Unwirksamkeit eines Vorsteuervergütungsantrags wegen fehlender Erklärung nach Abschnitt 9 Buchst. a des Antragsvordrucks? StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse Finanzamt Musterstadt Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Steuernummer: Einspruch Gegen den Bescheid über die Vergütung von Vorsteuern für den Zeitraum xxxx bis xxxx vom xx.xx.xxxx wird Einspruch eingelegt. Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass ein Erstattungsbetrag i.H.v. xxxxxx EUR festgesetzt wird. Begründung Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass ein Antrag auf Vorsteuervergütung nicht unwirksam ist, der innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gestellt worden ist bzw. in dem nicht alle vorgesehenen entscheidungserheblichen Angaben und Erklärungen abgegeben worden sind. Nach Ablauf der Vergütungsfrist kann die zur Entscheidung über den Vergütungsantrag erhebliche Erklärung über die Verwendung aufgeführter Leistungen für Zwecke des Unternehmens gemäß Abschnitt 9 Buchst. a des Vordrucks nachgetragen werden. A.A. FG Köln, Urteil vom 21.3.2013, 2 K 586/10. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (V R 9/14). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen. Mit freundlichen Grüßen …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r) (eigenhändige Unterschrift) NWB Datenbank Seite 1 Anlagen …... …… …… NWB Datenbank Seite 2