Gestaltungsbeirat Ludwigsburg Nr. 4/2014 Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung am Freitag, 16.01.2015, MIK Museum Information Kunst | Erdgeschoss Dauer: Sitzungsunterbrechung: von 13.00 bis 17.30 Uhr Öffentlich: Nichtöffentlich: von - bis - Uhr von 13.00 bis 17.30 Uhr von 12.00 bis 13.00 Uhr Vorsitz Martin Kurt, FBL Stadtplanung und Vermessung in Vertretung für Herrn Ilk, Baubürgermeister Teilnehmende Vorsitzender: Herr Kurt, Fachbereichsleitung Stadtplanung und Vermessung Externe Fachleute: Herr Prof. Allmann Frau Prof. Eberding Frau Zeese Fraktionsvertreter: Herr Noz, CDU Herr Braumann, CDU Herr Gericke, Bü90/ Die Grünen Frau Steinwand, Bü90/ Die Grünen Herr Juranek, SPD Frau Moersch, Freie Wähler Herr Remmele, Freie Wähler Herr Eisele, FDP Frau Burkhardt, LUBU Vertreter der Verwaltung: Bürgerbüro Bauen: Hochbau und Gebäudewirtschaft: Stadtplanung und Vermessung: Herr Geiger, Fachbereichsleitung Frau Zanger, Denkmalschutz Herr Rotkopf, Bauverständiger Herr Weißer, Fachbereichsleitung Frau Dreßler-Uetz Frau Schuster Schriftführung Externe Fachleute / FB 61 Seite 1 von 18 TAGESORDNUNG TOP Uhrzeit Betreff NICHT ÖFFENTLICH 1 13:00 Vorstellung und Diskussion des Projekts Höfe am Kaffeeberg (ehem. Polizeiareal) mit Bauherrschaft und Architekt 60 min 2 14:00 Vorstellung und Diskussion der städtebaulichen Konzeption des ehem. BayWa-Areals an der Schönbeinstraße mit Bauherrschaft und Architekt 60 min 3 15:00 Vorstellung und Diskussion des Projekts BLEYLE ON TOP (Neubau auf dem Parkdeck) an der Pflugfelder Straße mit Bauherrschaft und Architekt 60 min Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 2 von 18 Verlauf Herr Kurt begrüßt um 13.00 Uhr alle Anwesenden und stellt die Mitglieder des Gestaltungsbeirats, die Vertreter der Fraktionen und der Verwaltung vor. Die externen Fachleute (Besetzung 2013 – 2014): Frau Prof. Eberding, Architektin aus Stuttgart (Büro (se)arch architekten), seit 2005 Professorin für Gebäudelehre und Entwerfen, Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, seit 2007 Preisrichtertätigkeit in Wettbewerbsverfahren Frau Zeese, Stadtplanerin und Architektin als Partnerin bei der Freien Planungsgruppe 7 in Stuttgart, Lehrbeauftragte an der HfT Stuttgart im Masterstudiengang Stadtplanung, umfangreiche Erfahrungen in der Stadtbildanalyse, Planung und Durchführung von Stadtsanierungsmaßnahmen Herr Prof. Allmann, Architekt und Partner des Büros Allmann, Sattler, Wappner in München, Professor an der Universität Stuttgart, Institut für Raumkonzeptionen und Grundlagen des Entwerfens Ortsbesichtigungen Frau Zeese, Prof. Allmann, Herr Rotkopf, Herr Kurt (von links) Ortsbesichtigung Prof. Eberding (ganz links) Beiratssitzung Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 3 von 18 TOP 1 nichtöffentlich Bauherr: Architekt: Bauvorhaben „Projekt Höfe am Kaffeeberg“ (ehem. Polizeiareal) Herr Bergmann, Immovation Immobilien Handels AG, Kassel Herr Engelmann, Herr Ernst, Global Conzept, Kassel Herr Jäger, Jäger und Partner Bauingenieure Ausgangssituation Das ehemalige Polizeiareal an der Schlossstraße 27-31 mit den prominentesten Gebäuden in der historischen Stadt, die dem Schloss direkt gegenüber liegen, soll nach dem Auszug der Polizei revitalisiert und entwickelt werden. Dazu wurde das Grundstück von der Immovation erworben. Sowohl im Kaufvertrag als auch in einem Städtebaulichen Vertrag sind die wichtigsten stadtentwicklungspolitischen Ziele und die damit verbundenen Verfahren verbindlich vereinbart worden. Aufgrund der Bedeutung des Planungsgebietes für das Stadtbild und die Stadtstruktur wurde gemeinsam mit der Stadt ein nicht offener Ideen- und Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Planungsgebiet und –aufgabe Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe 2008: städtebaulicher Ideenwettbewerb (A) und Hochbau-Realisierungswettbewerb (B) Ziel: Nachhaltige Aufwertung des Areals und Transformation zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungsschwerpunkten Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen Der Wettbewerbssieger Studio Dietzig, München Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 4 von 18 In der Weiterentwicklung des Projektes wird der Siegerentwurf mit Erhalt des Eckgebäudes Schlossstraße 27 weiterverfolgt. Für den Innenbereich, der für eine Wirtschaftlichkeit eine maßvolle bauliche Weiterentwicklung braucht, soll auf den städtebaulichen Entwurf des 2. Preisträgers zurückgegriffen werden. Da die vorgelegte Planung von dem prämierten Wettbewerbsergebnis abweicht, wird das Vorhaben im Gestaltungsbeirat beraten. Baurecht Da kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorhanden ist, soll aufgrund der städtebaulichen Bedeutung neues Planungsrecht für das Quartier geschaffen werden. Maßstab des Einfügens in die barocke Umgebung mit besonders stadtbildprägenden Bauten Maß der baulichen Nutzung soll der Bestandssituation entsprechen: GRZ max = ca. 0,6 Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude Grafen- und Gesandtenbau, Erhalt des Eckgebäudes (besonders erhaltenswerte Bausubstanz) First- und Trauflinien der angrenzenden Gebäude müssen berücksichtigt werden Satteldächer sind zwingend zum öffentlichen Raum hin gefordert, im rückwärtigen (nicht einsehbaren) Bereich kann freier agiert werden Wichtiges Ziel der Entwicklung ist die Gewährleistung einer hohen Qualität des Wohn- und Arbeitsumfelds Vorstellung des Projektes (Planungsstand vom 15.12.2014) Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 5 von 18 Schnitt A-A Schnitt B-B Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 6 von 18 Übersichtsplan (Erdgeschoss) Vorgeschlagene Nutzungen: Innenbereich: Wohnen, Mischung aus „Reihenhäusern“ (EG und 1.OG), teilw. Geschosswohnungen (2.OG) und „Maisonettes“(2. OG + 3.OG und 3. OG + 4.OG), im Bauabschnitt nördl. Schmiedgässle Geschosswohnungen Weiterentwicklung des Eckgebäudes/ Sanierung (Kaffeehaus) Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 7 von 18 Varianten zur Gestaltung von Fassaden und Dach Ansicht Hofseite Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 8 von 18 Diskussion und Empfehlungen Die städtebauliche Struktur, die aus einer Kombination der Entwürfe der ersten beiden Preisträger entstanden ist, kann grundsätzlich überzeugen. Dichte und Höhenentwicklung erscheinen angemessen. Mit dem Erhalt des Eckgebäudes und einer damit verbundenen Bereinigung der in früheren Jahren entstandenen Überformungen gelingt eine sowohl formale wie auch maßstäbliche Einordnung in die barocke Umgebung. In der weiteren Bearbeitung sollten folgende Anmerkungen des Gestaltungsbeirates Berücksichtigung finden: Die Durchwegung der Höfe sollte verbessert werden. Wünschenswert wäre eine halböffentliche Verbindung aller Höfe und Gassen miteinander. Die Auflagen des Brandschutzes sollten frühzeitig in die Gestaltung integriert werden. Die Freiraumgestaltung der Höfe selbst sollte der Qualität der anliegenden denkmalgeschützten Gebäude entsprechen. Der Höhensprung an der südlichen Grenze des zentralen Hofes erscheint formal noch nicht bewältigt. Eine Durchwegung an dieser Stelle zum höherliegenden Schmiedgässle könnte dies verbessern. Die einseitige Belichtung der Wohnungen im Erdgeschoss zum zentralen Hof erscheint problematisch, könnte aber über eine Zweigeschossigkeit der Wohnungen in diesem Bereich gelöst werden. Das Eckgebäude sollte wie in Variante 1 (Walmdach) ausgeführt werden. Die Befensterung über dem Eingang ist zu überprüfen (evtl. zwei Fenster). Der Sockel sollte, analog zu den denkmalgeschützten Gebäuden, einen nicht allzu großen farblichen Kontrast zum Aufbau haben. Die Trennungslinie zum Aufbau könnte, ähnlich wie es der Wettbewerbsbeitrag vorsah, etwas tiefer sein. Eine Überarbeitung der Gauben könnte eine noch klarere Strukturierung und Beruhigung des Daches ergeben, auf Dachflächenfenster sollte verzichtet werden. Im Gestaltungsbeirat wird, in Anerkennung der bisher ergebnislosen Bemühungen, nochmals betont, dass eine Nutzung des Eckgebäudes als Café an diesem Standort im besonderen Maße wünschenswert wäre. Das Projekt wird, nach einer weiteren Überarbeitung mit detaillierteren Aussagen zum Materialkonzept, zur Wiedervorlage empfohlen. Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 9 von 18 TOP 2 nichtöffentlich Bauherr: Architekten: Bauvorhaben „Ehemaliges BayWa-Areal an der Schönbeinstraße“ – städtebauliche Konzeption Herr Kilger, Herr Gienger, Strenger Bauen und Wohnen GmbH Herr Kerker, Herr Geer, KMB, Ludwigsburg Ausgangssituation Lage Neue Erschließung über verlängerte Kammererstraße Ehemaliges BayWa-Areal Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss B-Plan Wohnbebauung Römerhügel Siedlungsrand mit Wohnbaupotentialfläche Römerhügel Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 10 von 18 Aktuelles Baurecht Ausschnitt Bpl. 18/05 aus dem Jahr 1924 Das Plangebiet liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 18/05 aus dem Jahr 1924. Das übergeleitete Planungsrecht weist hier ein Industrieviertel aus, auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Schönbeinstraße ein Gemischtes Bauviertel. Das Industrieviertel in der Nachbarschaft des ehemaligen BayWa-Areals ist geprägt von kleinteiligen Gewerbebetrieben mit vereinzeltem betriebsbedingtem Wohnen. Im Süden werden die Unternehmen größer und der Anteil an Logistiknutzung steigt (z.B. Firma Stihl). Das Gemischte Bauviertel erweckt den Anschein eines Wohnviertels, das jedoch unter dem Erschließungsverkehr der angrenzenden gewerblichen Nutzung leidet. Historie / BayWa-Betriebsgelände 2007 verlässt die BayWa ihr Betriebsgelände und legt der Stadt erste Umnutzungsvarianten vor. 2012 scheitern die intensiven Kaufverhandlungen zwischen BayWa und der Stadt Ludwigsburg. Die Firma Strenger erwirbt das Areal und vermietet die Bestandsgebäude an gewerbliche Zwischennutzer. Parallel zu dieser Entwicklung wird mit der Politik seit Jahren darum gerungen, wie hoch der Anteil einer möglichen Wohnbebauung auf dem Areal sein kann. Die aktuelle Erarbeitung der Gewerbeflächenkonzeption zeigt eindringlich, wie knapp es um die verfügbaren Gewerbeflächen in Ludwigsburg bestellt ist und welche Entwicklungspotenziale es in der Zukunft zu nutzen gilt. Entwicklung eines neuen Planungsrechts Vor diesem Hintergrund wird im Mail 2014 der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Schönbeinstraße Süd" Nr. 026/09 mit folgendem Planungsziel gefasst: Die übergeordnete städtische Planung (Wohnbaupotenziale und Gewerbeflächenentwicklung) sieht für dieses Areal keine neue Wohnnutzung vor. Allerdings kann ein neues Bebauungsplanverfahren in diesem Bereich dazu genutzt werden, die erheblichen Schwierigkeiten, die die direkte Nachbarschaft von Wohn- und Gewerbenutzung mit sich bringt, zu entschärfen und eine deutliche Wohnumfeldverbesserung ohne Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung zu erzielen. Die revitalisierten Gewerbeeinheiten im rückwärtigen Bereich des ehemaligen BayWa-Areals sollen hierfür zukünftig ausschließlich durch die nach Osten verlängerte Kammererstraße erschlossen werden. Ein Teil der angrenzenden bestehenden Betriebe erhält dabei ebenfalls eine neue rückwärtige Anlieferungsmöglichkeit. Die neue Erschließungsstraße führt zu einer Entlastung der Schönbeinstraße von störendem Gewerbeverkehr und ermöglicht damit die Anpassung des Straßenquerschnitts an die angrenzende Wohnnutzung. Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 11 von 18 Im Bereich des BayWa-Areals eröffnet dies die Möglichkeit, entlang der Schönbeinstraße Wohnnutzung zu entwickeln, die ein angemessenes Gegenüber zur bestehenden Bebauung darstellt. Entsprechende Abstandsflächen und planungsrechtliche Nutzungseinschränkungen in direktem Anschluss an die Wohnnutzung entschärfen den räumlichen Nutzungskonflikt. Für das weitere Vorgehen wurde Folgendes beschlossen: Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat der Gemeinderat der Stadt Ludwigsburg die Möglichkeit seinen konstruktiven Gestaltungsspielraum in vollem Umfang aktiv auszuschöpfen. Dazu sollen mit der Firma Strenger weitere Gespräche zur Entwicklung eines innovativen und für die Stadt Ludwigsburg nachhaltigen Gewerbegebiets in Kombination mit hochwertigem Wohnen entlang der Schönbeinstraße geführt werden. Die Politik hat dabei jederzeit die Möglichkeit das Planungsziel zu konkretisieren und an die Gesprächsergebnisse anzupassen. Aktueller Sachstand Mittlerweile haben mehrere Abstimmungsgespräche stattgefunden. Über die Ausformung und Nutzung des Work-Life-Balance-Turms, sowie die Ausdehnung und Gestaltung der Wohnbebauung entlang der Schönbeinstraße kann bisher kein Konsens gefunden werden. Der Gestaltungsbeirat wird insbesondere zu diesen Punkten um Empfehlung gebeten. Vorstellung des Projektes (Planung Fa. Strenger, Dezember 2014) A C A B B C Variante 1 Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 12 von 18 Schnitte/ Ansichten Vorgeschlagen wird entlang der Schönbeinstraße eine zweigeschossige Wohnbebauung mit zwei aufgesetzten Staffelgeschossen. Im sich südlich anschließenden Streifen, der als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden soll, soll neben Gewerbe auch Betriebswohnen angesiedelt werden. Im südlichen Teil schließt sich ein Gewerbegebiet an für kleinere Gewerbebetriebe. Der Work-Life-Balance-Turm wird in der südöstlichen Ecke platziert, der die Nutzungen Wohnen und Arbeiten aufnehmen soll und mit seinem „Hochpunkt“ nach außen das Gebiet markiert. Zum Schutz der Wohnbebauung vor Gewerbelärm werden an der südlichen Grundstücksgrenze Glaswände zwischen die Gebäuden gestellt. Solange die Kammererstraße zur Erschließung der Gewerbeflächen nicht zur Verfügung steht wird als provisorische Verkehrserschließung eine Anbindung an die Schönbeinstraße vorgesehen. Die Stellplätze für die Wohnbebauung werden in Tiefgaragen untergebracht. Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 13 von 18 Diskussion und Empfehlungen Die konzeptionelle Zuordnung der Nutzungsarten in der Planungskonzeption mit Wohnen zur Schönbeinstraße in Ergänzung zur vorhandenen Wohnnutzung nördlich der Schönbeinstraße und der Übergang zum uneingeschränkten Gewerbegebiet im Süden mit einem eingeschränkten Gewerbegebiet in der Mitte ist städtebaulich begründet und soll grundsätzlich weiterentwickelt werden. Die vorhandenen Gewerbebereiche zu erhalten und zu schützen ist dabei eine der Rahmenbedingungen zur Entwicklung des ehemaligen BayWa-Areals. Die baustrukturelle Grundordnung mit der homogenen Zeilenstruktur zur Schönbeinstraße und der unmittelbare Übergang zum eingeschränkten Gewerbegebiet mit zwischen die Wohnzeilen gesetzten Glaswänden als Lärmschutz für die Wohnbebauung nach Süden, stellen noch keine befriedigende Antwort auf die Nutzungsanforderungen an die Arbeits- und Wohnumfeldgestaltung dar. Sie treffen auch noch nicht die erforderliche Maßstäblichkeit in Baukörperformen und Gliederung zur vorhandenen Wohnbebauung. Der Straßenraum zur Schönbeinstraße soll durch geeignete kleinmaßstäbliche und differenzierte Wohngebäude adäquat gestaltet werden. Zwischen den Wohnbereichen und der gewerblichen Nutzung sollte eine wirksame räumliche Fuge ausgebildet werden, die gleichzeitig die Möglichkeiten zur Freiraumnutzung mit Aufenthaltsqualität bietet. Die Fahrerschließung soll für die Wohn- und Gewerbenutzung eindeutig getrennt werden. Dafür ist aufgrund der verfügbaren Grundstücksflächen kurzfristig eine provisorische Erschließung des Gewebebereichs im Anschluss an die Kammererstraße nach Westen erforderlich. Mit der Trennung der Erschließung werden Störwirkungen für die vorhandene und die geplante Wohnnutzung reduziert und es entstehen auch langfristig stabile Grundstrukturen. Die Anordnung des geplanten Hochgebäudes mit gemischter gewerblicher und Wohnnutzung im westlichen Abschluss des Plangebiets wird sehr kontrovers diskutiert. Aus städtebaulicher Sicht erscheint die Anordnung eines Hochgebäudes am Standort insgesamt nicht schlüssig und die Lage am Rand eher beliebig. Hier sollte der Landschaftsbezug des Gebietes mit Blickbeziehungen im Vordergrund stehen. Ob und wo ein Standort für ein Hochgebäude im Plangebiet abgebildet werden könnte, ist maßgeblich von der Fortentwicklung des städtebaulichen Gesamtgefüges abhängig und davon, dass dieses Gebäude dann eine adäquate räumliche und nutzungsoptimierte Funktion im Gebiet übernehmen kann und in der Fernwirkung der Stadtsilhouette angemessen ist. Die Planung wird nach der Überarbeitung zur Wiedervorlage empfohlen. Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 14 von 18 TOP 3 nichtöffentlich Bauherr: Architekt: Bauvorhaben „Bleyle-Areal, Aufstockung Parkhaus“ Herr Schmid, Herr Wilm, Herr Fülster, DQuadrat REAL ESTATE GmbH, Ludwigsburg Herr Friedrich, Frau Aspacher und Herr Weber, BFK Architekten, Stuttgart Ausgangssituation Lage Baurecht Ausschnitt Bpl. Nr. 025/03 „Bleyle-Areal“ Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 15 von 18 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 025/03 „Bleyle-Areal“ aus dem Jahr 2004. Die Baufelder sind annähernd vollständig aufgefüllt, so dass es sich bei der Aufstockung des bestehenden Parkhauses um eine der letzten Baumaßnahmen im Areal handelt. Der Bebauungsplan sieht für das Baufenster 2 die Nutzungsart Kerngebiet vor mit einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 2,1. Für die Gebäudekubatur über dem bereits bestehenden Parkhaus sind insbesondere die Vorgaben für die Dachform und die Staffelung der Gebäudehöhen entlang der Pflugfelder Straße zu prägend. Aktueller Stand Bei den Abstimmungsgesprächen zum Bau des Parkhauses wurde von Seiten der Verwaltung dafür geworben, die statischen Voraussetzungen für eine spätere Aufstockung zu schaffen. Diese Forderung entsprang der Überzeugung, dass die Aufstockung den Stadtraum in der Pflugfelder Straße schließen und somit beruhigen wird. Zudem sollten damit Flächen zur Innenentwicklung Ludwigsburgs gesichert werden, was durch die vielfältigen Anfragen bei der Wirtschaftsförderung bestätigt wurde. Eine Überschreitung der Baugrenze durch die notwendigen Treppenhäuser hin zur inneren Erschließung, wurde im Rahmen der damaligen Gespräche in Aussicht gestellt. Die Ausformung und Materialität der Fassade, sowie die Kubatur entlang der Pflugfelder Straße sollen Ansatz für die Diskussion im Gestaltungsbeirat sein. Geklärt werden soll, ob an der Staffellung der Dachgeschosse festgehalten werden soll, oder eine Befreiung von den Festsetzungnen des Bebauungsplans zur weiteren Beruhigung des Straßenraums führen kann. Vorstellung des Projektes Bleyle-Areal/ Übersicht Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 16 von 18 Baukörper und Nutzung Regelgeschoss Mögliche Gebäudehöhen laut Bebauungsplan Südansicht mit Fluchttreppenanlage zwischen den Baukörpern Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Ansicht Pflugfelder Straße Seite 17 von 18 Auf die vorhandene Parkgarage werden dreigeschossige Baukörper mit Staffelgeschoss aufgesetzt. Die einzelnen Gebäude enthalten Boardinghaus, Studentenappartements und Wohnungen in unterschiedlicher Größe. Jeder Gebäudeteil wird über ein eigenes Treppenhaus erschlossen. Die Fuge zwischen Boarding- und Appartementhaus wird durch eine außenliegende Fluchttreppenanlage belegt. Aus statischen Gründen ist die Schließung des Gebäuderiegels nicht möglich. Die Aufstockung wird entgegen des Bebauungsplanes dreigeschossig bis zur Pflugfelder Straße vorgezogen, um ausgewogenere Proportionen von Aufstockung und Parkhaus zu erreichen. Diskussion und Empfehlungen Die Nachverdichtung mit Wohnungstypologien auf dem bestehenden Parkhaus des Bleyle-Areals wird mit großer Zustimmung gesehen. Die Bestandssituation mit dem Garagenbauwerk generiert sowohl städtebauliche als auch architektonische Schwierigkeiten. Besonders markant zeigen sich diese in dem Erscheinungsbild zur Pflugfelderstrasse, der Fuge in der Gebäudemitte und an der Position der vertikalen Erschließung. Die Ansicht von der Pflugfelder Straße markiert städtebaulich vom Bahnhof kommend den Auftakt zum Bleyle-Areal. Der durch das Volumen der Parkgarage entstehende, zweigeschossige Sockel wird eindeutig als zu hoch und zu mächtig befunden. Gewünscht wird eine optische Aufwertung des Sockelbereiches. Es wird eine Verklinkerung, die sich an Materialität und Farbwahl der umgebenden Bestands- und Neubauten orientiert, empfohlen. Die im Bebauungsplan vorgesehene Abstaffelung der Dachgeschosse wird kritisch gesehen. Eine Befreiung davon, wie in Modell und Zeichnung dargestellt, wird als sinnvoll erachtet und beruhigt den Straßenraum. Die konstruktiv bedingt mittige Zäsur des Wohnriegels und die darin vorgeschlagene Treppenkonstruktion aus Stahl wird als störend empfunden. Zu prüfen ist, ob die Fuge an der Südseite des Riegels geschlossen werden kann, um dann die Fluchttreppenanlage auf der Nordseite zu platzieren. Die Lage der Treppenhäuser auf der Südseite des Gebäudes wird bemängelt, da die Klarheit der Gebäudeflucht zwischen den Baukörpern deutlich gestört wird. Auf Grund konstruktiver Belange ist eine Verlegung der Treppenhäuser nicht realistisch. Empfohlen wird eine Differenzierung der Treppenhäuser bezüglich ihrer Materialität zu dem Hauptbaukörper. Gewünscht ist eine großzügige Verglasung der Südseite der Treppentürme. Eine Differenzierung und Leichtigkeit in der Materialität ist auch bezüglich der Eingangsbereiche gefordert. Ziel ist es die Baukörper in eine Klarheit zueinander zubringen und die lineare städtebaulich Flucht so wenig wie möglich zu stören. Art und Umfang der anfallenden Maßnahmen bezüglich Bleyle on Top wird kontrovers diskutiert. Einstimmig wird befunden, dass die nötigen Korrekturen hinsichtlich Ansicht Pflugfelder Straße, Fuge im Wohnriegel und Treppenhäuser innerhalb eines realistischen Rahmens sensibel durchzuführen sind. Die Überarbeitung der Planung soll im Umlaufverfahren von den Mitgliedern des Gestaltungsbeirats beurteilt werden. Beiratsprotokoll – Versand: Mitglieder und Beisitzer des GBR, Vertreter der Verwaltung und alle Mitglieder des Gemeinderats Bauherren und Architekten Protokoll der nichtöffentlichen Sitzung des GBR am 16.01.2015 Seite 18 von 18