Drucksache 2010-117-0993 Fachdienst/Eigenbetrieb: Stadtwerke Datum: 30.08.2010 Betreff: Erweiterung des Raumangebotes in der Trauerhalle durch einen Anbau Finanzielle Auswirkungen Eigenbetrieb Stadtwerke Betriebszweig: Bestattungswesen Kontobezeichnung Erfolgsplan: Maßnahmenbezeichnung Vermögensplan: Anbau Trauerhalle Planansatz im lfd. Geschäftsjahr: 40.000,00 € Übertrag aus Vorjahr: € Planansatz insgesamt: € Bereits verausgabt bzw. beauftragt: € Noch fällig werdende Ausgaben (einschl. dieser Vorlage): € € Noch vorhanden: Überschreitung Planansatz: € Beschlussvorschlag: 1. Die Anbauvariante A für den Eingangsbereich der Trauerhalle auf dem Friedhof wird beschlossen. 2. Die geschätzten Baukosten in Höhe von rund 44.000,00 EUR werden zur Kenntnis genommen. 3. Die Realisierung der Maßnahme wird nach Neukalkulation der Friedhofsgebühren angestrebt. Beratungsfolge Stadtverordnetenversammlung Haupt- und Finanzausschuss Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Jugend-, Sport-, Sozial- und Kulturausschuss Betriebskommission Magistrat Thomas Jühe Bürgermeister Datum Zur Kenntnis genommen genehmigt abgelehnt zurückgestellt zurückgezogen 14.09.2010 Scherer/Fiebig Schriftführerin Bisherige Vorgänge: Seite 1/7 Drucksache 2010-117-0993 Sachverhalt : Nach einem Ortstermin vor der Trauerhalle im Jahr 2009 und auf Wunsch der städtischen Gremien war zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, mit vertretbarem Aufwand eine Erweiterung der Trauerhalle zu erreichen. Die Erweiterung hat zum Ziel, eine relevante Ausweitung des Sitzplatzangebotes zu erreichen. Wie man an den nachfolgenden Ansichten in Bild 1 und Bild 2 erkennen kann, gibt es derzeit max.110 Sitzplätze. Diese reichen gelegentlich bei Trauerfeiern nicht aus. Die blau markierte Fläche zeigt die Trauerhalle und die rot gekennzeichnete Linie zeigt den derzeitigen Eingangsbereich mit der Glasfront. Abb. 1 Bestand Ausschnitt Trauerhalle 30.08.2010 Seite 2/7 Drucksache 2010-117-0993 Abb. 2 Nach intensiver Prüfung haben die Stadtwerke Raunheim die verschiedenen baurechtlichen, bautechnischen und energetischen Anforderungen untersucht und fassen im Folgenden die hierbei gewonnenen Erkenntnisse kurz zusammen: 1. Prüfung baulicher Bestand : Die Trauerhalle ist Teil eines kleineren Gebäudekomplexes, der als Erweiterung des Wirtschaftsgebäudes der Friedhofsanlage 1969 errichtet wurde. Durch ein weit ausladendes Vordach geschützt, betritt man die Halle über den zentralen Innenhof auf einem oberen Niveau, wo sich ca. 25 Sitzplätze erstrecken und steigt über drei Stufen in den tiefer liegenden Hallenbereich hinab. Hier sind 75 Sitzplätze vorhanden. Für den Transport von Särgen oder mit Rollstühlen kann der Niveauunterschied über eine Rampe überwunden werden. Die Halle verfügt im oberen Niveau über insgesamt drei große Zugänge von der Hofseite aus, die in Form von raumhohen verglasten Doppeltüren innerhalb der verglasten Fassade eine weitgehende Öffnung der gesamten Fensterzone ermöglichen. Im unteren Niveau besteht ein ebenfalls zweiflügeliger Ausgang in den Freibereich und zum Auszug der Trauergemeinschaft. Der Hauptteil des Raumes wird von einer sichtbaren Leimholzkonstruktion überspannt, die einen Teil des weitläufigen Flachdaches trägt. Der Eingangsbereich und ein Teil des oberen Niveaus sind mit einer einfachen nicht sichtbaren Holzkonstruktion überdacht, die mit einer Seite 3/7 Drucksache 2010-117-0993 unterseitigen Schalung versehen ist. Innerhalb der Verglasung und im Vordachbereich stehen mehrere Stahlstützen, die die Holzkonstruktion tragen. Die Trauerhalle wird über elektrische Nachspeicheröfen beheizt. Weitere Einrichtungen zur Heizung des Gebäudes sind nicht vorhanden. Hier wird zukünftig eine Erneuerung der Heizung nötig. Die Standsicherheit des Gebäudes wird durch die vorgeschlagene Erweiterung nicht berührt. Die einzubauenden Fassadenteile können ohne Veränderung des statischen Systems an die vorhandenen begrenzenden Bauteile an Wand, Boden und Dach angeschlossen werden. 2. Baurechtliche Einordnung Gemäß der Hessischen Bauordnung in der Fassung 2005 handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 2. Es unterliegt nicht den Sonderbauvorschriften. Nach Auffassung des Ingenieurbüros handelt es sich bei der vorgeschlagenen Erweiterung um eine Baumaßnahme gem. Punkt 1.13 der Anlage 2 zur HBO, also eine baugenehmigungsfreie Maßnahme. Allerdings sollte diese Einschätzung vor Beginn von Bauarbeiten sicherheitshalber durch eine Abstimmung mit dem zuständigen Kreisbauamt Groß-Gerau bestätigt werden. 3. Brandschutztechnische Einordnung Aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes ist zunächst die Existenz ausreichender Fluchtund Rettungswege für eine schnelle Evakuierung der dort versammelten Personengruppe erforderlich. Dies wäre auch bei einer erweiterten Anzahl von 150 Personen durch insgesamt drei Ausgänge unmittelbar ins Freie sichergestellt. Der Hauptzugang an der Rampenanlage muss hierbei mit einem Panikverschluss ausgestattet sein. Die Anwendung von Anforderungen aus der Versammlungsstätten-Verordnung ist nicht erforderlich. Aus Sicht des konstruktiven Brandschutzes ist zu beachten, dass einige ursprünglich im Außenbereich stehende Stahlstützen durch die Erweiterung in den Innenbereich gelangen und dort einer möglichen Brandbeanspruchung ausgesetzt sind. Diese Stützen sind bis zu den angeschlossenen Leimholzträgern durch eine feuerhemmende Verkleidung (Brandwiderstandsdauer 30 Minuten) zu schützen. Die anschließende mit Schalung verkleidete Holzkonstruktion ist an der Unterseite durch eine feuerhemmende Brandschutzplatte zu schützen. Die Leimholzbinder werden für eine für die Evakuierung ausreichende Zeit von 30 Minuten als standsicher angesehen. 4. Energetische Einordnung Das Gebäude besitzt bestenfalls einen minimalen Wärmeschutz und entspricht in der bestehenden Form in keiner Weise den konstruktiven Anforderungen der EnergieEinsparverordnung (EnEV) Für eine qualifizierte energetische Bewertung ist jedoch die Art und Weise der Nutzung maßgebend. Im vorliegenden Fall ist die typische Nutzung unregelmäßig und von Einzelfallcharakter. Da die EnEV 2009 im vorliegenden Fall nicht angewendet werden muss, entfällt auch die vorgeschriebene Einhaltung wärmeschutztechnischer Mindestanforderungen, z.B. hinsichtlich der U-Werte einzelner Bauteile. Seite 4/7 Drucksache 2010-117-0993 5. Nutzungsmöglichkeiten und Anforderungen Die derzeitige Situation erlaubt innerhalb des Hallenbereiches keine Erhöhung der Anzahl an Sitzplätzen, da ein großer Teil der freien Flächen durch die großzügige Stufen- und Rampenanlage eingenommen wird. Erfahrungsgemäß werden jedoch mehrmals im Jahr für größere Trauerveranstaltungen zusätzliche Sitzplätze innerhalb der Halle benötigt. Diese wären im Einzelnen aufgegliedert im Jahr - 90 Trauerfeiern mit der Nutzung der Trauerhalle - 30 Trauerfeiern ohne die Nutzung der Trauerhalle Das o.g. Raumangebot von 90 Trauerfeiern mit der Nutzung der Trauerhalle reicht für ca. 12-14 Trauerfeiern im Jahr nicht aus. Diese Angaben sind seit Jahren weitgehend konstant. Eine Erweiterung des Hallenraumes durch Zusammenschaltung mit benachbarten Räumen macht aufgrund der schwierigen Anbindung an die verschiedenen Höhenniveaus wenig Sinn. Ebenso ist die lichte Höhe der Halle für den Einbau einer Empore nicht ausreichend. Nach Auffassung der Stadtwerke bietet sich vor allem die Einbeziehung des überdeckten Vorbereiches in die Hallenfläche ein. Die vorliegende Planung zeigt die projektierende Gesamtanlage der Trauerhalle nach Prüfung der oben erwähnten Gegebenheiten und in Anlehnung an den Bestand. Variante 1 Abb. 3 Entwurf Ausschnitt Trauerhalle 30.08.2010 Es erfolgt die Entfernung und Entsorgung der bestehenden Glasfront (siehe Abb. 1 und Abb. 2) Hierzu würde unter Verwendung von zwei vorhandenen verglasten Doppeltüren und deren Verbindung mit einer neuen Fassade die Halle um eine Fläche von rd. 20 qm vergrößert und die Zahl der Sitzplätze um bis zu 40 erweitert. Die maximale Gesamtzahl der Sitzplätze beträgt dann also 150. Eine weitere Vergrößerung der Halle ist nicht ratsam, da hierfür der Seite 5/7 Drucksache 2010-117-0993 überdeckte Bereich verlassen werden müsste oder Flächen gewonnen würden, die für Sitzplätze nicht mehr nutzbar sind. Nach sorgfältiger Prüfung kann aus folgenden Gründen die derzeitige Glasfront nach dem Ausbau nicht wieder verwendet werden: - Die Glasfenster-Elemente und Türzargen würden bei einem Ausbau so beschädigt werden dass sie nicht mehr nutzbar sind. - Die einzelnen Elemente und Fensterrahmen sind bereits altersbedingt undicht und schadhaft. - Bei der Glasfront handelt es sich um Einfach-Verglasung. Auch wenn die ENEV 2009 nicht angewandt werden muss, sollte man hier zukunftsweisend auf eine Mehrfachverglasung zurückgreifen, um den Heizaufwand möglichst gering zu halten. Kostenschätzung Variante 1 Leistung Kosten – Brutto Neue Glasfront komplett Abdichtung, Dämmung, Schalung Elektroarbeiten / Elektroheizung Tür versetzen / Brandschutz / Beleuchtung Pflasteraufnahme, Betonarbeiten Baunebenkosten , Ausstattung Unvorhergesehenes 20.000,00 € 6.000,00 2.500,00 4.000,00 5.000,00 4.500,00 2.000,00 Kosten gesamt 44.000,00 € Bemerkung: bei der Variante 1 bleibt das Natursteinpflaster / Plasterklinker (Abb. 2) für die neu verglasten Flächen bestehen. Seite 6/7 Drucksache 2010-117-0993 Kostenschätzung Variante 2 : Leistung Kosten - Brutto Neue Glasfront komplett Abdichtung, Dämmung, Schalung Elektroarbeiten / Elektroheizung Tür versetzen / Brandschutz / Beleuchtung Baunebenkosten / Ausstattung Pflasteraufnahme Beton-und Fundamentarbeiten / Platten neu verlegen Unvorhergesehenes 20.000,00 € 8.000,00 2.500,00 4.000,00 5.500,00 € 19.000,00 Kosten Gesamt 61.000,00 € 2.000,00 Bemerkung: wie die Variante A jedoch wird das Pflaster für die neu verglasten Flächen aufgenommen und durch neue Werksteinplatten ersetzt. Jühe Bürgermeister Hanf Technischer Betriebsleiter Seite 7/7