Bebauungsplan Nr. 139 Sondergebiet „Lagerfläche für Kies und

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Bebauungsplan Nr. 139 Sondergebiet „Lagerfläche für Kies und Erden“ an der Wolfratshauser Straße in Gelting,
Stadt Geretsried
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Bebauungsplan Nr. 139 Sondergebiet „Lagerfläche für Kies
und Erden“ an der Wolfratshauser Straße
in Gelting, Stadt Geretsried
Begründung
Aufgestellt: 22.02.2011
Geändert: 16.10.2012
1. Planungsanlass und Planungsziele:
Im faktisch weitgehend von gewerblich genutzten Flächen umgebenden Plangebiet befand sich
ursprünglich eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche, deren Bewirtschaftung aufgegeben
wurde. Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung möchte die Stadt Geretsried
entlang der gewerblichen Entwicklungsachsen weitere Gewerbegrundstücke zur Stärkung der regionalen Wirtschaft ausweisen. Nach Erwerb durch eine Tiefbaufirma, deren Betriebsstandort sich
im unmittelbaren Anschluss befindet, soll diese Fläche als Lagerfläche für Kies und Erden dienen.
Im Rahmen der Umwidmung dieses Gebietes von Fläche für Landwirtschaft in Sondergebiet ist die
Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die Sondergebietsausweisung verfolgt die Absicht, die Nutzung nur auf die Lagerung von Kies und
Erden zu beschränken.
2. Lage und Größe des Plangebietes:
Das ca. 0,9 ha große Plangebiet liegt in Gelting westlich der Wolfratshauser Straße, nördlich des
Autobahnzubringers Bundesstraße B 11a. Es wird aktuell von der Sappl Erdbewegungs GmbH,
welche am Hans-Urmiller-Ring in Wolfratshausen einen Tiefbaubetrieb unterhält, als Kieslagerplatz
genutzt. Das Plangebiet stellt sich als weitgehend unbewachsene Kiesfläche dar, auf welcher aktuell Humus- und Kiesmieten vorhanden sind. Die Fläche ist nach Norden, Osten und Süden durch
Gehölze, welche auf den benachbarten Grundstücken stocken, eingegrünt.
3. Landes- und Regionalplanung:
Aufbauend auf den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006 (B II,1.1.2.1), wonach
in allen Regionen die Investitions- und Innovationsfähigkeit des verarbeitenden Gewerbes durch
die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen weiter verbessert werden soll, lautet u. a. die Zielsetzung des Regionalplanes Oberland vom 1.1.2010, dass die Voraussetzung für die Ansiedlung
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von Unternehmen insbesondere in den zentralen Orten sowie in geeigneten Orten entlang der
Entwicklungsachsen durch die Bereitstellung geeigneter Standorte und durch Ausbau der Infrastruktur verbessert werden soll (B IV,2.1).
Die Absicht der Stadt einen Bebauungsplan für eine gewerblich Nutzung als Sondergebiet aufzustellen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan zu ändern entspricht damit den Zielen der Landes- und Regionalplanung. Durch die Planaufstellung soll entlang der gewerblichen Entwicklungsachsen ein weiteres Gewerbegrundstück zur Stärkung der regionalen Wirtschaft ausgewiesen
werden.
3. Ausweisung im Flächennutzungsplan:
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Geretsried
vom 6.4.1995 ist das Gebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Im Zuge der Planaufstellung des Bebauungsplanes wir gleichzeitig im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert und der Bereich als Sondergebiet ausgewiesen.
4. Geplante bauliche Nutzung:
Aufgrund der beabsichtigten Nutzung des Gebietes wird als Art der geplanten Nutzung ein Sondergebiet „Lagerfläche für Kies und Erden“ festgesetzt. Um Beeinträchtigungen des Landschaftsund Ortsbildes zu vermeiden, wird die Höhe der auf der Fläche lagerbaren Materialien auf 5,0 m
begrenzt. Zugleich werden Lagerplätze für Schrott, Heizmaterial, Abfälle, Autowrackplätze und
ähnlich wirkende Lagerflächen ausgeschlossen. Des Weiteren stützen grünordnerische Maßnahmen und Festsetzungen zu den Einfriedungen die Einbindung des Plangebietes in die umgebende
Bebauung und Landschaft. Dem Anspruch, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, wird
Rechnung getragen, indem die Lagefläche als versickerungsfähige Kiesfläche zu gestalten ist.
Aufgrund immissionsschutzrechtlicher Anforderungen wird im Süden des Plangebietes eine Fläche
zur Errichtung eines Schallschutzanlage festgesetzt. In Verbindung mit festgesetzten Emissionskontingenten wird auf der Basis einer vom Ingenieurbüro Greiner GbR durchgeführten schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung den schalltechnischen Anforderungen adäquat Rechnung
getragen.
5. Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung
und Grünordnung:
In Zusammenhang mit der Bebauungsplanerstellung wurde eine Umweltprüfung durchgeführt,
welche in einem Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB mündete (vgl. Büro U-Plan, Oktober 2012).
Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
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Im Rahmen der Umweltprüfung wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß
§ 1 a Abs. 3 BauGB angewendet. Durch die Bebauungsplanung werden Eingriffe gemäß § 14
BNatSchG möglich, die auszugleichen sind.
Als erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft ist neben der Nutzung als Lagerfläche
die Errichtung einer Schallschutzanlage zu werten. Dadurch gehen Lebensräume von Tieren und
Pflanzen verloren, Boden wird versiegelt bzw. verändert, die Grundwasserneubildung wird vermindert. Zugleich löst die Planung Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aus. Trotz umfassender
Vermeidungsmaßnahmen verbleiben erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen, die auszugleichen sind. Die naturschutzrechtlichen Ausgleichserfordernisse werden im Plangebiet des
Bebauungsplanes umgesetzt, indem im Falle der Errichtung eines Schallschutzwalles dieser selbst
sowie die Fläche zwischen der Schallschutzanlage und der Plangebietsgrenze im Anschluss an
die Schallschutzanlage als extensiv genutzter Magerrasen zu gestalten ist. Mit den Maßnahmen
werden neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschaffen, die Bodenfunktionen gestärkt sowie
etwaige nachteilige Auswirkungen der bisherigen Nutzung für die Grundwasserbildung dauerhaft
verhindert. Zudem stellen die Maßnahmen eine Aufwertung für das Landschaftsbild dar. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die der Bebauungsplan Nr. 139 Sondergebiet „Lagerfläche für Kies und Erden“ ermöglicht, werden durch die Maßnahmen vollständig kompensiert.
6. Erschließung:
Verkehrstechnisch ist das Plangebiet durch die bestehenden Straßen bereits hinreichend erschlossen.
Im Plangebiet verläuft eine Gas-Hochdruckleitung, auf welche zum einen im Bebauungsplan hingewiesen wird und welche zum anderen im Rahmen des dem Bebauungsplan zugrunde liegenden
städtebaulichen Konzeptes durch Anordnung des Schallschutzwalls berücksichtigt wurde.
7. Immissionen:
Mit dem Betrieb der Lagerfläche sind Schallemissionen verbunden. Daher wurde von der Ingenieurbüro Greiner GbR eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen
Gewerbegeräusche / Emissionskontingentierung) durchgeführt (Bericht Nr. 210086 / 9 vom
14.09.2012). Diese kam zu dem Ergebnis, dass durch die im BPL Nr. 139 getroffenen Festsetzungen zum Schallschutz (Schallschutzanlage und Emissionskontingente) die Immissionsrichtwerte
der TA Lärm an der angrenzenden maßgebenden Bebauung eingehalten werden können.
8. Bodenordnende Maßnahmen:
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes Nr. 139 Sondergebiet „Lagerfläche für Kies und Erden“
ist weder eine Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB noch eine Grenzregelung nach §§ 80 ff. BauGB
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erforderlich.
9. Altlasten:
Das Grundstück Fl.Nr. 210/5, Gemarkung Gelting ist seit der Erhebung vom 20.11.1992 als Altlast
unter der Nr. 17300007 beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erfasst, so dass Aushubarbeiten fachtechnisch durch ein Ingenieurbüro zu begleiten und mit Beweissicherungsbeprobung zu
dokumentieren sind (vgl. Hinweise im Bebauungsplan).
Stadt Geretsried,
Cornelia Irmer
1. Bürgermeisterin
Ute Wellhöfer
(Planungsbüro U-Plan)
Planfertiger
(Siegel)
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