Keine Einschränkung des Kindergeldanspruchs

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Keine Einschränkung des Kindergeldanspruchs für Kinder, die ein duales
Studium absolvieren
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
Arbeitsamt Musterstadt
Familienkasse
Musterstraße 13
13131313 Musterstadt
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Kindergeldnummer:
Einspruch
Gegen den Bescheid über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für das Kind xxxx vom xxxx wird
Einspruch eingelegt.
Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und das begehrte Kindergeld für das
Kind xxxx ab xxxx festzusetzen.
Begründung
Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des §
32 Abs. 4 Satz 2 EStG i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 noch nicht abgeschlossen ist,
wenn bei einem zeitgleich mit integrierter Berufsausbildung begonnenem Studium bereits der
berufliche Abschluss (hier: Steuerfachangestellter), nicht jedoch der Studienabschluss (hier: Bachelor
of Arts im Bereich Steuerrecht) erworben wurde. Absolviert ein Kind ein duales Studium im
Studiengang Steuerrecht mit integrierter praktischer Ausbildung zum Steuerfachangestellten und
besteht es die Prüfung zum Steuerfachangestellten bereits vor Abschluss des Studiums, so ist der
insgesamt als Erstausbildung bzw. Erststudium anzusehende ausbildungs- und praxisintegrierende
Studiengang (duales Studium) erst dann abgeschlossen, wenn der angestrebte akademische Grad
(hier: Bachelor) erreicht ist bzw. das Studium aus anderen Gründen endet. Die Erwerbstätigkeit eines
Kindes ist daher unschädlich.
Vgl. FG Münster, Urteil vom 15.05.2013, 2 K 2949/12 Kg.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (III R 52/13).
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren
nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig
ergangen.
Mit freundlichen Grüßen
NWB Datenbank
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Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r)
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen
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NWB Datenbank
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