Gestaltungsbeirat Ludwigsburg Nr. 1/2015 zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am Freitag, 27.02.2015, MIK Museum Information Kunst | Erdgeschoss Dauer: Nichtöffentlich: von 13.00 bis 16.30 Uhr von 13.00 bis 15.30 Uhr Öffentlich: von 15.30 bis 16.30 Uhr Vorsitz Frau Petra Zeese Teilnehmende Externe Fachleute: Herr Prof. Allmann Frau Prof. Eberding Herr Prof. Kappler Herr Rein-Cano (entschuldigt) Frau Zeese Fraktionsvertreter: Herr Noz, CDU Herr Braumann, CDU Herr Gericke, Bü90/ Die Grünen (entschuldigt) Frau Steinwand, Bü90/ Die Grünen Herr Juranek, SPD, vertreten durch Frau Liepins Frau Moersch, Freie Wähler Herr Remmele, Freie Wähler Herr Eisele, FDP Frau Burkhardt, LUBU Vertreter der Verwaltung: Bürgerbüro Bauen: Herr Ilk, Baubürgermeister Herr Geiger, Fachbereichsleitung (entschuldigt) Herr Mayer, stv. Fachbereichsleitung Frau Zanger, Denkmalschutz (entschuldigt) Herr Rotkopf, Bauverständiger Frau Hilpert, Referendarin Herr Weißer, Fachbereichsleitung (entschuldigt) Herr Kurt, Fachbereichsleitung Frau Dreßler-Uetz Frau Czaja, Referendarin Hochbau und Gebäudewirtschaft: Stadtplanung und Vermessung: Schriftführung Externe Fachleute / FB 61 Seite 1 von 21 TAGESORDNUNG TOP Uhrzeit Betreff NICHT ÖFFENTLICH 1 13:00 Vorstellung und Diskussion des Bauvorhabens „Wilhelmstraße 40“ (Wiedervorlage) 2 14:00 Vorstellung und Diskussion der „städtebaulichen Konzeption des ehemaligen BayWa-Areals an der Schönbeinstraße“ mit Bauherrschaft und Architekt (Wiedervorlage) ÖFFENTLICH 1 15:30 Vorstellung und Diskussion des Bauvorhabens „Luginsland 15“ in Poppenweiler mit Bauherrschaft und Architekt (Wiedervorlage) Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 2 von 21 Verlauf Herr Baubürgermeister Ilk begrüßt um 13.00 Uhr alle Anwesenden und stellt die Mitglieder des Gestaltungsbeirats, die Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung vor. Die externen Fachleute (Besetzung ab 2015): Herr Prof. Allmann, Architekt und Partner des Büros Allmann, Sattler, Wappner in München, Professor an der Universität Stuttgart, Institut für Raumkonzeptionen und Grundlagen des Entwerfens Frau Prof. Eberding, Architektin aus Stuttgart (Büro (se)arch architekten), seit 2005 Professorin für Gebäudelehre und Entwerfen, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, seit 2007 Preisrichtertätigkeit in Wettbewerbsverfahren Herrn Prof. Kappler, Architekt und Partner des Büros Kappler Sedlak Architekten und Stadtplaner Nürnberg, seit 2012 Professor an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, Fakultät Architektur, Lehrgebiet Städtebau, Preisrichtertätigkeit Herrn Rein-Cano, Landschaftsarchitekt aus Berlin, seit 1996 geschäftsführender Gesellschafter und Partner des Landschaftsarchitekturbüros TOPOTEK 1 in Berlin, Preisrichtertätigkeit Frau Zeese, Stadtplanerin und Architektin als Partnerin bei der Freien Planungsgruppe 7 in Stuttgart, Lehrbeauftragte an der HfT Stuttgart im Masterstudiengang Stadtplanung, umfangreiche Erfahrungen in der Stadtbildanalyse, Planung und Durchführung von Stadtsanierungsmaßnahmen Prof. Kappler, Prof. Eberding, Prof. Allmann (Stellvertreter) Frau Zeese (Vorsitzende) Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 3 von 21 NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Vorstellung und Diskussion des Bauvorhabens „Wilhelmstraße 40“mit Bauherrschaft und Architekt (Wiedervorlage) Bauherr: Architekten: Herr Lillich, WEG Lillich und Arand Herr Wallmersperger, MW Architekten GmbH Ausgangssituation Bestand Wilhelmstraße 40 derzeitiger Lageplan Vorstellung des geplanten Bauvorhabens am 26.09.2014 Das bestehende Gebäude Wilhelmstraße 40 soll abgebrochen und durch einen dreigeschossigen Neubau ersetzt werden. Geplant ist ein Wohn- und Geschäftshaus mit Praxisräumen im Erdgeschoss und insgesamt 10 Wohnungen in den darüberliegenden Geschossen. Das Gebäude wird für eine Bauherrengemeinschaft geplant und diese Zweiteilung spiegelt sich in den symmetrischen Grundrissen und der Fassade wieder. Die Gebäudehöhe bezieht sich auf die Firsthöhen der Nachbarbebauung. Vorgesehen ist ein zurückgesetztes Dachgeschoss mit Flachdach. Baurecht: Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsbausatzung Innenstadt, die ein gemischtes Bauviertel und lediglich eine Baulinie entlang der Wilhelmstraße festsetzt. Im Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 4 von 21 Übrigen richtet sich die Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB (Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näherern Umgebung). Diskussion und Empfehlungen des Gestaltungsbeirats am 26.09.2014: Das Gebäude zeichnet sich durch klare einfache Architektursprache aus, lässt allerdings den Dialog mit der Umgebung vermissen. Voraussetzung hierfür sind eine verträgliche Gliederung der Baumasse, Bezüge auf die hochwertigen Materialien der Umgebung und die in der Wilhelmstraße vorherrschende Differenzierung der Bauteile. Das vertikale Erscheinungsbild der umliegenden Gründerzeitvillen ist aufzunehmen. Beispielsweise kann die Fassade sichtbar in zwei vertikal orientierte, miteinander verbundene Gebäudeteile aufgeteilt werden, etwa in Form eines ,Geschwisterhauses‘. Dabei ist das verbindende Element zurückhaltend auszubilden. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt ein geneigtes Dach. Damit kann die Betonung der Vertikalen unterstützt werden. Die Ausprägung eines Sockels wird begrüßt, dieser sollte sich in Materialität oder Farbgebung an die Obergeschosse angleichen. Inzwischen liegt eine überarbeitete Fassung vor, die nach Ansicht des Gestaltungsbeirtas nochmals begutachtet werden soll, da nicht alle Empfehlungen umgesetzt wurden. Vorstellung der neuen Planung (Stand 09.02.2015) Planungsstand zum 26.09.2015 Planungsstand zum 27.02.2015 Erdgeschoss 1. und 2. Obergeschoss Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 5 von 21 Schnitt A-A Südansicht Dachaufsicht Straßenabwicklung Wilhelmstraße/ Stand 26.09.2014 Straßenabwicklung Wilhelmstraße/ Stand 9.02.2015/ 25.02.2015 Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 6 von 21 Varianten zur Fassadengestaltung (09.02.2015): Variante 1 Variante 2 Variante 6 Variante 8 Variante 9 Variante 10 Aus städtebaulicher Sicht fügt sich das Bauvorhaben noch nicht in die Umgebungsbebauung ein. Es stellt sich bezüglich der Fassadengestaltung zur Wilhelmstraße als Fremdkörper dar. Das Augenmerk liegt vor allem auf der Ausgestaltung des Daches mit seinen Einschnitten, der Fensterformaten und der „Nut“, die auf Anregung des Gestaltungsbeirats vom 26.09.2014 das Motiv der „Zwillingshäuser“ aufgreifen soll. Aus Sicht der Stadtplanung ist eine weitere Überarbeitung geboten. Diskussion und Empfehlungen Die Weiterentwicklung des Projektes Wilhelmstrasse 40 wurde einstimmig als positiv bewertet. Die Kritikpunkte der Sitzung des Gestaltungsbeirates am 26.09.2014 wurden aufgenommen und umgesetzt. Die Änderung von der flachen Dachform in eine geneigte Dachfläche und die Betonung der Vertikalen in dem Erscheinungsbild sorgen für eine bessere Einfügung in das Umfeld. Die vorgeschlagene Fuge unterstützt die Idee, ein Geschwistergebäude auszubilden. Leider ist dies noch nicht erfolgreich. Die Materialität der Fuge, die Metallverkleidung, stört und ist wenig passend. Hier ist eine Beruhigung der Fassadengestaltung gewünscht. Die vorgeschlagene Fassade in Klinker soll in der Fuge weitergeführt werden. Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 7 von 21 Die Materialität und Farbigkeit des Klinkers muss sich an der Nachbarbebauung orientieren und homogen um das Gebäude geführt werden. Eine angedachte Schaufassade zu der Wilhelmstrasse in Klinker und eine Ausführung der Seiten- und Rückfassade in Putz wird diskutiert und aufgrund der Freistellung des Gebäudes und der Wichtigkeit sämtlicher Fassaden nicht befürwortet. Die Gestalt des Geschwisterhauses soll sich intensiver im Dach widerspiegeln. Hier ist der Ansatz von zwei ausgeprägten Walmdächern gewünscht. Der Neigungsbeginn im Bereich der Fuge ist bezogen auf die Höhe des Treppenraums. Die Traufkante soll sichtbar im Bereich der Fuge durchlaufen. Die Dachdeckung soll ebenfalls einheitlich in Ziegel erfolgen. Der eingeschnittene Balkon soll optisch in der Dachfläche integriert sein und eine Ausklinkung der Ecke vermieden werden. Hierfür ist es wichtig den Dachgrat nicht einzuschneiden. Die vertikalen raumhohen Fensteröffnungen sind in der Proportion angenehm und sollen auch in der Erdgeschosszone konsequent weitergeführt werden, falls es mit der Nutzung harmoniert. Die Balkontiefe soll auf 80cm reduziert werden und ein reduziertes zurückhaltendes Stabgeländer wird für Balkon- und Fensterbereich vorgeschlagen. Die überdimensionierte Zugangssituation soll in ihrer Prägnanz reduziert werden und der Eingang in der Fugenbreite erfolgen. Einstimmig wird befunden, dass der große Baukörper im Erscheinungsbild beruhigt werden muss und das Gebäude mittels der angeregten Korrekturen eine homogene Gestalt entwickelt. Die überarbeitete Planung wird im Kenntnisgabeverfahren den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates vorgelegt. Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 8 von 21 TOP 2 Vorstellung und Diskussion der „städtebaulichen Konzeption des ehemaligen BayWa-Areals an der Schönbeinstraße“ mit Bauherrschaft und Architekt (Wiedervorlage) Bauherr: Architekten: Herr Strenger, GF Strenger Bauen und Wohnen GmbH Herr Kerker, KMB Planungs- und Projektsteuerungsgesellschaft mbH Ausgangssituation Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Schönbeinstraße Süd“ im Gemeinderat am 04.06.2014 Vom Gemeinderat wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans als Ziel der Planung mehrheitlich beschlossen, auf dem ehemaligen BayWa-Areal ein Gewerbegebiet mit Wohnnutzung entlang der Schönbeinstraße auszuweisen. Dazu sollen mit der Fa. Strenger weitere Gespräche zur Entwicklung eines innovativen und für die Stadt Ludwigsburg nachhaltigen Gewerbegebiets in Kombination mit hochwertigem Wohnen entlang der Schönbeinstraße geführt werden. Grundlage für den Beschluss war der folgende Bebauungsvorschlag des Fachbereichs Stadtplanung und Vermessung: Mittlerweile haben mehrere Abstimmungsgespräche zwischen Stadt und Fa. Strenger stattgefunden, wobei noch kein Konsens über Ausdehnung und Gestaltung der Wohnbebauung an der Schönbeinstraße und die Notwendigkeit eines höheren Gebäudes auf dem Areal gefunden werden konnte. Daher wurde der Gestaltungsbeirat insbesondere zu diesen Punkten um Empfehlung gebeten. Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 9 von 21 Vorstellung des Projektes (Planung Fa. Strenger) im Gestaltungsbeirat am 16.01.2015 A C B A B C Variante 1 Schnitte/ Ansichten Diskussion und Empfehlungen des Gestaltungsbeirats am 16.01.2015 Die konzeptionelle Zuordnung der Nutzungsarten in der Planungskonzeption mit Wohnen zur Schönbeinstraße in Ergänzung zur vorhandenen Wohnnutzung nördlich der Schönbeinstraße und der Übergang zum uneingeschränkten Gewerbegebiet im Süden mit einem eingeschränkten Gewerbegebiet in der Mitte ist städtebaulich begründet und soll grundsätzlich weiterentwickelt werProtokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 10 von 21 den. Die vorhandenen Gewerbebereiche zu erhalten und zu schützen ist dabei eine der Rahmenbedingungen zur Entwicklung des ehemaligen BayWa-Areals. Die baustrukturelle Grundordnung mit der homogenen Zeilenstruktur zur Schönbeinstraße und der unmittelbare Übergang zum eingeschränkten Gewerbegebiet mit zwischen die Wohnzeilen gesetzten Glaswänden als Lärmschutz für die Wohnbebauung nach Süden, stellen noch keine befriedigende Antwort auf die Nutzungsanforderungen an die Arbeits- und Wohnumfeldgestaltung dar. Sie treffen auch noch nicht die erforderliche Maßstäblichkeit in Baukörperformen und Gliederung zur vorhandenen Wohnbebauung. Der Straßenraum zur Schönbeinstraße soll durch geeignete kleinmaßstäbliche und differenzierte Wohngebäude adäquat gestaltet werden. Zwischen den Wohnbereichen und der gewerblichen Nutzung sollte eine wirksame räumliche Fuge ausgebildet werden, die gleichzeitig die Möglichkeiten zur Freiraumnutzung mit Aufenthaltsqualität bietet. Die Fahrerschließung soll für die Wohn- und Gewerbenutzung eindeutig getrennt werden. Dafür ist aufgrund der verfügbaren Grundstücksflächen kurzfristig eine provisorische Erschließung des Gewebebereichs im Anschluss an die Kammererstraße nach Westen erforderlich. Mit der Trennung der Erschließung werden Störwirkungen für die vorhandene und die geplante Wohnnutzung reduziert und es entstehen auch langfristig stabile Grundstrukturen. Die Anordnung des geplanten Hochgebäudes mit gemischter gewerblicher und Wohnnutzung im westlichen Abschluss des Plangebiets wird sehr kontrovers diskutiert. Aus städtebaulicher Sicht erscheint die Anordnung eines Hochgebäudes am Standort insgesamt nicht schlüssig und die Lage am Rand eher beliebig. Hier sollte der Landschaftsbezug des Gebietes mit Blickbeziehungen im Vordergrund stehen. Ob und wo ein Standort für ein Hochgebäude im Plangebiet abgebildet werden könnte, ist maßgeblich von der Fortentwicklung des städtebaulichen Gesamtgefüges abhängig und davon, dass dieses Gebäude dann eine adäquate räumliche und nutzungsoptimierte Funktion im Gebiet übernehmen kann und in der Fernwirkung der Stadtsilhouette angemessen ist. Die Planung wird nach der Überarbeitung zur Wiedervorlage empfohlen. Überarbeitete Planung der Fa. Strenger (Planungsstand 13. Februar 2015) Die Überarbeitung führt bei der Firma Strenger zu drei Varianten, die den möglichen Hochpunkt an verschiedenen Stellen im Gebiet (Osten und Westen) und mit zwei Höhen (30m und 70m) setzen. Die Wohnbebauung wird nur geringfügig (in der rückwärtigen Reihe) variiert. Entlang der Schönbeinstraße wird versucht, die Körnung der Nordseite aufzunehmen. Der Verlust von Wohnfläche wird durch eine höhere Bebauung in zweiter Reihe ausgeglichen. Die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen werden durch eine Zeilenbebauung mit Büronutzung und zusätzlichen Lärmschutzwänden zwischen den Bürogebäuden erzielt. Eine getrennte Entwicklung der Nutzungsbereiche ist damit nicht mehr möglich. Das Nutzungsspektrum im Bereich des Gewerbes ist zudem stark eingeschränkt und der Anteil an Gewerbeflächen scheint nochmals verringert. Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 11 von 21 Variante 1 Variante 2 Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 12 von 21 Variante 3 Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 13 von 21 Bebauungsvorschlag der Stadtverwaltung vom 24.02.2015 Auf der Grundlage der Empfehlungen des Gestaltungsbeirats vom 16.01.2015 hat auch der Fachbereich Stadtplanung und Vermessung den Bebauungsvorschlag zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes überarbeitet. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Bereiche mit Wohnnutzung und Gewerbenutzung von einander getrennt entwickelt werden können. Dies bedeutet insbesondere, dass notwendige Lärmschutzmaßnahmen beim Neubau der Wohngebäude herzustellen sind und die bestehende gewerbliche Nutzung durch das Heranrücken von schutzwürdiger Wohnnutzung nicht eingeschränkt wird. Eine Lösung können hier transparente Lärmschutzwände sein, wie sie sich in Ludwigsburg im Wohnungsbau bereits bewährt haben. die neu geplante Wohnbebauung den bestehenden Straßenraum angemessen ergänzt und die sich in Kubatur, Dichte und Körnung in die auf der Nordseite der Schönbeinstraße bestehende Wohnbebauung einfügt. Dazu wird die vorherrschende Gebäudehöhe aufgenommen und die Gebäudelänge erheblich verringert. die vom Gestaltungsbeirat gewünschte nutzbare Grünzäsur angeboten werden kann. Vorgeschlagen wird, die Freiflächen in die Höfe zwischen die Bebauung zu ziehen und somit für die Bewohner zu optimieren. Die Grundrisse sollen die maximale Nutzung und Erlebbarkeit der Innenhöfe ermöglichen. ein möglicher Standort für ein Hochgebäude vorgeschlagen wird. Aus städtebaulicher Sicht könnte sich dieser im Westen des Grundstücks in Verlängerung der Muldenäcker befinden und somit ein aus dem angrenzenden Wohngebiet und der Friedensstraße sichtbares Kennzeichen des Gebiets sein. Es wird außerdem vorgeschlagen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans erheblich zu verkleinern, so dass auf den Gebieten südlich der verlängerten Kammererstraße (neue gewerbliche Erschließungsstraße) das bestehende Planungsrecht erhalten bleibt. Bebauungsvorschlag FB 61 Mögliche planungsrechtliche Ausweisung Der Gestaltungsbeirat wird um Empfehlung gebeten, welcher Bebauungsvorschlag (Fa. Strenger / Stadt) aus städtebaulicher und architektonischer Sicht als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden soll. Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 14 von 21 Diskussion und Empfehlungen In der überarbeiteten Version des Bebauungsvorschlags für das BayWa-Areal zeigt sich das grundsätzliche Problem des Grundstücks. Die Fläche ist zu klein, um qualitätsvolle Wohnverhältnisse und funktionierende Gewerbeflächen störungsfrei nebeneinander und zeitlich unabhängig voneinander entwickeln zu können. Für einen angemessen Puffer zwischen beiden Nutzungsarten steht kein ausreichender Platz zur Verfügung. Dieses Dilemma spiegelt sich auch in den Anmerkungen zum neuen Bebauungsvorschlag wieder: Die Grundflächen der einzelnen Punkthäuser entlang der Schönbeinstraße sind im Vergleich zur umgebenden Wohnbebauung zu groß, die Abstände zwischen den einzelnen Gebäuden zu gleichwertig. Der Maßstabssprung zwischen der ersten und zweiten Reihe mit Wohngebäuden erscheint insbesondere durch die Verdoppelung der Anzahl der Geschosse zu dominant. Es entstehen Wände, die das Wohnumfeld und Qualität deutlich beeinträchtigen. Ein höheres Wohngebäude kann an einem schlüssigen Standort, d.h. eingebunden in das Gesamtkonzept integriert werden. Der Standort muss die notwendigen Abstände zu benachbarten Gebäuden respektieren und mit einer eigenen Adresse unabhängig von gewerblicher Nutzung erschlossen sein. Mit Blick auf die umgebende Bebauung soll der städtebauliche Akzent in jedem Fall die Hochhausgrenze einhalten. Die Abschirmung der Wohn- von der Gewerbenutzung durch einen Büroriegel funktioniert in dieser Form nicht. Die Abstände zur Wohnbebauung sind zu gering. Eine mit transparenten Lärmschutzwänden zusammenhängende Gebäudefront über eine Länge von ca. 120 m ist als Gegenüber einer Wohnbebauung zu massiv. Durch die Form eines Kreisbogensegments erhält der Gebäuderiegel im Verhältnis zu den benachbarten Gebäuden eine hervorgehobene Bedeutung, die seiner Funktion und städtebaulichen Lage im Quartier nicht entspricht. Zudem ist die Erschließung eines Dienstleistungskomplexes dieser Größenordnung über ein reines Gewerbegebiet wenig attraktiv. Die südlich angrenzende gewerbliche Restfläche hat keine ausreichende Größe, um als Gewerbegebiet funktionsfähig entwickelt werden zu können. Der Zuschnitt der Parzellen ist zu klein. Der Mangel an notwendigen gewerblichen Freiflächen und die zu knapp bemessenen Erschließungsräume zeigt sich deutlich im Vergleich zum Layout der weiter östlich angrenzenden gewerblichen Bestandsnutzungen. Auch der Straßenanschluss an die Kammererstraße bietet keine angemessene Wegeführung für den Schwerlastverkehr. Die neuen Freiräume im Gesamtareal sind in ihrer Dimension zu wenig differenziert. Sie ergeben sich lediglich aus der Addition der minimalen Abstandsflächen zwischen den einzelnen Gebäuden. Es stellt sich prinzipiell die Frage, wo die Grenze zwischen den Gewerbe- und Wohneinheiten richtig platziert wäre. Gesucht werden Lösungen, die keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen wie Lärmschutzwände, ob transparent oder massiv, für die Wohnnutzung erfordern. Es sollte zudem sichergestellt sein, dass die Wohneinheiten zeitlich unabhängig von den Gewerbeeinheiten entwickelt werden können und nicht die vorherigen Errichtung eines Büroriegels bedingen. Erfahrungsgemäß könnte aufgrund der Komplexität der Aufgabenstellung ein Verfahren zur Erstellung eines Plangutachtens durch 3-5 Architekturbüros ein hilfreiches Mittel für die Findung innovativer Lösungen sein. Vorab müssten aber die Zuordnung der Wohn- und Gewerbeflächen und die Emmissionsgrenzen geklärt sein. Mit Blick auf den städtebaulichen Gesamtzusammenhang ist im Moment nur eine Lösung vorstellbar, bei der das bestehende Gewerbeareal durch eine schmale Reihe Wohnbebauung am Rand entlang der Schönbeinstraße arrondiert wird. Die Planung soll nach der Überarbeitung wieder dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden. Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 15 von 21 ÖFFENTLICHE SITZUNG Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßt Herr Bürgermeister Ilk die Mitglieder des Gestaltungsbeirats und die anwesenden Vertreter der Presse. Anhand einer kleinen Präsentation stellt Herr Kurt die Arbeit und die Schwerpunkte des Gestaltungsbeirats vor. Herr Bürgermeister Ilk stellt zudem den Vertretern der Presse die Vorlage 425/14 mit der aktuellen Geschäftsordnung und den Steckbriefen der externen Fachleute zur Verfügung. TOP 1 Bauherr: Architekt: Vorstellung und Diskussion des Bauvorhabens „Luginsland 15“ in Poppenweiler mit Bauherrschaft und Architekt (Wiedervorlage) Herr Stuber Frau Krimmer, Rikker Holzbau GmbH Ausgangssituation Das Bauvorhaben befindet sich in einer Siedlungserweiterung des Stadtteiles von Poppenweiler direkt an der Prallhangkante zum Neckar. Diese exklusive Lage bietet einen unverstellten und außergewöhnlichen Blick über den gesamten Landschaftsraum Zugwiesen. Das bedeutet aber gleichermaßen, dass auch das Haus in dieser Lage vom gegenüberliegenden Bereich des Neckars gut gesehen wird und die Silhouette von Poppenweiler mitprägt. In dieser Lage soll nun das ältere kleine Wohnhaus bis auf den Gewölbekeller abgebrochen und mit einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten neu überbaut werden. Baurecht: Das schmale Grundstück bzw. Gebäude Luginsland 15 liegt im Geltungsbereich eines übergeleiteten Bebauungsplanes (Baulinienplans) Nr. 120/6 vom 16.01.1922. Darin wird lediglich eine Baulinie vorgegeben, weitere baurechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festlegungen sind nicht vorhanden. Die Beurteilung eines Baugesuchs erfolgt nach § 34 BauGB (Einfügen nach Art und Maß der näheren Umgebung). Bestand Blick vom Landschaftsraum Zugwiesen Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 16 von 21 Silhouette: Die Hangkante ist durch freistehende Wohngebäude, die im Wechsel trauf- und giebelständig stehen, geprägt. Dies gehört zur typischen Silhouette von Poppenweiler. Bestandsgebäude Die vorgestellte Planung in der Sitzung des Gestaltungsbeirats vom 24.07.2014 Südwest Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 17 von 21 Westseite Ostseite Nordseite/ Straßenansicht Erdgeschossgrundriss Planung (Fotomontage) Diskussion und Empfehlungen der Gestaltungsbeirats vom 24.07.2014: Die Diskussion dreht sich ausschließlich um die Gesamtwirkung des Gebäudes. Die Begründung für die Wahl der Dachform leitet die Architektin aus der Bebauung der Umgebung ab. Hier seien die unterschiedlichsten Dachformen zu finden. Deshalb sei für das geplante Gebäude keine Dachform aus dem Gebot des Einfügens (§ 34 BauGB) ableitbar. Aus ihrer Sicht passe das Flachdach am besten zum Nachbargebäude, an das man aus Platzgründen anschließen wolle. Dabei wird, wie die Gestaltungskommission feststellt, der ortstypische Wechsel zwischen giebelund traufständigen Gebäuden unterbrochen und stört die gewohnte Silhouette von Poppenweiler. Das Anbauen an das Nachbargebäude läßt einen sehr langen Gebäudekörper mit der Verschmelzung verschiedener Formen und Proportionen entstehen. Dies wirkt sehr unruhig und ist der exklusiven Lage des Grundstücks nicht angemessen. In der näheren Umgebung gibt es zudem sehr unsensibel gestaltete Gebäude, die die Gesamtansicht unruhig wirken lassen. Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 18 von 21 Es wird empfohlen, ein freistehendes giebelständiges Haus mit einem einfachen Satteldach (Dachneigung zwischen 40° und 50°) zu realisieren, wenn schon eine Sanierung des bestehenden Gebäudes nicht in Betracht kommt. Dieser schlichte Baukörper, der einen hellen Giebel erhalten sollte, schafft die notwendige Verbindlichkeit zu diesem besonderen Ort. Das neue Gebäude hat das Potential für eine außergewöhnliche Wohnung unter dem „offenen“ Giebeldach, die dem großartigen Weitblick Rechnung trägt. Es ist auch überlegenswert, den Gewölbekeller in die untere Wohnung mit einzubeziehen und so auch das Gartengrundstück nutzen zu können. Zur Straße hin kann sich das Gebäude eher geschlossen zeigen. Die prominente Lage des Bauvorhabens rechtfertigt eine intensive Bauberatung durch die Gestaltungskommission. Empfehlungen: Entwicklung eines schlichten, giebelständigen Hauses mit einfachem Satteldach Gebäude sollte freistehend geplant werden und keine Ensemblebildung mit dem benachbarten Wohngebäude anstreben Das Vorhaben soll nach der Überarbeitung dem Gremium wieder vorgelegt werden Vorstellung des Projektes (Stand 24.09.2014) Inzwischen liegt ein neuer Entwurf vor. Er hat sich zwar an den Empfehlungen des Gestaltungsbeirats gehalten, dennoch erscheint das Gebäude wenig eigenständig. Die Potentiale der Lage, die Untergeschoss/ Gartengeschoss Obergeschoss Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Dachgeschoss Seite 19 von 21 Südseite Ost West Nord einen freien Blick in den Landschaftsraum bieten, werden nicht ausgeschöpft. Der Giebel mit seiner Dachneigung erscheint zu flach. Trotz des relativ kleinen Bauvorhabens erscheint auf Grund der Lage eine weitere Beratung im Gestaltungsbeirat angemessen. Diskussion und Empfehlungen Die nun vorgestellte giebelständige Dachform des Hauses stellt eine wesentliche Verbesserung zur bisherigen Planung dar. Der Anschluss an das benachbarte Gebäude im Südosten wirkt in der Proportion schlüssig. Im Untergeschoss sollte jedoch ein Tor den Rücksprung auf vorderer Ebene schließen. Problematisch erscheinen weiterhin die zu flache Dachneigung, die Ausbildung der Fassade zur Hangseite, sowie die Integration der Balkone. Es wird empfohlen die Dachneigung steiler als 40° auszubilden, wobei dafür die Trauflinie etwa auf die Firsthöhe des südöstlichen Gebäudes herabgesetzt werden müsste. Dies bedingt einen Kniestock und im Bereich des Schlafzimmers und der Treppe eine mittig zur Gebäudelängsseite liegende Gaube. Die Südwestfassade sollte eine Überarbeitung erfahren. Hier wird vorgeschlagen, ähnlich wie bei der ersten Lösung, die Balkone in einen leicht über den Keller auskragenden Rahmen, der in der neuen Lösung auch den Giebel umfassen sollte, einzubinden, sodass ein kleiner Balkon entsteht. Die Balkonbrüstung selbst sollte nicht geschlossen sein. Denkbar wäre etwa ein vertikales, schlank bemessenes Stäbchengeländer. Der mittlere, geschlossene Steg in der Südwestfasssade müsste wesentlich schlanker ausgebildet werden, am besten in der gleichen Breite wie die seitlichen Wandteile. Die Fenster im Treppenhaus sollten überprüft werden. Eventuell kann, zugunsten einer Beruhigung der Fassade, auf die Fensterreihe rechts vom Eingang verzichtet werden. Die Folge davon wäre eine etwas größere Öffnung des Treppenhauses zur Straßenseite. Die Grundrisse haben einige Engstellen und Widersprüche in der Flächeneffizienz (nördlicher Luftraum) und müssten noch Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 20 von 21 weiter ausgearbeitet werden. Die Materialität müsste noch präzisiert werden (Sockel, Aufbau, Dach(Ziegel)). Das Vorhaben sollte nach der Überarbeitung wieder dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden. Unterschriften: Vorsitz: gez. Petra Zeese Beiratsprotokoll – Versand: Mitglieder und Beisitzer des GBR, Vertreter der Verwaltung und alle Mitglieder des Gemeinderats Bauherren und Architekten Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 27.02.2015 Seite 21 von 21