Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG bei selbständig Tätigen StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse Finanzamt Musterstadt Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Steuernummer: Einspruch Gegen die Einkommensteuer - Bescheide 2010 - 2012 vom …………………. Es wird beantragt, die angefochtenen Bescheide dahingehend zu ändern, dass die strittigen Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt werden. Begründung Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen: 1. Zur Zumutbarkeit der Nutzung eines betrieblichen Arbeitsplatzes (hier nur Abendstunden, Wochenenden) zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Logopäden, der zwei Praxen betreibt, die tagsüber von Angestellten genutzt werden und nicht über gesonderte Räume für reine Bürotätigkeiten verfügen. 2. Unter den gegeben Umständen ist es einem Selbständigen unzumutbar, die betrieblichen Räume seiner Praxis außerhalb der üblichen Geschäftszeiten anstelle eines häuslichen Arbeitszimmers zu nutzen. Vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 01.03.2016, 4 K 362/15. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (III R 9/16). Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren beantrage ich daher außerdem, die Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Die strittigen Bescheide sind im Übrigen nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO insoweit vorläufig ergangen. Mit freundlichen Grüßen, …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten (eigenhändige Unterschrift) NWB Datenbank Seite 1 Anlagen …... …… …… NWB Datenbank Seite 2