Unwirksamkeit eines

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Unwirksamkeit eines Vorsteuervergütungsantrags wegen fehlender
Erklärung nach Abschnitt 9 Buchst. a des Antragsvordrucks?
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
Finanzamt Musterstadt
Musterstraße 13
13131313 Musterstadt
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Steuernummer:
Einspruch
Gegen den Bescheid über die Vergütung von Vorsteuern für den Zeitraum xxxx bis xxxx vom
xx.xx.xxxx wird Einspruch eingelegt.
Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern, dass ein
Erstattungsbetrag i.H.v. xxxxxx EUR festgesetzt wird.
Begründung
Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass ein Antrag auf Vorsteuervergütung nicht
unwirksam ist, der innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht nach amtlich vorgeschriebenem
Vordruck gestellt worden ist bzw. in dem nicht alle vorgesehenen entscheidungserheblichen Angaben
und Erklärungen abgegeben worden sind. Nach Ablauf der Vergütungsfrist kann die zur Entscheidung
über den Vergütungsantrag erhebliche Erklärung über die Verwendung aufgeführter Leistungen für
Zwecke des Unternehmens gemäß Abschnitt 9 Buchst. a des Vordrucks nachgetragen werden.
A.A. FG Köln, Urteil vom 21.3.2013, 2 K 586/10.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (V R 9/14).
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren
nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig
ergangen.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r)
(eigenhändige Unterschrift)
NWB Datenbank
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Anlagen
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NWB Datenbank
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