e t s i l k c e Ch Lagern und Stapeln (247 / 3/2010) 1. Wurden bei der Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten beim Lagern und Stapeln die Erfahrungen der Mitarbeiter berücksichtigt? 2. Werden die Mitarbeiter über die für sie zutreffenden Inhalte der betrieblichen Lager- und Stapelordnung unterwiesen? 3. Wurden die Mitarbeiter darüber unterwiesen, welche Flächen in ihrem Bereich als Lagerflächen verwendet werden sollen, und sind diese Flächen mit der höchstzulässigen Belastung gekennzeichnet? 4. Werden die zulässigen Stapelhöhen berechnet und beachtet? 5. Werden pyramidenförmige Stapel, z. B. Rohrstapel, gegen Auseinanderdrücken oder -rollen gesichert? 6. Werden runde Teile gegen Wegrollen, große Teile gegen Umfallen und gestapelte Teile gegen Herabfallen gesichert? 7. Sind die nicht zum Be- und Entladen vorgesehenen Rückseiten von Regalen gegen das Herabfallen von Lagergut und Kleinteilen ausreichend gesichert? 8. Sind Regale in den Eckbereichen mit Anfahrschutz von mindestens 0,3 m Höhe und in schwarz/gelber Schraffur ausgestattet? 9. Werden bei Aufstellung mehrerer Regale/Schränke diese zur Erhöhung der Standsicherheit miteinander verbunden? 10. Wird daran gedacht, dass das Verhältnis Stapelhöhe zur Schmalseite der Grundfläche des Stapels höchstens 6:1 betragen darf? 11. Wird beim Einsatz kraftbetriebener Fördermittel auf die Einhaltung eines beiderseitigen Sicherheitsabstandes von mindestens 0,5 m geachtet? 12. Werden zur Entnahme aus oberen Stapelbehältern sichere Aufstiege, z. B. Podestleitern, verwendet? 13. Werden die Verkehrswege, einschließlich der Rettungswege, stets von gelagerten Teilen freigehalten? Sind elektrische Anlagen, Feuerlöschgeräte und Erste-Hilfe-Einrichtungen jederzeit frei zugänglich? 14. Werden die Lagerhinweise in den Sicherheitsdatenblättern von Gefahrstoffen beachtet? Ergänzende, betriebsbezogene Fragen: © VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 3/2010 n o i t a m r Info Lagern und Stapeln (247 / 3/2010) In der Metallbranche tragen Tätigkeiten rund um das Lagern nach wie vor maßgeblich zum Unfallgeschehen bei. Platzmangel und Zeitdruck spielen dabei eine besondere Rolle. Um Unfälle zu vermeiden, müssen einige Regeln beachtet werden. Mögliche Gefährdungen/Belastungen? Herabfallende, herausfallende, umkippende oder wegrollende Gegenstände Eckbereiche und Durchfahrten gegen Anfahren sichern Bleche, Tafeln oder Platten waagerecht mit Zwischenlagen, besser senkrecht in transportablen Gestellen lagern Runde Teile (z. B. Fässer, Rohre oder Coils) gegen Wegrollen durch Keile oder Stapelgeräte sichern Längliche Teile (z. B. Stangen und Rohre) Ausfließende Stoffe, z. B. durch unsachgemäße Lagerung – Bei senkrechter Lagerung durch geeigneten Anlegewinkel oder Vorhängekette gegen Umfallen sichern Lagereinrichtungen und -geräte, die nicht stand sicher oder überlastet sind – Bei waagerechter Lagerung durch Aufwinkeln der Kragarme oder einsteckbare Anschläge sichern Beengte oder zugestellte Verkehrswege Angaben über Gewichte und Schwerpunkt des Lagergutes bereitstellen Zu wenig Abstand zwischen Lagergut und kraftbetriebenen Fördermitteln Absturz beim Ein- oder Auslagern Heben und Tragen von schweren Lasten Was kann passieren? Gänge von Lagereinrichtungen müssen zum Schutz der Fußgänger bestimmte Mindestbreiten aufweisen: – Verkehrswege für Fußgänger: 1,25 m – Gänge, die nur für das Be- und Entladen von Hand bestimmt sind: 0,75 m Verletzungen unterschiedlicher Art und Schwere, Tod – Verkehrswege für kraftbetriebene Fördermittel: Breite des Gerätes plus Sicherheitsabstand von 0,5 m auf beiden Seiten Bleibende Körperschäden Beim Lagern gefährlicher Güter – Sicherheitsdatenblatt beachten Arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten Verzögerte Auftragsabwicklung – Giftige und sehr giftige Stoffe unter Verschluss aufbewahren – Behälter ordnungsgemäß kennzeichnen Schäden am Lagergut und den Einrichtungen Was ist zu tun? Lagerflächen kennzeichnen, Flächenbelastungen angeben, ausreichend beleuchten, im Freien Witterungsverhältnisse berücksichtigen Lager und Stapel nur so errichten, dass die Belas tungen sicher aufgenommen werden Ortsfeste Regale mit einer Fachlast von mehr als 200 kg oder einer Feldlast von mehr als 1000 kg entsprechend kennzeichnen, angegebene Lasten nie überschreiten – Forderungen des Umweltschutzes beachten, z. B. Auffangwannen Unzulässig ist die Lagerung – in Treppenhäusern und auf Verkehrswegen – im Bereich von Türen und Ausgängen – vor Erste-Hilfe- und Feuerlöscheinrichtungen, elektrischen Schalt- und Verteilertafeln, Notausgängen und auf Rettungswegen Betriebsanweisungen erstellen und den Mitarbeitern bekannt geben Bei verbotswidriger Lagerung Ursachen ermitteln und beseitigen Lasten so lagern, dass nichts herausfallen oder sich auf gefährliche Weise verschieben kann © VEREINIGUNG DER METALL-BERUFSGENOSSENSCHAFTEN 3/2010