Energiekataster

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Planung und Entwicklung
Gesellschaft mbH
Schellingstraße 4/2
72072 Tübingen
Telefon 0 70 71 93 94 0
Telefax 0 70 71 93 94 99
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Energiekataster Calw II
Bericht
Planung und Entwicklung
Gesellschaft mbH
Schellingstraße 4/2
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Energiekataster
Calw
Bericht
Erstellt:
August 2014
Projektnummer
645007
im Auftrag von:
Stadt Calw
Durchführung des Projekts
Projektleitung:
Dipl.-Ing. Sabine Balmer M.Sc.
Projektinhalte:
Dipl.-Ing. Sabine Balmer M.Sc.
Begehungen
Dipl.-Ing. Sabine Balmer M.Sc.
Marvin König B.Sc.
Jonathan Politz B.Sc.
Cand. Ing. Melanie Monecke
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................... 1
2 Zusammenfassung .................................................................................... 2
3 Einsatz des Energiekatasters ................................................................... 3
3.1 Datenerhebung ............................................................................................... 5
3.2 Software ......................................................................................................... 5
3.3 Erfassungstechnik........................................................................................... 6
4 Festlegung der Randbedingungen........................................................... 7
4.1 Bauwerkskennziffer......................................................................................... 7
4.2 Nutzung .......................................................................................................... 7
4.3 Klimadaten ...................................................................................................... 7
4.4 Nutzungsparameter ........................................................................................ 7
4.5 Wirtschaftlichkeit ............................................................................................. 9
5 Verbrauchsabgleich ................................................................................ 10
5.1 Vorbereitung der Verbrauchsdaten ............................................................... 10
5.2 Verteilung der Gebäudeverbräuche (Verbrauchsmonitor) ............................. 11
5.3 Voraussetzungen und Probleme des Verbrauchsabgleichs .......................... 13
5.4 Vorgehensweise beim Verbrauchsabgleich .................................................. 13
6 Projektergebnisse im Überblick ............................................................. 15
6.1 Erfasste Gebäude, Aufwand der Erfassung .................................................. 15
6.2 Abgleich mit den Verbrauchsdaten ............................................................... 15
6.3 Fortschreibung und Sanierung ...................................................................... 17
7 Energiebericht der Gebäude................................................................... 18
7.1 Ranking Energiebedarf ................................................................................. 18
7.2 Einsparpotentiale der erfassten Gebäude ..................................................... 19
7.2.1 Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ................................................. 21
7.2.2 Einsparpotentiale der Liegenschaften ..................................................... 32
7.3 Kosten der Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit.......................................... 33
7.3.1 Wirtschaftlichkeit Liegenschaften ............................................................ 34
7.4 Einzelergebnisse der Gebäude ..................................................................... 35
8 Bewertung ................................................................................................ 36
9 Methodische Grundlagen des Energiekataster ..................................... 37
9.1 Energiekennwerte – Begriffe ......................................................................... 37
9.2 Flächenbezug der Energiekennwerte ............................................................ 38
9.3 Kennwertverfahren und Energieausweis ....................................................... 39
9.3.1 Energiekennwertnachweis, Verfahren..................................................... 39
9.3.2 Energiekennwertnachweis, Haustechnik ................................................. 40
9.3.3 Europäischer Gebäude-Energieausweis ................................................. 41
9.3.4 Energieausweis im Kontext zum Energiekataster ................................... 42
9.4 Kostenansätze bei Sanierungen.................................................................... 43
9.4.1 Mehrkostenansatz .................................................................................. 43
9.4.2 Außenwände .......................................................................................... 45
9.4.3 Dächer und oberste Geschossdecken .................................................... 46
9.4.4 Fußböden bzw. unterer Gebäudeabschluss............................................ 47
9.4.5 Fenster und Türen .................................................................................. 47
9.5 Datengenauigkeit und Validierung ................................................................. 48
10
Literaturhinweise ............................................................................... 49
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Schematische Darstellung Nutzung des Energiekatasters. ........................ 3
Abb. 2 Benutzeroberfläche der Energiekataster-Software. .................................... 3
Abb. 3 Energiereport, Szenario, Ergebnisdarstellung der Energiekataster
- Software. ................................................................................................. 4
Abb. 4: Erfassungskoffer mit Ausstattung............................................................... 6
Abb. 5: Schematische Darstellung Aufarbeitung der Energieverbräuche
(Verbrauchsmonitor). ............................................................................... 12
Abb. 6: Größenverteilung der erfassten Gebäude ................................................ 15
Abb. 7: Verbrauchsabgleich der erfassten Liegenschaften ................................... 16
Abb. 8: Energiebedarfswerte der Gebäude absolut, sortiert. ................................ 18
Abb. 9: Spezifischer Energiebedarf der erfassten Gebäude ................................. 19
Abb. 10: Absolute Einsparpotenziale der erfassten Liegenschaften ....................... 32
Abb. 11 Spezifische Einsparpotenziale der erfassten Gebäude ............................ 33
Abb. 12: Wirtschaftlichkeit der Sanierungsvorschläge für die erfassten
Liegenschaften ........................................................................................ 34
Abb. 13: Systemgrenzen Energiebedarf (Quelle [DIN V 4701-10:2003]) ................ 37
Abb. 14: Beispiel Mehrfamilienhaus: Bandbreite der spezifischen
Gesamtkosten.......................................................................................... 44
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Katalog der Standardnutzungstypen aus dem Energiepass
Heizung/Warmwasser [EPass HW 2005]. .................................................. 8
Tab. 2: Randbedingungen der Wirtschaftlichkeitsberechnung................................ 9
Tab. 3: Energietarife für die untersuchten Gebäude ............................................... 9
Tab. 4 Bauteilanforderung bei Sanierungsmaßnahmen (Auszug aus
Tabelle 1 KfW Programmnummer 218) .................................................... 21
Tab. 5: Sanierungsvorschläge Gebäudehülle ...................................................... 24
Tab. 6: Bewertung der Ergebnisse – Prioritätenliste Sanierung............................ 35
1
Einleitung
Die Stadt Calw plant, ihr Energiemanagement zu optimieren, im Rahmen dessen
den Ist-Zustand ausgewählter Gebäuden zu bewerten und Einsparmöglichkeiten –
insbesondere durch bauliche Maßnahmen – zu untersuchen. Mit diesem Schritt soll
der Weg zu einem vorausschauenden Energiemanagement aufgebaut werden. Die
probate Methode hierfür ist das von der ebök Planung und Entwicklung GmbH
entwickelte Energiekataster, das mit einer eigens programmierten Software
aufgebaut und gepflegt wird.
Im Vergleich zum Gebäude-Energieausweis für Nicht-Wohngebäude (EPDB nach
EU-Richtlinie) ist das verwendete Verfahren weniger aufwändig und schneller
auszuführen, wobei darauf geachtet wurde, mit gültiger und künftiger Normung
(soweit bekannt und so weit wie möglich) kompatibel zu sein. Mit dem Energiebedarf für Beheizung und Warmwasser werden wesentliche Anteile des gesamten
Energieaufwands für den Betrieb eines Gebäudes erfasst, Beleuchtung und Klimatisierung bleiben zunächst außen vor.
Im Gegensatz zum Nachweis unter standardisierten Randbedingungen (entsprechend den Erfordernissen eines öffentlich-rechtlichen Nachweises oder Energieausweises) war es notwendig, lokale Randbedingungen und konkrete Nutzungen
der untersuchten Gebäude zu berücksichtigen. Nur auf diese Weise lässt sich ein
Vergleich zu den gemessenen Verbrauchswerten ziehen. Das Verfahren lässt sich
bei den meisten öffentlichen Gebäuden einsetzen. Die Anzahl der Gebäude ist nicht
beschränkt.
Das Energiekataster konnte erfolgreich u.a. bei 129 öffentlichen Gebäuden der
Stadt Wuppertal angewandt werden (siehe [EK Wuppertal]). In Calw wurde die
Methodik auf die Verhältnisse vor Ort übertragen und angepasst.
Seite 1
2
Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts Energiekataster Calw wurden insgesamt 24 Gebäuden –
Schulen, Sporthallen, Kindergärten, Ortsverwaltungen, Aula, Hallenbad – begangen,
in einer Datenbank erfasst und ausgewertet.
Alle anvisierten Gebäude konnten begangen und mit der Methodik des Energiekatasters erfasst werden.
Der gesamte Endenergiebedarf für die Heizung der erfassten Gebäude beträgt rd.
3.400 MWh/a. Der höchste Energiebedarf entfällt dabei auf das mit Abstand größte
Gebäude, das Maria-von-Linden-Gymnasium, gefolgt von dem Ostbau der
Realschule.
Die Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle richten sich nach
den technischen Mindestanforderungen der KfW, die höher als die gesetzlichen
Anforderungen der Energieeinsparverordnung liegen. Das Einsparpotential der
untersuchten Sanierungsmaßnahmen beträgt im Mittel 55%. Bei nahezu allen
Gebäuden lassen sich die Maßnahmen wirtschaftlich darstellen.
Die Bewertung der einzelnen Gebäude findet sich in Kap.7.4.
Seite 2
3 Einsatz des Energiekatasters
Das Energiekataster wird mit der Energiekataster-Software erstellt. Diese dient zur
Erfassung vor Ort, nach Plänen oder Datenlage, zur Datenhaltung in einer
Datenbank und zur Auswertung. Die Erfassung der Gebäude kann Offline (ohne
direkte Verbindung zum zentralen Datenbankserver) vor Ort erfolgen.
Abb. 1:
Schematische Darstellung Nutzung des Energiekatasters.
Mit der Software können mehrere Kataster mit beliebig vielen Gebäuden verwaltet
werden. In der Datenbank werden Gebäude, Gebäudenutzung, Hüllenbauteile und
Haustechnik erfasst und zur Bedarfsberechnung herangezogen.
Abb. 2
Benutzeroberfläche der Energiekataster-Software.
Seite 3
Als Ergebnis können Energiereports je Gebäude oder Gebäudezustände sowie
Szenarien, die sich auf Gebäudeensembles beziehen, ausgegeben werden.
Abb. 3
Seite 4
Energiereport, Szenario, Ergebnisdarstellung der Energiekataster - Software.
3.1 Datenerhebung
Die Datenerhebung erfolgte vor Ort und gebäudeweise, in der Regel durch ein
Team von zwei Ingenieurinnen/Ingenieuren.
3.2 Software
Die Funktionen und deren Anwendung sind ausführlich im Handbuch zur Software
beschrieben.
Die Software ist Neuentwicklung der bis dato gebrauchten Microsoft Office Anwendungen in Excel/Access. Sie basiert auf denselben Berechnungsgrundlagen, es sind
jedoch u.a. folgende Neuerungen eingeflossen:
-
SQL datenbankbasierte Anwendung in .NET
Verwendung des kostenfreien MS SQL Express Datenbankservers oder MS
SQL Datenbankserver
Multiuserbetrieb
Integrierte Erfassung der Gebäude, Datenhaltung für beliebige Gebäude und
Auswertung
Verbesserte Datenerfassung
Bildung von Querschnittsanalysen (Szenarien) zu beliebigen Gebäudezuständen, Gebäudebeständen
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Erweiterte umfangreiche Analysen
Umfangreiche Ausgaben z.B. Massenauszüge
Überarbeitung Basisdatenbanken für Kosten und Preise
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3.3 Erfassungstechnik
Für die Vor-Ort-Erfassung wurde ein Erfassungskoffer zusammengestellt. Wesentliche Inhalte sind:
-
Tablet-PC mit Datenbank und Rechentool sowie allen Vorinformationen.
-
Lasermessgerät DISTO Fa. Leitz mit Zielfernrohr und Zubehör
-
Digitalkamera mit Weitwinkelobjektiv und Blitz
-
Schichtentester
-
Digitalthermometer
-
Meterstab, Taschenlampen, Klemmbrett usw.
Abb. 4:
Seite 6
Erfassungskoffer mit Ausstattung
4
Festlegung der Randbedingungen
Die Energiekennwerte des Energiekatasters werden nach dem Verfahren Energiepass Heizung/Warmwasser (EPHW, Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt)
berechnet. In Kapitel 9 sind die Grundlagen dieses Rechenverfahren zu finden. Die
im Folgenden beschriebenen Randbedingungen werden für die Berechnung der
Kennwerte des Energiekatasters Calw festgelegt.
4.1 Bauwerkskennziffer
Gebäude können anhand ihres Bestimmungszwecks systematisch kategorisiert
werden. Dazu wird dem Gebäude eine Bauwerkskennziffer (BWKZ oder BWZ) aus
dem systematischen Katalog ([EnEV RegelnNiWo09], s.a. [VDI 3807-2]) zugeordnet. Diese Zuordnung wurde für alle Gebäude des Katasters getroffen.
4.2 Nutzung
Die Art der Nutzung wird anhand der vom Auftraggeber genannten oder bei der
Begehung festgestellten Nutzung getroffen. Damit lassen sich für fast alle Gebäude
Standard-Nutzungsparameter nach EPHW zuordnen.
4.3 Klimadaten
Die Berechnungen können mit den Klimadatensätzen nach DIN 4108-6 durchgeführt
werden. Sie lassen sich im Einzelfall noch um regionale Werte ergänzen.
Die Berechnungen für das Energiekataster Calw wurden mit Messwerten der
Wetterstation Bad Herrenalb durchgeführt. Die Verbrauchsdaten wurden mit den
Gradtagszahlen der Station Bad Herrenalb des Deutschen Wetterdienstes bereinigt.
4.4 Nutzungsparameter
Das Energieausweisverfahren sieht die Verwendung der Standard-Nutzungsparameter vor (Tab. 1). Jeder Parametersatz umfasst dabei an die Nutzung angepasste Vorgaben, wie Soll-Innentemperatur, Nutzungszeit, innere Wärmequellen
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und Soll-Luftwechsel. Diese Standardnutzungen lassen sich jederzeit durch eigene
Nutzungsdatensätze erweitern.
Tab. 1: Katalog der Standardnutzungstypen aus dem Energiepass
Heizung/Warmwasser [EPass HW 2005].
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
Einfamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Heime/Herbergen
Verwaltung
Rechenzentren
Bereitschaftsdienste
Schulen (allgemein)
Grundschulen
Berufsschulen
Tagesstätten
Sporthallen
Bäder
Säle/Bühnen
Laborgebäude
Krankenhäuser
Verpflegungseinrichtungen
Produktions-/Werkstätten
Verkaufsstätten
Lagerstätten
Im Abgleich mit den Energieverbräuchen der einzelnen Gebäude wurden teilweise
Nutzungstypen differenziert, wobei die Parametervariationen in „vernünftigen“
Grenzen erfolgte. Hierbei sollte vermieden werden, jedem Gebäude eine Individualnutzung (mit möglicherweise unglaubwürdigen Parametern) zuzuordnen, nur
um einen optimalen Abgleich von Verbrauch und Bedarf zu erhalten.
Der Standardnutzungskatalog wurde im Rahmen des Energiekatasters Calw um die
folgenden Nutzungstypen erweitert, die teilweise bereits bei vorrausgegangener
Energiekataster-Projekte (EK Wuppertal, EK Reutlingen etc.) entwickelt wurden:
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G–
Schule (Allgemein) mit geringer Raumtemperatur
V
Kindergärten
K Nabs
Sporthalle mit Nachtabsenkung
H–
Grundschulen mit geringer Raumtemperatur
H––
Grundschulen mit hohem Anteil gering beheizter Räume
4.5 Wirtschaftlichkeit
Die folgende Tabelle fasst die Randbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zusammen, die mit der Stadtverwaltung Calw abgestimmt sind.
Tab. 2:
Randbedingungen der Wirtschaftlichkeitsberechnung
Kalkulationszinssatz
2,0%
jährliche Teuerungsrate der Wärme
Nutzungsdauer Haustechnikkomponenten
5%
Nach VDI 2067, in
der Regel 20 a
Nutzungsdauer Gebäudehülle
30 a
Betrachtungszeitraum
20 a
Aus den von der Stadtverwaltung Calw übermittelten Arbeits- und Leistungspreisen
wurde für die einzelnen Liegenschaften Jahresmischpreise ermittelt. Diese
kalkulatorischen Energietarife sind als Netto-Preise in Tab. 3 zusammengestellt.
Tab. 3:
Energietarife für die untersuchten Gebäude
Erdgas
0,048 ct./kWh
Öl
0,071 ct./kWh
Nahwärme
(BHKW Hallenbad)
Aula / Hallenbad
0,091 ct./kWh
Realschule / HHG
0,094 ct./kWh
Nahwärme (GHS Wimberg)
0,084 ct./kWh
Nahwärme (BHKW MvLG)
0,088 ct./kWh
Strom
0,198 ct./kWh
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5
Verbrauchsabgleich
Die Stadtverwaltung Calw stellte die Verbrauchsdaten aller untersuchten Liegenschaften für den Abgleich mit den Bedarfsdaten zur Verfügung.
Von den 14 untersuchten Liegenschaften werden sechs über erdgasbetriebene
Heizkessel und fünf auf Basis von Heizöl versorgt. Der Schulkomplex Realschule /
Hermann-Hesse-Gymnasiums inklusive Aula und Hallenbad wird über die Heizzentrale im Hallenbad mit BHKW und Gasspitzenkessel mit Wärme versorgt. Der
Schulkomplex Maria-von-Linden-Gymnasium (MvLG) / Seeäckerschule /
Mehrzweckhalle Stammheim wird über ein Nahwärmenetz aus einem
erdgasbetriebenen BHKW und Gasspitzenkessel, dessen Heizzentrale im MvLG
steht, mit Wärme versorgt. Die Grund- und Hauptschule Wimberg wird über ein
Nahwärmenetz des Beruflichen Schulzentrums Calw mit Wärme versorgt.
5.1 Vorbereitung der Verbrauchsdaten
Um als Vergleich für einen berechneten Energiebedarf die gemessene Heizwärme
heranziehen zu können, müssen gemessene Gas- oder Ölvolumina auf den
Energieinhalt (kWh) umgerechnet werden, darüber hinaus ist eine Witterungs- und
Standortbereinigung durchzuführen. Die zur Verfügung gestellten Verbrauchsdaten
wurden wie folgt bearbeitet:
- Witterungsbereinigung auf den Standort Calw mit Gradtagszahlen der
Messstation Bad Herrenalb (Durchführung: ebök)
- Mittelung über die drei vorliegenden Jahre (Durchführung ebök)
- Subtraktion des Warmwasserbedarfs (sofern vorhanden) in Abhängigkeit von
Standardnutzung und den Ergebnissen der Erhebung (Durchführung ebök)
- Bezug auf Deckungsanteil in Abhängigkeit der Ergebnisse der Erhebung
(Durchführung ebök)
- Werden mehrere Gebäude von einer Messstelle versorgt, so muss der
Verbrauch sinnvoll auf die einzelnen Gebäude verteilt werden (Durchführung
ebök). Hierzu wurde der Verbrauch anhand der berechneten Bedarfsanteile
der Gebäude verteilt (s.u.).
Seite 10
5.2 Verteilung der Gebäudeverbräuche (Verbrauchsmonitor)
Bezieht sich der erfasste Verbrauch auf ein Gebäudeensemble (Liegenschaft,
Komplex), so ist es zur Analyse und zum Vergleich mit den Bedarfsdaten
notwendig, die ermittelten Werte auf die einzelnen Gebäude zu verteilen. Da sich
die Gebäude eines gemeinsam versorgten Ensembles in
- ihrer Nutzung,
- ihrem wärmetechnischen Standard,
- ihrem haustechnischen Standard,
- ihrem Warmwasserbedarf
unterscheiden können, ist eine rein flächengewichtete Verteilung in den meisten
Fällen nicht passend. Abb. 5 zeigt die Vorgehensweise bei der Ermittlung des
Verbrauchs der einzelnen Gebäude eines Ensembles. Ist der Verbrauch nicht direkt
einem Gebäude zuzuordnen, so unterliegt die Verteilung einer hohen Unsicherheit.
Es wird empfohlen, darüber hinaus die summarischen Verbräuche der Liegenschaft
zu prüfen.
Seite 11
Witterungsbereinigter
Verbrauchswert,
Bezug auf Hu
je Gebäudeensemble.
Liegenschaft, Komplex
(Messgruppe)
in KWh/a
ZählerZuordnung
Prüfen
Verteilung des Gesamtverbrauchs anhand der Flächengewichtung und der errechneten
Energiebedarfswerte (gewichtet) auf die einzelnen Gebäude.
Summe 100%
% je Gebäude
Korrektur
Warmwasserbereitung
ist enthalten (a)
und
Standardnutzung
weist Warmwasserbedarf
aus (b)
Ja
Bereinigen
Nein
Es kann ein Verbrauchswert Endenergie Heizung je Gebäude gebildet werden:
Ja – Verbrauch ist eindeutig (z.B. nur ein Gebäude)
Eventuell – Verbrauch ist mit gewisser Unsicherheit zuzuordnen
Nein – Es kann kein Verbrauchswert gebildet werden
(a): Hinweise, ob der Energieverbrauch für Warmwasser enthalten ist, können aus der Anlagenkonfiguration (Datenerhebung bei der Begehung) erhalten werden. Es ist z.B. möglich, dass die
Warmwasserbereitung über einen nicht erfassten Energieträger (z.B. Strom, Solar) erfolgt.
(b): Auch wenn eine Warmwasserbereitung vorhanden ist, kann kein (nennenswerter) Bedarf
vorhanden sein (z.B. vernachlässigbarer Bedarf für Putzwasser an Schulen).
Abb. 5: Schematische Darstellung Aufarbeitung der Energieverbräuche (Verbrauchsmonitor).
Der Prozess muss in einem iterativen Verfahren durchgeführt werden, da mehrere
Parameter zur Verteilung und Optimierung der Ergebnisse beitragen.
Seite 12
5.3 Voraussetzungen und Probleme des Verbrauchsabgleichs
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine sinnvolle Zuordnung von
gemessenem Verbrauch und errechnetem Bedarf möglich ist:
- Der Verbrauch muss für einen ausreichend langen Zeitraum vorliegen. Im
Falle des Pilotprojekts Energiekatasters Wuppertal wurden vier Jahre als
auseichend angesehen. In diesem Zeitraum dürfen gegenüber dem Zustand
bei den Begehungen keine nachhaltigen Änderungen am Gebäude z.B. durch
Wärmedämmung, Anlagenerneuerung oder Abriss und Zubau erfolgt sein. Die
Regelungen bei Verbrauchsausweis nach Energieeinsparverordnung sehen
eine Mittelung über drei Jahre vor.
- Die Zuordnung eines Zählers oder Messstelle zu einem Gebäude muss
eindeutig möglich sein und korrekt vorliegen. Gehören Gebäude, die mit dem
Kataster nicht erfasst werden, zur selben Messstelle wie erfasste Gebäude, so
ist eine sinnvolle Zuordnung nicht möglich (und umgekehrt). Beim Energiekataster Calw ist dies bei den Gebäudekomplexen GHS Wimberg, Realschule
Ostbau, HHG Haffnerbau der Fall.
- Die Gebäudenutzung muss standardisiert erfassbar sein. Weicht die Nutzung
stark von der anvisierten Standardnutzung ab (z.B. auch unterschiedliche
Nutzungstypen in einem Gebäude) und lässt sich dafür auch sinnvoll kein
neuer Standardnutzungstyp bilden, so ist kein Abgleich sinnvoll möglich.
(Beispiel für sehr stark abweichende und variierende Nutzungsdaten sind
Aussiedlerwohnheime.).
5.4 Vorgehensweise beim Verbrauchsabgleich
Es wurde folgende Vorgehensweise bei der Durchführung des Verbrauchsabgleichs
gewählt:
1. Abgleich des Absolutverbrauchs Heizwärme messgruppenweise, zunächst mit
Standardnutzung. Bei Abweichungen von weniger als 15 % galt ein Gebäude als
voll abgeglichen, bis zu 20 % Abweichung wurden toleriert. Sie entsprechen den
Unsicherheiten bei der Erfassung (vgl. [EK Wuppertal]) und den Nutzungsdaten.
2. Bei Abweichungen über 20%: Anpassung der Standard-Nutzungsparameter
entsprechend dem Begehungsprotokoll soweit sinnvoll (Nutzungszeiten,
Raumtemperatur, Hinweis auf Warmwasserbereitstellung).
Seite 13
3. Folgende neue Nutzungsvarianten – teilweise im Rahmen vorausgegangener
Energiekataster-Projekte erzeugt – wurden für das Energiekatasters Calw
angewendet (bei Bedarf können weitere Varianten erstellt werden):
- Schule (allgemein), geringe Raumtemperatur: abgesenkte Temperatur in
Untergeschoß des Jugendhauses.
- Sporthalle, mit Nachtabsenkung.
- Grundschulen, geringe Raumtemperatur: abgesenkte Temperatur durch
Teilbeheizung.
- Grundschulen mit hohem Anteil gering beheizter Räume: abgesenkte
Temperatur in Fluren, Sanitär- und Lagerräumen.
- Neue Nutzung Bereitschaftsd.gering genutzt. Wie Bereitschaftsdienst mit
Nachtabsenkung 20h, 4h/d Nutzung, Raumtemperatur 18°C.
- Neue Nutzung Kindergarten. Wie
Wochenendabsenkung, 6h/d Nutzung.
Tagesstätte
mit
Nachtabsenkung,
4. Aufteilung des Absolutverbrauchs auf die einzelnen Gebäude im Verhältnis zum
errechneten Bedarf (Korrektur der Aufteilung nach Flächenanteilen mit Hilfe des
freien Verteilfaktors).
5. Verfeinerter Abgleich des gebäudeweisen Verbrauchs anhand des errechneten
Bedarfs je Gebäude unter Berücksichtigung der eingeführten Nutzungsvarianten.
Angabe der Abweichungen (Abweichung Verbrauch vom Bedarf) in Prozent.
6. Korrektur der Energiebezugsflächen entsprechend der Begehungsdaten, sofern
Daten vorlagen. Daraus folgt Korrektur des (Endenergie-)Kennwerts.
7. Kennzeichnung des erfolgten Abgleichs:
- Grün: Abgleich erfolgreich durchgeführt.
- Gelb: Zuordnung der Messstellen nicht eindeutig.
- Rot: Abgleich nicht möglich. Es liegen keine validen Verbrauchsdaten vor oder
Abweichung ist nicht erklärbar.
Seite 14
6
Projektergebnisse im Überblick
6.1 Erfasste Gebäude, Aufwand der Erfassung
Alle 24 Gebäude der 15 Liegenschaften konnten erfasst werden.
Ihre Gesamt-Nettogrundfläche (= Energiebezugsfläche) beträgt ca. 24.000 m².
Abb. 6 gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebäudegrößen.
Abb. 6:
Größenverteilung der erfassten Gebäude
6.2 Abgleich mit den Verbrauchsdaten
Für fast alle Liegenschaften lagen Verbrauchsdaten als summarischer Verbrauch
über die Liegenschaft vor. Die Verteilung der Verbrauchsdaten wurde anhand des
Bedarfs vorgenommen (zur Vorgehensweise siehe Kap. 4). Der Betrieb des
Hallenbades ist im Herbst 2013 eingestellt worden und da zum Zeitpunkt der
Erstellung des vorliegenden Berichts nicht feststeht, welche Nutzung in diesem
Gebäude eingerichtet werden soll, ist kein Abgleich durchgeführt worden.
Seite 15
Abb. 7 zeigt den Vergleich des (gemessenen) Verbrauchs und des (errechneten)
Bedarfs für die begangenen Liegenschaften. Der Balken zeigt die 20%-Toleranz
zum Verbrauch, welche als Indikator eines validen Rechen-Modells gilt.
Abb. 7:
Verbrauchsabgleich der erfassten Liegenschaften
Bei der Grundschule Wimberg, dem Ostbau der Realschule und dem Haffnerbau
des Heinrich-Heine-Gymnasiums schlossen die Verbrauchsdaten Gebäude der
Liegenschaft ein, die nicht in das Energiekataster aufgenommen werden sollen, so
konnte bei den untersuchten Gebäuden dieser drei Liegenschaften der Verbrauch
nicht abgeglichen werden.
Der Verbrauch der Grundschule Hirsau / Klosterhof lag gebäudeweise vor. Die
Abweichung der Gebäude Klosterhof 27 und 27-1 (Pavillon) liegt weit über 20% und
lässt sich nicht durch eine Nutzungsänderung erklären. Es ist zu prüfen, ob die
vorhandenen Verbrauchsdaten eventuell unkorrekt sind.
Die beiden Obergeschosse des Kindergartens Weltenschwann/Speßhardt werden
zum einen Teil als Wohnung, zum anderen Teil als Vereinsräume genutzt. Da sich
diese Mischnutzung nicht sinnvoll abbilden lässt, konnte der Verbrauch innerhalb
der gesetzten Grenze von 20% nicht abgeglichen werden.
Bei allen übrigen Liegenschaften konnte der Verbrauch innerhalb der gesetzten
Grenzen nachvollzogen werden.
Seite 16
Fazit
Bei 14 der 24 Gebäude konnte der Verbrauch durch die Bedarfsberechnung
nachvollzogen werden. Die acht Gebäude der drei Liegenschaften, für die kein
nachvollziehbarer Verbrauch vorlag, waren nicht abgleichbar. Das Gebäude mit
Mischnutzung konnte nicht abgeglichen werden. Für das im Moment geschlossene
Hallenbad wurde kein Abgleich durchgeführt.
6.3 Fortschreibung und Sanierung
Wo sinnvoll, wurden Vorschläge für eine Verbesserung des energetischen
Standards der Gebäude gemacht. Dies war bei dem Gebäude Klosterhof 27-1
(Pavillon), das erst 1996 erstellt wurde, nicht nötig.
Es wurden Energiebedarfswerte in einem Sanierungszustand entsprechend den
Mindestanforderungen des von der KfW geförderten Programms 218 (IKK –
Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren – Programmnummer 218,
Stand 04/2014) berechnet.
Hinweis: Da sich die Berechnungsverfahren im Energiekataster von den Nachweisverfahren der EnEV prinzipiell unterscheiden, wurden die Berechnungen
auf Basis ungefährer Bauteilanforderungen durchgeführt. Dieses geschieht im
Rahmen des Katasters als Konzept und muss bei einer Planung entsprechend
verfeinert werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden möglichst realistisch, aber auf dem
Kenntnisstand einer Konzeption getroffen. Sie geben eine Potentialanalyse wieder,
die im Fall der Umsetzung planerisch auf Ausführbarkeit geprüft werden muss.
Im Energiekataster können weitere beliebige Sanierungsvarianten erzeugt werden.
Alle Gebäude können und sollen in ihrem jeweiligen Zustand im Kataster fortgeschrieben werden.
Seite 17
7
Energiebericht der Gebäude
7.1 Ranking Energiebedarf
Der gesamte Endenergiebedarf für die Heizung der erfassten Gebäude beträgt rd.
3.400 MWh/a. Der höchste Energiebedarf entfällt dabei auf das mit Abstand größte
Schulzentrum, das Maria-von-Linden-Gymnasium (siehe Abb. 8). An zweiter Stelle
steht der Ostbau der Realschule, gefolgt von der Mehrzweckhalle Stammheim.
Abb. 8:
Seite 18
Energiebedarfswerte der Gebäude absolut, sortiert.
Bezieht man den Verbrauch auf die beheizte NGF, so spiegelt sich die energetische
Qualität der Liegenschaft wider (siehe Abb. 9).
Abb. 9:
Spezifischer Energiebedarf der erfassten Gebäude
Das im Herbst 2013 geschlossene Hallenbad weist den höchsten spezifischen
Bedarf auf. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Nutzung aufgrund schwer
definierbarer Randbedingungen für Hallenbäder einen vergleichsweise sehr hohen
Einfluss auf den Heizenergiebedarf hat. Den zweithöchsten Bedarf weist der
Kindergarten Hengstetter Steige auf. Das große Schulzentrum Maria-von-LindenGymnasium schneidet im Ranking der spezifischen Bedarfswerte am günstigsten
ab.
7.2 Einsparpotentiale der erfassten Gebäude
Im Rahmen des Energiekatasters konnte methodisch nicht für jedes Gebäude ein
Referenzgebäude entsprechend EnEV modelliert werden. Da bei Nichtwohngebäuden der Nachweis mit der DIN V 18599 geführt werden muss, kann mit den
Ergebnissen des Energiekatasters keine endgültige Aussage über den erreichbaren
Energiestandard nach EnEV getroffen werden. Dennoch lässt sich eine Tendenz
beschreiben, wie die Gebäudehülle saniert werden muss, um den Anforderungen
der EnEV an die Transmissionswärmeverluste (H’T) zu genügen.
Seite 19
Bei Gebäuden mit zum großen Teil regenerativer Wärmeversorgung kann durch
einen niedrigen Primärenergiefaktor davon ausgegangen werden, dass die
Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) eingehalten werden. Da
seitens der Stadtwerke über den Primärenergiefaktor für die verschiedenen Nahwärmeversorgungen mit BHKW keine Aussage gemacht wurde, kann nicht definitiv
davon ausgegangen werden, dass bei dem Schulzentren MvLG / MZH Stammheim /
Seeäckerschule, der GHS Wimberg und allen Gebäuden, die an der Nahwärmeversorgung im Hallenbad hängen, diese Maßnahmen an der Gebäudehülle
genügen, um die Anforderung der EnEV an die Primärenergie zu erfüllen. Dies ist
deshalb bei allen Gebäuden gesondert zu prüfen.
Im KfW Programm 218 werden neben der Sanierung zum Effizienzhaus bauliche
Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden
gefördert. Bei den im Energiekataster Calw betrachteten Sanierungsmaßnahmen
handelt es sich um Pakete solcher Einzelmaßnahmen. Die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms der KfW liegen höher als die gesetzlichen
Anforderungen der Energieeinsparverordnung [EnEV 2014]. Es handelt sich dabei
um Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen
Bauteile, d.h. dass die energetische Sanierung so ausgeführt werden muss, dass
das sanierte Bauteil die Mindestanforderungen an einen jeweils vorgegebenen UWert erfüllt.
Die Sanierungsmaßnahmen für die Gebäude des Energiekatasters Calw orientieren
sich an diesen Mindestanforderungen. In Tab. 4 sind die im Kataster angewendeten
Bauteilanforderungen zusammengestellt. Für sämtliche (mit Ausnahme des in Kap.
6.3 aufgeführten) begangenen Gebäude wurden Sanierungsvorschläge erarbeitet
und der entsprechende Energiebedarf bzw. Energiekennwert berechnet.
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Tab. 4
Bauteilanforderung bei Sanierungsmaßnahmen (Auszug aus Tabelle 1 KfW
Programmnummer 218)
Sanierungsmaßnahme
Wärmedämmung der
Außenwand
Dach-/
oberste GeschossdeckenDämmung
Kellerdeckendämmung
Bauteil
[W/(m2K)]
Außenwand/
Aufständerungsdämmung
Innendämmung an
Denkmälern und sonstiger
erhaltenswerter Bausubstanz
Dach/
oberste Geschossdecke
Lichtkuppelaustausch
Kellerdecke
Dämmung Wände gegen
unbeheizte Bereiche
Dämmung erdberührende
Bauteile
Wände gegen unbeheizte
Bereiche
Fensteraustausch
Fenster / Glastüren
7.2.1
Maximaler U-Wert
0,20
0,45
0,14
1,90
0,25
Erdberührende Bauteile
0,95
Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung bauphysikalischer Auswirkungen
formuliert, das Verhältnis von Kosten und Nutzen lässt sich in der Regel wirtschaftlich darstellen.
Die Maßnahmen bei der Gebäudehülle werden so gewählt, dass sie den Mindestanforderungen an die U-Werte (siehe Tab. 4) entsprechen. Lassen sie sich
technisch nicht umsetzen – wenn z.B. eine zu geringe lichte Höhe im Keller die
entsprechende Dämmstoffdicke für eine Kellerdeckendämmung nicht zulässt –
müssen sinnvolle Ersatzmaßnahmen gewählt werden.
Bei einer hochwertigen Sanierung von Bestandsgebäuden muss beachtet werden,
dass über vorhandene (konstruktive) Wärmebrücken bei den hohen erforderlichen
Dämmstoffdicken beträchtliche zusätzliche Wärmeverluste entstehen. Die
Optimierung von Wärmebrücken ist bei Bestandsgebäuden häufig wegen der
bereits vorgegebenen baulichen Rahmenbedingungen eingeschränkt, erfordert eine
besonders sorgfältige Ausführung und ist u.U. teuer. Die Umsetzung einer erhöhten
Luftdichtheit bei einer Gebäudesanierung erfordert teilweise sehr aufwändige
Detaillösungen.
Für die Sanierung erhaltenswerter Fassaden wurde eine Innendämmung gewählt.
Durch eine nachträglich angebrachte Innenwanddämmung kann Tauwasser auf der
Wandinnenseite ausfallen. Wenn dieses Kondensat nicht an die Wandoberfläche
gelangen kann, um dort abzutrocknen, kommt es zu Bauschäden. Deshalb ist
Seite 21
entweder eine dampfdiffusionsoffene Dämmung zu verwenden oder es sind
raumseitig Dampfsperren anzubringen. Des Weiteren ist bei der Ausführung darauf
zu achten, dass Unebenheiten auf dem Untergrund vor Anbringen der Innendämmung beseitigt werden und gegebenenfalls vorhandenen Gipsputz abzuschlagen, da dieser durch den Kleber der Dämmung aufquellen kann.
Im Rahmen des Energiekatasters kann auf diese bauplanerischen Details nicht
eingegangen werden, deshalb erfolgt die Berechnung von H’T unter Berücksichtigung eines pauschalen Wärmebrückenzuschlags und ohne Nachweis der
Luftdichtheit der Gebäudehülle.
Belange des Brandschutzes und der Statik konnten und wurden im Rahmen der
energetischen Sanierungsvorschläge nicht berücksichtigt. Sie müssen von Fall zu
Fall geprüft und in ein Sanierungskonzept integriert werden.
-
Fensteraustausch gegen Dreifach-Wärmeschutzverglasung (Uw-Wert=
0,95 W/(m²K)
-
Paneelaustausch gegen Paneel mit Dämmkern 8 cm PUR
(l = 0,024 W/(mK))
-
Wärmedämmverbundsystem i.d.R. 16 cm
-
Innendämmung mit Mineraldämmplatten 6 cm (l = 0,045 W/(mK))
-
Dach- und OG-Deckendämmung i.d.R. 20 bis 24 cm
-
Dämmung von Kellerdecken und -wänden 6 bis 12 cm
Bei sämtlichen Dämmstoffen wurden, wenn nicht anders vermerkt, eine Wärmeleitfähigkeit l = 0,035 W/(mK) angenommen.
Einschränkungen ergaben sich häufig durch:
-
Vorhandene Teilsanierungen nach geringeren energetischen Standards, wie
bereits erfolgter Fensteraustausch oder durchgeführte Dachsanierungen:
Hier ergaben sich in der Regel Anschluss- bzw. Platzprobleme für ein
nachträgliches Wärmedämmverbundsystem.
-
Erdberührende Bauteile, deren Dämmung unrealistisch schien (Erhöhung
des Fußbodenaufbaus im nicht unterkellerten beheizten Bereich, Dämmung
von Außenwänden gegen Erdreich mit erhöhtem Aufwand durch Abgraben
des Erdreichs)
-
Die Realisierung hoher Dämmstoffstärken auf dem Dach ist teilweise nur im
Zusammenhang mit einer Erhöhung der Attika möglich.
Es folgen die erarbeiteten Sanierungsvorschläge im Einzelnen.
Seite 22
Seite 23
Tab. 5:
Sanierungsvorschläge Gebäudehülle
SAN-Zustand: Zur Bewertung der Sanierungsvorschläge an den Gebäuden wird anhand des mit dem Energiekataster ermittelten
mittleren U-Werts für opake Bauteile bewertet, ob eine Unterschreitung der Anforderung gemäß [EnEV 2014] um 30%
möglich ist. Die Anforderung für transparente Bauteile wird bei allen Gebäuden eingehalten, da nahezu alle Fenster
ausgetauscht werden.
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Gebäude
Sanierungsvorschläge
Aula Calw
Austausch alter Fenster und Türen
Anbau:
Außenwanddämmung 12cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten
Keller 8cm
Hauptbau: Außenwanddämmung 16cm
Dämmung oberster Geschossdecke Saal
18cm
Dämmung Schrägdach Sanitär/Küche
24cm
Foyer
Austausch Paneel auf 8 cm (WLG 024)
Dämmung Sheddach 24 cm
Hallenbad
Austausch alter Fenster und Türen
Anbau:
Außenwanddämmung 12cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten
Keller 8cm
Hauptbau: Außenwanddämmung 16cm
GS Hirsau
Klosterhof 27
Austausch alter Fenster und Türen
Außenwanddämmung 16cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Keller 12cm
Dämmung Kellerdecke von unten 10cm
Dämmung oberster Geschossdecke 20cm
Bemerkungen
SAN-Zustand
Uopak erfüllt
Effizienzhaus KfW85
für Hülle (H’T) erfüllt
Vorgehängte Betonstege an der
Fassade sind zu beachten.
Uopak erfüllt
Uopak erfüllt
Gebäude
Sanierungsvorschläge
Bemerkungen
SAN-Zustand
Fensteraustausch inkl. Glaspyramiden Uopak erfüllt
auf dem Flachdach.
Kindergarten
Klosterhof 27
Austausch alter Fenster
Altbau:
Außenwanddämmung 16cm
Außenwanddämmung von Fachwerkwand
16cm (WLG 042)
Dämmung Wände gegen unbeheizten
Dachraum 12cm
Dämmung Kellerdecke von unten 10cm
Dämmung Fußboden gegen Außenluft
14cm (WLG 042)
Dämmung Schrägdach 28cm
Dämmung oberster Geschossdecke 20cm
Anbau:
Austausch Paneel auf 8 cm (WLG 024)
Auf den Wänden des Erdgeschoss ist
bereits Innendämmung angebracht.
GS Hirsau
Klosterhof 3
Austausch alter Fenster
Innendämmung Giebelwand im Dachgeschoß 6cm
Mineraldämmplatte (WLG 045)
Dämmung Wände gegen unbeheizten Dachraum 14cm
Dämmung Schrägdach 28cm
Dämmung oberster Geschossdecke 20cm
GHS Wimberg
Gebäude C
Austausch alter Fenster und Türen
Außenwanddämmung 16cm
Dämmung oberster Geschossdecke 16cm
Dämmung Kellerdecke von unten 10cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Dachraum 14cm
Aus bauphysikalischen Gründen wird
WDVS mit Holzfaserplatte über
Sichtfachwerk an Westfassade und
Fußboden gegen Außenluft eingesetzt.
Uopak erfüllt
Uopak erfüllt
Seite 25
Gebäude
Sanierungsvorschläge
GHS Wimberg
Turnhalle
Austausch alter Fenster und Türen (inkl. Glasbausteine)
Außenwanddämmung 16cm
Dämmung Fußboden gegen Außenluft 14cm
Dämmung oberster Geschossdecke 18cm
Dämmung Kellerdecke von unten 10cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Keller 10cm
Jugendhaus
Austausch alter Fenster und Türen (außer historischer
Eingangstüre)
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte (WLG 045)
Dämmung oberster Geschossdecke 18cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Dachraum 12cm
Dämmung Wände gegen Abseiten 10cm
Austausch alter Fenster und Türen
Kindergarten
Weltenschwann/ Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte (WLG 045)
Speßhardt
Dämmung Kellerdecke von unten 12cm
Wohnungen
Seite 26
Austausch alter Fenster und Türen
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte (WLG 045)
Dämmung oberster Geschossdecke 20cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Dachraum 12cm
Dämmung Schrägdach 14cm
Bemerkungen
SAN-Zustand
Uopak erfüllt
Da es sich um ein Denkmal handelt,
wurde eine Innendämmung für die
Außenwand gewählt.
Uopak erfüllt
Da es sich um ein Denkmal handelt,
wurde eine Innendämmung für die
Außenwand gewählt.
Uopak erfüllt
Uopak erfüllt
Gebäude
Sanierungsvorschläge
Bemerkungen
Um das äußere Erscheinungsbild des Uopak erfüllt
Altbaus nicht zu verändern, wurde eine
Innendämmung für die Außenwand
gewählt.
Kindergarten
Alzenberg
Austausch alter Fenster und Türen (außer Eingang
Waschhaus)
Austausch Verglasung Anbau (Rahmen noch
unversehrt)
Altbau:
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte
(WLG 045)
Dämmung Kellerdecke von unten 12cm
Waschhaus: Außenwanddämmung 16cm
Dämmung oberster Geschossdecke 20cm
Anbau:
Außenwanddämmung 12cm
Dämmung oberster Geschossdecke 18cm
Wohnungen
Austausch alter Fenster
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte (WLG 045)
Dämmung oberster Geschossdecke 20cm
Dämmung Schrägdach 14cm
Kindergarten
Hengstetter
Steige
Austausch alter Fenster und Türen
Austausch Paneel auf 8 cm (WLG 024)
Außenwanddämmung 16cm (außer Putzfassade UG)
Dämmung Flachdach 20cm
Dämmung Kellerdecke von unten 12cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Keller 10cm
SAN-Zustand
Uopak nicht erfüllt
Erhöhung der Attika ist zu beachten.
Seite 27
Uopak erfüllt
Seite 28
Gebäude
Sanierungsvorschläge
Kindergarten
Uhlandstraße
Austausch alter Fenster und Türen
Austausch Paneel auf 8 cm (WLG 024)
Außenwanddämmung 16cm
Dämmung oberster Geschossdecke: 18cm
Dämmung Schrägdach 24cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Dachraum 10cm
Kindergarten
Jahnstrasse
Austausch alter Fenster und Türen
Putzfassade: Außenwanddämmung 16cm
Sandsteinfassade:
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte
(WLG 045)
Holzanbau: Austausch Holzkonstruktion mit Dämmung
16cm
Dämmung oberster Geschossdecke 20cm
Dämmung Schrägdach 14cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Dachraum und
Keller 12cm
Dämmung Kellerdecke und Wintergarten von unten
12cm
Dämmung Fußboden gegen Außenluft 14cm
Bemerkungen
SAN-Zustand
Uopak erfüllt
Um das äußere Erscheinungsbild der
Sandsteinfassade im Untergeschoss
nicht zu verändern, wurde eine
Innendämmung gewählt.
Uopak nicht erfüllt
Gebäude
Sanierungsvorschläge
Bemerkungen
SAN-Zustand
Maria-vonLinden-Gymnasium
Austausch alter Fenster und Türen
Austausch Paneel auf 8 cm (WLG 024)
Außenwanddämmung 14cm
Außenwanddämmung (UG) 16cm
Dämmung Fußboden gegen Außenluft 14cm
Dämmung Schrägdach (Halle) 28cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Keller 14cm
Dämmung Kellerdecke von unten 12cm
Die Realisierbarkeit der vorgeschlage- Uopak erfüllt
nen Außenwanddämmung ist von der
Befestigung der Betonelemente
abhängig und muss unter statischen
Gesichtspunkten gelöst werden.
Uopak erfüllt
Mehrzweckhalle
Stammheim
Austausch alter Fenster, Lichtkuppeln und Türen
Austausch Paneel auf 8 cm (WLG 024)
Anbau
(BJ 1985) Außenwanddämmung 12cm
Dämmung Flachdach 16cm
Halle
Außenwanddämmung 16cm
Dämmung Flachdach 20cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten
Keller 14cm
Seeäckerschule
Austausch alter Fenster und Türen
Austausch Paneel auf 8 cm (WLG 024)
Außenwanddämmung 16cm
Dämmung Fußboden gegen Außenluft 14cm
Dämmung Flachdach 20cm
Dämmung Kellerdecke von unten 10cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Bereich 10cm
Die Realisierbarkeit der vorgeschlage- Uopak erfüllt
nen Außenwanddämmung ist von der
Befestigung der Betonelemente
abhängig und muss unter statischen
Gesichtspunkten gelöst werden
Seite 29
Gebäude
Sanierungsvorschläge
Bemerkungen
SAN-Zustand
Die Realisierbarkeit der
vorgeschlagenen Dämmung des
Trapezblechdachs muss unter
statischen Gesichtspunkten gelöst
werden. Eventuell muss auch das
Trapezblech ausgetauscht werden.
Uopak erfüllt
Turnhalle
Hirsau
Austausch alter Fenster, Lichtkuppeln und Türen
Austausch Paneel auf 8 cm (WLG 024)
Außenwanddämmung 14cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Bereich 14cm
Dämmung Flachdach 16cm
Dämmung Trapezblechdach (Halle) 16cm
Da es sich um ein Denkmal handelt,
wurde eine Innendämmung für die
Außenwand gewählt.
Uopak nicht erfüllt
Austausch alter Fenster und Türen
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte (WLG 045)
Dämmung oberster Geschossdecke: 20cm
Ortsverwaltung Dämmung Kellerdecke von unten: 12cm
Altburg
Wohnung
Uopak erfüllt
Austausch alter Fenster
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte (WLG 045)
Dämmung oberster Geschossdecke: 20cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Dachraum: 14cm
Austausch alter Fenster und Türen
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte (WLG 045)
Ortsverwaltung Dämmung Fußboden gegen Außenluft: 14cm
Stammheim
Dämmung Kellerdecke von unten: 10cm
Dämmung Schrägdach 28cm
Dämmung oberster Geschossdecke: 20cm
Seite 30
Schmuckfenster an der Südfassade
werden nicht ausgetauscht.
Außenwänden im 1.OGwerden nicht
gedämmt.
Wände im EG mit vorhandener
Innendämmung verbleiben unsaniert
Verzierte Verbund-Bleiglasfenster im
Gemeindesaal und massive Holztüren
werden nicht ausgetauscht
Uopak erfüllt
Gebäude
Sanierungsvorschläge
Austausch alter Fenster und Türen
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte (WLG 045)
Ortsverwaltung Dämmung oberster Geschossdecke: 20cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Dachraum: 14cm
Hirsau
Dämmung Schrägdach 18cm
Bemerkungen
SAN-Zustand
Um das äußere Erscheinungsbild der Uopak erfüllt
nicht zu verändern, wurde eine
Innendämmung gewählt.
Restriktion der Dämmhöhe im Schrägdach ist durch Gauben gegeben.
Tonnengewölbe wird nicht gedämmt.
Austausch alter Fenster und Türen
Innendämmung 6cm Mineraldämmplatte (WLG 045)
Anbau (BJ 2002)
Wände gegen unbeheizte Bereiche
verbleiben unsaniert.
Uopak nicht erfüllt
Holzverschalung an Brüstungen
werden abmontiert und überdämmt
Uopak erfüllt
Ostbau
Realschule
Austausch alter Fenster und Türen (inkl. Zierfenster
Treppenaufgang)
Außenwanddämmung 16cm
Dämmung oberster Geschossdecke: 24cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Keller 12cm
Holzverschalung an Brüstungen
werden abmontiert und überdämmt.
Haffnerbau
HermannHesseGymnasium
Austausch alter Fenster (inkl. Zierfenster
Treppenaufgang und Windfang)
Außenwanddämmung 16cm
Dämmung Fußboden gegen Außenluft: 14cm
Dämmung oberster Geschossdecke: 24cm
Dämmung Wände gegen unbeheizten Keller 12cm
Dämmung Kellerdecke von unten: 12cm
Feuerwehr
Effizienzhaus KfW85
für Hülle (H’T) erfüllt
Uopak erfüllt
Effizienzhaus KfW85
für Hülle (H’T) erfüllt
Seite 31
7.2.2
Einsparpotentiale der Liegenschaften
Den Einsparpotentialen der Gebäude liegt der berechnete und – wo möglich –
abgeglichene Energiebedarf zugrunde.
Die absoluten Einsparpotenziale bezogen auf die Liegenschaften sind der Abb. 10
zu entnehmen.
Abb. 10: Absolute Einsparpotenziale der erfassten Liegenschaften
Erwartungsgemäß haben die großen Liegenschaften das größte absolute Einsparpotenzial, hier der Ostbau der Realschule gefolgt von der Mehrzweckhalle
Stammheim und dem Maria-von-Linden-Gymnasium.
Seite 32
Abb. 11
Spezifische Einsparpotenziale der erfassten Gebäude
Abb. 11 zeigt, dass das größte Einsparpotenzial pro beheizte NGF beim Hallenbad
liegt. Ein weiteres sehr hohes spezifisches Einsparpotential kann mit den
vorgeschlagenen Maßnahmen beim Kindergarten Alzenberg und Kindergarten
Hengstetter Steige erreicht werden.
Ergebnis
Durch die angenommenen Maßnahmen kann eine Einsparung zwischen 37%
und 70% erreicht werden. Das gesamte Einsparpotenzial beträgt im Mittel über
alle Gebäude rund 55%.
7.3 Kosten der Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit
Aus den für die Sanierung der Gebäude notwendigen energiesparbedingten
Mehrkosten (siehe Kap. 9.4) werden die jährlich anfallenden Kapitalkosten ermittelt
und den jährlich eingesparten Energiekosten gegenübergestellt. Daraus ergibt sich
eine Aussage zur Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen je Gebäude.
Seite 33
7.3.1
Wirtschaftlichkeit Liegenschaften
Die Wirtschaftlichkeit wurde unter den in Kap. 4.5 genannten Annahmen zunächst
gemittelt über alle Gebäude der Liegenschaft berechnet. (siehe Abb. 12) Bei allen
Gebäuden bis auf den Kindergarten Uhlandstraße liegen die annuitätischen Kosten
der Investition unter den mittleren Energie-Kosteneinsparungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich bei diesem Gebäude nicht aus den Einsparungen
finanzieren. Weitergehende Betrachtungen wie Komfortgewinn, Nutzwertgewinn
usw. bleiben unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten allerdings unberücksichtigt.
Abb. 12: Wirtschaftlichkeit der Sanierungsvorschläge für die erfassten Liegenschaften
Ergebnis
Pro Jahr ergibt sich in der Summe über alle Liegenschaften eine Energiekosteneinsparung von rd. 244.000 EUR, dem stehen Mehrinvestitionen von
rd. 112.500 EUR gegenüber.
Seite 34
7.4 Einzelergebnisse der Gebäude
In Tab. 6 werden die Einzelergebnisse der Gebäude – absolutes und spezifisches
Einsparpotenzial und Wirtschaftlichkeit – eingeschätzt und bewertet. Daraus lassen
sich Prioritätenlisten der Sanierungen je nach gewünschtem Schwerpunkt ableiten.
Tab. 6:
Bewertung der Ergebnisse – Prioritätenliste Sanierung.
Liegenschaft
Gebäude
Absolutes
Spezifisches
WirtschaftEinsparpotenzial Einsparpotenzial lichkeit
Aula Calw
hoch
hoch
ja
Hallenbad
hoch
Sehr hoch
ja
Klosterhof 27
gering
hoch
ja
Kindergarten
gering
hoch
ja
Klosterhof 3
gering
gering
ja
GS Klosterhof / Hirsau
Pavillon
Keine Sanierungsmaßnahmen
Schulgebäude
gering
hoch
ja
Sporthalle
gering
Sehr hoch
ja
gering
gering
ja
Kindergarten
gering
hoch
ja
Wohnungen
gering
hoch
ja
Kindergarten
gering
hoch
ja
Wohnungen
gering
Sehr hoch
ja
Kindergarten
Hengstetter Steige
Kindergarten
gering
Sehr hoch
ja
Kindergarten
Uhlandstraße
Kindergarten
gering
gering
nein
Maria-von-LindenGymnasium
Schulgebäude
hoch
gering
ja
Mehrzweckhalle
Stammheim
Sporthalle
hoch
hoch
ja
Seeäckerschule
Schulgebäude
gering
gering
ja
Turnhalle Hirsau
Sporthalle
gering
hoch
ja
Ortsverwaltung
gering
gering
ja
Wohnungen
gering
Sehr hoch
ja
Ortsverwaltung
gering
hoch
ja
Ortsverwaltung
gering
hoch
ja
Feuerwehr
gering
gering
ja
GHS Wimberg
Jugendhaus
Kindergarten Weltenschwann / Speßhardt
Kindergarten Alzenberg
Ortsverwaltung Altburg
Ortsverwaltung
Stammheim
Ortsverwaltung Hirsau
Ostbau Realschule
Schulgebäude
Sehr hoch
hoch
ja
Haffnerbau HHG
Schulgebäude
hoch
hoch
ja
Seite 35
8
Bewertung
Die energetisch bedingten Mehrkosten der hochwertigen Sanierungspakete lassen
sich (mit der oben genannten Ausnahme) durch die erzielte Energieeinsparung
gegenfinanzieren. Eine energetisch hochwertige Sanierung, wie sie den Paketen zu
Grunde gelegt wurde, ist zu empfehlen.
Mit dem ausgewählten Sanierungsmaßnahmen kann bei fast allen Gebäuden eine
Unterschreitung der EnEV-Anforderungen von über 30% bezogen auf die
Gebäudehülle erreicht werden (siehe Tab. 5). Gebäuden, bei denen dies nicht
erreicht werden konnte, stehen unter Denkmalschutz oder besitzen eine erhaltenswerte Fassade, so dass der erforderlicher Dämmstandard nicht zu realisieren ist.
Grundsätzlich ist bei Bestandsbauten die energetische Ertüchtigung des unteren
Gebäudeabschlusses problematisch. Hier fehlen häufig die technischen und
räumlichen Möglichkeiten, den Fußboden gegen Erdreich oder Keller energetisch
wirksam zu dämmen.
Die Sanierungsmaßnahmen beim Kindergarten Uhlandstraße lassen sich nicht
wirtschaftlich darstellen. Bei diesem Gebäude liegen die Mehrinvestitionen der
vorgeschlagenen Maßnahmen über den eingesparten Energiekosten. Aufgrund des
relativ jungen Baualters (1990) können mit den kostenaufwendigen Dämmmaßnahmen – wie Außendämmung mit WDVS – keine ausreichenden Energieeinsparungen erreicht werden und sind so schwer wirtschaftlich darzustellen.
Seite 36
9
Methodische Grundlagen des
Energiekataster
9.1 Energiekennwerte – Begriffe
Abb. 13:
Systemgrenzen Energiebedarf (Quelle [DIN V 4701-10:2003])
Bedarfs-Kennwerte sind rechnerisch ermittelten Werte des Energiebedarf eines
Gebäudes. Verbrauchs-Kennwerte beziehen sich auf einen Messwert, wie er z.B. an
einem Gaszähler abgelesen werden kann.
Heizenergiekennwert und Warmwasserbedarf treten an der Systemgrenze „Raum“
eines Gebäudes auf, sie beziehen sich damit auf die genutzte Wärme oder Nutzenergie. Um diese Dienstleistung im Raum zur erhalten, ist es notwendig, die
Wärme oder das Warmwasser zu erzeugen und zu verteilen. Dabei treten Verluste
auf. Die Summe aus Nutzenergie und Erzeugungs- und Verteilungsverlusten in
einem Gebäude wird Endenergie genannt – die Energiemenge an der Systemgrenze Gebäude, welche vom Energieversorger geliefert wird.
Darüber hinaus lassen sich unterschiedliche Energieträger (Strom, Erdgas, Heizöl)
nur sinnvoll vergleichen, wenn die Verluste der Erzeugung und Verteilung des
Energieträgers mit berücksichtigt und auf einen einheitlichen Standard, die sogenannte Primärenergie, bezogen werden. Die Umweltwirkung schließlich kann auf
Seite 37
Basis der CO2-Emission der einzelnen Energieträger (Systemgrenze „Welt“) verglichen werden. Eine Bilanz auf Basis von Primärenergie schließt neben der
genutzten Wärme alle vorgelagerten Prozessketten und deren Energieverluste mit
ein. Im Fall von Heizöl wäre das z.B. die Rohstoffgewinnung (Förderung von Rohöl),
dessen Transport, die Aufbereitung (Raffinierung) und schließlich den Transport
zum Endkunden.
Im Rahmen des Energiekatasters sollen energetische Bewertungen für Gebäude
untersucht werden. Die gewählte Bilanzgrenze ist ebenfalls das Gebäude. Energiebilanzen werden daher auf Basis der Endenergie durchgeführt. Der Endenergiebedarf Heizung und Warmwasser entspricht systematisch dem abgerechneten
Verbrauch eines Gebäudes.
9.2 Flächenbezug der Energiekennwerte
Prinzipiell können Energiekennwerte in absoluten Zahlen angegeben werden, was
allerdings den Vergleich energetischer Standards zwischen unterschiedlich großen
Gebäuden verhindert.
Es ist daher üblich, Energiekennwerte auf die nutzbare Fläche zu beziehen. Diese
Fläche ist in DIN 277 als Nettogrundfläche (NGF) definiert [DIN 277]. Bei Wohnbauten ist ein Bezug analog zur Wohnflächenverordnung üblich [WoFIV], welche
weitere Einschränkungen (z.B. Flächenreduktion unter Dachschrägen usw.) enthält.
Die Energiebezugsfläche ist die NGF oder Wohnfläche (bei Wohngebäuden) innerhalb der thermischen Hülle. Balkone etc. bleiben unberücksichtigt.
Bei Bestandsgebäuden ist die NGF in den seltensten Fällen bekannt. Verhältnismäßig leicht lässt sich dagegen die Bruttogrundfläche (BGF) aus den Gebäudeaußenmaßen und der Geschossigkeit ermitteln. Die BGF enthält noch die
(unbekannten) Konstruktionsflächen, welche von Wänden etc. eingenommen
werden. Daher muss die Ermittlung der Nettoflächen aus der BGF durch
Multiplikation mit einem gebäudetypspezifischen Faktor erfolgen. Die Faktoren
wurden der „Richtlinie zur Erstellung von Energiebedarfsausweisen für
Nichtwohngebäude“ (Vorschlag vom Juli 2009) entnommen (vgl. auch [EnEV
RegelnNiWo09]).
Seite 38
9.3 Kennwertverfahren und Energieausweis
9.3.1
Energiekennwertnachweis, Verfahren
Die Energiekennwerte des Energiekatasters werden nach dem Verfahren Energiepass Heizung/Warmwasser (EPHW, Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt)
berechnet ([bine-energiekonzepte], [EK Wuppertal], [EPass HW 2005]). Das
Verfahren ist ein Monatsverfahren, Werte werden somit für jeden Monat des Jahres
berechnet.1
Der bauliche Teil des Verfahrens ist in Methode und Ergebnissen weitgehend
kompatibel zum Entwurf der europäischen Norm DIN EN 832 [DIN EN 832 2003].
Die deutsche Adaption der europäischen Norm EN 832 ist DIN 4108-6 [DIN V 41086:2003], welche von der „alten“ Energieeinsparverordnung [EnEV 2004] zur Berechnung von Energiekennwerten direkt referenziert wird.
Der haustechnische Teil basiert in beiden Verfahren EPHW und EnEV auf dem
Tabellen-Verfahren nach 4701-10 [DIN V 4701-10:2003]. Aufwandszahlen werden
jahresbezogen berechnet. In EPHW ist eine Korrektur der Werte auf reale Energiebezugsflächen und variable Heizperioden implementiert.
Seit der [EnEV 2014] wird Normenwerk 18599 [DIN V 18599 1-10] zur Berechnung
von Energiekennwerten herangezogen. Auch hier sind 4701-10 sowie 4108-6 als
Berechnungsverfahren integriert. Der Nachweis nach 18599 ist jedoch ungleich
komplexer, da neben Heizenergie auch Beleuchtung, Kühlung etc. sowie Zonierung
des Gebäudes berücksichtigt werden müssen. Der öffentlich-rechtliche Nachweis
erfolgt darüber hinaus unter standardisierten Randbedingungen, welche nur
schwach die reale Nutzung des Gebäudes abbilden. Für den Zweck eines schnellen
Überblicks über viele Gebäude mit Identifikation der maßgeblichen Verbraucher und
Sanierungsansätze ist die Systematik folglich nicht geeignet.
Sowohl Energiepass Heizung / Warmwasser als auch die Energieeinsparverordnung nutzen also das gleiche Normengerüst, wenn auch mit einem wesentlichen
Unterschied: Während die EnEV Energiekennwerte für Neubauten unter strikt
standardisierten Nutzungs- und Wetterbedingungen nachweisen möchte (öffentlichrechtliche Nachweis), ist das Verfahren EPHW offen für die Anwendung spezifischer
Wetter- und Nutzungsdatensätze. Damit ist es auch möglich, Bestandsgebäude
nachzuweisen und – in den Grenzen der erreichbaren Genauigkeit und Kenntnis der
Nutzungsbedingungen – tatsächliche Energieverbräuche nachzubilden.
1
Das Verfahren wird auch gelegentlich nach seinem Vorgänger LEG (Leitfaden Energiebewusste
Gebäudeplanung) genannt.
Seite 39
9.3.2
Energiekennwertnachweis, Haustechnik
Die in DIN 4701-10 abgebildeten Haustechniksysteme entsprechen den gebräuchlichen und am Markt verfügbaren Systemen. Die energetische Qualität der
abgebildeten Systeme orientiert sich an der mittleren bis unteren Hälfte des
Marktes. Sehr effiziente und sehr ineffiziente Systeme sind nicht abgebildet. Diese
Einschränkung kann zu einer Unterschätzung der Einsparmaßnahmen bei der Erneuerung von haustechnischen Anlagen führen. In einer Einzelanalyse (Feinanalyse) muss dies durch genauere Betrachtung der haustechnischen Komponenten berücksichtigt werden.
Altanlagen
Die Parameterisierung der Wärmeerzeuger in den Tabellen DIN 4701 deckt die
Typen Konstanttemperaturkessel, Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel
(auch verbessert) ab. Damit können die Wärmeerzeugungssysteme, die heute in
öffentlichen Gebäuden im Gebrauch und zulässig sind, in der Regel abgebildet
werden.
Für die Parameterisierung noch älterer (historischer) Kessel finden sich in DIN 4701
in Teil 12 [DIN V 4701-12:2004] Werte, mit deren Hilfe zunächst anlagenspezifisch
im detaillierten Verfahren bezogen auf 4701-10 tabellarische Werte berechnet
werden müssten. Aus diesen Werten könnten dann typisierte Anlagen zur
Verwendung in EPHW zusammengefasst werden.
Der damit verbundene Aufwand für die Erstellung nur selten vorkommender
Anlagen und Anlagenkonfigurationen kann im Rahmen des Energiekatasters nicht
geleistet werden.
Sollte eine Anlage tatsächlich nicht abbildbar sein, so empfehlen wir eine detaillierte
Analyse oder eine qualifizierte Schätzung. Eine nennenswerte Energieeinsparung
wird sich beim Austausch in jedem Fall ergeben. Allerdings stellt sich das Problem
nur selten, da sehr alte Anlagen in der Regel nicht mehr den gesetzlichen
Anforderungen entsprechen.
Die Berechnung ungeregelter Systeme
Ein prinzipielles Problem bei der Kennwerterstellung stellt die Abbildung ungeregelter Systeme dar. Wird z.B. die Raumtemperatur nicht von Raumthermostatventilen
an den Heizkörpern, sondern von Hand geregelt, so kann die Bandbreite der tatsächlich erfolgten Regelung von „sehr gut“ (entsprechend den Erfordernissen des
Verbrauchs) bis zu „sehr schlecht“ (Stellventil ist immer ganz geöffnet, die Raum-
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temperatur wird per Fensteröffnung geregelt) reichen. Bei der Bilanzierung ungeregelter Systeme (z.B. Einzelraumöfen etc.) wird daher üblicherweise ein eher
ungünstiges Regelverhalten und damit hoher Energieverbrauch unterstellt.
Für jede ungeregelte (das heißt manuelle geregelte) Anlage gilt: Sie kann sehr gut
oder sehr schlecht mit der eingesetzten Energie umgehen. Da Automatismen
fehlen, kommt es sehr stark auf das Engagement und den Energiesparwillen der
Anlagenbetreiber und der Nutzer an.
Übergabeverluste (ungeregelte Heizkörperventile)
Ausnahme ist hierbei die Bilanzierung der Übergabeverluste im verwendeten Verfahren EPHW: Die Übergabeverluste werden nicht berücksichtigt. Die Toolbox zu
EPHW [EPHW Tool 2001] liefert die Begründung, dass die Raumtemperaturen im
Mittel über den Tag richtig geregelt (und damit verlustfrei) sind – solange nicht per
Fensteröffnung geregelt wird. Es ist jedoch zu befürchten, dass die Raumtemperatur
in einem nicht unerheblichen Teil öffentlicher Gebäude genau so geregelt wird.
Da über das Nutzerverhalten im Einzelfall nichts bekannt ist, ergeben sich die oben
genannten Schwierigkeiten bei der Bilanzierung und damit auch in einer Bewertung
der energetischen Auswirkungen eines Thermostataustausches. In der Regel führt
die Maßnahme zu Energieeinsparungen, deren Höhe – wenn überhaupt – nur sehr
ungenau abgeschätzt werden kann.
Solches inadäquates Nutzerverhalten (was im Übrigen auch mit geregelten Ventilen
möglich ist) sollte sich in einer erkennbaren Abweichung des berechneten (und
erreichbaren) Bedarfs vom gemessenen Verbrauch widerspiegeln.
Darüber hinaus sollte nicht ohne Not vom bewährten Verfahren nach EPHW abgewichen werden. Daher wurde auf eine Verfahrensänderung im Rahmen des
Energiekatasters verzichtet.
Sollte sich während der Arbeit mit dem Energiepass ergeben, dass die Bilanzierung
der Übergabeverluste sinnvoll ist, so kann die Berechnung im Blatt Anlagentechnik
von Energiekataster.xls leicht geändert werden.
9.3.3
Europäischer Gebäude-Energieausweis
Mit Einführung der Energieeinsparverordnung in der Fassung vom 26. Juli 2007
[EnEV 2007] wurde die EU-Richtlinie 2002/91/EG „Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden“ (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) vom 16. Dez. 2002
in nationales Recht umgesetzt. Mit der EnEV werden (auch) für den Gebäudebestand Energieausweise verpflichtend:
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Wohngebäude: Die Ausweispflicht für den Energieausweis besteht bei Neubau
sowie bei Veräußerung und Neuvermietung. Für Neu- oder Umbauten im Sinne
der EnEV besteht die Pflicht, eine Bedarfsberechnung durchzuführen und damit
auch die Pflicht eines Bedarfsausweises. Für Bestandsbauten, deren Bauantrag
vor dem 1. Nov. 1977 gestellt wurde und die über weniger als fünf Wohnungen
verfügen, muss ebenfalls ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt
werden, für alle anderen ist ein verbrauchsorientierter Ausweis ausreichend
Nicht-Wohngebäude: Die Energieausweispflicht besteht bei Neubau sowie bei
Veräußerung und Neuvermietung des Gebäudes. Für Neubauten muss ein
bedarfsorientierter Nachweis nach dem Berechnungsverfahren DIN V 18599
geführt sowie ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Für
Bestandsgebäude gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchspass.
Bei Gebäuden öffentlicher Träger mit häufigem Publikumsverkehr und NGF
größer 1000 m² besteht Aushangpflicht des Energiepasses. Es galt eine
Übergangsvorschrift bis 1.7.2009.
Das Berechnungsverfahren der zehnteiligen Normenreihe DIN V 18599 [DIN V
18599 1-10] erlaubt, den Energiebedarf eines Gebäudes für Beheizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, Klimatisierung sowie Beleuchtung inkl. Hilfsenergien zu
bestimmen. Teil 2 (Bestimmung des Nutzenergiebedarfs) basiert auf DIN 4108-6 /
EN832, während Teil 5 (Endenergiebedarf von Heizsystemen) auf der Methodik von
4701-10 basiert, der haustechnische Teil ist nun breiter gefasst. Damit fallen praktische Einschränkungen bezüglich Gebäudenutzung oder Altanlagen weg. Das
Verfahren ist geeignet, Energiebilanzen, sowohl für Bestands- als auch Neubauten
im Wohn- und im Nichtwohn-Bereich durchzuführen. Das Verfahren ist ebenso geeignet, Bilanzen mit dem Ziel des Abgleichs zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch durchzuführen. Teil 10 legt die Randbedingungen fest, sind aber im
Wesentlichen nur für öffentlich-rechtliche Nachweise geeignet. Für eine Bilanz unter
realistischen Randbedingungen stehen jedoch nicht ausreichend Vorgaben an kategorisierten Randbedingungen (z.B. Wetterdaten in Klimaregionen) zur Verfügung.
9.3.4
Energieausweis im Kontext zum Energiekataster
Grundsätzlich können mit der Erstellung von Bedarfsberechnungen bei Gebäuden
verschiedene Ziele verfolgt werden:
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-
Nachweis (öffentlich-rechtlicher) des energetischen Standards unter standardisierten Randbedingungen.
-
Planung oder Vorplanung eine Gebäudes, dazu gehören auch Investitionsentscheidungen.
-
Optimierung des Energieverbrauchs oder Wirtschaftlichkeitsberechnungen
von Investitionen.
Soll auf Basis der Berechnung geplant oder optimiert werden, so ist es notwendig,
einen realistischen Wert unter Zugrundelegung der individuellen Randbedingungen
des Gebäudes bzw. am Standort des Gebäudes zu berechnen. Die standardisierten
Randbedingungen des öffentlich-rechtlichen Nachweises bilden nicht den realen
Bedarf (oder Verbrauch) ab und führen daher leicht zu Fehleinschätzungen.
Eine verbrauchsorientierte Methode (verbrauchsorientierter Energieausweis) ist
ebenfalls nicht geeignet, um gezielte Einsparpotentiale eines Gebäudes zu
erschließen, da hierbei Einzelinformationen über Bauteile oder Haustechnik nicht
vorliegen. Darüber hinaus ist auch der Vergleich eines Einzelgebäudes mit typisierten Kennwerten (so sie überhaupt verfügbar sind) nicht zielführend, da über das
Nutzerverhalten des Gebäudes keine Aussagen getroffen werden können und somit
nicht zu bestimmen ist, welcher Ursache der Energieverbrauch zuzuschreiben ist.
Aufgrund des bei der Erfassung notwendigen Aufwands, der aktuellen Normung und
der auch heute noch mangelnden Erfahrung wurde auf die Einbeziehung der
Bilanzierung von Beleuchtung und Klimatisierung bislang verzichtet.
9.4 Kostenansätze bei Sanierungen
Im Kataster werden in einem Sanierungskostenkatalog die Annahmen für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der energetischen Sanierung zusammengefasst.
Die aufgeführten Kosten sind als Nettokosten (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu
verstehen.
Die Kosten für die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen wurden zunächst vom
Energiekataster Wuppertal übernommen und mit Hilfe des Baukostenindex 2006 für
Baden-Württemberg aktualisiert. Seitdem werden sie auf der Grundlage von
abgerechneten Projekten und neuen Erfahrungswerten aktualisiert.
9.4.1
Mehrkostenansatz
Zur Berechnung des Investitionsvolumens einer Sanierungsmaßnahme ist die
Kenntnis des gesamten finanziellen Aufwands notwendig. Dies bedeutet z.B. für die
Erneuerung einer Außenwand mit Wärmedämmverbundsystem: Kosten für
Vorbereitung des alten Putzes, Anbringung einer Dämmung, Neuverputz und
schließlich Nebenkosten wie Kosten für Gerüst etc. Es wird schnell deutlich, dass
nicht alle diese Kosten energiesparbedingte Kosten sind, da eine solche Maßnahme
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in der Regel nur bei einer ohnehin fälligen Erneuerung des Bauteils durchgeführt
würde. Die Pauschalierung solcher Kosten ist schwierig, da sie von lokalen
Möglichkeiten und Gegebenheiten sowie nicht zuletzt von der gebäudeindividuellen
Planung abhängen (Abb. 14).
Daher beruht der Kostenansatz im Kataster auf einem (energieeinsparbedingten)
Mehrkostenansatz. Für eine Mehrkostenanalyse sind die Mehrkosten je Bauteil
pauschal und flächenbezogen im Energiekataster katalogisiert. Die Katalogvorgaben können, wenn im Einzelfall genauere Kosten vorliegen, mit gebäudebezogenen Werten überschrieben werden. Darüber hinaus besteht im Energiekataster die Möglichkeit, gebäude- oder bauteilbezogene Vollkosten mitzuführen.
Abb. 14: Beispiel Mehrfamilienhaus: Bandbreite der spezifischen Gesamtkosten
Statistische Auswertung unter Berücksichtigung verschiedener Streubreiten (Quartile) in
Relation zu den spezifischen Mehrkosten. Quelle: Typologie Düsseldorf [GebTyp DüDo].
Mehrkosten werden immer dort angesetzt, wo die Instandhaltung des betreffenden
Bauteils ohne den Einbau von Wärmedämmung abgeschlossen ist. Dieser Zustand
entspricht energetisch dem bei den Begehungen aufgenommenen energetischen
Zustand der Bauteile und stellt damit den Referenzzustand für die Mehrkosten und
die durch die energetische Sanierung erzielbaren Einsparungen dar. Mehrkosten
sind die Kosten für den gesamten Dämmstoff einschließlich weiterer erforderlicher
Maßnahmen, die an den Einbau bzw. das Einbringen des Dämmstoffes direkt
gekoppelt sind (z.B. Kosten für Dämmstoff plus Dampfbremse plus Gipskarton bei
Innendämmung). Nicht jedoch enthalten sind Kosten für konstruktive Maßnahmen
(z.B. Aufdopplung oder Konterlattung bei Satteldachdämmung, vgl. entsprechende
Unterkapitel).
Damit setzten sich die Mehrkosten aus zwei Preisanteilen zusammen:
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1. einem Sockelbetrag, der die Einbringung, Befestigung und eventuelle Nebenarbeiten enthält, und in erster Näherung konstant bleibt
2. einem Preisanteil pro cm Dämmstoffdicke mit der Dämmstärke ansteigt. Er
enthält auch stark pauschalierte Nebenkosten, die von der Dämmstoffdicke
abhängen, wie z.B.: Kosten für neue Außenfensterbänke beim Einsatz von
Wärmedämmverbundsystemen. Dabei wird immer ein Dämmstoff derselben
Qualität (Wärmeleitfähigkeit) angenommen.
Aus dem gewählten Ansatz folgt auch, dass bei der Erneuerung von Fenstern u.U.
keine Mehrkosten auftreten (s.u.).
9.4.2
Außenwände
Außenwanddämmung Mauerwerk und Betonelemente
Da Außenwände von öffentlichen Gebäuden Brandschutzanforderungen genügen
müssen, wurden Außenwanddämmungen auf Mineralfaserbasis berücksichtigt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen beziehen sich auf Mineralfaser mit der Wärmeleitfähigkeit 035. Es gibt keine kostenmäßige Unterscheidung zwischen den
Wärmeleitgruppen 035 und 040. Energetisch betrachtet kann bei einem Wechsel in
eine günstigere Wärmeleitgruppe die Dämmstoffstärke um 2 cm reduziert werden –
bei gleicher Dämmwirkung (aber u.U. günstigeren Kosten). D.h. Kostensprünge
finden statt bei gleicher Dämmstoffdicke unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit oder
bei Dämmstoffen gleicher Wärmeleitfähigkeit und unterschiedlicher Dämmstoffdicke.
Innendämmung bei Sichtfassaden, bei Wänden gegen unbeheizten
Raum und bei erdberührenden Bauteilen
Für die bei der Innendämmung eingesetzten Dämmstoffe gibt es keine Brandschutzauflagen. Der Materialpreis liegt entsprechend bei ca. einem EUR pro cm
Dämmstoffdicke gegenüber zwei EUR bei Außenwanddämmstoffen. Der Einbau
einer Innendämmung erfordert zusätzlich den Einbau einer Dampfsperre oder/und
Gipskartonplatte/Beplankung, weshalb diese im Mehrkostenansatz mitberücksichtigt
sind.
Austausch von Fassadenleichtelementen
Werden Fassadenelemente mit einer zusätzlichen Wärmedämmung versehen, entspricht der Mehrkostenansatz der Außenwanddämmung. Werden Fassadenelemente ausgetauscht, entspricht das Referenzbauteil der Konstruktion des
Fassadenelements ohne Wärmedämmung. Mehrkosten fallen nur für den
Dämmstoff an (analog zu Satteldächer)
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9.4.3
Dächer und oberste Geschossdecken
Satteldächer
Wird ein Satteldach im Zuge von Instandsetzungs- oder Ausbaumaßnahmen
energetisch verbessert, dann gehören sämtliche anfallenden konstruktiven Mehrkosten (z.B. Konterlattung zur Fixierung der Beplankung oder auch Aufdopplung zur
Erreichung einer planen Ebene für die Fixierung einer Beplankung) zwar zu
Instandsetzung oder Ausbau, bieten aber gleichzeitig die Möglichkeit, höhere
Dämmstoffstärken zwischen die Dachsparren einzubringen. Als energetische Mehrkosten werden nur die Kosten des Dämmstoffs angesetzt.
Häufig liegen die verwendeten Sparrenmaße zwischen 16 und 24 cm. Insbesondere
im historischen Altbau wurden größere, kleinere oder sogar sich nach oben
verjüngende Sparrenmaße verwendet. Damit sind reine Zwischensparrendämmungen oft auf die Dämmstoffdicken zwischen 16 und 24 cm begrenzt. Soll aus
Energiespargründen eine höhere Dämmstärke gewählt werden, so kommt entweder
eine Sparrenaufdopplung oder eine Kombination von Zwischensparren- und
Aufdachdämmung in Frage.
Holzbalkendecken
Holzbalkendecken werden bei einer Sanierung mit oberseitiger Dämmung gleich wie
oberste Geschossdecken aus Beton behandelt. Bei einer Sanierung mit Dämmung
in den Balkenfeldern entsprechen die Maßnahme und der Mehrkostenansatz dem
beim Sparrendach.
Ortbeton- oder Fertigdecken
Bei den obersten Geschossdecken wird unterschieden zwischen begehbaren und
nicht begehbaren Decken. Für die Mehrkosten der begehbaren Decken werden
druckfesteres Dämmmaterial, Verbundplatten oder Unterkonstruktionen mit Beplankung angesetzt. Nicht begehbare Decken werden zu 20% begehbar (für Zugang
zu Dachluken, Kamin u.ä.), zu 80% nicht begehbar angenommen. Im letztgenannten Bereich fallen nur (Mehr)Kosten für das Dämmmaterial an.
Flachdächer
Bei den Sanierungsmaßnahmen der Flachdächer wird standardmäßig der Einbau
bzw. eine Erhöhung der Dämmstoffschicht bei Warmdächern (Betontragschale mit
Wärmedämmung) mit Mineralfaser angenommen.
Unberücksichtigt bleibt als abweichende Konstruktion das hinterlüftete Kaltdach.
Dessen Sanierung von innen oder außen und/oder eine mögliche Stilllegung der
Hinterlüftungsebene muss von Fall zu Fall geprüft werden. Das gleiche gilt für die
(teurere) Ausbildung eines Umkehrdaches mit XPS.
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Auch eventuelle Maßnahmen an einer vorhandenen Attika bleiben unberücksichtigt.
9.4.4
Fußböden bzw. unterer Gebäudeabschluss
Fußboden zum unbeheizten Keller
Als energetische Verbesserung des Fußbodens zum unbeheizten Keller wird die
Dämmung der Kellerdecke betrachtet. Zu berücksichtigende Kosten sind die
Dämmstoffkosten.
Fußboden des geheizten Kellers
Der Mehrkostenansatz für eine energetische Verbesserung des Fußbodens von
oben (von der beheizten Seite aus) berücksichtigt nur die Kosten für das Dämmmaterial. Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahme nur durchgeführt wird, wenn
eine Fußbodenerneuerung ansteht.
Auskragende Fußböden
Dämmmaßnahmen werden mit der Außenwanddämmung erfasst.
9.4.5
Fenster und Türen
Üblicherweise wird bei einer Fenstersanierung das gesamte Bauteil inkl. Rahmen
und Verglasung getauscht, seltener wird nur die Verglasung ausgetauscht oder
Dichtungen erneuert oder erstmals eingebaut. Eine Aufarbeitung, z.B. durch einen
Neuanstrich, verbessert dagegen die energetische Qualität nicht. Ein Fensteraustausch findet in der Regel zum Ende der Nutzungsdauer des Bauteils oder aus
Gründen der Funktionalität statt, nicht aus rein energetischen Erwägungen. Bei
Türen wird das Türblatt, oftmals auch mit Zarge (da die Beschläge unpassend sind),
getauscht.
Die Mehrkosten berücksichtigen nur den für die Energieeinsparung nach dem
heutigen Stand der Technik notwendigen Mehraufwand. Es wird davon ausgegangen, dass beim Einbau neuer Fenster standardmäßig Zweischeiben-Wärmeschutzverglasungen mit einem Ug-Wert von 1,1 W/(m²K) zum Einsatz kommen.
Damit ergeben sich dann, je nach verwendetem Fenster, UwWerte zwischen 1,3
und 1,5 W/(m²K). Mehrkosten für einen energetisch besseren Standard treten nur
beim Einbau hochwertigerer Verglasungen (Dreifach-Wärmeschutzverglasungen)
sowie beim Einbau passivhaustauglicher Fenster für die passivhaustaugliche
Verglasung und Rahmen auf.
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Die Kosten für Fenster können im Energiekataster in typabhängigen Kategorien
(Kunststoff- Holz-, Metallfenster etc.) differenziert werden. Mehrkosten sind für
dreifachwärmeschutzverglaste Fenster und Passivhausfenster hinterlegt. Vollkosten
sind auch hier hinterlegbar. Insbesondere im Bereich der Fenster besteht erhebliche
Unsicherheit in den Pauschalwerten. Durch hohen Anteil von Festverglasung und
großformatige Fenster kann der tatsächliche Angebotspreis einer Fenstersanierung
erheblich von den Pauschalen abweichen.
9.5 Datengenauigkeit und Validierung
Im Rahmen des Pilotprojekts Energiekataster Wuppertal wurde die Erfassungsmethodik untersucht und eine Validierung anhand vorhandener Gebäudedaten
durchgeführt (Auszug):
Das Rechenverfahren und damit die Methode der Aufstellung von Gebäudeenergiebilanzen kann als erprobt gelten.
Die Ermittlung der U-Werte konnte im Rahmen des Projekts nicht validiert werden.
Fehler sind jedoch nicht direkt der verwendeten Methodik anzulasten. Vielmehr
weist jede Methode der Modellbildung die gleichen Fehler auf.
Aufgrund der mathematisch-statistischen Betrachtungen konnte gezeigt werden,
dass die Auswirkungen der zufälligen Fehler aus der Vermessung sehr gering sind.
Die Mess-Ungenauigkeiten der geometrischen Flächenaufnahme spielen bei der
Ermittlung des Transmissionswärmeverlustes keine Rolle.
Übermisst man die Gaupen, so sollte der daraus resultierende geometrische Fehler
nicht größer als 10 % bezogen auf die Dachfläche betragen.
Der Vergleich der vermessenen Flächen mit den auf Basis von CAD-Plänen oder
Architektenangaben ermittelten ergab eine sehr gute Übereinstimmung. Die
maximale Abweichung bei den zur Validierung herangezogenen Gebäuden betrug
ca. 3,6 % der gesamten Hüllfläche. Die Abweichung zwischen direkter Erfassung
und Planaufnahme ist teilweise in von der Realität abweichenden Plänen und in
Interpretationsschwierigkeiten begründet. Bezogen auf den Transmissionswärmeverlust eines mittleren Gebäudes des Energiekatasters ist der daraus resultierende
Fehler ebenfalls nicht größer als ca. 3,6 %.
Es ist zu erwarten, dass die unvermeidbaren statistischen und systematischen
Fehler bei der Ermittlung des Energiekennwerts eine eher untergeordnete Rolle
spielen. Die erwarteten Fehlermargen aufgrund der Modellierung der Haustechnik
und ganz besonders der Nutzung sind weit größer.
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10 Literaturhinweise
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http://www.energie-projekte.de/
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Loga T., U. Imkeller-Benjes. Energie-Pass Heizung /
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[EnEV 2009]
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
(Energieeinsparverordnung, Neufassung vom 29. April
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Bonn 30.April 2009.
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energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
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Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Teil
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Gebäudetypologie für die Stadt Düsseldorf. Endbericht.
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Seite 51
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