AO § 162, § 146, § 158: Schätzungsbefugnis bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung ?- Schätzung auf Grundlage eines Zeitreihenvergleichs ? StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse Finanzamt Musterstadt Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Steuernummer: Einspruch Gegen die Einkommensteuer – und Umsatzsteuer - Bescheide 20.. – 20.. vom …………………. Es wird beantragt, die angefochtenen Bescheide dahingehend zu ändern, dass die strittigen Zuschätzungen gemindert werden. Begründung Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen: 1. Es ist zwar nicht zu beanstanden, wenn Kasseneinnahmen (hier: bei einer Gaststätte) täglich nur in einer Summe in ein Kassenbuch eingetragen werden; dann müssen aber das Zustandekommen dieser Summe durch Aufbewahrung der angefallenen Kassenstreifen, Kassenzettel und Bons oder aber die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden. Eine Aufbewahrungspflicht besteht lediglich dann nicht, wenn die Einnahmen und Ausgaben anhand eines Kassenberichts nachgewiesen werden, in dem sie mit dem Anfangsbestand und Endbestand der Kasse abgestimmt werden (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.1985 IV R 41/82). 2. Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören auch die Organisationsunterlagen einer verwendeten Registrierkasse, um Manipulationen aufdecken zu können. Aufbewahrungspflichtig nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO ist auch die Speisekarte einer Gaststätte (vgl. Urteil des FG München vom 29.10.2009 15 K 219/07). 3. Der Zeitreihenvergleich stellt aber grundsätzlich keine Schätzungsmethode dar, die einer Nachkalkulation zugrunde gelegt werden kann. A.A. FG Münster, Urteil v. 26.07.2012, 4 K 2071/09 E, U. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (X R 20/13). Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren beantrage ich daher außerdem, die Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. NWB Datenbank Seite 1 Die strittigen Bescheide sind im Übrigen nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 AO insoweit vorläufig ergangen. Mit freundlichen Grüßen, …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten (eigenhändige Unterschrift) Anlagen …... …… …… NWB Datenbank Seite 2