Abgrenzung zwischen freiberuflichen Einkünften

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Abgrenzung zwischen freiberuflichen Einkünften und gewerblichen
Einkünften bei einer Personengesellschaft
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
Finanzamt Musterstadt
Musterstraße 13
13131313 Musterstadt
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Steuernummer:
Einspruch
Gegen die Gewerbesteuermess - Bescheide 1998 - 2003 vom ………………….
Es wird beantragt, die strittigen Bescheide aufzuheben.
Begründung
Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen:
Die Tätigkeit einer GbR ist auch dann keine gewerbliche Tätigkeit und unterliegt auch dann nicht der
Gewerbesteuer, wenn für einen wesentlichen Teil des Umsatzes der GbR eine leitende und
eigenverantwortliche Tätigkeit der Gesellschafter im Rahmen der Projekte nicht vorliegt und nicht
festgestellt werden kann, dass die Kenntnisse und Erfahrungen der auf dem Gebiet der elektronischen
Datenverarbeitung bzw. Informationstechnologie tätigen Gesellschafter, von denen drei eine
Ausbildung im kaufmännischen Bereich und ein Gesellschafter überhaupt keine Ausbildung in einem
förmlichen Ausbildungsgang absolviert haben, in Tiefe und Breite dem eines Ingenieurs oder
Informatikers mit Hochschulausbildung oder Fachhochschulausbildung entsprechen, und dass die
beruflichen Arbeiten einen dem Katalogberuf vergleichbaren Schwierigkeitsgrad aufweisen und den
Schwerpunkt der Tätigkeit der GbR gebildet haben.
A.A. FG Köln, Urteil v. 25.09.2013, 12 K 5606/03.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (III R 39/14).
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren beantrage ich daher außerdem, die
Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Die strittigen Bescheide sind im Übrigen nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO insoweit
vorläufig ergangen.
Mit freundlichen Grüßen,
……………………………
Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten
(eigenhändige Unterschrift)
NWB Datenbank
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Anlagen
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NWB Datenbank
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