Einheitliches Vertragswerk bei Vermittlung der Grundstückskäufer durch den Beauftragten eines bereits die Bauplanung des Grundstücks erstellt habenden Architekten? StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse Finanzamt Musterstadt Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Steuernummer: Einspruch Gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom xxxx wird Einspruch eingelegt. Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass die Grunderwerbsteuer auf 3,5 % von € xxxx,- (50 % von € xxxx,-) = € xxxx,- festgesetzt wird. Begründung Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen, dass die Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht mit einzubeziehen sind, weil ein bis zur Baureife fertiges Konzept bei Abschluss des Grundstückskaufvertrags noch nicht bestanden hat. Es handelt sich nicht um ein einheitliches Vertragswerk. A.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.10.2011, 11 K 11234/07. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (II R 56/12). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen. Mit freundlichen Grüßen …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r) (eigenhändige Unterschrift) Anlagen …... NWB Datenbank Seite 1 …… …… NWB Datenbank Seite 2