Energiekennwerte • • • • Energiekennwerte Energiekostenminderung im Neubau Orientierung der Hauptfensterflächen Energiekostenminderung im Gebäudebestand Info - Blatt Nr. 5.2 Impressum Herausgeber: Kompetenzzentrum der Initiative „Kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Fasanenstraße 87, 10623 Berlin Telefon: 03018/401-3444 Telefax: 03018/401-3449 E-mail: [email protected] www.kompetenzzentrum-iemb.de Konzeption und Bearbeitung Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken e.V. an der TU Berlin (IEMB) Salzufer 14,10587 Berlin Grafik Online Now! Gesellschaft für elektronisches Marketing mbH Kastanienallee 26, 14052 Berlin www.online-now.de Druck Druckerei V+V Sofortdruck GmbH Bunsenstraße 5, 53121 Bonn www.vuvdruck.de Dieses Info-Blatt soll dem breiten Kreis der Eigenheiminteressenten Informationen, Tipps und Anregungen geben. Es will und kann Gesetzestexte nicht ersetzen. Bei Rechtsfragen sollten daher immer die zuständigen Behörden oder die allgemein zur Rechtsauskunft befugten Stellen befragt werden. Dort können Sie z.B. auch Ausführungsbestimmungen erfahren, die nicht immer alle dargestellt werden können und die häufig von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Stand: Januar 2009 Weitere Merkblätter und Informationen zu aktuellen Themen können auf der Internetseite www.kompetenzzentrum-iemb.de abgerufen und ausgedruckt werden. Inhaltsverzeichnis 1 2 2.1 2.2 3 4 Energiekennwerte Energiekostenminderung im Neubau Einflussfaktoren Kompaktheit des Gebäudes Orientierung der Hauptfensterflächen Energiekostenminderung im Gebäudebestand 2 4 4 4 6 6 1 5.2 Energiekennwerte Der Heizenergieverbrauch eines Gebäudes bestimmt wesentlich die Betriebskosten eines Gebäudes (siehe auch Tabelle 3). Somit sollte auch der Energiebedarf bzw. der Energieverbrauch in die Entscheidung für den Bau oder Kauf bzw. bei Miete eines Gebäudes oder einer Wohnung einbezogen werden. 1 Energiekennwerte Für jedes Gebäude lassen sich eine Vielzahl verschiedener Energiekennwerte bilden. Dabei muss vor allem genau zwischen gemessenen Energieverbrauchs- und berechneten Energiebedarfskennwerten unterschieden werden. Energiebedarf: berechneter Wert, der unter anderem abhängig ist vom Rechenverfahren und den angenommenen Randbedingungen (z.B. für die Innen- und Außentemperaturen oder den Luftwechsel). Energieverbrauch: gemessener Wert für einen bestimmten Zeitraum, der unter anderem abhängig ist von der Heizungsanlage und deren Regelung, vom Nutzerverhalten, von der wärmetechnischen Qualität der Gebäudehülle, vom Außenklima oder von der Kombination der Faktoren. Besonders interessant zur schnellen energetischen Einschätzung eines Gebäudes sind Energieverbrauchskennwerte (Abb. 1). Dabei wird der gemessene jährliche Energieverbrauch durch die Wohnfläche dividiert. Weiter wird der Kennwert für jedes Jahr mit einem Faktor multipliziert, der ein Maß für die mittleren Außentemperaturen der Heizperiode im Vergleich zum langjährigen Mittel der Außentemperatur ist. Damit lässt sich der Einfluss von kälteren (höherer Verbrauch) oder milderen (geringerer Verbrauch) Winterperioden rechnerisch kompensieren. Als Ergebnis erhält man einen Kennwert für eine durchschnittliche Heizperiode. Energieverbrauch [kWh/(m² WFa)] 350 300 Energieverbrauch Warmwasserbereitung Heizenergieverbrauch 250 200 150 100 50 0 1996 1997 1998 1999 2000 Bezugsjahr Abbildung 1: Darstellung von Energieverbrauchskennwerten: Typische Entwicklung des Energieverbrauchs eines Einfamilienhauses, hier mit umfassender wärmetechnischer Sanierung im Jahr 1998 (neuer Heizkessel, neue Fenster, Dämmung der Außenwand und des Daches). 2 Zu beachten ist allerdings, dass sich allein aus einem hohen Energieverbrauchskennwert noch keine Ursachen für den hohen Energieverbrauch ableiten lassen. Dazu ist zumindest eine Grobdiagnose erforderlich, die den baulichen Wärmeschutz, die Anlagentechnik (Heizungsanlage und evtl. Lüftungsanlage) und das Nutzerverhalten untersucht. Sie können selbst den Energiekennwert eines Gebäudes überschlägig ermitteln. Da im Folgenden jedoch die Witterung nicht berücksichtigt wird, ist der Verbrauchskennwert noch nicht auf das langjährige Mittel bezogen und damit nur ein Näherungswert. Aber für eine erste Einschätzung genügt er. Tabelle 1: Schritte zur Ermittlung eines Energieverbrauchskennwertes Sie benötigen: Schritte zum Energiekennwert: die abgerechnete Energiemenge für ei- Wird die Energiemenge in m³ Gas oder l Öl abgerechnet, muss sie in kWh umnen Zeitraum von 12 Monaten in kWh gerechnet werden. Dazu wird die EnerAus der Abrechnung geht die verbrauchte giemenge mit dem Heizwert des EnergieEnergiemenge in m³ Gas, in kWh Gas, in trägers multipliziert. Es ist ausreichend Liter Öl oder in kWh Fernwärme hervor. genau, bei Gas und Öl die verbrauchte Menge mit 10 zu multiplizieren. die Wohnfläche in m² Division durch die Wohnfläche die Kenntnis, ob der gemessene EnergieAuswahl der Spalte mit oder ohne Warmverbrauch die Energie zur Warmwasserwasserbereitung in Tabelle 2. bereitung enthält oder nicht Bewertung nach Tabelle 2. In der folgenden Tabelle 2 finden Sie Orientierungswerte für eine überschlägige Bewertung Ihres Energieverbrauchskennwertes. Dabei handelt es sich um eine grobe Bewertung, die keinerlei Aussagen über die Ursachen eines ggf. hohen Kennwertes liefern kann. Die Ursachen lassen sich nur mit einer genauen Analyse erfassen. Sie können in der mangelhaften wärmetechnischen Qualität des Gebäudes liegen, in der Heizungsanlage und deren Regelung, im Nutzerverhalten oder in einer Kombination dieser Faktoren. Tabelle 2: Bewertung des Energieverbrauchskennwertes für Ein- und Zweifamilienhäuser Energieverbrauch Bewertung qualitativ mit WW h/(m²a) ohne WW kWh/(m²a) sehr gering < 100 < 80 gering 100 – 150 80 – 120 Einsparpotenzial vorhanden mittel 150 – 210 120 – 180 Mittleres Einsparpotenzial, Analyse empfohlen hoch 210 – 300 180 – 250 Hohes Einsparpotenzial, Analyse durchführen sehr hoch > 300 > 250 Kein Handlungsbedarf Sehr hohes Einsparpotenzial, unbedingt Analyse durchführen Mit dem Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung [1] wird dem Nutzer ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem er überschlagsweise die zu erwartenden Verbräuche und damit die Energiekosten für ein gesamtes Gebäude abschätzen kann. Der Energieausweis kann jedoch kein exaktes Instrument zur Vorhersage von Verbrauchskosten sein, da der Energieverbrauch eines Gebäudes wesentlich von unvorhersagbaren Einflüssen mitbestimmt wird. 3 Bei Bestandsbauten müssen Energieausweise erstellt werden, wenn diese verkauft bzw. vermietet werden. Dem potentiellen Käufer ist ein Energieausweis vorzulegen. Im Fall der Vermietung muss jedem neuen Mieter, das gilt auch für Gebäude mit mehreren Mietparteien, der Energieausweis des einzelnen Gebäudes vorgelegt werden. Wird im Zusammenhang einer umfangreichen Modernisierungsmaßnahme eine Berechnung des Energiebedarfs nach Energieeinsparverordnung durchgeführt, muss ebenfalls ein Energieausweis erstellt werden. Der Energieausweis ergibt sich dann aus dem Ergebnis der Berechnung, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie im Informationsblatt 5.1 Die Energieeinsparverordnung im Wohnungsbau. 2 Energiekostenminderung im Neubau 2.1 Einflussfaktoren Bereits mit der Planung eines Gebäudes fallen Entscheidungen, die die Höhe der späteren Betriebskosten beeinflussen. Einen großen Teil (rd. 25 bis 40%) dieser Kosten machen die Energiekosten für Raumheizung und Warmwasserbereitung aus. Im folgenden werden Möglichkeiten erläutert, den Energiebedarf des Gebäudes für Raumheizung und Warmwasserbereitung bereits mit dem Gebäudeentwurf und der Auswahl der Haustechnik zu minimieren. Die zukünftigen Energiekosten eines Hauses hängen ab vom • Energiebedarf des Gebäudes (Anlagentechnik und baulicher Wärmeschutz), • vom eingesetzten Energieträger und von der Vertragsgestaltung sowie • vom Verhalten der Gebäude-Nutzer. Mit der Planung eines Gebäudes wird der voraussichtliche Energieverbrauch berechnet. Dieser Rechenwert heißt Energiebedarf (vgl. Abschnitt Energiekennwerte). Der Energiebedarf eines Gebäudes wird (genauso wie z.B. der Stromverbrauch) in Kilowattstunden, Abkürzung kWh, angegeben. Ein geringer Energiebedarf wird erreicht durch: • • • • • • Kompaktheit des Gebäudes, Orientierung der Hauptfensterfläche nach Süden, hohen Wärmeschutz, Minimierung des Einflusses von Wärmebrücken, Luftdichtheit des Gebäudes und optimierte Anlagentechnik. Bezüglich der beiden letztgenannten Einflüsse wird auf gesonderte Infoblätter verwiesen. Die vier erstgenannten Faktoren werden im Folgenden erläutert. 2.2 Kompaktheit des Gebäudes Bei gleicher Wohnfläche weisen kompaktere Gebäude einen geringeren Energiebedarf auf, weil die Wärmeverluste über die Gebäudehülle (d.h. die wärmeabgebende bzw. wärmeübertragende Fläche) geringer sind (Abbildung 2). Die Kompaktheit eines Gebäudes wird durch das A/Ve-Verhältnis charakterisiert. Dabei ist A die gesamte wärmeübertragende Außenfläche (Gebäudehülle) und Ve das aus den Außenmaßen bestimmte Bruttovolumen des Gebäudes. 4 Typische Verhältnisse sind: − eingeschossiger Bungalow: A/Ve > 1,0 m-1 − freistehendes Einfamilienhaus: A/Ve = 0,7 bis 0,9 m-1 − Doppelhaushälfte: A/Ve = 0,6 bis 0,75 m-1 − Reihenmittelhaus: A/Ve = 0,5 bis 0,65 m-1 Jahresheizwärmebedarf nach EnEV in kWh/(m²ANa) 80 Bungalow 70 freistehendes EFH 60 DHH 50 RMH 40 30 20 10 0 0 0,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 -1 A/Ve-Verhältnis in m Abbildung 2: Wärmeverlust über die Gebäudehülle bei gleichem Gebäudevolumen, aber unterschiedlicher Gebäudeform Diese Abhängigkeit des Energiebedarfs von der Kompaktheit des Gebäudes findet sich auch in der Anforderung der geltenden Energieeinsparverordnung wieder - der Energiebedarf darf umso höher sein, je größer das A/Ve-Verhältnis ist. 5 3 Orientierung der Hauptfensterflächen Die Sonnenstrahlung durch die Fenster liefert nutzbare Wärme für jedes Gebäude. Diese Wärmegewinne sind im Süden am höchsten. Je geringer die Wärmeverluste eines Gebäudes sind, umso deutlicher wird der Beitrag der Sonneneinstrahlung zur Energiebilanz. Die Orientierung der Hauptfensterfläche nach Norden kann die solaren Gewinne um ca. 30% reduzieren (Abbildung 3). Es ist also aus energetischen Gründen günstig, die größten Fensterflächen in Südrichtung anzuordnen. Südorientierung Nordorientierung Abbildung 3: Wärmegewinn bei unterschiedlicher Aufteilung der Flächen auf die Nord- und die Südfassade Soll jedoch der solare Wärmegewinn im Winter stark genutzt werden, besteht die Gefahr der Überwärmung der Räume im Sommer. Daher muss zusätzlich besonders auf den sommerlichen Wärmeschutz geachtet werden, wie beispielsweise mittels außenliegender Jalousien. 4 Energiekostenminderung im Gebäudebestand Bei der Entscheidung zum Erwerb eines Gebäudes oder einer Wohnung sollten auch die jährlichen Energiekosten eine Rolle spielen. Aus der letzten Energieabrechnung können die Kosten und der Energieverbrauch entnommen werden. Weiterhin wird für eine Einschätzung die Wohnfläche benötigt. Mit diesen Daten können • der Energieverbrauchskennwert (siehe oben) oder • die spezifischen Energiekosten ermittelt werden. Für die spezifischen Energiekosten werden einfach die Jahreskosten durch die Wohnfläche dividiert. Tabelle 3 gibt einen Anhaltspunkt für die Bewertung. 6 Tabelle 3: Bewertung der spezifischen Energiekosten Energiekosten ohne Warmwasserbereitung Energiekosten mit Warmwasserbereitung Bewertung €/m²a €/m²a <4 <5 geringe Energiekosten 4 bis 7,5 5 bis 9 mittlere Energiekosten > 7,5 >9 hohe Energiekosten Keine Bewertung der Gesamtkosten kann allerdings – z.B. bei hohen Energiekosten – keinerlei Aussagen zu den Ursachen treffen. Die Energiekosten hängen ab von − − − − − − der wärmetechnischen Qualität der Gebäudehülle, der Lage einer Wohnung in einem Gebäude (Mehrfamilienhaus), den klimatischen Bedingungen des Standortes, der eingesetzten Anlagentechnik, deren Regelbarkeit und Wartung, dem eingesetzten Energieträger und der Vertragsgestaltung sowie dem Verhalten der Gebäude-Nutzer. Die Ursachen für einen hohen Energieverbrauch lassen sich nur durch eine Analyse klären. Wird der hohe Energieverbrauch durch den Nutzer des Gebäudes verursacht, sind folgende Energiesparmaßnahmen grundsätzlich sinnvoll: • während der Heizperiode: mehrmaliges Stoßlüften (5 bis 10 min) anstelle der Dauerkippstellung der Fenster • Auf ein angepasstes Niveau der Raumtemperatur von ca. 20°C achten. Jedes Grad Kelvin mehr verursacht zusätzliche Kosten. • Wintergärten und Kellerräume sind üblicherweise nicht für die Beheizung vorgesehen und sollten deshalb auch nicht beheizt werden. • Verwenden Sie wassersparende Armaturen und vermeiden Sie unnötigen Wasserverbrauch, insbesondere Warmwasserverbrauch. Wird der hohe Energieverbrauch durch den Wärmebedarf des Gebäudes oder die Anlagentechnik verursacht, sind folgende Energiesparmaßnahmen grundsätzlich sinnvoll und meist wirtschaftlich: • Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, • Wärmedämmung der Kellerdecke von unten, • Wärmedämmung von Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen in unbeheizten Räumen (Anforderung der EnEV) [1] sowie • Austausch von alten Kesseln (Anforderung der EnEV1) durch moderne Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, • Austausch von alten ungeregelten Heizungspumpen durch geregelte Pumpen (Anforderung der EnEV) mit geringem Strombedarf, • Nachrüsten von Einrichtungen zur Regelung der Heizungsanlage (Anforderung der EnEV), • Ggf. Nachrüstung von Thermostatventilen (Anforderung der EnEV). • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage sowie Überprüfung der Voreinstellung von Thermostatventilen, 1 Bei selbstgenutzten EFH und ZFH nur bei Eigentümerwechsel innerhalb einer Zweijahres Frist. 7 • • • • Überprüfung und Anpassung der Reglereinstellung (Heizkurve) des Kessels, Einbau thermischer Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung, Einbau von Einrichtungen zur Wohnungslüftung und regelmäßiges Warten der Heizungs- und ggf. Lüftungsanlage (Anforderung der EnEV). Andere Maßnahmen wie − Dämmung der Fassade, − Dämmung des Daches oder − Austausch von Fenstern- oder der Verglasung können nicht allein von einem wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet werden. Sie dienen auch der Erhöhung des Wohnkomforts und der Dichtheit des Gebäudes sowie der Vermeidung von Schimmelpilz. Im Zusammenhang mit ohnehin durchzuführenden Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind sie jedoch mit geringen Zusatzkosten wirtschaftlich durchführbar und müssen laut geltender EnEV unbedingt Berücksichtigung finden. Erläuterungen: Wirtschaftlichkeit bedeutet: die Energiekostenminderung durch eine Maßnahme ist in der Summe über die Lebensdauer mindestens so hoch wie die Investitionskosten für die Maßnahme selbst. [1] 8 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - ENEV); in Kraft getreten am 01.10.2007. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin 2007