Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie“ Aufruf 2012 http://www.batiments-exemplaires-wallonie.be/ Technischer Anhang zu den Vorgaben für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ Fassung vom 27.06.2012 Inhalt Inhal…. ............................................................................................................................................................. 1 Einleitung ......................................................................................................................................................... 5 1 Ziele des vorliegenden technischen Anhangs ........................................................................................ 5 Terminologie ............................................................................................................................................................ 6 2 Übersicht über alle Themengruppen, Themen, Sparten und Maßnahmen ............................................ 7 3 Auswahl der preisgekrönten Projekte ................................................................................................. 10 3.1 Allgemeine Grundsätze zur Bewertung der Bewerbungen ........................................................................ 10 3.1.1 Zu erreichende Mindestleistung (Zulässigkeit der Bewerbung) ....................................................................................10 3.1.2 Leistungen, die zu einer besseren Bewertung führen können......................................................................................10 3.1.3 Bewertung durch eine Jury ...........................................................................................................................................10 3.1.4 Bedeutung der 10 Themen ...........................................................................................................................................11 3.2 Bewertung bei Einreichung der Bewerbungsunterlagen und beim Zertifizierungsantrag ......................... 11 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ Themengruppe „Energieeffizienz“ .................................................................................................................. 12 1 Thema 01: Energieeffizienz .................................................................................................................. 12 1.1 Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“ ....................................................................... 12 1.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 12 1.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 13 1.3.1 Sparte 01-1: Gesamtenergieeffizienz ............................................................................................................................13 1.3.1.1 Maßnahme 01-1-1: Ew-Wert ................................................................................................................................. 13 1.3.2 Sparte 01-2: Einschränkung des Energiebedarfs ...........................................................................................................14 1.3.2.1 Maßnahme 01-2-1: Wärmedämmung .................................................................................................................. 14 1.3.2.2 Maßnahme 01-2-2: Luftdichtigkeit ....................................................................................................................... 16 1.3.2.3 Maßnahme 01-2-3: Nettoenergiebedarf für Heizung ........................................................................................... 18 1.3.2.4 Maßnahme 01-2-4: Begrenzung des Energiebedarfs für Kühlung ........................................................................ 19 1.3.3 Sparte 01-3: Nutzung erneuerbarer Energien ...............................................................................................................20 1.3.3.1 Maßnahme 01-3-1: Nutzung erneuerbarer Energien ............................................................................................ 20 1.3.4 Sparte 01-4: Anforderungen an Systeme ......................................................................................................................21 1.3.4.1 Maßnahme 01-4-1: Mindestleistung der Heizungs- und Warmwassersysteme .................................................... 21 1.3.4.2 Maßnahme 01-4-2: Aufzüge ................................................................................................................................. 22 1.3.4.3 Maßnahme 01-4-3: Lüftungssysteme ................................................................................................................... 23 1.3.5 Sparte 01-5: Studien und ergänzende Unterlagen ........................................................................................................24 1.3.5.1 Maßnahme 01-5-1: Studien und ergänzende Unterlagen ..................................................................................... 24 Themengruppe „Umweltqualität“ .................................................................................................................. 25 2 Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien ............................................................................... 25 2.1 Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“ ....................................................................... 25 2.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 25 2.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 26 2.3.1 Sparte 02-1: Erhalt bestehender Elemente ...................................................................................................................26 2.3.1.1 Maßnahme 02-1-1: Erhalt bestehender Fassaden ................................................................................................ 26 2.3.1.2 Maßnahme 02-1-2: Erhalt bestehender Primärstrukturen.................................................................................... 27 2.3.2 Sparte 02-2: Umweltauswirkungen der Materialien und Elemente .............................................................................28 2.3.2.1 Maßnahme 02-2-1: Vergleichende Analyse der Umweltauswirkungen von Bauteilen ......................................... 28 2.3.2.2 Maßnahme 02-2-2: Umweltauswirkungen der Materialien.................................................................................. 29 2.3.3 Sparte 02-3: Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung .............................................................31 2.3.3.1 Maßnahme 02-3-1: Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft................................................................................... 32 2.3.3.2 Maßnahme 02-3-2: Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung .......................................... 33 2.3.4 Sparte 02-4: Emissionsarme Materialien, die mit dem Innenbereich in Berührung kommen ......................................34 2.3.4.1 Maßnahme 02-4-1: Formaldehydemission von elastischen, textilen und Laminat-Bodenbelägen und von Parkettund Holzfußböden .................................................................................................................................................................... 34 2.3.4.2 Maßnahme 02-4-2: Gütesiegel „emissionsarm“ für Materialien, die direkt mit dem Innenraum in Berührung kommen (Boden, Decke, Wand) ............................................................................................................................................... 36 3 Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser ...................................................................................... 39 3.1 Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“ ....................................................................... 39 3.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 39 3.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 39 3.3.0 Sparte 03-0: Grundanforderungen ...............................................................................................................................39 3.3.1 Sparte 03-1: Verwendung von Trinkwasser ..................................................................................................................40 3.3.1.1 Maßnahme 03-1-1: Trinkwasserverbrauch ........................................................................................................... 40 3.3.2 Sparte 03-2: Abwassereinleitung in die Kanalisation ....................................................................................................42 Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 2/91 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ 3.3.2.1 Maßnahme 03-2-1: Abwassereinleitung ............................................................................................................... 42 3.3.3 Sparte 03-3: Versickerung und Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser ..................................................44 3.3.3.1 Maßnahme 03-3-1: Versickerung von Niederschlagswasser................................................................................. 44 3.3.3.2 Maßnahme 03-3-2: Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser ............................................................ 47 4 Thema 04: Sanfte Mobilität ................................................................................................................. 50 4.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 50 4.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 50 4.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 51 4.3.1 Sparte 04-1: Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ............................................................................................51 4.3.1.1 Maßnahme 04-1-1: Charakterisierung der Zugänglichkeit der Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel für Fußgänger 51 4.3.1.2 Maßnahme 04-1-2: Taktung der Anbindung an die genannten Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ............ 52 4.3.2 Sparte 04-2: Einrichtung von Infrastrukturen zur Förderung des Radverkehrs und zur Vermeidung der Pkw-Nutzung54 4.3.2.1 Maßnahme 04-2-1: Bemessung der Kfz-Parkplätze .............................................................................................. 54 4.3.2.2 Maßnahme 04-2-2: Bemessung der Fahrradparkplätze ....................................................................................... 54 4.4 Bezug zu anderen Themen ......................................................................................................................... 57 4.5 Basisinformationen und Literaturhinweise ................................................................................................ 57 5 Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung ............................................................ 58 5.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 58 5.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 58 5.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 59 5.3.1 Sparte 05-1: Zugang zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen ...................................................................59 5.3.1.1 Maßnahme 05-1-1: Entfernung in Metern zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen in der Nähe....... 59 5.3.1.2 Maßnahme 05-1-2: Vergrößerung des Angebots an Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen ............... 61 5.3.2 Sparte 05-2: Architektonische Maßnahmen zur Interaktion zwischen dem Projekt und seinem Umfeld ....................63 5.3.2.1 Maßnahme 05-2-1: Gestaltung des öffentlichen Raums....................................................................................... 63 5.3.2.2 Maßnahme 05-2-2: Qualität der Zwischenräume des Projekts ............................................................................. 64 5.4 Bezug zu anderen Themen ......................................................................................................................... 65 5.5 Basisinformationen und Literaturhinweise ................................................................................................ 65 Themengruppe „Architektonische Qualität“ .................................................................................................. 66 6 Thema 06: Qualität der Räume - Architektur ....................................................................................... 66 6.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 66 6.1.1 Sparte 08-1: Architektonische Qualität .........................................................................................................................66 6.1.1.1 Maßnahme 08-1-1: Gesamtbewertung der architektonischen Qualität ............................................................... 66 7 Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ........... 67 7.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 67 7.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 67 7.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 67 7.3.1 Sparte 07-1: Umgebung und gemeinschaftlich genutzte Bereiche ...............................................................................68 7.3.1.1 Maßnahme 07-1-1: Einhaltung der wallonischen Gesetzesvorschriften ............................................................... 68 7.3.1.2 Maßnahme 07-1-2: Barrierefreiheit ...................................................................................................................... 69 7.3.2 Sparte 07-2: Wohnung ..................................................................................................................................................70 7.3.2.1 Maßnahme 07-2-1: Besuchbarkeit ........................................................................................................................ 70 7.3.2.2 Maßnahme 07-2-2: Adaptierbarkeit ..................................................................................................................... 71 7.4 Für die Bewertung erforderliche Informationen und verfügbare Bewertungstools .................................. 72 Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 3/91 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ 7.5 Basisinformationen und Literaturhinweise ................................................................................................ 74 8 Thema 08: Modularität - Flexibilität .................................................................................................... 75 8.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 75 8.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 75 8.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 75 8.3.1 Sparte 07-1: Funktionale Flexibilität .............................................................................................................................75 8.3.1.1 Maßnahme 07-1-1: Flexibilität des Tragwerks...................................................................................................... 76 8.3.1.2 Maßnahme 07-1-2: Flexibilität der Gebäudehülle ................................................................................................ 77 8.3.1.3 Maßnahme 07-1-3: Flexibilität der technischen Anlagen...................................................................................... 77 8.3.1.4 Maßnahme 07-1-4: Flexibilität der Innenausstattung .......................................................................................... 78 8.3.2 Sparte 07-2: Volumenbezogene Flexibilität ..................................................................................................................79 8.3.2.1 Maßnahme 07-2-1: Horizontale Ausbaufähigkeit ................................................................................................. 79 8.3.2.2 Maßnahme 07-2-1: Vertikale Ausbaufähigkeit ..................................................................................................... 80 Themengruppe „Reproduzierbarkeit“ ............................................................................................................ 82 9 Thema 09: Rentabilität der angestrebten Lösungen ............................................................................ 82 9.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 82 9.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 82 9.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 82 9.3.1 Sparte 09-1: Rentabilität der energetischen Lösungen .................................................................................................82 9.3.2 Sparte 09-2: Gesamtkosten und Schätzung der Mehrkosten .......................................................................................87 9.4 Bezug zu anderen Themen ......................................................................................................................... 87 9.5 Basisinformationen und Literaturhinweise ................................................................................................ 87 10 Thema 10: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen .................................................................. 89 10.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 89 10.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?........................................................ 89 10.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 89 10.3.1 Sparte 10-1: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen ........................................................................................89 10.3.1.1 Maßnahme 10-1-1: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen ...................................................................... 89 10.4 Bezug zu anderen Themen ......................................................................................................................... 90 11 Anhang: Ab 1. Januar 2014 geltende Anforderungen hinsichtlich des U max-Werts ............................... 91 Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 4/91 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ Einleitung 1 Ziele des vorliegenden technischen Anhangs Das vorliegende Dokument gilt ergänzend zu den Bedingungen und Vorgaben des Projektaufrufs „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“, welcher auf die Nachhaltigkeit des Baus und der Renovierung von Wohngebäuden abzielt. Es beschreibt die Aspekte, die bei der Auswahl der preisgekrönten Projekte geprüft und bewertet werden. Die Bewertung beinhaltet zehn Themen, die zu vier Themengruppen zusammengefasst sind: Themengruppe „Energieeffizienz“ - Thema 01: Energieeffizienz Themengruppe „Umweltqualität“ - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser - Thema 04: Sanfte Mobilität Themengruppe „Architektonische Qualität“ - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung - Thema 06: Qualität der Räume - Architektur - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - Thema 08: Modularität - Flexibilität Themengruppe „Reproduzierbarkeit“ - Thema 09: Rentabilität - Thema 10: Reproduzierbarkeit technischer Lösungen Jedes Thema umfasst unterschiedliche Sparten (oder Unterthemen), die wiederum Maßnahmen (oder Kriterien) beinhalten. Das vorliegende Dokument beschreibt für jedes Thema, warum das jeweilige Thema so wichtig ist, und beinhaltet eine allgemeine Beschreibung dessen, was von einem Vorbild-Gebäude in Bezug auf das jeweilige Thema erwartet wird. Es enthält die Liste der diversen Sparten und Maßnahmen zu den einzelnen Themen, die zur Vervollständigung der zu dem Thema verlangten Informationen erforderlichen Elemente sowie gegebenenfalls die zur Durchführung etwaiger verlangter Berechnungen erforderlichen Tools. Selbstverständlich muss ein Vorbild-Gebäude zusätzlich zu den im vorliegenden Dokument beschriebenen Maßnahmen die geltenden Vorschriften erfüllen. Bei Verstoß gegen eine Vorschrift gelten die Bewerbungsunterlagen als nicht zulässig bzw. wird die Ausstellung der abschließenden Zertifizierung verweigert. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 5/91 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ Terminologie Im vorliegenden technischen Anhang wird folgende Terminologie verwendet: Ein Kriterium bezeichnet einen spezifischen Bewertungsaspekt, für den ein Indikator gilt, welcher mit einer Berechnung oder Feststellung objektiv angegeben werden kann. Eine Maßnahme bezeichnet ein Bewertungsniveau, auf dem ein oder mehrere Kriterien zusammengefasst sind, so dass eine Bewertung der Gebäudeleistung bezüglich der Nachhaltigkeitsziele möglich ist. Eine Sparte ist eine Zusammenfassung von Maßnahmen zur Erreichung eines Nachhaltigkeitsziels in dem jeweiligen Thema. Eine Sparte kann jedoch auch nur eine einzige Maßnahme beinhalten. Ein Thema ist eine Gesamtheit von Sparten, die Affinitäten zueinander aufweisen. Eine Themengruppe ist eine Gesamtheit von Themen, die Affinitäten zueinander aufweisen. Diese Terminologie wird unten illustriert. Themengruppe „Energieeffizienz“ Thema 01 – Energieeffizienz Sparte 01-2: Einschränkung des Energiebedarfs Maßnahme 01-2-1: Wärmedämmung Kriterium zum K-Wert Kriterien zu Umax Kriterien zu den Bauteilknoten Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 6/91 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ 2 Übersicht über alle Themengruppen, Themen, Sparten und Maßnahmen Themengruppe „Energieeffizienz“ Mindestleistung? Bonuspunkte? Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Ja Ja Nein Nein Ja Nein Ja Nein Nein Ja Mindestleistung? Bonuspunkte? Nein Nein Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Nein Ja Ja Nein Nein Ja Nein Ja Nein Nein Ja Ja 01: Energieeffizienz 01-1 Gesamtenergieeffizienz 01-1-1 Ew-Wert 01-2 Begrenzung des Energiebedarfs 01-2-1 Wärmedämmung 01-2-2 Luftdichtigkeit 01-2-3 Nettoenergiebedarf für Heizung 01-2-4 Begrenzung des Energiebedarfs für Kühlung 01-3 Nutzung erneuerbarer Energien 01-3-1 Nutzung erneuerbarer Energien 01-4 Anforderungen an Systeme 01-4-1 Mindestleistung der Heizungs- und Warmwassersysteme 01-4-2 Aufzüge 01-4-3 Lüftungssysteme 01-5 Studien und ergänzende Unterlagen 01-5-1 Studien und ergänzende Unterlagen Themengruppe „Umweltqualität“ Verwendung nachhaltiger Materialien 02-1 Erhalt bestehender Elemente 02-1-1 Erhalt bestehender Fassaden 02-1-2 Erhalt bestehender Primärstrukturen 02-2 Umweltauswirkungen der Materialien und Elemente 02-2-1 Vergleichende Analyse der Umweltauswirkungen... 02-2-2 Umweltauswirkungen der Materialien 02-3 Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung 02-3-1 Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft 02-3-2 Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung 02-4 Emissionsarme Materialien... 02-4-1 Formaldehydemission... 02-4-2 Gütesiegel „emissionsarm“ Nachhaltiger Umgang mit Wasser 03-0 Grundanforderung 03-0-1 Grundanforderung 03-1 Verwendung von Trinkwasser 03-1-1 Trinkwasserverbrauch 03-2 Abwasserableitung in die Kanalisation 03-2-1 Abwasserableitung 03-3 Versickerung und Begrenzung der Ableitung Niederschlagswasser 03-3-1 Versickerung von Niederschlagswasser 03-3-2 Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser von Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 7/91 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ Sanfte Mobilität 04-1 Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz 04-1-1 Charakterisierung der Zugänglichkeit der Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel für Fußgänger 04-1-2 Taktung an den genannten Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel 04-2 Einrichtung von Infrastrukturen zu Förderung des Radverkehrs... 04-2-1 Bemessung der Kfz-Parkplätze 04-2-2 Bemessung der Fahrradparkplätze Ja Ja Nein Ja Nein Nein Ja Ja Nein Ja Nein Ja Nein Nein Ja Ja Themengruppe „Architektonische Qualität“ Mindestleistung? Bonuspunkte? Qualität der Räume - Architektur 06-1 Architektonische Qualität 06-1-1 Gesamtbewertung der architektonischen Qualität Ja Ja Ja Nein Nein Ja Nein Nein Ja Ja Nein Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja Nein Nein Ja Ja Mindestleistung? Bonuspunkte? Integration - städtische und ländliche Verdichtung 05-1 Zugang zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen 05-1-1 Entfernung in Metern zu Dienstleistungen, Geschäften usw. in der Nähe 05-1-2 Vergrößerung des Angebots an Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen 05-2 Architektonische Maßnahmen zur Interaktion... 05-2-1 Gestaltung des öffentlichen Raums 05-2-2 Qualität der Zwischenräume des Projekts Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität 07-1 Umgebung und gemeinschaftlich genutzte Bereiche 07-1-1 Einhaltung der wallonischen Gesetzesvorschriften 07-1-2 Barrierefreiheit 07-2 Wohnung 07-2-1 Besuchbarkeit 07-2-2 Adaptierbarkeit Modularität - Flexibilität 08-1 Funktionale Flexibilität 08-1-1 Strukturelle Flexibilität 08-1-2 Flexibilität der Gebäudehülle 08-1-3 Flexibilität der technischen Anlagen 08-1-4 Flexibilität der Innenausstattung 08-2 Volumenbezogene Flexibilität 08-1-1 Horizontale Ausbaufähigkeit 08-1-2 Vertikale Ausbaufähigkeit Themengruppe „Reproduzierbarkeit“ Rentabilität der angestrebten Lösungen 09-1 Rentabilität der energetischen Lösungen Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 8/91 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ 09-1-1 Rentabilität der energetischen Lösungen 09-2 Schätzung der Mehrkosten 09-2-1 Schätzung der Mehrkosten Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen 10-1 Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen 10-1-1 Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 Ja Ja Ja Nein Ja Ja 9/91 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ 3 Auswahl der preisgekrönten Projekte 3.1 Allgemeine Grundsätze zur Bewertung der Bewerbungen 3.1.1 Zu erreichende Mindestleistung (Zulässigkeit der Bewerbung) Damit ein Gebäude als vorbildlich betrachtet werden kann, muss es sich von herkömmlichen Neubauten oder Renovierungsprojekten unterscheiden. Deshalb wurden für die meisten Themen Anforderungen bezüglich der zu erreichenden Mindestleistung definiert. Diese Mindestleistungen sind ein Pflichtkriterium für die Zulässigkeit der Bewerbungen. Ein Gebäude, das das Pflichtkriterium eines Themas nicht erfüllt, kann kein Vorbild-Gebäude sein, egal wie gut seine Leistungen bei den anderen Themen sind. Es wird deshalb beim vorliegenden Projektaufruf nicht berücksichtigt. Ein Neubau darf beispielsweise maximal den Ew-Wert 45 haben, ein renoviertes Gebäude maximal den Ew-Wert 90, damit die Bewerbung zulässig ist. 3.1.2 Leistungen, die zu einer besseren Bewertung führen können Ein Gebäude ist umso vorbildlicher, je besser seine Leistungen sind. Deshalb besteht das Ziel der Bewertung der Bewerbungsunterlagen darin, die Gebäude zu ermitteln, die von allen zulässigen Bewerbungen am vorbildlichsten sind. Folglich empfiehlt es sich sehr, über die als Zulässigkeitskriterium definierten Mindestleistungen hinauszugehen. Eine Renovierung, bei der beispielsweise der Ew-Wert 89 erreicht wird, ist zulässig, hat jedoch weniger Chancen, ausgewählt zu werden, als eine Renovierung, bei der der Ew-Wert 60 erreicht wird (bei im Übrigen gleichen Ergebnissen). 3.1.3 Bewertung durch eine Jury Das Besondere an dem oben genannten Ew-Wert ist, dass es sich um ein objektives Kriterium handelt, d. h. es wird nach einer eindeutigen Definition berechnet, die keiner Interpretation bedarf. Bestimmte Themen eignen sich jedoch nicht für eine derartige quantitative Bewertung, sondern eher für eine subjektivere qualitative Bewertung, beispielsweise das Thema architektonische Qualität. Die Auswahl der preisgekrönten Projekte basiert auf dem Wettbewerbsprinzip: Die vorgelegten Projekte werden von einer Jury bewertet, deren Aufgabe darin besteht, die zulässigen Einreichungen in ein Ranking einzuteilen, welches den Leistungen bei den diversen relevanten Themen entspricht. Die Jury berät vertraulich. Durch ihre Teilnahme am Wettbewerb verpflichten sich die Bewerber, die Entscheidungen der Jury zu akzeptieren. Im Rahmen dieses Projektaufrufs ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Das Ranking der Bewerbungsunterlagen, das von der Jury vorgeschlagen wird, wird dem für Energie zuständigen wallonischen Minister vorgelegt. Die Preisträger werden entsprechend dem von der Jury erstellten Ranking und den für Förderzwecke verfügbaren Mitteln im Rahmen dieses Projektaufrufs bekannt gegeben. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 10/91 Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“ 3.1.4 Bedeutung der 10 Themen Allein schon die Tatsache, dass sie bei dieser Aktion berücksichtigt wurden, zeigt, dass jedes der neun aufgeführten Themen als wichtig erachtet wird, damit ein Gebäude als vorbildlich betrachtet werden kann. Dennoch ist auf folgende Aspekte hinzuweisen: Bestimmte Themen beinhalten absolute Pflichtaspekte, andere nicht (abgesehen von der Einhaltung der geltenden Vorschriften, was stets als Pflichtkriterium gilt). Natürlich können Bewerbungen für ein Projekt eingereicht werden, bei dem kein spezielles Thema über etwaige Pflichtkriterien hinaus behandelt wird, doch sind die Erfolgsaussichten in diesem Fall selbstverständlich sehr begrenzt. Die Jury achtet außerdem darauf, dass alle Themengruppen berücksichtigt werden. Dem Thema Energieeffizienz schließlich kommt eine besondere Bedeutung bei diesem Projektaufruf zu, es ist deshalb besonders eingehend zu planen. 3.2 Bewertung bei Einreichung der Bewerbungsunterlagen und beim Zertifizierungsantrag Da die Vorhaben bei der Auswahl der Preisträger noch nicht durchgeführt wurden, können selbstverständlich noch bestimmte Abänderungen vorgenommen werden, bevor die Errichtung des Gebäudes abgeschlossen wird. Da es sich jedoch um einen Wettbewerb handelt, dürfen eventuelle Abänderungen des Entwurfs die Leistung jeder einzelnen in den Bewerbungsunterlagen angegebenen Maßnahme nicht schmälern. Ein Ausgleich zwischen den Maßnahmen ist nicht möglich (mit einer Luftdichtigkeit, die besser als angegeben ist, kann beispielsweise keine Wärmedämmung ausgeglichen werden, die niedriger als angegeben ist). Für jede einzelne Maßnahme stellt die angegebene Leistung (vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen in der vorliegenden technischen Anlage) eine formelle Verpflichtung dar, die das Vorhaben beim Antrag auf die abschließende Zertifizierung erfüllen muss. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung führt dazu, dass das Vorhaben von der Liste der Vorbild-Gebäude gestrichen wird und somit automatisch die Förderung als „Vorbild-Gebäude“ verliert. Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die in den Bewerbungsunterlagen angegebenen Leistungen erreicht werden können und in der Praxis auch tatsächlich erreicht werden. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 11/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz Themengruppe „Energieeffizienz“ 1 Thema 01: Energieeffizienz 1.1 Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“ Die Endlichkeit der herkömmlichen Energiequellen, die Auswirkungen für die Gesundheit und Umwelt und die Energieabhängigkeit Europas stellen eine echte Herausforderung für die Energiepolitik dar. In Wallonien entfallen ca. 36 % des Gesamtenergieverbrauchs auf Gebäude1 (26 % auf Wohngebäude und 10 % auf den Tertiärsektor). Die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden ist deshalb für eine nachhaltige Entwicklung entscheidend. In Wallonien ist dieses Bemühen um Energieeffizienz nicht neu, die ersten Regelungen zur Begrenzung des Energieverbrauchs von Gebäuden gab es bereits im Jahr 1984. In jüngerer Zeit sehen die seit 2010 geltenden GEE-Vorschriften, die bereits verschärft wurden, Leistungsanforderungen für sämtliche Neubauten oder vergleichbare Gebäude vor. Und in Zukunft werden diese Anforderungen noch weiter verschärft, denn auf europäischer Ebene wurden sehr ehrgeizige Ziele gesteckt: Ab 2021 muss jedes Mitgliedsland sicherstellen, dass jeder Neubau einen Energieverbrauch von quasi Null hat. Angesichts der Bedeutung der energiepolitischen Herausforderungen zählt das Thema Energieeffizienz bei der Bewertung der Jury circa ein Drittel. 1.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? Im Vorgriff auf die künftigen Ziele muss ein Vorbild-Gebäude, egal ob Neubau oder Renovierung, auf einen Gebäudeenergieverbrauch von plus/minus Null abzielen. Zur Erreichung dieses Leistungsniveaus ist in erster Linie der Energieverbrauch zu beschränken (durch Wärmedämmung, Luftdichtigkeit, Verwendung passiver Kühltechniken usw.), sind in der Folge möglichst viele vor Ort vorhandene erneuerbare Energiequellen zu nutzen und sind schließlich äußerst leistungsstarke Systeme einzusetzen. Die Sparten und Maßnahmen, die nachfolgend aufgeführt werden, entsprechen dieser Prioritätenfolge. 1 Quelle: Energiebilanz der Wallonischen Region 2009. Abrufbar im Internet unter: http://energie.wallonie.be/fr/bilan-energetique-wallon.html?IDC=6288 Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 12/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz 1.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas 1.3.1 Sparte 01-1: Gesamtenergieeffizienz Diese Sparte umfasst nur eine Maßnahme: den Ew-Wert. 1.3.1.1 Maßnahme 01-1-1: Ew-Wert Ziel Förderung einer hervorragenden Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes unter Berücksichtigung sämtlicher Aspekte, die sich darauf auswirken: Eigenschaften der Gebäudehülle, Eigenschaften der installierten Systeme, Nutzung erneuerbarer Energien usw. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Bei Neubauten wird der Ew-Wert nach den GEE-Vorgaben berechnet. Bei Renovierungsvorhaben wird der Ew-Wert nach den speziellen Vorgaben berechnet, die im Rahmen des Aufrufs für Vorbild-Gebäude definiert wurden. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Das Gebäude muss den unten angegebenen Ew-Wert erreichen. Neubau Renovierung Ew ≤ 45 Ew ≤ 90 Anmerkung(en) Falls ein Projekt mehrere Wohneinheiten umfasst, muss jede Einheit den oben angegebenen Ew-Wert erfüllen. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Ist der Ew-Wert kleiner als oben angegeben, fällt die Bewertung besser aus.2 Nachweis(e) Die Berechnung des Ew-Werts muss sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungsvorhaben mit dem Programm PEB3 vorgenommen werden. Dieses Programm kann kostenlos unter 2 Im Rahmen eines Projekts, das mehrere Wohneinheiten umfasst, wird für diese bessere Bewertung der Durchschnittswert der Ew-Werte der einzelnen Wohneinheiten berücksichtigt, die entsprechend der geheizten Fläche gewichtet werden. 3 Ist die Berechnung des Ew-Wertes gesetzlich vorgeschrieben, muss die jeweils vorgeschriebene Programmversion für die Berechnung verwendet werden. Ist die Berechnung des E w-Wertes nicht gesetzlich vorgeschrieben, muss die im Monat vor der Abgabe der Bewerbungsunterlagen aktuelle oder eine spätere Programmversion verwendet werden. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 13/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz http://energie.wallonie.be heruntergeladen werden. Die .peb-Datei sowie ggf. für die Berechnung notwendige Nachweise sind den Unterlagen beizufügen. Die Berechnung des zu erreichenden Ew-Wertes ist verbindlich. Bei Einreichung der Bewerbung sind bestimmte Projektdetails möglicherweise Bewerbungsunterlagen noch nicht bekannt (z. B. Art des Heizkessels). Ist dies der Fall, gibt der Bewerber die wahrscheinlichen Daten oder die zu erreichenden Ziele (z. B. für die Luftdichtigkeit) an. Zertifizierungsantrag Die vorzulegende .peb-Datei hängt von der Art der Arbeiten laut Definition in den wallonischen Vorschriften ab: Bei Neubauten oder gleichgestellten Gebäuden: Die .peb-Datei wird bei der definitiven GEE-Erklärung vorgelegt. Bei umfassenden Renovierungsvorhaben: Die .peb-Datei sowie eine ergänzende .peb-Datei mit der vollständigen Berechnung des EwWertes entsprechend den tatsächlich errichteten Gegebenheiten wird bei der definitiven GEE-Erklärung vorgelegt.4 Bei einfachen Renovierungsvorhaben oder Nutzungsumwidmungen sowie bei Arbeiten, für die keine Genehmigung erforderlich ist: Es wird eine .peb-Datei vorgelegt, in der die vollständige Berechnung des EwWertes entsprechend den tatsächlich errichteten Gegebenheiten vorgenommen wird. 1.3.2 Sparte 01-2: Einschränkung des Energiebedarfs Diese Sparte beinhaltet vier Maßnahmen. 1.3.2.1 Maßnahme 01-2-1: Wärmedämmung Ziel Zur Erreichung einer hohen Energieeffizienz sind vorrangig der Nettoenergiebedarf und vor allem Übertragungsverluste, d. h. Wärmeverluste durch die Gebäudehülle, zu begrenzen. Die thermische Qualität der Gebäudehülle wird durch eine gute allgemeine Dämmung (k-Wert), eine ausreichende Dämmung der diversen Wände der Gebäudehülle (Umax und Rmin) sowie eine zweckmäßige Konzeption der Verbindungen zwischen den Wänden (Bauteilknoten) sichergestellt. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Bei Neubauten werden der K-Wert sowie der U- und R-Wert der Wände der Gebäudehülle nach den GEE-Vorschriften bestimmt. Die Auswirkung von Bauteilknoten wird entsprechend der Methode dieser Vorschriften berücksichtigt. Wenn Detailpläne vorgelegt werden, die weit reichende 4 Selbstverständlich müssen die Angaben zu den Wänden in beiden Dateien gleich sein. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 14/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz Überlegungen zur Verringerung von Wärmebrücken an den wichtigsten Bauteilknoten beinhalten, werden diese bei der Bewertung berücksichtigt. Bei Renovierungsvorhaben werden der K-Wert sowie der U- und R-Wert der neu eingezogenen oder rekonstruierten Wände der Gebäudehülle ebenfalls nach den GEE-Vorschriften bestimmt. Bei bestehenden, nicht renovierten Wänden und Wänden, die lediglich gedämmt werden, sind bei der Bestimmung des U- und des R-Wertes die im Rahmen des Aufrufs für Vorbild-Gebäude festgelegten Vorgaben zu beachten. Die Auswirkung von Bauteilknoten darf jedoch nicht berücksichtigt werden. Wenn Detailpläne vorgelegt werden, die weit reichende Überlegungen zur weitestmöglichen Verringerung von Wärmebrücken an den wichtigsten Bauteilknoten beinhalten, werden diese bei der Bewertung berücksichtigt. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau Renovierung Max. K30 Max. K45 Umax Fenster: Dach: Außenwände: Uw ≤ 1,8 W/m²K Ug ≤ 1,1 W/m²K U ≤ 0,24 W/m²K U ≤ 0,24 W/m²K Umax Fenster: Uw ≤ 1,8 W/m²K Ug ≤ 1,1 W/m²K Dach: U ≤ 0,24 W/m²K Neue Außenwände: U ≤ 0,24 W/m²K Bauteilknoten: Auswirkungen auf maximal 4 Punkte des k-Werts begrenzt - Anmerkung(en) Die unten angegebenen verlangten Umax-Werte entsprechen den Anforderungen, die ab 2014 gelten. Bei Renovierungsvorhaben: - Bei Fenstern und Dächern gilt der geforderte Umax-Wert nur für Fenster und Dächer, an denen Dämmarbeiten vorgenommen wurden. - Bei Wänden gilt der geforderte Umax-Wert nur für neu errichtete oder rekonstruierte Wände. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Folgende Elemente führen zu einer besseren Bewertung: K-Wert unter dem oben genannten Wert5 Auswirkung der Bauteilknoten unter dem oben geforderten Höchstwert (nur bei Neubauten) Vorliegen von Detailplänen, die weit reichende Überlegungen zur weitestmöglichen Verringerung von Wärmebrücken beinhalten, zumindest an den Verbindungen: - zu Fenstern (Fensterbänke, Fensterstürze, Seitenflächen) - am Mauerfuß - von Dächern zu Außenwänden - Balkonbehandlung 5 Falls ein Projekt mehrere k-Volumen umfasst, wird bei dieser Bewertung der Durchschnittswert der diversen k-Volumen berücksichtigt, die entsprechend ihrer Größe gewichtet werden. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 15/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz Nachweis(e) Zusätzlich zu der der für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegten .peb-Datei (mit der auch die Leistung in Bezug auf den K-Wert und Umax belegt werden kann) sind folgende Unterlagen vorzulegen: Bewerbungsunterlagen Die oben genannten Detailpläne können vorgelegt werden. Zertifizierungsantrag 1.3.2.2 Baustellenfotos als Nachweis der korrekten Verlegung der Dämmmaterialien. Wenn Detailpläne vorgelegt wurden, müssen Baustellenfotos vorgelegt werden, auf denen die tatsächliche Durchführung dieser (oder gleichwertiger) Details zu erkennen ist. Maßnahme 01-2-2: Luftdichtigkeit Ziel Neben den Übertragungsverlusten müssen auch die Infiltrationsverluste begrenzt werden, d. h. die Wärmeverluste, die auf eine mangelnde Luftdichtigkeit der Gebäudehülle zurückzuführen sind. Durchgängigkeit und Qualität der luftdichten Sperre werden anhand der Messung der Luftdichtigkeit bewertet. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Eine Maßnahme zur Luftdichtigkeit muss obligatorisch am Ende der Bauarbeiten durchgeführt werden. Die Messung und der Bericht müssen der Norm NBN EN 13829 sowie den ergänzenden Spezifikationen der Region entsprechen (siehe www.epbd.be). Werden bei der Bewerbung Detailskizzen sowie Querschnitte und Pläne vorgelegt, die die Durchgängigkeit der luftdichten Sperre belegen, gibt es Bonuspunkte. Bonuspunkte gibt es auch, wenn die Anordnung der technischen Anlagen korrekt gewählt wurde. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau Renovierung v50 ≤ 2 m³/(h.m²) v50 ≤ 6 m³/(h.m²) Anmerkung(en) In geheizten Volumen, die an die geprüften Volumen angrenzen, darf kein Überdruck erzeugt werden. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Folgende Elemente führen zu einer besseren Bewertung: Dichtheit v50 unterhalb des oben definierten Werts Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 16/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz Kennzeichnung der luftdichten Sperre auf den Querschnitten und Plänen sowie Detailzeichnungen, aus denen die Durchgängigkeit der luftdichten Sperre hervorgeht, für mindestens folgende Knoten: - Übergänge zu Fenstern - Wand-Boden-Anschlüsse - Wand-Dach-Anschlüsse Bei Neubauten: Anordnung der technischen Anlagen entsprechend den Empfehlungen der unten stehenden Tabelle Technische Anlage Empfohlene Anordnung zum geschützten Volumen Zentralheizung oder Einzelheizung mit Innerhalb des geschützten Volumens bei einer Wärmeerzeugern mit geschlossenem Leistung unter 70 kW. Brennstoffkreis Zentralheizung oder Einzelheizung mit Außerhalb des geschützten Volumens. Wärmeerzeugern mit offenem Brennstoffkreis Begrenzung der Durchbrüche durch Anbringung der Sammelrohre im geschützten Volumen. Warmwasserspeicherung und –erzeugung Bei Geräten mit offenem Brennstoffkreis: unabhängig vom Heizkessel außerhalb des geschützten Volumens. Begrenzung der Durchbrüche durch Anbringung der Sammelrohre im geschützten Volumen. Bei Geräten mit geschlossenem Brennstoffkreis und elektrischen Warmwasserbereitern: innerhalb des geschützten Volumens. Gaszähler und Erdgas-Druckregelstation Außerhalb des geschützten Volumens. Mechanisches Lüftungssystem Idealerweise innerhalb des geschützten Volumens. Aus Platzgründen erfolgt die Aufstellung oft in einem nicht beheizten Raum. Dann ist die Zahl der Durchbrüche zu begrenzen. Stromzähler Innerhalb oder außerhalb des geschützten Volumens. Die Zahl der zu behandelnden Durchbrüche bleibt unabhängig von der Anordnung gleich. Schaltkasten und Haustechnikanlage Innerhalb des geschützten Volumens. Tabelle 1-1: Empfohlene Anordnung der technischen Anlagen zum geschützten Volumen (Quelle: CSTC) Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Der Wert der Luftdichtheit v50 stellt eine formelle Verpflichtung dar, die nach Abschluss der Bauarbeiten erfüllt werden muss. Pläne und Querschnitte, auf denen die luftdichte Sperre eingezeichnet ist, sowie die oben genannten Detailzeichnungen, können vorgelegt werden. Es können auch Angaben zur Anordnung der technischen Anlagen vorgelegt werden. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 17/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz Zertifizierungsantrag 1.3.2.3 Vorzulegen ist der Bericht der Luftdichtheitsmessprüfung gemäß der Norm und gemäß den ergänzenden Spezifikationen der Region. Wenn Detailpläne mit den Bewerbungsunterlagen vorgelegt wurden, müssen auch Fotos vorgelegt werden, auf denen die tatsächliche Durchführung dieser (oder gleichwertiger) Details zu erkennen ist. Die Anordnung der technischen Anlagen kann gegebenenfalls geändert werden, denn die Verpflichtung, die eingehalten werden muss, gilt für die Leistung (v50). Maßnahme 01-2-3: Nettoenergiebedarf für Heizung Ziel Neben den Übertragungs- und Infiltrationsverlusten werden beim Nettoenergiebedarf (NEB) für Heizung auch Solargewinne, Wärmespeicherung und Lüftungsverluste berücksichtigt. Deshalb betrifft die dritte Messung in dieser Sparte speziell den NEB. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Berechnung des Nettoenergiebedarfs für Heizung in kWh/m² geheizte Bodenfläche pro Jahr basiert auf der GEE-Methode für Wohngebäude. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau Renovierung NEB ≤ 30 kWh/m² NEB ≤ 80 kWh/m² Anmerkung(en) Der NEB wird in kWh/m² beheizter Fläche (Aheiz) angegeben. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Ist der NEB kleiner als oben angegeben, fällt die Bewertung besser aus.6 Nachweis(e) Die .peb-Datei, die für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegt wird, ermöglicht die Untermauerung der Leistungen bei dieser Maßnahme, ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig. 6 Bei einem Projekt, das mehrere Wohneinheiten umfasst, wird der Durchschnittswert des NEB der einzelnen Wohneinheiten berücksichtigt, die entsprechend der geheizten Fläche gewichtet werden. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 18/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz 1.3.2.4 Maßnahme 01-2-4: Begrenzung des Energiebedarfs für Kühlung Ziel Der Energiebedarf für die Kühlung eines Vorbild-Gebäudes muss begrenzt werden und das Gebäude muss so konzipiert sein, dass die Nutzung passiver Kühltechniken möglich ist. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Nein Die Berechnung des Nettoenergiebedarfs für Kühlung basiert auf der GEE-Methode für Wohngebäude. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau und Renovierung Keine aktive Kühlung.7 Nur für Einfamilienhäuser: Die Wahrscheinlichkeit des Einbaus einer aktiven Kühlung liegt unter 50 %. Anmerkung(en) Die Wahrscheinlichkeit des Einbaus einer aktiven Kühlung wird für jeden Energiesektor bewertet. Das angegebene Kriterium muss in jedem Energiesektor eingehalten werden. Nachweis(e) Die Wahrscheinlichkeit des Einbaus einer aktiven Kühlung wird mit dem Programm PEB berechnet. Die .peb-Datei, die für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegt wird, ermöglicht die Untermauerung der Leistungen bei dieser Maßnahme, ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig. 7 Achtung: Eine umkehrbare Wärmepumpe ist ein aktives Kühlsystem. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 19/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz 1.3.3 Sparte 01-3: Nutzung erneuerbarer Energien Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme. 1.3.3.1 Maßnahme 01-3-1: Nutzung erneuerbarer Energien Ziel Im Rahmen der 20-20-20-Ziele der Europäischen Union muss der Anteil der mit erneuerbaren Energiequellen für den letztendlichen Bruttoenergieverbrauch produzierten Energie im Jahr 2020 13 % betragen. Deshalb ist es nur logisch, dass der vorliegende Aufruf für Vorbild-Gebäude auch eine Anforderung hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energie beinhaltet. Damit ein Gebäude vorbildlich ist, muss der Energieverbrauch nicht nur so weit wie möglich begrenzt sein, es muss auch ein Teil oder sogar der gesamte verbleibende Energiebedarf mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Die Wallonische Region legt derzeit fest, wie der mit erneuerbaren Energien gedeckte Anteil am Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes berechnet wird. Bis dies geschehen ist, gilt bei dieser Maßnahme das Kriterium, ob eines oder mehrere der nachfolgend genannten Systeme vorhanden sind, die als „erneuerbar“ betrachtet werden können. Dies sind: Solarthermiesysteme (*) Photovoltaiksysteme (*) Wärmepumpen (unter bestimmten Bedingungen8) Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (unter bestimmten Bedingungen9) (*) Mit Holz oder einer anderen Biomasse betriebene Anlagen Bei den mit Sternchen (*) gekennzeichneten Systemen ist eine Berechnung vorzulegen, in der die Auslegung begründet wird (Format frei). Neubau und Renovierung Vorhandensein einer oder mehrerer der oben genannten Anlagen sowie ggf. Vorlage der Auslegungsberechnung (Format frei). 8 Wärmepumpen werden nur berücksichtigt, wenn die JAZ mindestens 2,88 beträgt, Gaswärmepumpen müssen mindestens eine JAZ von 1,26 haben. Außerdem muss die Wärmepumpe die Hauptwärmequelle sein und mindestens 50 % des geschützten Volumens versorgen. 9 Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden nur berücksichtigt, wenn sie die Hauptenergiequelle sind und mindestens 50 % des geschützten Volumens versorgen. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 20/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Sofern die Anlagen ggf. den technischen Mindestanforderungen entsprechen und korrekt ausgelegt wurden, bewirkt der Anteil des Gesamtprimärenergiebedarfs, der mit dezentral erzeugtem Strom und mit einer erneuerbaren Energiequelle gedeckt wird, eine bessere Bewertung. Nachweis(e) Neben der für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegten .peb-Datei sind folgende Unterlagen vorzulegen. Bewerbungsunterlagen Technische Beschreibung der diversen geplanten Systeme zur Erzeugung erneuerbarer Energie ggf. einschließlich einer Berechnung zur Untermauerung der Auslegung (Format frei) Zertifizierungsantrag Technische Beschreibung der diversen Systeme zur Erzeugung erneuerbarer Energie, die tatsächlich eingebaut wurden 1.3.4 Sparte 01-4: Anforderungen an Systeme Diese Sparte beinhaltet drei Maßnahmen. 1.3.4.1 Maßnahme 01-4-1: Mindestleistung der Heizungs- und Warmwassersysteme Ziel Nach der Minimierung des Energiebedarfs durch konzeptuelle und bauliche Maßnahmen und der Nutzung erneuerbarer Energien geht es um die Wahl effizienter technischer Anlagen zur Deckung des eventuell verbleibenden Energiebedarfs. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für gute Leistungen Bonuspunkte? Nein Diese Maßnahme gilt nicht für den ersten Aufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie“. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 21/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz 1.3.4.2 Maßnahme 01-4-2: Aufzüge Ziel Die Berechnung des Ew-Wertes umfasst nicht den Energieverbrauch für eventuelle Aufzüge. Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des Einbaus energietechnisch leistungsstarker Aufzüge. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für gute Leistungen Bonuspunkte? Ja Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Werden folgende Punkte erfüllt, fällt die Bewertung besser aus: Kein Aufzug oder „eingeschränkt nutzbare Aufzüge“ oder „versteckte Aufzüge“ Traktionsaufzüge (elektrisch) Fahrgeschwindigkeit max. 2,25 m/s Anlaufstrom max. 50 mA/kg Rückgewinnung der kinetischen Energie beim Abwärtsfahren oder Abbremsen Energiesparende Aufzugskabinenbeleuchtung (Lichtausbeute über 55 lm/W) Kabinenbeleuchtung schaltet nach einer Wartezeit in den Standby-Modus Kabinenbelüftung schaltet nach einer Wartezeit in den Standby-Modus Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Die unten angegebenen technischen Datenblätter, sofern verfügbar Zertifizierungsantrag Technische Datenblätter der eingebauten Systeme, mit denen die Einhaltung der oben genannten Maßnahmen belegt wird Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 22/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz 1.3.4.3 Maßnahme 01-4-3: Lüftungssysteme Ziel Ein Gebäude kann nur dann als vorbildlich betrachtet werden, wenn es gesund ist, insbesondere wenn die Qualität der Luft ausreichend ist. Deshalb ist sowohl für Neubauten (für welche dies im Übrigen gesetzlich vorgeschrieben ist) als auch für Renovierungsvorhaben ein Lüftungssystem vorzusehen. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Nein Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau Renovierung Vollständiges Lüftungssystem, das die geltenden Vorschriften erfüllt. Vollständiges Lüftungssystem, das die für Neubauten geltenden Vorschriften erfüllt. Nachweis(e) Neben der für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegten .peb-Datei sind folgende Unterlagen vorzulegen. Bewerbungsunterlagen Beschreibung des geplanten Lüftungssystems und der Komponenten Zertifizierungsantrag Für mechanische Lüftungssysteme (B, C oder D): Messbericht der Luftströme der forcierten Lüftung und/oder des mechanischen Luftabzugs. Für einstellbare Lüftungs- und Entlüftungsöffnungen (System A, B oder C): technische Kenndaten der eingebauten Öffnungen. Kopie des Benutzerhandbuchs, das dem Bauherrn zur Verfügung gestellt wird, in dem insbesondere Angaben zur Wartung der Systeme enthalten sind (erforderliche Wartungsmaßnahmen und Wartungsintervalle). Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 23/91 Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz 1.3.5 Sparte 01-5: Studien und ergänzende Unterlagen Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme. 1.3.5.1 Maßnahme 01-5-1: Studien und ergänzende Unterlagen Ziel Diese Maßnahme zielt ab auf Bonuspunkte für Studien oder ergänzende Unterlagen, mit denen die intelligente Konzeption des Gebäudes und seine zweckmäßige Nutzung überprüft werden können. Bewertungsmethode Sind diese ergänzenden Unterlagen zwingend vorgeschrieben? Nein Gibt es für die Vorlage dieser ergänzenden Unterlagen Bonuspunkte? Ja Studien, die zu einer besseren Bewertung führen können Folgende Studien führen zu einer besseren Bewertung: Dynamische Simulation zur Überprüfung des Wohnkomforts im Sommer Studie zur Optimierung der Beleuchtung mit natürlichem Licht Für Renovierungsvorhaben: Studie zur Bewertung der Gefahr des Auftretens von Feuchtigkeitsproblemen in den Wänden Energiemanagement-Leitfaden für das Gebäude10 Erforderliche Tools und Unterlagen Bewerbungsunterlagen Berücksichtigte Studienberichte und Unterlagen (pdf-Format) Zertifizierungsantrag Nicht zutreffend 10 Berücksichtigt werden Energiemanagement-Leitfäden, die bei der vorläufigen Abnahme vorgelegt werden und insbesondere Folgendes umfassen: technische Unterlagen (Pläne, Skizzen, Gerätedatenblätter, Einstellparameter) zu den diversen Systemen sowie Benutzer- und Wartungshinweise in einer für Laien verständlichen Sprache Schätzung des für die einzelnen Posten erwarteten Verbrauchs und Beitrags: Heizung und Warmwasser, Haustechnik- und Lüftungsanlagen, Beleuchtung und elektrische Ausrüstung, Aufzüge, Kühlung, erneuerbare Energie Tipps und Maßnahmen zur Begrenzung des Energieverbrauchs: Energiemanagement: Systemabnahme, regelmäßige Ablesung, Führen einer Energiebuchhaltung, regelmäßige Wartung und Kontrolle (einschließlich erneuerbarer Systeme), Vorteile von Monitoringund/oder Wartungsverträgen für Anlagen Einstellung: Solltemperaturen, Luftaustauschrate, stundengenaue Einstellung, Art der Lüftung je nach Jahreszeit, Nachtkühlmanagement (Gefahr der Überkühlung) usw. - Energieaudit bei der Feststellung von Unregelmäßigkeiten Wahl ökologischer Energieträger (Versorger mit zertifizierter Herkunftsgarantie) Wahl effizienter elektrischer Ausrüstung: Begrenzung der Ausrüstung, Angaben zur Beleuchtung (insbesondere Bedeutung des Kaufs von Energiesparlampen), Haushaltsgeräten, Büroelektronik usw. (Gütesiegel) Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 24/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien Themengruppe „Umweltqualität“ 2 Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien 2.1 Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“ Von allen in Europa existierenden Industriesektoren ist die Bauwirtschaft sowohl vom Umsatz her als auch im Hinblick auf die Beschäftigung der wichtigste. Sie ist verantwortlich für Umweltauswirkungen und die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Auswirkungen. Bei jedem Bauvorhaben werden Baustoffe (Rohstoffe) verarbeitet und fallen Stoffströme an (Emissionen, Abfall). Diese unterschiedlichen ein- und ausgehenden Stoffströme müssen so nachhaltig und integriert wie möglich bewirtschaftet werden. 2.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung bedeutet für die Bauwirtschaft, dass in allen Phasen des Lebenszyklus eines Gebäudes - von der Planung und Erstellung über die Nutzung und Renovierung bis hin zum Ende der Standzeit - konsequent eine Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs angestrebt wird. Auf diese Weise lassen sich die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen so stark wie möglich eingrenzen und man erreicht ein hohes Komfort-, Gesundheits- und Qualitätsniveau für den Benutzer. Der nachhaltige Umgang mit Baustoffen beginnt mit ausführlichen Überlegungen dazu, ob bereits vorhandene Elemente erhalten und rückgewonnene Baustoffe verwendet werden können. Nach der Prüfung und Begrenzung des Bedarfs an erforderlichen Baustoffen, gleich ob neu oder wiederverwendet, müssen die Ressourcen und Baustoffe intelligent eingesetzt werden, wobei eine nachhaltige und ökologisch tragfähige Wahl zu treffen ist. Die Auswirkungen der gewählten Baustoffe auf die Gesundheit (Gesundheitsfolgen) müssen ebenfalls berücksichtigt werden, und zwar sowohl bezüglich der Gesundheit der Bewohner der Gebäude als auch bezüglich Gesundheitsrisiken im Vorfeld (Rohstoffabbau, Gefahrguttransport, Herstellung des Baustoffs) und bei der Verarbeitung auf der Baustelle. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 25/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien 2.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas 2.3.1 Sparte 02-1: Erhalt bestehender Elemente Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen. 2.3.1.1 Maßnahme 02-1-1: Erhalt bestehender Fassaden Ziel Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des Erhalts bestehender Gebäudefassaden. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung basiert darauf, welcher Prozentsatz (der Fläche) der Gebäudefassade nach der Renovierung von dem alten Gebäude stammt und tatsächlich als solcher erhalten wurde. F= Bestehende Fläche der Gebäudefassade, die im neuen Gebäude erhalten wurde Gesamtfläche der Gebäudefassade des bestehenden Gebäudes Brandmauern zählen nicht zur Fassade. Der geplante Fassadenanteil, der als erhalten betrachtet werden kann, muss zu mindestens 80 % (der Masse) Baustoffe des alten Gebäudes beinhalten, ansonsten kann er nicht als solcher berücksichtigt werden. Damit eine Fassade als erhalten gilt, darf sie im Übrigen nicht abgerissen und anschließend wieder aufgebaut werden. Werden bestehende Fenster ausgetauscht, werden sie bei der Berechnung der erhaltenen Fassadenfläche abgezogen. Werden bestehende Fenster jedoch erhalten, zählen sie zur erhaltenen Fassadenfläche mit. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Ein Anteil (der Fläche) der nach der Renovierung erhaltenen Fassade von mindestens 20 % führt zu einer besseren Bewertung (mehrere Stufen, Punktzahl steigend: 20 % bis 50 %, über 50 %). Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Anteil F (der Fläche) der erhaltenen Fassade Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten Anteils Vorderansichten der bestehenden und geplanten Fassaden und/oder Fotos, auf denen zu sehen ist, dass die Fassaden erhalten wurden Zertifizierungsantrag As-Built-Pläne und Fotos, auf denen der tatsächliche Erhalt der Fassaden zu sehen ist Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des angegebenen Anteils hervorgeht Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 26/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien 2.3.1.2 Maßnahme 02-1-2: Erhalt bestehender Primärstrukturen Ziel Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des Erhalts bestehender Primärstrukturen des Gebäudes. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Beim Tragwerk basiert die Bewertung darauf, welcher Anteil (des Volumens) der bestehenden Primärstruktur (z. B. Träger, tragende Wände, Geschossdecken) im neuen Gebäude erhalten wird. S= Volumen des bestehenden Tragwerks, das im neuen Gebäude erhalten wird Gesamtvolumen des bestehenden Tragwerks Bei Renovierungsvorhaben mit Erweiterung muss das erhaltene Tragwerk mindestens 50 % (des Volumens) des letztendlichen Tragwerks des neuen Gebäudes betragen, ansonsten gibt es für diesen Indikator keine Punkte. Mit anderen Worten: Damit für diese Maßnahme Punkte vergeben werden, darf das Volumen der Erweiterung des Gebäudes nicht größer sein als das Volumen des ursprünglichen Gebäudes. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Ein Anteil (des Volumens) der bestehenden Primärstruktur (z. B. Träger, tragende Wände, Geschossdecken) von mindestens 30 % führt zu einer besseren Bewertung (mehrere Stufen, Punktzahl steigend: 30 % bis 80 %, über 80 %). Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Anteil S (des Volumens) der erhaltenen Primärstruktur (pro Tragwerkselement) Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten Anteils Pläne, in denen die vorhandenen und erhaltenen Tragwerkselemente, die Elemente, die abgerissen werden sollen, sowie ggf. die neu zu errichtenden Tragwerkselemente gekennzeichnet sind Zertifizierungsantrag As-Built-Pläne und Fotos, auf denen der tatsächliche Erhalt der Tragwerkselemente zu sehen ist Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des angegebenen Anteils hervorgeht Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 27/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien 2.3.2 Sparte 02-2: Umweltauswirkungen der Materialien und Elemente Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen. 2.3.2.1 Maßnahme 02-2-1: Vergleichende Analyse der Umweltauswirkungen von Bauteilen Ziel Ziel dieser Maßnahme ist das Anstoßen von Überlegungen zu den Umweltauswirkungen diverser Bauteile des Gebäudes anhand einer vergleichenden Analyse der Umweltauswirkungen dieser Bauteile. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Nein Vier Bauteile sind Gegenstand der vergleichenden Analyse der Umweltauswirkungen unterschiedlicher technischer Lösungen. Die Wahl der vier letztendlich bei dem Projekt berücksichtigten technischen Lösungen muss begründet werden. Bei den vier Bauteilen kann es sich handeln um: Außenwände Innenwände Fenster und Haustüren Dach Geschossdecken Bodenplatten Fußböden (Außenverkleidung) Die vergleichende Analyse beinhaltet mindestens drei Umweltindikatoren, u. a. den Beitrag zum Treibhauseffekt. Die Indikatoren können einzeln analysiert und bewertet werden oder Teil einer Gesamtanalyse sein, bei der sich eine Gesamtpunktzahl ergibt. Die vergleichende Analyse kann sich auf Veröffentlichungen, Tools oder eine spezielle Life-CycleAnalyse stützen. Veröffentlichungen: - Choix des matériaux – Ecobilan des parois (http://energie.wallonie.be/fr/choix-desmateriaux-ecobilan-des-parois.html?IDC=6099&IDD=44702) (Belgien) (frei zugänglich) - Green Guide to specification – Abschnitt 'domestic' (http://www.bre.co.uk/greenguide) (Großbritannien) (frei zugänglich) - NIBE's Basiswerk Milieuclassificaties – Bitte Version 2012 verwenden (Niederlande) (kostenpflichtig) Tools (vergleichende Analyse mit Varianten): - ELODIE - Life-Cycle-Analysis-Programm für Gebäude - Berechnung nach Bauteilen oder für das gesamte Gebäude (Frankreich) (frei zugänglich über die Elodie-Demoversion, bitte Postleitzahl von Lille (59800) zur Modellierung verwenden Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 28/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien Materialentool milieuprestatieberekening – Berechnung nach Bauteilen oder für das gesamte Gebäude (http://www.dgbc.nl/wat_doet_dgbc/materialentool) (Niederlande) (frei zugänglich) - Freetool Milieuprestatie Gebouwen (geplant für Juli 2012) (Niederlande) Vergleichende Life-Cycle-Analyse mit Varianten: - Vergleichende Life-Cycle-Analyse mit Varianten gemäß NBN EN 15978 „Nachhaltigkeit von Bauwerken - Bestimmung der Umweltleistung von Gebäuden - Berechnungsmethode“ - In der Begründung muss der Nachweis erbracht werden, dass Überlegungen zu den Umweltauswirkungen angestellt wurden; es muss aufgezeigt werden, wie die Analyse die Planung des Gebäudes beeinflusst hat. In der Begründung müssen die verwendeten Quellen und Details sowie die Ergebnisse der Analyse klar aufgeführt werden. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau und Renovierung Vorlage einer vergleichenden Analyse der Umweltauswirkungen für 4 Bauteile und der Begründung der für die Planung des Gebäudes zugrunde gelegten technischen Lösung. Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Dokument mit Begründung und vergleichender Analyse für 4 Bauteile Zertifizierungsantrag 2.3.2.2 Nachweise, dass die ursprünglich für diese 4 Bauteile geplanten Lösungen eingehalten wurden (Fotos, Datenblätter usw.) Maßnahme 02-2-2: Umweltauswirkungen der Materialien Ziel Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Wahl von Materialien, die zur Begrenzung der Umweltauswirkungen beitragen (rückgewonnene und Recycling-Baustoffe, Baustoffe mit Ökolabel). Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Zur Bestimmung der Umweltauswirkungen der verwendeten Baustoffe muss im Prinzip eine LifeCycle-Analyse (LCA) für sämtliche Baustoffe sowie ein praktisches Tool zur Analyse der LCA-Daten für das gesamte Gebäude zur Verfügung stehen. Da in Belgien jedoch keine LCA-Daten und keine integrierte Bewertungsmethode auf Gebäudeebene vorliegen, werden die Umweltauswirkungen der verwendeten Baustoffe lediglich indirekt anhand bestimmter Umweltindikatoren geschätzt. Die Bewertung bezieht sich auf die Auswahl und Verwendung von Materialien und Bauteilen mit begrenzten Umweltauswirkungen, also: Rückgewonnene Baustoffe: Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 29/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien - Bewertet wird, wie hoch der Anteil der rückgewonnenen Baustoffe ist, die beim Neubau bzw. bei der Renovierung verwendet werden (Prozent der Kosten). Rückgewonnene Baustoffe können zum Neupreis der Baustoffe berechnet werden, für die sie eingesetzt werden. - Anteil P: P= Kosten für rückgewonnene Baustoffe Materialkosten insgesamt Recyclingbaustoffe: - Bewertet wird, wie hoch der Anteil der Recyclingmaterialien an den neuen (nicht rückgewonnenen) Baustoffen ist, die beim Neubau bzw. bei der Renovierung verwendet werden (Prozent der Kosten). Die Kosten für den Recyclinganteil werden ausgehend vom Gewichtsanteil der Recyclingstoffe bestimmt, den die neuen Baustoffe enthalten. - Anteil R: R= Kosten der Recyclingfraktion Gesamtkosten für neue Baustoffe (ohne rückgewonnene Baustoffe) - Beispiel: Man kauft für 1000 € Betonsteine, die 25 % Recyclingbaustoffe enthalten, und für 500 € Blendziegel, die 30 % Recyclingbaubaustoffe enthalten. In diesem Fall ergibt sich folgende Berechnung: Kosten der Recyclingfraktion: (0,25 x 1000) + (0,3 x 500) = 400 € Gesamtkosten für neue Baustoffe: 1000 + 500 = 1500 € R = 400/1500 = 27 % Umwelterklärung Typ I (Ökolabel): - Bewertet wird, wie hoch der Anteil (Prozent der Kosten) von neuen (nicht rückgewonnenen) Baustoffen ist, die ein Ökolabel des Typs I gem. ISO 14020 haben. Bei diesem Ökolabel wird der gesamte Lebenszyklus des Produkts berücksichtigt. Es wird von einer unabhängigen Stelle kontrolliert. - Folgende Ökolabel werden berücksichtigt: das europäische Ökolabel Euroblume, der Blaue Engel aus Deutschland, der Nordic Swan, das Label NaturePlus und sämtliche Ökolabel, die Mitglied des Global Ecolabelling Network (GEN - http://www.globalecolabelling.net/) sind. - Anteil L: L= Kosten für Produkte mit einem Ökolabel Typ I Gesamtkosten für neue Baustoffe (ohne rückgewonnene Baustoffe) Umwelt-Produktdeklaration Typ III (EPD): - Bewertet wird, wie hoch der Anteil (Prozent der Kosten) von neuen (nicht rückgewonnenen) Baustoffen ist, für die eine EPD (Umwelt-Produktdeklaration des Typs III gem. ISO 14025 und ISO 21930) vorliegt. - Anteil E: E= Kosten für Baustoffe mit Umwelt-Produktdeklaration Typ III Kosten für neue Baustoffe (ohne rückgewonnene Baustoffe) Baustoffe, die mehrere dieser Umweltindikatoren aufweisen, können für jeden Indikator mitgezählt werden. Bei einer Renovierung gilt diese Maßnahme nicht für Baustoffe, die vom bestehenden Gebäude stammen, mit Ausnahme des Indikators für rückgewonnene Baustoffe (P). Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 30/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien Kostenmäßige Anteile: Diese Indikatoren geben an, welcher Anteil der Baustoffe die jeweiligen Kriterien erfüllt. Aus Gründen der Einfachheit wird dieser Anteil anhand der Kosten inkl. Einbau bestimmt. Die Materialkosten lassen sich nämlich leicht aus der Massenermittlung ablesen, für Gewicht oder Volumen gilt dies nicht. Die Kosten für Erdarbeiten (z. B. Aushub für das Fundament), Baustelleneinrichtung und Planung werden nicht berücksichtigt. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Bei folgenden Anteilen an den Materialkosten erfolgt eine bessere Bewertung: Rückgewonnene Baustoffe: - Bei einem Anteil P über 0 % erfolgt eine bessere Bewertung (zur Info: 30 % sind außergewöhnlich und werden mit der maximalen Punktzahl für diesen Indikator bewertet). Recyclingbaustoffe: - Bei einem Anteil R über 0 % erfolgt eine bessere Bewertung (zur Info: 65 % sind außergewöhnlich und werden mit der maximalen Punktzahl für diesen Indikator bewertet). Umwelterklärung Typ I (Ökolabel): - Bei einem Anteil L über 0 % erfolgt eine bessere Bewertung (zur Info: 50 % sind außergewöhnlich und werden mit der maximalen Punktzahl für diesen Indikator bewertet). Umwelt-Produktdeklaration Typ III (EPD): - Bei einem Anteil E über 0 % erfolgt eine bessere Bewertung (zur Info: 80 % sind außergewöhnlich und werden mit der maximalen Punktzahl für diesen Indikator bewertet). Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Anteil an den Materialkosten für jeden Indikator (rückgewonnene und Recyclingbaustoffe, Ökolabel Typ I, Ökolabel Typ III) mit genauer Auflistung der jeweiligen Produkte Knappe Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen der berechneten Anteile Der Bewerber verpflichtet sich für jeden Indikator zu dem angegebenen Anteil. Möglicherweise sind bestimmte Elemente des Projekts noch nicht bekannt oder werden im Verlauf des Projekts abgeändert. Zertifizierungsantrag Kostenaufstellung (Rechnungen) Datenblätter, Rechnungen oder andere Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die verwendeten Baustoffe die Anforderungen der jeweiligen Indikatoren erfüllen Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung der angegebenen Anteile hervorgeht 2.3.3 Sparte 02-3: Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 31/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien 2.3.3.1 Maßnahme 02-3-1: Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft Ziel Ziel dieser Maßnahme ist die Verpflichtung zur Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Nein Bewertet wird, welcher Anteil des verwendeten Holzes den Kriterien der nachhaltigen Forstwirtschaft entspricht, d. h. ob das Holz und die davon abgeleiteten Produkte das FSC- oder PEFC-Label oder gleichwertig haben. Der Anteil wird anhand der Kosten berechnet: B= Kosten für Produkte auf Holzbasis, die den Kriterien der nachhaltigen Forstwirtschaft entsprechen Kosten sämtlicher Produkte auf Holzbasis (ohne rückgewonnenes Holz) Bei einer Renovierung gilt diese Maßnahme nicht für Baustoffe, die vom bestehenden Gebäude stammen, sowie für rückgewonnene Baustoffe. Auch für Schalholz, Bohlen etc. gilt diese Maßnahme nicht. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau und Renovierung Mindestens 95 % des verwendeten Holzes (auf Kostenbasis) entsprechen den Kriterien der nachhaltigen Forstwirtschaft (B ≥ 95 %). Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Anteil B (der Kosten) des verwendeten Holzes, der den Kriterien der nachhaltigen Forstwirtschaft entspricht, einschließlich genauer Auflistung der jeweiligen Produkte Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten Anteils In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise noch nicht bekannt. Ist dies der Fall, verpflichtet sich der Bewerber zur Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestleistung (95 %-Anteil). Zertifizierungsantrag Rechnungen mit FSC- oder PEFC-Zertifikat für Holz und Holzprodukte Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des Mindestwerts von 95 % hervorgeht Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 32/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien 2.3.3.2 Maßnahme 02-3-2: Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung Ziel Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Verwendung von Baustoffen oder Bauteilen, die aus einer nachhaltigen Produktion oder Bewirtschaftung stammen. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Bewertet wird, welcher Anteil der verarbeiteten neuen Baustoffe und Bauteile aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung stammt. Dies können sein: Holzprodukte, die den Kriterien der nachhaltigen Forstwirtschaft entsprechen (FSC- oder PEFCLabel) Materialien mit Umweltmanagementsystem (EMS - Environmental Management Scheme) für die Bewirtschaftung und/oder Produktion (ISO 14001 oder EMAS), die nicht aus der Forstwirtschaft stammen Damit die Bewertung für die diversen Konstruktionsweisen äquivalent ist, werden sowohl Holz als auch andere Materialien bei dieser Maßnahme berücksichtigt. Holzprodukte, die den Kriterien der nachhaltigen Forstwirtschaft entsprechen (FSC- oder PEFC-Zeichen), können somit sowohl bei Maßnahme 02-3-1 als auch bei dieser Maßnahme geltend gemacht werden. Der Anteil wird anhand der Kosten berechnet: D= Kosten von Baustoffen mit EMS-Zertifikat und/oder Zertifizierung für nachhaltige Forstwirtschaft Gesamtkosten für neue Baustoffe (ohne rückgewonnene Baustoffe) Diese Maßnahme gilt nicht für Baustoffe, die bei einem Renovierungsvorhaben vom bestehenden Gebäude stammen, und nicht für rückgewonnene Baustoffe. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Ein Prozentsatz (der Kosten) der Materialien mit EMS-Zertifikat und/oder Zertifikat für nachhaltige Forstwirtschaft im Verhältnis zu den Gesamtkosten aller neuen (nicht rückgewonnenen) Baustoffe über 10 % führt zu einer besseren Bewertung (mehrere Stufen, Punktzahl steigend: bis 10 %, 20 %, 30 %, 40 %, über 40 %). Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 33/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Anteil D (der Kosten) der Materialien mit EMS-Zertifikat und/oder Zertifikat für nachhaltige Forstwirtschaft im Vergleich zu den Gesamtkosten aller neuen Baustoffe, mit genauer Auflistung der jeweiligen Produkte Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten Anteils Der Bewerber verpflichtet sich zu dem angegebenen Anteil. Möglicherweise sind bestimmte Elemente des Projekts noch nicht bekannt oder werden im Verlauf des Projekts abgeändert. Zertifizierungsantrag Rechnungen mit FSC- oder PEFC-Zertifikat für Holz und Holzprodukte Datenblätter der betreffenden Materialien mit Angabe der EMSZertifizierungsnummer der Produktion und/oder Bewirtschaftung Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des angegebenen Anteils hervorgeht 2.3.4 Sparte 02-4: Emissionsarme Materialien, die mit dem Innenbereich in Berührung kommen Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen: 2.3.4.1 Maßnahme 02-4-1: Formaldehydemission von elastischen, textilen und LaminatBodenbelägen und von Parkett- und Holzfußböden Ziel Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des Einsatzes von Innenausbaumaterialien (elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge, Parkett- und Holzfußböden) mit geringer Formaldehydemission (Klasse E1) zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Gesundheit. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Nein Folgende Fußbodenbeläge werden bei dieser Maßnahme berücksichtigt: Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge, insbesondere: - elastische Fußbodenbeläge aus Kunststoff, Linoleum, Kork oder Gummi, außer lose verlegte Teppiche - Textile Fußbodenbeläge, außer lose verlegte Teppiche - Laminat-Bodenbeläge - Lose verlegte Fußbodenplatten Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 34/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien Parkett- und Holzfußböden Die Formaldehydemission der genannten Fußbodenbeläge muss nach Maßgabe folgender Normen bestimmt und klassifiziert werden: NBN EN 14041: Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften NBN EN 14342+A1: Parkett und Holzfußböden - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung Die Informationen finden sich bei der CE-Kennzeichnung oder in den Datenblättern der Produkte. Berücksichtigt werden nur Fußbodenbeläge, die zum Zeitpunkt der Zertifizierung verlegt werden, wobei der (flächenmäßige) Anteil der Fußbodenbeläge bei der Zertifizierung mindestens 30 % betragen muss. Die Anforderung gilt nicht für Wand- oder Deckenverkleidungen. Bei Renovierungsvorhaben werden nur Fußbodenbeläge berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Zertifizierung ausgetauscht wurden. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau und Renovierung Der (flächenmäßige) Anteil der Fußbodenbeläge muss bei der Zertifizierung mindestens 30 % betragen. Elastische, textile oder Laminat-Bodenbeläge und Parkett- und Holzfußböden, die zum Zeitpunkt der Zertifizierung verlegt wurden, müssen der Formaldehydklasse E1 entsprechen. Renovierung Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Anteil (der Fläche) der Fußbodenbeläge mit detaillierter Auflistung der jeweiligen Produkte Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten Anteils In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise noch nicht bekannt. Ist dies der Fall, verpflichtet sich der Bewerber zur Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestleistungen. Zertifizierungsantrag Datenblätter der Fußbodenbeläge mit Angabe der Formaldehydklasse Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestleistungen hervorgeht Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 35/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien 2.3.4.2 Maßnahme 02-4-2: Gütesiegel „emissionsarm“ für Materialien, die direkt mit dem Innenraum in Berührung kommen (Boden, Decke, Wand) Ziel Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Verwendung von direkt mit dem Innenraum in Berührung kommenden Oberflächenmaterialien, die als „emissionsarm“ zertifiziert sind, zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Gesundheit. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Sämtliche Oberflächen, die direkt mit der Raumluft in Berührung kommen (Boden, Decke, Wand) werden berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden: Oberflächen, die nicht direkt mit der Raumluft in Berührung kommen (z. B. Gipskartonplatten oder das Mauerwerk unter dem Anstrich oder der Tapete). Bei Renovierungsvorhaben werden nur Oberflächen berücksichtigt, die umgebaut werden, auch wenn sich die Renovierungsarbeiten auf dekorative Zwecke wie Wandanstrich, Wechsel der Bodenbeläge usw. beschränken. Die Maßnahme wird anhand des Anteils der Oberflächen, die direkt mit der Raumluft in Berührung kommen und aus Materialien hergestellt wurden, die als „emissionsarm“ zertifiziert wurden, zur direkt mit der Raumluft in Berührung kommenden Gesamtfläche bewertet. A= Direkt mit der Raumluft in Berührung kommende Fläche aus Materialien mit dem Gütesiegel „emissionsarm“ Direkt mit der Raumluft in Berührung kommende Gesamtfläche Als Material mit dem Gütesiegel „emissionsarm“ gelten folgende Materialien: Produkte mit einem der folgenden Gütesiegel: Blauer Engel, Nordic Swan, Natureplus, EU Ökolabel (Euroblume), GUT, österreichisches Umweltzeichen, Floorscore, Green Label, Green Label Plus, Greenguard, Green Seal, CHPS, Indoor Air Comfort, Indoor Air Comfort Gold, DICL (Indoor Climate Label). Produkte, die folgende Anforderungen erfüllen: - Klasse EC1 des Emicode - Klasse M1 der finnischen Klassifizierung - AgBB-Anforderungen (Deutschland) - Emissionsklasse A und A+ der Bauprodukte oder Wand- und Bodenverkleidungen, Anstriche und Lacke bezüglich der Freisetzung flüchtiger Schadstoffe (gem. Dekret Nr. 2011-321 vom 23. März 2011 in Frankreich) Innenraumfarben oder -lacke, die den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen erfüllen, der entsprechend dem EU-Ökolabel für Innenraumfarben und -lacke definiert wurde. Die Angaben finden sich in den vorgeschriebenen Verpackungshinweisen gemäß Richtlinie Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 36/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien 2004/42/EG mit: Unterkategorie des Produkts, VOC-Grenzwerten und maximalem VOC-Gehalt des gebrauchsfertigen Produkts. Produktklassifizierung (Richtlinie 2004/42/EG) VOC-Gehalt (g/l) Innenanstriche für Wände und Decken (matt) (Glanzmaßzahl < 25@60 °) 15 Innenanstriche für Wände und Decken (glänzend) (Glanzmaßzahl > 25@60 °) 60 Holz- und Metallfarben für Gebäudedekorationen und -verkleidungen (innen), einschließlich Grundierungen 90 Lacke und Holzbeizen für Gebäudedekorationen (innen), einschließlich deckender Holzbeizen 75 Holzbeizen mit Mindestschichtdicke (innen) 75 Grundierungen 15 Bindende Grundierungen 15 Einkomponenten-Speziallacke 100 Zweikomponenten-Reaktionslacke für bestimmte Verwendungszwecke wie die Bodenbehandlung 100 Lacke für Dekorationseffekte 90 Tabelle 2-1: Maximaler VOC-Gehalt von Innenraumfarben und -lacken Produkte, die ausschließlich aus unbehandeltem Glas oder unbehandeltem Metall bestehen, unbehandeltes Holz, Steine, Keramikfliesen, Beton und metallische Oberflächen gelten als „emissionsarm“. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau und Renovierung Mindestens 10 % aller Flächen, die direkt mit der Raumluft in Berührung kommen, werden aus Materialien mit dem Gütesiegel „emissionsarm“ laut oben stehender Definition hergestellt (A ≥ 10 %). Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Wenn der Anteil der Flächen, die direkt mit der Raumluft in Berührung kommen und die aus Materialien mit dem Gütesiegel „emissionsarm“ hergestellt wurden, über dem oben definierten Mindestwert liegt, erfolgt eine bessere Bewertung (A > 10 %). Nachweis(e) Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 37/91 Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien Bewerbungsunterlagen Beschränkt sich der Bewerber auf das zu erreichende Mindestleistungsniveau, verpflichtet er sich zur Einhaltung dieser vorgeschriebenen Mindestleistung und legt eine kurze Beschreibung vor, aus der die Einhaltung des Anteils von 10 % hervorgeht. Wird eine höhere Leistung angestrebt, muss neben dem Anteil A der direkt mit der Raumluft in Berührung kommenden, mit Materialien mit dem Gütesiegel „emissionsarm“ ausgeführten Flächen auch eine exakte Auflistung der Flächen und der jeweils verwendeten Produkte vorgelegt werden. Der Bewerber verpflichtet sich zu dem angegebenen Anteil. Möglicherweise sind bestimmte Elemente des Projekts noch nicht bekannt oder werden im Verlauf des Projekts abgeändert. Zertifizierungsantrag Datenblätter der Produkte mit dem Gütesiegel „emissionsarm“, die direkt mit der Raumluft in Berührung kommen, entsprechende Flächen und Gesamtfläche Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des angegebenen Anteils hervorgeht Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 38/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser 3 Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser 3.1 Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“ Mit einem leistungsstarken nachhaltigen Gebäude muss es möglich sein, die grundlegende und zugleich knappe Ressource Trinkwasser zu schützen. Das verfügbare Trinkwasser muss mit Augenmaß genutzt und vor jeglicher Qualitätsverschlechterung geschützt werden. Ein Gebäude ist nachhaltig, wenn es die Begrenzung des Trinkwasserverbrauchs ermöglicht. Wichtig ist auch, dass möglichst viel Niederschlagswasser genutzt wird und dass dessen Vermischung mit Schmutzwasser und Ableitung in die Kanalisation vermieden wird. Auf diese Weise wird ein Beitrag geleistet zur: Anreicherung des Grundwassers durch Versickerung Rationalisierung der Beanspruchung von Kläranlagen Stabilisierung der Entwässerungsströme und Vermeidung von Netzüberlastungen und Hochwasser 3.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? In einem Vorbild-Gebäude wird auf dem eigenen Grundstück so weit wie möglich die Kontrolle über folgende Faktoren angestrebt: Trinkwasserverbrauch Versickerung von Niederschlagswasser Ableitung und Behandlung von Abwasser, sofern das Projekt nicht in einem Gebiet mit kollektivem Abwasserreinigungsverfahren liegt 3.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas Dieses Thema umfasst 4 Sparten: Sparte 03-0: Grundanforderungen Sparte 03-1: Verwendung von Trinkwasser Sparte 03-2: Abwassereinleitung in die Kanalisation Sparte 03-3: Versickerung von Niederschlagswasser und Kontrolle der Verlustströme 3.3.0 Sparte 03-0: Grundanforderungen Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für gute Leistungen Bonuspunkte? Nein Folgende Anforderungen sind Pflichtkriterien. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 39/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser Die Behandlung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück muss den in Wallonien auf regionaler und kommunaler Ebene geltenden Vorschriften entsprechen.11 12 Leitungssysteme, mit denen unterschiedliche Arten von Wasser befördert werden, müssen innerhalb des Anwesens getrennt sein (Trinkwasser, Niederschlagswasser, Abwasser). Die Niederschlags- und Abwassernetze können in einer letzten Inspektionskammer vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation oder ein anderes Abwassersystem zusammengefasst werden, wenn dies vorgeschrieben ist. Hauskläranlagen (système d'épuration individuelle, SEI), die eventuell aufgrund des jeweiligen Abwasserplans pro hydrographischen Zwischeneinzugsgebiet (plan d'assainissement par sousbassin hydrographique, PASH) vorgeschrieben sind, müssen zugelassen sein.13 3.3.1 Sparte 03-1: Verwendung von Trinkwasser Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme: das Verhältnis zwischen tatsächlichem Verbrauch des Projekts und einem bewohnerabhängigen Bezugswert. 3.3.1.1 Maßnahme 03-1-1: Trinkwasserverbrauch Ziel Verringerung des Trinkwasserverbrauchs durch Förderung: des Einbaus von Sanitäranlagen mit sparsamem Verbrauch der Verwendung von Wasser geringerer Qualität anstelle von Trinkwasser (Niederschlagswasser oder Grauwasser) für Anwendungen, bei denen dies zulässig ist Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für gute Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung dieser Sparte erfolgt durch den Vergleich des tatsächlichen Trinkwasserverbrauchs der Wohneinheit mit einem Bezugswert für den Trinkwasserverbrauch. 1. Bezugswert für den Trinkwasserverbrauch in Liter pro Tag und pro Wohneinheit: Zur Bestimmung des Bezugswerts einer Wohneinheit wird die Anzahl der Bewohner üblicherweise mit der Anzahl der Schlafzimmer +1 veranschlagt. Außerdem wird angenommen, dass in der Bezugswohnung ausschließlich Trinkwasser verwendet wird. Die Größe des Haushalts wirkt sich auf den durchschnittlichen Verbrauch pro Bewohner aus, dieser ist umgekehrt proportional zur Größe des Haushalts. In der unten stehenden Tabelle wird 11 Unter folgender Adresse findet sich ein hilfreicher praktischer Leitfaden: http://www.aquawal.be/fr/communes/guide-pratique-a-l-usage-des-communes-relatif-a-l-assainissement-deseaux-usees-praktischer-leitfaden-fur-gemeinden-zur-.html 12 Sämtliche Umweltvorschriften können auf dem Umweltportal der Wallonischen Regierung unter folgender Adresse abgerufen werden: http://environnement.wallonie.be/aerw/dgrne/index.htm 13 Eine Liste der in der Wallonischen Region zugelassenen Hauskläranlagen steht unter folgender Adresse zur Verfügung: http://environnement.wallonie.be/de/entreprises/systemes_epuration.htm Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 40/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser der Bezugswert für den Verbrauch pro Bewohner abhängig von der Größe des Haushalts angegeben. Anzahl der Bewohner Bezugswert für den Verbrauch pro Tag 1 Bewohner 2 Bewohner 3 Bewohner 4 Bewohner 5 Bewohner 6 Bewohner 7 Bewohner 8 Bewohner 9 Bewohner 10 Bewohner 121 Liter/Bewohner 113 Liter/Bewohner 110 Liter/Bewohner 109 Liter/Bewohner 108 Liter/Bewohner 107 Liter/Bewohner 107 Liter/Bewohner 107 Liter/Bewohner 106 Liter/Bewohner 106 Liter/Bewohner Tabelle 3-1: Bezugswert für den Verbrauch pro Tag abhängig von der Anzahl der Bewohner 2. Verbrauch des Projekts in Liter pro Tag und pro Wohneinheit: Zur Bewertung des tatsächlichen Verbrauchs des Projekts werden die Auswirkungen auf den Bezugswert für den Trinkwasserverbrauch bewertet: - wenn herkömmliche Geräte durch die Geräte des Projekts ersetzt werden, - wenn für bestimmte Geräte kein Trinkwasser verwendet wird. Der Verbrauch des Projekts fällt umso niedriger aus, je sparsamer die aufgestellten Geräte sind. Grauwasser (von Waschmaschine, Badewanne, Dusche und/oder Wasserhahn) kann je nach verfügbarer Menge nach Reinigung für die Toilettenspülung verwendet werden. Niederschlagswasser kann je nach verfügbarer Menge zum Waschen und Putzen, für den Garten und für die Toilettenspülung verwendet werden. Die Menge des verfügbaren Niederschlagswassers hängt ab von: - der mittleren Niederschlagsmenge - der Dachfläche mit Niederschlagswasserableitung in horizontaler Projektion - dem Filterkoeffizienten - dem Eindeckungskoeffizienten - dem ausrichtungsabhängigen Neigungskoeffizienten des Dachs - dem Volumen der Zisterne Achtung: Wie in Sparte 03-0 angegeben müssen Trinkwasser-, Niederschlagswasser- und Grauwassernetze getrennt sein, damit die Bewerbung zulässig ist. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Anteil des Trinkwasserverbrauchs im Vergleich zur Bezugsgröße, der sich aus Wassersparmaßnahmen und der Verwendung von Niederschlagswasser und/oder Grauwasser anstelle von Trinkwasser ergibt. Dieser Anteil wird wie folgt berechnet: Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 41/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser Verbrauch des Projekts _________________________ x 100 % Bezugswert für den Verbrauch Je niedriger dieser definierte Anteil ist, desto besser fällt die Bewertung aus. Nachweis(e) Die Berechnung des Anteils erfolgt mit dem Excel-Berechnungstool, das dem vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei sowie ggf. für die Berechnung notwendige Nachweise sind den Unterlagen beizufügen. Der anzugebende Anteil stellt eine Verpflichtung dar. Bei Einreichung der Bewerbung sind bestimmte Projektdetails möglicherweise noch nicht Bewerbungsunterlagen bekannt. Ist dies der Fall, gibt der Bewerber die wahrscheinlichen Daten oder die zu erreichenden Ziele an. Zertifizierungsantrag In der vorzulegenden Datei werden die Werte angegeben, die den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen entsprechen. 3.3.2 Sparte 03-2: Abwassereinleitung in die Kanalisation Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme: das Verhältnis zwischen tatsächlicher Abwassereinleitung des Projekts und einem Bezugswert. 3.3.2.1 Maßnahme 03-2-1: Abwassereinleitung Ziel Begrenzung des in die Kanalisation eingeleiteten Abwassers. Dies ermöglicht einen Beitrag zur: Anreicherung des Grundwassers durch Versickerung Rationalisierung des Betriebs von Kläranlagen Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für gute Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung dieser Sparte erfolgt durch den Vergleich der tatsächlichen Abwassereinleitung der Wohneinheit mit einem Bezugswert für die Abwassereinleitung. 1. Bezugswert für die Abwassereinleitung in Liter pro Tag und pro Wohneinheit: Die Bezugswohnung hat eine getrennte Ableitung für Abwasser und Niederschlagswasser bis zur Grundstücksgrenze. Der Bezugswert für die Abwassereinleitung ergibt sich aus der Summe: - des Abwassers, das über den Abwassereinlauf abgeleitet wird. Die Menge wird mit dem Bezugswert für den Trinkwasserverbrauch gleichgesetzt (siehe Maßnahme 03-1-1). Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 42/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser des Niederschlagswassers, das über den Ablauf für sämtliche Niederschläge, die auf die bebaute Fläche fallen, abgeleitet wird, wobei ein durchschnittlicher Eindeckungskoeffizient berücksichtigt wird. Da diese beiden Einleitungsströme nicht die gleichen Umweltauswirkungen haben, werden sie unterschiedlich gewichtet: - Das über den Abwassereinlauf abgeleitete Wasser wird mit 100 % gewichtet. - Das über den Niederschlagswassereinlauf abgeleitete Wasser wird mit 50 % gewichtet. - Beim Bezugswert werden Regenwasserzisternen, Versickerungsanlagen nicht berücksichtigt. befestigte Bodenflächen und 2. Abwassereinleitung des Projekts in Liter pro Tag und pro Wohneinheit: Die Abwassereinleitung des Projekts wird anhand folgender Mengen berechnet: - Abwasser, das dem Trinkwasserverbrauch gleichgesetzt wird (siehe Maßnahme 03-1-1). - Niederschlagswasser, das von den Dächern abläuft - Niederschlagswasser auf befestigten Flächen - Niederschlagswasser, das am Filter oder am Zisternenüberlauf austritt Der Strom, der am Abwassereinlauf ankommt (Gewichtung: 100 %), sowie der Strom, der am Niederschlagswassereinlauf ankommt (Gewichtung: 50 %), wird ermittelt. Niederschlagswasser, das über eine Versickerungsanlage abfließt, wird bei der Berechnung nicht als Wasser berücksichtigt, das über den Einlauf abgeleitet wird. Achtung: Wie in Sparte 03-0 angegeben, darf Abwasser nicht über den Niederschlagswassereinlauf abgeleitet werden, wenn die Bewerbung zulässig sein soll. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Das Verhältnis zwischen der Abwassereinleitung des Projekts und dem Bezugswert wird in Prozent angegeben und auf folgende Weise berechnet. Abwassereinleitung des Projekts _________________________________ x 100 % Bezugswert für die Abwassereinleitung Diese Zahl kann über 100 % betragen. Je niedriger dieser Anteil ist, desto besser fällt die Bewertung aus. Nachweis(e) Die Berechnung des Anteils erfolgt mit dem Excel-Berechnungstool, das dem vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei sowie ggf. für die Berechnung notwendige Nachweise sind den Unterlagen beizufügen. Bewerbungsunterlagen Der anzugebende Anteil stellt eine Verpflichtung dar. Bei Einreichung der Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 43/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser Bewerbung sind bestimmte Projektdetails möglicherweise noch nicht bekannt. Ist dies der Fall, gibt der Bewerber die Daten an, zu denen er sich verpflichtet. Zertifizierungsantrag In der vorzulegenden Datei werden die Werte angegeben, die den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen entsprechen. 3.3.3 Sparte 03-3: Versickerung und Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen: Versickerung von Niederschlagswasser Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser 3.3.3.1 Maßnahme 03-3-1: Versickerung von Niederschlagswasser Diese Maßnahme wird nur bewertet, wenn der Boden versickerungsfähig ist. Ziel Begünstigung der Bildung von Grundwasser durch Versickerung und Verringerung des Niederschlagswassers in der Kanalisation. Dies ist nur möglich, wenn der Boden versickerungsfähig ist, also gleichzeitig: durchlässig ist (Versickerungskapazität ≥ 20 mm/h) und nicht kontaminiert ist,14 der Grundwasserspiegel tief liegt (der maximale Grundwasserstand muss mindestens 1 m unter der Sohle der Versickerungsanlage liegen), nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt und nicht in einem geschützten Gebiet liegt, in dem die Versickerung verboten ist. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für gute Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung dieser Sparte erfolgt durch Messen der Größe des Pufferspeichers der Versickerungsanlage ausgehend davon, wie oft der Überlauf der Anlage theoretisch in Anspruch genommen wird. Für eine möglichst gute Bewirtschaftung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sollte der Überlauf so selten wie möglich tätig werden. Zur Bewertung der Größe des Pufferspeichers Entleerungsgeschwindigkeit bekannt sein. 14 der Versickerungsanlage muss dessen Liste der potenziell kontaminierten Böden der Wallonie: http://www.walsols.be/gp.aspx Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 44/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser Versickerungskapazität x Versickerungsfläche (Entleerungsgeschwindigkeit) = _____________________________________________ Befestigte Versickerungsfläche + Versickerungsfläche Bestimmung der Versickerungskapazität (mm/h) - Bekannter homogener Untergrund: siehe unten stehende Tabelle. Bodenart Grobsand Feinsand Lehmiger Feinsand Feinster Sand Löss Torf Lehm Leichter Ton Mittelschwerer Ton Toniger Lehm Versickerungskapazität (mm/h) 500 20 11 10 6 2,2 2,1 1,5 0,5 0,4 Tabelle 3-2: Versickerungskapazität je nach Bodenart (Quelle: VMM) - Unbekannter Untergrund: Die Versickerungskapazität wird mit einem Versickerungsmesser oder mit dem Doppelringversuch bestimmt. Die so erreichte Versickerungsgeschwindigkeit wird anschließend entsprechend der Erläuterung zum Good Practice Code für die Planung von Entwässerungssystemen berechnet. Der Sicherheitsfaktor C, der zur Umrechnung der gemessenen Versickerungsgeschwindigkeit in einen Wert zur Berechnung der Versickerungskapazität verwendet wird, beträgt 10 (= maximale Sicherheit). Versickerungsfläche Die Versickerungsfläche ist die horizontale Fläche der Versickerungsanlage. Bestimmung der befestigten Entwässerungsfläche Zur Bewertung dieser Maßnahme wird die Summe der horizontalen Projektionen der Dachflächen und der befestigten Bodenflächen gebildet, von denen das Wasser in die Versickerungsanlage geleitet wird. Zur Korrektur dieser Flächen wird kein Koeffizient angewandt. Der Überlauf der Regenwasserzisterne und die Wasserrückstände des Zisternenfilters werden nicht berücksichtigt. Achtung: Befestigte Bodenflächen sollten aus diesem Grund so weit wie möglich begrenzt und durchlässige Bereiche (wie zum Beispiel Parkplätze aus Rasenbetonsteinen) begünstigt werden. Bestimmung der Überlaufwahrscheinlichkeit Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 45/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser Anhand der unten stehenden Tabelle kann ausgehend von der Versickerungskapazität und dem Puffervolumen die Überlaufwahrscheinlichkeit der Anlage bestimmt werden. Entleerungsgeschwindigkeit (mm/h) 18,00 14,40 10,80 9,00 7,20 5,40 3,60 1,80 0,72 0,36 Überlaufwahrscheinlichkeit 1 Jahr 2 Jahre 5 Jahre 10 Jahre 20 Jahre / / / / / 10 12 17 24 33 / / 10 11 12 14 16 21 30 39 11 13 14 16 17 19 22 28 39 49 15 16 18 20 21 24 27 34 46 / 19 20 23 24 26 29 33 41 / / Tabelle 3-3: Überlaufwahrscheinlichkeit der Anlage in Abhängigkeit von der Versickerungskapazität des Bodens und dem Volumen des Pufferspeichers, angegeben in l/m² = mm (Quelle: Erläuterung zum Good-Practice-Code für die Planung von Entwässerungssystemen) Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Die Überlaufwahrscheinlichkeit des Pufferspeichers ist entscheidend für die Bewertung der Maßnahme. Je niedriger sie ist, desto besser fällt die Bewertung aus. Nachweis(e) Folgende Angaben sind vorzulegen: Nachweis, dass eine Versickerung zulässig ist (PASH) Grundwasserspiegel Versickerungskapazität des Bodens Befestigte Versickerungsfläche Versickerungsfläche Volumen des Pufferspeichers der Anlage In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise Bewerbungsunterlagen noch nicht bekannt. Ist dies der Fall, legt der Bewerber seine Ziele bezüglich der Überlaufwahrscheinlichkeit fest. Zertifizierungsantrag Neben den vorzulegenden Angaben, die in der oben stehenden Liste aufgeführt werden, legt der Bewerber die Berechnung der Überlaufwahrscheinlichkeit vor. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 46/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser 3.3.3.2 Maßnahme 03-3-2: Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser Diese Maßnahme wird nur bewertet, wenn der Boden nicht versickerungsfähig ist. Ziel Kontrolle und Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser vom Anwesen in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer zur Verringerung des Hochwasserrisikos Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für gute Leistungen Bonuspunkte? Ja Wird der Boden als versickerungsfähig betrachtet (d. h. durchlässig und nicht kontaminiert mit einem tief liegenden Grundwasserspiegel, außerhalb eines Wassereinzugsgebiets und außerhalb von Natura 2000-Gebieten), ist die Versickerung der Entwässerung über einen Einlauf vorzuziehen. Die Versickerungskapazität wird bei Maßnahme 03-3-1 bewertet (siehe oben). Andernfalls (nicht versickerungsfähiger Boden) wird der geplante maximale Verluststrom des Projekts (in l/s/ha) für eine Rückhaltezeit des 10-Jahres-Regens des Projekts bewertet. Dieser Verlust hängt vom Volumen des Pufferspeichers ab. Die Entleerungszeit darf nicht mehr als 12 Stunden betragen, damit Geruchsbelästigung und die Vermehrung von Stechmücken im Sommer vermieden werden. Die Wassermenge, die in das Gewitterbecken gelangt, wird abhängig von der Dachfläche geschätzt und mit einem Niederschlagskoeffizienten aus der unten stehenden Tabelle korrigiert: Fläche Niederschlagskoeffizient (Runoff) Flachdach mit Kies 1,00 Flachdach mit Bitumen 1,00 Satteldach mit Schieferplatten oder Dachziegeln 1,00 Dach mit Metallverkleidung 1,00 Satteldach mit Bitumen 1,00 Dachbegrünung, extensiv 1,00 Dachbegrünung, intensiv 1,00 Geschlossene befahrbare Versiegelung (Asphalt) 1,00 Betonsteinpflaster 1,00 Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 47/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser Splittasphaltstraße 1,00 Schotterweg (oder Schlackenschotterweg) 0,30 Garten und Sandweg 0,00 Tabelle 3-4: Niederschlagskoeffizient für unterschiedliche Oberflächen (Quelle: VMM/ISSO 70.1/IBGE/CSTC) Die theoretisch für das Projekt berücksichtigten Regenfälle (Projektregen) sind die, die sich mit einer Wahrscheinlichkeit von einmal alle zehn Jahre ereignen (10-Jahres-Regen). In der nachfolgenden Tabelle findet sich die Niederschlagsmenge pro Quadratmeter (l/m² oder mm) des 10-Jahres-Regens entsprechend der Niederschlagsdauer. Dauer 10 Minuten 20 Minuten 30 Minuten 1 Stunde 2 Stunden 6 Stunden 12 Stunden 1 Tag 2 Tage 5 Tage 10 Tage Niederschlag l/m² 12,10 16,00 18,40 22,60 27,10 34,60 40,40 47,70 57,80 78,80 104,50 Tabelle 3-5: 10-Jahres-Regen in Uccle Das Volumen des Pufferspeichers und der Verluststrom des Projekts müssen so bemessen werden, dass bei einem 10-Jahres-Regen kein Überlaufen möglich ist. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Der Verluststrom des Projekts ist entscheidend für die Bewertung der Maßnahme. Je niedriger er ist, desto besser fällt die Bewertung aus. Für eine bessere Bewertung muss der Verluststrom weniger als 1 l/s/ha betragen. Nachweis(e) Es muss aufgezeigt werden, dass der Boden nicht versickerungsfähig im Sinne der Kriterien von Maßnahme 03-3-1 ist. Dazu sind folgende Angaben vorzulegen: Horizontale Gesamtfläche des Anwesens Maximaler Verluststrom des Projekts Pufferspeichervolumen Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 48/91 Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise Bewerbungsunterlagen noch nicht bekannt. Ist dies der Fall, legt der Bewerber seine Ziele bezüglich des für das Projekt geplanten Verluststroms fest. Zertifizierungsantrag Neben den vorzulegenden Angaben, die in der oben stehenden Liste aufgeführt werden, legt der Bewerber die Berechnung des maximalen Verluststroms des Projekts und der Entleerungszeit vor. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 49/91 Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität 4 Thema 04: Sanfte Mobilität Das Thema „Sanfte Mobilität“ darf nicht auf isoliert liegende Wohngebäude fernab jeder Ortschaft außerhalb von Wohngebieten und ländlichen Wohngebieten des Sektorenplans angewandt werden, die der gewerblichen Bewirtschaftung des Standorts dienen, an dem sie sich befinden, (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verarbeitung biobasierter Produkte, Fremdenverkehr ...). Bewerber, die aus dem oben genannten Grund eine Ausnahme geltend machen möchten, müssen nachweisen, dass ihr Gebäude der oben stehenden Definition entspricht. 4.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit In der Wallonischen Region entfallen 25 % des Energieverbrauchs auf den Verkehr und der Anteil steigt stetig (+50 % zwischen 1995 und 2007). Dies hat zahlreiche Folgen: Überlastung des Straßennetzes, Parkplatzmangel, lokale Luftverschmutzung etc. - mit erheblichen negativen Auswirkungen für die Bürger: Zeitaufwand, Gesundheitsprobleme, Unfälle, Sicherheitsgefährdung, Stress usw. Um dem entgegen zu wirken, müssen sanftere Verkehrsarten gefördert werden. Diese haben nämlich den Vorteil, dass sie viel umweltfreundlicher, besser für die Gesundheit, benutzerfreundlicher und billiger sind. Für kurze Strecken stellt sanfte Mobilität, also zu Fuß oder mit dem Fahrrad, eine Alternative zum Straßenverkehr dar. Für längere Strecken sind öffentliche Verkehrsmittel ggf. in Kombination mit der Fortbewegung zu Fuß oder per Fahrrad eine realistischere Lösung. 4.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? Wenn ein Gebäude nachhaltig sein soll, muss es ein Verkehrskonzept fördern, das auf möglichst kurze Wege und eine Minimierung des Verkehrsaufkommens setzt. Es muss daher Alternativen zum Auto begünstigen, d. h. die Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit jedem anderen nicht motorisierten Transportmittel und mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Bau- oder Renovierungsgrundstück sollte also idealerweise so liegen, dass dass es mit „sanften“ Verkehrsmitteln erreichbar ist und sich in der Nähe der Dienstleistungen befindet. Das Projekt muss zudem die Nutzung sanfter Verkehrsmittel fördern, insbesondere durch Begrenzung der Anzahl der verfügbaren Pkw-Parkplätze und durch die Erleichterung der täglichen Fahrradbenutzung mit der Einrichtung eigener Fahrradparkplätze. Das Thema 04 umfasst Maßnahmen, die Alternativen zum Pkw bei den täglich zu bewältigenden Strecken begünstigen. Der Aspekt der Lage des Bau- oder Renovierungsgrundstücks in der Nähe der Dienstleistungen wird bei Thema 05 behandelt. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 50/91 Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität 4.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas Zur Bewertung des Themas „Sanfte Mobilität“ werden zwei Sparten herangezogen, die jeweils zwei Maßnahmen beinhalten. 4.3.1 Sparte 04-1: Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz 4.3.1.1 Maßnahme 04-1-1: Charakterisierung der Zugänglichkeit der Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel für Fußgänger Ziel Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass das Projekt in akzeptabler Fußnähe zu den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel liegt. Die Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel werden je nach Art als Bushaltestelle einer einzigen Buslinie, Bushaltestelle von mindestens zwei Buslinien, Straßenbahnhaltestelle, U-Bahn-Haltestelle oder SNCB-Bahnhof charakterisiert. Ein Vorbild-Gebäude im Sinne dieser Maßnahme liegt weniger als 800 m Fußweg von einem Bahnhof, einer U-Bahn-Haltestelle, einer Straßenbahnhaltestelle oder mehreren Bushaltestellen entfernt. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau und Renovierung Maximal 800 m effektiver Fußweg auf öffentlichen Wegen bis zur Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels (Bus, Straßenbahn, U-Bahn oder Zug). Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Bushaltestellen mehrerer Buslinien, Straßenbahnhaltestellen, U-Bahn-Haltestellen oder SNCBBahnhöfe in weniger als 2000 m effektiver Entfernung vom Projekt auf öffentlichen Wegen (d. h. auf öffentlichen Wegen, die von Fußgängern benutzt werden können) werden ebenfalls berücksichtigt und ihr Vorhandensein führt zu einer besseren Bewertung. Zur Beantwortung der Fragen zu dieser Maßnahme muss der Bewerber also die Fußwege zwischen seinem Projekt und den verschiedenen Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ermitteln, sofern diese weniger als 2000 m entfernt sind, und die Art der Haltestelle angeben. So wird zwischen Bushaltestellen einer einzigen Buslinie, Bushaltestellen von mehr als einer Buslinie, Straßenbahnhaltestellen, U-Bahn-Haltestellen und SNCBBahnhöfen unterschieden. Nachweis(e) Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 51/91 Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität Maßnahme Erforderliche Information Entfernung des Projekts (in m) von den Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel in weniger als 2000 m mit Unterscheidung nach folgenden Haltestellenarten: - SNCB-Bahnhof 04-1-1 - Bahnhof, Straßenbahnhaltestelle, UBahn-Haltestelle oder Bushaltestelle mehrerer Linien - Bushaltestelle einer einzigen Linie Verfügbares Berechnungstool www.infotec.be - Fahrstrecken - Netzplan www.infotec.be - Fahrstrecken - Fahrstreckensuche Der Bewerber kann die verschiedenen Bushaltestellen mit dem TEC-Tool ermitteln. Dieses Tool ist jedoch nicht erschöpfend, da es nicht alle Informationen zu allen Haltestellen beinhaltet. Es müssen mehrere Suchanfragen zu den möglichen großen Zielorten und verschiedenen Zielorten nacheinander durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Haltestellen in unmittelbarer Umgebung berücksichtigt wurden. Zur Charakterisierung der gefundenen Haltestellen ist die Registerkarte „Fahrplansuche an der Haltestelle“ zu verwenden. Mit einer Drop-down-Liste kann festgestellt werden, ob die Haltestelle von einer oder mehreren Linien angefahren wird. Zur Ermittlung der Entfernung zwischen dem Projekt und der Haltestelle empfiehlt es sich, auf der Website https://maps.google.be/ eine Route „zu Fuß“ zwischen den genauen Standorten des Projekts und der Haltestelle zu berechnen. Die Länge der vorgeschlagenen Route kann - auch gerundet - als solche verwendet werden. Ist der Standort der Haltestelle ungewiss oder ungenau, empfiehlt sich eine Überprüfung vor Ort oder mit Hilfe des Tools „Street View“, das unter https://maps.google.be/ verfügbar ist. Der Bewerber gibt die Namen der Haltestellen so an, wie sie auf der Website genannt werden, um die anschließende Überprüfung zu erleichtern. Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben werden. Der Bewerber kann nicht für die Abschaffung einer oder mehrerer Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel haftbar gemacht werden. Die Zertifizierungsantrag Bewertung wird daher zum Zeitpunkt des Zertifizierungsantrags nicht noch einmal vorgenommen. 4.3.1.2 Maßnahme 04-1-2: Taktung der Anbindung an die genannten Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel Ziel Allein das Vorhandensein einer Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels in der Nähe garantiert noch keine modale Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Die Taktung der Verkehrsanbindung muss auch hoch genug sein, damit sie eine ernstzunehmende Alternative zum privaten Pkw darstellt. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 52/91 Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität Mit dieser Maßnahme sollen ideale Situationen hervorgehoben werden, bei denen sich das Gebäude in der Nähe einer oder mehrerer Haltestellen mit guter Taktung befindet. Dieses Kriterium gilt als vorbildlich, wenn die Taktung mehr als 3 Züge pro Stunde und pro Fahrtrichtung im Tagesdurchschnitt oder 3 bis 5 Straßenbahnen, U-Bahnen oder Busse (je nach Art der in der vorherigen Sparte angegebenen Haltestelle) pro Stunde und pro Fahrtrichtung beträgt. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Beurteiltes Leistungsniveau Zur Beantwortung der Fragen zu dieser Maßnahme muss der Bewerber wissen, wie oft der SNCBBahnhof, den er unter der Maßnahme 04-1-1 angegeben hat, angefahren wird, also die Anzahl der Züge pro Stunde und pro Fahrtrichtung. Wenn er keinen SNCB-Bahnhof unter der Maßnahme 04-1-1 angegeben hat, muss er wissen, wie die Taktung an der am häufigsten angefahrenen aller anderen unter 04-1-1 genannten Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist, also die durchschnittliche Anzahl der Straßenbahnen, U-Bahnen oder Busse pro Stunde und pro Fahrtrichtung. Diese Anzahl der Züge, Bahnen oder Busse pro Stunde und pro Fahrtrichtung errechnet sich durch Division der Summe der Anzahl der Busse/Straßenbahnen/U-Bahnen/Züge in einer Fahrtrichtung im Laufe eines Tages durch 10 Stunden. Nachweis(e) Maßnahme Erforderliche Information Taktung als Anzahl der Züge pro Stunde und pro Fahrtrichtung, wenn unter der Maßnahme 04-1-1 ein Bahnhof angegeben wurde, oder die beste Taktung 04-1-2 der übrigen unter der Maßnahme 04-1-1 angegebenen Haltestellen als Anzahl der Straßenbahnen, U-Bahnen oder Busse pro Stunde und pro Fahrtrichtung. Verfügbares Berechnungstool www.infotec.be – Fahrpläne (Registerkarte „Fahrplansuche an der Haltestelle“) www.sncb.be Die Webseiten von TEC und SNCB sind die beiden einzigen verlässlichen Quellen für Bus- und Bahnfahrpläne. Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben werden. Zertifizierungsantrag Der Bewerber kann nicht für Fahrplanänderungen von TEC oder SNCB haftbar gemacht werden. Die Bewertung wird daher zum Zeitpunkt des Zertifizierungsantrags nicht noch einmal vorgenommen. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 53/91 Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität 4.3.2 Sparte 04-2: Einrichtung von Infrastrukturen zur Förderung des Radverkehrs und zur Vermeidung der Pkw-Nutzung 4.3.2.1 Maßnahme 04-2-1: Bemessung der Kfz-Parkplätze Ziel Ziel dieser Maßnahme ist die Begrenzung der Zahl der Parkplätze an Orten, an denen es sinnvoll erscheint, die Nutzung anderer Verkehrsträger anzuregen (d. h. an Orten in der Nähe von Dienstleistungen, Einrichtungen und Geschäften sowie Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel mit guter Taktung). Die Anzahl der Pkw-Parkplätze, die vorbildlich wäre, hängt davon ab, in welchem Umfeld sich das Gebäude befindet. Wenn das Gebäude in der Nähe von Dienstleistungen und Einrichtungen sowie strukturierenden Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gelegen ist, sollte die Zahl der PkwParkplätze auf privatem Gelände 0 bis 1 pro Wohnung bei Mehrfamilienhäusern und 0 bei Einfamilienhäusern betragen (z. B. in Oberzentren). Sind die Dienstleistungen und Einrichtungen sowie die öffentlichen Verkehrsmittel weniger gut erreichbar, könnte ein Parkplatzangebot von 1,1 bis 1,5 pro Wohnung bei Mehrfamilienhäusern oder von 1 bei Einfamilienhäusern als vorbildlich gelten. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Beurteiltes Leistungsniveau Zur Beantwortung der Fragen zu dieser Maßnahme muss der Bewerber die Anzahl der auf dem privaten Gelände vorgesehenen Parkplätze pro Wohnung angeben. Im Falle eines Mehrfamilienhauses werden bei der Berechnung dieser Anzahl die gesetzlich vorgeschriebenen Behindertenparkplätze nicht berücksichtigt. Diese Parkplätze können nämlich faktisch nicht von allen Bewohnern und/oder deren Besuchern benutzt werden. Nachweis(e) Die Parkplätze müssen auf den Plänen so eingezeichnet sein, dass ihre Anzahl, Lage und Form klar erkennbar sind. Das Umfeld des Gebäudes ist nicht vom Bewerber selbst einzuschätzen, sondern ergibt sich aus den dessen Antworten zu den Maßnahmen M04-1 (Taktung und Zugänglichkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln) und M05-1-1 (Nähe zu Dienstleistungen und Einrichtungen). 4.3.2.2 Maßnahme 04-2-2: Bemessung der Fahrradparkplätze Ziel Diese Maßnahme gilt nur für Mehrfamilienhäuser, nicht für Einfamilienhäuser. Sie basiert auf der Annahme, dass die Bewohner eines Mehrfamilienhauses ihr Fahrrad lieber benutzen, wenn es einen sicheren, gut zugänglichen und abgeschlossenen Stellplatz dafür gibt. Der Grund für den Ausschluss von Einfamilienhäusern aus dieser Maßnahme ist nicht, dass die Maßnahme in diesen Fällen nicht wichtig ist, sondern hauptsächlich die große Vielfalt denkbarer Situationen, in denen Fahrräder abgestellt werden können, ohne dass dafür ein eigener Raum erforderlich wäre. Fahrräder können Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 54/91 Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität nämlich in der Garage abgestellt werden, ohne dass dies beispielsweise in der Planungsphase in den Plänen eingezeichnet wird. Das Gebäude gilt als vorbildlich, wenn es einen abgeschlossenen Raum für Fahrräder vorsieht, wenn dieser Raum mindestens Platz für 0,5 Fahrräder pro Bewohner bietet, sich im Erdgeschoss befindet und sein Eingang weniger als 20 m von einem der Eingänge des Gebäudes entfernt ist. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Beurteiltes Leistungsniveau Beurteilt wird das Vorhandensein eines abgeschlossenen Fahrradparkplatzes, die Anzahl der Stellplätze je nach Anzahl der potenziellen Bewohner des Projekts, seine Zugänglichkeit und Anordnung im Vergleich zum Haupteingang. Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Stellplätze pro Wohnung bei einem Mehrfamilienhausprojekt mindestens vorzusehen sind, damit das Projekt im Rahmen dieser Maßnahme als vorbildlich gilt. Die Gesamtzahl der vorzusehenden Stellplätze entspricht der Summe der optimalen Anzahl für jede einzelne Wohnung nach Maßgabe der unten stehenden Tabelle. Die Anzahl der vorzusehenden Stellplätze hängt von der theoretischen Anzahl der Bewohner der Wohnung ab, die mit der Anzahl der Schlafzimmer plus 1 veranschlagt wird. Die Anzahl der vorzusehenden Fahrradstellplätze in Abhängigkeit von der Anzahl der Schlafzimmer wird in der unten stehenden Tabelle angegeben. Anzahl der Schlafzimmer 1 2 3 4 5 Anzahl der vorzusehenden Stellplätze 1 1.5 2 2.5 3 Tabelle 4-1: Anzahl der vorzusehenden Fahrradstellplätze Befindet sich der Fahrradabstellraum nicht im Erdgeschoss, muss er zumindest leicht zugänglich sein. Der Zugang zum Fahrradparkplatz erfolgt vorzugsweise mit einer Rampe oder ggf. einer Treppe mit Laufschienen. Eine Laufschiene ist eine Führungsschiene neben der Treppe, in der das Fahrrad geschoben werden kann. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 55/91 Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität Treppe mit Laufschiene Rampe Der Fahrradparkplatz gilt als zugänglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind. Rampe Breite Mindestlänge des Absatzes Steigung Fläche Treppe Breite Steigung Laufschienen Abstand zur Wand mind. 120 cm (empfohlen: 200 cm) mind. 180 cm max. 10° eben und rutschfest mind. 120 cm (empfohlen: 200 cm) max. 20° Breite: 10 cm, Tiefe: 4 cm 30 cm Tabelle 4-2: Kriterien für die Zugänglichkeit des Fahrradparkplatzes Nachweis(e) Maßnahme Erforderliche Information Nur für Mehrfamilienhäuser: 04-2-2 Nachweis(e) Vorhandensein eines überdachten Fahrradparkplatzes Größe des überdachten Fahrradparkplatzes Gesamtzahl der Schlafzimmer in jeder Der Fahrradparkplatz muss auf den Plänen Wohnung des Projekts eingezeichnet und als solcher gekennzeichnet sein. Entfernung des nächstgelegenen Gebäudeeingangs vom Fahrradparkplatz Eigenschaften des Zugangs zum Fahrradparkplatz, wenn dieser sich nicht im Erdgeschoss befindet Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben werden. Zertifizierungsantrag Der Bewerber muss nachweisen, dass der Fahrradparkplatz tatsächlich gemäß den Plänen angelegt wurde und alle vorgesehenen Einrichtungen zur Erleichterung des Zugangs tatsächlich ausgeführt wurden. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 56/91 Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität 4.4 Bezug zu anderen Themen Diese Thematik hängt eng mit der im folgenden Thema 05 „Integration - städtische und ländliche Verdichtung“ behandelten Thematik zusammen, da eine Pkw-abhängige Mobilität vor allem auf den beiden Grundprinzipien Diversifizierung der Funktionen und Bevölkerungsdichte basiert. So hängt die Parkproblematik beispielsweise mit dem Thema 04 zusammen, wie wir weiter oben feststellen konnten. 4.5 Basisinformationen und Literaturhinweise Quantifier les besoins de stationnement privé dans le cadre de projets immobiliers en Wallonie – Guide méthodologique - SPW http://www.sncb.be http://www.infotec.be https://maps.google.be Infos fiches éco-construction – Guide pratique pour la construction et la rénovation durables de petits bâtiments – Recommandation pratique TER02 et TER03 – IBGE Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 57/91 Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung 5 Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung Wie das Thema „Sanfte Mobilität“ darf auch das Thema „Integration sowie städtische und ländliche Verdichtung“ nicht auf isoliert liegende Wohngebäude fernab jeder Ortschaft außerhalb von Wohngebieten und ländlichen Wohngebieten des Sektorenplans angewandt werden, die der gewerblichen Bewirtschaftung des Standorts dienen, an dem sie sich befinden, (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verarbeitung biobasierter Produkte, Fremdenverkehr ...). Bewerber, die aus dem oben genannten Grund eine Ausnahme geltend machen möchten, müssen nachweisen, dass ihr Gebäude der oben stehenden Definition entspricht. 5.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit Wie bei der Beschreibung von Thema 04 „Sanfte Mobilität“ erläutert ist die Lage eines Wohngebäudes in Fußnähe von Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen ein unerlässlicher Vorzug für die Nachhaltigkeit zur Verringerung der Umweltauswirkungen, des Energieverbrauchs und der Kosten des Wohnraums. Die Bewohner eines Gebäudes in einer Ortschaft (Stadt, Marktgemeinde oder Dorf) profitieren davon, wenn diese eine ausreichende Bevölkerungsdichte aufweist, um eine kritische Masse für die Überlebensfähigkeit nahe gelegener Alltagseinrichtungen zu erreichen. Orte des Austauschs und der Begegnung, die eine Ortschaft bietet, ermöglichen die Entwicklung kollektiver Projekte mit gegenseitiger und gemeinsamer Nutzung von Dienstleistungen und Gütern, was aus ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht vorteilhaft ist. Durch geeignete architektonische Maßnahmen zur Ermöglichung und Förderung dieses Austauschpotenzials steigen die Chancen der Optimierung sämtlicher lokaler Ressourcen. Der wichtigste Raum für den Austausch, der den Alltag der Bewohner strukturiert und zusammenbringt, ist der öffentliche Raum; dies muss das Gebäude klar und reizvoll zum Ausdruck bringen. 5.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? Wie bei Thema 04 angegeben muss ein Gebäude, wenn es nachhaltig sein soll, ein Verkehrskonzept fördern, das auf möglichst kurze Wege und eine Minimierung des Verkehrsaufkommens setzt. Es muss daher Alternativen zum Auto begünstigen, d. h. die Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit jedem anderen nicht motorisierten Transportmittel und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mittels Carsharing. Das Bau- oder Renovierungsgrundstück sollte also idealerweise so liegen, dass es mit „sanften“ Verkehrsmitteln erreichbar ist und sich in der Nähe der Dienstleistungen befindet. Der Aspekt der Lage des Bau- oder Renovierungsgrundstücks in der Nähe öffentlicher Verkehrsmittel wird bei Thema 04 behandelt. Das Projekt muss zudem vorteilhafte formale und nutzungsbezogene Interaktionen zwischen dem Gebäude und seinem Umfeld, insbesondere dem umliegenden öffentlichen Raum, gestalten und zum Ausdruck bringen. Die Qualität der formalen Einbindung des Projekts in die jeweilige Straße, Gasse, Allee, den jeweiligen Boulevard, Platz etc. sowie die Qualität der gelebten Beziehungen zwischen den Räumen des Projekts und dem öffentlichen Raum bedingen und begünstigen Orte des sozialen Austauschs mit der Nachbarschaft. Diese Eigenschaften sind auch ausschlaggebend für das Gefühl der Sicherheit, Zugehörigkeit und Verbundenheit mit dem Ort durch die soziale Kontrolle, die sie ermöglichen. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 58/91 Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung 5.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas Zur Bewertung des Themas „Integration sowie städtische und ländliche Verdichtung“ werden zwei Sparten herangezogen, die jeweils zwei Maßnahmen beinhalten. 5.3.1 Sparte 05-1: Zugang zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen 5.3.1.1 Maßnahme 05-1-1: Entfernung in Metern zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen in der Nähe Ziel Ziel der Maßnahme ist es, die Gebäude auszuzeichnen, die in akzeptabler Fußnähe zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen gelegen sind, damit die Bewohner die Möglichkeit haben, ihre alltäglichen Besorgungen zu Fuß zu erledigen. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Nein Ja Beurteiltes Leistungsniveau Zur Beantwortung der Fragen zu dieser Maßnahme muss der Bewerber die effektive Entfernung, d. h. die Entfernung auf öffentlichen Wegen, die von Fußgängern benutzt werden können, zwischen dem Projekt und den verschiedenen in der Nähe vorhandenen Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen ermitteln. Diese werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht mehr als 600 m vom Projekt entfernt sind. Diese Entfernung entspricht einer Gehzeit von ca. 10 Minuten. Es werden drei Fälle (Umfelder) unterschieden: Stadt, Marktgemeinde und Dorf, wobei das Erwartungsniveau hinsichtlich der Dienstleistungen und Einrichtungen in der genannten Reihenfolge abnimmt. Der Bewerber muss daher prüfen, ob sein Projekt in einer Ortschaft liegt und wenn ja in welcher Art von Ortschaft. Im Rahmen des Aufrufs „Vorbild-Gebäude Wallonie“ sind diese Begriffe wie folgt definiert: Die Grenzen einer Ortschaft werden durch die Straßenverkehrsschilder F1, F1A und F1B (Ortseingang) und F3, F3A und F3B (Ortsende) festgelegt; wenn es kein Schild gibt oder wenn das Schild eine Ortsgrenze angibt, die offenkundig nicht mehr der städtebaulichen Situation entspricht, wird anhand des Kriteriums der durchgehenden Bebauung oder Morphologie beurteilt, ob das Grundstück des Projekts innerhalb der zu berücksichtigenden Ortschaft liegt. F1 F3 Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 59/91 Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung Eine Stadt ist eine Ortschaft, der dieser Status per Königlichem Erlass verliehen wurde; in der Wallonie gibt es 66 Städte15. Eine Marktgemeinde ist definiert als ländliche Ortschaft mit mehr als 2500 Einwohnern. Ein Dorf ist definiert als ländliche Ortschaft mit weniger als 2500 Einwohnern. Je nach Ortschaft, in der das Projekt liegt, werden folgende Elemente berücksichtigt (Anmerkung: Nicht alle Elemente müssen vorhanden sein, um berücksichtigt zu werden): In Städten: - Grundschule - Krippe oder vergleichbare Betreuungseinrichtung - 3 gängige Geschäfte und Dienstleistungen, darunter mindestens ein Lebensmittelgeschäft zur Grundversorgung - Öffentlich zugängliche Freizeitanlage mit mindestens 400 m² In Marktgemeinden: - Grundschule - Krippe oder vergleichbare Betreuungseinrichtung - 3 gängige Geschäfte und Dienstleistungen, darunter mindestens ein Lebensmittelgeschäft zur Grundversorgung In Dörfern: - Krippe oder vergleichbare Betreuungseinrichtung - 2 gängige Geschäfte und Dienstleistungen, darunter mindestens ein Lebensmittelgeschäft zur Grundversorgung Im Rahmen des Aufrufs „Vorbild-Gebäude Wallonie“: gelten folgende Geschäfte als gängig: Supermarkt (400 bis 2500 m² Verkaufsfläche), Lebensmittel-Selbstbedienungsgeschäft (100 bis 400 m² Verkaufsfläche), Lebensmittelgeschäft, Bäckerei, Metzgerei, Apotheke, Drogerie, Tabak- und Zeitschriftenladen, Kneipe und Gasthaus. gelten folgende Dienstleistungen als gängig: Bankfiliale, Friseursalon, Postamt, Waschsalon, Schuster, Sozialeinrichtungen (Krankenversicherung, Sozialhilfezentrum etc.), Gesundheitseinrichtungen (Ärztehaus, Poliklinik etc.) Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Wenn diese Dienstleistungen, Geschäfte und Einrichtungen so angeordnet sind, dass sie ein Zentrum bilden, wird das Kriterium besser bewertet, da die Bewohner von vornherein eher geneigt sind, zu Fuß zu gehen, weil sie durch die konzentrierte Lage Wege sparen können. Ein Zentrum liegt vor, wenn diese Elemente auf einer Fläche angeordnet sind, deren Enden nicht mehr als 150 m voneinander entfernt sind. Damit ein Zentrum als solches betrachtet wird und in den Genuss einer besseren Bewertung kommt, muss es alle oben berücksichtigten Elemente umfassen. Nachweis(e) 15 http://www.uvcw.be/communes/result.cfm?mode=ville Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 60/91 Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung Der Bewerber begründet seine Einteilung in die Kategorie Stadt, Marktgemeinde oder Dorf unter Angabe des Königlichen Erlasses oder der Einwohnerzahl der Marktgemeinde oder des Dorfs, wobei dieser Wert zur Abgrenzung zwischen diesen beiden Fällen dient. Der Bewerber erfasst dann alle Dienstleistungen, Einrichtungen und Geschäfte, die weniger als 600 m entfernt sind, durch eine Erfassung vor Ort oder unter Zuhilfenahme einer bestehenden kommunalen Erhebung. Er gibt auch die genaue Adresse dieser Dienstleistungen, Einrichtungen und Geschäfte an, um die spätere Überprüfung zu vereinfachen. Wenn er die Dienstleistungen, Geschäfte und Einrichtungen und deren Adresse ermittelt hat, kann er die genaue Entfernung (auf 50 m genau) mit dem bei Google verfügbaren Tool berechnen. Konkret bedeutet dies, dass eine Entfernung von 624 m auch als 600 m aufgeführt wird. Dies wird akzeptiert, vorausgesetzt dass Google dies als 600 m angibt. Wenn der Bewerber in den Genuss des Bonusses für Zentren kommen möchte, muss er angeben, welche Dienstleistungen, Einrichtungen und Geschäfte dessen Enden darstellen, damit die maximale Entfernung von 150 m dazwischen überprüft werden kann. Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben werden. Der Bewerber kann nicht für Änderungen hinsichtlich des Vorhandenseins nahe gelegener Dienstleistungen und Einrichtungen haftbar gemacht werden. Der eventuelle Wegfall einer solchen, die in der Zertifizierungsantrag Bewerbungsphase angegeben wurde, wird daher nicht nachteilig berücksichtigt. Das Hinzukommen einer neuen Dienstleistung oder Einrichtung in der Nähe wird ebenfalls nicht berücksichtigt. 5.3.1.2 Maßnahme 05-1-2: Vergrößerung des Angebots an Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen Ziel Die Funktionsmischung ist im Hinblick auf die Nachhaltigkeit ein struktureller Vorteil. Ziel dieser Maßnahme ist die Vergabe von Bonuspunkten für Projekte, die ein(e) oder mehrere neue Dienstleistungen, Geschäfte und Einrichtungen parallel zum Wohnraum beisteuern. Diese Maßnahme gilt nicht für Einfamilienhäuser. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Wenn das Projekt eine neue Dienstleistung, ein neues Geschäft oder eine neue Einrichtung in der Nähe umfasst, welche(s) Bewohnern und externen Benutzern zur Verfügung steht, werden bei der Bewertung des Kriteriums Bonuspunkte vergeben. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 61/91 Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung Nachweis(e) Der Bewerber muss keinerlei Nachweis erbringen. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 62/91 Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung 5.3.2 Sparte 05-2: Architektonische Maßnahmen zur Interaktion zwischen dem Projekt und seinem Umfeld 5.3.2.1 Maßnahme 05-2-1: Gestaltung des öffentlichen Raums Ziel Das Projekt muss vorteilhafte formale und nutzungsbezogene Interaktionen zwischen dem Gebäude und seinem Umfeld, insbesondere dem umliegenden öffentlichen Raum, gestalten und zum Ausdruck bringen. Diese Maßnahme gilt nicht für Renovierungsvorhaben, außer wenn diese die Vorderfassade(n) wesentlich verändern, z. B. durch Veränderung der Größe von Fensteröffnungen und/oder durch Veränderung oder Hinzufügen vorstehender oder zurückgesetzter Elemente. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Zur Beantwortung der Fragen zu dieser qualitativen Maßnahme muss der Bewerber nachweisen, inwiefern das Volumen und die Anordnung des Gebäudes zur Qualität des gesamten umliegenden öffentlichen Raums beitragen und diese verbessern, wobei mit öffentlicher Raum hier alle Elemente gemeint sind, die diesen bilden, also die Straßen und ihre Bestandteile (Boden, Mobiliar, Bepflanzung etc.), die Gebäude und die ringsum verlaufenden baulichen und bepflanzten Elemente sowie eventuelle Rückzugsbereiche. Dieser formale Dialog im Dienste des Ganzen lässt sich durch eine Integration erreichen, die entweder auf Harmonie durch Gleichartigkeit oder auf Kontrasten basiert. Zur Veranschaulichung: Die Anordnung des schraffierten geplanten Gebäudes in Abb. A erhält eine bessere Bewertung als das in Ab. B. Der öffentliche Raum in Abb. A wird durch das Projekt aufgewertet und klarer abgegrenzt, so dass er eine sichtbare und nutzbare Form erhält, während der Entwurf des geplanten Gebäudes in Abb. B unabhängig vom öffentlichen Raum hauptsächlich nach Gesichtspunkten der gebäudeinternen Organisation strukturiert ist. So lässt sich die Form des öffentlichen Raums in Abb. A leichter merken und wiedergeben als in die in Abb. B. Nachweis(e) Wenn diese Elemente nicht an anderer Stelle vorgelegt werden, muss der Bewerber hier die Pläne, Querschnitte, Vorderansichten und Fotografien vorlegen, damit sich die Jury eine Meinung bezüglich der zu erwartenden Qualität der Gestaltung des öffentlichen Raums bilden kann. Er muss außerdem eine Beschreibung der in der unten stehenden Tabelle angegebenen Elemente vorlegen und die Pluspunkte hervorheben, die positiv zur Bewertung dieser Maßnahme beitragen können. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 63/91 Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung Maßnahme Erforderliche Information Verfügbares Berechnungstool Beitrag des Projekts zur Gestaltung des umliegenden öffentlichen Raums: 05-2-1 Qualitative Bewertung Volumenbezogener Aspekt Art der Anordnung Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben werden. Zertifizierungsantrag 5.3.2.2 Der Bewerber kann nicht für den Wegfall eines oder mehrerer Geschäfte oder einer oder mehrerer Dienstleistungen oder Einrichtungen in der Nähe haftbar gemacht werden. Die Bewertung wird daher zum Zeitpunkt des Zertifizierungsantrags nicht noch einmal vorgenommen. Maßnahme 05-2-2: Qualität der Zwischenräume des Projekts Ziel Die Qualität der formalen Einbindung des Projekts in die jeweilige Straße, Gasse, Allee, den jeweiligen Boulevard etc. sowie die Qualität der gelebten Beziehungen zwischen den Räumen des Projekts und dem öffentlichen Raum bedingen und begünstigen Orte des sozialen Austauschs mit der Nachbarschaft. Mit dieser Maßnahme soll diese Qualität gefördert werden. Sie gilt nicht für Renovierungsvorhaben, außer wenn diese die Vorderfassade(n) wesentlich verändern. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Zur Beantwortung der Fragen zu dieser qualitativen Maßnahme muss der Bewerber die konzeptionellen Entscheidungen für die architektonischen Maßnahmen präsentieren und begründen, die eine Schnittstelle zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum eröffnen und eine Bereicherung zwischen den bebauten und unbebauten Flächen des Projekts und dem umgebenden öffentlichen Raum darstellen. Zu diesen Zwischenräumen oder Übergangsbereichen gehören Eingangsbereiche (Stufen, Schutzvorrichtungen, Zugangswege etc.), Rückzugsbereiche (Gestaltung von Hof und Garten, Zaun, Fahrrad- und Pkw-Parkplatz, funktionale Einrichtungen etc.), Verkehrswege von Mehrfamilienhäusern, die mit dem öffentlichen Raum in Verbindung stehen (Verbindungsbrücken zur Straße, außenliegende Treppenhäuser etc.), Balkons, Terrassen, Erker und Loggien an der/den Vorderfassade(n) sowie aus der Dicke der Vorderfassade(n) ausgesparte Elemente (Laibungen, Schwellen, Nischen etc.). Nachweis(e) Der Bewerber muss Pläne, Querschnitte, Vorderansichten und Fotografien vorlegen, damit sich die Jury eine Meinung bezüglich der Qualität der Zwischenräume bilden kann. Er muss außerdem eine Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 64/91 Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung Beschreibung der in der unten stehenden Tabelle angegebenen Elemente vorlegen und die Pluspunkte hervorheben, die positiv zur Bewertung dieser Maßnahme beitragen können. Maßnahme Erforderliche Information Verfügbares Berechnungstool Für Einfamilienhäuser: Eingangsbereiche Rückzugsbereich (sofern vorhanden) Vorstehende oder zurückgesetzte Elemente der 05-2-2 Vorderfassade (Balkon, Terrasse, Erker und Loggia) Qualitative Bewertung Behandlung der Dicke der Vorderfassade Nur für Mehrfamilienhäuser: Verkehrswege Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben werden. Zertifizierungsantrag Der Bewerber muss nachweisen, dass die Zwischenräume und insbesondere die Gestaltung der Umgebung tatsächlich gemäß den Plänen ausgeführt wurden. 5.4 Bezug zu anderen Themen Dieses Thema hängt eng mit dem Thema 04 „Sanfte Mobilität“ zusammen, denn in der Praxis hängt eine weniger Pkw-abhängige Mobilität von der Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und den geplanten Vorrichtungen für das Abstellen von Autos und Fahrrädern ab. Außerdem gibt es insofern einen Bezug zum Thema 06 „Qualität der Räume - Architektur“, als die Beurteilung der Interaktionen zwischen dem Projekt und seinem Umfeld in die Bewertung des architektonischen Gesamteindrucks einfließt. 5.5 Basisinformationen und Literaturhinweise http://www.econet.ulg.ac.be/urba/index.php?pg=1000 (abgerufen am 9. Juni 2012); von der Ständigen Konferenz für Raumentwicklung (Conférence Permanente du Développement Territorial - CPDT) eingerichtete Website für die Prüfung von Projekten anhand von Nachhaltigkeitskriterien - siehe insbesondere das Kriterium Mobilität http://cpdt.wallonie.be/sites/default/files/NDR-16.pdf (abgerufen am 9. Juni 2012); Forschungsbericht der CPDT zur Festlegung eines wallonischen Bezugsrahmens für Ecoquartiere http://henry.wallonie.be/d-termination-des-noyaux-d-habitat-1-re-tape-identification-des-lieuxde-centralit (abgerufen am 9. Juni 2012); Website des wallonischen Ministers für Umwelt, Raumordnung und Mobilität zur Festlegung der Wohnkerne und zur Ermittlung zentraler Orte Infos fiches éco-construction – Guide pratique pour la construction et la rénovation durables de petits bâtiments – Recommandation pratique TER01, TER02 et TER04 – IBGE Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 65/91 Aufruf 2012 - Thema 06: Qualität der Räume - Architektur Themengruppe „Architektonische Qualität“ 6 Thema 06: Qualität der Räume - Architektur 6.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit Das Gebäude muss nicht nur ein Vorbild im Bereich Nachhaltigkeit sein, sondern auch korrekt funktionieren und architektonisch hochwertig sein. Die Qualitäten des Gebäudes müssen außen, aber auch innen zum Ausdruck kommen und sichtbar sein. Sonst verliert das Gebäude sehr schnell an Wert. Bei einem solchen Wertverlust droht der Abriss oder Umbau. Diese Thema umfasst lediglich eine Sparte. 6.1.1 Sparte 08-1: Architektonische Qualität Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme. 6.1.1.1 Maßnahme 08-1-1: Gesamtbewertung der architektonischen Qualität Ziel Beurteilt wird die Zweckmäßigkeit, Intelligenz und Kreativität der architektonischen Lösungen, mit denen die Anforderungen des Programms zu erfüllen sein müssen, nämlich: Begründung und Umfang der Untersuchungen zur Anordnung und Aufteilung des Gebäudes Begründung und Umfang der Untersuchungen zur Sensibilität für Räume und Volumen Begründung und Umgang der Untersuchungen zur Beleuchtung (natürlich und künstlich) bei der Akzentuierung der Architektur Auswahl und architektonische Eigenschaften der im Projekt verwendeten Materialien Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Dieses Thema wird global bewertet. Die Jury entscheidet über die Endpunktzahl. Nachweis(e) Der Bewerber stellt den Vorentwurf des Gebäudes auf dem betreffenden Grundstück so vor, dass die architektonische Qualität klar zum Ausdruck Bewerbungsunterlagen kommt. Dazu kann er alle Mittel verwenden, die er für überzeugend hält (Pläne, Zeichnungen, Montagen, Fotos, 3D-Ansichten, Textbeschreibungen etc.), außer Modellen. Zertifizierungsantrag Fotos des Gebäudes mit Kommentar zusätzlich zu den As-Built-Plänen Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 66/91 Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität 7 Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität 7.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit In Belgien wie in den meisten Industrieländern erinnert die Alterspyramide eher an einen Turm, der sich nach unten verjüngt. Es ist hinlänglich bekannt, dass die belgische Bevölkerung immer älter wird und ihre Lebenserwartung zunimmt. So trägt die Barrierefreiheit antizipierend zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der längeren Lebenserwartung und als Verbesserung der Lebensqualität aller Bürger erheblich zur nachhaltigen Entwicklung bei. Die adaptierbare Wohnung fällt ebenfalls unter diesen Aspekt. Denn eine adaptierbare Wohnung ist eine Wohnung, die den gegebenen Bedürfnissen entspricht, ohne den künftigen Bedürfnissen der Bewohner im Wege zu stehen. Eine solche Wohnung stellt in dreifacher Hinsicht einen Mehrwert dar: Gesellschaftlich: Verbesserung des Lebensraums und der Sicherheit in der Wohnung; Erhalt des Beziehungsgeflechts, da die Menschen länger zuhause leben können Wirtschaftlich: begrenzte Umbaukosten, geringere Kosten für Leistungen von Facheinrichtungen Ökologisch: Verringerung der Umweltauswirkungen, geringeres Abfallaufkommen 7.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? Im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und des Bestrebens nach einem besseren Leben für alle erscheint die adaptierbare Wohnung, d. h. eine Wohnung, die problemlos an die Entwicklung der Bedürfnisse ihrer Bewohner angepasst werden kann, als Eigenschaft, die bei Neubauten oder umfassenden Renovierungsvorhaben berücksichtigt werden sollte. Die Errichtung einer adaptierbarem Wohnung ist nur sinnvoll, wenn diese in einer barrierefreien Umgebung, liegt, d. h. wenn der Zugang zur Umgebung und/oder den gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Wohngebäudes für alle leicht erreichbar ist, auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. 7.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas Die Bewertung des Themas „Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität“ erfolgt in Anwendung des Prinzips der „Kette der Barrierefreiheit“; dabei werden nacheinander betrachtet: 1. Die Umgebung der Wohnung, d. h. das Umfeld des Wohngebäudes, der Parkplatz und der Zugang zur Wohnung 2. Die gemeinschaftlich genutzten Bereiche von Mehrfamilienhäusern wie Eingang, Eingangshalle, Flure, Treppen und Aufzüge, Gemeinschaftsräume 3. Die Wohnung, insbesondere: - Eingang und Eingangsbereich, Wohnzimmer, Küche, Hauptschlafzimmer, Toiletten und Badezimmer Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 67/91 Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - Private Treppe, wenn der Wohnbereich16 mehr als eine Etage umfasst 7.3.1 Sparte 07-1: Umgebung und gemeinschaftlich genutzte Bereiche Zur Bewertung der Umgebung und der gemeinschaftlich genutzten Bereiche von Mehrfamilienhäusern werden zwei Maßnahmen festgelegt: Einhaltung der wallonischen Gesetzesvorschriften und Barrierefreiheit. 7.3.1.1 Maßnahme 07-1-1: Einhaltung der wallonischen Gesetzesvorschriften Ziel Ziel der vorliegenden Maßnahme ist die Förderung der Einhaltung der wallonischen Gesetzesvorschriften im Bereich Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Ja Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Nein Das Wallonische Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau, das Erbe und die Energie, kurz WGBRSE, gilt als Referenzwerk. Es beinhaltet in Artikel 414 und 415 die Vorschriften bezüglich der Barrierefreiheit der Umgebung und der gemeinschaftlich genutzten Bereiche von Mehrfamilienhäusern sowohl für Neubauten als auch für Renovierungsvorhaben. Für Mehrfamilienhäuser gilt die Nichteinhaltung von Artikel 414 und 415 WGBRSE als Ausschlusskriterium. Für Einfamilienhäuser gilt diese Maßnahme nicht. Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Neubau und Renovierung Mehrfamilienhäuser müssen Artikel 414 und 415 WGBRSE entsprechen. Nachweis(e) Die Bewertung dieser Maßnahme erfolgt mit Hilfe des Excel-Berechnungstools, das dem vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei muss ausgefüllt und den Unterlagen beigefügt werden. Mehrfamilienhaus Beantwortung der Frage „Werden die Gesetzesvorschriften eingehalten?“ mit der beigefügten Excel-Datei als Nachweis. Bewerbungsunterlagen In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise noch nicht bekannt. In diesem Fall handelt es sich um eine Verpflichtung Einfamilienhaus Nicht zutreffend 16 Der Wohnbereich umfasst den Eingang und den Eingangsbereich, das Wohnzimmer, die Küche, das Hauptschlafzimmer, die Toiletten und das Badezimmer. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 68/91 Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zur Einhaltung der Kriterien der vorliegenden Maßnahme. Zertifizierungsantrag 7.3.1.2 Wenn bestimmte Kriterien von den bei der Bewerbung eingegangenen Verpflichtungen abweichen, sind die Beantwortung der Frage „Werden die Gesetzesvorschriften eingehalten?“ und die Excel-Datei zu aktualisieren. Nicht zutreffend Maßnahme 07-1-2: Barrierefreiheit Ziel Ziel der vorliegenden Maßnahme ist die Förderung der Errichtung von barrierefreien Wohnungen. Eine barrierefreie Wohnung ist eine Wohnung, die für alle leicht zugänglich ist, auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Barrierefreiheit bezieht sich sowohl auf die Umgebung und die Parkplätze als auch auf die gemeinschaftlich genutzten Bereiche in Mehrfamilienhäusern. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung dieser Maßnahme basiert auf einer eingehenden Analyse der einzelnen Kriterien (siehe Abschnitt 7.4) in Bezug auf folgende Elemente: Bei Einfamilienhäusern: - Parkplatz - Horizontale Zugangswege Bei Mehrfamilienhäusern: - Parkplatz - Horizontale Zugangswege - Eingang und Eingangsschleuse - Gemeinschaftsflure - Aufzüge und Treppen - Gemeinschaftsräume und Keller Die Zugänglichkeit der Umgebung und der gemeinschaftlich genutzten Bereiche von Gebäuden ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Planung eines besuchbaren und/oder adaptierbaren Gebäudes. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Die Einhaltung der Kriterien der Maßnahme Barrierefreiheit führt zu einer besseren Bewertung. Nachweis(e) Die Bewertung dieser Maßnahme erfolgt mit Hilfe des Excel-Berechnungstools, das dem vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei muss ausgefüllt und den Unterlagen beigefügt werden. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 69/91 Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Beantwortung der Frage „Sind die Umgebung (und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche) barrierefrei?“ mit der beigefügten Excel-Datei als Nachweis. Bewerbungsunterlagen In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise noch nicht bekannt. In diesem Fall handelt es sich um eine Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien der vorliegenden Maßnahme. Zertifizierungsantrag Wenn bestimmte Kriterien von den bei der Bewerbung eingegangenen Verpflichtungen abweichen, sind die Beantwortung der Frage „Sind die Umgebung (und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche) barrierefrei?“ und die Excel-Datei zu aktualisieren. 7.3.2 Sparte 07-2: Wohnung Zur Bewertung der Wohnung wurden ebenfalls zwei Maßnahmen festgelegt: die Besuchbarkeit und die Adaptierbarkeit. 7.3.2.1 Maßnahme 07-2-1: Besuchbarkeit Ziel Ziel der vorliegenden Maßnahme ist die Förderung der Errichtung von besuchbaren Wohnungen. Eine besuchbare Wohnung ist eine Wohnung, die für einen möglichst großen Personenkreis zugänglich ist und von diesem genutzt werden kann (d. h. neben „Otto Normalverbraucher“ auch von behinderten Menschen, alten Menschen oder Menschen mit Kinderwagen, mit Gipsverband etc.), eventuell mit Hilfe eines Dritten, bis hin zu einem Aufenthalt in der Wohnung einschließlich der Benutzung der Toiletten. Die Errichtung einer besuchbaren Wohnung ist nur sinnvoll, wenn diese barrierefrei ist, d. h. wenn die Umgebung und/oder die gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Gebäudes der Maßnahme Barrierefreiheit entsprechen, die in der vorherigen Sparte beschrieben wurde. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung dieser Maßnahme basiert auf einer eingehenden Analyse der einzelnen Kriterien (siehe Abschnitt 7.4) in Bezug auf Eingangsbereich, Wohnzimmer und Toiletten. Die übrigen Räume (wie Küche, Schlafzimmer, Arbeitszimmer etc.) müssen keine besonderen Anforderungen erfüllen). Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Die Einhaltung der Kriterien der Maßnahme Besuchbarkeit führt zu einer besseren Bewertung, sofern die Kriterien der Maßnahme Barrierefreiheit ebenfalls eingehalten werden. Nachweis(e) Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 70/91 Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Die Bewertung dieser Maßnahme erfolgt mit Hilfe des Excel-Berechnungstools, das dem vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei muss ausgefüllt und den Unterlagen beigefügt werden. Beantwortung der Frage „Ist die Wohnung besuchbar?“ mit der beigefügten Excel-Datei als Nachweis. Bewerbungsunterlagen In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise noch nicht bekannt. In diesem Fall handelt es sich um eine Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien der vorliegenden Maßnahme. Zertifizierungsantrag 7.3.2.2 Wenn bestimmte Kriterien von den bei der Bewerbung eingegangenen Verpflichtungen abweichen, sind die Beantwortung der Frage „Ist die Wohnung besuchbar?“ und die Excel-Datei zu aktualisieren. Maßnahme 07-2-2: Adaptierbarkeit Ziel Ziel der vorliegenden Maßnahme ist die Förderung der Errichtung von adaptierbaren Wohnungen. Eine adaptierbare Wohnung ist eine barrierefreie Wohnung, bei der von Anfang an berücksichtigt wird, dass jeder Mensch eines Tages eine Einschränkung seiner Mobilität erfahren kann. Sie kann bei Bedarf problemlos zu einer behindertengerechten Wohnung umgestaltet werden. Mit einer adaptierbaren Wohnung kann somit einfach auf veränderte Lebensumstände reagiert werden, ohne größere Umbauarbeiten vornehmen oder hohe Kosten tätigen zu müssen. Daher betrifft die Adaptierbarkeit alle Entscheidungen, die bei der Planung der Wohnung getroffen werden, um spätere Anpassungen, die von der Entwicklung der Bedürfnisse der Bewohner abhängen, kostengünstig zu ermöglichen. Die Errichtung einer adaptierbaren Wohnung ist nur sinnvoll, wenn diese barrierefrei und besuchbar ist. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung dieser Maßnahme basiert auf einer eingehenden Analyse der einzelnen Kriterien (siehe Abschnitt 7.4) in Bezug auf folgende Elemente der Wohnung: Eingang und Eingangsbereich Wohnzimmer Küche Hauptschlafzimmer Badezimmer und Toiletten Private Treppe Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 71/91 Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität Die Einhaltung der Kriterien der Maßnahme Adaptierbarkeit führt zu einer besseren Bewertung, sofern die Kriterien der Maßnahme Barrierefreiheit UND Besuchbarkeit ebenfalls eingehalten werden. Nachweis(e) Die Bewertung dieser Maßnahme erfolgt mit Hilfe des Excel-Berechnungstools, das dem vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei muss ausgefüllt und den Unterlagen beigefügt werden. Beantwortung der Frage „Ist die Wohnung adaptierbar?“ mit der beigefügten Excel-Datei als Nachweis. Plan vor der Umgestaltung (adaptierbare Wohnung) und Plan nach der Bewerbungsunterlagen Umgestaltung (behindertengerechte Wohnung). In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise noch nicht bekannt. In diesem Fall handelt es sich um eine Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien der vorliegenden Maßnahme. Zertifizierungsantrag Wenn bestimmte Kriterien von den bei der Bewerbung eingegangenen Verpflichtungen abweichen, sind die Beantwortung der Frage „Ist die Wohnung adaptierbar?“ und die Excel-Datei zu aktualisieren. 7.4 Für die Bewertung erforderliche Informationen und verfügbare Bewertungstools Das Bewertungstool, mit dem die vier Maßnahmen des Themas bewertet werden können, ist eine Excel-Datei, die auf der Website www.batiments-exemplaires-wallonie.be zur Verfügung steht. Diese Datei muss vollständig ausgefüllt und den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Für jede Maßnahme wurde eine Reihe geeigneter Kriterien und Unterkriterien, die leicht messbar und überprüfbar sind, in Form einer Checkliste festgelegt. Dazu gehören wesentliche Kriterien und Unterkriterien, die zu 100 % erfüllt werden müssen, damit die betreffende Maßnahme als umgesetzt gilt: 1. Hindernisfreier Boden - Nicht lose - Ohne größere Schäden - Nicht rutschig 2. Keine Stufe, kein Absatz 3. Kein Hindernis - Freie Durchgangshöhe - Keine vorstehenden Gegenstände 4. Ausreichende Manövrierfläche - Wendefläche - Bewegungsfläche 5. Ausreichende Durchgangsbreite - Bürgersteig - Türen - Flure Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 72/91 Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - Zwischen Mobiliar Zudem gibt es wünschenswerte Kriterien und Unterkriterien, die bei Neubauten zu mindestens 75 % und bei Renovierungsvorhaben zu mindestens 50 % erfüllt werden müssen, damit die betreffende Maßnahme als umgesetzt gilt: 6. Zugang zu Schaltern - Erreichbare Höhe - Einfache Betätigung - Seitlicher Abstand 7. Gefahrenverhütung - Geländer und Handläufe - Ausreichende Beleuchtung - Visuelle Orientierungshilfen - Taktile Orientierungshilfen 8. Komfort - Durchsicht bietendes Geländer - Sondereinrichtungen Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 73/91 Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität 9. Hinweisschilder - Piktogramme und Text - Farbkontrast 10. Entwicklungsfähige Einrichtung - Verankerung - Demontage - Adaptierbare Ausstattung (WC, Badewanne, Dusche, Waschbecken etc.) 7.5 Basisinformationen und Literaturhinweise WGBRSE (Artikel 414 und 415) für Mehrfamilienhäuser: http://dgo4.spw.wallonie.be/dgatlp/dgatlp/Pages/DGATLP/PagesDG/CWATUP/GEDactualise/GE D/gedListeArbo.asp Guide d'aide à la conception d'un logement adaptable. Ergebnis gemeinsamer Forschung von CSTC, CIFFUL, SWL und CAWaB mit Unterstützung der Wallonie und des Europäischen Sozialfonds: http://www.cstc.be/homepage/download.cfm?dtype=publ&doc=Guide_logement_adaptable.pd f&lang=fr Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 74/91 Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität 8 Thema 08: Modularität - Flexibilität 8.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit Es versteht sich von selbst, dass ein leistungsstarkes nachhaltiges Gebäude für den Betrieb bei der Inbetriebnahme so wenig Energie wie möglich verbrauchen soll. Es muss auch im Lauf der Zeit leistungsfähig bleiben. Schließlich entwickelt sich der Lebensstil weiter und möglicherweise muss die Gebäudefunktion eines Tages so kostengünstig wie möglich geändert werden. Dies muss berücksichtigt werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass es abgerissen und neu gebaut werden muss, weil die normale Nutzung zu vertretbaren Kosten nicht mehr möglich ist. Die Bedeutung dieses Themas hängt also mit der Lebensdauer zusammen, einem wesentlichen Aspekt der Qualität des Vorbild-Gebäudes. 8.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? Zur Berücksichtigung der sich weiterentwickelnden Bedürfnisse muss das Gebäude leicht angepasst und umgestaltet werden können, je nachdem, wie sich die Bedürfnisse seiner Bewohner entwickeln. Das nachhaltige Gebäude muss so konzipiert werden, dass es ohne größere arbeits- oder energieaufwändige Abriss-, Wiederaufbau- oder Umbaumaßnahmen angepasst und renoviert werden kann. 8.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas Es ist unmöglich, die Entwicklung der Nutzung eines Gebäudes vorherzusehen. Flexibilität zeichnet sich also dadurch aus, dass so viele Anpassungen wie möglich kostengünstig vorgenommen werden können. Es werden zwei verschiedene Aspekte der Flexibilität bewertet: Die funktionale Flexibilität, d. h. die Möglichkeit der Anpassung der Funktionen im Inneren des Gebäudevolumens und der eventuellen Umwidmung des gesamten Gebäudes oder bestimmter Teile davon. Die volumenbezogene Flexibilität, d. h. die Möglichkeit einer horizontalen und vertikalen Erweiterung des Wohnraumvolumens. 8.3.1 Sparte 07-1: Funktionale Flexibilität Die funktionale Flexibilität beinhaltet die Möglichkeiten der funktionalen Anpassung innerhalb des bestehenden Wohnraumvolumens. Dabei wird die eventuelle Umwidmung des Gebäudes oder bestimmter Räume im Gebäude berücksichtigt. Diese Sparte beinhaltet vier Maßnahmen. Flexibilität des Tragwerks Flexibilität der Gebäudehülle Flexibilität der technischen Anlagen Flexibilität der Innenausstattung Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 75/91 Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität 8.3.1.1 Maßnahme 07-1-1: Flexibilität des Tragwerks Ziel Möglichkeit der Veränderung des Gebäudes mit möglichst geringen Eingriffen am Tragwerk. Dies vereinfacht Arbeiten an den Innen- und Außenwänden (geringere Kosten). Das Tragwerk sollte nicht (null Kosten) oder nur geringfügig (geringe Kosten) verändert werden. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der Anpassung ohne Veränderung des Tragwerks belegt wird: Strukturelle Aufteilung in mehrere Untereinheiten mit unabhängigen Tragwerken (oder zumindest die Möglichkeit einer solchen Aufteilung); einfache Demontage der Tragwerkselemente Skelett, das frei gefüllt werden kann, was Funktionsänderungen vereinfacht Reduzierung der Zahl der potenziell im Wege stehenden innengelegenen Tragwerkselemente (weniger Säulen und tragende Wände) Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn mindestens zwei der genannten Eigenschaften als hinreichend im Projekt vorhanden beurteilt werden. Nachweis(e) Die Flexibilität des Tragwerks muss auf den Plänen sichtbar sein, die hinreichend detailliert sind und eventuell mit technischen Beschreibungen ergänzt werden. Der Bewerber gibt die bautechnischen Prinzipien, die er zur Erfüllung der Bewerbungsunterlagen Anforderungen dieser Sparte anzuwenden gedenkt, klar an und begründet sie. Zertifizierungsantrag Auf den As-Built-Architektur- und Tragwerksplänen wird das errichtete Tragwerk klar und detailliert gekennzeichnet. Die Eigenschaften der Anlagen in Bezug auf die betreffende Sparte werden eventuell vom Bewerber erläutert. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 76/91 Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität 8.3.1.2 Maßnahme 07-1-2: Flexibilität der Gebäudehülle Ziel Möglichkeit der Veränderung von Fassade und Dach ohne Veränderung des Tragwerks. Möglichkeit lokaler Umbaumaßnahmen ohne größere Bauarbeiten. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der einfachen Anpassung der Fassade belegt wird: Eigenständiges Tragwerk, das die Fassade trägt Fassade aus leicht demontierbaren Elementen Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn mindestens eine der genannten Eigenschaften als hinreichend im Projekt vorhanden beurteilt wird. Nachweis(e) Die Flexibilität der Fassade muss auf den Plänen sichtbar sein, die hinreichend detailliert sind und eventuell mit technischen Beschreibungen ergänzt werden. Der Bewerber gibt die bautechnischen Prinzipien, die er zur Erfüllung der Bewerbungsunterlagen Anforderungen dieser Sparte anzuwenden gedenkt, klar an und begründet sie. Zertifizierungsantrag 8.3.1.3 Auf den As-Built-Architektur- und Tragwerksplänen wird die errichtete Fassade klar und detailliert angegeben. Die Eigenschaften der Anlagen in Bezug auf die betreffende Sparte werden eventuell vom Bewerber erläutert. Maßnahme 07-1-3: Flexibilität der technischen Anlagen Ziel Möglichkeit der einfachen Veränderung der technischen Anlagen bei einem Umbau des Gebäudes oder einer Modernisierung der Anlagen, wenn diese baufällig oder veraltet sind. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der einfachen Anpassung der technischen Anlagen belegt wird: Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 77/91 Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität Leitungen an günstigen Stellen, die sämtliche möglicherweise umzugestaltenden Bereiche abdecken Einfacher Zugang zu den Anlagen, Leitungen und Geräten Möglichkeit der Trennung der einzelnen technischen Netze Flexible Nutzung durch ausreichende Aufteilung in einzeln programmierbare Bereiche Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn alle vier genannten Eigenschaften als hinreichend im Projekt vorhanden beurteilt werden. Nachweis(e) Die Flexibilität der technischen Anlagen muss in den Dokumenten, in denen deren Anordnung und Funktionsweise angegeben ist, klar erläutert werden. Der Bewerber gibt die technischen Prinzipien, die er zur Erfüllung der Bewerbungsunterlagen Anforderungen dieser Sparte anzuwenden gedenkt, klar an und begründet sie. Zertifizierungsantrag 8.3.1.4 Auf den As-Built-Plänen und in den technischen Beschreibungen werden die Eigenschaften der Anlagen und ihre Anordnung klar und detailliert angegeben. Die Eigenschaften der Anlagen in Bezug auf die betreffende Sparte werden eventuell vom Bewerber erläutert. Maßnahme 07-1-4: Flexibilität der Innenausstattung Ziel Die Anordnung der Räume muss eine einfache Anpassung der Gebäudefunktion ohne größere Bauarbeiten ermöglichen. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit unterschiedlicher Gebäudenutzungen ohne Veränderung der Innenwände oder mit nur geringfügiger Anpassung der Möblierung belegt wird: Aufteilung der Räume, die eine Funktionsänderung ermöglicht (wenige und sinnvoll angebrachte Zwischenwände) Ausreichende Bodenfläche in jedem Raum, damit eine Nutzungsänderung möglich ist Natürlicher Lichteinfall zur Erweiterung der möglichen Raumfunktionen Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn alle drei genannten Eigenschaften als hinreichend im Projekt vorhanden beurteilt werden. Nachweis(e) Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 78/91 Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität Die Flexibilität der Innenausstattung muss vom Bewerber anhand verschiedener möglicher Szenarien der Gebäudenutzung nachgewiesen werden. Bewerbungsunterlagen Der Bewerber legt seine Absichten bezüglich der Flexibilität der Innenausstattung dar. Zertifizierungsantrag Der Bewerber stellt anhand der As-Built-Architekturpläne vor, welche verschiedenen anderen Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes neben der bei Abschluss der Bauarbeiten vorgesehenen Nutzung bestehen. 8.3.2 Sparte 07-2: Volumenbezogene Flexibilität Die volumenbezogene Flexibilität beinhaltet die Möglichkeiten einer Anpassung des bestehenden Volumens unter Berücksichtigung der horizontalen und vertikalen Ausbaufähigkeit. Sie hängt von der städtebaulichen Situation ab. Die Anpassungen müssen im Rahmen der geltenden Städtebauvorschriften möglich sein. Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen: Horizontale Ausbaufähigkeit Vertikale Ausbaufähigkeit 8.3.2.1 Maßnahme 07-2-1: Horizontale Ausbaufähigkeit In bestimmten Fällen wird die volumenbezogene Flexibilität durch die mangelnde Größe des Grundstücks oder durch städtebauliche Vorschriften eingeschränkt. Wenn die horizontale Ausbaufähigkeit aus diesen Gründen nicht möglich ist, wird dieses Kriterium nicht bewertet. Ziel Horizontale Ausbaufähigkeit des Gebäudes um mindestens 12 m² pro Stockwerk durch korrekte Konzeption des Tragwerks, der Fassade, der Anlagen und der Anordnung der Räume. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der einfachen Anpassung der Elemente bei einem horizontalen Ausbau belegt wird. Vorhandensein eines Tragwerks im Ausbaubereich, das einen einfachen Tragwerksanschluss ermöglicht Vorhandensein leicht anpassbarer Fassaden im Ausbaubereich, um den Ausbau zu ermöglichen (demontierbare Fassade oder Fassade aus Elementen, die den Einbau von Durchgängen ermöglichen) Vorhandensein der technischen Anlagen im Ausbaubereich, die für die Erweiterung dieser Anlagen in den neuen Räumen notwendig sind Anordnung der Räume, so dass: - der Durchgang und Zugang zu den zusätzlichen Räumen leicht möglich ist - eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung der bestehenden Bereiche erhalten bleibt Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 79/91 Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn ein Ausbau um mindestens 12 m² pro Stockwerk möglich ist und alle vier genannten Eigenschaften als hinreichend im Projekt vorhanden beurteilt werden. Nachweis(e) Die horizontale Ausbaufähigkeit muss vom Bewerber anhand eines möglichen Ausbauszenarios nachgewiesen werden, das die Auswirkungen der oben aufgelisteten Elemente auf die Ausbaufähigkeit zeigt. Bewerbungsunterlagen Der Bewerber legt Ausbaufähigkeit dar. seine Absichten bezüglich der horizontalen Zertifizierungsantrag Der Bewerber stellt anhand der As-Built-Architekturpläne ein horizontales Ausbauszenario vor, das die Ausbaufähigkeit belegt. 8.3.2.2 Maßnahme 07-2-1: Vertikale Ausbaufähigkeit In bestimmten Fällen wird die volumenbezogene Flexibilität durch die mangelnde Größe des Grundstücks oder durch städtebauliche Vorschriften eingeschränkt. Wenn die vertikale Ausbaufähigkeit aus diesen Gründen nicht möglich ist, wird dieses Kriterium nicht bewertet. Ziel Vertikale Ausbaufähigkeit des Gebäudes um mindestens ein Drittel der Fläche des untersten Stockwerks durch entsprechende Konzeption des Tragwerks, des Dachs, der Anlagen und der Anordnung der Räume. Bewertung Beinhaltet die Maßnahme eine obligatorische Mindestleistung? Nein Gibt es für bessere Leistungen Bonuspunkte? Ja Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der einfachen Anpassung der Elemente bei einem vertikalen Ausbau belegt wird. Vorhandensein eines Tragwerks im Ausbaubereich, das den Ausbau tragen kann und einen einfachen Tragwerksanschluss ermöglicht (Öffnungen für Treppen, Aufzüge etc.) Vorhandensein leicht anpassbarer Dächer im Ausbaubereich, um den Ausbau zu ermöglichen (Dächer mit ausreichender Tragfähigkeit, damit sie als Geschossdecke verwendet werden können, und mit Elementen ausgestattet, die den Einbau vertikaler Durchgangsöffnungen ermöglichen, oder demontierbare Dächer) Vorhandensein der technischen Anlagen im Ausbaubereich, die für die Erweiterung dieser Anlagen in den neuen Räumen notwendig sind Anordnung der Räume, so dass: - der vertikale Durchgang zu den zusätzlichen Räumen leicht möglich ist - eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung der bestehenden Bereiche erhalten bleibt Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 80/91 Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn ein Ausbau um mindestens ein Drittel der Fläche des untersten Stockwerks möglich ist und alle vier genannten Eigenschaften als hinreichend im Projekt vorhanden beurteilt werden. Nachweis(e) Die vertikale Ausbaufähigkeit muss vom Bewerber anhand eines möglichen Ausbauszenarios nachgewiesen werden, das die Auswirkungen der oben aufgelisteten Elemente auf die Ausbaufähigkeit zeigt. Bewerbungsunterlagen Der Bewerber legt Ausbaufähigkeit dar. seine Absichten bezüglich Zertifizierungsantrag Der Bewerber stellt anhand der As-Built-Architekturpläne ein vertikales Ausbauszenario vor, das die Ausbaufähigkeit belegt. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 der vertikalen 81/91 Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität Themengruppe „Reproduzierbarkeit“ 9 Thema 09: Rentabilität der angestrebten Lösungen 9.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit Bei einem nachhaltigen Gebäude muss nicht nur auf den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen geachtet werden; dies muss auch effizient geschehen, damit langfristig eine möglichst große Wirkung mit begrenzten Finanzmitteln erzielt wird. Im Rahmen des vorliegenden Projektaufrufs ist die Rentabilität auf die energetische Rentabilität beschränkt. Es wird nach den Gesamtkosten gefragt sowie nach einer kurzen Erläuterung der zusätzlichen Kosten für bestimmte nachhaltige Maßnahmen. 9.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? Für ein Vorbild-Gebäude muss die Rentabilität der ergriffenen Maßnahme mit einer Analyse des „Life Cycle Costing“ (LCC) nachgewiesen werden können. Die Gesamtkosten und die Erläuterung der zusätzlichen Kosten können von der Jury herangezogen werden, um übermäßig teure Gebäude auszuschließen. 9.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas 9.3.1 Sparte 09-1: Rentabilität der energetischen Lösungen Anmerkung: Das Thema 09 wird nicht anhand bestimmter Maßnahmen bewertet wie die vorangegangenen Themen. Daher wird der Begriff Maßnahme im Folgenden nicht verwendet. Ziel Ziel ist es zu prüfen, ob die Begrenzung (bei Neubauten) oder Reduzierung (bei Renovierungsvorhaben) des Energieverbrauchs mit finanziell rentablen Maßnahmen erreicht wird. Dazu wird das Gebäude des Bewerbers mit einem Referenzgebäude verglichen. Die Investitionen, die nötig sind, um aus diesem Referenzgebäude das Gebäude des Bewerbers zu machen, das in energetischer Hinsicht besser abschneidet, werden den Einsparungen gegenüber gestellt, die durch die Verringerung des Energieverbrauchs erzielt werden. Die Erfahrung zeigt, dass sehr ehrgeizige Energiesparmaßnahmen nicht immer rentabel sind (unter Berücksichtigung des aktuellen Anstiegs der Energiepreise). Allerdings werden diese Maßnahmen nicht nur aus rein finanziellen Erwägungen ergriffen, sondern sollen auch die Abhängigkeit von endlichen Energiequellen verringern (da diese immer weniger und immer teurer werden), CO2Emissionen reduzieren und bei Renovierungsvorhaben den Gebäudekomfort erhöhen. Deshalb wird keine Mindestrentabilität verlangt. Bewertungsmethode Beinhaltet die Pflichtkriterium? Maßnahme ein Ja Gibt es für Bonuspunkte? bessere Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 Leistungen Ja 82/91 Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Wie oben beschrieben wird keine Mindestrentabilität verlangt. Das Mindestkriterium besteht in der Vorlage einer vereinfachten Life Cycle Costing-Analyse, welche die Investitionskosten und die Energiekosten enthält. Außerdem verpflichtet sich der Bewerber, nach Abschluss der Bauarbeiten eine Endabrechnung mit einer aktuellen Aufstellung der tatsächlichen Kosten vorzulegen. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Wenn die Kosten für Instandhaltung und Austausch in der Analyse enthalten sind, wird dies bei der Bewertung durch die Jury positiv berücksichtigt. Die Ergebnisse der Life Cycle Costing-Analyse können von der Jury nach Bewertung der übrigen Kriterien herangezogen werden, um zwischen Gebäuden mit vergleichbaren Leistungen zu unterscheiden. Prinzip der vorzulegenden LCC-Analyse 1. Definition des Referenzgebäudes Das „Life Cycle Costing“ wird für zwei Gebäude berechnet: das Gebäude des Bewerbers und ein Referenzgebäude. Das Referenzgebäude ist ein virtuelles Gebäude mit derselben Geometrie wie das Gebäude des Bewerbers, dessen Gebäudehülle und Anlagen jedoch folgende Kriterien aufweisen: Neubau Renovierung Geometrie Geometrie des Gebäudes des Bewerbers Geometrie des Gebäudes des Bewerbers (bestehendes Gebäude + hinzugefügte Gebäudeteile abgerissene Gebäudeteile) Allgemeine Anforderungen k-Wert ohne Bauteilknoten17 K39 ≤ K ≤ K44 Ew-Wert18 76 ≤ Ew ≤ 84 Keine allgemeine Anforderung Anforderungen an die neue oder umgebaute Gebäudehülle Umax-Wert 2014 siehe Anhang Seite 91 Umax-Wert 2014 siehe Anhang Seite 91 Anforderungen an renovierte Wände Nicht zutreffend Ausgangssituation Anlagen Keine spezifische Anforderung. Die gewählten Lösungen müssen wirtschaftliche „Standardlösungen“ sein. Keine spezifische Anforderung. Die gewählten Lösungen müssen wirtschaftliche „Standardlösungen“ sein. 17 Entspricht dem derzeit vorgeschriebenen k-Wert (K45) mit einer Toleranz von 2 Punkten zur Vereinfachung (K43 bis K47), von dem ein Pauschalwert von 3 oder 4 Punkten für Bauteilknoten abgezogen wird (K39 bis K44). 18 Entspricht dem derzeit vorgeschriebenen Ew-Wert (Ew 80) plus einer Toleranz von 4 Punkten zur Vereinfachung (Ew 76 bis Ew 84). Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 83/91 Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität Außerdem muss die Excel-Datei Folgendes enthalten: Eine kurze Beschreibung der Zusammensetzung der Wände und der verwendeten Materialien, wenn die Zusammensetzung für das Referenzgebäude nicht Schicht für Schicht in der .peb-Datei angegeben ist (für das Gebäude des Bewerbers wird die .peb-Datei aus Thema 01 „Energieeffizienz“ verwendet, welche die Zusammensetzung der Wände Schicht für Schicht enthält) Eine kurze Beschreibung der Anlagen 2. Bestimmung der Investitionskosten für das Gebäude des Bewerbers Die Investitionskosten für das Gebäude des Bewerbers sind anzugeben. Die Kosten sind nach folgender Gliederung mit 5 Kategorien, wie im Excel-Tool ausgeführt, aufzuschlüsseln: Gebäude des Bewerbers Referenzgebäude Dach €, m², €/m² €, m², €/m² Fassade €, m², €/m² €, m², €/m² Geschossdecken €, m², €/m² €, m², €/m² € € € € Fenster, Türen + eventuell Sonnenschutz Anlagen Heizung Lüftung Sanitäranlagen Regelung der Anlagen Energieerzeugung (Photovoltaik, Wärmepumpe etc.) Die Investitionskosten für die Anlagen sind vorzugsweise nach „Heizung“, „Lüftung“, „Sanitäranlagen“, „Regelung“ und „Energieerzeugung“ aufzuschlüsseln, können aber wenn nötig auch zusammengefasst werden (z. B. bei einer Kombianlage für „Heizung“ und „Lüftung“). Für „Fassade“, „Dach“ und „Geschossdecke“ sind die Gesamtkosten, die Fläche und die Kosten pro m² anzugeben. 3. Bestimmung der Investitionskosten für das Referenzgebäude Die Investitionskosten für das Referenzgebäude sind anzugeben. Diese werden nach derselben Methode bestimmt wie beim Gebäude des Bewerbers (siehe Schritt 2 weiter oben). 4. Bestimmung des Energieverbrauchs für das Gebäude des Bewerbers Der Energieverbrauch für das Gebäude des Bewerbers wird mit der Software PEB berechnet. Da der Energieverbrauch bereits für das Thema 01 „Energieeffizienz“ berechnet wurde, können die Ergebnisse einfach übernommen werden. Achtung: Es handelt sich um die Ergebnisse für den Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 84/91 Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität „Gesamtenergieverbrauch“ (nicht um den „Primärenergieverbrauch“). Der Energieverbrauch muss nach Energieträgern aufgeschlüsselt werden, wie in der Software PEB festgelegt. Energieträger Strom Erdgas Heizöl Butan Propan LPG Kohle Holz Anderer Brennstoff 5. Bestimmung des Energieverbrauchs für das Referenzgebäude Der Energieverbrauch für das Referenzgebäude muss ebenfalls mit der Software PEB berechnet werden. Dazu wird eine neue Berechnung für das Referenzgebäude gemäß Schritt 1 vorgenommen. 6. Optionaler Schritt: Bestimmung der Kosten für Instandhaltung und Austausch Es ist nicht nötig, die Instandhaltungskosten in die LCC-Berechnung aufzunehmen. Allerdings wird die Ausführung einer detaillierten Analyse, die auch die Instandhaltungskosten beinhaltet, von der Jury positiv berücksichtigt. Die Berechnung der Instandhaltungskosten erfolgt mit Hilfe des ExcelBerechnungstools. Für jede in den Investitionskosten aufgeführte Komponente können unterschiedliche Kosten für Instandhaltung und Austausch hinzugefügt werden. a. Kosten für Austausch Dies sind die Kosten für den Austausch einer Komponente, wenn diese das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat. Folgende Angaben werden verlangt: Parameter Einheit Beschreibung Lebensdauer Jahr Lebensdauer der Komponente b. Kosten für Reparaturen Dies sind die Kosten für die Reparatur von Defekten einer Komponente. Folgende Angaben werden verlangt: Parameter Häufigkeit Einheit Beschreibung Jahr Anzahl der Jahre zwischen zwei Reparaturmaßnahmen. Wenn die Maßnahmen Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 85/91 Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität mehrmals pro Jahr anfallen, kann ein Dezimalwert eingegeben werden (z. B. 0,25 für 4 Mal pro Jahr). Kosten pro Maßnahme € Kosten pro Reparaturmaßnahme c. Kosten für Wartung Dies sind die Kosten für die Wartung der Komponente. Folgende Angaben werden verlangt: Parameter Einheit Beschreibung Häufigkeit Jahr Kosten pro Maßnahme € Anzahl der Jahre zwischen zwei Wartungsmaßnahmen. Wenn die Maßnahmen mehrmals pro Jahr anfallen, kann ein Dezimalwert eingegeben werden (z. B. 0,25 für 4 Mal pro Jahr). Kosten pro Wartungsmaßnahme 7. Life Cycle Cost In der Excel-Datei werden die dynamische Amortisierungsdauer und der Kapitalwert angegeben. Der Kapitalwert gibt die Gesamtkosten des Projekts während der Projektlaufzeit unter Berücksichtigung der Inflation und des Zeitwerts des Geldes an. Der Kapitalwert berücksichtigt Investitionskosten, Energiekosten und ggf. Kosten für Instandhaltung und Austausch. Die Amortisierungsdauer gibt an, wie lange es dauert, bis die zu Projektbeginn getätigten Investitionskosten wieder hereingekommen sind. Die dynamische Amortisierungsdauer berücksichtigt die Inflation und den Zeitwert des Geldes. Nachweis(e) und Tools Die Ermittlung des Energieverbrauchs sowohl für das Referenzgebäude als auch für das Gebäude des Bewerbers muss mit der Software PEB vorgenommen werden. - Die PEB-Berechnung für das Gebäude des Bewerbers wurde bereits für das Thema 01 „Energieeffizienz“ vorgenommen und wird hier vollständig übernommen. - Die PEB-Berechnung für das Referenzgebäude muss den Unterlagen in Form einer .peb-Datei beigefügt werden. Die Angaben zur Schätzung der Kosten beider Gebäude, der Energieverbrauch und eventuell die Angaben zur Instandhaltung müssen in der Excel-Datei eingetragen und den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Bewerbungsunterlagen Die oben beschriebene LCC-Analyse Zertifizierungsantrag Eine Aktualisierung der LCC-Analyse anhand der tatsächlichen Kosten Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 86/91 Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität 9.3.2 Sparte 09-2: Gesamtkosten und Schätzung der Mehrkosten Ziel Neben den Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind verschiedene andere Investitionen notwendig, um ein nachhaltiges Gebäude zu erreichen. Zur Einschätzung der Mehrkosten, die für die Erfüllung dieser Nachhaltigkeitskriterien notwendig sind, hat der Bewerber das Gesamtbudget seines Gebäudes sowie die Gesamtfläche und die Wohnfläche des Gebäudes anzugeben. Zudem muss er die Gebäudeaspekte auflisten, die aus anderen als rein energietechnischen Gründen Mehrkosten im Vergleich zu einem durchschnittlichen Standardgebäude verursachen. Die Gesamtkosten und die Erläuterung der zusätzlichen Kosten können von der Jury herangezogen werden, um übermäßig teure Gebäude auszuschließen, wenn die Mehrkosten nicht hinreichend begründet werden können. Bewertungsmethode Beinhaltet die Maßnahme obligatorische Mindestleistung? eine Ja Gibt es für Bonuspunkte? bessere Leistungen Nein Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Das Pflichtkriterium besteht darin, dass die wichtigsten Gründe für die Mehrkosten in der Excel-Datei angegeben werden müssen. Es wird nach den Mehrkosten sowie einer Erläuterung des Grundes für die Mehrkosten gefragt. Nachweis(e) und Tools Die Daten müssen in der Excel-Datei vorlegt werden. Bewerbungsunterlagen Schätzung der Gesamtkosten und der Mehrkosten Zertifizierungsantrag Schätzung der Gesamtkosten und der Mehrkosten 9.4 Bezug zu anderen Themen Das Thema „Rentabilität“ hängt mit dem Thema 01 „Energieeffizienz“ zusammen, da es eine finanzielle Rechtfertigung der Lösungen beinhaltet, die zum Erreichen der bei diesem Thema verlangten Anforderungen gewählt wurden. 9.5 Basisinformationen und Literaturhinweise Folgende Daten sind im Excel-Tool enthalten und daher für alle Projekt gleich: Die Energiepreise wurden den Statistiken der Generaldirektion Statistik und Wirtschaftsinformation auf der Website Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 87/91 Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität http://statbel.fgov.be/fr/statistiques/chiffres/economie/prix_consommation/prix_moyens/ entnommen. Die Entwicklung der Energiepreise wurde dem Bericht „World Energy Outlook 2010“ der Internationalen Energieagentur entnommen. Die Inflationsrate wurde den Statistiken der Generaldirektion Statistik und Wirtschaftsinformation ausgehend von den Zahlen der letzten 10 Jahre entnommen: http://statbel.fgov.be/fr/modules/publications/statistiques/economie/prix_a_la_consommation _a_partir_de_1920_et_indice_sante_a_partir_de_1994.jsp Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 88/91 Aufruf 2012 - Thema 10: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen 10 Thema 10: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen 10.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit Dieses Thema trägt nicht direkt zur Nachhaltigkeit des Gebäudes des Bewerbers bei, sondern indirekt zur Nachhaltigkeit des gesamten Immobilienbestandes. Ziel des Aufrufs „Vorbild-Gebäude Wallonie“ ist es, Gebäude vorzustellen, die anderen (künftigen) Bauherren als Vorbild dienen können. Das Gebäude muss dergestalt sein, dass es die breite Masse zur Nachahmung anregt, damit die „Vorbild-Gebäude“ zu einer Weiterentwicklung des gesamten Immobilienbestandes beitragen können. 10.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? Damit ein Gebäude als vorbildlich betrachtet wird, sind zwei zusätzliche Aspekte wichtig. Zum einen muss das Gebäude genügend innovative Lösungen beinhalten, d. h. Lösungen, die von der gängigen Norm abweichen. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die gewählten Lösungen auf dem Markt des proaktiven Bauens erhältlich sind. Dies bedeutet, dass jeder durchschnittliche Bauherr, der auf nachhaltige Entwicklung achtet, diese ohne größeren zusätzlichen Aufwand umsetzen können muss. Dies setzt voraus, dass die anzuwendenden Lösungen nicht zu komplex sind, dass sie auf dem lokalen Markt erhältlich sind und dass es bereits Erfahrung mit diesen Lösungen in anderen Projekten und anderen Bereichen gibt. 10.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas 10.3.1 Sparte 10-1: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme. 10.3.1.1 Maßnahme 10-1-1: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen Ziel Ziel ist es, die Anwendbarkeit der gewählten Lösung unabhängig von dem spezifischen Gebäude des Bewerbers beurteilen zu können. Bewertungsmethode Beinhaltet die Maßnahme obligatorische Mindestleistung? eine Ja Gibt es für Bonuspunkte? bessere Leistungen Ja Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium) Das Pflichtkriterium besteht darin, dass die unten verlangten Begründungen vorgelegt werden. Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können Der Bewerber weist die Vorbildlichkeit von mindestens 2 und höchstens 5 Lösungen anhand einer kurzen Begründung nach. Der Bewerber wählt die innovativsten Lösungen, die in seinem Projekt zum Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 89/91 Aufruf 2012 - Thema 10: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen Einsatz kommen (und natürlich zu einer Verbesserung der Nachhaltigkeit des Gebäudes beitragen), z. B. eine UV-Kläranlage für Grauwasser, Abfalltrennung in der Bauphase oder neue Dämmmaterialien. Für jede Lösung müssen die vier folgenden Kriterien in der Begründung berücksichtigt werden: Kriterium Geforderte Begründung Innovation Inwiefern weicht die Lösung von der Standardpraxis ab? Sind die Lösungen für einen substanziellen Teil des Wohnungsbaumarktes innovativ und neu? Gibt es bereits konkrete Projekte, die mit dieser Lösung ausgeführt Konkrete Erfahrung mit anderen wurden und zeigen, dass die Lösung nicht nur im speziellen Fall des Projekten Gebäudes des Bewerbers anwendbar ist? Einfachheit der Lösung Wie komplex ist die Planung und die Bemessung der Lösung? Eventuell kann angegeben werden, wie viel Zeit die Bemessung der Lösung den Architekten/Ingenieur bei diesem Projekt gekostet hat. Erfordert die Lösung das Vorhandensein bestimmter spezieller Komponenten? Hängen manche Komponenten direkt von der gewählten Lösung ab? Marktsituation Gibt es für diese spezielle Lösung Lieferanten und Installateure auf dem Markt? Für jede der Lösungen (mindestens 2 und höchsten 5) wird eine vergleichbare Begründung vorgelegt. Nachweis(e) Bewerbungsunterlagen Die Begründung für 2 bis 5 Lösungen wird in Form eines Textes von maximal einer A4-Seite pro Lösung vorgelegt. Zertifizierungsantrag Diese Maßnahme wird nur bei der Bewerbung beurteilt. 10.4 Bezug zu anderen Themen Das Thema „Vorbildlichkeit“ hängt mit den Themen 01 bis 08 zusammen, denn es handelt sich um einen zweiten Schritt des Bewertungsprozesses. Nachdem sich die Lösungen bei den Themen 01 bis 08 als ausreichend nachhaltig erwiesen haben, wird beim Thema „Vorbildlichkeit“ bewertet, ob diese Lösungen von einem durchschnittlichen Bauherrn reproduziert werden können. Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 90/91 Aufruf 2012 - Anhang 11 Anhang: Ab 1. Januar 2014 geltende Anforderungen hinsichtlich des UmaxWerts Bauteil Umax (W/m²K) 1. WÄNDE, DIE DAS GESCHÜTZTE VOLUMEN BEGRENZEN, mit Ausnahme der Wände, die eine Abtrennung zu einem angrenzenden geschützten Volumen darstellen 1.1. TRANSPARENTE/DURCHSCHEINENDE WÄNDE, mit Ausnahme von Türen und Garagentoren (siehe 1.3), Vorhangfassaden (siehe 1.4) und Glasbausteinwänden (siehe 1.5) 1.2. OPAKE WÄNDE, mit Ausnahme von Türen und Garagentoren (siehe 1.3) und Vorhangfassaden (siehe 1.4) 1.2.1. Dächer und Geschossdecken 1.2.2. Nicht erdberührende Mauern, mit Ausnahme der in 1.2.4 genannten Mauern 1.2.3. Erdberührende Mauern 1.2.4. 1.2.5. 1.2.6. Senkrechte und schräge Wände, die mit einem Luftraum oder einem Keller außerhalb des geschützten Volumens in Verbindung stehen Geschossdecken, die mit der Außenluft in Verbindung stehen oder sich über einem angrenzenden unbeheizten Raum befinden Sonstige Geschossdecken (erdberührende Geschossdecken, Geschossdecken über einem Luftraum oder einem Keller außerhalb des geschützten Volumens, erdberührende Kellerböden) 1.3. TÜREN UND GARAGENTORE (inkl. Rahmen) 1.4. VORHANGFASSADEN 1.5. WÄNDE AUS GLASBAUSTEINEN 2. WÄNDE ZWISCHEN 2 GESCHÜTZTEN VOLUMEN (5) AUF ANGRENZENDEN GRUNDSTÜCKEN (6) 3. FOLGENDE OPAKE WÄNDE IM INNEREN DES GESCHÜTZTEN VOLUMENS ODER ANGRENZEND AN EIN GESCHÜTZTES VOLUMEN AUF DEMSELBEN GRUNDSTÜCK (7) mit Ausnahme von Türen und Garagentoren: 3.1. ZWISCHEN VERSCHIEDENEN WOHNEINHEITEN 3.2. ZWISCHEN WOHNEINHEITEN UND GEMEINSCHAFTSRÄUMEN (Treppenhaus, Eingangshalle, Flure etc.) 3.3. ZWISCHEN WOHNEINHEITEN UND NICHT FÜR WOHNZWECKE BESTIMMTEN RÄUMEN 3.4. ZWISCHEN FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE BESTIMMTEN RÄUMEN UND NICHT FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE BESTIMMTEN RÄUMEN Rmin (m²K/W) UW,max = 1,80 (1) und Ug,max = 1,10 (2) Umax = 0,24 Umax = 0,24 Rmin = 1,50 (3) Rmin = 1,40 (3) Umax = 0,30 Ug,max = 0,30 (4) oder Rmin = 1,75 (3) UD,max = 2,00 UCW,max = 2,00 und Ug,max = 1,10 (2) Umax = 2,00 Umax = 1,00 Umax = 1,00 Anmerkungen siehe geltende Vorschriften Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012 91/91