Beschlussvorlage X öffentlich nichtöffentlich Drucksache Nr. 14-20/2132 Referat, Auskunft erteilt, Telefon-Durchwahl Datum 61 - Stadtplanung - Herr Krämer, 1 69 - 45 30 12.10.2015 Beratungsfolge Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss Rat der Stadt Sitzungstermine Top 28.10.2015 29.10.2015 04.11.2015 26.11.2015 Zuständigkeiten 1 1 3 4 1 = Anhörung 2 = mitbeteiligt bei der Vorberatung 3 = federführende Vorberatung 4 = Entscheidung Betreff Bebauungsplan Nr. 412.1 der Stadt Gelsenkirchen "Waldquartier Buer / Resse" - Einrichtung eines Gestaltungsbeirats und Anwendung eines Gestaltungshandbuchs Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt beschließt zur stadtgestalterischen Qualifizierung während der Realisierungsphase des Bebauungsplans Nr. 412.1 “Waldquartier Buer / Resse“ die Einsetzung eines Gestaltungsbeirats und die Anwendung des beigefügten Gestaltungshandbuchs (Anlage). Das Verfahren zur Umsetzung des Gestaltungshandbuches soll auf der Grundlage des Entwurfs der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats zum Bebauungsplan Nr. 412.1 für den Bereich „Waldquartier Buer/Resse“ erfolgen (Anlage). Dr. Beck (OB ViA.) Problembeschreibung / Begründung Nach Aufgabe der Nutzung und des Standorts der Kinderklinik an der Westerholter Straße im Jahr 2007 soll das minder genutzte bzw. brach gefallene Areal unter Einbeziehung umgebender landwirtschaftlicher Flächen einer Wohnnutzung zugeführt werden. Um konkrete gestalterische Ideen für die Entwicklung des Wohngebiets zu erhalten, hat die Stadt Gelsenkirchen im Frühjahr 2012 einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb durchgeführt. Der Wettbewerbssiegerentwurf des Planungsteams `reicher haase` aus Aachen und der Planergruppe Oberhausen ist im Zuge des Bauleitplanverfahrens u.a. in Bezug auf verschiedene Fachplanungen und -gutachten weiterentwickelt worden. Der städtebauliche Rahmenplan mit Stand Januar 2014 dient als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Durch den Bebauungsplan Nr. 412.1 „Waldquartier Buer/Resse“ wird so der notwendige planungsrechtliche Rahmen für die künftige Entwicklung und Realisierung des Wohngebiets geschaffen. -2Neben den planungsrechtlichen Voraussetzungen stellt der gestalterische Rahmen für das neue Wohnquartier besondere Anforderungen. Weitergehende gestalterische Regelungen sind nicht im Bebauungsplan fixiert, sie sollen durch ein im Rahmen der Bebauungsplanung von den Architekten `reicher haase` aus Aachen und der Planergruppe Oberhausen erarbeitetes Gestaltungshandbuch in die Realisierungsphase eingebracht werden. Hierbei ist das Ziel der Stadt Gelsenkirchen, eine qualitätvolle Gestaltung des Gebiets zu erlangen, die einerseits künftigen Bauherren und Bauträgern Flexibilität einräumt, auf der anderen Seite eine ausgewogene und aufeinander abgestimmte Gestaltung sicherstellt. Die Qualifizierung und Konkretisierung von künftigen Bauvorhaben sowie die Beratung der Bauherren soll durch einen Gestaltungsbeirat begleitet werden. Die einzelnen Bauvorhaben sollen erst nach Abstimmung im Gestaltungsbeirat realisiert werden können. Dieser wird im weiteren Verfahren durch die Stadterneuerungsgesellschaft mbH & Co.KG (SEG GmbH) initiiert. Eine von der SEG GmbH einzurichtende Geschäftsstelle für die Realisierungsphase des Baugebietes soll diesen Prozess begleiteten. Die SEG GmbH hat NRW.URBAN als Projektdienstleister bereits für die nächsten fünf Jahre zur Führung der Geschäftsstelle beauftragt. Die Zusammensetzung des Gestaltungsbeirats ist durch qualifizierte Fachgutachter und Vertreter des Vorhabenträgers sowie der Stadt wie folgt vorgesehen: Vertreter des Vorhabenträgers: Herr Dipl.-Kfm. Harald Förster, Geschäftsführer der SEG GmbH Herr Dipl.-Ing. Stefan Rommelfanger, Geschäftsführer der SEG GmbH Vertreter der Stadt Gelsenkirchen: Herr Dipl.-Ing. Martin Harter, Stadtbaurat Vorstandsbereich Planen, Bauen, Umwelt und Liegenschaften Herr Dipl.-Ing. Clemens Arens, Leiter der Referate Stadtplanung und Bauordnung und Bauverwaltung Externe Fachgutachter: Frau Prof., Dipl.-Ing. Christa Reicher, (Wettbewerbsentwurf / Arch. reicher haase), Herr Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Cox, Architekt (ehem. Vorstandsvorsitzender der THS) (angefragt), Herr Dipl.-Ing. Horst Schönweitz, Architekt/Stadtplaner (Büro Pesch und Partner, Herdecke) (angefragt). Ein Vertreter des Referates Umwelt ist in beratender Funktion zu allen Sitzungen des Gestaltungsbeirates einzuladen. Weitere unabhängige Fachgutachter ohne Stimmrecht werden in beratender Funktion bei Bedarf hinzugezogen. Als Grundlage für die Arbeit des Gestaltungsbeirats wird das Gestaltungshandbuch dienen. Dieses beinhaltet Empfehlungen und Leitlinien für die gestalterische und auch energetische Entwicklung in dem Gebiet. Das Handbuch dient so der Sicherung von Gestaltzielen ebenso wie der Veranschaulichung und Anregung für die privaten Bauherren und Bauträger. Im Rahmen des Handbuchs werden städtebauliche Bereiche unterschiedlicher Bedeutung identifiziert und Gestaltungsprioritäten gesetzt, so dass Gestaltungsleitlinien für die unterschiedlichen Quartiere entstehen. Ziel ist es, auf diese Weise eine qualitativ hochwertige Gestaltung zu sichern. Über das Einbringen individueller “Ideen“ -3kann die geforderte baugestalterische Qualität, aber auch eine Vielfalt in einer aufeinander abgestimmten Weise erzielt werden. Für das Plangebiet soll so ein ausgewogenes Erscheinungsbild bei einer gleichzeitigen gestalterischen Flexibilität erreicht werden. Das Gestaltunghandbuch gliedert sich in folgende Themenbereiche mit ihrem wesentlichen gestalterischen Regelungsumfang: Städtebauliches Konzept - Leitideen - Bildung von Quartieren bzw. einzelnen Baugruppen und -abschnitten - Definition von städtebaulichen Prioritäten - Stellung und Ausrichtung der Gebäude - Möglichkeiten der Gliederung hinsichtlich der städtebaulichen Verdichtung, Höhe und Vollgeschosse der Gebäude Öffentlicher Raum - Gestaltung der Straßen, Wege, Quartiersplätze, Spielbereich, Lärmschutzwall - Grünkonzept für die einzelnen Quartiere sowie für das Gesamtplangebiet - Artenauswahl für Gehölze, Bepflanzungen der Freiflächen, Grünflächen - Begrünung der Versickerungsanlagen Architektur und Gebäudegestaltung - Dachgestaltung: Dachform und Dachneigung, Materialität und Farbwahl, Dachaufbauten - Fassadengestaltung: Fassadengliederung, Materialität und Farbwahl - Gestaltung von Garagen und Stellplätzen sowie Nebenanlagen Private Grüngestaltung - Begrünung und Gestaltung der privaten Grundstücke, Vorgärten - Artenvorschläge für Gehölze, Bepflanzungen - Umfang und Art der Einfriedungen - Gestaltung der privaten Entwässerungsanlagen Energetische Empfehlungen - Auswertung des Energiekonzepts bzw. Übernahme der energetischen Empfehlungen aus dem Energiekonzept Zur Darstellung des gesamten gestalterischen Regelungsumfangs und Verfahrensablaufs ist das Gestaltungshandbuch in der Anlage beigefügt. Um den vorgenannten Prozess zu strukturieren und eine verlässliche Anwendung des Gestaltungshandbuchs zu sichern, ist es notwendig, die Durchführung des Gestaltungbeirats zu konkretisieren. Hierzu ist die vorgesehene Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat in der Anlage beigefügt. Finanzielle Belastungen: keine Für die Stadt Gelsenkirchen fallen keine Kosten an. Finanzmittel für qualitätssichernde Maßnahmen wie z.B. Kosten des Gestaltungsbeirats, Architekturworkshops, Fachgutachter werden vom Projektträger, der SEG GmbH getragen. -4Anlagen: Gestaltungshandbuch für den Bebauungsplan Nr. 412.1 Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats