Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand während der ersten drei

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Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand während der ersten drei
Monate einer doppelten Haushaltsführung auch in sog.
Wegverlegungsfällen
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
Finanzamt Musterstadt
Musterstraße 13
13131313 Musterstadt
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Steuernummer:
Einspruch
Gegen den Einkommensteuerbescheid für xxxx vom xxxx wird Einspruch eingelegt.
Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass weitere
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. xxxx € berücksichtigt werden.
Begründung
Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass während der ersten drei Monate nach Begründung
der doppelten Haushaltsführung Verpflegungsmehraufwendungen auch in den Fällen anzuerkennen
sind, in denen die doppelte Haushaltsführung durch die Wegverlegung des Lebensmittelpunktes vom
Beschäftigungsort unter Beibehaltung der Wohnung am Beschäftigungsort entstanden ist.
Die Dauer eines unmittelbar der Begründung des Zweithaushaltes am Beschäftigungsort
vorausgegangenen Aufenthalts am Ort des Zweithaushalts ist nicht auf die Dreimonatsfrist
anzurechnen.
Für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen kommt es nicht darauf an, ob dem
Steuerpflichtigen die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort bekannt gewesen ist; der Abzug von
Mehraufwendungen für Verpflegung während der Dreimonatsfrist ist generell von der konkreten
Verpflegungssituation unabhängig.
Vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 9.1.2013, 15 K 318/12 E.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VI R 7/13).
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren
nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig
ergangen.
Mit freundlichen Grüßen
NWB Datenbank
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Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r)
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen
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NWB Datenbank
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