Protokoll - Stadt Ludwigsburg

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Protokoll
Nr.2/2016
zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR)
am Freitag, 29.04.2016, Remise des Blühenden Barocks, Mömpelgardstraße 28/1
Dauer:
von 13.00 bis 17.45 Uhr
Nichtöffentlich
von 13.00 bis 17.45 Uhr
Vorsitz
Petra Zeese
Teilnehmende
Externe Fachleute:
Petra Zeese, Vorsitzende
Prof. Markus Allmann, stv. Vorsitzender
Prof. Stefanie Eberding
Martin Rein-Cano
Fraktionsvertreter:
Maik Stefan Braumann, CDU
Markus Gericke, B 90 / Grüne
Elfriede Steinwand-Hebenstreit, B 90 / Grüne
Gabriele Moersch, Freie Wähler
Bernhard Remmele, Freie Wähler
Dieter Juranek, SPD
Elga Burkhardt, LUBU
Vertreter der Verwaltung:
Bürgerbüro Bauen:
Heinz Mayer, stv. Fachbereichsleitung
Gerhard Rotkopf, Bauverständiger
Ina Reyser, Bauverständige
Stadtplanung und Vermessung:
Martin Kurt, Fachbereichsleitung
Ulrich Seiler, Stadtplaner
Ralph Wilczek, Stadtplaner
Viviana Incarbone (Auszubildende)
Schriftführung
Externe Fachleute / FB 61
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TAGESORDNUNG
TOP
Betreff
NICHT ÖFFENTLICH
1
Vorstellung und Beratung des Bauvorhabens
„Friedrich-Ebert-Straße 69 – 71“ mit Projektentwicklern und Architekten (in Verbindung mit dem BVH Fuchshofstraße 8/1 als zusammenhängende Projekte der Innenentwicklung)
-Erstberatung
2
Vorstellung und Beratung der Fassadengestaltung zum Bauvorhaben
„Bismarckstraße 2“ mit Wohnungsbauunternehmen und Architekturbüro
-Erstberatung
3
Vorstellung und Beratung des städtebaulichen Konzepts
„Erweiterung XXXL“ in Eglosheim mit Bauherr und Architekturbüro
-Erstberatung
4
Klärung der städtebaulichen Rahmenbedingungen des Grundstücks
„Hauptstraße 8/ Wittumhof“ in Neckarweihingen mit Projektentwickler und Architekturbüro
-Erstberatung
5
Vorstellung und Beratung zum städtebaulichen Konzept des Projekts
„Hermannstraße 17/ Reithausberg 11“ mit Bauherr und Architekturbüro
-Erstberatung
Verlauf
Martin Kurt begrüßt um 13.00 Uhr alle Anwesenden und stellt die Mitglieder des Gestaltungsbeirats, die Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung kurz vor.
Folgende externe Fachleute sind anwesend:
Frau Zeese (Vorsitzende), Stadtplanerin und Architektin, Büro FPZ Zeese Stadtplanung +
Architektur in Stuttgart, Lehrbeauftragte an der Hochschule für Technik (HfT) Stuttgart im Masterstudiengang Stadtplanung, umfangreiche Erfahrungen in der Stadtbildanalyse, Planung und
Durchführung von Stadtsanierungsmaßnahmen.
Herr Prof. Allmann (Stellvertreter), Architekt und Partner des Büros Allmann, Sattler, Wappner
in München, Professor an der Universität Stuttgart, Institut für Raumkonzeptionen und Grundlagen des Entwerfens
Frau Prof. Eberding, Architektin, Büro (se)arch architekten aus Stuttgart, seit 2005 Professorin für Gebäudelehre und Entwerfen, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes,
seit 2007 Preisrichtertätigkeit in Wettbewerbsverfahren.
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Herr Rein-Cano, Landschaftsarchitekt aus Berlin, seit 1996 geschäftsführender Gesellschafter
und Partner des Landschaftsarchitekturbüros TOPOTEK 1 in Berlin, Preisrichtertätigkeit.
Ortsbesichtigungen am Vormittag
Vorstellung der Projekte durch die Bauherren und Diskussion am Nachmittag
Die Ergebnisse der Beratung mit den Empfehlungen des Gremiums sind nachfolgend dargestellt.
----------------------------------------------------------gez. Petra Zeese, Vorsitzende
----------------------------------------------------------gez. Michael Ilk, Baubürgermeister
Beiratsprotokoll – Versand:
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NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
TOP 1
nö
Vorstellung und Beratung des Bauvorhabens
„Friedrich-Ebert-Straße 69 – 71“ mit Projektentwicklern und Architekten (in Verbindung mit dem BVH Fuchshofstraße 8/1 als zusammenhängende Projekte der Innenentwicklung)
Bauträger: Herr Rössle, Fa. Fermo
Architekt: Herr Karpf
-Erstberatung
Ausgangslage:
N
Die Firma Fermo Massivhaus hat die Grundstücke Friedrich-Ebert-Straße 69 und 71 erworben. Das
vorhandene Doppelhaus soll durch den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohnungen (Z III
+ D) ersetzt werden.
Der übergeleitete Ortsbauplan 13/5 (1939) sieht eine äußere Baulinie um den gesamten Baublock
vor, weitere Festsetzungen für den Blockinnenbereich bestehen nicht. Neben den Vorgaben der
Ortsbausatzung wird das Bauvorhaben im Wesentlichen nach § 34 BauGB zu beurteilen sein.
Das BVH Fermo grenzt unmittelbar an das Grundstück Fuchshofstraße 8/1 (Nachnutzung Zimmerei Haag) an, das bereits im Mai 2015 im GSBR behandelt wurde. Aktuell steht in dem Baublock
auf einem durchgehenden Streifen von der Fuchshofstraße im Norden bis zur Friedrich-EbertStraße im Süden eine Neuordnung an. Der bisher gemischt genutzte Baublock soll zu innerstädtischem Wohnen mit höherer baulicher Ausnutzung umgenutzt werden.
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Lageplan
Benachbartes BVH Fuchshofstraße 8/ 1
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Vorgestellter Planungsstand
Lageplan
Erdgeschoss
Ansichten
Diskussion und Empfehlungen
Das Vorhaben an der Friedrich-Ebert-Straße 69-71 beinhaltet den Abriss des bestehenden Doppelhauses und eine Nachverdichtung in Form eines neu zu errichtenden Mehrfamiliengebäudes mit
acht Wohneinheiten und Tiefgarage. Der Gestaltungsbeirat begrüßt grundsätzlich eine Nachverdichtung und damit das Schaffen von zusätzlichem Wohnraum in der Stadt. Der Abbruch der vorhandenen Bebauung wird befürwortet.
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Die vorgelegte Planung in Form eines zusammenhängenden gegliederten Gesamtbaukörpers mit
mittig platziertem Erschließungselement wird kritisch gesehen.
Gewünscht ist die Ausformung von zwei getrennten Einzelbaukörpern. Das an der FriedrichEbert-Straße positionierte Vorderhaus soll die vorhandene Lücke an der Straße schließen und
die Bauflucht der Nachbargebäude aufnehmen. Auf den vorgeschlagenen Anbau mit Balkonen soll
verzichtet werden und es soll eine klar formulierte Ansicht mit prägnanter Traufe und Walmdach
ausgebildet werden. Hier ist eine Gebäudehöhe von drei Geschossen und Dach denkbar. Damit
wird die Raumkante zum Blockrand gestärkt und es wird eine höhere Ausnutzung des Vordergebäudes ermöglicht. Eine weitere Bebauung im Innenbereich kann zum Beispiel in Flachdachbauweise erfolgen und sollte sich in ihrer Dimension dem Vordergebäude unterordnen.
Die Ausformulierung der Freianlagen und die Position des Kinderspielplatzes sind zu überdenken
und sollten Bezug zur Nachbarschaft aufnehmen.
Aufgrund mehrerer anstehender Bauvorhaben im Quartiersblock rät der Gestaltungsbeirat zu einer
städtebaulichen Studie von Seiten der Stadt, um die Gesamtentwicklung im Block zu betrachten. Hier spielen Wegebeziehung, die Freiräume im Blockinneren und die Qualität des Umfeldes
eine wichtige Rolle.
Der Gestaltungsbeirat schlägt dem Bauträger eine kleine Mehrfachbeauftragung mit drei Architekturbüros vor, um das bestmögliche Ergebnis für die Situation zu erzielen. Diese sollte sich an
der städtebaulichen Studie orientieren.
Der Stadt wird empfohlen, eine mögliche Kooperation in dieses Bauvorhabens Planung mit dem
des nördlich angrenzenden Grundstücks Fuchshofstraße 8/1 (Wüstenrot Haus- und Städtebau
GmbH) zu organisieren.
Die überarbeitete Planung soll dem Gestaltungsbeirat wiedervorgelegt werden.
Wiedervorlage
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TOP 2
nö
Vorstellung und Beratung der Fassadengestaltung zum Bauvorhaben
„Bismarckstraße 2“ mit Wohnungsbauunternehmen und Architekturbüro
Bauträger: Herr Zeh, Bietigheimer Wohnbau
Architekt: Herr Kerker, Herr Ziegler, KMB Ludwigsburg
-Erstberatung
Ausgangssituation
Die Bietigheimer Wohnbau GmbH hat das ehemalige Süwag-Verwaltungsgebäude in der Bismarckstr. 2 erworben und möchte es in Wohnungen umnutzen. Hierfür soll das Gebäude entkernt
und ein Anbau im Norden hinzugefügt werden.
Baurechtliche Gegebenheiten
Für das Planungsgebiet besteht ein übergeleiteter Bebauungsplan aus dem Jahr 1902, der die
Straßenführung und die Baulinien regelt. In der dazugehörigen Ortsbausatzung ist das Gebiet als
gemischtes Viertel ausgewiesen. Baugesuche werden heute in Verbindung mit § 34 BauGB beurteilt.
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Das Bauvorhaben befindet sich an der Ecke Bismarckstraße/ Wilhelmstraße östlich der Bahnlinie.
Das Umfeld ist durch die kleinteilige historische (zum Teil denkmalgeschützte) Villen-Bebauung im
Westen und neuen Wohnbauten (Süwag-Areal) an der Uhlandstraße im Osten geprägt. Das ehemalige Süwag-Verwaltungsgebäude stellt hier einen „Fremdkörper“ dar – sowohl in Bezug auf seinen
städtebaulichen Maßstab als auch in Bezug auf die Fassadengestaltung. Die geplante Umnutzung
bietet jetzt die Chance, das Gebäude aufzuwerten und stadträumlich besser zu integrieren.
Blick von Süden auf das ehemalige Süwag-Verwaltungsgebäude (es fehlt die neue Wohnbebauung im Osten)
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Vorgestellte Planung
Anbau Umnutzung
EG: Studentenwohnen
OG: Wohnen
Fassadenvariante 1
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Fassadenvariante 2
Fassadenvariante 3
Fragestellungen
Folgende Punkte sollten aus Sicht der Stadtverwaltung diskutiert werden:
− die Gestaltung und Gliederung der Fassaden (Lochfassade oder Bandfassade, Proportion und
Rhythmus der verschiedenen Elemente, zeitgemäße Gestaltung, ohne „brachial“ zu wirken
etc.),
− die Gestaltung der Balkone (Einzelbalkone oder durchlaufende begrünte Balkone)
− die Gestaltung und die Wohnqualität in der Erdgeschosszone,
− die Aufstockung um ein 2.Dachgeschoss, sowie
− die Farbgebung.
Diskussion und Empfehlung
Das Süwag - Verwaltungsgebäude aus den siebziger Jahren bricht mit dem Maßstab und der Fassadengestaltung der Umgebung. Es stellt sich die Frage, wie wir mit der Hinterlassenschaft einer
Moderne umgehen, die eine kontextionelle Einordnung, damals aus Überzeugung erstellt, heute
auf Unverständnis stoßend, verweigert. Diese heute ungeliebten Gebäude gehören ebenso zu unserer Kulturgeschichte wie die heute geschätzten Gebäude aus der Gründerzeit. Aus ihnen sprach
der Wunsch, die Vergangenheit hinter sich zu lassen, den Fortschritt zu bejahen und das unbedingte Vertrauen in eine technikorientierte Zukunft. Industrielle Bautypen, eine damit verbundene
serielle Fertigung der Fassaden und schematische Grundrisse bestimmen den Ausdruck des Gebäudes. Die graue Energie dieser Gebäude ist beträchtlich, sie einfach abzureißen wäre aus Gründen der Nachhaltigkeit mindestens fragwürdig.
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Insofern würdigt der Gestaltungsbeirat den Versuch, das ehemalige Bürogebäude stadträumlich besser einzubinden und in eine zeitgemäße Nutzung und eine akzeptable Gestalt zu
überführen.
Prinzipiell sollte die Variante 1 weiterverfolgt werden, die die durchaus vorhandenen strukturellen
Qualitäten des Gebäudes betont, eine durchgehende Balkonzone zur Bismarckstraße vorsieht und
den Charakter eines zum Außenraum orientierten Wohngebäudes unterstreicht.
Die in Variante 2 und 3 vorgesehene Wandlung der Gestalt, in ein vertikal orientiertes, einzelne
Wohnhäuser simulierendes Gebäude erscheint nicht zielführend.
Die Balkonzone sollte allerdings „geerdet“ und an den Enden vertikal gebunden werden und als
eigene, bauliche neu dazu gefügte Struktur lesbar sein. Die Trennungen zwischen den Wohnungen im Außenbereich sollten als Volumen ausgebildet, eventuell als Schränke nutzbar, visuell
und auch tatsächlich das Tragen der horizontalen Balkonebenen übernehmen.
Zugunsten einer großzügigeren, den Straßenraum abtrennenden und bestenfalls mit einer ansprechenden Grünplanung versehenen Vorzone sollte die Balkonzone nicht tiefer als 2 m (besser
1.80 m) sein. Es sollte trotz der tiefgeschossigen Unterbebauung untersucht werden, ob sich noch
eine Baumreihe in diesen Zwischenraum anordnen lässt.
Ein einladender Zugang in das Haus von der Bismarckstraße aus ist wünschenswert.
Dachaufbauten sind denkbar, sollten jedoch auf zwei ähnlich große, gestalterisch miteinander
korrespondierende Volumen reduziert werden.
Auf eine Betonung der Ecke, sollte zugunsten einer Abstufung an der Stirnseite verzichtet werden.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt zudem, um die Authentizität des Gebäudes zu stärken, nicht nur
die Tragstruktur, sondern auch andere Bauteile der Fassade bspw. die Natursteinplatten, wiederzuverwenden und kritisch konstruktiv gestaltet, in die neue Gestalt zu integrieren.
Die Planung soll nach der Überarbeitung dem Gestaltungsbeirat wieder vorgelegt werden.
Wiedervorlage
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nö
Vorstellung und Beratung des städtebaulichen Konzepts
„Erweiterung XXXL“ in Eglosheim mit Bauherr und Architekturbüro
Bauherr: Herr Kieson. XXXL Mann Mobilia
Architekt: Herr Biller, Rossmann + Partner
-Erstberatung
Ausgangslage:
Die Firma XXXL Mann Mobilia plant ihr bestehendes Möbelhaus im Norden des Stadtteils Eglosheim zu erweitern. Das Möbelhaus aus dem Jahr 1990 mit einer Verkaufsfläche von ca. 15.000 m²
entspricht seit Jahren nicht mehr zeitgemäßen Anforderungen an ein attraktives Möbeleinrichtungshaus.
Mit der Erweiterung von rund 10.000 m² Möbelkernsortiment entsteht ein zukunftsfähiges Einrichtungshaus. Dies wird durch die zuletzt umgesetzten bzw. in Planung befindlichen Neustandorte
des Unternehmens, die alle bei einer Verkaufsfläche um die 25.000 m² liegen, bestätigt.
Mit der Erweiterung des Bestandsmöbelhauses in Eglosheim erfährt das Gebiet Mäurach eine
Standortsicherung. Von einer Erweiterung der Verkaufsflächen für innenstadtrelevantes Sortiment
wird ausdrücklich abgesehen.
Baurecht
Das bestehende Möbelhaus wurde einst nach dem Bebauungsplan Nr. 2/19 vom 06.05.1960 (gemischtes Bauviertel) genehmigt, welcher aber, wie zwischenzeitlich festgestellt wurde, in unwirksamer Satzung beschlossen wurde und somit rechtlich unwirksam ist.
Die für die Erweiterung vorgesehene Fläche liegt aktuell planungsrechtlich im Außenbereich nach
§ 35 BauGB.
Das bestehende Möbelhaus sowie die geplante nördliche Erweiterung sollen zukünftig mit dem
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung XXXL Mann Mobilia“ Nr. 073/03 neu geplant
werden.
Der Aufstellungsbeschluss hierfür wurde am 26.02.2014 durch den Gemeinderat gefasst. Der Entwurfsbeschluss wird derzeit erarbeitet.
Vorgestellter Planungsstand
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Städtebauliche Fragestellungen
Aufgrund der Ortseingangssituation zu Eglosheim entlang der Frankfurter Straße soll das Bauvorhaben insbesondere abgestimmt werden:
− auf Gebäudeform und Gebäudegröße
− auf die Fassadengestaltung bezüglich Werbung, Materialität und Farbgebung
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− auf den Übergang von Bestandsgebäude zum Neubau
Diskussion und Empfehlungen
Das Möbelhaus der Firma XXXL Mann Mobilia befindet sich im Norden des Stadtteils Eglosheim
in einem Gewerbegebiet unweit der Autobahn im Einfahrtsbereich zu Ludwigsburg. Im Zuge der
Gebäudeerweiterung ist eine Renovierung / Umgestaltung des bestehenden Gebäudes geplant.
Hierfür ist ein grauer Anstrich der Fassade des Bestandsgebäudes vorgesehen.
Durch die Blickachse, die sich von der Autobahn zum Möbelhaus bietet, agiert das Gebäude
auch als gestaltungsrelevantes Element für den Ortseingang. Im Zuge dessen ist eine anspruchsvolle Designqualität sowohl für den Altbau als auch den Neubau städtebaulich wichtig. Ein
Anstrich scheint im Hinblick auf die grundsätzlich mangelnde Gestaltbeschaffenheit des Altbaus unzureichend.
Eine Erneuerung der Fassade des Bestandsgebäudes sollte bei der weiteren Diskussion dringend in Erwägung gezogen werden. Eine Differenzierung der Fassadestrukturen sowohl des Altbaus, als auch des Erweiterungsbaus wäre dabei empfehlenswert. Wünschenswert wäre zudem
eine Erneuerung des Eingangsbereiches.
Insgesamt müssen die Freiräume der Umgebung qualifiziert werden. Dieses betrifft vor allem
die Parkplatz- und Stadtplatzsituation, als auch die Verankerung des Gebäudekomplexes in die
Umgebung.
Der Charakter und das Erscheinungsbild des Gebäudes wird vor allem durch die Größe und der
Baumasse bestimmt, die in ihrer Wuchtigkeit gemildert werden muss. Neben der ansprechenden
Gestaltung des Gebäudes ist es erforderlich, großkronige Bäume entlang der Frankfurter Straße
zu Pflanzen.
Insgesamt soll ein schlüssiges Gesamtkonzept (Fassade und Freiraumkonzept) erarbeitet werden,
das den Standort eine Wertigkeit als Stadteingang gibt.
Die Planung soll nach der Überarbeitung dem Gestaltungsbeirat wieder vorgelegt werden.
Wiedervorlage
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TOP 4
nö
Klärung der städtebaulichen Rahmenbedingungen des Grundstücks
„Hauptstraße 8/ Wittumhof“ in Neckarweihingen mit Projektentwickler und Architekturbüro
Bauherr: Herr Depner, bauidee 21
Architekt: Frau Schrei, Architekturbüro Kling
-Erstberatung
Ausgangslage:
Beschreibung der städtebaulichen Situation
Das Grundstück befindet im alten Ortskern von Neckarweihingen, direkt nach der Ortseinfahrt und
vor der Laurentiuskirche. Der Projektentwickler geht von einem Abriß und kompletten Neubau aus.
Er möchte barrierearme Wohnungen in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Pflegeheim
(Wittumhof 2) errichten. Die notwendigen Stellplätze wären in einer Tiefgarage vorgesehen, die von
der Straße Wittumhof aus angefahren würden. Nach einem ersten Beratungsgespräch am
23.03.2016 kann er sich auch eine Wiederaufnahme der gegebenen Hofsituation durch den Neubau
einer Mauer an der Hauptstraße und den Bau eines neuen Nebengebäudes im Einmündungsbereich
der Straße Wittumhof vorstellen.
Planungsrecht
Planungsrechtlich besteht im östlichen Bereich des Grundstücks der einfache Bebauungsplan
110/5 aus dem Jahre 1914, der im östlichen Bereich der Straße Wittumhof eine Baulinie
projektiert. Im Weiteren richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB.
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Örtliche Situation
Aus städtebaulicher Sicht prägt das Grundstück die Ortseingangssituation und die Umgebung der
Kirche erheblich. Die historische Bebauung mit dem an der Hauptstraße stehenden
Hauptgebäude, der markanten Mauer, dem Schuppen und dem mächtigen Hofbaum verweisen
auf die ehemalige bäuerliche Tradition von Neckarweihingen.
Stellungnahme Stadtplanung
Ein erstes Gespräch mit dem Projektentwickler fand am 23.03.2016 statt.
Auf die Bedeutung der städtebaulichen Situation zwischen Ortseingang und der
denkmalgeschützten Laurentiuskirche wurde hingewiesen, genauso auf die Notwendigkeit der
Hinzuziehung des Gestaltungsbeirates. Die Einschätzung wird von Projektentwickler und Architekt
geteilt.
Aus Sicht der Stadtplanung sollten sowohl die städtebauliche Situation, wie die Altgebäude selbst,
möglichst weitgehend erhalten und eine behutsame Umnutzung und Weiterentwicklung angestrebt
werden. Im Laufe der kommenden Monate wird in Neckarweihingen noch eine Bestandsbewertung
der besonders erhaltenswerten Bausubstanz durchgeführt werden.
Die Stadt erwartet sich vom Gestaltungsbeirat vorab schon eine Empfehlung hinsichtlich der
Erhaltungswürdigkeit der bestehenden Altgebäude (Wohngebäude und Wirtschaftsgebäude im
Einmündungsbereich Wittumhof/Hauptstraße), genauso wie bzgl. des Erhalts der
ortsbildprägenden Situation einschließlich Hof und Baum, bei Austausch einzelner Elemente bis
hin zur kompletten Neubebauung.
In Abhängigkeit von der entstehenden Konzeption würde die Stadt gerne entlang der Hauptstraße
eine Gehwegverbreiterung vornehmen, um die Situation der Fußgänger in Richtung Pflegeheim
und Neckaranlände zu verbessern.
Folgende Punkte sind aus Sicht der Stadtverwaltung zu klären:
−
welche Gebäude müssen in dieser städtebaulich prägnaten Lage erhalten bleiben,
−
Welche bauliche Ausnutzung (Kubatur, Gebäudehöhe und Dachform) ist auf den freien
Grundstücksteilen, in Ergänzung zur verbleibenden Bestandsgebäude, denkbar,
−
Ist eine 2 m hohe Mauer zum Lärmschutz entlang der Hauptstraße möglich?
Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 29.04.2016
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Diskussion und Empfehlungen
Bei der vorliegenden Bestandssituation auf dem Baugrundstück Hauptstraße 8 / Wittumhof in
Neckarweihingen handelt es sich um eine besonders wertvolle, noch überwiegend erhaltene
Hofstruktur, die über Jahrhunderte entwickelt wurde und einen unmittelbaren Bestandsteil des
alten Ortskerns von Neckarweihingen darstellt. Im Bereich Wittumhof sollte daher vor weiteren
Planungsüberlegungen mögliche Denkmaleigenschaften der Gesamtanlage oder einzelner
Gebäude/ -teile überprüft und dokumentiert werden. Bereits heute befindet sich die Anlage im
Ensembleschutzbereich der Laurentiuskirche. Damit sind besondere Anforderungen des
Umgebungsschutz bezgl. Veränderungen der baulichen Anlage verbunden.
Im Zuge der historischen Standortbedingungen und der ortsbildprägenden Situation, gilt es bei
diesem Bauvorhaben einen respektvollen und behutsamen Umgang mit den vorherrschenden
Gegebenheiten zu wahren, die infolgedessen bestimmte Nutzungen ausschließen.
Das Hauptgebäude an der Hauptstraße sowie das Schuppengebäude an der Kreuzung Wittumhof /
Hauptstraße als Hofeinfassung müssen erhalten bleiben. Das Hauptgebäude könnte bei
gleichbleibender Kubatur einem Umbau unterzogen werden. Die prägnate und vitale Linde sollte in
jedem Fall geschützt und erhalten werden.
Die historische Scheune in der Mitte des Baugrundstückes könnte abgerissen und neugebaut
werden. In diesem Zusammenhang scheint der aktuelle Scheunenneubau nicht kongruent mit dem
historischen Scheunengrundriss. Hier wird eine Überprüfung mittels des darunterliegenden
Grundrisses des Gewölbekellers empfohlen, der bei einem eventuellen Neubau maßgebend
herangezogen werden soll.
Im Hinblick auf eine mögliche Nachverdichtung wurde diskutiert, ob eine Erschließung des
Hofbereiches mittels einer Erweiterung des Schuppengebäudes als 1-geschossiger Baukörper
entlang des Wittumhofs möglich wäre. Dies könnte in einer Testplanung untersucht werden.
Die Erstellung einer Tiefgarage scheint im Kontext der dorfhistorischen Struktur ungeeignet und
fremdartig.
Bezüglich künftiger möglicher Nutzungen der Hofanlage sollten auch öffentlickeitswirksame
Nutzungen, wie z.B. ein Museum (Bürgerverein) geprüft werden. Für eine intensive Nutzung der
Hofanlage mit einer seniorengerechten Wohnanlage scheint die prägnante Hofstruktur insgesamt
nicht geeignet.
Eine Planung, die die formulierten städtebaulichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, soll dem
Gestaltungsbeirat vorgelegt werde.
Wiedervorlage
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nö
Vorstellung und Beratung zum städtebaulichen Konzept des Projekts
„Hermannstraße 17/ Reithausberg 11“ mit Bauherr und Architekturbüro
Bauherr: Herren Karakaplan
Architekt: Herr Yayla
-Erstberatung
Ausgangslage:
Die Eigentümer, die Herren Karakaplan, möchten das vorhandene eingeschossige Gebäude an der
Hermannstraße 17 abreißen und an der Ecke Hermannstraße/ Reithausberg drei zum Teil miteinander verbundene Mehrfamilienhäuser errichten lassen.
Baurechtliche Gegebenheiten
Das Planungsgebiet befindet sich im Sanierungsgebiet „Untere Stadt“. Für das Areal besteht noch
kein rechtsgültiger Bebauungsplan. Zurzeit wird jedoch der Bebauungsplan „Blockinnenbereiche
Bauhofstraße 010/07“ erstellt, der eine weitere Verdichtung der Blockinnenbereiche verhindern
soll. Da das Bauvorhaben nicht in den Blockinnenbereich eingreift, sondern eine bestehende Baulücke schließt und den Blockrand ausbildet, entspricht es den Zielen der Bauleitplanung.
Städtebauliche Rahmenbedingungen
Die große Baulücke im östlichen Bereich des Planungsgebiets geht auf den Bau des MarstallCenters und den Ausbau der verkehrlichen Erschließung in den 1970er Jahren zurück. In diesem
Zusammenhang wurden hier mehrere historische Gebäude abgerissen.
Heute ist das Umfeld einerseits durch die verbleibende kleinteilige historische Bebauung im Westen und Norden, andererseits durch den großmaßstäblichen Gebäudekomplex des Marstall-Centers
im Süden geprägt.
Insgesamt handelt es sich um einen benachteiligten Stadtbereich, der stark durch das benachbarte Center beeinträchtigt wird. Dies betrifft sowohl die Verschattung von Süden und Osten als auch
die Lärmbelastung durch die Nähe zur Anlieferung und zur neuen Hauptzufahrt für Kunden. Dennoch ist aus städtebaulicher Sicht eine Schließung der Baulücke zu begrüßen.
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Blick von der Ecke Hermannstraße/ Reithausberg
Vorgestellter Planungsstand
Lageplan
Regelgeschoss
Ansicht Ost (Reithausberg)
Ansicht Süd (Hermannstraße)
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Vermessung
Die Gliederung der Gebäude reagiert auf den schwierigen Grundstückszuschnitt und das nach
Norden stark abfallende Gelände. Die Dachform und die Körnigkeit der Bebauung nehmen Bezug
auf das benachbarte historische Umfeld.
Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 29.04.2016
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Folgende Punkte sind aus Sicht der Stadtverwaltung noch zu diskutieren:
•
•
•
•
•
das „Einrücken“ des Haupteingangs und der rechten Gebäudefront an der Hermannstraße,
die Gestaltung des Treppenhauses in Zusammenhang mit der Fassade an der Hermannstraße,
die Orientierung der westlichen Wohnungen nach Norden,
die Ausbildung von Balkonen an der Ecke Hermannstraße / Reithausberg sowie
die Gestaltung der Dachgauben.
Diskussion und Empfehlungen
Mit dem Bauvorhaben soll eine ungeordnete Blockrandsituation neu gefasst und mit 3 Mehrfamilienhäusern bebaut werden. Die Bestandssituation weist äußerst schwierige topografische Rahmenbedingungen und Umfeldsitiuationen auf. Der Gestaltungsbeirat begrüßt grundsätzlich die bauliche Entwicklung mit einer Blockrandbebauung. Mit dem Entwurfsansatz gelingt eine städtebaulich schlüssige und damit tragfähige Grundkonzeption.
Der Ansatz, die Wohn- und Freiraumorientierung der Wohnungen aufgrund der Umfeldbedingungen zum Blockinnenbereich und damit nach Norden und Westen zu orientieren, ist richtig und
sollte noch konsequenter umgesetzt werden.
Dazu sollte die Bautiefe des westlichen Baukörpers in den Blockinnenbereich reduziert werden, um den östlichen Baukörpern die Orientierung der Wohn- und Freibereiche nach Westen zu
ermöglichen. Der Gebäudeversprung im Bereich des Treppenhauses kann entfallen zugunsten
einer klaren und ruhigen Baukante nach Süden und einer differenzierten Gliederung nach Norden
und Westen. Mit der Orientierung zum Blockinnenbereich können die vorgestellten, in dieser
Situation untypischen und nicht attraktiven Balkone am Eckgebäude nach Süden entfallen.
Insgesamt kann das Bauvolumen an der Blockecke und dem östlichen Baukörper deutlicher in
die Höhe entwickelt werden. Damit kann die vorgeschlagene Reduzierung der Gebäudetiefe des
westlichen Gebäudes kompensiert werden. Die Dachform ist konsequent als Walmdach zu entwickeltn. Die Größe und Anzahl der Dachgauben muss dabei entwurfsabhängig reduziert werden.
Die Zufahrt in den Hofbereich mit den unter die Gebäude geschobenen Stellplätzen ist räumlich
gut gewählt, jedoch sollte die Zufahrt schmaler ausgebildet und ggf. mit einer Signalanlage gesteuert werden. Damit kann die Gebäudeecke räumlich deutlicher gefasst werden und die Lochfassade erhält klarere Proportionen.
Es wird empfohlen, aus klimatischen und gestalterischen Gründen den Hof zu begrünen. So sollte
der bestehende und in die Konzeption einbezogene eingeschossige Baukörper eine extensive
Dachbegrünung erhalten.
Zur Hermannstraße sollten im Erdgeschoss angemessene Nutzungen geplant werden, eine
Wohnnutzung scheint hier nicht verträglich.
Die nicht überbauten Grundstücksflächen (Restflächen) zur Hermannstraße und zum Reithausberg sollten der Situation angemessen urban gestaltet werden, d.h. überwiegend gepflastert mit
Sitzmöglichkeiten.
Insgesamt würdigt der Gestaltungsbeirat den strukturierten Planungsansatz und die Präsentation
mit einem Arbeitsmodell. Eine weitere Prüfung der Abstandsflächen, insbesondere im Innenbereich mit der ausgeprägten Topografie, ist erforderlich.
Eine Fortentwicklung der Planung hinsichtlich des Bauvolumens mit Dachgestaltung und die
Ausbildung zum Innenbereich werden mit Grundrissen, Ansichten, Schnitten und Modell in einer
W i e d e r v o r l a g e gewünscht.
Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR) am 29.04.2016
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