Keine Einschränkung des Kindergeldanspruchs für Kinder, die ein duales Studium absolvieren StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse Arbeitsamt Musterstadt Familienkasse Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Kindergeldnummer: Einspruch Gegen den Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für das Kind xxxx vom xxxx wird Einspruch eingelegt. Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und das begehrte Kindergeld für das Kind xxxx ab xxxx festzusetzen. Begründung Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 noch nicht abgeschlossen ist, wenn bei einem zeitgleich mit integrierter Berufsausbildung begonnenem Studium bereits der berufliche Abschluss (hier: Steuerfachangestellter), nicht jedoch der Studienabschluss (hier: Bachelor of Arts im Bereich Steuerrecht) erworben wurde. Absolviert ein Kind ein duales Studium im Studiengang Steuerrecht mit integrierter praktischer Ausbildung zum Steuerfachangestellten und besteht es die Prüfung zum Steuerfachangestellten bereits vor Abschluss des Studiums, so ist der insgesamt als Erstausbildung bzw. Erststudium anzusehende ausbildungs- und praxisintegrierende Studiengang (duales Studium) erst dann abgeschlossen, wenn der angestrebte akademische Grad (hier: Bachelor) erreicht ist bzw. das Studium aus anderen Gründen endet. Die Erwerbstätigkeit eines Kindes ist daher unschädlich. Vgl. FG Münster, Urteil vom 15.05.2013, 2 K 2949/12 Kg. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (III R 52/13). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen. Mit freundlichen Grüßen NWB Datenbank Seite 1 …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r) (eigenhändige Unterschrift) Anlagen …... …… …… NWB Datenbank Seite 2