Drucksache 2010-117-0993

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2010-117-0993
Fachdienst/Eigenbetrieb: Stadtwerke
Datum: 30.08.2010
Betreff:
Erweiterung des Raumangebotes in der Trauerhalle durch einen Anbau
Finanzielle Auswirkungen Eigenbetrieb Stadtwerke
Betriebszweig: Bestattungswesen
Kontobezeichnung Erfolgsplan:
Maßnahmenbezeichnung Vermögensplan: Anbau Trauerhalle
Planansatz im lfd.
Geschäftsjahr:
40.000,00 €
Übertrag aus Vorjahr:
€
Planansatz insgesamt:
€
Bereits verausgabt
bzw. beauftragt:
€
Noch fällig werdende
Ausgaben (einschl.
dieser Vorlage):
€
€
Noch vorhanden:
Überschreitung
Planansatz:
€
Beschlussvorschlag:
1. Die Anbauvariante A für den Eingangsbereich der Trauerhalle auf dem Friedhof
wird beschlossen.
2. Die geschätzten Baukosten in Höhe von rund 44.000,00 EUR werden zur Kenntnis
genommen.
3. Die Realisierung der Maßnahme wird nach Neukalkulation der Friedhofsgebühren
angestrebt.
Beratungsfolge
Stadtverordnetenversammlung
Haupt- und Finanzausschuss
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Jugend-, Sport-, Sozial- und
Kulturausschuss
Betriebskommission
Magistrat
Thomas Jühe
Bürgermeister
Datum
Zur
Kenntnis
genommen
genehmigt
abgelehnt
zurückgestellt
zurückgezogen
14.09.2010
Scherer/Fiebig
Schriftführerin
Bisherige Vorgänge:
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Sachverhalt :
Nach einem Ortstermin vor der Trauerhalle im Jahr 2009 und auf Wunsch der
städtischen Gremien war zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, mit vertretbarem
Aufwand eine Erweiterung der Trauerhalle zu erreichen.
Die Erweiterung hat zum Ziel, eine relevante Ausweitung des Sitzplatzangebotes zu
erreichen.
Wie man an den nachfolgenden Ansichten in Bild 1 und Bild 2 erkennen kann, gibt es
derzeit max.110 Sitzplätze. Diese reichen gelegentlich bei Trauerfeiern nicht aus.
Die blau markierte Fläche zeigt die Trauerhalle und die rot gekennzeichnete Linie
zeigt den derzeitigen Eingangsbereich mit der Glasfront.
Abb. 1
Bestand
Ausschnitt
Trauerhalle
30.08.2010
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Abb. 2
Nach intensiver Prüfung haben die Stadtwerke Raunheim die verschiedenen baurechtlichen,
bautechnischen und energetischen Anforderungen untersucht und fassen im Folgenden die
hierbei gewonnenen Erkenntnisse kurz zusammen:
1. Prüfung baulicher Bestand :
Die Trauerhalle ist Teil eines kleineren Gebäudekomplexes, der als Erweiterung des
Wirtschaftsgebäudes der Friedhofsanlage 1969 errichtet wurde. Durch ein weit ausladendes
Vordach geschützt, betritt man die Halle über den zentralen Innenhof auf einem oberen
Niveau, wo sich ca. 25 Sitzplätze erstrecken und steigt über drei Stufen in den tiefer
liegenden Hallenbereich hinab. Hier sind 75 Sitzplätze vorhanden. Für den Transport von
Särgen oder mit Rollstühlen kann der Niveauunterschied über eine Rampe überwunden
werden. Die Halle verfügt im oberen Niveau über insgesamt drei große Zugänge von der
Hofseite aus, die in Form von raumhohen verglasten Doppeltüren innerhalb der verglasten
Fassade eine weitgehende Öffnung der gesamten Fensterzone ermöglichen. Im unteren
Niveau besteht ein ebenfalls zweiflügeliger Ausgang in den Freibereich und zum Auszug der
Trauergemeinschaft.
Der Hauptteil des Raumes wird von einer sichtbaren Leimholzkonstruktion überspannt, die
einen Teil des weitläufigen Flachdaches trägt. Der Eingangsbereich und ein Teil des oberen
Niveaus sind mit einer einfachen nicht sichtbaren Holzkonstruktion überdacht, die mit einer
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unterseitigen Schalung versehen ist. Innerhalb der Verglasung und im Vordachbereich
stehen mehrere Stahlstützen, die die Holzkonstruktion tragen.
Die Trauerhalle wird über elektrische Nachspeicheröfen beheizt. Weitere Einrichtungen zur
Heizung des Gebäudes sind nicht vorhanden. Hier wird zukünftig eine Erneuerung der
Heizung nötig.
Die Standsicherheit des Gebäudes wird durch die vorgeschlagene Erweiterung nicht berührt.
Die einzubauenden Fassadenteile können ohne Veränderung des statischen Systems an die
vorhandenen begrenzenden Bauteile an Wand, Boden und Dach angeschlossen werden.
2. Baurechtliche Einordnung
Gemäß der Hessischen Bauordnung in der Fassung 2005 handelt es sich um ein Gebäude
der Gebäudeklasse 2. Es unterliegt nicht den Sonderbauvorschriften. Nach Auffassung des
Ingenieurbüros handelt es sich bei der vorgeschlagenen Erweiterung um eine
Baumaßnahme gem. Punkt 1.13 der Anlage 2 zur HBO, also eine baugenehmigungsfreie
Maßnahme. Allerdings sollte diese Einschätzung vor Beginn von Bauarbeiten
sicherheitshalber durch eine Abstimmung mit dem zuständigen Kreisbauamt Groß-Gerau
bestätigt werden.
3. Brandschutztechnische Einordnung
Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes ist zunächst die Existenz ausreichender Fluchtund Rettungswege für eine schnelle Evakuierung der dort versammelten Personengruppe
erforderlich. Dies wäre auch bei einer erweiterten Anzahl von 150 Personen durch insgesamt
drei Ausgänge unmittelbar ins Freie sichergestellt. Der Hauptzugang an der Rampenanlage
muss hierbei mit einem Panikverschluss ausgestattet sein. Die Anwendung von
Anforderungen aus der Versammlungsstätten-Verordnung ist nicht erforderlich.
Aus Sicht des konstruktiven Brandschutzes ist zu beachten, dass einige ursprünglich im
Außenbereich stehende Stahlstützen durch die Erweiterung in den Innenbereich gelangen
und dort einer möglichen Brandbeanspruchung ausgesetzt sind.
Diese Stützen sind bis zu den angeschlossenen Leimholzträgern durch eine feuerhemmende
Verkleidung (Brandwiderstandsdauer 30 Minuten) zu schützen. Die anschließende mit
Schalung verkleidete Holzkonstruktion ist an der Unterseite durch eine feuerhemmende
Brandschutzplatte zu schützen.
Die Leimholzbinder werden für eine für die Evakuierung ausreichende Zeit von 30 Minuten
als standsicher angesehen.
4. Energetische Einordnung
Das Gebäude besitzt bestenfalls einen minimalen Wärmeschutz und entspricht in der
bestehenden Form in keiner Weise den konstruktiven Anforderungen der EnergieEinsparverordnung (EnEV) Für eine qualifizierte energetische Bewertung ist jedoch die Art
und Weise der Nutzung maßgebend. Im vorliegenden Fall ist die typische Nutzung
unregelmäßig und von Einzelfallcharakter. Da die EnEV 2009 im vorliegenden Fall nicht
angewendet
werden
muss,
entfällt
auch
die
vorgeschriebene
Einhaltung
wärmeschutztechnischer Mindestanforderungen, z.B. hinsichtlich der U-Werte einzelner
Bauteile.
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5. Nutzungsmöglichkeiten und Anforderungen
Die derzeitige Situation erlaubt innerhalb des Hallenbereiches keine Erhöhung der Anzahl an
Sitzplätzen, da ein großer Teil der freien Flächen durch die großzügige Stufen- und
Rampenanlage eingenommen wird.
Erfahrungsgemäß werden jedoch mehrmals im Jahr für größere Trauerveranstaltungen
zusätzliche Sitzplätze innerhalb der Halle benötigt. Diese wären im Einzelnen aufgegliedert
im Jahr
- 90 Trauerfeiern mit der Nutzung der Trauerhalle
- 30 Trauerfeiern ohne die Nutzung der Trauerhalle
Das o.g. Raumangebot von 90 Trauerfeiern mit der Nutzung der Trauerhalle reicht für
ca. 12-14 Trauerfeiern im Jahr nicht aus. Diese Angaben sind seit Jahren weitgehend
konstant.
Eine Erweiterung des Hallenraumes durch Zusammenschaltung mit benachbarten Räumen
macht aufgrund der schwierigen Anbindung an die verschiedenen Höhenniveaus wenig Sinn.
Ebenso ist die lichte Höhe der Halle für den Einbau einer Empore nicht ausreichend. Nach
Auffassung der Stadtwerke bietet sich vor allem die Einbeziehung des überdeckten
Vorbereiches in die Hallenfläche ein.
Die vorliegende Planung zeigt die projektierende Gesamtanlage der Trauerhalle nach
Prüfung der oben erwähnten Gegebenheiten und in Anlehnung an den Bestand.
Variante 1
Abb. 3
Entwurf
Ausschnitt
Trauerhalle
30.08.2010
Es erfolgt die Entfernung und Entsorgung der bestehenden Glasfront (siehe Abb. 1 und Abb.
2) Hierzu würde unter Verwendung von zwei vorhandenen verglasten Doppeltüren und deren
Verbindung mit einer neuen Fassade die Halle um eine Fläche von rd. 20 qm vergrößert und
die Zahl der Sitzplätze um bis zu 40 erweitert. Die maximale Gesamtzahl der Sitzplätze
beträgt dann also 150. Eine weitere Vergrößerung der Halle ist nicht ratsam, da hierfür der
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überdeckte Bereich verlassen werden müsste oder Flächen gewonnen würden, die für
Sitzplätze nicht mehr nutzbar sind.
Nach sorgfältiger Prüfung kann aus folgenden Gründen die derzeitige Glasfront nach dem
Ausbau nicht wieder verwendet werden:
-
Die Glasfenster-Elemente und Türzargen würden bei einem Ausbau so beschädigt
werden dass sie nicht mehr nutzbar sind.
-
Die einzelnen Elemente und Fensterrahmen sind bereits altersbedingt undicht und
schadhaft.
-
Bei der Glasfront handelt es sich um Einfach-Verglasung. Auch wenn die ENEV 2009
nicht angewandt werden muss, sollte man hier zukunftsweisend auf eine
Mehrfachverglasung zurückgreifen, um den Heizaufwand möglichst gering zu halten.
Kostenschätzung Variante 1
Leistung
Kosten – Brutto
Neue Glasfront komplett
Abdichtung, Dämmung, Schalung
Elektroarbeiten / Elektroheizung
Tür versetzen / Brandschutz / Beleuchtung
Pflasteraufnahme, Betonarbeiten
Baunebenkosten , Ausstattung
Unvorhergesehenes
20.000,00 €
6.000,00
2.500,00
4.000,00
5.000,00
4.500,00
2.000,00
Kosten gesamt
44.000,00 €
Bemerkung: bei der Variante 1 bleibt das Natursteinpflaster / Plasterklinker (Abb. 2) für
die neu verglasten Flächen bestehen.
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Kostenschätzung Variante 2 :
Leistung
Kosten - Brutto
Neue Glasfront komplett
Abdichtung, Dämmung, Schalung
Elektroarbeiten / Elektroheizung
Tür versetzen / Brandschutz / Beleuchtung
Baunebenkosten / Ausstattung
Pflasteraufnahme Beton-und Fundamentarbeiten / Platten neu verlegen
Unvorhergesehenes
20.000,00 €
8.000,00
2.500,00
4.000,00
5.500,00 €
19.000,00
Kosten Gesamt
61.000,00 €
2.000,00
Bemerkung: wie die Variante A jedoch wird das Pflaster für die neu verglasten Flächen
aufgenommen und durch neue Werksteinplatten ersetzt.
Jühe
Bürgermeister
Hanf
Technischer Betriebsleiter
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