JUGENDAGENDA06 ausführlich

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FORDERUNGSKATALOG
ZUM
REGIERUNGSÜBEREINKOMMEN
MEN 2006
REGIERUNGSÜBEREINKOM
JUGENDAGENDA06
VORWORT .............................................................................................................. 2
1. JUGENDARBEITSLOSIGKEIT................................................................................ 3
2. BILDUNG........................................................................................................... 5
3. NICHT-FORMALE BILDUNG ................................................................................ 6
4. PARTIZIPATION.................................................................................................. 7
5. JUGENDSCHUTZ................................................................................................ 8
6. KINDERRECHTE.................................................................................................. 9
7. ANTI-DISKRIMINIERUNG .................................................................................. 10
8. ZIVILDIENST..................................................................................................... 11
9. FRIEDENSPOLITIK ............................................................................................. 12
10. BUNDESJUGENDVERTRETUNGS-GESETZ/
BUNDESJUGENDFÖRDERUNGS-GESETZ................................................................. 13
NACHWORT.......................................................................................................... 15
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JUGENDAGENDA06
VORWORT
Stärker denn je besteht in Österreich Handlungsbedarf in Sachen Jugendpolitik. Ausgehend vom
mageren jugendpolitischen Bekenntnis im letzten Regierungsübereinkommen vom Februar 2003
blieb ein Großteil der notwendigen Maßnahmen aus.
Die Bundesjugendvertretung sieht sich daher veranlasst, der künftigen Bundesregierung einen
Forderungskatalog vorzulegen, der auf die breit gefächerten Problemstellungen der Jugendpolitik
eingeht. Die Umsetzung der Forderungen und die Entwicklung von konkreten Maßnahmen
werden nur in der Kooperation quer über Ministeriumsgrenzen hinweg zu realisieren sein.
Insofern richtet sich dieser Forderungskatalog an alle Regierungsmitglieder.
Wir weisen bewusst und explizit an dieser Stelle des Forderungskatalogs darauf hin, dass
(jugend-)politische Maßnahmen nur dann effektiv sein können, wenn sie die unterschiedlichen
Bedürfnisse und Lebensrealitäten von Mädchen und Burschen bzw. jungen Frauen und Männern
einbeziehen und die dahinter liegenden strukturellen Ungerechtigkeiten beseitigen.
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JUGENDAGENDA06
1. JUGENDARBEITSLOSIGKEIT
JUGENDARBEITSLOSIGKEIT
Noch nie zuvor waren in Österreich (und ebenso in Europa) so viele Jugendliche zwischen 15
und 25 Jahren auf Arbeitssuche. Die Arbeitslosigkeitsrate ist bei jungen Menschen nahezu
doppelt so hoch wie die der gesamten Erwerbsbevölkerung. Jugendarbeitslosigkeit hat viele
Gesichter (so z.B. für Lehrstellensuchende, für Lehr-, AHS/BHS- und HochschulabsolventInnen)
und dramatische Konsequenzen für alle Betroffenen. Dazu zählen unter anderem fehlende
finanzielle Absicherung und Autonomie, mangelnde soziale Integration und gravierende
psychische Belastungen. Dabei dürfen jene Jugendlichen nicht vergessen werden, die von der
Statistik unerfasst bleiben: Das sind zum einen Personen in diversen Schulungen und zum anderen
Beschäftigte (mangelnde sozialrechtliche Absicherung, zu geringe Bezahlung, etc.) in prekären
Dienstverhältnissen.
Die politisch Verantwortlichen versuchen, dem Problem der Jugendarbeitslosigkeit auf
unterschiedliche Weise beizukommen. An den derzeit laufenden Maßnahmen ist jedoch nicht zu
übersehen, dass sie nur einem Teil der arbeitslosen Jugendlichen zu Gute kommen und für viele
die Situation unverändert bleibt. Als zielführend erachten wir Maßnahmen, denen eine
sektorübergreifende Zusammenarbeit zu Grunde liegt.
WIR FORDERN...
FORDERN...
…Verbesserung von Berufsberatung und Berufsorientierung
Berufsorientierung durch…
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…Berufsorientierung als eigenes Fach ohne Benotung mit Anwesenheitspflicht in der 7.
und 8. Schulstufe.
…geschlechtersensible Berufs- und Bildungswegorientierung für Burschen und Mädchen.
…ein flächendeckendes Angebot neutraler Berufsberatungsstellen.
…ein stärkeres Angebot der (Hochschul-)Bildungseinrichtungen.
…Absicherung
Absicherung der Lehrausbildung durch…
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…Stärkung und Ausbau der dualen Lehrausbildung.
…Sicherstellung der Chance, eine Ausbildung nach einem vollständigem Berufsbild zu
bekommen so z.B. durch überbetrieblich Ausbildungsverbünde (triale Ausbildung).
…die Schaffung von neuen Lehrberufen und Gruppenlehrberufen.
…perspektivenreiche Alternativangebote für Jugendliche ohne Ausbildungsplätze.
…die Schaffung eines Berufsausbildungsfonds.
…qualitätsvolle Jobs
Jobs.. Für junge Menschen heißt das insbesondere…
insbesondere…
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…adäquate Bezahlung und die Absicherung von Risiken durch Elemente einer
Grundsicherung in allen EU-Staaten.
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JUGENDAGENDA06
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…sozialrechtliche Absicherung.
...dass Lebens- und Karriereplanung in einem möglichst verlässlichen Rahmen möglich
sein soll.
…dass sie ihre erworbenen Kompetenzen nutzen und ausbauen können.
…die Überwindung des „Gender Gap“ – der ungleichen Bezahlung von Männern und
Frauen in der Praxis – und die umfassenden Gleichstellung der Geschlechter.
Umsetzung
msetzung EU… die U
EU-weiter Beschäftigungsstrategien (Weißbuch Jugend, Europäischer
Europäischer
Jugendpakt) durch…
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…besseren Informationsfluss und den Brückenschlag zwischen öffentlichem Bildungssektor
und privater Arbeitswelt.
… die Anerkennung von nicht-formaler Bildung, die Jugendliche erwerben.
… den verbesserten Zugang zu (Aus-)Bildung für alle Jugendlichen.
… die Prüfung und Umsetzung alternativer Arbeitsmarktmodelle wie
Arbeitszeitverkürzung, Mindesteinkommen, öffentliche Beschäftigungsprogramme.
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2. BILDUNG
Bildung trägt wesentlich zur Erreichung gesellschaftlicher Chancengleichheit bei und verlangt als
grundlegendes Menschenrecht nach einer verfassungsrechtlichen Verankerung. Mit massiven
finanziellen und strukturellen Einschnitten im Bildungsbereich steuerten die politischen
EntscheidungsträgerInnen in Österreich in den letzten Jahren leider in die entgegengesetzte
Richtung. Selektionsmechanismen, in Form von Studiengebühren und Knock-Out-Prüfungen,
diskriminieren nachweislich Menschen mit nicht-deutscher Muttersprache und Frauen.
Ein Ausweg aus dieser (bildungs-)politischen Sackgasse erfordert von der künftigen
Bundesregierung weitreichende Maßnahmen.
WIR FORDERN…
FORDERN…
…Bildung für alle durch…
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…den (gebühren-)freien und offenen Zugang zu Bildung als ein in der Verfassung
verankertes Menschenrecht. Das bedeutet bspw. die Abschaffung von Studiengebühren,
Selbstbehalten und des Kindergartenentgelts.
…den konsequenten Abbau von sozialen Hürden und Zugangsbeschränkungen.
Finanzielle Förderungen müssen ausgebaut und Knock-Out-Prüfungen abgeschafft
werden.
…die Unterstützung von lebenslangem Lernen für alle durch den offenen Bildungszugang
und ausreichende Finanzierung der Erwachsenenbildung.
…forcierte Mobilitätsabkommen und –programme wie bspw. Junior Erasmus/Comenius
für 14-19-Jährige.
…Sicherung und Ausbau des Bildungswesens,
Bildungswesens, indem…
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…frühzeitige Selektion verhindert wird. Dazu fordern wir die Einführung der
Gesamtschule.
…bestehende Bildungsangebote anstelle von Elite-Universitäten ausgebaut werden.
…eine Mindestfinanzierung des Bildungswesens verfassungsrechtlich verankert wird.
…die Freiheit von Forschung und Lehre ernst genommen wird. Das bedeutet auch, dass
der Ökonomisierung von Bildung entgegen gearbeitet werden muss!
…Bildung demokratisiert wird. Das bedeutet, dass Mitbestimmungsrechte aller Beteiligten
garantiert werden und bestehende demokratisch legitimierte Interessenvertretungen - im
Besonderen die Österreichische HochschülerInnenschaft –in alle Entscheidungsprozesse
eingebunden werden müssen.
…die LehrerInnen-Ausbildung für alle Schulformen gemeinsam erfolgt.
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JUGENDAGENDA06
3. NICHTNICHT-FORMALE BILDUNG
BILDUNG
In einer modernen Wissensgesellschaft ist lebenslanges Lernen von großer Bedeutung. Nichtformale Bildung ist ein wesentlicher Teil dieses Lernens. Jugendorganisationen nehmen als
Hauptanbieterinnen von nicht-formaler Bildung eine bedeutende Rolle in der Entwicklung vieler
junger Menschen ein. Eine Anerkennung nicht-formaler Bildung bedeutet in dieser Hinsicht nicht
nur die Anerkennung umfassender, individueller Kompetenzen junger Menschen sondern auch
die Anerkennung des großen Wertes, den Kinder- und Jugendarbeit für die Gesellschaft hat.
WIR FORDERN…
FORDERN…
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…gesellschaftliche Anerkennung. Die Gesellschaft muss die durch formales Lernen
erworbene Fähigkeiten von Jugendlichen sozial und gesellschaftlich anerkennen. Lokale,
nationale wie internationale Medien, Institutionen, Schulen, Gewerkschaften, Firmen und
ArbeitgeberInnenvertretungen sollen diese Anerkennung mittragen.
…politische Anerkennung. Politisch Verantwortliche auf nationaler und internationaler
Ebene müssen den Rahmen schaffen, dass durch ausreichende und nachhaltige finanzielle
Mittel für Jugendorganisationen deren nicht-formale Bildungsarbeit mit Jugendlichen und
für Jugendliche gesichert wird.
…die Förderung eines hohen gesellschaftlichen Bewusstseins für den Wert dieser
Kernkompetenz von Kinder- und Jugendarbeit. Die Wertschätzung von Aktivitäten und
ehrenamtlichem Engagement in Jugendorganisationen muss durch bewusstseinsbildende
Maßnahmen von Seiten der Politik erhöht werden.
…dass zertifizierte Lehrgänge und weitere Bildungsmaßnahmen, die von
Jugendorganisationen angeboten und von Jugendlichen absolviert werden formelle
Anerkennung erfahren.
…mehr und bessere Kooperation zwischen TrägerInnen der formalen und nicht-formalen
Bildung, beispielsweise in Fragen der der Nutzung von öffentlicher Infrastruktur. Um die
Eigenständigkeit der Beteiligten zu wahren, ist wiederum die gegenseitige Anerkennung
von formalen und nicht-formalen Bildungsbereichen nötig.
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JUGENDAGENDA06
4. PARTIZIPATION
Die Bundesjugendvertretung stellt unter Jugendlichen großes Interesse an gesellschaftlichen
Prozessen fest. Wo realistische Möglichkeiten auf Durchsetzung bestehen, ist der Wunsch nach
Mitbestimmung groß. Es gibt also keine breite Politikverdrossenheit, sondern bei weitem zu wenig
Anreiz, in Gemeinschaften gestalterisch tätig zu werden. Die Bundesjugendvertretung fordert
daher ein Paket für Partizipation, das alle für junge Menschen relevanten Bereiche der
Mitbestimmung berücksichtigt.
WIR FORDERN…
FORDERN…
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…das aktive Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr auf allen Ebenen (regional, national, EUbezogen).
…mehr Transparenz hinsichtlich der demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten. Die
Möglichkeiten und der realen Auswirkungen davon, wenn vorhandene Instrumente der
direkten und indirekten Demokratie genutzt werden, müssen konsequent und realistisch
aufgezeigt werden.
…verstärkte Partizipationsbildung an Schulen und Universitäten. Diese soll das
demokratische Bewusstsein bilden und zur stärkeren Nutzung partizipativer Rechte
beitragen.
…die Erweiterung des aktiven Wahlalters bei den Jugendvertrauensratswahlen von 18 auf
21 Jahre und die Erweiterung des passiven Wahlrechts von 21 auf 23 Jahre.
…das aktive Wahlrecht für Nicht-EU-BürgerInnen auf kommunaler Ebene als ersten Schritt
hin zu einer positiven Globalisierung.
…die Schaffung von gesetzlich anerkannten sowie landes- und bundesweit vernetzten
Vertretungen von Präsenz- und Zivildienern.
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JUGENDAGENDA06
5. JUGENDSCHUTZ
Derzeit gibt es in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Für Kinder und
Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten. Das
führt zu einer undurchsichtigen Vielzahl von Jugendschutzbestimmungen, die nicht vernünftig
nachvollziehbar sind. Es ist uns unverständlich, dass die Rechte und Pflichten der Jugendlichen
von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
Über eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen wurde schon oft diskutiert, alle
politischen Parteien sprechen sich dafür aus, aber substanziell passiert ist bisher trotz vielmaliger
Ankündigungen nichts.
FORDER
ERN
WIR FORD
ERN EIN ÖSTERREICHWEIT EINHEITLICHES JUGENDSCHUTZGESETZ.
Die wesentlichen Schutzbestimmungen in einem bundesweiten Jugendschutzgesetzes sollen
folgende Kernaussagen beinhalten:
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Verkaufs- und Konsumverbot von Tabak und Alkohol an bzw. für Jugendliche unter 16
Jahren.
Die Ausgehzeiten ohne Begleitpersonen sollen nach dem Prinzip „Alter + 10“ geregelt
sein. D.h. bspw. für 14-jährige 24 Uhr, für 16-jährige zwei Uhr früh, etc.
Der Aufenthalt in Sexshops, Nachtlokalen, Prostitutionsräumen, Peep-Shows,
Swingerclubs, Wettbüros, Glückspielhallen soll für unter 18-jährige verboten sein .
Glückspiel an Geldspielautomaten soll ebenfalls Jugendlichen bis 18 Jahren nicht gestattet
sein.
Bei Medien, Datenträgern, Gegenständen und Veranstaltungen, die Aggression fördern,
Menschenverachtende Brutalität zeigen, die Menschenwürde missachtende Sexualität
zeigen und diskriminieren (nach ethnischer Herkunft, Hautfarbe, religiösem Bekenntnis,
Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, die suchtfördernde Wirkung haben oder
finanzielle Nachteile nach sich ziehen sollen Schutzbestimmungen für Jugendliche gelten:
Die Weitergabe, das Anbieten, das Vorführen, das Betreten lassen, das Verkaufen an
Jugendliche sowie der Erwerb, der Besitz, der Konsum für Jugendliche ist zu verbieten.
Weiters betonen wir, dass Präventionsmaßnahmen im Jugendschutz Vorrang vor gesetzlichen
Schutzbestimmungen haben müssen! Jugendschutzbestimmungen können nur im Zusammenhang
mit entsprechenden Kontrollmaßnahmen wirksam sein.
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JUGENDAGENDA06
6. KINDERRECHTE
Für die Österreichische Bundesjugendvertretung stellt die UN-Konvention über die Rechte von
Kindern (in diesem Sinne der 0-18-jährigen) international und national ein grundlegendes
Dokument für die Verbesserung der Lebenssituation dieser Altersgruppe dar. Auch Österreich hat
sich 1992 dazu verpflichtet, die Umsetzung der Konvention im eigenen Land stetig
voranzutreiben. Der 2004 vom Ministerrat gefällte Beschluss eines Nationalen Aktionsplans für
Kinderrechte in Österreich stellt einen weiteren Meilenstein in diese Richtung dar.
Dennoch kann sich Österreich nicht zu den Vorzeigestaaten in Sachen Kinder- und Jugendrechte
zählen. Das belegt auch der lange Forderungskatalog der UNO an Österreich.
WIR FORDERN…
FORDERN…
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…die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. Die Kinderrechte als
Menschenrechte stehen in Österreich auf Stufe eines einfachen Gesetzes und nicht in der
Bundesverfassung. In den Länder-Verfassungen von Vorarlberg, Salzburg und
Oberösterreich wurden die Kinderrechte bereits verankert.
…eine einheitliche Gesetzgebung für Kinder und Jugendliche in ganz Österreich. Derzeit
herrscht für junge Menschen in Österreich alleine aufgrund ihres Wohnortes eine
unterschiedliche Schutz- und Fördergesetzgebung.
…die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Kinderrechte in Österreich .Zur
effektiven und möglichst raschen Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen, die in diesem
Aktionsplan beschrieben sind, fehlen momentan der politische Wille und ausreichend
Ressourcen.
…die Wiedereinführung des Jugendgerichtshofes in Wien und ausgewiesene
Jugendgerichtshöfe in allen Landesgerichtssprengeln Österreichs. Durch die Auflösung des
international als gutes Beispiel anerkannten Jugendgerichtshofs in Wien hat sich die
Situation für minderjährige StraftäterInnen gravierend verschlechtert. Vor allem die
Reintegration in die Gesellschaft wird nun massiv erschwert.
…die Verbesserung der Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Durch das
neue Asylgesetz hat sich die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
nochmals verschlechtert. Wir fordern eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in
Richtung individuellere und gezieltere Betreuung.
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JUGENDAGENDA06
7. ANTIANTI-DISKRIMINIERUNG
Nach wie vor ist die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechtes,
ihres religiösen Bekenntnisses, ihrer sexuellen Orientierung oder aufgrund von Behinderung Alltag
in Österreich. Sowohl bei gesetzlichen Bestimmungen, wie Leistungsansprüchen aus öffentlichen
Dienstleistungen, als auch im scheinbar „privaten“ Bereich, der Arbeitsplatzsuche oder dem
Zugang zu Diskotheken und Lokalen, stößt die rechtliche Gleichheit aller Menschen oft an ihre
Grenzen.
Auch die Wiederbelebung rechtsextremer bis offen neonazistischer Haltungen bzw.
(Jugend)Gruppen sind eine Gefahr für eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft. Die
gesamte Gesellschaft ist gefordert, solchen Tendenzen entschieden entgegenzutreten. Dafür
braucht es spezifische gesetzliche, nachfolgend angeführte, Maßnahmen. Diese müssen streng
angewendet und vollzogen werden. Darüber hinaus braucht es eine Politik, die Rechtsextremismus
und Rassismus den sozialen Nährboden entzieht. Es braucht ein entschiedenes Engagement für
eine gerechte Gesellschaft.
WIR FORDERN…
FORDERN…
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…keinerlei Aufweichung des NS-Verbotsgesetzes! Die gesetzlichen Bestimmungen müssen
in der Praxis entschieden angewandt werden!
…ein tatsächlich wirksames, juristisch durchsetzbares, Anti-Diskriminierungsgesetz, mit
dem rassistische und sexistische Diskriminierung jeglicher Art und in jeglichem Umfeld
(Arbeitswelt, Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen,…) unter Strafe
gestellt und präventiv verhindert wird.
…dass die Diskriminierung von Nicht-StaatsbürgerInnen bei öffentlichen Leistungen (z.B.
Sozialhilfe) beendet wird. Wir fordern gleiche Rechte für alle in Österreich lebenden
Menschen.
…die tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit. Entsprechende Maßnahmen, damit aus
einer de iure- eine de facto-Gleichstellung von Frauen und Männern wird sind rasch und
konsequent umzusetzen!
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JUGENDAGENDA06
8. ZIVILDIENST
Trotz der intensiven Arbeit in der Zivildienstreformkommission und der gesetzlichen Maßnahmen
im Jahr 2005 sind viele essentielle Forderungen der Bundesjugendvertretung unerfüllt geblieben.
Den Zivildienern wurde von der Regierung weiterhin die Gleichstellung der Präsenzdiener
verweigert, eine Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate wurde verhindert. Neben der
längeren Dienstdauer ist auch die finanzielle Situation der Zivildiener weiterhin unbefriedigend
geregelt, auch demokratische Standards, wie die Schaffung einer gesetzlichen, bundesweiten
Zivildienervertretung sind ausständig.
Mit Nachdruck lehnt die Bundesjugendvertretung eine Schaffung eines verpflichtenden
Sozialdienstes bzw. Überlegungen zur Miteinbeziehung von Frauen in die Wehrpflicht ab.
Einerseits ist es sowohl für die Jugendlichen als auch PatientInnen unzumutbar, personelle
Engpässe im Gesundheits- und Sozialsystem durch den Einsatz von ungeschulten und daher
absolut unqualifizierten „Sozialdienern“ kompensieren zu wollen. Andererseits ist die positive
Diskriminierung von Frauen beim Präsenzdienst als – absolut unzureichende – Kompensation für
die viel gravierenderen Diskriminierungen anzusehen, denen Frauen in unserer Gesellschaft
ausgesetzt sind (weniger Lohn für gleiche Arbeit, schlechtere Aufstiegschancen, Abwälzung von
Haus- und Erziehungsarbeit auf Frauen, usw.). Eine Beseitigung dieser Ungleichbehandlung kann
nur am Ende eines Prozesses stehen, in dem in allen anderen Bereichen eine Gleichstellung der
Geschlechter erreicht wurde. Die Bundesjugendvertretung erwartet sich von einer neuen
Regierung die Reparatur dieser Missstände.
WIR FORDERN…
FORDERN…
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… die gesetzliche Verkürzung und Angleichung von Zivil- und Präsenzdienst auf sechs
Monate!
…die Anhebung des Verpflegungsgeldes auf mind. Euro 13,60 pro Tag. Dieser Anspruch
ist bar auszuzahlen!
…die unbürokratische und rasche finanzielle Entschädigung all jener Zivildiener, die
durch die Zivildienstgesetznovellen 2000 und 2001 schlechter gestellt wurden.
…die Beseitigung der Antragsfrist für den Zivildienst.
…die Einführung von, landes- und bundesweit vernetzten, Zivildienervertretungen.
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JUGENDAGENDA06
9. FRIEDENSPOLITIK
In den letzten fünf Jahren haben die militärischen Interventionen der USA und ihrer Verbündeten
z.B. im Irak, einmal mehr unter Beweis gestellt, dass Krieg keine Lösung, sondern das eigentliche
Problem ist. Kriege lösen weder ethnische Konflikte, noch sind sie wirksam, um Terror zu
bekämpfen. Um die Grundlagen für die Beseitigung solcher Konfliktherde zu legen, braucht es
eine Politik, die soziale Gerechtigkeit schafft, Armut und Elend bekämpft und soziale Perspektiven
schafft. Die Mittel, die es für solche Projekte braucht, sind derzeit in militärischen
Rüstungsmaßnahmen gebunden. Das betrifft sowohl die USA, die im Moment wieder so viel Geld
für Aufrüstung ausgibt, wie am Höhepunkt des Kalten Krieges, als auch die Europäische Union,
Russland, China und andere große Staaten. Ein neuer Rüstungswettlauf zwischen diesen Staaten
droht loszubrechen. Die Versuche verschiedener Staaten, völkerrechtswidrig in den Besitz
nuklearer Waffen zu gelangen, können nicht durch neuerliche militärische Aggression gelöst
werden.
Die Bundesjugendvertretung sieht es als Aufgabe der künftigen österreichischen Bundesregierung
an, in der österreichischen Tradition einer aktiven Friedenspolitik diesen Entwicklungen in EU und
in der Welt entgegen zu wirken.
WIR FORDERN…
FORDERN…
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…die Beibehaltung und ernsthafte Vertretung der Neutralität Österreichs.
…die Ablehnung und Verhinderung einer Militarisierung der Außenpolitik und
der weiteren Entwicklung der EU zu einem Militärblock.
…mehr Engagement für nukleare Abrüstung und eine Welt ohne Atomwaffen. Ein
„europäisches“ Atomwaffenprojekt muss abgelehnt werden!
…Abrüstung statt Aufrüstung. Österreich braucht keine Kampfflugzeuge, sondern
mehr Geld für Bildung, Soziales und Entwicklungszusammenarbeit!
…konkrete Projekte zur Friedenserziehung an allen Schulen.
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JUGENDAGENDA06
BUNDESJUGENDVERTRETUNGS
10.
BUNDESJUGENDVERTRETUNGSNGS-GESETZ/
BUNDESJUGENDFÖRDERUNGS
GS--GESETZ
BUNDESJUGENDFÖRDERUNGS
Das im Jänner 2001 in Kraft getretene Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) regelt die
„Förderung außerschulischer Jugenderziehung und Jugendarbeit“. Das ebenfalls im Jänner 2001
in Kraft getretene Bundes-Jugendvertretungsgesetz (B-JVG) regelt die Interessensvertretung der
österreichischen Jugendlichen im Status eines Sozialpartners. Die BJV bewertet die gesetzliche
Verankerung der Vertretung und Förderung von Jugendarbeit grundsätzlich positiv, weist aber
auf einige Mängel der vorliegenden Gesetze hin. Zur Behebung dieser Mängel hat es bereits im
Jahr 2003 einige Workshops mit dem BMSG gegen. Daraus sind von der BJV folgende
Forderungen zusammengefasst worden:
Bundes-Jugendvertretungsgesetz:
WIR FORDERN EINE NEUFASSUNG DES BB-JVG
Der Verein Österreichische Kinder- und Jugendvertretung soll (mit dem Namen
Bundesjugendvertretung) durch das B-JVG als Dachverband von Jugendorganisationen mit
Sozialpartnerstatus zur Vertretung und Wahrung der Interessen der Jugendlichen in Österreich
berufen werden. Diese rechtliche Konstruktion wäre analog zum Österreichischen Seniorenrat.
Aufgrund vieler Schwächen im Gesetz, aber vor allem aufgrund mangelnder demokratischer
Legitimation und Selbstbestimmung war eine Vertretung der Jugendlichen Österreichs auf
europäischer Ebene nicht möglich. Deshalb wurde im Jahr 2005 der Verein „Österreichische
Kinder- und Jugendvertretung (ÖJV)“ gegründet. Das Präsidium der Bundes-Jugendvertretung
(BJV) hat den Verein ÖJV (vormals Verein zur Förderung der Österreichischen BundesJugendvertretung) als Geschäftsstelle der Bundes-Jugendvertretung gem. BundesJugendvertretungsgesetz (B-JVG) § 10 mit der Wahrnehmung der Aufgaben der BundesJugendvertretung gem. B-JVG §§ 6 und 9 Abs. 2 Zi. 1-3 beauftragt.
Bundes-Jugendförderungsgesetz:
WIR FORDERN…
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…die automatische Aufstockung der Jugendförderungsmittel wenn neue Förderempfänger
hinzukommen. Im Fall, dass weitere Jugendorganisationen der Bezug von Basisförderung
gewährt wird, müssen die gesamten Mittel der Bundes-Jugendförderung umgehend
zumindest um den Betrag, den die neu hinzukommenden Organisationen und Basis- und
Projektförderung beziehen, erhöht werden.
…dass die Höhe der Basis- als auch die Höhe der Projektförderung für verbandliche
Organisationen gesetzlich verankert wird. Jeweils am Ende eines Haushaltsjahres werden
50% der Gesamtfördersumme Projekten zugeordnet. Diese Regelung entspricht der
Regelung, die im Moment nur für die Parteijugendorganisationen gilt. Sie wäre auf alle
BezieherInnen von Basisförderung auszuweiten.
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JUGENDAGENDA06
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…Indexanpassung der Basis- und Projektförderung.
…dass Förderungen für jeweils 3-5 Jahre im Voraus zuerkannt werden.
…dass die Förderung der BJV soll gesetzlich festgeschrieben wird.
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JUGENDAGENDA06
NACHWORT
Zu allen formulierten Forderungen wurden ausführliche Positionspapiere erarbeitet, die auf der
Website der Bundesjugendvertretung zum Download zur Verfügung stehen:
http://www.jugendvertretung.at/content/site/dialogbuero/positions/index.html
Abschließend verweisen wir auf die Deklaration des „Austria Youth Event 2006“, die vor allem in
den Punkten Jugendarbeitslosigkeit, Nicht-Formale Bildung und Partizipation in engem
inhaltlichem Zusammenhang zu sehen ist:
http://www.austriayouthevent2006.at/cms/youthevent/liste.html?channel=CH0599
http://www.jugendvertretung.at
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