Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6

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Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 Buchst. b EStG bei
selbständig Tätigen
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
Finanzamt Musterstadt
Musterstraße 13
13131313 Musterstadt
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Steuernummer:
Einspruch
Gegen die Einkommensteuer - Bescheide 2010 - 2012 vom ………………….
Es wird beantragt, die angefochtenen Bescheide dahingehend zu ändern, dass die strittigen
Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt werden.
Begründung
Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen:
1. Zur Zumutbarkeit der Nutzung eines betrieblichen Arbeitsplatzes (hier nur Abendstunden,
Wochenenden) zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer bei
einem Logopäden, der zwei Praxen betreibt, die tagsüber von Angestellten genutzt werden und nicht
über gesonderte Räume für reine Bürotätigkeiten verfügen.
2. Unter den gegeben Umständen ist es einem Selbständigen unzumutbar, die betrieblichen Räume
seiner Praxis außerhalb der üblichen Geschäftszeiten anstelle eines häuslichen Arbeitszimmers zu
nutzen.
Vgl. FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 01.03.2016, 4 K 362/15.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (III R 9/16).
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren beantrage ich daher außerdem, die
Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Die strittigen Bescheide sind im Übrigen nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO insoweit
vorläufig ergangen.
Mit freundlichen Grüßen,
……………………………
Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten
(eigenhändige Unterschrift)
NWB Datenbank
Seite 1
Anlagen
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NWB Datenbank
Seite 2
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