Inhalt - Bâtiments Exemplaires Wallonie

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Auswahlkriterien für den Projektaufruf
„Vorbild-Gebäude Wallonie“
Aufruf 2012
http://www.batiments-exemplaires-wallonie.be/
Technischer Anhang
zu den Vorgaben für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
Fassung vom 27.06.2012
Inhalt
Inhal…. ............................................................................................................................................................. 1
Einleitung ......................................................................................................................................................... 5
1
Ziele des vorliegenden technischen Anhangs ........................................................................................ 5
Terminologie ............................................................................................................................................................ 6
2
Übersicht über alle Themengruppen, Themen, Sparten und Maßnahmen ............................................ 7
3
Auswahl der preisgekrönten Projekte ................................................................................................. 10
3.1
Allgemeine Grundsätze zur Bewertung der Bewerbungen ........................................................................ 10
3.1.1
Zu erreichende Mindestleistung (Zulässigkeit der Bewerbung) ....................................................................................10
3.1.2
Leistungen, die zu einer besseren Bewertung führen können......................................................................................10
3.1.3
Bewertung durch eine Jury ...........................................................................................................................................10
3.1.4
Bedeutung der 10 Themen ...........................................................................................................................................11
3.2
Bewertung bei Einreichung der Bewerbungsunterlagen und beim Zertifizierungsantrag ......................... 11
Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
Themengruppe „Energieeffizienz“ .................................................................................................................. 12
1
Thema 01: Energieeffizienz .................................................................................................................. 12
1.1
Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“ ....................................................................... 12
1.2
Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 12
1.3
Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 13
1.3.1 Sparte 01-1: Gesamtenergieeffizienz ............................................................................................................................13
1.3.1.1
Maßnahme 01-1-1: Ew-Wert ................................................................................................................................. 13
1.3.2 Sparte 01-2: Einschränkung des Energiebedarfs ...........................................................................................................14
1.3.2.1
Maßnahme 01-2-1: Wärmedämmung .................................................................................................................. 14
1.3.2.2
Maßnahme 01-2-2: Luftdichtigkeit ....................................................................................................................... 16
1.3.2.3
Maßnahme 01-2-3: Nettoenergiebedarf für Heizung ........................................................................................... 18
1.3.2.4
Maßnahme 01-2-4: Begrenzung des Energiebedarfs für Kühlung ........................................................................ 19
1.3.3 Sparte 01-3: Nutzung erneuerbarer Energien ...............................................................................................................20
1.3.3.1
Maßnahme 01-3-1: Nutzung erneuerbarer Energien ............................................................................................ 20
1.3.4 Sparte 01-4: Anforderungen an Systeme ......................................................................................................................21
1.3.4.1
Maßnahme 01-4-1: Mindestleistung der Heizungs- und Warmwassersysteme .................................................... 21
1.3.4.2
Maßnahme 01-4-2: Aufzüge ................................................................................................................................. 22
1.3.4.3
Maßnahme 01-4-3: Lüftungssysteme ................................................................................................................... 23
1.3.5 Sparte 01-5: Studien und ergänzende Unterlagen ........................................................................................................24
1.3.5.1
Maßnahme 01-5-1: Studien und ergänzende Unterlagen ..................................................................................... 24
Themengruppe „Umweltqualität“ .................................................................................................................. 25
2
Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien ............................................................................... 25
2.1
Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“ ....................................................................... 25
2.2
Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 25
2.3
Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 26
2.3.1 Sparte 02-1: Erhalt bestehender Elemente ...................................................................................................................26
2.3.1.1
Maßnahme 02-1-1: Erhalt bestehender Fassaden ................................................................................................ 26
2.3.1.2
Maßnahme 02-1-2: Erhalt bestehender Primärstrukturen.................................................................................... 27
2.3.2 Sparte 02-2: Umweltauswirkungen der Materialien und Elemente .............................................................................28
2.3.2.1
Maßnahme 02-2-1: Vergleichende Analyse der Umweltauswirkungen von Bauteilen ......................................... 28
2.3.2.2
Maßnahme 02-2-2: Umweltauswirkungen der Materialien.................................................................................. 29
2.3.3 Sparte 02-3: Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung .............................................................31
2.3.3.1
Maßnahme 02-3-1: Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft................................................................................... 32
2.3.3.2
Maßnahme 02-3-2: Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung .......................................... 33
2.3.4 Sparte 02-4: Emissionsarme Materialien, die mit dem Innenbereich in Berührung kommen ......................................34
2.3.4.1
Maßnahme 02-4-1: Formaldehydemission von elastischen, textilen und Laminat-Bodenbelägen und von Parkettund Holzfußböden .................................................................................................................................................................... 34
2.3.4.2
Maßnahme 02-4-2: Gütesiegel „emissionsarm“ für Materialien, die direkt mit dem Innenraum in Berührung
kommen (Boden, Decke, Wand) ............................................................................................................................................... 36
3
Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser ...................................................................................... 39
3.1
Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“ ....................................................................... 39
3.2
Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 39
3.3
Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 39
3.3.0
Sparte 03-0: Grundanforderungen ...............................................................................................................................39
3.3.1 Sparte 03-1: Verwendung von Trinkwasser ..................................................................................................................40
3.3.1.1
Maßnahme 03-1-1: Trinkwasserverbrauch ........................................................................................................... 40
3.3.2
Sparte 03-2: Abwassereinleitung in die Kanalisation ....................................................................................................42
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
2/91
Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
3.3.2.1
Maßnahme 03-2-1: Abwassereinleitung ............................................................................................................... 42
3.3.3 Sparte 03-3: Versickerung und Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser ..................................................44
3.3.3.1
Maßnahme 03-3-1: Versickerung von Niederschlagswasser................................................................................. 44
3.3.3.2
Maßnahme 03-3-2: Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser ............................................................ 47
4
Thema 04: Sanfte Mobilität ................................................................................................................. 50
4.1
Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 50
4.2
Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 50
4.3
Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 51
4.3.1 Sparte 04-1: Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz ............................................................................................51
4.3.1.1
Maßnahme 04-1-1: Charakterisierung der Zugänglichkeit der Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel für
Fußgänger 51
4.3.1.2
Maßnahme 04-1-2: Taktung der Anbindung an die genannten Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ............ 52
4.3.2 Sparte 04-2: Einrichtung von Infrastrukturen zur Förderung des Radverkehrs und zur Vermeidung der Pkw-Nutzung54
4.3.2.1
Maßnahme 04-2-1: Bemessung der Kfz-Parkplätze .............................................................................................. 54
4.3.2.2
Maßnahme 04-2-2: Bemessung der Fahrradparkplätze ....................................................................................... 54
4.4
Bezug zu anderen Themen ......................................................................................................................... 57
4.5
Basisinformationen und Literaturhinweise ................................................................................................ 57
5
Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung ............................................................ 58
5.1
Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 58
5.2
Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 58
5.3
Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 59
5.3.1 Sparte 05-1: Zugang zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen ...................................................................59
5.3.1.1
Maßnahme 05-1-1: Entfernung in Metern zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen in der Nähe....... 59
5.3.1.2
Maßnahme 05-1-2: Vergrößerung des Angebots an Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen ............... 61
5.3.2 Sparte 05-2: Architektonische Maßnahmen zur Interaktion zwischen dem Projekt und seinem Umfeld ....................63
5.3.2.1
Maßnahme 05-2-1: Gestaltung des öffentlichen Raums....................................................................................... 63
5.3.2.2
Maßnahme 05-2-2: Qualität der Zwischenräume des Projekts ............................................................................. 64
5.4
Bezug zu anderen Themen ......................................................................................................................... 65
5.5
Basisinformationen und Literaturhinweise ................................................................................................ 65
Themengruppe „Architektonische Qualität“ .................................................................................................. 66
6
Thema 06: Qualität der Räume - Architektur ....................................................................................... 66
6.1
Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 66
6.1.1 Sparte 08-1: Architektonische Qualität .........................................................................................................................66
6.1.1.1
Maßnahme 08-1-1: Gesamtbewertung der architektonischen Qualität ............................................................... 66
7
Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ........... 67
7.1
Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 67
7.2
Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 67
7.3
Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 67
7.3.1 Sparte 07-1: Umgebung und gemeinschaftlich genutzte Bereiche ...............................................................................68
7.3.1.1
Maßnahme 07-1-1: Einhaltung der wallonischen Gesetzesvorschriften ............................................................... 68
7.3.1.2
Maßnahme 07-1-2: Barrierefreiheit ...................................................................................................................... 69
7.3.2 Sparte 07-2: Wohnung ..................................................................................................................................................70
7.3.2.1
Maßnahme 07-2-1: Besuchbarkeit ........................................................................................................................ 70
7.3.2.2
Maßnahme 07-2-2: Adaptierbarkeit ..................................................................................................................... 71
7.4
Für die Bewertung erforderliche Informationen und verfügbare Bewertungstools .................................. 72
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
3/91
Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
7.5
Basisinformationen und Literaturhinweise ................................................................................................ 74
8
Thema 08: Modularität - Flexibilität .................................................................................................... 75
8.1
Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 75
8.2
Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 75
8.3
Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 75
8.3.1 Sparte 07-1: Funktionale Flexibilität .............................................................................................................................75
8.3.1.1
Maßnahme 07-1-1: Flexibilität des Tragwerks...................................................................................................... 76
8.3.1.2
Maßnahme 07-1-2: Flexibilität der Gebäudehülle ................................................................................................ 77
8.3.1.3
Maßnahme 07-1-3: Flexibilität der technischen Anlagen...................................................................................... 77
8.3.1.4
Maßnahme 07-1-4: Flexibilität der Innenausstattung .......................................................................................... 78
8.3.2 Sparte 07-2: Volumenbezogene Flexibilität ..................................................................................................................79
8.3.2.1
Maßnahme 07-2-1: Horizontale Ausbaufähigkeit ................................................................................................. 79
8.3.2.2
Maßnahme 07-2-1: Vertikale Ausbaufähigkeit ..................................................................................................... 80
Themengruppe „Reproduzierbarkeit“ ............................................................................................................ 82
9
Thema 09: Rentabilität der angestrebten Lösungen ............................................................................ 82
9.1
Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 82
9.2
Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema? ........................................................ 82
9.3
Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 82
9.3.1
Sparte 09-1: Rentabilität der energetischen Lösungen .................................................................................................82
9.3.2
Sparte 09-2: Gesamtkosten und Schätzung der Mehrkosten .......................................................................................87
9.4
Bezug zu anderen Themen ......................................................................................................................... 87
9.5
Basisinformationen und Literaturhinweise ................................................................................................ 87
10
Thema 10: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen .................................................................. 89
10.1
Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit ........................................................................................... 89
10.2
Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?........................................................ 89
10.3
Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas .................................................... 89
10.3.1 Sparte 10-1: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen ........................................................................................89
10.3.1.1
Maßnahme 10-1-1: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen ...................................................................... 89
10.4
Bezug zu anderen Themen ......................................................................................................................... 90
11
Anhang: Ab 1. Januar 2014 geltende Anforderungen hinsichtlich des U max-Werts ............................... 91
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
4/91
Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
Einleitung
1
Ziele des vorliegenden technischen Anhangs
Das vorliegende Dokument gilt ergänzend zu den Bedingungen und Vorgaben des Projektaufrufs
„Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“, welcher auf die Nachhaltigkeit des Baus und der Renovierung von
Wohngebäuden abzielt. Es beschreibt die Aspekte, die bei der Auswahl der preisgekrönten Projekte
geprüft und bewertet werden.
Die Bewertung beinhaltet zehn Themen, die zu vier Themengruppen zusammengefasst sind:
Themengruppe „Energieeffizienz“
- Thema 01: Energieeffizienz
Themengruppe „Umweltqualität“
- Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
- Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
- Thema 04: Sanfte Mobilität
Themengruppe „Architektonische Qualität“
- Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung
- Thema 06: Qualität der Räume - Architektur
- Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
- Thema 08: Modularität - Flexibilität
Themengruppe „Reproduzierbarkeit“
- Thema 09: Rentabilität
- Thema 10: Reproduzierbarkeit technischer Lösungen
Jedes Thema umfasst unterschiedliche Sparten (oder Unterthemen), die wiederum Maßnahmen
(oder Kriterien) beinhalten.
Das vorliegende Dokument beschreibt für jedes Thema, warum das jeweilige Thema so wichtig ist,
und beinhaltet eine allgemeine Beschreibung dessen, was von einem Vorbild-Gebäude in Bezug auf
das jeweilige Thema erwartet wird. Es enthält die Liste der diversen Sparten und Maßnahmen zu den
einzelnen Themen, die zur Vervollständigung der zu dem Thema verlangten Informationen
erforderlichen Elemente sowie gegebenenfalls die zur Durchführung etwaiger verlangter
Berechnungen erforderlichen Tools.
Selbstverständlich muss ein Vorbild-Gebäude zusätzlich zu den im vorliegenden Dokument
beschriebenen Maßnahmen die geltenden Vorschriften erfüllen. Bei Verstoß gegen eine Vorschrift
gelten die Bewerbungsunterlagen als nicht zulässig bzw. wird die Ausstellung der abschließenden
Zertifizierung verweigert.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
5/91
Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
Terminologie
Im vorliegenden technischen Anhang wird folgende Terminologie verwendet:
Ein Kriterium bezeichnet einen spezifischen Bewertungsaspekt, für den ein Indikator gilt, welcher
mit einer Berechnung oder Feststellung objektiv angegeben werden kann.
Eine Maßnahme bezeichnet ein Bewertungsniveau, auf dem ein oder mehrere Kriterien
zusammengefasst sind, so dass eine Bewertung der Gebäudeleistung bezüglich der
Nachhaltigkeitsziele möglich ist.
Eine Sparte ist eine Zusammenfassung von Maßnahmen zur Erreichung eines Nachhaltigkeitsziels
in dem jeweiligen Thema. Eine Sparte kann jedoch auch nur eine einzige Maßnahme beinhalten.
Ein Thema ist eine Gesamtheit von Sparten, die Affinitäten zueinander aufweisen.
Eine Themengruppe ist eine Gesamtheit von Themen, die Affinitäten zueinander aufweisen.
Diese Terminologie wird unten illustriert.
Themengruppe „Energieeffizienz“
Thema 01 – Energieeffizienz
Sparte 01-2: Einschränkung des Energiebedarfs
Maßnahme 01-2-1: Wärmedämmung
Kriterium zum K-Wert
Kriterien zu Umax
Kriterien zu den Bauteilknoten
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
6/91
Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
2
Übersicht über alle Themengruppen, Themen, Sparten und Maßnahmen
Themengruppe „Energieeffizienz“
Mindestleistung?
Bonuspunkte?
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Mindestleistung?
Bonuspunkte?
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
01: Energieeffizienz
01-1 Gesamtenergieeffizienz
01-1-1 Ew-Wert
01-2 Begrenzung des Energiebedarfs
01-2-1 Wärmedämmung
01-2-2 Luftdichtigkeit
01-2-3 Nettoenergiebedarf für Heizung
01-2-4 Begrenzung des Energiebedarfs für Kühlung
01-3 Nutzung erneuerbarer Energien
01-3-1 Nutzung erneuerbarer Energien
01-4 Anforderungen an Systeme
01-4-1 Mindestleistung der Heizungs- und Warmwassersysteme
01-4-2 Aufzüge
01-4-3 Lüftungssysteme
01-5 Studien und ergänzende Unterlagen
01-5-1 Studien und ergänzende Unterlagen
Themengruppe „Umweltqualität“
Verwendung nachhaltiger Materialien
02-1 Erhalt bestehender Elemente
02-1-1 Erhalt bestehender Fassaden
02-1-2 Erhalt bestehender Primärstrukturen
02-2 Umweltauswirkungen der Materialien und Elemente
02-2-1 Vergleichende Analyse der Umweltauswirkungen...
02-2-2 Umweltauswirkungen der Materialien
02-3 Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung
02-3-1 Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft
02-3-2 Materialien aus nachhaltiger Produktion oder
Bewirtschaftung
02-4 Emissionsarme Materialien...
02-4-1 Formaldehydemission...
02-4-2 Gütesiegel „emissionsarm“
Nachhaltiger Umgang mit Wasser
03-0 Grundanforderung
03-0-1 Grundanforderung
03-1 Verwendung von Trinkwasser
03-1-1 Trinkwasserverbrauch
03-2 Abwasserableitung in die Kanalisation
03-2-1 Abwasserableitung
03-3 Versickerung
und
Begrenzung
der
Ableitung
Niederschlagswasser
03-3-1 Versickerung von Niederschlagswasser
03-3-2 Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser
von
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
Sanfte Mobilität
04-1 Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
04-1-1 Charakterisierung der Zugänglichkeit der Haltestellen
öffentlicher Verkehrsmittel für Fußgänger
04-1-2 Taktung an den genannten Haltestellen öffentlicher
Verkehrsmittel
04-2 Einrichtung von Infrastrukturen zu Förderung des Radverkehrs...
04-2-1 Bemessung der Kfz-Parkplätze
04-2-2 Bemessung der Fahrradparkplätze
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Themengruppe „Architektonische Qualität“
Mindestleistung?
Bonuspunkte?
Qualität der Räume - Architektur
06-1 Architektonische Qualität
06-1-1 Gesamtbewertung der architektonischen Qualität
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Ja
Ja
Mindestleistung?
Bonuspunkte?
Integration - städtische und ländliche Verdichtung
05-1 Zugang zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen
05-1-1 Entfernung in Metern zu Dienstleistungen, Geschäften usw.
in der Nähe
05-1-2 Vergrößerung des Angebots an Dienstleistungen, Geschäften
und Einrichtungen
05-2 Architektonische Maßnahmen zur Interaktion...
05-2-1 Gestaltung des öffentlichen Raums
05-2-2 Qualität der Zwischenräume des Projekts
Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit
eingeschränkter Mobilität
07-1 Umgebung und gemeinschaftlich genutzte Bereiche
07-1-1 Einhaltung der wallonischen Gesetzesvorschriften
07-1-2 Barrierefreiheit
07-2 Wohnung
07-2-1 Besuchbarkeit
07-2-2 Adaptierbarkeit
Modularität - Flexibilität
08-1 Funktionale Flexibilität
08-1-1 Strukturelle Flexibilität
08-1-2 Flexibilität der Gebäudehülle
08-1-3 Flexibilität der technischen Anlagen
08-1-4 Flexibilität der Innenausstattung
08-2 Volumenbezogene Flexibilität
08-1-1 Horizontale Ausbaufähigkeit
08-1-2 Vertikale Ausbaufähigkeit
Themengruppe „Reproduzierbarkeit“
Rentabilität der angestrebten Lösungen
09-1 Rentabilität der energetischen Lösungen
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
8/91
Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
09-1-1 Rentabilität der energetischen Lösungen
09-2 Schätzung der Mehrkosten
09-2-1 Schätzung der Mehrkosten
Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen
10-1 Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen
10-1-1 Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
Ja
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
9/91
Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
3 Auswahl der preisgekrönten Projekte
3.1 Allgemeine Grundsätze zur Bewertung der Bewerbungen
3.1.1 Zu erreichende Mindestleistung (Zulässigkeit der Bewerbung)
Damit ein Gebäude als vorbildlich betrachtet werden kann, muss es sich von herkömmlichen
Neubauten oder Renovierungsprojekten unterscheiden. Deshalb wurden für die meisten Themen
Anforderungen bezüglich der zu erreichenden Mindestleistung definiert. Diese Mindestleistungen
sind ein Pflichtkriterium für die Zulässigkeit der Bewerbungen. Ein Gebäude, das das Pflichtkriterium
eines Themas nicht erfüllt, kann kein Vorbild-Gebäude sein, egal wie gut seine Leistungen bei den
anderen Themen sind. Es wird deshalb beim vorliegenden Projektaufruf nicht berücksichtigt.
Ein Neubau darf beispielsweise maximal den Ew-Wert 45 haben, ein renoviertes Gebäude maximal
den Ew-Wert 90, damit die Bewerbung zulässig ist.
3.1.2 Leistungen, die zu einer besseren Bewertung führen können
Ein Gebäude ist umso vorbildlicher, je besser seine Leistungen sind. Deshalb besteht das Ziel der
Bewertung der Bewerbungsunterlagen darin, die Gebäude zu ermitteln, die von allen zulässigen
Bewerbungen am vorbildlichsten sind. Folglich empfiehlt es sich sehr, über die als
Zulässigkeitskriterium definierten Mindestleistungen hinauszugehen.
Eine Renovierung, bei der beispielsweise der Ew-Wert 89 erreicht wird, ist zulässig, hat jedoch
weniger Chancen, ausgewählt zu werden, als eine Renovierung, bei der der Ew-Wert 60 erreicht wird
(bei im Übrigen gleichen Ergebnissen).
3.1.3 Bewertung durch eine Jury
Das Besondere an dem oben genannten Ew-Wert ist, dass es sich um ein objektives Kriterium handelt,
d. h. es wird nach einer eindeutigen Definition berechnet, die keiner Interpretation bedarf.
Bestimmte Themen eignen sich jedoch nicht für eine derartige quantitative Bewertung, sondern eher
für eine subjektivere qualitative Bewertung, beispielsweise das Thema architektonische Qualität.
Die Auswahl der preisgekrönten Projekte basiert auf dem Wettbewerbsprinzip: Die vorgelegten
Projekte werden von einer Jury bewertet, deren Aufgabe darin besteht, die zulässigen Einreichungen
in ein Ranking einzuteilen, welches den Leistungen bei den diversen relevanten Themen entspricht.
Die Jury berät vertraulich. Durch ihre Teilnahme am Wettbewerb verpflichten sich die Bewerber, die
Entscheidungen der Jury zu akzeptieren. Im Rahmen dieses Projektaufrufs ist der Rechtsweg
ausgeschlossen.
Das Ranking der Bewerbungsunterlagen, das von der Jury vorgeschlagen wird, wird dem für Energie
zuständigen wallonischen Minister vorgelegt. Die Preisträger werden entsprechend dem von der Jury
erstellten Ranking und den für Förderzwecke verfügbaren Mitteln im Rahmen dieses Projektaufrufs
bekannt gegeben.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Projektaufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie 2012“
3.1.4 Bedeutung der 10 Themen
Allein schon die Tatsache, dass sie bei dieser Aktion berücksichtigt wurden, zeigt, dass jedes der neun
aufgeführten Themen als wichtig erachtet wird, damit ein Gebäude als vorbildlich betrachtet werden
kann. Dennoch ist auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Bestimmte Themen beinhalten absolute Pflichtaspekte, andere nicht (abgesehen von der
Einhaltung der geltenden Vorschriften, was stets als Pflichtkriterium gilt).
Natürlich können Bewerbungen für ein Projekt eingereicht werden, bei dem kein spezielles
Thema über etwaige Pflichtkriterien hinaus behandelt wird, doch sind die Erfolgsaussichten in
diesem Fall selbstverständlich sehr begrenzt. Die Jury achtet außerdem darauf, dass alle
Themengruppen berücksichtigt werden.
Dem Thema Energieeffizienz schließlich kommt eine besondere Bedeutung bei diesem
Projektaufruf zu, es ist deshalb besonders eingehend zu planen.
3.2 Bewertung bei Einreichung der Bewerbungsunterlagen und beim
Zertifizierungsantrag
Da die Vorhaben bei der Auswahl der Preisträger noch nicht durchgeführt wurden, können
selbstverständlich noch bestimmte Abänderungen vorgenommen werden, bevor die Errichtung des
Gebäudes abgeschlossen wird.
Da es sich jedoch um einen Wettbewerb handelt, dürfen eventuelle Abänderungen des
Entwurfs die Leistung jeder einzelnen in den Bewerbungsunterlagen angegebenen
Maßnahme nicht schmälern. Ein Ausgleich zwischen den Maßnahmen ist nicht möglich (mit
einer Luftdichtigkeit, die besser als angegeben ist, kann beispielsweise keine Wärmedämmung
ausgeglichen werden, die niedriger als angegeben ist). Für jede einzelne Maßnahme stellt die
angegebene Leistung (vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen in der vorliegenden
technischen Anlage) eine formelle Verpflichtung dar, die das Vorhaben beim Antrag auf die
abschließende Zertifizierung erfüllen muss. Die Nichterfüllung dieser Verpflichtung führt dazu,
dass das Vorhaben von der Liste der Vorbild-Gebäude gestrichen wird und somit automatisch
die Förderung als „Vorbild-Gebäude“ verliert.
Die Bewerber müssen sicherstellen, dass die in den Bewerbungsunterlagen angegebenen
Leistungen erreicht werden können und in der Praxis auch tatsächlich erreicht werden.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
Themengruppe „Energieeffizienz“
1 Thema 01: Energieeffizienz
1.1 Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“
Die Endlichkeit der herkömmlichen Energiequellen, die Auswirkungen für die Gesundheit und
Umwelt und die Energieabhängigkeit Europas stellen eine echte Herausforderung für die
Energiepolitik dar. In Wallonien entfallen ca. 36 % des Gesamtenergieverbrauchs auf Gebäude1 (26 %
auf Wohngebäude und 10 % auf den Tertiärsektor). Die Verbesserung der Energieeffizienz von
Gebäuden ist deshalb für eine nachhaltige Entwicklung entscheidend.
In Wallonien ist dieses Bemühen um Energieeffizienz nicht neu, die ersten Regelungen zur
Begrenzung des Energieverbrauchs von Gebäuden gab es bereits im Jahr 1984. In jüngerer Zeit sehen
die seit 2010 geltenden GEE-Vorschriften, die bereits verschärft wurden, Leistungsanforderungen für
sämtliche Neubauten oder vergleichbare Gebäude vor. Und in Zukunft werden diese Anforderungen
noch weiter verschärft, denn auf europäischer Ebene wurden sehr ehrgeizige Ziele gesteckt: Ab 2021
muss jedes Mitgliedsland sicherstellen, dass jeder Neubau einen Energieverbrauch von quasi Null
hat.
Angesichts der Bedeutung der energiepolitischen Herausforderungen zählt das Thema
Energieeffizienz bei der Bewertung der Jury circa ein Drittel.
1.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?
Im Vorgriff auf die künftigen Ziele muss ein Vorbild-Gebäude, egal ob Neubau oder Renovierung, auf
einen Gebäudeenergieverbrauch von plus/minus Null abzielen. Zur Erreichung dieses
Leistungsniveaus ist in erster Linie der Energieverbrauch zu beschränken (durch Wärmedämmung,
Luftdichtigkeit, Verwendung passiver Kühltechniken usw.), sind in der Folge möglichst viele vor Ort
vorhandene erneuerbare Energiequellen zu nutzen und sind schließlich äußerst leistungsstarke
Systeme einzusetzen. Die Sparten und Maßnahmen, die nachfolgend aufgeführt werden,
entsprechen dieser Prioritätenfolge.
1
Quelle: Energiebilanz der Wallonischen Region 2009. Abrufbar im Internet unter:
http://energie.wallonie.be/fr/bilan-energetique-wallon.html?IDC=6288
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
1.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas
1.3.1 Sparte 01-1: Gesamtenergieeffizienz
Diese Sparte umfasst nur eine Maßnahme: den Ew-Wert.
1.3.1.1
Maßnahme 01-1-1: Ew-Wert
Ziel
Förderung einer hervorragenden Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes unter Berücksichtigung
sämtlicher Aspekte, die sich darauf auswirken: Eigenschaften der Gebäudehülle, Eigenschaften der
installierten Systeme, Nutzung erneuerbarer Energien usw.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Bei Neubauten wird der Ew-Wert nach den GEE-Vorgaben berechnet.
Bei Renovierungsvorhaben wird der Ew-Wert nach den speziellen Vorgaben berechnet, die im
Rahmen des Aufrufs für Vorbild-Gebäude definiert wurden.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Das Gebäude muss den unten angegebenen Ew-Wert erreichen.
Neubau
Renovierung
Ew ≤ 45
Ew ≤ 90
Anmerkung(en)
Falls ein Projekt mehrere Wohneinheiten umfasst, muss jede Einheit den oben angegebenen Ew-Wert
erfüllen.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Ist der Ew-Wert kleiner als oben angegeben, fällt die Bewertung besser aus.2
Nachweis(e)
Die Berechnung des Ew-Werts muss sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungsvorhaben mit
dem Programm PEB3 vorgenommen werden. Dieses Programm kann kostenlos unter
2
Im Rahmen eines Projekts, das mehrere Wohneinheiten umfasst, wird für diese bessere Bewertung der
Durchschnittswert der Ew-Werte der einzelnen Wohneinheiten berücksichtigt, die entsprechend der geheizten
Fläche gewichtet werden.
3
Ist die Berechnung des Ew-Wertes gesetzlich vorgeschrieben, muss die jeweils vorgeschriebene
Programmversion für die Berechnung verwendet werden. Ist die Berechnung des E w-Wertes nicht gesetzlich
vorgeschrieben, muss die im Monat vor der Abgabe der Bewerbungsunterlagen aktuelle oder eine spätere
Programmversion verwendet werden.
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
http://energie.wallonie.be heruntergeladen werden. Die .peb-Datei sowie ggf. für die Berechnung
notwendige Nachweise sind den Unterlagen beizufügen.
Die Berechnung des zu erreichenden Ew-Wertes ist verbindlich. Bei
Einreichung der Bewerbung sind bestimmte Projektdetails möglicherweise
Bewerbungsunterlagen noch nicht bekannt (z. B. Art des Heizkessels). Ist dies der Fall, gibt der
Bewerber die wahrscheinlichen Daten oder die zu erreichenden Ziele (z. B.
für die Luftdichtigkeit) an.
Zertifizierungsantrag
Die vorzulegende .peb-Datei hängt von der Art der Arbeiten laut Definition
in den wallonischen Vorschriften ab:
Bei Neubauten oder gleichgestellten Gebäuden: Die .peb-Datei wird bei
der definitiven GEE-Erklärung vorgelegt.
Bei umfassenden Renovierungsvorhaben: Die .peb-Datei sowie eine
ergänzende .peb-Datei mit der vollständigen Berechnung des EwWertes entsprechend den tatsächlich errichteten Gegebenheiten wird
bei der definitiven GEE-Erklärung vorgelegt.4
Bei einfachen Renovierungsvorhaben oder Nutzungsumwidmungen
sowie bei Arbeiten, für die keine Genehmigung erforderlich ist: Es wird
eine .peb-Datei vorgelegt, in der die vollständige Berechnung des EwWertes entsprechend den tatsächlich errichteten Gegebenheiten
vorgenommen wird.
1.3.2 Sparte 01-2: Einschränkung des Energiebedarfs
Diese Sparte beinhaltet vier Maßnahmen.
1.3.2.1
Maßnahme 01-2-1: Wärmedämmung
Ziel
Zur Erreichung einer hohen Energieeffizienz sind vorrangig der Nettoenergiebedarf und vor allem
Übertragungsverluste, d. h. Wärmeverluste durch die Gebäudehülle, zu begrenzen. Die thermische
Qualität der Gebäudehülle wird durch eine gute allgemeine Dämmung (k-Wert), eine ausreichende
Dämmung der diversen Wände der Gebäudehülle (Umax und Rmin) sowie eine zweckmäßige
Konzeption der Verbindungen zwischen den Wänden (Bauteilknoten) sichergestellt.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Bei Neubauten werden der K-Wert sowie der U- und R-Wert der Wände der Gebäudehülle nach den
GEE-Vorschriften bestimmt. Die Auswirkung von Bauteilknoten wird entsprechend der Methode
dieser Vorschriften berücksichtigt. Wenn Detailpläne vorgelegt werden, die weit reichende
4
Selbstverständlich müssen die Angaben zu den Wänden in beiden Dateien gleich sein.
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
Überlegungen zur Verringerung von Wärmebrücken an den wichtigsten Bauteilknoten beinhalten,
werden diese bei der Bewertung berücksichtigt.
Bei Renovierungsvorhaben werden der K-Wert sowie der U- und R-Wert der neu eingezogenen oder
rekonstruierten Wände der Gebäudehülle ebenfalls nach den GEE-Vorschriften bestimmt. Bei
bestehenden, nicht renovierten Wänden und Wänden, die lediglich gedämmt werden, sind bei der
Bestimmung des U- und des R-Wertes die im Rahmen des Aufrufs für Vorbild-Gebäude festgelegten
Vorgaben zu beachten. Die Auswirkung von Bauteilknoten darf jedoch nicht berücksichtigt werden.
Wenn Detailpläne vorgelegt werden, die weit reichende Überlegungen zur weitestmöglichen
Verringerung von Wärmebrücken an den wichtigsten Bauteilknoten beinhalten, werden diese bei der
Bewertung berücksichtigt.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau
Renovierung
Max. K30
Max. K45
Umax
Fenster:
Dach:
Außenwände:
Uw ≤ 1,8 W/m²K
Ug ≤ 1,1 W/m²K
U ≤ 0,24 W/m²K
U ≤ 0,24 W/m²K
Umax
Fenster:
Uw ≤ 1,8 W/m²K
Ug ≤ 1,1 W/m²K
Dach:
U ≤ 0,24 W/m²K
Neue Außenwände: U ≤ 0,24 W/m²K
Bauteilknoten: Auswirkungen auf maximal 4
Punkte des k-Werts begrenzt
-
Anmerkung(en)
Die unten angegebenen verlangten Umax-Werte entsprechen den Anforderungen, die ab 2014
gelten.
Bei Renovierungsvorhaben:
- Bei Fenstern und Dächern gilt der geforderte Umax-Wert nur für Fenster und Dächer, an
denen Dämmarbeiten vorgenommen wurden.
- Bei Wänden gilt der geforderte Umax-Wert nur für neu errichtete oder rekonstruierte Wände.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Folgende Elemente führen zu einer besseren Bewertung:
K-Wert unter dem oben genannten Wert5
Auswirkung der Bauteilknoten unter dem oben geforderten Höchstwert (nur bei Neubauten)
Vorliegen von Detailplänen, die weit reichende Überlegungen zur weitestmöglichen Verringerung
von Wärmebrücken beinhalten, zumindest an den Verbindungen:
- zu Fenstern (Fensterbänke, Fensterstürze, Seitenflächen)
- am Mauerfuß
- von Dächern zu Außenwänden
- Balkonbehandlung
5
Falls ein Projekt mehrere k-Volumen umfasst, wird bei dieser Bewertung der Durchschnittswert der diversen
k-Volumen berücksichtigt, die entsprechend ihrer Größe gewichtet werden.
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
Nachweis(e)
Zusätzlich zu der der für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegten .peb-Datei (mit der auch
die Leistung in Bezug auf den K-Wert und Umax belegt werden kann) sind folgende Unterlagen
vorzulegen:
Bewerbungsunterlagen Die oben genannten Detailpläne können vorgelegt werden.
Zertifizierungsantrag
1.3.2.2
Baustellenfotos als Nachweis der korrekten Verlegung der
Dämmmaterialien.
Wenn Detailpläne vorgelegt wurden, müssen Baustellenfotos vorgelegt
werden, auf denen die tatsächliche Durchführung dieser (oder
gleichwertiger) Details zu erkennen ist.
Maßnahme 01-2-2: Luftdichtigkeit
Ziel
Neben den Übertragungsverlusten müssen auch die Infiltrationsverluste begrenzt werden, d. h. die
Wärmeverluste, die auf eine mangelnde Luftdichtigkeit der Gebäudehülle zurückzuführen sind.
Durchgängigkeit und Qualität der luftdichten Sperre werden anhand der Messung der Luftdichtigkeit
bewertet.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Eine Maßnahme zur Luftdichtigkeit muss obligatorisch am Ende der Bauarbeiten durchgeführt
werden. Die Messung und der Bericht müssen der Norm NBN EN 13829 sowie den ergänzenden
Spezifikationen der Region entsprechen (siehe www.epbd.be). Werden bei der Bewerbung
Detailskizzen sowie Querschnitte und Pläne vorgelegt, die die Durchgängigkeit der luftdichten Sperre
belegen, gibt es Bonuspunkte. Bonuspunkte gibt es auch, wenn die Anordnung der technischen
Anlagen korrekt gewählt wurde.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau
Renovierung
v50 ≤ 2 m³/(h.m²)
v50 ≤ 6 m³/(h.m²)
Anmerkung(en)
In geheizten Volumen, die an die geprüften Volumen angrenzen, darf kein Überdruck erzeugt
werden.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Folgende Elemente führen zu einer besseren Bewertung:
Dichtheit v50 unterhalb des oben definierten Werts
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
Kennzeichnung der luftdichten Sperre auf den Querschnitten und Plänen sowie
Detailzeichnungen, aus denen die Durchgängigkeit der luftdichten Sperre hervorgeht, für
mindestens folgende Knoten:
- Übergänge zu Fenstern
- Wand-Boden-Anschlüsse
- Wand-Dach-Anschlüsse
Bei Neubauten: Anordnung der technischen Anlagen entsprechend den Empfehlungen der unten
stehenden Tabelle
Technische Anlage
Empfohlene Anordnung zum geschützten
Volumen
Zentralheizung
oder
Einzelheizung
mit Innerhalb des geschützten Volumens bei einer
Wärmeerzeugern
mit
geschlossenem Leistung unter 70 kW.
Brennstoffkreis
Zentralheizung
oder
Einzelheizung
mit Außerhalb
des
geschützten
Volumens.
Wärmeerzeugern mit offenem Brennstoffkreis
Begrenzung der Durchbrüche durch Anbringung
der Sammelrohre im geschützten Volumen.
Warmwasserspeicherung
und
–erzeugung
Bei Geräten mit offenem Brennstoffkreis:
unabhängig vom Heizkessel
außerhalb des geschützten Volumens.
Begrenzung der Durchbrüche durch
Anbringung der Sammelrohre im
geschützten Volumen.
Bei Geräten mit geschlossenem
Brennstoffkreis und elektrischen
Warmwasserbereitern: innerhalb des
geschützten Volumens.
Gaszähler und Erdgas-Druckregelstation
Außerhalb des geschützten Volumens.
Mechanisches Lüftungssystem
Idealerweise
innerhalb
des
geschützten
Volumens. Aus Platzgründen erfolgt die
Aufstellung oft in einem nicht beheizten Raum.
Dann ist die Zahl der Durchbrüche zu begrenzen.
Stromzähler
Innerhalb oder außerhalb des geschützten
Volumens. Die Zahl der zu behandelnden
Durchbrüche bleibt unabhängig von der
Anordnung gleich.
Schaltkasten und Haustechnikanlage
Innerhalb des geschützten Volumens.
Tabelle 1-1: Empfohlene Anordnung der technischen Anlagen zum geschützten Volumen (Quelle:
CSTC)
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen
Der Wert der Luftdichtheit v50 stellt eine formelle Verpflichtung dar,
die nach Abschluss der Bauarbeiten erfüllt werden muss.
Pläne und Querschnitte, auf denen die luftdichte Sperre eingezeichnet
ist, sowie die oben genannten Detailzeichnungen, können vorgelegt
werden.
Es können auch Angaben zur Anordnung der technischen Anlagen
vorgelegt werden.
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
Zertifizierungsantrag
1.3.2.3
Vorzulegen ist der Bericht der Luftdichtheitsmessprüfung gemäß der
Norm und gemäß den ergänzenden Spezifikationen der Region.
Wenn Detailpläne mit den Bewerbungsunterlagen vorgelegt wurden,
müssen auch Fotos vorgelegt werden, auf denen die tatsächliche
Durchführung dieser (oder gleichwertiger) Details zu erkennen ist.
Die Anordnung der technischen Anlagen kann gegebenenfalls geändert
werden, denn die Verpflichtung, die eingehalten werden muss, gilt für
die Leistung (v50).
Maßnahme 01-2-3: Nettoenergiebedarf für Heizung
Ziel
Neben den Übertragungs- und Infiltrationsverlusten werden beim Nettoenergiebedarf (NEB) für
Heizung auch Solargewinne, Wärmespeicherung und Lüftungsverluste berücksichtigt. Deshalb betrifft
die dritte Messung in dieser Sparte speziell den NEB.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Berechnung des Nettoenergiebedarfs für Heizung in kWh/m² geheizte Bodenfläche pro Jahr
basiert auf der GEE-Methode für Wohngebäude.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau
Renovierung
NEB ≤ 30 kWh/m²
NEB ≤ 80 kWh/m²
Anmerkung(en)
Der NEB wird in kWh/m² beheizter Fläche (Aheiz) angegeben.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Ist der NEB kleiner als oben angegeben, fällt die Bewertung besser aus.6
Nachweis(e)
Die .peb-Datei, die für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegt wird, ermöglicht die
Untermauerung der Leistungen bei dieser Maßnahme, ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig.
6
Bei einem Projekt, das mehrere Wohneinheiten umfasst, wird der Durchschnittswert des NEB der einzelnen
Wohneinheiten berücksichtigt, die entsprechend der geheizten Fläche gewichtet werden.
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
1.3.2.4
Maßnahme 01-2-4: Begrenzung des Energiebedarfs für Kühlung
Ziel
Der Energiebedarf für die Kühlung eines Vorbild-Gebäudes muss begrenzt werden und das Gebäude
muss so konzipiert sein, dass die Nutzung passiver Kühltechniken möglich ist.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Nein
Die Berechnung des Nettoenergiebedarfs für Kühlung basiert auf der GEE-Methode für
Wohngebäude.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau und Renovierung
Keine aktive Kühlung.7
Nur für Einfamilienhäuser: Die Wahrscheinlichkeit des Einbaus einer aktiven Kühlung liegt unter
50 %.
Anmerkung(en)
Die Wahrscheinlichkeit des Einbaus einer aktiven Kühlung wird für jeden Energiesektor bewertet. Das
angegebene Kriterium muss in jedem Energiesektor eingehalten werden.
Nachweis(e)
Die Wahrscheinlichkeit des Einbaus einer aktiven Kühlung wird mit dem Programm PEB berechnet.
Die .peb-Datei, die für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegt wird, ermöglicht die
Untermauerung der Leistungen bei dieser Maßnahme, ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig.
7
Achtung: Eine umkehrbare Wärmepumpe ist ein aktives Kühlsystem.
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
1.3.3 Sparte 01-3: Nutzung erneuerbarer Energien
Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme.
1.3.3.1
Maßnahme 01-3-1: Nutzung erneuerbarer Energien
Ziel
Im Rahmen der 20-20-20-Ziele der Europäischen Union muss der Anteil der mit erneuerbaren
Energiequellen für den letztendlichen Bruttoenergieverbrauch produzierten Energie im Jahr 2020
13 % betragen. Deshalb ist es nur logisch, dass der vorliegende Aufruf für Vorbild-Gebäude auch eine
Anforderung hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energie beinhaltet.
Damit ein Gebäude vorbildlich ist, muss der Energieverbrauch nicht nur so weit wie möglich begrenzt
sein, es muss auch ein Teil oder sogar der gesamte verbleibende Energiebedarf mit erneuerbaren
Energien gedeckt werden.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Die Wallonische Region legt derzeit fest, wie der mit erneuerbaren Energien gedeckte Anteil am
Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes berechnet wird. Bis dies geschehen ist, gilt bei dieser
Maßnahme das Kriterium, ob eines oder mehrere der nachfolgend genannten Systeme vorhanden
sind, die als „erneuerbar“ betrachtet werden können. Dies sind:
Solarthermiesysteme (*)
Photovoltaiksysteme (*)
Wärmepumpen (unter bestimmten Bedingungen8)
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (unter bestimmten Bedingungen9) (*)
Mit Holz oder einer anderen Biomasse betriebene Anlagen
Bei den mit Sternchen (*) gekennzeichneten Systemen ist eine Berechnung vorzulegen, in der die
Auslegung begründet wird (Format frei).
Neubau und Renovierung
Vorhandensein einer oder mehrerer der oben genannten Anlagen sowie ggf. Vorlage der
Auslegungsberechnung (Format frei).
8
Wärmepumpen werden nur berücksichtigt, wenn die JAZ mindestens 2,88 beträgt, Gaswärmepumpen
müssen mindestens eine JAZ von 1,26 haben. Außerdem muss die Wärmepumpe die Hauptwärmequelle sein
und mindestens 50 % des geschützten Volumens versorgen.
9
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden nur berücksichtigt, wenn sie die Hauptenergiequelle sind und
mindestens 50 % des geschützten Volumens versorgen.
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Sofern die Anlagen ggf. den technischen Mindestanforderungen entsprechen und korrekt ausgelegt
wurden, bewirkt der Anteil des Gesamtprimärenergiebedarfs, der mit dezentral erzeugtem Strom
und mit einer erneuerbaren Energiequelle gedeckt wird, eine bessere Bewertung.
Nachweis(e)
Neben der für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegten .peb-Datei sind folgende
Unterlagen vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen
Technische Beschreibung der diversen geplanten Systeme zur
Erzeugung erneuerbarer Energie ggf. einschließlich einer Berechnung
zur Untermauerung der Auslegung (Format frei)
Zertifizierungsantrag
Technische Beschreibung der diversen Systeme zur Erzeugung
erneuerbarer Energie, die tatsächlich eingebaut wurden
1.3.4 Sparte 01-4: Anforderungen an Systeme
Diese Sparte beinhaltet drei Maßnahmen.
1.3.4.1
Maßnahme 01-4-1: Mindestleistung der Heizungs- und Warmwassersysteme
Ziel
Nach der Minimierung des Energiebedarfs durch konzeptuelle und bauliche Maßnahmen und der
Nutzung erneuerbarer Energien geht es um die Wahl effizienter technischer Anlagen zur Deckung des
eventuell verbleibenden Energiebedarfs.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für gute Leistungen
Bonuspunkte?
Nein
Diese Maßnahme gilt nicht für den ersten Aufruf „Vorbild-Gebäude Wallonie“.
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
1.3.4.2
Maßnahme 01-4-2: Aufzüge
Ziel
Die Berechnung des Ew-Wertes umfasst nicht den Energieverbrauch für eventuelle Aufzüge. Ziel
dieser Maßnahme ist die Förderung des Einbaus energietechnisch leistungsstarker Aufzüge.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für gute Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Werden folgende Punkte erfüllt, fällt die Bewertung besser aus:
Kein Aufzug oder „eingeschränkt nutzbare Aufzüge“ oder „versteckte Aufzüge“
Traktionsaufzüge (elektrisch)
Fahrgeschwindigkeit max. 2,25 m/s
Anlaufstrom max. 50 mA/kg
Rückgewinnung der kinetischen Energie beim Abwärtsfahren oder Abbremsen
Energiesparende Aufzugskabinenbeleuchtung (Lichtausbeute über 55 lm/W)
Kabinenbeleuchtung schaltet nach einer Wartezeit in den Standby-Modus
Kabinenbelüftung schaltet nach einer Wartezeit in den Standby-Modus
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen
Die unten angegebenen technischen Datenblätter, sofern verfügbar
Zertifizierungsantrag
Technische Datenblätter der eingebauten Systeme, mit denen die
Einhaltung der oben genannten Maßnahmen belegt wird
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
1.3.4.3
Maßnahme 01-4-3: Lüftungssysteme
Ziel
Ein Gebäude kann nur dann als vorbildlich betrachtet werden, wenn es gesund ist, insbesondere
wenn die Qualität der Luft ausreichend ist. Deshalb ist sowohl für Neubauten (für welche dies im
Übrigen gesetzlich vorgeschrieben ist) als auch für Renovierungsvorhaben ein Lüftungssystem
vorzusehen.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Nein
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau
Renovierung
Vollständiges Lüftungssystem, das die geltenden
Vorschriften erfüllt.
Vollständiges Lüftungssystem, das die für
Neubauten geltenden Vorschriften erfüllt.
Nachweis(e)
Neben der für die Bewertung von Maßnahme 01-1-1 vorgelegten .peb-Datei sind folgende
Unterlagen vorzulegen.
Bewerbungsunterlagen
Beschreibung des geplanten Lüftungssystems und der Komponenten
Zertifizierungsantrag
Für mechanische Lüftungssysteme (B, C oder D): Messbericht der
Luftströme der forcierten Lüftung und/oder des mechanischen
Luftabzugs.
Für einstellbare Lüftungs- und Entlüftungsöffnungen (System A, B oder
C): technische Kenndaten der eingebauten Öffnungen.
Kopie des Benutzerhandbuchs, das dem Bauherrn zur Verfügung
gestellt wird, in dem insbesondere Angaben zur Wartung der Systeme
enthalten
sind
(erforderliche
Wartungsmaßnahmen
und
Wartungsintervalle).
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Aufruf 2012 - Thema 01: Energieeffizienz
1.3.5 Sparte 01-5: Studien und ergänzende Unterlagen
Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme.
1.3.5.1
Maßnahme 01-5-1: Studien und ergänzende Unterlagen
Ziel
Diese Maßnahme zielt ab auf Bonuspunkte für Studien oder ergänzende Unterlagen, mit denen die
intelligente Konzeption des Gebäudes und seine zweckmäßige Nutzung überprüft werden können.
Bewertungsmethode
Sind diese ergänzenden Unterlagen
zwingend vorgeschrieben?
Nein
Gibt es für die Vorlage dieser
ergänzenden Unterlagen Bonuspunkte?
Ja
Studien, die zu einer besseren Bewertung führen können
Folgende Studien führen zu einer besseren Bewertung:
Dynamische Simulation zur Überprüfung des Wohnkomforts im Sommer
Studie zur Optimierung der Beleuchtung mit natürlichem Licht
Für Renovierungsvorhaben: Studie zur Bewertung der Gefahr des Auftretens von
Feuchtigkeitsproblemen in den Wänden
Energiemanagement-Leitfaden für das Gebäude10
Erforderliche Tools und Unterlagen
Bewerbungsunterlagen
Berücksichtigte Studienberichte und Unterlagen (pdf-Format)
Zertifizierungsantrag
Nicht zutreffend
10
Berücksichtigt werden Energiemanagement-Leitfäden, die bei der vorläufigen Abnahme vorgelegt werden
und insbesondere Folgendes umfassen:
technische Unterlagen (Pläne, Skizzen, Gerätedatenblätter, Einstellparameter) zu den diversen Systemen
sowie Benutzer- und Wartungshinweise in einer für Laien verständlichen Sprache
Schätzung des für die einzelnen Posten erwarteten Verbrauchs und Beitrags: Heizung und Warmwasser,
Haustechnik- und Lüftungsanlagen, Beleuchtung und elektrische Ausrüstung, Aufzüge, Kühlung,
erneuerbare Energie
Tipps und Maßnahmen zur Begrenzung des Energieverbrauchs:
Energiemanagement: Systemabnahme, regelmäßige Ablesung, Führen einer Energiebuchhaltung,
regelmäßige Wartung und Kontrolle (einschließlich erneuerbarer Systeme), Vorteile von Monitoringund/oder Wartungsverträgen für Anlagen
Einstellung: Solltemperaturen, Luftaustauschrate, stundengenaue Einstellung, Art der Lüftung je nach
Jahreszeit, Nachtkühlmanagement (Gefahr der Überkühlung) usw. - Energieaudit bei der Feststellung
von Unregelmäßigkeiten
Wahl ökologischer Energieträger (Versorger mit zertifizierter Herkunftsgarantie)
Wahl effizienter elektrischer Ausrüstung: Begrenzung der Ausrüstung, Angaben zur Beleuchtung
(insbesondere Bedeutung des Kaufs von Energiesparlampen), Haushaltsgeräten, Büroelektronik usw.
(Gütesiegel)
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
Themengruppe „Umweltqualität“
2 Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
2.1 Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“
Von allen in Europa existierenden Industriesektoren ist die Bauwirtschaft sowohl vom Umsatz her als
auch im Hinblick auf die Beschäftigung der wichtigste. Sie ist verantwortlich für Umweltauswirkungen
und die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Auswirkungen.
Bei jedem Bauvorhaben werden Baustoffe (Rohstoffe) verarbeitet und fallen Stoffströme an
(Emissionen, Abfall). Diese unterschiedlichen ein- und ausgehenden Stoffströme müssen so
nachhaltig und integriert wie möglich bewirtschaftet werden.
2.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?
Der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung bedeutet für die Bauwirtschaft, dass in allen Phasen des
Lebenszyklus eines Gebäudes - von der Planung und Erstellung über die Nutzung und Renovierung bis
hin zum Ende der Standzeit - konsequent eine Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs
angestrebt wird. Auf diese Weise lassen sich die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen so stark wie
möglich eingrenzen und man erreicht ein hohes Komfort-, Gesundheits- und Qualitätsniveau für den
Benutzer.
Der nachhaltige Umgang mit Baustoffen beginnt mit ausführlichen Überlegungen dazu, ob bereits
vorhandene Elemente erhalten und rückgewonnene Baustoffe verwendet werden können. Nach der
Prüfung und Begrenzung des Bedarfs an erforderlichen Baustoffen, gleich ob neu oder
wiederverwendet, müssen die Ressourcen und Baustoffe intelligent eingesetzt werden, wobei eine
nachhaltige und ökologisch tragfähige Wahl zu treffen ist.
Die Auswirkungen der gewählten Baustoffe auf die Gesundheit (Gesundheitsfolgen) müssen
ebenfalls berücksichtigt werden, und zwar sowohl bezüglich der Gesundheit der Bewohner der
Gebäude als auch bezüglich Gesundheitsrisiken im Vorfeld (Rohstoffabbau, Gefahrguttransport,
Herstellung des Baustoffs) und bei der Verarbeitung auf der Baustelle.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
2.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas
2.3.1 Sparte 02-1: Erhalt bestehender Elemente
Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen.
2.3.1.1
Maßnahme 02-1-1: Erhalt bestehender Fassaden
Ziel
Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des Erhalts bestehender Gebäudefassaden.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung basiert darauf, welcher Prozentsatz (der Fläche) der Gebäudefassade nach der
Renovierung von dem alten Gebäude stammt und tatsächlich als solcher erhalten wurde.
F=
Bestehende Fläche der Gebäudefassade, die im neuen Gebäude erhalten wurde
Gesamtfläche der Gebäudefassade des bestehenden Gebäudes
Brandmauern zählen nicht zur Fassade.
Der geplante Fassadenanteil, der als erhalten betrachtet werden kann, muss zu mindestens 80 %
(der Masse) Baustoffe des alten Gebäudes beinhalten, ansonsten kann er nicht als solcher
berücksichtigt werden. Damit eine Fassade als erhalten gilt, darf sie im Übrigen nicht abgerissen
und anschließend wieder aufgebaut werden.
Werden bestehende Fenster ausgetauscht, werden sie bei der Berechnung der erhaltenen
Fassadenfläche abgezogen. Werden bestehende Fenster jedoch erhalten, zählen sie zur
erhaltenen Fassadenfläche mit.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Ein Anteil (der Fläche) der nach der Renovierung erhaltenen Fassade von mindestens 20 % führt zu
einer besseren Bewertung (mehrere Stufen, Punktzahl steigend: 20 % bis 50 %, über 50 %).
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen
Anteil F (der Fläche) der erhaltenen Fassade
Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten
Anteils
Vorderansichten der bestehenden und geplanten Fassaden und/oder
Fotos, auf denen zu sehen ist, dass die Fassaden erhalten wurden
Zertifizierungsantrag
As-Built-Pläne und Fotos, auf denen der tatsächliche Erhalt der
Fassaden zu sehen ist
Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des angegebenen Anteils
hervorgeht
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
2.3.1.2
Maßnahme 02-1-2: Erhalt bestehender Primärstrukturen
Ziel
Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des Erhalts bestehender Primärstrukturen des Gebäudes.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Beim Tragwerk basiert die Bewertung darauf, welcher Anteil (des Volumens) der bestehenden
Primärstruktur (z. B. Träger, tragende Wände, Geschossdecken) im neuen Gebäude erhalten wird.
S=
Volumen des bestehenden Tragwerks, das im neuen Gebäude erhalten wird
Gesamtvolumen des bestehenden Tragwerks
Bei Renovierungsvorhaben mit Erweiterung muss das erhaltene Tragwerk mindestens 50 % (des
Volumens) des letztendlichen Tragwerks des neuen Gebäudes betragen, ansonsten gibt es für diesen
Indikator keine Punkte. Mit anderen Worten: Damit für diese Maßnahme Punkte vergeben werden,
darf das Volumen der Erweiterung des Gebäudes nicht größer sein als das Volumen des
ursprünglichen Gebäudes.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Ein Anteil (des Volumens) der bestehenden Primärstruktur (z. B. Träger, tragende Wände,
Geschossdecken) von mindestens 30 % führt zu einer besseren Bewertung (mehrere Stufen,
Punktzahl steigend: 30 % bis 80 %, über 80 %).
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen
Anteil S (des Volumens) der erhaltenen Primärstruktur (pro
Tragwerkselement)
Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten
Anteils
Pläne, in denen die vorhandenen und erhaltenen Tragwerkselemente,
die Elemente, die abgerissen werden sollen, sowie ggf. die neu zu
errichtenden Tragwerkselemente gekennzeichnet sind
Zertifizierungsantrag
As-Built-Pläne und Fotos, auf denen der tatsächliche Erhalt der
Tragwerkselemente zu sehen ist
Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des angegebenen Anteils
hervorgeht
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
2.3.2 Sparte 02-2: Umweltauswirkungen der Materialien und Elemente
Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen.
2.3.2.1
Maßnahme 02-2-1: Vergleichende Analyse der Umweltauswirkungen von Bauteilen
Ziel
Ziel dieser Maßnahme ist das Anstoßen von Überlegungen zu den Umweltauswirkungen diverser
Bauteile des Gebäudes anhand einer vergleichenden Analyse der Umweltauswirkungen dieser
Bauteile.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Nein
Vier Bauteile sind Gegenstand der vergleichenden Analyse der Umweltauswirkungen
unterschiedlicher technischer Lösungen. Die Wahl der vier letztendlich bei dem Projekt
berücksichtigten technischen Lösungen muss begründet werden.
Bei den vier Bauteilen kann es sich handeln um:
Außenwände
Innenwände
Fenster und Haustüren
Dach
Geschossdecken
Bodenplatten
Fußböden
(Außenverkleidung)
Die vergleichende Analyse beinhaltet mindestens drei Umweltindikatoren, u. a. den Beitrag zum
Treibhauseffekt. Die Indikatoren können einzeln analysiert und bewertet werden oder Teil einer
Gesamtanalyse sein, bei der sich eine Gesamtpunktzahl ergibt.
Die vergleichende Analyse kann sich auf Veröffentlichungen, Tools oder eine spezielle Life-CycleAnalyse stützen.
Veröffentlichungen:
- Choix des matériaux – Ecobilan des parois (http://energie.wallonie.be/fr/choix-desmateriaux-ecobilan-des-parois.html?IDC=6099&IDD=44702) (Belgien) (frei zugänglich)
- Green Guide to specification – Abschnitt 'domestic' (http://www.bre.co.uk/greenguide)
(Großbritannien) (frei zugänglich)
- NIBE's Basiswerk Milieuclassificaties – Bitte Version 2012 verwenden (Niederlande)
(kostenpflichtig)
Tools (vergleichende Analyse mit Varianten):
- ELODIE - Life-Cycle-Analysis-Programm für Gebäude - Berechnung nach Bauteilen oder für
das gesamte Gebäude (Frankreich) (frei zugänglich über die Elodie-Demoversion, bitte
Postleitzahl von Lille (59800) zur Modellierung verwenden
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
Materialentool milieuprestatieberekening – Berechnung nach Bauteilen oder für das
gesamte Gebäude (http://www.dgbc.nl/wat_doet_dgbc/materialentool) (Niederlande) (frei
zugänglich)
- Freetool Milieuprestatie Gebouwen (geplant für Juli 2012) (Niederlande)
Vergleichende Life-Cycle-Analyse mit Varianten:
- Vergleichende Life-Cycle-Analyse mit Varianten gemäß NBN EN 15978 „Nachhaltigkeit von
Bauwerken - Bestimmung der Umweltleistung von Gebäuden - Berechnungsmethode“
-
In der Begründung muss der Nachweis erbracht werden, dass Überlegungen zu den
Umweltauswirkungen angestellt wurden; es muss aufgezeigt werden, wie die Analyse die Planung
des Gebäudes beeinflusst hat. In der Begründung müssen die verwendeten Quellen und Details
sowie die Ergebnisse der Analyse klar aufgeführt werden.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau und Renovierung
Vorlage einer vergleichenden Analyse der Umweltauswirkungen für 4 Bauteile und der Begründung
der für die Planung des Gebäudes zugrunde gelegten technischen Lösung.
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen Dokument mit Begründung und vergleichender Analyse für 4 Bauteile
Zertifizierungsantrag
2.3.2.2
Nachweise, dass die ursprünglich für diese 4 Bauteile geplanten Lösungen
eingehalten wurden (Fotos, Datenblätter usw.)
Maßnahme 02-2-2: Umweltauswirkungen der Materialien
Ziel
Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Wahl von Materialien, die zur Begrenzung der
Umweltauswirkungen beitragen (rückgewonnene und Recycling-Baustoffe, Baustoffe mit Ökolabel).
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Zur Bestimmung der Umweltauswirkungen der verwendeten Baustoffe muss im Prinzip eine LifeCycle-Analyse (LCA) für sämtliche Baustoffe sowie ein praktisches Tool zur Analyse der LCA-Daten für
das gesamte Gebäude zur Verfügung stehen. Da in Belgien jedoch keine LCA-Daten und keine
integrierte Bewertungsmethode auf Gebäudeebene vorliegen, werden die Umweltauswirkungen der
verwendeten Baustoffe lediglich indirekt anhand bestimmter Umweltindikatoren geschätzt.
Die Bewertung bezieht sich auf die Auswahl und Verwendung von Materialien und Bauteilen mit
begrenzten Umweltauswirkungen, also:
Rückgewonnene Baustoffe:
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
- Bewertet wird, wie hoch der Anteil der rückgewonnenen Baustoffe ist, die beim Neubau bzw.
bei der Renovierung verwendet werden (Prozent der Kosten). Rückgewonnene Baustoffe
können zum Neupreis der Baustoffe berechnet werden, für die sie eingesetzt werden.
- Anteil P:
P=
Kosten für rückgewonnene Baustoffe
Materialkosten insgesamt
Recyclingbaustoffe:
- Bewertet wird, wie hoch der Anteil der Recyclingmaterialien an den neuen (nicht
rückgewonnenen) Baustoffen ist, die beim Neubau bzw. bei der Renovierung verwendet
werden (Prozent der Kosten). Die Kosten für den Recyclinganteil werden ausgehend vom
Gewichtsanteil der Recyclingstoffe bestimmt, den die neuen Baustoffe enthalten.
- Anteil R:
R=
Kosten der Recyclingfraktion
Gesamtkosten für neue Baustoffe (ohne rückgewonnene Baustoffe)
- Beispiel: Man kauft für 1000 € Betonsteine, die 25 % Recyclingbaustoffe enthalten, und für
500 € Blendziegel, die 30 % Recyclingbaubaustoffe enthalten. In diesem Fall ergibt sich
folgende Berechnung:
 Kosten der Recyclingfraktion: (0,25 x 1000) + (0,3 x 500) = 400 €
 Gesamtkosten für neue Baustoffe: 1000 + 500 = 1500 €
 R = 400/1500 = 27 %
Umwelterklärung Typ I (Ökolabel):
- Bewertet wird, wie hoch der Anteil (Prozent der Kosten) von neuen (nicht rückgewonnenen)
Baustoffen ist, die ein Ökolabel des Typs I gem. ISO 14020 haben. Bei diesem Ökolabel wird
der gesamte Lebenszyklus des Produkts berücksichtigt. Es wird von einer unabhängigen Stelle
kontrolliert.
- Folgende Ökolabel werden berücksichtigt: das europäische Ökolabel Euroblume, der Blaue
Engel aus Deutschland, der Nordic Swan, das Label NaturePlus und sämtliche Ökolabel, die
Mitglied des Global Ecolabelling Network (GEN - http://www.globalecolabelling.net/) sind.
- Anteil L:
L=
Kosten für Produkte mit einem Ökolabel Typ I
Gesamtkosten für neue Baustoffe (ohne rückgewonnene Baustoffe)
Umwelt-Produktdeklaration Typ III (EPD):
- Bewertet wird, wie hoch der Anteil (Prozent der Kosten) von neuen (nicht rückgewonnenen)
Baustoffen ist, für die eine EPD (Umwelt-Produktdeklaration des Typs III gem. ISO 14025 und
ISO 21930) vorliegt.
- Anteil E:
E=
Kosten für Baustoffe mit Umwelt-Produktdeklaration Typ III
Kosten für neue Baustoffe (ohne rückgewonnene Baustoffe)
Baustoffe, die mehrere dieser Umweltindikatoren aufweisen, können für jeden Indikator mitgezählt
werden.
Bei einer Renovierung gilt diese Maßnahme nicht für Baustoffe, die vom bestehenden Gebäude
stammen, mit Ausnahme des Indikators für rückgewonnene Baustoffe (P).
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
Kostenmäßige Anteile:
Diese Indikatoren geben an, welcher Anteil der Baustoffe die jeweiligen Kriterien erfüllt. Aus
Gründen der Einfachheit wird dieser Anteil anhand der Kosten inkl. Einbau bestimmt.
Die Materialkosten lassen sich nämlich leicht aus der Massenermittlung ablesen, für Gewicht oder
Volumen gilt dies nicht.
Die Kosten für Erdarbeiten (z. B. Aushub für das Fundament), Baustelleneinrichtung und Planung
werden nicht berücksichtigt.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Bei folgenden Anteilen an den Materialkosten erfolgt eine bessere Bewertung:
Rückgewonnene Baustoffe:
- Bei einem Anteil P über 0 % erfolgt eine bessere Bewertung (zur Info: 30 % sind
außergewöhnlich und werden mit der maximalen Punktzahl für diesen Indikator bewertet).
Recyclingbaustoffe:
- Bei einem Anteil R über 0 % erfolgt eine bessere Bewertung (zur Info: 65 % sind
außergewöhnlich und werden mit der maximalen Punktzahl für diesen Indikator bewertet).
Umwelterklärung Typ I (Ökolabel):
- Bei einem Anteil L über 0 % erfolgt eine bessere Bewertung (zur Info: 50 % sind
außergewöhnlich und werden mit der maximalen Punktzahl für diesen Indikator bewertet).
Umwelt-Produktdeklaration Typ III (EPD):
- Bei einem Anteil E über 0 % erfolgt eine bessere Bewertung (zur Info: 80 % sind
außergewöhnlich und werden mit der maximalen Punktzahl für diesen Indikator bewertet).
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen
Anteil an den Materialkosten für jeden Indikator (rückgewonnene und
Recyclingbaustoffe, Ökolabel Typ I, Ökolabel Typ III) mit genauer
Auflistung der jeweiligen Produkte
Knappe Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen der berechneten
Anteile
Der Bewerber verpflichtet sich für jeden Indikator zu dem
angegebenen Anteil. Möglicherweise sind bestimmte Elemente des
Projekts noch nicht bekannt oder werden im Verlauf des Projekts
abgeändert.
Zertifizierungsantrag
Kostenaufstellung (Rechnungen)
Datenblätter, Rechnungen oder andere Unterlagen, aus denen
hervorgeht, dass die verwendeten Baustoffe die Anforderungen der
jeweiligen Indikatoren erfüllen
Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung der angegebenen Anteile
hervorgeht
2.3.3 Sparte 02-3: Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung
Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen.
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
2.3.3.1
Maßnahme 02-3-1: Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft
Ziel
Ziel dieser Maßnahme ist die Verpflichtung zur Verwendung von Holz aus nachhaltiger
Forstwirtschaft.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Nein
Bewertet wird, welcher Anteil des verwendeten Holzes den Kriterien der nachhaltigen
Forstwirtschaft entspricht, d. h. ob das Holz und die davon abgeleiteten Produkte das FSC- oder
PEFC-Label oder gleichwertig haben.
Der Anteil wird anhand der Kosten berechnet:
B=
Kosten für Produkte auf Holzbasis, die den Kriterien der nachhaltigen
Forstwirtschaft entsprechen
Kosten sämtlicher Produkte auf Holzbasis (ohne rückgewonnenes Holz)
Bei einer Renovierung gilt diese Maßnahme nicht für Baustoffe, die vom bestehenden Gebäude
stammen, sowie für rückgewonnene Baustoffe. Auch für Schalholz, Bohlen etc. gilt diese Maßnahme
nicht.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau und Renovierung
Mindestens 95 % des verwendeten Holzes (auf Kostenbasis) entsprechen den Kriterien der
nachhaltigen Forstwirtschaft (B ≥ 95 %).
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen
Anteil B (der Kosten) des verwendeten Holzes, der den Kriterien der
nachhaltigen Forstwirtschaft entspricht, einschließlich genauer
Auflistung der jeweiligen Produkte
Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten
Anteils
In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise
noch nicht bekannt. Ist dies der Fall, verpflichtet sich der Bewerber zur
Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestleistung (95 %-Anteil).
Zertifizierungsantrag
Rechnungen mit FSC- oder PEFC-Zertifikat für Holz und Holzprodukte
Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des Mindestwerts von 95 %
hervorgeht
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
2.3.3.2
Maßnahme 02-3-2: Materialien aus nachhaltiger Produktion oder Bewirtschaftung
Ziel
Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Verwendung von Baustoffen oder Bauteilen, die aus
einer nachhaltigen Produktion oder Bewirtschaftung stammen.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Bewertet wird, welcher Anteil der verarbeiteten neuen Baustoffe und Bauteile aus nachhaltiger
Produktion oder Bewirtschaftung stammt. Dies können sein:
Holzprodukte, die den Kriterien der nachhaltigen Forstwirtschaft entsprechen (FSC- oder PEFCLabel)
Materialien mit Umweltmanagementsystem (EMS - Environmental Management Scheme) für die
Bewirtschaftung und/oder Produktion (ISO 14001 oder EMAS), die nicht aus der Forstwirtschaft
stammen
Damit die Bewertung für die diversen Konstruktionsweisen äquivalent ist, werden sowohl Holz als
auch andere Materialien bei dieser Maßnahme berücksichtigt. Holzprodukte, die den Kriterien der
nachhaltigen Forstwirtschaft entsprechen (FSC- oder PEFC-Zeichen), können somit sowohl bei
Maßnahme 02-3-1 als auch bei dieser Maßnahme geltend gemacht werden.
Der Anteil wird anhand der Kosten berechnet:
D=
Kosten von Baustoffen mit EMS-Zertifikat und/oder Zertifizierung für nachhaltige
Forstwirtschaft
Gesamtkosten für neue Baustoffe (ohne rückgewonnene Baustoffe)
Diese Maßnahme gilt nicht für Baustoffe, die bei einem Renovierungsvorhaben vom bestehenden
Gebäude stammen, und nicht für rückgewonnene Baustoffe.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Ein Prozentsatz (der Kosten) der Materialien mit EMS-Zertifikat und/oder Zertifikat für nachhaltige
Forstwirtschaft im Verhältnis zu den Gesamtkosten aller neuen (nicht rückgewonnenen) Baustoffe
über 10 % führt zu einer besseren Bewertung (mehrere Stufen, Punktzahl steigend: bis 10 %, 20 %,
30 %, 40 %, über 40 %).
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen
Anteil D (der Kosten) der Materialien mit EMS-Zertifikat und/oder
Zertifikat für nachhaltige Forstwirtschaft im Vergleich zu den
Gesamtkosten aller neuen Baustoffe, mit genauer Auflistung der
jeweiligen Produkte
Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten
Anteils
Der Bewerber verpflichtet sich zu dem angegebenen Anteil.
Möglicherweise sind bestimmte Elemente des Projekts noch nicht
bekannt oder werden im Verlauf des Projekts abgeändert.
Zertifizierungsantrag
Rechnungen mit FSC- oder PEFC-Zertifikat für Holz und Holzprodukte
Datenblätter der betreffenden Materialien mit Angabe der EMSZertifizierungsnummer der Produktion und/oder Bewirtschaftung
Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des angegebenen Anteils
hervorgeht
2.3.4 Sparte 02-4: Emissionsarme Materialien, die mit dem Innenbereich in Berührung
kommen
Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen:
2.3.4.1
Maßnahme 02-4-1: Formaldehydemission von elastischen, textilen und LaminatBodenbelägen und von Parkett- und Holzfußböden
Ziel
Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung des Einsatzes von Innenausbaumaterialien (elastische, textile
und Laminat-Bodenbeläge, Parkett- und Holzfußböden) mit geringer Formaldehydemission
(Klasse E1) zur Begrenzung der Auswirkungen auf die Gesundheit.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Nein
Folgende Fußbodenbeläge werden bei dieser Maßnahme berücksichtigt:
Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge, insbesondere:
- elastische Fußbodenbeläge aus Kunststoff, Linoleum, Kork oder Gummi, außer lose verlegte
Teppiche
- Textile Fußbodenbeläge, außer lose verlegte Teppiche
- Laminat-Bodenbeläge
- Lose verlegte Fußbodenplatten
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
Parkett- und Holzfußböden
Die Formaldehydemission der genannten Fußbodenbeläge muss nach Maßgabe folgender Normen
bestimmt und klassifiziert werden:
NBN EN 14041: Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge - Wesentliche Eigenschaften
NBN EN 14342+A1: Parkett und Holzfußböden - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und
Kennzeichnung
Die Informationen finden sich bei der CE-Kennzeichnung oder in den Datenblättern der Produkte.
Berücksichtigt werden nur Fußbodenbeläge, die zum Zeitpunkt der Zertifizierung verlegt werden,
wobei der (flächenmäßige) Anteil der Fußbodenbeläge bei der Zertifizierung mindestens 30 %
betragen muss.
Die Anforderung gilt nicht für Wand- oder Deckenverkleidungen.
Bei Renovierungsvorhaben werden nur Fußbodenbeläge berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der
Zertifizierung ausgetauscht wurden.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau und Renovierung
Der (flächenmäßige) Anteil der Fußbodenbeläge muss bei der Zertifizierung mindestens 30 %
betragen.
Elastische, textile oder Laminat-Bodenbeläge und Parkett- und Holzfußböden, die zum Zeitpunkt der
Zertifizierung verlegt wurden, müssen der Formaldehydklasse E1 entsprechen. Renovierung
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen
Anteil (der Fläche) der Fußbodenbeläge mit detaillierter Auflistung der
jeweiligen Produkte
Kurze Beschreibung des Vorgehens zum Erreichen des berechneten
Anteils
In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise
noch nicht bekannt. Ist dies der Fall, verpflichtet sich der Bewerber zur
Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestleistungen.
Zertifizierungsantrag
Datenblätter der Fußbodenbeläge mit Angabe der Formaldehydklasse
Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung der vorgeschriebenen
Mindestleistungen hervorgeht
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
2.3.4.2
Maßnahme 02-4-2: Gütesiegel „emissionsarm“ für Materialien, die direkt mit dem
Innenraum in Berührung kommen (Boden, Decke, Wand)
Ziel
Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der Verwendung von direkt mit dem Innenraum in
Berührung kommenden Oberflächenmaterialien, die als „emissionsarm“ zertifiziert sind, zur
Begrenzung der Auswirkungen auf die Gesundheit.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Sämtliche Oberflächen, die direkt mit der Raumluft in Berührung kommen (Boden, Decke, Wand)
werden berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt werden: Oberflächen, die nicht direkt mit der Raumluft in Berührung kommen
(z. B. Gipskartonplatten oder das Mauerwerk unter dem Anstrich oder der Tapete).
Bei Renovierungsvorhaben werden nur Oberflächen berücksichtigt, die umgebaut werden, auch
wenn sich die Renovierungsarbeiten auf dekorative Zwecke wie Wandanstrich, Wechsel der
Bodenbeläge usw. beschränken.
Die Maßnahme wird anhand des Anteils der Oberflächen, die direkt mit der Raumluft in Berührung
kommen und aus Materialien hergestellt wurden, die als „emissionsarm“ zertifiziert wurden, zur
direkt mit der Raumluft in Berührung kommenden Gesamtfläche bewertet.
A=
Direkt mit der Raumluft in Berührung kommende Fläche aus Materialien mit dem
Gütesiegel „emissionsarm“
Direkt mit der Raumluft in Berührung kommende Gesamtfläche
Als Material mit dem Gütesiegel „emissionsarm“ gelten folgende Materialien:
Produkte mit einem der folgenden Gütesiegel: Blauer Engel, Nordic Swan, Natureplus, EU
Ökolabel (Euroblume), GUT, österreichisches Umweltzeichen, Floorscore, Green Label, Green
Label Plus, Greenguard, Green Seal, CHPS, Indoor Air Comfort, Indoor Air Comfort Gold, DICL
(Indoor Climate Label).
Produkte, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Klasse EC1 des Emicode
- Klasse M1 der finnischen Klassifizierung
- AgBB-Anforderungen (Deutschland)
- Emissionsklasse A und A+ der Bauprodukte oder Wand- und Bodenverkleidungen, Anstriche
und Lacke bezüglich der Freisetzung flüchtiger Schadstoffe (gem. Dekret Nr. 2011-321 vom
23. März 2011 in Frankreich)
Innenraumfarben oder -lacke, die den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen erfüllen,
der entsprechend dem EU-Ökolabel für Innenraumfarben und -lacke definiert wurde. Die
Angaben finden sich in den vorgeschriebenen Verpackungshinweisen gemäß Richtlinie
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
2004/42/EG mit: Unterkategorie des Produkts, VOC-Grenzwerten und maximalem VOC-Gehalt
des gebrauchsfertigen Produkts.
Produktklassifizierung (Richtlinie 2004/42/EG)
VOC-Gehalt (g/l)
Innenanstriche für Wände und Decken (matt) (Glanzmaßzahl < 25@60 °)
15
Innenanstriche für Wände und Decken (glänzend) (Glanzmaßzahl >
25@60 °)
60
Holz- und Metallfarben für Gebäudedekorationen und -verkleidungen
(innen), einschließlich Grundierungen
90
Lacke und Holzbeizen für Gebäudedekorationen (innen), einschließlich
deckender Holzbeizen
75
Holzbeizen mit Mindestschichtdicke (innen)
75
Grundierungen
15
Bindende Grundierungen
15
Einkomponenten-Speziallacke
100
Zweikomponenten-Reaktionslacke für bestimmte Verwendungszwecke wie
die Bodenbehandlung
100
Lacke für Dekorationseffekte
90
Tabelle 2-1: Maximaler VOC-Gehalt von Innenraumfarben und -lacken
Produkte, die ausschließlich aus unbehandeltem Glas oder unbehandeltem Metall bestehen,
unbehandeltes Holz, Steine, Keramikfliesen, Beton und metallische Oberflächen gelten als
„emissionsarm“.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau und Renovierung
Mindestens 10 % aller Flächen, die direkt mit der Raumluft in Berührung kommen, werden aus
Materialien mit dem Gütesiegel „emissionsarm“ laut oben stehender Definition hergestellt (A ≥
10 %).
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Wenn der Anteil der Flächen, die direkt mit der Raumluft in Berührung kommen und die aus
Materialien mit dem Gütesiegel „emissionsarm“ hergestellt wurden, über dem oben definierten
Mindestwert liegt, erfolgt eine bessere Bewertung (A > 10 %).
Nachweis(e)
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 02: Verwendung nachhaltiger Materialien
Bewerbungsunterlagen
Beschränkt sich der Bewerber auf das zu erreichende
Mindestleistungsniveau, verpflichtet er sich zur Einhaltung dieser
vorgeschriebenen Mindestleistung und legt eine kurze Beschreibung
vor, aus der die Einhaltung des Anteils von 10 % hervorgeht.
Wird eine höhere Leistung angestrebt, muss neben dem Anteil A der
direkt mit der Raumluft in Berührung kommenden, mit Materialien mit
dem Gütesiegel „emissionsarm“ ausgeführten Flächen auch eine
exakte Auflistung der Flächen und der jeweils verwendeten Produkte
vorgelegt werden. Der Bewerber verpflichtet sich zu dem angegebenen
Anteil. Möglicherweise sind bestimmte Elemente des Projekts noch
nicht bekannt oder werden im Verlauf des Projekts abgeändert.
Zertifizierungsantrag
Datenblätter der Produkte mit dem Gütesiegel „emissionsarm“, die
direkt mit der Raumluft in Berührung kommen, entsprechende Flächen
und Gesamtfläche
Kurze Beschreibung, aus der die Einhaltung des angegebenen Anteils
hervorgeht
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
3 Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
3.1 Bedeutung des Themas für den Aufruf „Vorbild-Gebäude“
Mit einem leistungsstarken nachhaltigen Gebäude muss es möglich sein, die grundlegende und
zugleich knappe Ressource Trinkwasser zu schützen. Das verfügbare Trinkwasser muss mit
Augenmaß genutzt und vor jeglicher Qualitätsverschlechterung geschützt werden. Ein Gebäude ist
nachhaltig, wenn es die Begrenzung des Trinkwasserverbrauchs ermöglicht.
Wichtig ist auch, dass möglichst viel Niederschlagswasser genutzt wird und dass dessen Vermischung
mit Schmutzwasser und Ableitung in die Kanalisation vermieden wird. Auf diese Weise wird ein
Beitrag geleistet zur:
Anreicherung des Grundwassers durch Versickerung
Rationalisierung der Beanspruchung von Kläranlagen
Stabilisierung der Entwässerungsströme und Vermeidung von Netzüberlastungen und
Hochwasser
3.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?
In einem Vorbild-Gebäude wird auf dem eigenen Grundstück so weit wie möglich die Kontrolle über
folgende Faktoren angestrebt:
Trinkwasserverbrauch
Versickerung von Niederschlagswasser
Ableitung und Behandlung von Abwasser, sofern das Projekt nicht in einem Gebiet mit
kollektivem Abwasserreinigungsverfahren liegt
3.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas
Dieses Thema umfasst 4 Sparten:
Sparte 03-0: Grundanforderungen
Sparte 03-1: Verwendung von Trinkwasser
Sparte 03-2: Abwassereinleitung in die Kanalisation
Sparte 03-3: Versickerung von Niederschlagswasser und Kontrolle der Verlustströme
3.3.0 Sparte 03-0: Grundanforderungen
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für gute Leistungen
Bonuspunkte?
Nein
Folgende Anforderungen sind Pflichtkriterien.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
Die Behandlung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück muss den in Wallonien auf
regionaler und kommunaler Ebene geltenden Vorschriften entsprechen.11 12
Leitungssysteme, mit denen unterschiedliche Arten von Wasser befördert werden, müssen
innerhalb des Anwesens getrennt sein (Trinkwasser, Niederschlagswasser, Abwasser). Die
Niederschlags- und Abwassernetze können in einer letzten Inspektionskammer vor der Einleitung
in die öffentliche Kanalisation oder ein anderes Abwassersystem zusammengefasst werden,
wenn dies vorgeschrieben ist.
Hauskläranlagen (système d'épuration individuelle, SEI), die eventuell aufgrund des jeweiligen
Abwasserplans pro hydrographischen Zwischeneinzugsgebiet (plan d'assainissement par sousbassin hydrographique, PASH) vorgeschrieben sind, müssen zugelassen sein.13
3.3.1 Sparte 03-1: Verwendung von Trinkwasser
Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme: das Verhältnis zwischen tatsächlichem Verbrauch des
Projekts und einem bewohnerabhängigen Bezugswert.
3.3.1.1
Maßnahme 03-1-1: Trinkwasserverbrauch
Ziel
Verringerung des Trinkwasserverbrauchs durch Förderung:
des Einbaus von Sanitäranlagen mit sparsamem Verbrauch
der Verwendung von Wasser geringerer Qualität anstelle von Trinkwasser (Niederschlagswasser
oder Grauwasser) für Anwendungen, bei denen dies zulässig ist
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für gute Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung dieser Sparte erfolgt durch den Vergleich des tatsächlichen Trinkwasserverbrauchs
der Wohneinheit mit einem Bezugswert für den Trinkwasserverbrauch.
1. Bezugswert für den Trinkwasserverbrauch in Liter pro Tag und pro Wohneinheit:
Zur Bestimmung des Bezugswerts einer Wohneinheit wird die Anzahl der Bewohner
üblicherweise mit der Anzahl der Schlafzimmer +1 veranschlagt.
Außerdem wird angenommen, dass in der Bezugswohnung ausschließlich Trinkwasser verwendet
wird.
Die Größe des Haushalts wirkt sich auf den durchschnittlichen Verbrauch pro Bewohner aus,
dieser ist umgekehrt proportional zur Größe des Haushalts. In der unten stehenden Tabelle wird
11
Unter folgender Adresse findet sich ein hilfreicher praktischer Leitfaden:
http://www.aquawal.be/fr/communes/guide-pratique-a-l-usage-des-communes-relatif-a-l-assainissement-deseaux-usees-praktischer-leitfaden-fur-gemeinden-zur-.html
12
Sämtliche Umweltvorschriften können auf dem Umweltportal der Wallonischen Regierung unter folgender
Adresse abgerufen werden: http://environnement.wallonie.be/aerw/dgrne/index.htm
13
Eine Liste der in der Wallonischen Region zugelassenen Hauskläranlagen steht unter folgender Adresse zur
Verfügung:
http://environnement.wallonie.be/de/entreprises/systemes_epuration.htm
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
der Bezugswert für den Verbrauch pro Bewohner abhängig von der Größe des Haushalts
angegeben.
Anzahl der Bewohner
Bezugswert für den
Verbrauch pro Tag
1 Bewohner
2 Bewohner
3 Bewohner
4 Bewohner
5 Bewohner
6 Bewohner
7 Bewohner
8 Bewohner
9 Bewohner
10 Bewohner
121 Liter/Bewohner
113 Liter/Bewohner
110 Liter/Bewohner
109 Liter/Bewohner
108 Liter/Bewohner
107 Liter/Bewohner
107 Liter/Bewohner
107 Liter/Bewohner
106 Liter/Bewohner
106 Liter/Bewohner
Tabelle 3-1: Bezugswert für den Verbrauch pro Tag abhängig von der Anzahl der Bewohner
2. Verbrauch des Projekts in Liter pro Tag und pro Wohneinheit:
Zur Bewertung des tatsächlichen Verbrauchs des Projekts werden die Auswirkungen auf den
Bezugswert für den Trinkwasserverbrauch bewertet:
- wenn herkömmliche Geräte durch die Geräte des Projekts ersetzt werden,
- wenn für bestimmte Geräte kein Trinkwasser verwendet wird.
Der Verbrauch des Projekts fällt umso niedriger aus, je sparsamer die aufgestellten Geräte sind.
Grauwasser (von Waschmaschine, Badewanne, Dusche und/oder Wasserhahn) kann je nach
verfügbarer Menge nach Reinigung für die Toilettenspülung verwendet werden.
Niederschlagswasser kann je nach verfügbarer Menge zum Waschen und Putzen, für den Garten
und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Die Menge des verfügbaren Niederschlagswassers hängt ab von:
- der mittleren Niederschlagsmenge
- der Dachfläche mit Niederschlagswasserableitung in horizontaler Projektion
- dem Filterkoeffizienten
- dem Eindeckungskoeffizienten
- dem ausrichtungsabhängigen Neigungskoeffizienten des Dachs
- dem Volumen der Zisterne
Achtung: Wie in Sparte 03-0 angegeben müssen Trinkwasser-, Niederschlagswasser- und
Grauwassernetze getrennt sein, damit die Bewerbung zulässig ist.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Anteil des Trinkwasserverbrauchs im Vergleich zur Bezugsgröße, der sich aus Wassersparmaßnahmen
und der Verwendung von Niederschlagswasser und/oder Grauwasser anstelle von Trinkwasser
ergibt. Dieser Anteil wird wie folgt berechnet:
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
Verbrauch des Projekts
_________________________ x 100 %
Bezugswert für den Verbrauch
Je niedriger dieser definierte Anteil ist, desto besser fällt die Bewertung aus.
Nachweis(e)
Die Berechnung des Anteils erfolgt mit dem Excel-Berechnungstool, das dem vorliegenden
technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei sowie ggf. für die Berechnung notwendige Nachweise
sind den Unterlagen beizufügen.
Der anzugebende Anteil stellt eine Verpflichtung dar. Bei Einreichung der
Bewerbung sind bestimmte Projektdetails möglicherweise noch nicht
Bewerbungsunterlagen
bekannt. Ist dies der Fall, gibt der Bewerber die wahrscheinlichen Daten
oder die zu erreichenden Ziele an.
Zertifizierungsantrag
In der vorzulegenden Datei werden die Werte angegeben, die den
tatsächlich durchgeführten Maßnahmen entsprechen.
3.3.2 Sparte 03-2: Abwassereinleitung in die Kanalisation
Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme: das Verhältnis zwischen tatsächlicher
Abwassereinleitung des Projekts und einem Bezugswert.
3.3.2.1
Maßnahme 03-2-1: Abwassereinleitung
Ziel
Begrenzung des in die Kanalisation eingeleiteten Abwassers. Dies ermöglicht einen Beitrag zur:
Anreicherung des Grundwassers durch Versickerung
Rationalisierung des Betriebs von Kläranlagen
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für gute Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung dieser Sparte erfolgt durch den Vergleich der tatsächlichen Abwassereinleitung der
Wohneinheit mit einem Bezugswert für die Abwassereinleitung.
1. Bezugswert für die Abwassereinleitung in Liter pro Tag und pro Wohneinheit:
Die Bezugswohnung hat eine getrennte Ableitung für Abwasser und Niederschlagswasser bis zur
Grundstücksgrenze.
Der Bezugswert für die Abwassereinleitung ergibt sich aus der Summe:
- des Abwassers, das über den Abwassereinlauf abgeleitet wird. Die Menge wird mit dem
Bezugswert für den Trinkwasserverbrauch gleichgesetzt (siehe Maßnahme 03-1-1).
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
des Niederschlagswassers, das über den Ablauf für sämtliche Niederschläge, die auf die
bebaute Fläche fallen, abgeleitet wird, wobei ein durchschnittlicher Eindeckungskoeffizient
berücksichtigt wird.
Da diese beiden Einleitungsströme nicht die gleichen Umweltauswirkungen haben, werden sie
unterschiedlich gewichtet:
- Das über den Abwassereinlauf abgeleitete Wasser wird mit 100 % gewichtet.
- Das über den Niederschlagswassereinlauf abgeleitete Wasser wird mit 50 % gewichtet.
-
Beim
Bezugswert
werden
Regenwasserzisternen,
Versickerungsanlagen nicht berücksichtigt.
befestigte
Bodenflächen
und
2. Abwassereinleitung des Projekts in Liter pro Tag und pro Wohneinheit:
Die Abwassereinleitung des Projekts wird anhand folgender Mengen berechnet:
- Abwasser, das dem Trinkwasserverbrauch gleichgesetzt wird (siehe Maßnahme 03-1-1).
- Niederschlagswasser, das von den Dächern abläuft
- Niederschlagswasser auf befestigten Flächen
- Niederschlagswasser, das am Filter oder am Zisternenüberlauf austritt
Der Strom, der am Abwassereinlauf ankommt (Gewichtung: 100 %), sowie der Strom, der am
Niederschlagswassereinlauf ankommt (Gewichtung: 50 %), wird ermittelt. Niederschlagswasser,
das über eine Versickerungsanlage abfließt, wird bei der Berechnung nicht als Wasser
berücksichtigt, das über den Einlauf abgeleitet wird.
Achtung: Wie in Sparte 03-0 angegeben, darf Abwasser nicht über den
Niederschlagswassereinlauf abgeleitet werden, wenn die Bewerbung zulässig sein soll.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Das Verhältnis zwischen der Abwassereinleitung des Projekts und dem Bezugswert wird in Prozent
angegeben und auf folgende Weise berechnet.
Abwassereinleitung des Projekts
_________________________________ x 100 %
Bezugswert für die Abwassereinleitung
Diese Zahl kann über 100 % betragen.
Je niedriger dieser Anteil ist, desto besser fällt die Bewertung aus.
Nachweis(e)
Die Berechnung des Anteils erfolgt mit dem Excel-Berechnungstool, das dem vorliegenden
technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei sowie ggf. für die Berechnung notwendige Nachweise
sind den Unterlagen beizufügen.
Bewerbungsunterlagen Der anzugebende Anteil stellt eine Verpflichtung dar. Bei Einreichung der
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
Bewerbung sind bestimmte Projektdetails möglicherweise noch nicht
bekannt. Ist dies der Fall, gibt der Bewerber die Daten an, zu denen er sich
verpflichtet.
Zertifizierungsantrag
In der vorzulegenden Datei werden die Werte angegeben, die den
tatsächlich durchgeführten Maßnahmen entsprechen.
3.3.3 Sparte 03-3: Versickerung und Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser
Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen:
Versickerung von Niederschlagswasser
Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser
3.3.3.1 Maßnahme 03-3-1: Versickerung von Niederschlagswasser
Diese Maßnahme wird nur bewertet, wenn der Boden versickerungsfähig ist.
Ziel
Begünstigung der Bildung von Grundwasser durch Versickerung und Verringerung des
Niederschlagswassers in der Kanalisation. Dies ist nur möglich, wenn der Boden versickerungsfähig
ist, also gleichzeitig:
durchlässig ist (Versickerungskapazität ≥ 20 mm/h) und
nicht kontaminiert ist,14
der Grundwasserspiegel tief liegt (der maximale Grundwasserstand muss mindestens 1 m unter
der Sohle der Versickerungsanlage liegen),
nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt
und nicht in einem geschützten Gebiet liegt, in dem die Versickerung verboten ist.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für gute Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung dieser Sparte erfolgt durch Messen der Größe des Pufferspeichers der
Versickerungsanlage ausgehend davon, wie oft der Überlauf der Anlage theoretisch in Anspruch
genommen wird. Für eine möglichst gute Bewirtschaftung des Niederschlagswassers auf dem
Grundstück sollte der Überlauf so selten wie möglich tätig werden.
Zur Bewertung der Größe des Pufferspeichers
Entleerungsgeschwindigkeit bekannt sein.
14
der
Versickerungsanlage
muss
dessen
Liste der potenziell kontaminierten Böden der Wallonie: http://www.walsols.be/gp.aspx
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
Versickerungskapazität x Versickerungsfläche
(Entleerungsgeschwindigkeit) = _____________________________________________
Befestigte Versickerungsfläche + Versickerungsfläche
Bestimmung der Versickerungskapazität (mm/h)
- Bekannter homogener Untergrund: siehe unten stehende Tabelle.
Bodenart
Grobsand
Feinsand
Lehmiger Feinsand
Feinster Sand
Löss
Torf
Lehm
Leichter Ton
Mittelschwerer Ton
Toniger Lehm
Versickerungskapazität (mm/h)
500
20
11
10
6
2,2
2,1
1,5
0,5
0,4
Tabelle 3-2: Versickerungskapazität je nach Bodenart (Quelle: VMM)
-
Unbekannter Untergrund:
Die Versickerungskapazität wird mit einem Versickerungsmesser oder mit dem
Doppelringversuch bestimmt. Die so erreichte Versickerungsgeschwindigkeit wird
anschließend entsprechend der Erläuterung zum Good Practice Code für die Planung von
Entwässerungssystemen berechnet. Der Sicherheitsfaktor C, der zur Umrechnung der
gemessenen Versickerungsgeschwindigkeit in einen Wert zur Berechnung der
Versickerungskapazität verwendet wird, beträgt 10 (= maximale Sicherheit).
Versickerungsfläche
Die Versickerungsfläche ist die horizontale Fläche der Versickerungsanlage.
Bestimmung der befestigten Entwässerungsfläche
Zur Bewertung dieser Maßnahme wird die Summe der horizontalen Projektionen der
Dachflächen und der befestigten Bodenflächen gebildet, von denen das Wasser in die
Versickerungsanlage geleitet wird. Zur Korrektur dieser Flächen wird kein Koeffizient angewandt.
Der Überlauf der Regenwasserzisterne und die Wasserrückstände des Zisternenfilters werden
nicht berücksichtigt.
Achtung: Befestigte Bodenflächen sollten aus diesem Grund so weit wie möglich begrenzt und
durchlässige Bereiche (wie zum Beispiel Parkplätze aus Rasenbetonsteinen) begünstigt werden.
Bestimmung der Überlaufwahrscheinlichkeit
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
Anhand der unten stehenden Tabelle kann ausgehend von der Versickerungskapazität und dem
Puffervolumen die Überlaufwahrscheinlichkeit der Anlage bestimmt werden.
Entleerungsgeschwindigkeit
(mm/h)
18,00
14,40
10,80
9,00
7,20
5,40
3,60
1,80
0,72
0,36
Überlaufwahrscheinlichkeit
1 Jahr
2 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
20 Jahre
/
/
/
/
/
10
12
17
24
33
/
/
10
11
12
14
16
21
30
39
11
13
14
16
17
19
22
28
39
49
15
16
18
20
21
24
27
34
46
/
19
20
23
24
26
29
33
41
/
/
Tabelle 3-3: Überlaufwahrscheinlichkeit der Anlage in Abhängigkeit von der Versickerungskapazität
des Bodens und dem Volumen des Pufferspeichers, angegeben in l/m² = mm (Quelle: Erläuterung
zum Good-Practice-Code für die Planung von Entwässerungssystemen)
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Die Überlaufwahrscheinlichkeit des Pufferspeichers ist entscheidend für die Bewertung der
Maßnahme. Je niedriger sie ist, desto besser fällt die Bewertung aus.
Nachweis(e)
Folgende Angaben sind vorzulegen:
Nachweis, dass eine Versickerung zulässig ist (PASH)
Grundwasserspiegel
Versickerungskapazität des Bodens
Befestigte Versickerungsfläche
Versickerungsfläche
Volumen des Pufferspeichers der Anlage
In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise
Bewerbungsunterlagen noch nicht bekannt. Ist dies der Fall, legt der Bewerber seine Ziele
bezüglich der Überlaufwahrscheinlichkeit fest.
Zertifizierungsantrag
Neben den vorzulegenden Angaben, die in der oben stehenden Liste
aufgeführt werden, legt der Bewerber die Berechnung der
Überlaufwahrscheinlichkeit vor.
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
3.3.3.2 Maßnahme 03-3-2: Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser
Diese Maßnahme wird nur bewertet, wenn der Boden nicht versickerungsfähig ist.
Ziel
Kontrolle und Begrenzung der Ableitung von Niederschlagswasser vom Anwesen in die Kanalisation
oder in Oberflächengewässer zur Verringerung des Hochwasserrisikos
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für gute Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Wird der Boden als versickerungsfähig betrachtet (d. h. durchlässig und nicht kontaminiert mit einem
tief liegenden Grundwasserspiegel, außerhalb eines Wassereinzugsgebiets und außerhalb von Natura
2000-Gebieten), ist die Versickerung der Entwässerung über einen Einlauf vorzuziehen. Die
Versickerungskapazität wird bei Maßnahme 03-3-1 bewertet (siehe oben).
Andernfalls (nicht versickerungsfähiger Boden) wird der geplante maximale Verluststrom des
Projekts (in l/s/ha) für eine Rückhaltezeit des 10-Jahres-Regens des Projekts bewertet. Dieser Verlust
hängt vom Volumen des Pufferspeichers ab. Die Entleerungszeit darf nicht mehr als 12 Stunden
betragen, damit Geruchsbelästigung und die Vermehrung von Stechmücken im Sommer vermieden
werden.
Die Wassermenge, die in das Gewitterbecken gelangt, wird abhängig von der Dachfläche geschätzt
und mit einem Niederschlagskoeffizienten aus der unten stehenden Tabelle korrigiert:
Fläche
Niederschlagskoeffizient (Runoff)
Flachdach mit Kies
1,00
Flachdach mit Bitumen
1,00
Satteldach mit Schieferplatten oder Dachziegeln
1,00
Dach mit Metallverkleidung
1,00
Satteldach mit Bitumen
1,00
Dachbegrünung, extensiv
1,00
Dachbegrünung, intensiv
1,00
Geschlossene befahrbare Versiegelung (Asphalt)
1,00
Betonsteinpflaster
1,00
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
Splittasphaltstraße
1,00
Schotterweg (oder Schlackenschotterweg)
0,30
Garten und Sandweg
0,00
Tabelle 3-4: Niederschlagskoeffizient für unterschiedliche Oberflächen (Quelle: VMM/ISSO
70.1/IBGE/CSTC)
Die theoretisch für das Projekt berücksichtigten Regenfälle (Projektregen) sind die, die sich mit einer
Wahrscheinlichkeit von einmal alle zehn Jahre ereignen (10-Jahres-Regen). In der nachfolgenden
Tabelle findet sich die Niederschlagsmenge pro Quadratmeter (l/m² oder mm) des 10-Jahres-Regens
entsprechend der Niederschlagsdauer.
Dauer
10 Minuten
20 Minuten
30 Minuten
1 Stunde
2 Stunden
6 Stunden
12 Stunden
1 Tag
2 Tage
5 Tage
10 Tage
Niederschlag
l/m²
12,10
16,00
18,40
22,60
27,10
34,60
40,40
47,70
57,80
78,80
104,50
Tabelle 3-5: 10-Jahres-Regen in Uccle
Das Volumen des Pufferspeichers und der Verluststrom des Projekts müssen so bemessen werden,
dass bei einem 10-Jahres-Regen kein Überlaufen möglich ist.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Der Verluststrom des Projekts ist entscheidend für die Bewertung der Maßnahme. Je niedriger er ist,
desto besser fällt die Bewertung aus. Für eine bessere Bewertung muss der Verluststrom weniger als
1 l/s/ha betragen.
Nachweis(e)
Es muss aufgezeigt werden, dass der Boden nicht versickerungsfähig im Sinne der Kriterien von
Maßnahme 03-3-1 ist.
Dazu sind folgende Angaben vorzulegen:
Horizontale Gesamtfläche des Anwesens
Maximaler Verluststrom des Projekts
Pufferspeichervolumen
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Aufruf 2012 - Thema 03: Nachhaltiger Umgang mit Wasser
In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise
Bewerbungsunterlagen noch nicht bekannt. Ist dies der Fall, legt der Bewerber seine Ziele
bezüglich des für das Projekt geplanten Verluststroms fest.
Zertifizierungsantrag
Neben den vorzulegenden Angaben, die in der oben stehenden Liste
aufgeführt werden, legt der Bewerber die Berechnung des maximalen
Verluststroms des Projekts und der Entleerungszeit vor.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität
4
Thema 04: Sanfte Mobilität
Das Thema „Sanfte Mobilität“ darf nicht auf isoliert liegende Wohngebäude fernab jeder Ortschaft
außerhalb von Wohngebieten und ländlichen Wohngebieten des Sektorenplans angewandt werden,
die der gewerblichen Bewirtschaftung des Standorts dienen, an dem sie sich befinden,
(Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Verarbeitung biobasierter Produkte, Fremdenverkehr ...).
Bewerber, die aus dem oben genannten Grund eine Ausnahme geltend machen möchten, müssen
nachweisen, dass ihr Gebäude der oben stehenden Definition entspricht.
4.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit
In der Wallonischen Region entfallen 25 % des Energieverbrauchs auf den Verkehr und der Anteil
steigt stetig (+50 % zwischen 1995 und 2007). Dies hat zahlreiche Folgen: Überlastung des
Straßennetzes, Parkplatzmangel, lokale Luftverschmutzung etc. - mit erheblichen negativen
Auswirkungen für die Bürger: Zeitaufwand, Gesundheitsprobleme, Unfälle, Sicherheitsgefährdung,
Stress usw. Um dem entgegen zu wirken, müssen sanftere Verkehrsarten gefördert werden. Diese
haben nämlich den Vorteil, dass sie viel umweltfreundlicher, besser für die Gesundheit,
benutzerfreundlicher und billiger sind. Für kurze Strecken stellt sanfte Mobilität, also zu Fuß oder mit
dem Fahrrad, eine Alternative zum Straßenverkehr dar. Für längere Strecken sind öffentliche
Verkehrsmittel ggf. in Kombination mit der Fortbewegung zu Fuß oder per Fahrrad eine realistischere
Lösung.
4.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?
Wenn ein Gebäude nachhaltig sein soll, muss es ein Verkehrskonzept fördern, das auf möglichst
kurze Wege und eine Minimierung des Verkehrsaufkommens setzt. Es muss daher Alternativen zum
Auto begünstigen, d. h. die Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit jedem anderen nicht
motorisierten Transportmittel und mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Das Bau- oder Renovierungsgrundstück sollte also idealerweise so liegen, dass dass es mit „sanften“
Verkehrsmitteln erreichbar ist und sich in der Nähe der Dienstleistungen befindet. Das Projekt muss
zudem die Nutzung sanfter Verkehrsmittel fördern, insbesondere durch Begrenzung der Anzahl der
verfügbaren Pkw-Parkplätze und durch die Erleichterung der täglichen Fahrradbenutzung mit der
Einrichtung eigener Fahrradparkplätze.
Das Thema 04 umfasst Maßnahmen, die Alternativen zum Pkw bei den täglich zu bewältigenden
Strecken begünstigen. Der Aspekt der Lage des Bau- oder Renovierungsgrundstücks in der Nähe der
Dienstleistungen wird bei Thema 05 behandelt.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität
4.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas
Zur Bewertung des Themas „Sanfte Mobilität“ werden zwei Sparten herangezogen, die jeweils zwei
Maßnahmen beinhalten.
4.3.1 Sparte 04-1: Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
4.3.1.1
Maßnahme 04-1-1: Charakterisierung der Zugänglichkeit der Haltestellen öffentlicher
Verkehrsmittel für Fußgänger
Ziel
Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass das Projekt in akzeptabler Fußnähe zu den
Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel liegt. Die Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel werden je
nach Art als Bushaltestelle einer einzigen Buslinie, Bushaltestelle von mindestens zwei Buslinien,
Straßenbahnhaltestelle, U-Bahn-Haltestelle oder SNCB-Bahnhof charakterisiert.
Ein Vorbild-Gebäude im Sinne dieser Maßnahme liegt weniger als 800 m Fußweg von einem Bahnhof,
einer U-Bahn-Haltestelle, einer Straßenbahnhaltestelle oder mehreren Bushaltestellen entfernt.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau und Renovierung
Maximal 800 m effektiver Fußweg auf öffentlichen Wegen bis zur Haltestelle eines öffentlichen
Verkehrsmittels (Bus, Straßenbahn, U-Bahn oder Zug).
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Bushaltestellen mehrerer Buslinien, Straßenbahnhaltestellen, U-Bahn-Haltestellen oder SNCBBahnhöfe in weniger als 2000 m effektiver Entfernung vom Projekt auf öffentlichen Wegen (d. h. auf
öffentlichen Wegen, die von Fußgängern benutzt werden können) werden ebenfalls berücksichtigt
und ihr Vorhandensein führt zu einer besseren Bewertung. Zur Beantwortung der Fragen zu dieser
Maßnahme muss der Bewerber also die Fußwege zwischen seinem Projekt und den verschiedenen
Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ermitteln, sofern diese weniger als 2000 m entfernt sind,
und die Art der Haltestelle angeben. So wird zwischen Bushaltestellen einer einzigen Buslinie,
Bushaltestellen von mehr als einer Buslinie, Straßenbahnhaltestellen, U-Bahn-Haltestellen und SNCBBahnhöfen unterschieden.
Nachweis(e)
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Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität
Maßnahme Erforderliche Information
Entfernung des Projekts (in m) von den
Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel in
weniger als 2000 m mit Unterscheidung
nach folgenden Haltestellenarten:
- SNCB-Bahnhof
04-1-1
- Bahnhof, Straßenbahnhaltestelle, UBahn-Haltestelle oder Bushaltestelle
mehrerer Linien
- Bushaltestelle einer einzigen Linie
Verfügbares Berechnungstool
www.infotec.be - Fahrstrecken - Netzplan
www.infotec.be - Fahrstrecken - Fahrstreckensuche
Der Bewerber kann die verschiedenen Bushaltestellen mit dem TEC-Tool ermitteln. Dieses Tool ist
jedoch nicht erschöpfend, da es nicht alle Informationen zu allen Haltestellen beinhaltet. Es müssen
mehrere Suchanfragen zu den möglichen großen Zielorten und verschiedenen Zielorten
nacheinander durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle Haltestellen in unmittelbarer
Umgebung berücksichtigt wurden.
Zur Charakterisierung der gefundenen Haltestellen ist die Registerkarte „Fahrplansuche an der
Haltestelle“ zu verwenden. Mit einer Drop-down-Liste kann festgestellt werden, ob die Haltestelle
von einer oder mehreren Linien angefahren wird.
Zur Ermittlung der Entfernung zwischen dem Projekt und der Haltestelle empfiehlt es sich, auf der
Website https://maps.google.be/ eine Route „zu Fuß“ zwischen den genauen Standorten des
Projekts und der Haltestelle zu berechnen. Die Länge der vorgeschlagenen Route kann - auch
gerundet - als solche verwendet werden. Ist der Standort der Haltestelle ungewiss oder ungenau,
empfiehlt sich eine Überprüfung vor Ort oder mit Hilfe des Tools „Street View“, das unter
https://maps.google.be/ verfügbar ist.
Der Bewerber gibt die Namen der Haltestellen so an, wie sie auf der Website genannt werden, um
die anschließende Überprüfung zu erleichtern.
Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der
Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben
werden.
Der Bewerber kann nicht für die Abschaffung einer oder mehrerer
Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel haftbar gemacht werden. Die
Zertifizierungsantrag
Bewertung wird daher zum Zeitpunkt des Zertifizierungsantrags nicht
noch einmal vorgenommen.
4.3.1.2
Maßnahme 04-1-2: Taktung der Anbindung an die genannten Haltestellen öffentlicher
Verkehrsmittel
Ziel
Allein das Vorhandensein einer Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels in der Nähe garantiert
noch keine modale Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Die Taktung der Verkehrsanbindung
muss auch hoch genug sein, damit sie eine ernstzunehmende Alternative zum privaten Pkw darstellt.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität
Mit dieser Maßnahme sollen ideale Situationen hervorgehoben werden, bei denen sich das Gebäude
in der Nähe einer oder mehrerer Haltestellen mit guter Taktung befindet. Dieses Kriterium gilt als
vorbildlich, wenn die Taktung mehr als 3 Züge pro Stunde und pro Fahrtrichtung im
Tagesdurchschnitt oder 3 bis 5 Straßenbahnen, U-Bahnen oder Busse (je nach Art der in der
vorherigen Sparte angegebenen Haltestelle) pro Stunde und pro Fahrtrichtung beträgt.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Beurteiltes Leistungsniveau
Zur Beantwortung der Fragen zu dieser Maßnahme muss der Bewerber wissen, wie oft der SNCBBahnhof, den er unter der Maßnahme 04-1-1 angegeben hat, angefahren wird, also die Anzahl der
Züge pro Stunde und pro Fahrtrichtung. Wenn er keinen SNCB-Bahnhof unter der Maßnahme 04-1-1
angegeben hat, muss er wissen, wie die Taktung an der am häufigsten angefahrenen aller anderen
unter 04-1-1 genannten Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist, also die durchschnittliche Anzahl
der Straßenbahnen, U-Bahnen oder Busse pro Stunde und pro Fahrtrichtung. Diese Anzahl der Züge,
Bahnen oder Busse pro Stunde und pro Fahrtrichtung errechnet sich durch Division der Summe der
Anzahl der Busse/Straßenbahnen/U-Bahnen/Züge in einer Fahrtrichtung im Laufe eines Tages durch
10 Stunden.
Nachweis(e)
Maßnahme Erforderliche Information
Taktung als Anzahl der Züge pro Stunde
und pro Fahrtrichtung, wenn unter der
Maßnahme 04-1-1 ein Bahnhof
angegeben wurde, oder die beste Taktung
04-1-2
der übrigen unter der Maßnahme 04-1-1
angegebenen Haltestellen als Anzahl der
Straßenbahnen, U-Bahnen oder Busse pro
Stunde und pro Fahrtrichtung.
Verfügbares Berechnungstool
www.infotec.be – Fahrpläne (Registerkarte
„Fahrplansuche an der Haltestelle“)
www.sncb.be
Die Webseiten von TEC und SNCB sind die beiden einzigen verlässlichen Quellen für Bus- und
Bahnfahrpläne.
Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der
Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben
werden.
Zertifizierungsantrag
Der Bewerber kann nicht für Fahrplanänderungen von TEC oder SNCB
haftbar gemacht werden. Die Bewertung wird daher zum Zeitpunkt des
Zertifizierungsantrags nicht noch einmal vorgenommen.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität
4.3.2 Sparte 04-2: Einrichtung von Infrastrukturen zur Förderung des Radverkehrs und
zur Vermeidung der Pkw-Nutzung
4.3.2.1
Maßnahme 04-2-1: Bemessung der Kfz-Parkplätze
Ziel
Ziel dieser Maßnahme ist die Begrenzung der Zahl der Parkplätze an Orten, an denen es sinnvoll
erscheint, die Nutzung anderer Verkehrsträger anzuregen (d. h. an Orten in der Nähe von
Dienstleistungen, Einrichtungen und Geschäften sowie Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel mit
guter Taktung).
Die Anzahl der Pkw-Parkplätze, die vorbildlich wäre, hängt davon ab, in welchem Umfeld sich das
Gebäude befindet. Wenn das Gebäude in der Nähe von Dienstleistungen und Einrichtungen sowie
strukturierenden Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel gelegen ist, sollte die Zahl der PkwParkplätze auf privatem Gelände 0 bis 1 pro Wohnung bei Mehrfamilienhäusern und 0 bei
Einfamilienhäusern betragen (z. B. in Oberzentren). Sind die Dienstleistungen und Einrichtungen
sowie die öffentlichen Verkehrsmittel weniger gut erreichbar, könnte ein Parkplatzangebot von 1,1
bis 1,5 pro Wohnung bei Mehrfamilienhäusern oder von 1 bei Einfamilienhäusern als vorbildlich
gelten.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Beurteiltes Leistungsniveau
Zur Beantwortung der Fragen zu dieser Maßnahme muss der Bewerber die Anzahl der auf dem
privaten Gelände vorgesehenen Parkplätze pro Wohnung angeben. Im Falle eines
Mehrfamilienhauses werden bei der Berechnung dieser Anzahl die gesetzlich vorgeschriebenen
Behindertenparkplätze nicht berücksichtigt. Diese Parkplätze können nämlich faktisch nicht von allen
Bewohnern und/oder deren Besuchern benutzt werden.
Nachweis(e)
Die Parkplätze müssen auf den Plänen so eingezeichnet sein, dass ihre Anzahl, Lage und Form klar
erkennbar sind. Das Umfeld des Gebäudes ist nicht vom Bewerber selbst einzuschätzen, sondern
ergibt sich aus den dessen Antworten zu den Maßnahmen M04-1 (Taktung und Zugänglichkeit von
öffentlichen Verkehrsmitteln) und M05-1-1 (Nähe zu Dienstleistungen und Einrichtungen).
4.3.2.2
Maßnahme 04-2-2: Bemessung der Fahrradparkplätze
Ziel
Diese Maßnahme gilt nur für Mehrfamilienhäuser, nicht für Einfamilienhäuser. Sie basiert auf der
Annahme, dass die Bewohner eines Mehrfamilienhauses ihr Fahrrad lieber benutzen, wenn es einen
sicheren, gut zugänglichen und abgeschlossenen Stellplatz dafür gibt. Der Grund für den Ausschluss
von Einfamilienhäusern aus dieser Maßnahme ist nicht, dass die Maßnahme in diesen Fällen nicht
wichtig ist, sondern hauptsächlich die große Vielfalt denkbarer Situationen, in denen Fahrräder
abgestellt werden können, ohne dass dafür ein eigener Raum erforderlich wäre. Fahrräder können
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität
nämlich in der Garage abgestellt werden, ohne dass dies beispielsweise in der Planungsphase in den
Plänen eingezeichnet wird.
Das Gebäude gilt als vorbildlich, wenn es einen abgeschlossenen Raum für Fahrräder vorsieht, wenn
dieser Raum mindestens Platz für 0,5 Fahrräder pro Bewohner bietet, sich im Erdgeschoss befindet
und sein Eingang weniger als 20 m von einem der Eingänge des Gebäudes entfernt ist.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Beurteiltes Leistungsniveau
Beurteilt wird das Vorhandensein eines abgeschlossenen Fahrradparkplatzes, die Anzahl der
Stellplätze je nach Anzahl der potenziellen Bewohner des Projekts, seine Zugänglichkeit und
Anordnung im Vergleich zum Haupteingang.
Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Stellplätze pro Wohnung bei einem Mehrfamilienhausprojekt
mindestens vorzusehen sind, damit das Projekt im Rahmen dieser Maßnahme als vorbildlich gilt. Die
Gesamtzahl der vorzusehenden Stellplätze entspricht der Summe der optimalen Anzahl für jede
einzelne Wohnung nach Maßgabe der unten stehenden Tabelle. Die Anzahl der vorzusehenden
Stellplätze hängt von der theoretischen Anzahl der Bewohner der Wohnung ab, die mit der Anzahl
der Schlafzimmer plus 1 veranschlagt wird. Die Anzahl der vorzusehenden Fahrradstellplätze in
Abhängigkeit von der Anzahl der Schlafzimmer wird in der unten stehenden Tabelle angegeben.
Anzahl der Schlafzimmer
1
2
3
4
5
Anzahl der vorzusehenden
Stellplätze
1
1.5
2
2.5
3
Tabelle 4-1: Anzahl der vorzusehenden Fahrradstellplätze
Befindet sich der Fahrradabstellraum nicht im Erdgeschoss, muss er zumindest leicht zugänglich sein.
Der Zugang zum Fahrradparkplatz erfolgt vorzugsweise mit einer Rampe oder ggf. einer Treppe mit
Laufschienen. Eine Laufschiene ist eine Führungsschiene neben der Treppe, in der das Fahrrad
geschoben werden kann.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität
Treppe mit Laufschiene
Rampe
Der Fahrradparkplatz gilt als zugänglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind.
Rampe
Breite
Mindestlänge des Absatzes
Steigung
Fläche
Treppe
Breite
Steigung
Laufschienen
Abstand zur Wand
mind. 120 cm (empfohlen: 200 cm)
mind. 180 cm
max. 10°
eben und rutschfest
mind. 120 cm (empfohlen: 200 cm)
max. 20°
Breite: 10 cm, Tiefe: 4 cm
30 cm
Tabelle 4-2: Kriterien für die Zugänglichkeit des Fahrradparkplatzes
Nachweis(e)
Maßnahme Erforderliche Information
Nur für Mehrfamilienhäuser:
04-2-2
Nachweis(e)
Vorhandensein eines überdachten
Fahrradparkplatzes
Größe
des
überdachten
Fahrradparkplatzes
Gesamtzahl der Schlafzimmer in jeder Der Fahrradparkplatz muss auf den Plänen
Wohnung des Projekts
eingezeichnet und als solcher gekennzeichnet sein.
Entfernung des nächstgelegenen
Gebäudeeingangs
vom
Fahrradparkplatz
Eigenschaften des Zugangs zum
Fahrradparkplatz, wenn dieser sich
nicht im Erdgeschoss befindet
Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der
Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben
werden.
Zertifizierungsantrag
Der Bewerber muss nachweisen, dass der Fahrradparkplatz tatsächlich
gemäß den Plänen angelegt wurde und alle vorgesehenen Einrichtungen
zur Erleichterung des Zugangs tatsächlich ausgeführt wurden.
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Aufruf 2012 - Thema 04: Sanfte Mobilität
4.4 Bezug zu anderen Themen
Diese Thematik hängt eng mit der im folgenden Thema 05 „Integration - städtische und ländliche
Verdichtung“ behandelten Thematik zusammen, da eine Pkw-abhängige Mobilität vor allem auf den
beiden Grundprinzipien Diversifizierung der Funktionen und Bevölkerungsdichte basiert. So hängt die
Parkproblematik beispielsweise mit dem Thema 04 zusammen, wie wir weiter oben feststellen
konnten.
4.5 Basisinformationen und Literaturhinweise
Quantifier les besoins de stationnement privé dans le cadre de projets immobiliers en Wallonie –
Guide méthodologique - SPW
http://www.sncb.be
http://www.infotec.be
https://maps.google.be
Infos fiches éco-construction – Guide pratique pour la construction et la rénovation durables de
petits bâtiments – Recommandation pratique TER02 et TER03 – IBGE
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung
5
Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung
Wie das Thema „Sanfte Mobilität“ darf auch das Thema „Integration sowie städtische und ländliche
Verdichtung“ nicht auf isoliert liegende Wohngebäude fernab jeder Ortschaft außerhalb von
Wohngebieten und ländlichen Wohngebieten des Sektorenplans angewandt werden, die der
gewerblichen Bewirtschaftung des Standorts dienen, an dem sie sich befinden, (Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Verarbeitung biobasierter Produkte, Fremdenverkehr ...).
Bewerber, die aus dem oben genannten Grund eine Ausnahme geltend machen möchten, müssen
nachweisen, dass ihr Gebäude der oben stehenden Definition entspricht.
5.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit
Wie bei der Beschreibung von Thema 04 „Sanfte Mobilität“ erläutert ist die Lage eines
Wohngebäudes in Fußnähe von Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen ein unerlässlicher
Vorzug für die Nachhaltigkeit zur Verringerung der Umweltauswirkungen, des Energieverbrauchs und
der Kosten des Wohnraums. Die Bewohner eines Gebäudes in einer Ortschaft (Stadt, Marktgemeinde
oder Dorf) profitieren davon, wenn diese eine ausreichende Bevölkerungsdichte aufweist, um eine
kritische Masse für die Überlebensfähigkeit nahe gelegener Alltagseinrichtungen zu erreichen.
Orte des Austauschs und der Begegnung, die eine Ortschaft bietet, ermöglichen die Entwicklung
kollektiver Projekte mit gegenseitiger und gemeinsamer Nutzung von Dienstleistungen und Gütern,
was aus ökologischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicht vorteilhaft ist. Durch geeignete
architektonische Maßnahmen zur Ermöglichung und Förderung dieses Austauschpotenzials steigen
die Chancen der Optimierung sämtlicher lokaler Ressourcen. Der wichtigste Raum für den Austausch,
der den Alltag der Bewohner strukturiert und zusammenbringt, ist der öffentliche Raum; dies muss
das Gebäude klar und reizvoll zum Ausdruck bringen.
5.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?
Wie bei Thema 04 angegeben muss ein Gebäude, wenn es nachhaltig sein soll, ein Verkehrskonzept
fördern, das auf möglichst kurze Wege und eine Minimierung des Verkehrsaufkommens setzt. Es
muss daher Alternativen zum Auto begünstigen, d. h. die Fortbewegung zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit
jedem anderen nicht motorisierten Transportmittel und mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder
mittels Carsharing. Das Bau- oder Renovierungsgrundstück sollte also idealerweise so liegen, dass es
mit „sanften“ Verkehrsmitteln erreichbar ist und sich in der Nähe der Dienstleistungen befindet. Der
Aspekt der Lage des Bau- oder Renovierungsgrundstücks in der Nähe öffentlicher Verkehrsmittel
wird bei Thema 04 behandelt.
Das Projekt muss zudem vorteilhafte formale und nutzungsbezogene Interaktionen zwischen dem
Gebäude und seinem Umfeld, insbesondere dem umliegenden öffentlichen Raum, gestalten und zum
Ausdruck bringen. Die Qualität der formalen Einbindung des Projekts in die jeweilige Straße, Gasse,
Allee, den jeweiligen Boulevard, Platz etc. sowie die Qualität der gelebten Beziehungen zwischen den
Räumen des Projekts und dem öffentlichen Raum bedingen und begünstigen Orte des sozialen
Austauschs mit der Nachbarschaft. Diese Eigenschaften sind auch ausschlaggebend für das Gefühl
der Sicherheit, Zugehörigkeit und Verbundenheit mit dem Ort durch die soziale Kontrolle, die sie
ermöglichen.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung
5.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas
Zur Bewertung des Themas „Integration sowie städtische und ländliche Verdichtung“ werden zwei
Sparten herangezogen, die jeweils zwei Maßnahmen beinhalten.
5.3.1 Sparte 05-1: Zugang zu Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen
5.3.1.1
Maßnahme 05-1-1: Entfernung in Metern zu Dienstleistungen, Geschäften und
Einrichtungen in der Nähe
Ziel
Ziel der Maßnahme ist es, die Gebäude auszuzeichnen, die in akzeptabler Fußnähe zu
Dienstleistungen, Geschäften und Einrichtungen gelegen sind, damit die Bewohner die Möglichkeit
haben, ihre alltäglichen Besorgungen zu Fuß zu erledigen.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Nein
Ja
Beurteiltes Leistungsniveau
Zur Beantwortung der Fragen zu dieser Maßnahme muss der Bewerber die effektive Entfernung, d. h.
die Entfernung auf öffentlichen Wegen, die von Fußgängern benutzt werden können, zwischen dem
Projekt und den verschiedenen in der Nähe vorhandenen Dienstleistungen, Geschäften und
Einrichtungen ermitteln. Diese werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht mehr als 600 m vom
Projekt entfernt sind. Diese Entfernung entspricht einer Gehzeit von ca. 10 Minuten.
Es werden drei Fälle (Umfelder) unterschieden: Stadt, Marktgemeinde und Dorf, wobei das
Erwartungsniveau hinsichtlich der Dienstleistungen und Einrichtungen in der genannten Reihenfolge
abnimmt. Der Bewerber muss daher prüfen, ob sein Projekt in einer Ortschaft liegt und wenn ja in
welcher Art von Ortschaft.
Im Rahmen des Aufrufs „Vorbild-Gebäude Wallonie“ sind diese Begriffe wie folgt definiert:
Die Grenzen einer Ortschaft werden durch die Straßenverkehrsschilder F1, F1A und F1B
(Ortseingang) und F3, F3A und F3B (Ortsende) festgelegt; wenn es kein Schild gibt oder wenn
das Schild eine Ortsgrenze angibt, die offenkundig nicht mehr der städtebaulichen
Situation entspricht, wird anhand des Kriteriums der durchgehenden Bebauung oder
Morphologie beurteilt, ob das Grundstück des Projekts innerhalb der zu berücksichtigenden
Ortschaft liegt.
F1
F3
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Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung
Eine Stadt ist eine Ortschaft, der dieser Status per Königlichem Erlass verliehen wurde; in der
Wallonie gibt es 66 Städte15.
Eine Marktgemeinde ist definiert als ländliche Ortschaft mit mehr als 2500 Einwohnern.
Ein Dorf ist definiert als ländliche Ortschaft mit weniger als 2500 Einwohnern.
Je nach Ortschaft, in der das Projekt liegt, werden folgende Elemente berücksichtigt (Anmerkung:
Nicht alle Elemente müssen vorhanden sein, um berücksichtigt zu werden):
In Städten:
- Grundschule
- Krippe oder vergleichbare Betreuungseinrichtung
- 3 gängige Geschäfte und Dienstleistungen, darunter mindestens ein Lebensmittelgeschäft zur
Grundversorgung
- Öffentlich zugängliche Freizeitanlage mit mindestens 400 m²
In Marktgemeinden:
- Grundschule
- Krippe oder vergleichbare Betreuungseinrichtung
- 3 gängige Geschäfte und Dienstleistungen, darunter mindestens ein Lebensmittelgeschäft zur
Grundversorgung
In Dörfern:
- Krippe oder vergleichbare Betreuungseinrichtung
- 2 gängige Geschäfte und Dienstleistungen, darunter mindestens ein Lebensmittelgeschäft zur
Grundversorgung
Im Rahmen des Aufrufs „Vorbild-Gebäude Wallonie“:
gelten folgende Geschäfte als gängig: Supermarkt (400 bis 2500 m² Verkaufsfläche),
Lebensmittel-Selbstbedienungsgeschäft (100 bis 400 m² Verkaufsfläche), Lebensmittelgeschäft,
Bäckerei, Metzgerei, Apotheke, Drogerie, Tabak- und Zeitschriftenladen, Kneipe und Gasthaus.
gelten folgende Dienstleistungen als gängig: Bankfiliale, Friseursalon, Postamt, Waschsalon,
Schuster,
Sozialeinrichtungen
(Krankenversicherung,
Sozialhilfezentrum
etc.),
Gesundheitseinrichtungen (Ärztehaus, Poliklinik etc.)
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Wenn diese Dienstleistungen, Geschäfte und Einrichtungen so angeordnet sind, dass sie ein Zentrum
bilden, wird das Kriterium besser bewertet, da die Bewohner von vornherein eher geneigt sind, zu
Fuß zu gehen, weil sie durch die konzentrierte Lage Wege sparen können. Ein Zentrum liegt vor,
wenn diese Elemente auf einer Fläche angeordnet sind, deren Enden nicht mehr als 150 m
voneinander entfernt sind. Damit ein Zentrum als solches betrachtet wird und in den Genuss einer
besseren Bewertung kommt, muss es alle oben berücksichtigten Elemente umfassen.
Nachweis(e)
15
http://www.uvcw.be/communes/result.cfm?mode=ville
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Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung
Der Bewerber begründet seine Einteilung in die Kategorie Stadt, Marktgemeinde oder Dorf unter
Angabe des Königlichen Erlasses oder der Einwohnerzahl der Marktgemeinde oder des Dorfs, wobei
dieser Wert zur Abgrenzung zwischen diesen beiden Fällen dient.
Der Bewerber erfasst dann alle Dienstleistungen, Einrichtungen und Geschäfte, die weniger als 600 m
entfernt sind, durch eine Erfassung vor Ort oder unter Zuhilfenahme einer bestehenden
kommunalen Erhebung. Er gibt auch die genaue Adresse dieser Dienstleistungen, Einrichtungen und
Geschäfte an, um die spätere Überprüfung zu vereinfachen.
Wenn er die Dienstleistungen, Geschäfte und Einrichtungen und deren Adresse ermittelt hat, kann er
die genaue Entfernung (auf 50 m genau) mit dem bei Google verfügbaren Tool berechnen. Konkret
bedeutet dies, dass eine Entfernung von 624 m auch als 600 m aufgeführt wird. Dies wird akzeptiert,
vorausgesetzt dass Google dies als 600 m angibt.
Wenn der Bewerber in den Genuss des Bonusses für Zentren kommen möchte, muss er angeben,
welche Dienstleistungen, Einrichtungen und Geschäfte dessen Enden darstellen, damit die maximale
Entfernung von 150 m dazwischen überprüft werden kann.
Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der
Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben
werden.
Der Bewerber kann nicht für Änderungen hinsichtlich des Vorhandenseins
nahe gelegener Dienstleistungen und Einrichtungen haftbar gemacht
werden. Der eventuelle Wegfall einer solchen, die in der
Zertifizierungsantrag
Bewerbungsphase angegeben wurde, wird daher nicht nachteilig
berücksichtigt. Das Hinzukommen einer neuen Dienstleistung oder
Einrichtung in der Nähe wird ebenfalls nicht berücksichtigt.
5.3.1.2
Maßnahme 05-1-2: Vergrößerung des Angebots an Dienstleistungen, Geschäften und
Einrichtungen
Ziel
Die Funktionsmischung ist im Hinblick auf die Nachhaltigkeit ein struktureller Vorteil. Ziel dieser
Maßnahme ist die Vergabe von Bonuspunkten für Projekte, die ein(e) oder mehrere neue
Dienstleistungen, Geschäfte und Einrichtungen parallel zum Wohnraum beisteuern. Diese
Maßnahme gilt nicht für Einfamilienhäuser.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Wenn das Projekt eine neue Dienstleistung, ein neues Geschäft oder eine neue Einrichtung in der
Nähe umfasst, welche(s) Bewohnern und externen Benutzern zur Verfügung steht, werden bei der
Bewertung des Kriteriums Bonuspunkte vergeben.
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Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung
Nachweis(e)
Der Bewerber muss keinerlei Nachweis erbringen.
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5.3.2 Sparte 05-2: Architektonische Maßnahmen zur Interaktion zwischen dem Projekt
und seinem Umfeld
5.3.2.1
Maßnahme 05-2-1: Gestaltung des öffentlichen Raums
Ziel
Das Projekt muss vorteilhafte formale und nutzungsbezogene Interaktionen zwischen dem Gebäude
und seinem Umfeld, insbesondere dem umliegenden öffentlichen Raum, gestalten und zum Ausdruck
bringen. Diese Maßnahme gilt nicht für Renovierungsvorhaben, außer wenn diese die
Vorderfassade(n) wesentlich verändern, z. B. durch Veränderung der Größe von Fensteröffnungen
und/oder durch Veränderung oder Hinzufügen vorstehender oder zurückgesetzter Elemente.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Zur Beantwortung der Fragen zu dieser qualitativen Maßnahme muss der Bewerber nachweisen,
inwiefern das Volumen und die Anordnung des Gebäudes zur Qualität des gesamten umliegenden
öffentlichen Raums beitragen und diese verbessern, wobei mit öffentlicher Raum hier alle Elemente
gemeint sind, die diesen bilden, also die Straßen und ihre Bestandteile (Boden, Mobiliar, Bepflanzung
etc.), die Gebäude und die ringsum verlaufenden baulichen und bepflanzten Elemente sowie
eventuelle Rückzugsbereiche. Dieser formale Dialog im Dienste des Ganzen lässt sich durch eine
Integration erreichen, die entweder auf Harmonie durch Gleichartigkeit oder auf Kontrasten basiert.
Zur Veranschaulichung: Die Anordnung des schraffierten geplanten Gebäudes in Abb. A erhält eine bessere Bewertung als
das in Ab. B. Der öffentliche Raum in Abb. A wird durch das Projekt aufgewertet und klarer abgegrenzt, so dass er eine
sichtbare und nutzbare Form erhält, während der Entwurf des geplanten Gebäudes in Abb. B unabhängig vom öffentlichen
Raum hauptsächlich nach Gesichtspunkten der gebäudeinternen Organisation strukturiert ist. So lässt sich die Form des
öffentlichen Raums in Abb. A leichter merken und wiedergeben als in die in Abb. B.
Nachweis(e)
Wenn diese Elemente nicht an anderer Stelle vorgelegt werden, muss der Bewerber hier die Pläne,
Querschnitte, Vorderansichten und Fotografien vorlegen, damit sich die Jury eine Meinung bezüglich
der zu erwartenden Qualität der Gestaltung des öffentlichen Raums bilden kann. Er muss außerdem
eine Beschreibung der in der unten stehenden Tabelle angegebenen Elemente vorlegen und die
Pluspunkte hervorheben, die positiv zur Bewertung dieser Maßnahme beitragen können.
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Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung
Maßnahme Erforderliche Information
Verfügbares Berechnungstool
Beitrag des Projekts zur Gestaltung des
umliegenden öffentlichen Raums:
05-2-1
Qualitative Bewertung
Volumenbezogener Aspekt
Art der Anordnung
Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der
Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben
werden.
Zertifizierungsantrag
5.3.2.2
Der Bewerber kann nicht für den Wegfall eines oder mehrerer Geschäfte
oder einer oder mehrerer Dienstleistungen oder Einrichtungen in der Nähe
haftbar gemacht werden. Die Bewertung wird daher zum Zeitpunkt des
Zertifizierungsantrags nicht noch einmal vorgenommen.
Maßnahme 05-2-2: Qualität der Zwischenräume des Projekts
Ziel
Die Qualität der formalen Einbindung des Projekts in die jeweilige Straße, Gasse, Allee, den
jeweiligen Boulevard etc. sowie die Qualität der gelebten Beziehungen zwischen den Räumen des
Projekts und dem öffentlichen Raum bedingen und begünstigen Orte des sozialen Austauschs mit der
Nachbarschaft. Mit dieser Maßnahme soll diese Qualität gefördert werden. Sie gilt nicht für
Renovierungsvorhaben, außer wenn diese die Vorderfassade(n) wesentlich verändern.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Zur Beantwortung der Fragen zu dieser qualitativen Maßnahme muss der Bewerber die
konzeptionellen Entscheidungen für die architektonischen Maßnahmen präsentieren und begründen,
die eine Schnittstelle zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum eröffnen und eine
Bereicherung zwischen den bebauten und unbebauten Flächen des Projekts und dem umgebenden
öffentlichen Raum darstellen. Zu diesen Zwischenräumen oder Übergangsbereichen gehören
Eingangsbereiche (Stufen, Schutzvorrichtungen, Zugangswege etc.), Rückzugsbereiche (Gestaltung
von Hof und Garten, Zaun, Fahrrad- und Pkw-Parkplatz, funktionale Einrichtungen etc.),
Verkehrswege von Mehrfamilienhäusern, die mit dem öffentlichen Raum in Verbindung stehen
(Verbindungsbrücken zur Straße, außenliegende Treppenhäuser etc.), Balkons, Terrassen, Erker und
Loggien an der/den Vorderfassade(n) sowie aus der Dicke der Vorderfassade(n) ausgesparte
Elemente (Laibungen, Schwellen, Nischen etc.).
Nachweis(e)
Der Bewerber muss Pläne, Querschnitte, Vorderansichten und Fotografien vorlegen, damit sich die
Jury eine Meinung bezüglich der Qualität der Zwischenräume bilden kann. Er muss außerdem eine
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 05: Integration - städtische und ländliche Verdichtung
Beschreibung der in der unten stehenden Tabelle angegebenen Elemente vorlegen und die
Pluspunkte hervorheben, die positiv zur Bewertung dieser Maßnahme beitragen können.
Maßnahme Erforderliche Information
Verfügbares Berechnungstool
Für Einfamilienhäuser:
Eingangsbereiche
Rückzugsbereich (sofern vorhanden)
Vorstehende oder zurückgesetzte Elemente der
05-2-2
Vorderfassade (Balkon, Terrasse, Erker und Loggia) Qualitative Bewertung
Behandlung der Dicke der Vorderfassade
Nur für Mehrfamilienhäuser:
Verkehrswege
Die oben stehenden Informationen sind verfügbar, wenn der
Bewerbungsunterlagen Bewerbungsantrag gestellt wird. Sie müssen daher sämtlich angegeben
werden.
Zertifizierungsantrag
Der Bewerber muss nachweisen, dass die Zwischenräume und
insbesondere die Gestaltung der Umgebung tatsächlich gemäß den Plänen
ausgeführt wurden.
5.4 Bezug zu anderen Themen
Dieses Thema hängt eng mit dem Thema 04 „Sanfte Mobilität“ zusammen, denn in der Praxis hängt
eine weniger Pkw-abhängige Mobilität von der Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und den
geplanten Vorrichtungen für das Abstellen von Autos und Fahrrädern ab. Außerdem gibt es insofern
einen Bezug zum Thema 06 „Qualität der Räume - Architektur“, als die Beurteilung der Interaktionen
zwischen dem Projekt und seinem Umfeld in die Bewertung des architektonischen Gesamteindrucks
einfließt.
5.5 Basisinformationen und Literaturhinweise
http://www.econet.ulg.ac.be/urba/index.php?pg=1000 (abgerufen am 9. Juni 2012); von der
Ständigen Konferenz für Raumentwicklung (Conférence Permanente du Développement
Territorial - CPDT) eingerichtete Website für die Prüfung von Projekten anhand von
Nachhaltigkeitskriterien - siehe insbesondere das Kriterium Mobilität
http://cpdt.wallonie.be/sites/default/files/NDR-16.pdf
(abgerufen
am
9. Juni
2012);
Forschungsbericht der CPDT zur Festlegung eines wallonischen Bezugsrahmens für Ecoquartiere
http://henry.wallonie.be/d-termination-des-noyaux-d-habitat-1-re-tape-identification-des-lieuxde-centralit (abgerufen am 9. Juni 2012); Website des wallonischen Ministers für Umwelt,
Raumordnung und Mobilität zur Festlegung der Wohnkerne und zur Ermittlung zentraler Orte
Infos fiches éco-construction – Guide pratique pour la construction et la rénovation durables de
petits bâtiments – Recommandation pratique TER01, TER02 et TER04 – IBGE
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 06: Qualität der Räume - Architektur
Themengruppe „Architektonische Qualität“
6 Thema 06: Qualität der Räume - Architektur
6.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit
Das Gebäude muss nicht nur ein Vorbild im Bereich Nachhaltigkeit sein, sondern auch korrekt
funktionieren und architektonisch hochwertig sein. Die Qualitäten des Gebäudes müssen außen,
aber auch innen zum Ausdruck kommen und sichtbar sein. Sonst verliert das Gebäude sehr schnell an
Wert. Bei einem solchen Wertverlust droht der Abriss oder Umbau.
Diese Thema umfasst lediglich eine Sparte.
6.1.1 Sparte 08-1: Architektonische Qualität
Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme.
6.1.1.1
Maßnahme 08-1-1: Gesamtbewertung der architektonischen Qualität
Ziel
Beurteilt wird die Zweckmäßigkeit, Intelligenz und Kreativität der architektonischen Lösungen, mit
denen die Anforderungen des Programms zu erfüllen sein müssen, nämlich:
Begründung und Umfang der Untersuchungen zur Anordnung und Aufteilung des Gebäudes
Begründung und Umfang der Untersuchungen zur Sensibilität für Räume und Volumen
Begründung und Umgang der Untersuchungen zur Beleuchtung (natürlich und künstlich) bei der
Akzentuierung der Architektur
Auswahl und architektonische Eigenschaften der im Projekt verwendeten Materialien
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Dieses Thema wird global bewertet. Die Jury entscheidet über die Endpunktzahl.
Nachweis(e)
Der Bewerber stellt den Vorentwurf des Gebäudes auf dem betreffenden
Grundstück so vor, dass die architektonische Qualität klar zum Ausdruck
Bewerbungsunterlagen kommt. Dazu kann er alle Mittel verwenden, die er für überzeugend hält
(Pläne, Zeichnungen, Montagen, Fotos, 3D-Ansichten, Textbeschreibungen
etc.), außer Modellen.
Zertifizierungsantrag
Fotos des Gebäudes mit Kommentar zusätzlich zu den As-Built-Plänen
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität
7
Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit
eingeschränkter Mobilität
7.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit
In Belgien wie in den meisten Industrieländern erinnert die Alterspyramide eher an einen Turm, der
sich nach unten verjüngt. Es ist hinlänglich bekannt, dass die belgische Bevölkerung immer älter wird
und ihre Lebenserwartung zunimmt. So trägt die Barrierefreiheit antizipierend zu den
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der längeren Lebenserwartung und als Verbesserung
der Lebensqualität aller Bürger erheblich zur nachhaltigen Entwicklung bei.
Die adaptierbare Wohnung fällt ebenfalls unter diesen Aspekt. Denn eine adaptierbare Wohnung ist
eine Wohnung, die den gegebenen Bedürfnissen entspricht, ohne den künftigen Bedürfnissen der
Bewohner im Wege zu stehen. Eine solche Wohnung stellt in dreifacher Hinsicht einen Mehrwert
dar:
Gesellschaftlich: Verbesserung des Lebensraums und der Sicherheit in der Wohnung; Erhalt des
Beziehungsgeflechts, da die Menschen länger zuhause leben können
Wirtschaftlich: begrenzte Umbaukosten, geringere Kosten für Leistungen von Facheinrichtungen
Ökologisch: Verringerung der Umweltauswirkungen, geringeres Abfallaufkommen
7.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?
Im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und des Bestrebens nach einem besseren Leben für alle
erscheint die adaptierbare Wohnung, d. h. eine Wohnung, die problemlos an die Entwicklung der
Bedürfnisse ihrer Bewohner angepasst werden kann, als Eigenschaft, die bei Neubauten oder
umfassenden Renovierungsvorhaben berücksichtigt werden sollte.
Die Errichtung einer adaptierbarem Wohnung ist nur sinnvoll, wenn diese in einer barrierefreien
Umgebung, liegt, d. h. wenn der Zugang zur Umgebung und/oder den gemeinschaftlich genutzten
Bereichen des Wohngebäudes für alle leicht erreichbar ist, auch für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität.
7.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas
Die Bewertung des Themas „Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität“ erfolgt in Anwendung des Prinzips der „Kette der Barrierefreiheit“; dabei werden
nacheinander betrachtet:
1. Die Umgebung der Wohnung, d. h. das Umfeld des Wohngebäudes, der Parkplatz und der
Zugang zur Wohnung
2. Die gemeinschaftlich genutzten Bereiche von Mehrfamilienhäusern wie Eingang, Eingangshalle,
Flure, Treppen und Aufzüge, Gemeinschaftsräume
3. Die Wohnung, insbesondere:
- Eingang und Eingangsbereich, Wohnzimmer, Küche, Hauptschlafzimmer, Toiletten und
Badezimmer
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität
-
Private Treppe, wenn der Wohnbereich16 mehr als eine Etage umfasst
7.3.1 Sparte 07-1: Umgebung und gemeinschaftlich genutzte Bereiche
Zur Bewertung der Umgebung und der gemeinschaftlich genutzten Bereiche von
Mehrfamilienhäusern werden zwei Maßnahmen festgelegt: Einhaltung der wallonischen
Gesetzesvorschriften und Barrierefreiheit.
7.3.1.1
Maßnahme 07-1-1: Einhaltung der wallonischen Gesetzesvorschriften
Ziel
Ziel der vorliegenden Maßnahme ist die Förderung der Einhaltung der wallonischen
Gesetzesvorschriften im Bereich Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Ja
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Nein
Das Wallonische Gesetzbuch über die Raumordnung, den Städtebau, das Erbe und die Energie, kurz
WGBRSE, gilt als Referenzwerk. Es beinhaltet in Artikel 414 und 415 die Vorschriften bezüglich der
Barrierefreiheit der Umgebung und der gemeinschaftlich genutzten Bereiche von
Mehrfamilienhäusern sowohl für Neubauten als auch für Renovierungsvorhaben.
Für Mehrfamilienhäuser gilt die Nichteinhaltung von Artikel 414 und 415 WGBRSE als
Ausschlusskriterium. Für Einfamilienhäuser gilt diese Maßnahme nicht.
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Neubau und Renovierung
Mehrfamilienhäuser müssen Artikel 414 und 415 WGBRSE entsprechen.
Nachweis(e)
Die Bewertung dieser Maßnahme erfolgt mit Hilfe des Excel-Berechnungstools, das dem
vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei muss ausgefüllt und den Unterlagen
beigefügt werden.
Mehrfamilienhaus
Beantwortung
der
Frage
„Werden
die
Gesetzesvorschriften eingehalten?“ mit der
beigefügten Excel-Datei als Nachweis.
Bewerbungsunterlagen
In dieser Phase sind bestimmte Elemente des
Projekts möglicherweise noch nicht bekannt. In
diesem Fall handelt es sich um eine Verpflichtung
Einfamilienhaus
Nicht zutreffend
16
Der Wohnbereich umfasst den Eingang und den Eingangsbereich, das Wohnzimmer, die Küche, das
Hauptschlafzimmer, die Toiletten und das Badezimmer.
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Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität
zur Einhaltung der Kriterien der vorliegenden
Maßnahme.
Zertifizierungsantrag
7.3.1.2
Wenn bestimmte Kriterien von den bei der
Bewerbung
eingegangenen
Verpflichtungen
abweichen, sind die Beantwortung der Frage
„Werden die Gesetzesvorschriften eingehalten?“
und die Excel-Datei zu aktualisieren.
Nicht zutreffend
Maßnahme 07-1-2: Barrierefreiheit
Ziel
Ziel der vorliegenden Maßnahme ist die Förderung der Errichtung von barrierefreien Wohnungen.
Eine barrierefreie Wohnung ist eine Wohnung, die für alle leicht zugänglich ist, auch für Menschen
mit eingeschränkter Mobilität. Die Barrierefreiheit bezieht sich sowohl auf die Umgebung und die
Parkplätze als auch auf die gemeinschaftlich genutzten Bereiche in Mehrfamilienhäusern.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung dieser Maßnahme basiert auf einer eingehenden Analyse der einzelnen Kriterien
(siehe Abschnitt 7.4) in Bezug auf folgende Elemente:
Bei Einfamilienhäusern:
- Parkplatz
- Horizontale Zugangswege
Bei Mehrfamilienhäusern:
- Parkplatz
- Horizontale Zugangswege
- Eingang und Eingangsschleuse
- Gemeinschaftsflure
- Aufzüge und Treppen
- Gemeinschaftsräume und Keller
Die Zugänglichkeit der Umgebung und der gemeinschaftlich genutzten Bereiche von Gebäuden ist
eine unverzichtbare Voraussetzung für die Planung eines besuchbaren und/oder adaptierbaren
Gebäudes.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Die Einhaltung der Kriterien der Maßnahme Barrierefreiheit führt zu einer besseren Bewertung.
Nachweis(e)
Die Bewertung dieser Maßnahme erfolgt mit Hilfe des Excel-Berechnungstools, das dem
vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei muss ausgefüllt und den Unterlagen
beigefügt werden.
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Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität
Beantwortung der Frage „Sind die Umgebung (und die gemeinschaftlich
genutzten Bereiche) barrierefrei?“ mit der beigefügten Excel-Datei als
Nachweis.
Bewerbungsunterlagen
In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise
noch nicht bekannt. In diesem Fall handelt es sich um eine Verpflichtung
zur Einhaltung der Kriterien der vorliegenden Maßnahme.
Zertifizierungsantrag
Wenn bestimmte Kriterien von den bei der Bewerbung eingegangenen
Verpflichtungen abweichen, sind die Beantwortung der Frage „Sind die
Umgebung (und die gemeinschaftlich genutzten Bereiche) barrierefrei?“
und die Excel-Datei zu aktualisieren.
7.3.2 Sparte 07-2: Wohnung
Zur Bewertung der Wohnung wurden ebenfalls zwei Maßnahmen festgelegt: die Besuchbarkeit und
die Adaptierbarkeit.
7.3.2.1
Maßnahme 07-2-1: Besuchbarkeit
Ziel
Ziel der vorliegenden Maßnahme ist die Förderung der Errichtung von besuchbaren Wohnungen.
Eine besuchbare Wohnung ist eine Wohnung, die für einen möglichst großen Personenkreis
zugänglich ist und von diesem genutzt werden kann (d. h. neben „Otto Normalverbraucher“ auch von
behinderten Menschen, alten Menschen oder Menschen mit Kinderwagen, mit Gipsverband etc.),
eventuell mit Hilfe eines Dritten, bis hin zu einem Aufenthalt in der Wohnung einschließlich der
Benutzung der Toiletten.
Die Errichtung einer besuchbaren Wohnung ist nur sinnvoll, wenn diese barrierefrei ist, d. h. wenn
die Umgebung und/oder die gemeinschaftlich genutzten Bereiche des Gebäudes der Maßnahme
Barrierefreiheit entsprechen, die in der vorherigen Sparte beschrieben wurde.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung dieser Maßnahme basiert auf einer eingehenden Analyse der einzelnen Kriterien
(siehe Abschnitt 7.4) in Bezug auf Eingangsbereich, Wohnzimmer und Toiletten. Die übrigen Räume
(wie Küche, Schlafzimmer, Arbeitszimmer etc.) müssen keine besonderen Anforderungen erfüllen).
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Die Einhaltung der Kriterien der Maßnahme Besuchbarkeit führt zu einer besseren Bewertung, sofern
die Kriterien der Maßnahme Barrierefreiheit ebenfalls eingehalten werden.
Nachweis(e)
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Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität
Die Bewertung dieser Maßnahme erfolgt mit Hilfe des Excel-Berechnungstools, das dem
vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei muss ausgefüllt und den Unterlagen
beigefügt werden.
Beantwortung der Frage „Ist die Wohnung besuchbar?“ mit der
beigefügten Excel-Datei als Nachweis.
Bewerbungsunterlagen In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise
noch nicht bekannt. In diesem Fall handelt es sich um eine Verpflichtung
zur Einhaltung der Kriterien der vorliegenden Maßnahme.
Zertifizierungsantrag
7.3.2.2
Wenn bestimmte Kriterien von den bei der Bewerbung eingegangenen
Verpflichtungen abweichen, sind die Beantwortung der Frage „Ist die
Wohnung besuchbar?“ und die Excel-Datei zu aktualisieren.
Maßnahme 07-2-2: Adaptierbarkeit
Ziel
Ziel der vorliegenden Maßnahme ist die Förderung der Errichtung von adaptierbaren Wohnungen.
Eine adaptierbare Wohnung ist eine barrierefreie Wohnung, bei der von Anfang an berücksichtigt
wird, dass jeder Mensch eines Tages eine Einschränkung seiner Mobilität erfahren kann. Sie kann bei
Bedarf problemlos zu einer behindertengerechten Wohnung umgestaltet werden. Mit einer
adaptierbaren Wohnung kann somit einfach auf veränderte Lebensumstände reagiert werden, ohne
größere Umbauarbeiten vornehmen oder hohe Kosten tätigen zu müssen. Daher betrifft die
Adaptierbarkeit alle Entscheidungen, die bei der Planung der Wohnung getroffen werden, um
spätere Anpassungen, die von der Entwicklung der Bedürfnisse der Bewohner abhängen,
kostengünstig zu ermöglichen.
Die Errichtung einer adaptierbaren Wohnung ist nur sinnvoll, wenn diese barrierefrei und besuchbar
ist.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung dieser Maßnahme basiert auf einer eingehenden Analyse der einzelnen Kriterien
(siehe Abschnitt 7.4) in Bezug auf folgende Elemente der Wohnung:
Eingang und Eingangsbereich
Wohnzimmer
Küche
Hauptschlafzimmer
Badezimmer und Toiletten
Private Treppe
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
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Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität
Die Einhaltung der Kriterien der Maßnahme Adaptierbarkeit führt zu einer besseren Bewertung,
sofern die Kriterien der Maßnahme Barrierefreiheit UND Besuchbarkeit ebenfalls eingehalten
werden.
Nachweis(e)
Die Bewertung dieser Maßnahme erfolgt mit Hilfe des Excel-Berechnungstools, das dem
vorliegenden technischen Anhang beigefügt ist. Diese Datei muss ausgefüllt und den Unterlagen
beigefügt werden.
Beantwortung der Frage „Ist die Wohnung adaptierbar?“ mit der
beigefügten Excel-Datei als Nachweis.
Plan vor der Umgestaltung (adaptierbare Wohnung) und Plan nach der
Bewerbungsunterlagen Umgestaltung (behindertengerechte Wohnung).
In dieser Phase sind bestimmte Elemente des Projekts möglicherweise
noch nicht bekannt. In diesem Fall handelt es sich um eine Verpflichtung
zur Einhaltung der Kriterien der vorliegenden Maßnahme.
Zertifizierungsantrag
Wenn bestimmte Kriterien von den bei der Bewerbung eingegangenen
Verpflichtungen abweichen, sind die Beantwortung der Frage „Ist die
Wohnung adaptierbar?“ und die Excel-Datei zu aktualisieren.
7.4 Für die Bewertung erforderliche Informationen und verfügbare
Bewertungstools
Das Bewertungstool, mit dem die vier Maßnahmen des Themas bewertet werden können, ist eine
Excel-Datei, die auf der Website www.batiments-exemplaires-wallonie.be zur Verfügung steht. Diese
Datei muss vollständig ausgefüllt und den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden.
Für jede Maßnahme wurde eine Reihe geeigneter Kriterien und Unterkriterien, die leicht messbar
und überprüfbar sind, in Form einer Checkliste festgelegt.
Dazu gehören wesentliche Kriterien und Unterkriterien, die zu 100 % erfüllt werden müssen, damit
die betreffende Maßnahme als umgesetzt gilt:
1. Hindernisfreier Boden
- Nicht lose
- Ohne größere Schäden
- Nicht rutschig
2. Keine Stufe, kein Absatz
3. Kein Hindernis
- Freie Durchgangshöhe
- Keine vorstehenden Gegenstände
4. Ausreichende Manövrierfläche
- Wendefläche
- Bewegungsfläche
5. Ausreichende Durchgangsbreite
- Bürgersteig
- Türen
- Flure
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Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität
-
Zwischen Mobiliar
Zudem gibt es wünschenswerte Kriterien und Unterkriterien, die bei Neubauten zu mindestens 75 %
und bei Renovierungsvorhaben zu mindestens 50 % erfüllt werden müssen, damit die betreffende
Maßnahme als umgesetzt gilt:
6. Zugang zu Schaltern
- Erreichbare Höhe
- Einfache Betätigung
- Seitlicher Abstand
7. Gefahrenverhütung
- Geländer und Handläufe
- Ausreichende Beleuchtung
- Visuelle Orientierungshilfen
- Taktile Orientierungshilfen
8. Komfort
- Durchsicht bietendes Geländer
- Sondereinrichtungen
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Aufruf 2012 - Thema 07: Barrierefreiheit und Adaptierbarkeit für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität
9. Hinweisschilder
- Piktogramme und Text
- Farbkontrast
10. Entwicklungsfähige Einrichtung
- Verankerung
- Demontage
- Adaptierbare Ausstattung (WC, Badewanne, Dusche, Waschbecken etc.)
7.5 Basisinformationen und Literaturhinweise
WGBRSE (Artikel 414 und 415) für Mehrfamilienhäuser:
http://dgo4.spw.wallonie.be/dgatlp/dgatlp/Pages/DGATLP/PagesDG/CWATUP/GEDactualise/GE
D/gedListeArbo.asp
Guide d'aide à la conception d'un logement adaptable. Ergebnis gemeinsamer Forschung von
CSTC, CIFFUL, SWL und CAWaB mit Unterstützung der Wallonie und des Europäischen
Sozialfonds:
http://www.cstc.be/homepage/download.cfm?dtype=publ&doc=Guide_logement_adaptable.pd
f&lang=fr
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Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität
8 Thema 08: Modularität - Flexibilität
8.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit
Es versteht sich von selbst, dass ein leistungsstarkes nachhaltiges Gebäude für den Betrieb bei der
Inbetriebnahme so wenig Energie wie möglich verbrauchen soll. Es muss auch im Lauf der Zeit
leistungsfähig bleiben. Schließlich entwickelt sich der Lebensstil weiter und möglicherweise muss die
Gebäudefunktion eines Tages so kostengünstig wie möglich geändert werden. Dies muss
berücksichtigt werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass es abgerissen und neu gebaut werden
muss, weil die normale Nutzung zu vertretbaren Kosten nicht mehr möglich ist. Die Bedeutung dieses
Themas hängt also mit der Lebensdauer zusammen, einem wesentlichen Aspekt der Qualität des
Vorbild-Gebäudes.
8.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?
Zur Berücksichtigung der sich weiterentwickelnden Bedürfnisse muss das Gebäude leicht angepasst
und umgestaltet werden können, je nachdem, wie sich die Bedürfnisse seiner Bewohner entwickeln.
Das nachhaltige Gebäude muss so konzipiert werden, dass es ohne größere arbeits- oder
energieaufwändige Abriss-, Wiederaufbau- oder Umbaumaßnahmen angepasst und renoviert
werden kann.
8.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas
Es ist unmöglich, die Entwicklung der Nutzung eines Gebäudes vorherzusehen. Flexibilität zeichnet
sich also dadurch aus, dass so viele Anpassungen wie möglich kostengünstig vorgenommen werden
können.
Es werden zwei verschiedene Aspekte der Flexibilität bewertet:
Die funktionale Flexibilität, d. h. die Möglichkeit der Anpassung der Funktionen im Inneren des
Gebäudevolumens und der eventuellen Umwidmung des gesamten Gebäudes oder bestimmter
Teile davon.
Die volumenbezogene Flexibilität, d. h. die Möglichkeit einer horizontalen und vertikalen
Erweiterung des Wohnraumvolumens.
8.3.1 Sparte 07-1: Funktionale Flexibilität
Die funktionale Flexibilität beinhaltet die Möglichkeiten der funktionalen Anpassung innerhalb des
bestehenden Wohnraumvolumens. Dabei wird die eventuelle Umwidmung des Gebäudes oder
bestimmter Räume im Gebäude berücksichtigt. Diese Sparte beinhaltet vier Maßnahmen.
Flexibilität des Tragwerks
Flexibilität der Gebäudehülle
Flexibilität der technischen Anlagen
Flexibilität der Innenausstattung
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Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität
8.3.1.1
Maßnahme 07-1-1: Flexibilität des Tragwerks
Ziel
Möglichkeit der Veränderung des Gebäudes mit möglichst geringen Eingriffen am Tragwerk. Dies
vereinfacht Arbeiten an den Innen- und Außenwänden (geringere Kosten). Das Tragwerk sollte nicht
(null Kosten) oder nur geringfügig (geringe Kosten) verändert werden.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der Anpassung
ohne Veränderung des Tragwerks belegt wird:
Strukturelle Aufteilung in mehrere Untereinheiten mit unabhängigen Tragwerken (oder
zumindest die Möglichkeit einer solchen Aufteilung); einfache Demontage der
Tragwerkselemente
Skelett, das frei gefüllt werden kann, was Funktionsänderungen vereinfacht
Reduzierung der Zahl der potenziell im Wege stehenden innengelegenen Tragwerkselemente
(weniger Säulen und tragende Wände)
Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn mindestens zwei der genannten Eigenschaften als
hinreichend im Projekt vorhanden beurteilt werden.
Nachweis(e)
Die Flexibilität des Tragwerks muss auf den Plänen sichtbar sein, die hinreichend detailliert sind und
eventuell mit technischen Beschreibungen ergänzt werden.
Der Bewerber gibt die bautechnischen Prinzipien, die er zur Erfüllung der
Bewerbungsunterlagen Anforderungen dieser Sparte anzuwenden gedenkt, klar an und begründet
sie.
Zertifizierungsantrag
Auf den As-Built-Architektur- und Tragwerksplänen wird das errichtete
Tragwerk klar und detailliert gekennzeichnet. Die Eigenschaften der
Anlagen in Bezug auf die betreffende Sparte werden eventuell vom
Bewerber erläutert.
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Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität
8.3.1.2
Maßnahme 07-1-2: Flexibilität der Gebäudehülle
Ziel
Möglichkeit der Veränderung von Fassade und Dach ohne Veränderung des Tragwerks. Möglichkeit
lokaler Umbaumaßnahmen ohne größere Bauarbeiten.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der einfachen
Anpassung der Fassade belegt wird:
Eigenständiges Tragwerk, das die Fassade trägt
Fassade aus leicht demontierbaren Elementen
Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn mindestens eine der genannten Eigenschaften als
hinreichend im Projekt vorhanden beurteilt wird.
Nachweis(e)
Die Flexibilität der Fassade muss auf den Plänen sichtbar sein, die hinreichend detailliert sind und
eventuell mit technischen Beschreibungen ergänzt werden.
Der Bewerber gibt die bautechnischen Prinzipien, die er zur Erfüllung der
Bewerbungsunterlagen Anforderungen dieser Sparte anzuwenden gedenkt, klar an und begründet
sie.
Zertifizierungsantrag
8.3.1.3
Auf den As-Built-Architektur- und Tragwerksplänen wird die errichtete
Fassade klar und detailliert angegeben. Die Eigenschaften der Anlagen in
Bezug auf die betreffende Sparte werden eventuell vom Bewerber
erläutert.
Maßnahme 07-1-3: Flexibilität der technischen Anlagen
Ziel
Möglichkeit der einfachen Veränderung der technischen Anlagen bei einem Umbau des Gebäudes
oder einer Modernisierung der Anlagen, wenn diese baufällig oder veraltet sind.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der einfachen
Anpassung der technischen Anlagen belegt wird:
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Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität
Leitungen an günstigen Stellen, die sämtliche möglicherweise umzugestaltenden Bereiche
abdecken
Einfacher Zugang zu den Anlagen, Leitungen und Geräten
Möglichkeit der Trennung der einzelnen technischen Netze
Flexible Nutzung durch ausreichende Aufteilung in einzeln programmierbare Bereiche
Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn alle vier genannten Eigenschaften als hinreichend im
Projekt vorhanden beurteilt werden.
Nachweis(e)
Die Flexibilität der technischen Anlagen muss in den Dokumenten, in denen deren Anordnung und
Funktionsweise angegeben ist, klar erläutert werden.
Der Bewerber gibt die technischen Prinzipien, die er zur Erfüllung der
Bewerbungsunterlagen Anforderungen dieser Sparte anzuwenden gedenkt, klar an und begründet
sie.
Zertifizierungsantrag
8.3.1.4
Auf den As-Built-Plänen und in den technischen Beschreibungen werden
die Eigenschaften der Anlagen und ihre Anordnung klar und detailliert
angegeben. Die Eigenschaften der Anlagen in Bezug auf die betreffende
Sparte werden eventuell vom Bewerber erläutert.
Maßnahme 07-1-4: Flexibilität der Innenausstattung
Ziel
Die Anordnung der Räume muss eine einfache Anpassung der Gebäudefunktion ohne größere
Bauarbeiten ermöglichen.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit
unterschiedlicher Gebäudenutzungen ohne Veränderung der Innenwände oder mit nur geringfügiger
Anpassung der Möblierung belegt wird:
Aufteilung der Räume, die eine Funktionsänderung ermöglicht (wenige und sinnvoll angebrachte
Zwischenwände)
Ausreichende Bodenfläche in jedem Raum, damit eine Nutzungsänderung möglich ist
Natürlicher Lichteinfall zur Erweiterung der möglichen Raumfunktionen
Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn alle drei genannten Eigenschaften als hinreichend im
Projekt vorhanden beurteilt werden.
Nachweis(e)
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Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität
Die Flexibilität der Innenausstattung muss vom Bewerber anhand verschiedener möglicher Szenarien
der Gebäudenutzung nachgewiesen werden.
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerber legt seine Absichten bezüglich der Flexibilität der
Innenausstattung dar.
Zertifizierungsantrag
Der Bewerber stellt anhand der As-Built-Architekturpläne vor, welche
verschiedenen anderen Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes neben der
bei Abschluss der Bauarbeiten vorgesehenen Nutzung bestehen.
8.3.2 Sparte 07-2: Volumenbezogene Flexibilität
Die volumenbezogene Flexibilität beinhaltet die Möglichkeiten einer Anpassung des bestehenden
Volumens unter Berücksichtigung der horizontalen und vertikalen Ausbaufähigkeit. Sie hängt von der
städtebaulichen Situation ab. Die Anpassungen müssen im Rahmen der geltenden
Städtebauvorschriften möglich sein. Diese Sparte beinhaltet zwei Maßnahmen:
Horizontale Ausbaufähigkeit
Vertikale Ausbaufähigkeit
8.3.2.1 Maßnahme 07-2-1: Horizontale Ausbaufähigkeit
In bestimmten Fällen wird die volumenbezogene Flexibilität durch die mangelnde Größe des
Grundstücks oder durch städtebauliche Vorschriften eingeschränkt. Wenn die horizontale
Ausbaufähigkeit aus diesen Gründen nicht möglich ist, wird dieses Kriterium nicht bewertet.
Ziel
Horizontale Ausbaufähigkeit des Gebäudes um mindestens 12 m² pro Stockwerk durch korrekte
Konzeption des Tragwerks, der Fassade, der Anlagen und der Anordnung der Räume.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der einfachen
Anpassung der Elemente bei einem horizontalen Ausbau belegt wird.
Vorhandensein eines Tragwerks im Ausbaubereich, das einen einfachen Tragwerksanschluss
ermöglicht
Vorhandensein leicht anpassbarer Fassaden im Ausbaubereich, um den Ausbau zu ermöglichen
(demontierbare Fassade oder Fassade aus Elementen, die den Einbau von Durchgängen
ermöglichen)
Vorhandensein der technischen Anlagen im Ausbaubereich, die für die Erweiterung dieser
Anlagen in den neuen Räumen notwendig sind
Anordnung der Räume, so dass:
- der Durchgang und Zugang zu den zusätzlichen Räumen leicht möglich ist
- eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung der bestehenden Bereiche erhalten bleibt
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität
Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn ein Ausbau um mindestens 12 m² pro Stockwerk möglich
ist und alle vier genannten Eigenschaften als hinreichend im Projekt vorhanden beurteilt werden.
Nachweis(e)
Die horizontale Ausbaufähigkeit muss vom Bewerber anhand eines möglichen Ausbauszenarios
nachgewiesen werden, das die Auswirkungen der oben aufgelisteten Elemente auf die
Ausbaufähigkeit zeigt.
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerber legt
Ausbaufähigkeit dar.
seine
Absichten
bezüglich
der
horizontalen
Zertifizierungsantrag
Der Bewerber stellt anhand der As-Built-Architekturpläne ein horizontales
Ausbauszenario vor, das die Ausbaufähigkeit belegt.
8.3.2.2 Maßnahme 07-2-1: Vertikale Ausbaufähigkeit
In bestimmten Fällen wird die volumenbezogene Flexibilität durch die mangelnde Größe des
Grundstücks oder durch städtebauliche Vorschriften eingeschränkt. Wenn die vertikale
Ausbaufähigkeit aus diesen Gründen nicht möglich ist, wird dieses Kriterium nicht bewertet.
Ziel
Vertikale Ausbaufähigkeit des Gebäudes um mindestens ein Drittel der Fläche des untersten
Stockwerks durch entsprechende Konzeption des Tragwerks, des Dachs, der Anlagen und der
Anordnung der Räume.
Bewertung
Beinhaltet die Maßnahme eine
obligatorische Mindestleistung?
Nein
Gibt es für bessere Leistungen
Bonuspunkte?
Ja
Die Bewertung basiert auf einer Begründung des Architekten, mit der die Möglichkeit der einfachen
Anpassung der Elemente bei einem vertikalen Ausbau belegt wird.
Vorhandensein eines Tragwerks im Ausbaubereich, das den Ausbau tragen kann und einen
einfachen Tragwerksanschluss ermöglicht (Öffnungen für Treppen, Aufzüge etc.)
Vorhandensein leicht anpassbarer Dächer im Ausbaubereich, um den Ausbau zu ermöglichen
(Dächer mit ausreichender Tragfähigkeit, damit sie als Geschossdecke verwendet werden
können, und mit Elementen ausgestattet, die den Einbau vertikaler Durchgangsöffnungen
ermöglichen, oder demontierbare Dächer)
Vorhandensein der technischen Anlagen im Ausbaubereich, die für die Erweiterung dieser
Anlagen in den neuen Räumen notwendig sind
Anordnung der Räume, so dass:
- der vertikale Durchgang zu den zusätzlichen Räumen leicht möglich ist
- eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung der bestehenden Bereiche erhalten bleibt
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 08: Modularität - Flexibilität
Eine bessere Bewertung wird erzielt, wenn ein Ausbau um mindestens ein Drittel der Fläche des
untersten Stockwerks möglich ist und alle vier genannten Eigenschaften als hinreichend im Projekt
vorhanden beurteilt werden.
Nachweis(e)
Die vertikale Ausbaufähigkeit muss vom Bewerber anhand eines möglichen Ausbauszenarios
nachgewiesen werden, das die Auswirkungen der oben aufgelisteten Elemente auf die
Ausbaufähigkeit zeigt.
Bewerbungsunterlagen
Der Bewerber legt
Ausbaufähigkeit dar.
seine
Absichten
bezüglich
Zertifizierungsantrag
Der Bewerber stellt anhand der As-Built-Architekturpläne ein vertikales
Ausbauszenario vor, das die Ausbaufähigkeit belegt.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
der
vertikalen
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Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität
Themengruppe „Reproduzierbarkeit“
9 Thema 09: Rentabilität der angestrebten Lösungen
9.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit
Bei einem nachhaltigen Gebäude muss nicht nur auf den Energieverbrauch und die
Umweltauswirkungen geachtet werden; dies muss auch effizient geschehen, damit langfristig eine
möglichst große Wirkung mit begrenzten Finanzmitteln erzielt wird.
Im Rahmen des vorliegenden Projektaufrufs ist die Rentabilität auf die energetische Rentabilität
beschränkt. Es wird nach den Gesamtkosten gefragt sowie nach einer kurzen Erläuterung der
zusätzlichen Kosten für bestimmte nachhaltige Maßnahmen.
9.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?
Für ein Vorbild-Gebäude muss die Rentabilität der ergriffenen Maßnahme mit einer Analyse des „Life
Cycle Costing“ (LCC) nachgewiesen werden können. Die Gesamtkosten und die Erläuterung der
zusätzlichen Kosten können von der Jury herangezogen werden, um übermäßig teure Gebäude
auszuschließen.
9.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas
9.3.1 Sparte 09-1: Rentabilität der energetischen Lösungen
Anmerkung: Das Thema 09 wird nicht anhand bestimmter Maßnahmen bewertet wie die
vorangegangenen Themen. Daher wird der Begriff Maßnahme im Folgenden nicht verwendet.
Ziel
Ziel ist es zu prüfen, ob die Begrenzung (bei Neubauten) oder Reduzierung (bei
Renovierungsvorhaben) des Energieverbrauchs mit finanziell rentablen Maßnahmen erreicht wird.
Dazu wird das Gebäude des Bewerbers mit einem Referenzgebäude verglichen. Die Investitionen, die
nötig sind, um aus diesem Referenzgebäude das Gebäude des Bewerbers zu machen, das in
energetischer Hinsicht besser abschneidet, werden den Einsparungen gegenüber gestellt, die durch
die Verringerung des Energieverbrauchs erzielt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass sehr ehrgeizige Energiesparmaßnahmen nicht immer rentabel sind (unter
Berücksichtigung des aktuellen Anstiegs der Energiepreise). Allerdings werden diese Maßnahmen
nicht nur aus rein finanziellen Erwägungen ergriffen, sondern sollen auch die Abhängigkeit von
endlichen Energiequellen verringern (da diese immer weniger und immer teurer werden), CO2Emissionen reduzieren und bei Renovierungsvorhaben den Gebäudekomfort erhöhen. Deshalb wird
keine Mindestrentabilität verlangt.
Bewertungsmethode
Beinhaltet
die
Pflichtkriterium?
Maßnahme
ein
Ja
Gibt es für
Bonuspunkte?
bessere
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
Leistungen
Ja
82/91
Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Wie oben beschrieben wird keine Mindestrentabilität verlangt. Das Mindestkriterium besteht in der
Vorlage einer vereinfachten Life Cycle Costing-Analyse, welche die Investitionskosten und die
Energiekosten enthält. Außerdem verpflichtet sich der Bewerber, nach Abschluss der Bauarbeiten
eine Endabrechnung mit einer aktuellen Aufstellung der tatsächlichen Kosten vorzulegen.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Wenn die Kosten für Instandhaltung und Austausch in der Analyse enthalten sind, wird dies bei
der Bewertung durch die Jury positiv berücksichtigt.
Die Ergebnisse der Life Cycle Costing-Analyse können von der Jury nach Bewertung der übrigen
Kriterien herangezogen werden, um zwischen Gebäuden mit vergleichbaren Leistungen zu
unterscheiden.
Prinzip der vorzulegenden LCC-Analyse
1. Definition des Referenzgebäudes
Das „Life Cycle Costing“ wird für zwei Gebäude berechnet: das Gebäude des Bewerbers und ein
Referenzgebäude. Das Referenzgebäude ist ein virtuelles Gebäude mit derselben Geometrie wie das
Gebäude des Bewerbers, dessen Gebäudehülle und Anlagen jedoch folgende Kriterien aufweisen:
Neubau
Renovierung
Geometrie
Geometrie des Gebäudes des
Bewerbers
Geometrie des Gebäudes des
Bewerbers (bestehendes Gebäude +
hinzugefügte Gebäudeteile abgerissene Gebäudeteile)
Allgemeine
Anforderungen
k-Wert ohne Bauteilknoten17
K39 ≤ K ≤ K44
Ew-Wert18
76 ≤ Ew ≤ 84
Keine allgemeine Anforderung
Anforderungen an
die neue oder
umgebaute
Gebäudehülle
Umax-Wert 2014
siehe Anhang Seite 91
Umax-Wert 2014
siehe Anhang Seite 91
Anforderungen an
renovierte Wände
Nicht zutreffend
Ausgangssituation
Anlagen
Keine spezifische Anforderung. Die
gewählten Lösungen müssen
wirtschaftliche „Standardlösungen“
sein.
Keine spezifische Anforderung. Die
gewählten Lösungen müssen
wirtschaftliche „Standardlösungen“
sein.
17
Entspricht dem derzeit vorgeschriebenen k-Wert (K45) mit einer Toleranz von 2 Punkten zur Vereinfachung
(K43 bis K47), von dem ein Pauschalwert von 3 oder 4 Punkten für Bauteilknoten abgezogen wird (K39 bis K44).
18
Entspricht dem derzeit vorgeschriebenen Ew-Wert (Ew 80) plus einer Toleranz von 4 Punkten zur
Vereinfachung (Ew 76 bis Ew 84).
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität
Außerdem muss die Excel-Datei Folgendes enthalten:
Eine kurze Beschreibung der Zusammensetzung der Wände und der verwendeten Materialien,
wenn die Zusammensetzung für das Referenzgebäude nicht Schicht für Schicht in der .peb-Datei
angegeben ist (für das Gebäude des Bewerbers wird die .peb-Datei aus Thema 01
„Energieeffizienz“ verwendet, welche die Zusammensetzung der Wände Schicht für Schicht
enthält)
Eine kurze Beschreibung der Anlagen
2. Bestimmung der Investitionskosten für das Gebäude des Bewerbers
Die Investitionskosten für das Gebäude des Bewerbers sind anzugeben. Die Kosten sind nach
folgender Gliederung mit 5 Kategorien, wie im Excel-Tool ausgeführt, aufzuschlüsseln:
Gebäude des Bewerbers
Referenzgebäude
Dach
€, m², €/m²
€, m², €/m²
Fassade
€, m², €/m²
€, m², €/m²
Geschossdecken
€, m², €/m²
€, m², €/m²
€
€
€
€
Fenster, Türen
+ eventuell Sonnenschutz
Anlagen
Heizung
Lüftung
Sanitäranlagen
Regelung der Anlagen
Energieerzeugung
(Photovoltaik,
Wärmepumpe etc.)
Die Investitionskosten für die Anlagen sind vorzugsweise nach „Heizung“, „Lüftung“,
„Sanitäranlagen“, „Regelung“ und „Energieerzeugung“ aufzuschlüsseln, können aber wenn nötig
auch zusammengefasst werden (z. B. bei einer Kombianlage für „Heizung“ und „Lüftung“). Für
„Fassade“, „Dach“ und „Geschossdecke“ sind die Gesamtkosten, die Fläche und die Kosten pro m²
anzugeben.
3. Bestimmung der Investitionskosten für das Referenzgebäude
Die Investitionskosten für das Referenzgebäude sind anzugeben. Diese werden nach derselben
Methode bestimmt wie beim Gebäude des Bewerbers (siehe Schritt 2 weiter oben).
4. Bestimmung des Energieverbrauchs für das Gebäude des Bewerbers
Der Energieverbrauch für das Gebäude des Bewerbers wird mit der Software PEB berechnet. Da der
Energieverbrauch bereits für das Thema 01 „Energieeffizienz“ berechnet wurde, können die
Ergebnisse einfach übernommen werden. Achtung: Es handelt sich um die Ergebnisse für den
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Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität
„Gesamtenergieverbrauch“ (nicht um den „Primärenergieverbrauch“). Der Energieverbrauch muss
nach Energieträgern aufgeschlüsselt werden, wie in der Software PEB festgelegt.
Energieträger
Strom
Erdgas
Heizöl
Butan
Propan
LPG
Kohle
Holz
Anderer Brennstoff
5. Bestimmung des Energieverbrauchs für das Referenzgebäude
Der Energieverbrauch für das Referenzgebäude muss ebenfalls mit der Software PEB berechnet
werden. Dazu wird eine neue Berechnung für das Referenzgebäude gemäß Schritt 1 vorgenommen.
6. Optionaler Schritt: Bestimmung der Kosten für Instandhaltung und Austausch
Es ist nicht nötig, die Instandhaltungskosten in die LCC-Berechnung aufzunehmen. Allerdings wird die
Ausführung einer detaillierten Analyse, die auch die Instandhaltungskosten beinhaltet, von der Jury
positiv berücksichtigt. Die Berechnung der Instandhaltungskosten erfolgt mit Hilfe des ExcelBerechnungstools. Für jede in den Investitionskosten aufgeführte Komponente können
unterschiedliche Kosten für Instandhaltung und Austausch hinzugefügt werden.
a. Kosten für Austausch
Dies sind die Kosten für den Austausch einer Komponente, wenn diese das Ende ihrer Lebensdauer
erreicht hat. Folgende Angaben werden verlangt:
Parameter
Einheit
Beschreibung
Lebensdauer
Jahr
Lebensdauer der Komponente
b. Kosten für Reparaturen
Dies sind die Kosten für die Reparatur von Defekten einer Komponente. Folgende Angaben werden
verlangt:
Parameter
Häufigkeit
Einheit Beschreibung
Jahr
Anzahl der Jahre zwischen zwei
Reparaturmaßnahmen. Wenn die Maßnahmen
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Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität
mehrmals pro Jahr anfallen, kann ein
Dezimalwert eingegeben werden (z. B. 0,25 für
4 Mal pro Jahr).
Kosten pro
Maßnahme
€
Kosten pro Reparaturmaßnahme
c. Kosten für Wartung
Dies sind die Kosten für die Wartung der Komponente. Folgende Angaben werden verlangt:
Parameter
Einheit Beschreibung
Häufigkeit
Jahr
Kosten pro
Maßnahme
€
Anzahl der Jahre zwischen zwei
Wartungsmaßnahmen. Wenn die Maßnahmen
mehrmals pro Jahr anfallen, kann ein
Dezimalwert eingegeben werden (z. B. 0,25 für
4 Mal pro Jahr).
Kosten pro Wartungsmaßnahme
7. Life Cycle Cost
In der Excel-Datei werden die dynamische Amortisierungsdauer und der Kapitalwert angegeben.
Der Kapitalwert gibt die Gesamtkosten des Projekts während der Projektlaufzeit unter
Berücksichtigung der Inflation und des Zeitwerts des Geldes an. Der Kapitalwert berücksichtigt
Investitionskosten, Energiekosten und ggf. Kosten für Instandhaltung und Austausch.
Die Amortisierungsdauer gibt an, wie lange es dauert, bis die zu Projektbeginn getätigten
Investitionskosten wieder hereingekommen sind. Die dynamische Amortisierungsdauer
berücksichtigt die Inflation und den Zeitwert des Geldes.
Nachweis(e) und Tools
Die Ermittlung des Energieverbrauchs sowohl für das Referenzgebäude als auch für das Gebäude
des Bewerbers muss mit der Software PEB vorgenommen werden.
- Die PEB-Berechnung für das Gebäude des Bewerbers wurde bereits für das Thema 01
„Energieeffizienz“ vorgenommen und wird hier vollständig übernommen.
- Die PEB-Berechnung für das Referenzgebäude muss den Unterlagen in Form einer .peb-Datei
beigefügt werden.
Die Angaben zur Schätzung der Kosten beider Gebäude, der Energieverbrauch und eventuell die
Angaben zur Instandhaltung müssen in der Excel-Datei eingetragen und den
Bewerbungsunterlagen beigefügt werden.
Bewerbungsunterlagen Die oben beschriebene LCC-Analyse
Zertifizierungsantrag
Eine Aktualisierung der LCC-Analyse anhand der tatsächlichen Kosten
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Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität
9.3.2 Sparte 09-2: Gesamtkosten und Schätzung der Mehrkosten
Ziel
Neben den Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind verschiedene andere
Investitionen notwendig, um ein nachhaltiges Gebäude zu erreichen. Zur Einschätzung der
Mehrkosten, die für die Erfüllung dieser Nachhaltigkeitskriterien notwendig sind, hat der Bewerber
das Gesamtbudget seines Gebäudes sowie die Gesamtfläche und die Wohnfläche des Gebäudes
anzugeben. Zudem muss er die Gebäudeaspekte auflisten, die aus anderen als rein
energietechnischen Gründen Mehrkosten im Vergleich zu einem durchschnittlichen
Standardgebäude verursachen.
Die Gesamtkosten und die Erläuterung der zusätzlichen Kosten können von der Jury herangezogen
werden, um übermäßig teure Gebäude auszuschließen, wenn die Mehrkosten nicht hinreichend
begründet werden können.
Bewertungsmethode
Beinhaltet
die
Maßnahme
obligatorische Mindestleistung?
eine
Ja
Gibt es für
Bonuspunkte?
bessere
Leistungen
Nein
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Das Pflichtkriterium besteht darin, dass die wichtigsten Gründe für die Mehrkosten in der Excel-Datei
angegeben werden müssen. Es wird nach den Mehrkosten sowie einer Erläuterung des Grundes für
die Mehrkosten gefragt.
Nachweis(e) und Tools
Die Daten müssen in der Excel-Datei vorlegt werden.
Bewerbungsunterlagen Schätzung der Gesamtkosten und der Mehrkosten
Zertifizierungsantrag
Schätzung der Gesamtkosten und der Mehrkosten
9.4 Bezug zu anderen Themen
Das Thema „Rentabilität“ hängt mit dem Thema 01 „Energieeffizienz“ zusammen, da es eine
finanzielle Rechtfertigung der Lösungen beinhaltet, die zum Erreichen der bei diesem Thema
verlangten Anforderungen gewählt wurden.
9.5 Basisinformationen und Literaturhinweise
Folgende Daten sind im Excel-Tool enthalten und daher für alle Projekt gleich:
Die Energiepreise wurden den Statistiken der Generaldirektion Statistik und
Wirtschaftsinformation auf der Website
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Aufruf 2012 - Thema 09: Rentabilität
http://statbel.fgov.be/fr/statistiques/chiffres/economie/prix_consommation/prix_moyens/
entnommen.
Die Entwicklung der Energiepreise wurde dem Bericht „World Energy Outlook 2010“ der
Internationalen Energieagentur entnommen.
Die Inflationsrate wurde den Statistiken der Generaldirektion Statistik und
Wirtschaftsinformation ausgehend von den Zahlen der letzten 10 Jahre entnommen:
http://statbel.fgov.be/fr/modules/publications/statistiques/economie/prix_a_la_consommation
_a_partir_de_1920_et_indice_sante_a_partir_de_1994.jsp
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Aufruf 2012 - Thema 10: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen
10 Thema 10: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen
10.1 Bedeutung des Themas für die Nachhaltigkeit
Dieses Thema trägt nicht direkt zur Nachhaltigkeit des Gebäudes des Bewerbers bei, sondern indirekt
zur Nachhaltigkeit des gesamten Immobilienbestandes.
Ziel des Aufrufs „Vorbild-Gebäude Wallonie“ ist es, Gebäude vorzustellen, die anderen (künftigen)
Bauherren als Vorbild dienen können. Das Gebäude muss dergestalt sein, dass es die breite Masse
zur Nachahmung anregt, damit die „Vorbild-Gebäude“ zu einer Weiterentwicklung des gesamten
Immobilienbestandes beitragen können.
10.2 Was erwartet man von einem Vorbild-Gebäude bei diesem Thema?
Damit ein Gebäude als vorbildlich betrachtet wird, sind zwei zusätzliche Aspekte wichtig. Zum einen
muss das Gebäude genügend innovative Lösungen beinhalten, d. h. Lösungen, die von der gängigen
Norm abweichen. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die gewählten Lösungen auf dem
Markt des proaktiven Bauens erhältlich sind.
Dies bedeutet, dass jeder durchschnittliche Bauherr, der auf nachhaltige Entwicklung achtet, diese
ohne größeren zusätzlichen Aufwand umsetzen können muss. Dies setzt voraus, dass die
anzuwendenden Lösungen nicht zu komplex sind, dass sie auf dem lokalen Markt erhältlich sind und
dass es bereits Erfahrung mit diesen Lösungen in anderen Projekten und anderen Bereichen gibt.
10.3 Bewertungsmethode: Liste der Sparten und Maßnahmen des Themas
10.3.1 Sparte 10-1: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen
Diese Sparte umfasst lediglich eine Maßnahme.
10.3.1.1 Maßnahme 10-1-1: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen
Ziel
Ziel ist es, die Anwendbarkeit der gewählten Lösung unabhängig von dem spezifischen Gebäude des
Bewerbers beurteilen zu können.
Bewertungsmethode
Beinhaltet
die
Maßnahme
obligatorische Mindestleistung?
eine
Ja
Gibt es für
Bonuspunkte?
bessere
Leistungen
Ja
Erforderliches Mindestleistungsniveau (Pflichtkriterium)
Das Pflichtkriterium besteht darin, dass die unten verlangten Begründungen vorgelegt werden.
Leistungsniveaus, die zu einer besseren Bewertung führen können
Der Bewerber weist die Vorbildlichkeit von mindestens 2 und höchstens 5 Lösungen anhand einer
kurzen Begründung nach. Der Bewerber wählt die innovativsten Lösungen, die in seinem Projekt zum
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Aufruf 2012 - Thema 10: Reproduzierbarkeit der technischen Lösungen
Einsatz kommen (und natürlich zu einer Verbesserung der Nachhaltigkeit des Gebäudes beitragen),
z. B. eine UV-Kläranlage für Grauwasser, Abfalltrennung in der Bauphase oder neue
Dämmmaterialien. Für jede Lösung müssen die vier folgenden Kriterien in der Begründung
berücksichtigt werden:
Kriterium
Geforderte Begründung
Innovation
Inwiefern weicht die Lösung von der Standardpraxis ab? Sind die
Lösungen für einen substanziellen Teil des Wohnungsbaumarktes
innovativ und neu?
Gibt es bereits konkrete Projekte, die mit dieser Lösung ausgeführt
Konkrete Erfahrung mit anderen
wurden und zeigen, dass die Lösung nicht nur im speziellen Fall des
Projekten
Gebäudes des Bewerbers anwendbar ist?
Einfachheit der Lösung
Wie komplex ist die Planung und die Bemessung der Lösung?
Eventuell kann angegeben werden, wie viel Zeit die Bemessung der
Lösung den Architekten/Ingenieur bei diesem Projekt gekostet hat.
Erfordert die Lösung das Vorhandensein bestimmter spezieller
Komponenten? Hängen manche Komponenten direkt von der
gewählten Lösung ab?
Marktsituation
Gibt es für diese spezielle Lösung Lieferanten und Installateure auf
dem Markt?
Für jede der Lösungen (mindestens 2 und höchsten 5) wird eine vergleichbare Begründung vorgelegt.
Nachweis(e)
Bewerbungsunterlagen
Die Begründung für 2 bis 5 Lösungen wird in Form eines Textes von
maximal einer A4-Seite pro Lösung vorgelegt.
Zertifizierungsantrag
Diese Maßnahme wird nur bei der Bewerbung beurteilt.
10.4 Bezug zu anderen Themen
Das Thema „Vorbildlichkeit“ hängt mit den Themen 01 bis 08 zusammen, denn es handelt sich um
einen zweiten Schritt des Bewertungsprozesses. Nachdem sich die Lösungen bei den Themen 01 bis
08 als ausreichend nachhaltig erwiesen haben, wird beim Thema „Vorbildlichkeit“ bewertet, ob diese
Lösungen von einem durchschnittlichen Bauherrn reproduziert werden können.
Auswahlkriterien für den Projektaufruf „Vorbild-Gebäude 2012“ - Fassung vom 27.06.2012
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Aufruf 2012 - Anhang
11 Anhang: Ab 1. Januar 2014 geltende Anforderungen hinsichtlich des UmaxWerts
Bauteil
Umax
(W/m²K)
1. WÄNDE, DIE DAS GESCHÜTZTE VOLUMEN BEGRENZEN, mit
Ausnahme der Wände, die eine Abtrennung zu einem
angrenzenden geschützten Volumen darstellen
1.1.
TRANSPARENTE/DURCHSCHEINENDE WÄNDE,
mit Ausnahme von Türen und Garagentoren
(siehe 1.3), Vorhangfassaden (siehe 1.4) und
Glasbausteinwänden (siehe 1.5)
1.2.
OPAKE WÄNDE, mit Ausnahme von Türen
und Garagentoren (siehe 1.3) und
Vorhangfassaden (siehe 1.4)
1.2.1. Dächer und Geschossdecken
1.2.2. Nicht erdberührende Mauern, mit
Ausnahme der in 1.2.4 genannten
Mauern
1.2.3. Erdberührende Mauern
1.2.4.
1.2.5.
1.2.6.
Senkrechte und schräge Wände, die
mit einem Luftraum oder einem Keller
außerhalb des geschützten Volumens
in Verbindung stehen
Geschossdecken, die mit der
Außenluft in Verbindung stehen oder
sich über einem angrenzenden
unbeheizten Raum befinden
Sonstige Geschossdecken
(erdberührende Geschossdecken,
Geschossdecken über einem Luftraum
oder einem Keller außerhalb des
geschützten Volumens, erdberührende
Kellerböden)
1.3.
TÜREN UND GARAGENTORE (inkl. Rahmen)
1.4.
VORHANGFASSADEN
1.5.
WÄNDE AUS GLASBAUSTEINEN
2. WÄNDE ZWISCHEN 2 GESCHÜTZTEN VOLUMEN (5) AUF
ANGRENZENDEN GRUNDSTÜCKEN (6)
3. FOLGENDE OPAKE WÄNDE IM INNEREN DES GESCHÜTZTEN
VOLUMENS ODER ANGRENZEND AN EIN GESCHÜTZTES
VOLUMEN AUF DEMSELBEN GRUNDSTÜCK (7) mit
Ausnahme von Türen und Garagentoren:
3.1.
ZWISCHEN VERSCHIEDENEN WOHNEINHEITEN
3.2.
ZWISCHEN WOHNEINHEITEN UND
GEMEINSCHAFTSRÄUMEN (Treppenhaus,
Eingangshalle, Flure etc.)
3.3.
ZWISCHEN WOHNEINHEITEN UND NICHT FÜR
WOHNZWECKE BESTIMMTEN RÄUMEN
3.4.
ZWISCHEN FÜR INDUSTRIELLE ZWECKE
BESTIMMTEN RÄUMEN UND NICHT FÜR INDUSTRIELLE
ZWECKE BESTIMMTEN RÄUMEN
Rmin
(m²K/W)
UW,max = 1,80 (1)
und
Ug,max = 1,10 (2)
Umax = 0,24
Umax = 0,24
Rmin = 1,50
(3)
Rmin = 1,40
(3)
Umax = 0,30
Ug,max =
0,30 (4)
oder
Rmin = 1,75
(3)
UD,max = 2,00
UCW,max = 2,00
und
Ug,max = 1,10 (2)
Umax = 2,00
Umax = 1,00
Umax = 1,00
Anmerkungen siehe geltende Vorschriften
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