Protokoll zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR)

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Protokoll
Nr. 1/ 2016
zur Sitzung des Gestaltungsbeirats (GBR)
am Freitag, 26.02.2016, Remise des Blühenden Barocks, Mömpelgardstraße 28/1
Dauer:
von 13.00 bis 17.15 Uhr
Öffentlich
Nichtöffentlich
von 13.00 bis 16.00 Uhr
von 16.00 bis 17.15
Vorsitz
Baubürgermeister Michael Ilk, Petra Zeese
Teilnehmende
Externe Fachleute:
Petra Zeese, Vorsitzende
Prof. Markus Allmann, stv. Vorsitzender
Prof. Stefanie Eberding
Prof. Johannes Kappler
Martin Rein-Cano
Fraktionsvertreter:
Reinhold Noz, CDU
Maik Stefan Braumann, CDU
Markus Gericke, B 90 / Grüne
Elfriede Steinwand-Hebenstreit, B 90 / Grüne
Gabriele Moersch, Freie Wähler
Bernhard Remmele, Freie Wähler
Dieter Juranek, SPD, Vertretung: Margit Liepins
Jochen Eisele, FDP
Elga Burkhardt, LUBU
Vertreter der Verwaltung:
Michael Ilk, (Baubürgermeister)
Bürgerbüro Bauen:
Albert Geiger, Fachbereichsleitung (entschuldigt)
Gerhard Rotkopf, Bauverständiger
Elke Zanger, Denkmalschutz
Christian Famira-Parcsetich, (Referendar)
Hochbau und Gebäudewirtschaft:
Herr Weißer, Fachbereichsleitung
Stadtplanung und Vermessung:
Martin Kurt, Fachbereichsleitung
Ulrike Dreßler-Uetz, entschuldigt
Dr. Anne Mayer-Dukart
Lena Wenninger (Praktikantin)
Extern
Dr. Karsten Preßler (zum TOP 2)
Landesamt für Denkmalpflege (RP)
Schriftführung
Externe Fachleute / FB 61
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TAGESORDNUNG
TOP
Betreff
ÖFFENTLICH
1
Bauhofstraße 41 (strukturprägendes Gebäude)
Wiedervorlage, zuletzt beraten am 27.11.2015
2
Höfe am Kaffeeberg / ehemaliges Polizeiareal Schlossstraße
Weiterentwicklung der Gebäude „Kaffeehaus“ und Schmiedgässle 5
Wiedervorlage, zuletzt beraten am 27.11.2015
3
Reithausplatz 2 (strukturprägendes Gebäude)
Abbruch und Neubau; zuletzt beraten am 4.07.2014
NICHT ÖFFENTLICH
4
Abelstraße 4 (strukturprägendes Gebäude)
Abbruch und Neubau, Innenentwicklung
Erstberatung
5
Friedrich-Ebert-Straße 69 – 71
Abbruch und Neubau, Innenentwicklung
Beratungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.
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Verlauf
Herr Baubürgermeister Ilk begrüßt um 13.00 Uhr alle Anwesenden und stellt die Mitglieder des
Gestaltungsbeirats, die Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung kurz vor.
Folgende externe Fachleute sind anwesend:
Frau Zeese (Vorsitzende), Stadtplanerin und Architektin, Büro FPZ Zeese Stadtplanung +
Architektur in Stuttgart, Lehrbeauftragte an der Hochschule für Technik (HfT) Stuttgart im Masterstudiengang Stadtplanung, umfangreiche Erfahrungen in der Stadtbildanalyse, Planung und
Durchführung von Stadtsanierungsmaßnahmen.
Herr Prof. Allmann (Stellvertreter), Architekt und Partner des Büros Allmann, Sattler, Wappner
in München, Professor an der Universität Stuttgart, Institut für Raumkonzeptionen und Grundlagen des Entwerfens.
Frau Prof. Eberding, Architektin, Büro (se)arch architekten aus Stuttgart, seit 2005 Professorin für Gebäudelehre und Entwerfen, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes,
seit 2007 Preisrichtertätigkeit in Wettbewerbsverfahren.
Herr Prof. Kappler, Architekt und Partner des Büros Kappler Sedlak Architekten und Stadtplaner Nürnberg, seit 2012 Professor an der Hochschule für angewandte Wissenschaften
München, Fakultät Architektur, Lehrgebiet Städtebau, Preisrichtertätigkeit.
Herr Rein-Cano, Landschaftsarchitekt aus Berlin, seit 1996 geschäftsführender Gesellschafter
und Partner des Landschaftsarchitekturbüros TOPOTEK 1 in Berlin, Preisrichtertätigkeit.
Vorberatung und
Ortsbesichtigungen am Vormittag
Vorstellung der Projekte und Beratung
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Vorstellung der Projekte durch die Bauherren und Diskussion am Nachmittag
Die Ergebnisse der Beratung mit den Empfehlungen des Gremiums sind nachfolgend dargestellt.
-----------------------------------------------------------gez. Petra Zeese, Vorsitzende
-------------------------------------------------------gez. Michael Ilk, Baubürgermeister
Beiratsprotokoll – Versand:
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ÖFFENTLICHE SITZUNG
TOP 1
Bauhofstraße 41 (strukturprägendes Gebäude)
- Wiedervorlage, zuletzt beraten am 27.11.2015
Ausgangslage:
Laut Erhaltungssatzung „Historische Innenstadt Ludwigsburg“ ist dieses historische Gebäude als
strukturprägend eingestuft. Damit ist ein erhaltungsrechtliches Verfahren notwendig.
Hier muss das Gebäude nicht unbedingt erhalten bleiben, ein Neubau aber muss die Struktur der
umgebenden Bebauung aufnehmen und einen positiven Beitrag zur Weiterbildung des der Straße
leisten.
Vorgestellter Planungsstand
Planungsstand 2.01.2016
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Weiterentwickelte Fassaden (Stand 29.01.2016)
Variante 1mit hervorstehenden Faschen
Variante 2 mit farbigem Putz (hellgelb) und Zusammenbinden von Fenstern
Variante 3 mit weißem Putz, einfache Lochfassade
Diskussion und Empfehlungen
In der Überarbeitung des Projekts sind die wesentlichen Anregungen aus der letzten Sitzung des
Gestaltungsbeirats umgesetzt. Durch den Wegfall der dritten Wohneinheit und der Dachaufbauten
passt sich der Baukörper nun harmonischer in die Straßenabwicklung der Bauhofstraße ein. Auch
die zurückhaltende Fassadengestaltung trägt hierzu erfolgreich bei.
Von den drei vorgeschlagenen Fassadevarianten werden die Varianten 2 und 3 präferiert. Die
Ausbildung der Fensterlaibung mittels einer hervorstehenden Fasche wie in Variante 1 dargestellt
wirkt im Kontext der Bauhofstraße hingegen fremd.
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Für die weitere Bearbeitung des Bauvorhabens regt der Gestaltungsbeirat an, folgende Empfehlungen zu überprüfen:
•
In der Gesamtansicht mit den Nachbargebäuden wirkt die Eingangssituation auch in Anbetracht des topografischen Verlaufs der Bauhofstraße sehr gedrungen. Es könnte zielführend
sein, den Sockelbereich nicht an der Oberkante der Eingangstür zu beenden, sondern einen
niedrigeren Sockel wie beim Nachbargebäude Bauhofstraße 39 auszubilden. Die Eingangstür
wäre dann nicht nur dem Sockelbereich zugeordnet.
•
Der Abstand zwischen den Fenstern und dem Giebelrand sollte insbesondere bei dem Fenster im Dachgeschoss vergrößert werden. Hierfür wäre es möglich, das Dach geringfügig zu erhöhen. Auch unter Berücksichtigung des notwendigen Dachaufbaus erscheint diese Maßnahme vorteilhaft.
•
Bezüglich der Detaillierung sowie der Farbgestaltung der Fassade und des Dachs empfiehlt
der Gestaltungsbeirat, sich an den strukturprägenden historischen Vorbildern der Bauhofstraße
zu orientieren. Der in der Perspektive dargestellte weiße Farbton der Fassade ist zu grell. Hier
könnte eine Visualisierung des Gebäudes in der Gesamtabwicklung der Straße Klarheit
bringen.
Insgesamt entspricht der Entwurf in der vorliegenden Fassung den in der Erhaltungssatzung geforderten Merkmalen. Aus diesem Grund wäre eine Wiedervorlage nur dann notwendig, wenn der
Bauantrag von dieser Fassung abweichen würde.
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TOP 2
Höfe am Kaffeeberg / ehemaliges Polizeiareal
Weiterentwicklung der Gebäude „Kaffeehaus“ und Schmiedgässle 5
- Wiedervorlage, zuletzt beraten am 27.11.2015
Vorgestellter Planungsstand
Die weiterentwickelte Planung wurde vom Planungsbüro Global Conzept vorgestellt.
Ansichten des Kaffeehauses und der Gebäude am Schmiedgässle
Schnitt Nord-Süd
Grundriss 1.OG
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Varianten zur Hofgestaltung
Hofgestaltung/ Variante „Barock“
Hofgestaltung/ Variante „Modern Zeitgenössisch“
Hofgestaltung/ Variante „Experimentell“
Grafen- und Gesandtenbau – Grundrisse
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Diskussion und Empfehlungen
Der Gestaltungsbeirat bedankt sich für die Wiedervorlage der Planung „Höfe am Kaffeeberg“. Insgesamt kann wieder festgestellt werden, dass das Projekt sich in eine positive Richtung entwickelt.
In der Weiterbearbeitung scheinen Inhalt und Form jedoch leider nicht gleichermaßen intensiv
untersucht worden zu sein. Um nicht mehr in Varianten zu diskutieren, sondern die Zwangsnotwendigkeiten zwischen Form und Funktion klarer herauszuarbeiten, wird eine weitere programmatische Auseinandersetzung hinsichtlich der Kohärenz von Grundriss, Funktion und Fassade sowie
des Freiraums und seiner Nutzung angeregt. Die Grundrisse, Schnitte und Ansichten sollen
übereinstimmen.
Neubauten
Die Nutzungsspezifik und die sich daraus ergebenden Varianten von Räumen in den jeweiligen
Gebäuden sollte ihre Entsprechung in den Fassaden wiederfinden. Ein besonderes Augenmerk
gilt der Qualität der Wohnungen im Erdgeschoss.
Zum Schmiedgässle hin erscheint das Angebot an Balkonen und Loggien, der Enge der Gasse
geschuldet, als wenig nutzbar und typologisch fremd an dieser Stelle. Bei der Gestaltung der
Fassaden erscheinen die Gauben Seite zum Schmiedgässle überproportional besetzt und sollten sich dem Duktus der Nachbargebäude anpassen.
Die Fensterformate der beiden zum Schmiedgässle auftretenden Gebäude wirken zu ähnlich.
Eine Differenzierung sowie ggf. Annäherung an die linksseitig anschließende Nachbarbebauung
wäre ratsam.
Im Sinne dieser Differenzierungen ist die Verwendung von Klinker bei einem der Gebäude unbedingt zu berücksichtigen. Dem Gremium erscheint das rechte Gebäude sinnvoll, da hier Vorderund Rückansicht in Zusammenhang gedacht und beide in Klinker ausgebildet werden könnten.
Weiterhin wird ein rationelles Erscheinungsbild der Fassaden begrüßt, eigene Charaktere der Gebäude sind erwünscht.
Grafen- /Gesandtenbau
Eine äquivalente Vorgehensweise wird auch für die Altbauten angeregt. Mittels der Erstellung eines
Nutzungskonzeptes, bzw. eines daraus resultierenden detaillierten Grundrisses könnte ein kohärentes Fassadenkonzept entwickelt werden. Eine vorausgehende Bearbeitung der Innenräume,
analog zu den Neubauten, wird empfohlen.
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Kaffeehaus
Der Gestaltungsbeirat präferierte die Variante 1 bezüglich der Fensterformate, Türformate, der Höhe und Gestaltung des Sockels sowie der Absenkung des Erdgeschossniveaus und die Variante 3
bezüglich der Fensterfaschen.
Variante 1
Variante 3
Freiraumgestaltung Höfe:
Für die funktionalen Entitäten des Freiraumes (Spielbereich, Müllplatz, Fahrradparkplatz und Feuerwehraufstellfläche) wird eine Überarbeitung in größerem Umfang angeregt. Auch hier sollten
Varianten zunächst vermieden werden und anhand der funktionalen Zwangsnotwendigkeiten ein
Entwurf vorgelegt werden, der sowohl die historischen Bezüge, als auch die erwähnten Notwendigkeiten berücksichtigt. Das Gremium wünscht sich dabei eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Geschichte, aber keine „historisierende“ Gestaltung. Im Zuge der Komplexität (Entwicklung eines Erschließungs- und Nutzungskonzeptes sowie Differenzierung in öffentliche, halböffentliche und private Räume) wäre es mit Sicherheit angemessen, einen Landschaftsarchitekten hinzuzuziehen, der beim nächsten Sitzungstermin des Gestaltungsbeirates die Außenanlagen vor dem
Gremium vorstellt.
Insgesamt erscheint eine Wiedervorlage zur Abstimmung formaler und funktionaler Konzepte
von Vorteil.
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TOP 3
Reithausplatz 2 (strukturprägendes Gebäude)
Abbruch und Neubau;
- zuletzt beraten am 4.07.2014
Ausgangssituation
Ansicht Bestand
Laut Erhaltungssatzung „Historische Innenstadt Ludwigsburg“ ist dieses historische Gebäude als
strukturprägend eingestuft. Damit ist ein erhaltungsrechtliches Verfahren notwendig.
Hier muss das Gebäude nicht unbedingt erhalten bleiben, ein Neubau aber muss die Struktur der
umgebenden Bebauung aufnehmen und einen positiven Beitrag zur Weiterentwicklung des Reithausplatzes leisten.
Das Gebäude ist während der 2. Phase der Barockzeit zwischen 1735 und 1797 entstanden. Es
trägt mit seinen Nachbargebäuden wesentlich das Barocke Stadtbild des Reithausplatzes mit. Obwohl in der direkten Nachbarschaft moderne und zum Teil maßstabssprengende Gebäude entstanden sind, halten die verbliebenen historischen Gebäude den Rahmen und prägen damit wesentlich das historische Stadtbild.
Vorgestellte Planung (Planungsstand vom 15.12.2015)
Ansicht zum Reithausplatz
Hofseite
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Schnitt
Grundriss 1 OG
(gelb = Abbruch histor. Gebäude)
Diskussion und Empfehlungen
Das Gebäude liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung an einem prominenten Platz in
Ludwigsburg und ist daher mit einer besonderen Sorgfalt zu planen. Diese Sorgfalt wird, auch
wenn der überarbeitete Entwurf sich durchaus in Grundzügen verbessert hat, weiterhin vermisst.
So ist das geplante Volumen im Hofinneren mit einer bis zur Brandwand vorgeschobenen Ladennutzung dem Standort angemessen, die Gestaltung der Hoffassade selbst, mit ihrer Vielzahl
an konkurrierenden und damit widersprüchlichen Elementen, jedoch inakzeptabel. Diese Unentschiedenheit kennzeichnet den gesamten Entwurf, eingeschlossen die verschachtelten, im 2.OG
kaum nutzbaren, Grundrisse sowie die Fassade zum Reithausplatz.
Die prinzipielle Haltung, den Neubau in einer dem Bestandsbau ähnlichen Kontur und Gestalt zu
entwickeln ist (neben der zweiten Möglichkeit, ein eigenständiges, gleichwohl kontextuell eingebundenes Gebäude zu entwerfen) ein gangbarer Weg. Jedoch muss sich dieses Gebäude dann
mit den Qualitäten des Bestandes messen, ohne diesen „sinnentleert zu kopieren oder zu banalisieren“.
Die Übernahme des Zwerchgiebels, des Torbogens, der Schleppgauben und der Neigung der
Dachflächen als gestalterische Motive für die Reithausplatzfassade wird positiv bewertet. Die
Setzung der Fenster in den Obergeschossen sowie die Ausbildung der Fassade der Handelsflächen
kann jedoch nicht überzeugen. Die Fenster negieren im 1.OG die Symmetrie des Giebels, den Pfeilern im EG fehlt eine horizontale Verknüpfung. Sie wirken daher wie eingestellt ohne konstruktive
Bindung zu den Obergeschossen. Die durchweg gläsern dargestellte Schleppgaube ist widersprüchlich zur eigentlichen Intention dieses gestalterischen Elementes.
Abschließend stellt der Gestaltungsbeirat die prinzipielle Frage, ob in der derzeitigen planerischen
Konstellation dieses Projekt durch eine neuerliche Überarbeitung und Wiedervorlage zu einem zustimmungsfähigen Bauvorhaben entwickelt werden kann.
Auf jedem Fall wird das Bauvorhaben zur Wiedervorlage empfohlen, da einem Abbruch dieses
strukturprägenden Gebäudes nur zugestimmt werden kann, wenn sich durch einen Neubau eine
stadträumliche wie auch innenräumliche Verbesserung ergibt.
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NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
TOP 4
Abelstraße 4 (strukturprägendes Gebäude)
Abbruch und Neubau;
-Erstberatung
Ausgangssituation
Ein eingeschossiges Einfamilienhaus (Grundfläche ca. 10 x 10,50 m) mit Mansarddach soll durch
ein 6-Familienhaus ersetzt werden. Dabei werden zwei zweigeschossige Baukörper mit Mansarddächern mit je ca. 11m x 13 m Grundfläche hintereinander gestellt und mit einem Treppenhaus
verbunden. Die baurechtlich notwendigen Flächen überdecken dabei fast vollständig die Grundstücksfläche.
Da das Gebäude als struktuprägend nach der Erhaltungssatzung eingestuft ist, ist ein erhaltungsrechtliches Verfahren notwendig. Hier muss das Gebäude nicht unbedingt erhalten bleiben, ein
Neubau aber muss die Struktur der umgebenden Bebauung aufnehmen und einen positiven Beitrag für den Charakter der Straße leisten.
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Vorgestellte Planung
Grundriss 1.OG
Straßenansicht Bestand
Straßenansicht Planung
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Lageplan und Abstandsflächen
Diskussion und Empfehlungen
Das Vorhaben an der Abelstraße 4 beinhaltet den Abriss des bestehenden Wohngebäudes und
eine Nachverdichtung in Form eines neu zu errichtenden Mehrfamiliengebäudes mit sechs
Wohneinheiten und Tiefgarage.
Das Bestandsgebäude ist in der Erhaltungssatzung der Stadt Ludwigsburg als strukturprägendes Gebäude vermerkt. Der Gestaltungsbeirat begrüßt grundsätzlich eine Nachverdichtung
und damit das Schaffen von zusätzlichem Wohnraum in der Stadt.
Ein Abbruch der vorhandenen Bebauung wird jedoch einstimmig abgelehnt. Das Gebäude
befindet sich in einer intakten Reihung von Bauten aus der Gründerzeit, die sich als „Hauspersönlichkeiten“ im Straßenraum präsentieren. Somit wird der Straßenzug in seiner vollständigen Abwicklung als erhaltenswertes Ensemble gewürdigt. Der Abriss würde eine Störung hervorrufen und
wird nicht favorisiert.
Der Gestaltungsbeirat schlägt eine Nachverdichtung im Innenbereich des Grundstückes vor,
zum Beispiel als dreigeschossiges Einzelgebäude. Dabei gilt es, auf einen sensiblen Umgang mit
den vorhandenen knappen Freiraumressourcen zu achten. Die Planung einer Tiefgarage ist kritisch zu hinterfragen. Gewünscht ist das Prüfen alternativer Stellplatzangebote.
Zudem wird auf die historische Zeichnung der Bestandsabwicklung und die Qualität der Architektur hinsichtlich ihrer ursprünglichen Detailausbildungen hingewiesen. Im Falle einer Sanierung ist
eine Rekonstruktion hinsichtlich des historischen Zustandes ein eindeutiger Zugewinn für das Gebäude und die Baukultur in der Stadt.
Insgesamt würdigt der Gestaltungsbeirat die strukturierte Herangehensweise und rechtzeitige Vorlage und wünscht eine Überarbeitung und Variantenbildung hinsichtlich dem Erhalt des Bestandes und einer Nachverdichtung im Innenbereich in Form von Zeichnung und Modell.
Der Gestaltungbeirat empfiehlt eine Wiedervorlage des Projektes.
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