Einheitliches Vertragswerk bei Vermittlung der

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Einheitliches Vertragswerk bei Vermittlung der Grundstückskäufer durch
den Beauftragten eines bereits die Bauplanung des Grundstücks erstellt
habenden Architekten?
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
Finanzamt Musterstadt
Musterstraße 13
13131313 Musterstadt
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Steuernummer:
Einspruch
Gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom xxxx wird Einspruch eingelegt.
Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass die Grunderwerbsteuer
auf 3,5 % von € xxxx,- (50 % von € xxxx,-) = € xxxx,- festgesetzt wird.
Begründung
Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass die Bauerrichtungskosten in die
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht mit einzubeziehen sind, weil ein bis zur Baureife
fertiges Konzept bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch nicht bestanden hat. Es handelt
sich nicht um ein einheitliches Vertragswerk.
A.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2011, 11 K 11234/07.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (II R 56/12).
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren
nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig
ergangen.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r)
(eigenhändige Unterschrift)
Anlagen
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NWB Datenbank
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