Lagern und Stapeln

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Lagern und Stapeln (247 / 3/2010)
1. Wurden bei der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten beim Lagern und
Stapeln die Erfahrungen der Mitarbeiter berücksichtigt?
2. Werden die Mitarbeiter über die für sie zutreffenden Inhalte der betrieblichen Lager- und Stapelordnung unterwiesen?
3. Wurden die Mitarbeiter darüber unterwiesen, welche Flächen in ihrem Bereich als Lagerflächen verwendet werden sollen, und sind diese Flächen mit
der höchstzulässigen Belastung gekennzeichnet?
4. Werden die zulässigen Stapelhöhen berechnet und beachtet?
5. Werden pyramidenförmige Stapel, z. B. Rohrstapel, gegen Auseinanderdrücken oder -rollen gesichert?
6. Werden runde Teile gegen Wegrollen, große Teile gegen Umfallen und
gestapelte Teile gegen Herabfallen gesichert?
7. Sind die nicht zum Be- und Entladen vorgesehenen Rückseiten von Regalen
gegen das Herabfallen von Lagergut und Kleinteilen ausreichend gesichert?
8. Sind Regale in den Eckbereichen mit Anfahrschutz von mindestens 0,3 m
Höhe und in schwarz/gelber Schraffur ausgestattet?
9. Werden bei Aufstellung mehrerer Regale/Schränke diese zur Erhöhung der
Standsicherheit miteinander verbunden?
10. Wird daran gedacht, dass das Verhältnis Stapelhöhe zur Schmalseite der
Grundfläche des Stapels höchstens 6:1 betragen darf?
11. Wird beim Einsatz kraftbetriebener Fördermittel auf die Einhaltung eines
beiderseitigen Sicherheitsabstandes von mindestens 0,5 m geachtet?
12. Werden zur Entnahme aus oberen Stapelbehältern sichere Aufstiege, z. B.
Podestleitern, verwendet?
13. Werden die Verkehrswege, einschließlich der Rettungswege, stets von gelagerten Teilen freigehalten? Sind elektrische Anlagen, Feuerlöschgeräte und
Erste-Hilfe-Einrichtungen jederzeit frei zugänglich?
14. Werden die Lagerhinweise in den Sicherheitsdatenblättern von Gefahrstoffen beachtet?
Ergänzende, betriebsbezogene Fragen:
© VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 3/2010
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Info
Lagern und Stapeln (247 / 3/2010)
In der Metallbranche tragen Tätigkeiten rund um das
Lagern nach wie vor maßgeblich zum Unfallgeschehen
bei. Platzmangel und Zeitdruck spielen dabei eine
besondere Rolle. Um Unfälle zu vermeiden, müssen
einige Regeln beachtet werden.
Mögliche Gefährdungen/Belastungen?
Herabfallende, herausfallende, umkippende oder
wegrollende Gegenstände
Eckbereiche und Durchfahrten gegen Anfahren
sichern
Bleche, Tafeln oder Platten waagerecht mit Zwischenlagen, besser senkrecht in transportablen
Gestellen lagern
Runde Teile (z. B. Fässer, Rohre oder Coils) gegen
Wegrollen durch Keile oder Stapelgeräte sichern
Längliche Teile (z. B. Stangen und Rohre)
Ausfließende Stoffe, z. B. durch unsachgemäße Lagerung
– Bei senkrechter Lagerung durch geeigneten Anlegewinkel oder Vorhängekette gegen Umfallen
sichern
Lagereinrichtungen und -geräte, die nicht stand sicher oder überlastet sind
– Bei waagerechter Lagerung durch Aufwinkeln der
Kragarme oder einsteckbare Anschläge sichern
Beengte oder zugestellte Verkehrswege
Angaben über Gewichte und Schwerpunkt des
Lagergutes bereitstellen
Zu wenig Abstand zwischen Lagergut und kraftbetriebenen Fördermitteln
Absturz beim Ein- oder Auslagern
Heben und Tragen von schweren Lasten
Was kann passieren?
Gänge von Lagereinrichtungen müssen zum Schutz
der Fußgänger bestimmte Mindestbreiten aufweisen:
– Verkehrswege für Fußgänger: 1,25 m
– Gänge, die nur für das Be- und Entladen von Hand
bestimmt sind: 0,75 m
Verletzungen unterschiedlicher Art und Schwere,
Tod
– Verkehrswege für kraftbetriebene Fördermittel:
Breite des Gerätes plus Sicherheitsabstand von
0,5 m auf beiden Seiten
Bleibende Körperschäden
Beim Lagern gefährlicher Güter
– Sicherheitsdatenblatt beachten
Arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten
Verzögerte Auftragsabwicklung
– Giftige und sehr giftige Stoffe unter Verschluss
aufbewahren
– Behälter ordnungsgemäß kennzeichnen
Schäden am Lagergut und den Einrichtungen
Was ist zu tun?
Lagerflächen kennzeichnen, Flächenbelastungen
angeben, ausreichend beleuchten, im Freien Witterungsverhältnisse berücksichtigen
Lager und Stapel nur so errichten, dass die Belas tungen sicher aufgenommen werden
Ortsfeste Regale mit einer Fachlast von mehr als
200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1000 kg
entsprechend kennzeichnen, angegebene Lasten
nie überschreiten
– Forderungen des Umweltschutzes beachten, z. B.
Auffangwannen
Unzulässig ist die Lagerung
– in Treppenhäusern und auf Verkehrswegen
– im Bereich von Türen und Ausgängen
– vor Erste-Hilfe- und Feuerlöscheinrichtungen,
elektrischen Schalt- und Verteilertafeln, Notausgängen und auf Rettungswegen
Betriebsanweisungen erstellen und den Mitarbeitern bekannt geben
Bei verbotswidriger Lagerung Ursachen ermitteln
und beseitigen
Lasten so lagern, dass nichts herausfallen oder sich
auf gefährliche Weise verschieben kann
© VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 3/2010
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