Keine erneute Steuerverstrickung der bei einem Tausch von vor Einführung der Abgeltungsteuer erworbenen, sog. Altaktien gezahlten Barabfindung StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten Vor- und Nachname, Adresse Finanzamt Musterstadt Musterstraße 13 13131313 Musterstadt Ort, Datum Mandant: Vor- und Nachname, Adresse Steuernummer: Einspruch Gegen den Einkommensteuerbescheid für xxxx vom xxxx wird Einspruch eingelegt. Es wird beantragt, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass die festzusetzende Einkommensteuer um den Betrag ermäßigt wird, der sich ergibt, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer von nach § 32d Abs. 1 EStG zu versteuernden Kapitalerträgen in Höhe von lediglich xxxxxx € ausgegangen wird. Begründung Zur Einspruchsbegründung wird vorgetragen: Wird anlässlich eines Tausches von Aktien, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden und bei denen bereits die einjährige Veräußerungsfrist gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 abgelaufen war, eine Barabfindung gezahlt, liegt zur Vermeidung einer rückwirkenden erneuten Steuerverstrickung in voller Höhe kein steuerbarer Kapitalertrag i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG 2009 vor. Vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2012, 10 K 4059/10 E. Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VIII R 10/13). Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte BFH-Verfahren wird beantragt, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen. Mit freundlichen Grüßen …………………………… Unterschrift StB/WP/RA/Bevollmächtigte(r) des Mandanten oder Steuerpflichtige(r) (eigenhändige Unterschrift) NWB Datenbank Seite 1 Anlagen …... …… …… NWB Datenbank Seite 2