Keine erneute Steuerverstrickung der bei einem Tausch von vor

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Keine erneute Steuerverstrickung der bei einem Tausch von vor
Einführung der Abgeltungsteuer erworbenen, sog. Altaktien gezahlten
Barabfindung
StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse
Finanzamt Musterstadt
Musterstraße 13
13131313 Musterstadt
Ort, Datum
Mandant: Vor- und Nachname, Adresse
Steuernummer:
Einspruch
Gegen den Einkommensteuerbescheid für xxxx vom xxxx wird Einspruch eingelegt.
Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass die festzusetzende
Einkommensteuer um den Betrag ermäßigt wird, der sich ergibt, wenn bei der Berechnung der
Einkommensteuer von nach § 32d Abs. 1 EStG zu versteuernden Kapitalerträgen in Höhe von
lediglich xxxxxx € ausgegangen wird.
Begründung
Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen: Wird anlässlich eines Tausches von Aktien, die vor dem
1.1.2009 erworben wurden und bei denen bereits die einjährige Veräußerungsfrist gem. § 23 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 abgelaufen war, eine Barabfindung gezahlt, liegt zur Vermeidung einer
rückwirkenden erneuten Steuerverstrickung in voller Höhe kein steuerbarer Kapitalertrag i.S. des § 20
Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 vor.
Vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2012, 10 K 4059/10 E.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VIII R 10/13).
Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren
nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig
ergangen.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r)
(eigenhändige Unterschrift)
NWB Datenbank
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Anlagen
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NWB Datenbank
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