuell kann, zugunsten einer Beruhigung der Fassade, auf die Fensterreihe rechts vom Eingang verzichtet werden. Die Folge davon
wäre eine etwas größere Öffnung des Treppenhauses zur Straßenseite. Die Grundrisse haben einige Engstellen und Widersprüche in der Flächeneffizienz (nördlicher Luftraum) und müssten noch
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weiter ausgearbeitet werden. Die Materialität müsste noch präzisiert werden (Sockel, Aufbau,
Dach(Ziegel)).
Das Vorhaben sollte nach der Überarbeitung wieder dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden.
Unterschriften:
Vorsitz: gez. Petra Zeese
Beiratsprotokoll – Versand:
Mitglieder und Beisitzer des GBR, Vertreter der Verwaltung und alle Mitglieder des Gemeinderats
Bauherren und Architekten
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