Gestaltungsbeirat Ludwigsburg Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung

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Gestaltungsbeirat Ludwigsburg
Nr. 4/2014
Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung
am Freitag, 16.01.2015, MIK Museum Information Kunst | Erdgeschoss
Dauer:
Sitzungsunterbrechung:
von 13.00 bis 17.30 Uhr
Öffentlich:
Nichtöffentlich:
von - bis - Uhr
von 13.00 bis 17.30 Uhr
von 12.00 bis 13.00 Uhr
Vorsitz
Martin Kurt, FBL Stadtplanung und Vermessung in Vertretung für Herrn Ilk, Baubürgermeister
Teilnehmende
Vorsitzender:
Herr Kurt,
Fachbereichsleitung Stadtplanung und Vermessung
Externe Fachleute:
Herr Prof. Allmann
Frau Prof. Eberding
Frau Zeese
Fraktionsvertreter:
Herr Noz, CDU
Herr Braumann, CDU
Herr Gericke, Bü90/ Die Grünen
Frau Steinwand, Bü90/ Die Grünen
Herr Juranek, SPD
Frau Moersch, Freie Wähler
Herr Remmele, Freie Wähler
Herr Eisele, FDP
Frau Burkhardt, LUBU
Vertreter der Verwaltung:
Bürgerbüro Bauen:
Hochbau und Gebäudewirtschaft:
Stadtplanung und Vermessung:
Herr Geiger, Fachbereichsleitung
Frau Zanger, Denkmalschutz
Herr Rotkopf, Bauverständiger
Herr Weißer, Fachbereichsleitung
Frau Dreßler-Uetz
Frau Schuster
Schriftführung
Externe Fachleute / FB 61
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TAGESORDNUNG
TOP
Uhrzeit
Betreff
NICHT ÖFFENTLICH
1
13:00
Vorstellung und Diskussion des Projekts Höfe am Kaffeeberg (ehem.
Polizeiareal) mit Bauherrschaft und Architekt
60 min
2
14:00
Vorstellung und Diskussion der städtebaulichen Konzeption des
ehem. BayWa-Areals an der Schönbeinstraße mit Bauherrschaft
und Architekt
60 min
3
15:00
Vorstellung und Diskussion des Projekts BLEYLE ON TOP (Neubau
auf dem Parkdeck) an der Pflugfelder Straße mit Bauherrschaft und
Architekt
60 min
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Verlauf
Herr Kurt begrüßt um 13.00 Uhr alle Anwesenden und stellt die Mitglieder des Gestaltungsbeirats,
die Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung vor.
Die externen Fachleute (Besetzung 2013 – 2014):
Frau Prof. Eberding, Architektin aus Stuttgart (Büro (se)arch architekten), seit 2005 Professorin für Gebäudelehre und Entwerfen, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes,
seit 2007 Preisrichtertätigkeit in Wettbewerbsverfahren
Frau Zeese, Stadtplanerin und Architektin als Partnerin bei der Freien Planungsgruppe 7 in
Stuttgart, Lehrbeauftragte an der HfT Stuttgart im Masterstudiengang Stadtplanung, umfangreiche Erfahrungen in der Stadtbildanalyse, Planung und Durchführung von Stadtsanierungsmaßnahmen
Herr Prof. Allmann, Architekt und Partner des Büros Allmann, Sattler, Wappner in München,
Professor an der Universität Stuttgart, Institut für Raumkonzeptionen und Grundlagen des Entwerfens
Ortsbesichtigungen
Frau Zeese, Prof. Allmann, Herr Rotkopf,
Herr Kurt (von links)
Ortsbesichtigung
Prof. Eberding (ganz links)
Beiratssitzung
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TOP 1
nichtöffentlich
Bauherr:
Architekt:
Bauvorhaben „Projekt Höfe am Kaffeeberg“
(ehem. Polizeiareal)
Herr Bergmann, Immovation Immobilien Handels AG, Kassel
Herr Engelmann, Herr Ernst, Global Conzept, Kassel
Herr Jäger, Jäger und Partner Bauingenieure
Ausgangssituation
Das ehemalige Polizeiareal an der Schlossstraße 27-31 mit den prominentesten Gebäuden in der
historischen Stadt, die dem Schloss direkt gegenüber liegen, soll nach dem Auszug der Polizei revitalisiert und entwickelt werden. Dazu wurde das Grundstück von der Immovation erworben.
Sowohl im Kaufvertrag als auch in einem Städtebaulichen Vertrag sind die wichtigsten stadtentwicklungspolitischen Ziele und die damit verbundenen Verfahren verbindlich vereinbart worden.
Aufgrund der Bedeutung des Planungsgebietes für das Stadtbild und die Stadtstruktur wurde
gemeinsam mit der Stadt ein nicht offener Ideen- und Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt.
Planungsgebiet und –aufgabe
Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe 2008: städtebaulicher Ideenwettbewerb (A) und
Hochbau-Realisierungswettbewerb (B)
Ziel: Nachhaltige Aufwertung des Areals und Transformation zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungsschwerpunkten Gastronomie, Dienstleistungen und
Wohnen
Der Wettbewerbssieger
Studio Dietzig, München
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In der Weiterentwicklung des Projektes wird der Siegerentwurf mit Erhalt des Eckgebäudes
Schlossstraße 27 weiterverfolgt. Für den Innenbereich, der für eine Wirtschaftlichkeit eine maßvolle
bauliche Weiterentwicklung braucht, soll auf den städtebaulichen Entwurf des 2. Preisträgers zurückgegriffen werden. Da die vorgelegte Planung von dem prämierten Wettbewerbsergebnis abweicht, wird das Vorhaben im Gestaltungsbeirat beraten.
Baurecht
Da kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorhanden ist, soll aufgrund der städtebaulichen Bedeutung
neues Planungsrecht für das Quartier geschaffen werden.
Maßstab des Einfügens in die barocke Umgebung mit besonders stadtbildprägenden Bauten
Maß der baulichen Nutzung soll der Bestandssituation entsprechen: GRZ max = ca. 0,6
Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude Grafen- und Gesandtenbau, Erhalt des
Eckgebäudes (besonders erhaltenswerte Bausubstanz)
First- und Trauflinien der angrenzenden Gebäude müssen berücksichtigt werden
Satteldächer sind zwingend zum öffentlichen Raum hin gefordert, im rückwärtigen (nicht
einsehbaren) Bereich kann freier agiert werden
Wichtiges Ziel der Entwicklung ist die Gewährleistung einer hohen Qualität des Wohn- und
Arbeitsumfelds
Vorstellung des Projektes (Planungsstand vom 15.12.2014)
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Schnitt A-A
Schnitt B-B
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Übersichtsplan (Erdgeschoss)
Vorgeschlagene Nutzungen:
Innenbereich: Wohnen, Mischung aus „Reihenhäusern“ (EG und 1.OG), teilw.
Geschosswohnungen (2.OG) und „Maisonettes“(2. OG + 3.OG und 3. OG + 4.OG), im
Bauabschnitt nördl. Schmiedgässle Geschosswohnungen
Weiterentwicklung des Eckgebäudes/ Sanierung (Kaffeehaus)
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Varianten zur Gestaltung von Fassaden und Dach
Ansicht Hofseite
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Diskussion und Empfehlungen
Die städtebauliche Struktur, die aus einer Kombination der Entwürfe der ersten beiden Preisträger entstanden ist, kann grundsätzlich überzeugen. Dichte und Höhenentwicklung erscheinen
angemessen. Mit dem Erhalt des Eckgebäudes und einer damit verbundenen Bereinigung der in
früheren Jahren entstandenen Überformungen gelingt eine sowohl formale wie auch maßstäbliche Einordnung in die barocke Umgebung. In der weiteren Bearbeitung sollten folgende Anmerkungen des Gestaltungsbeirates Berücksichtigung finden:
Die Durchwegung der Höfe sollte verbessert werden. Wünschenswert wäre eine halböffentliche Verbindung aller Höfe und Gassen miteinander. Die Auflagen des Brandschutzes sollten
frühzeitig in die Gestaltung integriert werden.
Die Freiraumgestaltung der Höfe selbst sollte der Qualität der anliegenden denkmalgeschützten Gebäude entsprechen. Der Höhensprung an der südlichen Grenze des zentralen Hofes erscheint formal noch nicht bewältigt. Eine Durchwegung an dieser Stelle zum höherliegenden
Schmiedgässle könnte dies verbessern.
Die einseitige Belichtung der Wohnungen im Erdgeschoss zum zentralen Hof erscheint
problematisch, könnte aber über eine Zweigeschossigkeit der Wohnungen in diesem Bereich
gelöst werden.
Das Eckgebäude sollte wie in Variante 1 (Walmdach) ausgeführt werden. Die Befensterung
über dem Eingang ist zu überprüfen (evtl. zwei Fenster).
Der Sockel sollte, analog zu den denkmalgeschützten Gebäuden, einen nicht allzu großen farblichen Kontrast zum Aufbau haben. Die Trennungslinie zum Aufbau könnte, ähnlich wie es der
Wettbewerbsbeitrag vorsah, etwas tiefer sein.
Eine Überarbeitung der Gauben könnte eine noch klarere Strukturierung und Beruhigung des
Daches ergeben, auf Dachflächenfenster sollte verzichtet werden.
Im Gestaltungsbeirat wird, in Anerkennung der bisher ergebnislosen Bemühungen, nochmals
betont, dass eine Nutzung des Eckgebäudes als Café an diesem Standort im besonderen
Maße wünschenswert wäre.
Das Projekt wird, nach einer weiteren Überarbeitung mit detaillierteren Aussagen zum
Materialkonzept, zur Wiedervorlage empfohlen.
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nichtöffentlich
Bauherr:
Architekten:
Bauvorhaben „Ehemaliges BayWa-Areal an der
Schönbeinstraße“ – städtebauliche Konzeption
Herr Kilger, Herr Gienger, Strenger Bauen und Wohnen GmbH
Herr Kerker, Herr Geer, KMB, Ludwigsburg
Ausgangssituation
Lage
Neue Erschließung über verlängerte
Kammererstraße
Ehemaliges BayWa-Areal
Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss B-Plan
Wohnbebauung
Römerhügel
Siedlungsrand mit Wohnbaupotentialfläche Römerhügel
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Aktuelles Baurecht
Ausschnitt Bpl. 18/05 aus dem Jahr 1924
Das Plangebiet liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 18/05 aus dem Jahr 1924. Das übergeleitete Planungsrecht weist hier ein Industrieviertel aus, auf der gegenüberliegenden Straßenseite
der Schönbeinstraße ein Gemischtes Bauviertel.
Das Industrieviertel in der Nachbarschaft des ehemaligen BayWa-Areals ist geprägt von kleinteiligen Gewerbebetrieben mit vereinzeltem betriebsbedingtem Wohnen. Im Süden werden die Unternehmen größer und der Anteil an Logistiknutzung steigt (z.B. Firma Stihl). Das Gemischte Bauviertel erweckt den Anschein eines Wohnviertels, das jedoch unter dem Erschließungsverkehr der angrenzenden gewerblichen Nutzung leidet.
Historie / BayWa-Betriebsgelände
2007 verlässt die BayWa ihr Betriebsgelände und legt der Stadt erste Umnutzungsvarianten vor.
2012 scheitern die intensiven Kaufverhandlungen zwischen BayWa und der Stadt Ludwigsburg.
Die Firma Strenger erwirbt das Areal und vermietet die Bestandsgebäude an gewerbliche Zwischennutzer.
Parallel zu dieser Entwicklung wird mit der Politik seit Jahren darum gerungen, wie hoch der Anteil
einer möglichen Wohnbebauung auf dem Areal sein kann. Die aktuelle Erarbeitung der Gewerbeflächenkonzeption zeigt eindringlich, wie knapp es um die verfügbaren Gewerbeflächen in Ludwigsburg bestellt ist und welche Entwicklungspotenziale es in der Zukunft zu nutzen gilt.
Entwicklung eines neuen Planungsrechts
Vor diesem Hintergrund wird im Mail 2014 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
"Schönbeinstraße Süd" Nr. 026/09 mit folgendem Planungsziel gefasst:
Die übergeordnete städtische Planung (Wohnbaupotenziale und Gewerbeflächenentwicklung) sieht
für dieses Areal keine neue Wohnnutzung vor. Allerdings kann ein neues Bebauungsplanverfahren
in diesem Bereich dazu genutzt werden, die erheblichen Schwierigkeiten, die die direkte Nachbarschaft von Wohn- und Gewerbenutzung mit sich bringt, zu entschärfen und eine deutliche Wohnumfeldverbesserung ohne Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung zu erzielen.
Die revitalisierten Gewerbeeinheiten im rückwärtigen Bereich des ehemaligen BayWa-Areals sollen
hierfür zukünftig ausschließlich durch die nach Osten verlängerte Kammererstraße erschlossen
werden. Ein Teil der angrenzenden bestehenden Betriebe erhält dabei ebenfalls eine neue rückwärtige Anlieferungsmöglichkeit. Die neue Erschließungsstraße führt zu einer Entlastung der
Schönbeinstraße von störendem Gewerbeverkehr und ermöglicht damit die Anpassung des Straßenquerschnitts an die angrenzende Wohnnutzung.
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Im Bereich des BayWa-Areals eröffnet dies die Möglichkeit, entlang der Schönbeinstraße Wohnnutzung zu entwickeln, die ein angemessenes Gegenüber zur bestehenden Bebauung darstellt.
Entsprechende Abstandsflächen und planungsrechtliche Nutzungseinschränkungen in direktem
Anschluss an die Wohnnutzung entschärfen den räumlichen Nutzungskonflikt.
Für das weitere Vorgehen wurde Folgendes beschlossen:
Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Gemeinderat der Stadt Ludwigsburg die
Möglichkeit seinen konstruktiven Gestaltungsspielraum in vollem Umfang aktiv auszuschöpfen.
Dazu sollen mit der Firma Strenger weitere Gespräche zur Entwicklung eines innovativen und für
die Stadt Ludwigsburg nachhaltigen Gewerbegebiets in Kombination mit hochwertigem Wohnen
entlang der Schönbeinstraße geführt werden. Die Politik hat dabei jederzeit die Möglichkeit das
Planungsziel zu konkretisieren und an die Gesprächsergebnisse anzupassen.
Aktueller Sachstand
Mittlerweile haben mehrere Abstimmungsgespräche stattgefunden. Über die Ausformung und Nutzung des Work-Life-Balance-Turms, sowie die Ausdehnung und Gestaltung der Wohnbebauung
entlang der Schönbeinstraße kann bisher kein Konsens gefunden werden. Der Gestaltungsbeirat
wird insbesondere zu diesen Punkten um Empfehlung gebeten.
Vorstellung des Projektes (Planung Fa. Strenger, Dezember 2014)
A
C
A
B
B
C
Variante 1
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Schnitte/ Ansichten
Vorgeschlagen wird entlang der Schönbeinstraße eine zweigeschossige Wohnbebauung mit zwei
aufgesetzten Staffelgeschossen. Im sich südlich anschließenden Streifen, der als eingeschränktes
Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll, soll neben Gewerbe auch Betriebswohnen angesiedelt
werden. Im südlichen Teil schließt sich ein Gewerbegebiet an für kleinere Gewerbebetriebe.
Der Work-Life-Balance-Turm wird in der südöstlichen Ecke platziert, der die Nutzungen Wohnen
und Arbeiten aufnehmen soll und mit seinem „Hochpunkt“ nach außen das Gebiet markiert. Zum
Schutz der Wohnbebauung vor Gewerbelärm werden an der südlichen Grundstücksgrenze Glaswände zwischen die Gebäuden gestellt.
Solange die Kammererstraße zur Erschließung der Gewerbeflächen nicht zur Verfügung steht wird
als provisorische Verkehrserschließung eine Anbindung an die Schönbeinstraße vorgesehen. Die
Stellplätze für die Wohnbebauung werden in Tiefgaragen untergebracht.
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Diskussion und Empfehlungen
Die konzeptionelle Zuordnung der Nutzungsarten in der Planungskonzeption mit Wohnen zur
Schönbeinstraße in Ergänzung zur vorhandenen Wohnnutzung nördlich der Schönbeinstraße und
der Übergang zum uneingeschränkten Gewerbegebiet im Süden mit einem eingeschränkten Gewerbegebiet in der Mitte ist städtebaulich begründet und soll grundsätzlich weiterentwickelt werden. Die vorhandenen Gewerbebereiche zu erhalten und zu schützen ist dabei eine der Rahmenbedingungen zur Entwicklung des ehemaligen BayWa-Areals.
Die baustrukturelle Grundordnung mit der homogenen Zeilenstruktur zur Schönbeinstraße und
der unmittelbare Übergang zum eingeschränkten Gewerbegebiet mit zwischen die Wohnzeilen
gesetzten Glaswänden als Lärmschutz für die Wohnbebauung nach Süden, stellen noch keine
befriedigende Antwort auf die Nutzungsanforderungen an die Arbeits- und Wohnumfeldgestaltung dar. Sie treffen auch noch nicht die erforderliche Maßstäblichkeit in Baukörperformen und
Gliederung zur vorhandenen Wohnbebauung. Der Straßenraum zur Schönbeinstraße soll durch
geeignete kleinmaßstäbliche und differenzierte Wohngebäude adäquat gestaltet werden. Zwischen den Wohnbereichen und der gewerblichen Nutzung sollte eine wirksame räumliche Fuge
ausgebildet werden, die gleichzeitig die Möglichkeiten zur Freiraumnutzung mit Aufenthaltsqualität bietet.
Die Fahrerschließung soll für die Wohn- und Gewerbenutzung eindeutig getrennt werden. Dafür
ist aufgrund der verfügbaren Grundstücksflächen kurzfristig eine provisorische Erschließung des
Gewebebereichs im Anschluss an die Kammererstraße nach Westen erforderlich. Mit der Trennung
der Erschließung werden Störwirkungen für die vorhandene und die geplante Wohnnutzung
reduziert und es entstehen auch langfristig stabile Grundstrukturen.
Die Anordnung des geplanten Hochgebäudes mit gemischter gewerblicher und Wohnnutzung im
westlichen Abschluss des Plangebiets wird sehr kontrovers diskutiert. Aus städtebaulicher Sicht
erscheint die Anordnung eines Hochgebäudes am Standort insgesamt nicht schlüssig und die Lage
am Rand eher beliebig. Hier sollte der Landschaftsbezug des Gebietes mit Blickbeziehungen im
Vordergrund stehen.
Ob und wo ein Standort für ein Hochgebäude im Plangebiet abgebildet werden könnte, ist maßgeblich von der Fortentwicklung des städtebaulichen Gesamtgefüges abhängig und davon, dass
dieses Gebäude dann eine adäquate räumliche und nutzungsoptimierte Funktion im Gebiet übernehmen kann und in der Fernwirkung der Stadtsilhouette angemessen ist.
Die Planung wird nach der Überarbeitung zur Wiedervorlage empfohlen.
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TOP 3
nichtöffentlich
Bauherr:
Architekt:
Bauvorhaben „Bleyle-Areal, Aufstockung Parkhaus“
Herr Schmid, Herr Wilm, Herr Fülster, DQuadrat REAL ESTATE GmbH, Ludwigsburg
Herr Friedrich, Frau Aspacher und Herr Weber, BFK Architekten, Stuttgart
Ausgangssituation
Lage
Baurecht
Ausschnitt Bpl. Nr. 025/03 „Bleyle-Areal“
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Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 025/03 „Bleyle-Areal“ aus
dem Jahr 2004. Die Baufelder sind annähernd vollständig aufgefüllt, so dass es sich bei der Aufstockung des bestehenden Parkhauses um eine der letzten Baumaßnahmen im Areal handelt.
Der Bebauungsplan sieht für das Baufenster 2 die Nutzungsart Kerngebiet vor mit einer GRZ von
0,8 und einer GFZ von 2,1. Für die Gebäudekubatur über dem bereits bestehenden Parkhaus sind
insbesondere die Vorgaben für die Dachform und die Staffelung der Gebäudehöhen entlang der
Pflugfelder Straße zu prägend.
Aktueller Stand
Bei den Abstimmungsgesprächen zum Bau des Parkhauses wurde von Seiten der Verwaltung
dafür geworben, die statischen Voraussetzungen für eine spätere Aufstockung zu schaffen. Diese
Forderung entsprang der Überzeugung, dass die Aufstockung den Stadtraum in der Pflugfelder
Straße schließen und somit beruhigen wird. Zudem sollten damit Flächen zur Innenentwicklung
Ludwigsburgs gesichert werden, was durch die vielfältigen Anfragen bei der Wirtschaftsförderung
bestätigt wurde.
Eine Überschreitung der Baugrenze durch die notwendigen Treppenhäuser hin zur inneren
Erschließung, wurde im Rahmen der damaligen Gespräche in Aussicht gestellt. Die Ausformung
und Materialität der Fassade, sowie die Kubatur entlang der Pflugfelder Straße sollen Ansatz für die
Diskussion im Gestaltungsbeirat sein. Geklärt werden soll, ob an der Staffellung der
Dachgeschosse festgehalten werden soll, oder eine Befreiung von den Festsetzungnen des
Bebauungsplans zur weiteren Beruhigung des Straßenraums führen kann.
Vorstellung des Projektes
Bleyle-Areal/ Übersicht
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Baukörper und Nutzung
Regelgeschoss
Mögliche Gebäudehöhen laut Bebauungsplan
Südansicht mit Fluchttreppenanlage zwischen den Baukörpern
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Ansicht Pflugfelder Straße
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Auf die vorhandene Parkgarage werden dreigeschossige Baukörper mit Staffelgeschoss aufgesetzt.
Die einzelnen Gebäude enthalten Boardinghaus, Studentenappartements und Wohnungen in unterschiedlicher Größe. Jeder Gebäudeteil wird über ein eigenes Treppenhaus erschlossen.
Die Fuge zwischen Boarding- und Appartementhaus wird durch eine außenliegende Fluchttreppenanlage belegt. Aus statischen Gründen ist die Schließung des Gebäuderiegels nicht möglich.
Die Aufstockung wird entgegen des Bebauungsplanes dreigeschossig bis zur Pflugfelder Straße
vorgezogen, um ausgewogenere Proportionen von Aufstockung und Parkhaus zu erreichen.
Diskussion und Empfehlungen
Die Nachverdichtung mit Wohnungstypologien auf dem bestehenden Parkhaus des Bleyle-Areals
wird mit großer Zustimmung gesehen. Die Bestandssituation mit dem Garagenbauwerk generiert
sowohl städtebauliche als auch architektonische Schwierigkeiten. Besonders markant zeigen
sich diese in dem Erscheinungsbild zur Pflugfelderstrasse, der Fuge in der Gebäudemitte und
an der Position der vertikalen Erschließung.
Die Ansicht von der Pflugfelder Straße markiert städtebaulich vom Bahnhof kommend den Auftakt
zum Bleyle-Areal. Der durch das Volumen der Parkgarage entstehende, zweigeschossige Sockel
wird eindeutig als zu hoch und zu mächtig befunden. Gewünscht wird eine optische Aufwertung
des Sockelbereiches. Es wird eine Verklinkerung, die sich an Materialität und Farbwahl der umgebenden Bestands- und Neubauten orientiert, empfohlen. Die im Bebauungsplan vorgesehene
Abstaffelung der Dachgeschosse wird kritisch gesehen. Eine Befreiung davon, wie in Modell und
Zeichnung dargestellt, wird als sinnvoll erachtet und beruhigt den Straßenraum.
Die konstruktiv bedingt mittige Zäsur des Wohnriegels und die darin vorgeschlagene Treppenkonstruktion aus Stahl wird als störend empfunden. Zu prüfen ist, ob die Fuge an der Südseite
des Riegels geschlossen werden kann, um dann die Fluchttreppenanlage auf der Nordseite zu
platzieren.
Die Lage der Treppenhäuser auf der Südseite des Gebäudes wird bemängelt, da die Klarheit der
Gebäudeflucht zwischen den Baukörpern deutlich gestört wird. Auf Grund konstruktiver Belange
ist eine Verlegung der Treppenhäuser nicht realistisch. Empfohlen wird eine Differenzierung der
Treppenhäuser bezüglich ihrer Materialität zu dem Hauptbaukörper. Gewünscht ist eine großzügige Verglasung der Südseite der Treppentürme. Eine Differenzierung und Leichtigkeit in der Materialität ist auch bezüglich der Eingangsbereiche gefordert. Ziel ist es die Baukörper in eine Klarheit zueinander zubringen und die lineare städtebaulich Flucht so wenig wie möglich zu stören.
Art und Umfang der anfallenden Maßnahmen bezüglich Bleyle on Top wird kontrovers diskutiert.
Einstimmig wird befunden, dass die nötigen Korrekturen hinsichtlich Ansicht Pflugfelder Straße,
Fuge im Wohnriegel und Treppenhäuser innerhalb eines realistischen Rahmens sensibel durchzuführen sind.
Die Überarbeitung der Planung soll im Umlaufverfahren von den Mitgliedern des Gestaltungsbeirats beurteilt werden.
Beiratsprotokoll – Versand:
Mitglieder und Beisitzer des GBR, Vertreter der Verwaltung und alle Mitglieder des Gemeinderats
Bauherren und Architekten
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