Schimmelpilz-Merkblatt 2004 - Ennepe-Ruhr

Werbung
ENNEPE-RUHR-KREIS
Fachbereich Gesundheit
Gesundheitsaufsicht und gesundheitlicher Umweltschutz
Merkblatt
Schimmelpilzbefall in Innenräumen
URSACHEN FÜR EINE SCHIMMELPILZBILDUNG IN INNENRÄUMEN
1.
2.
Bauliche bzw. bauphysikalische Mängel
-
eindringende Feuchtigkeit durch Schäden am Außenputz oder Mauerwerk
-
Wärmebrücke, d.h. Abfließen von Wärme durch schlecht oder nicht isolierte Wände
-
aufsteigende Feuchtigkeit durch fehlende Horizontalsperre
-
eindringende Feuchtigkeit durch defekte Trinkwasser- oder Abwasserleitungen
-
von oben eindringende Feuchtigkeit durch defektes Flachdach.
Wohnhygienische Mängel
-
zu geringe Lüftung der Wohnräume
-
zu niedrige Raumtemperatur (relative Luftfeuchte steigt dann an)
-
zu starke Feuchtigkeitsentwicklung durch die Wohnnutzung (z.B. Waschen und Trocknen
von Wäsche in Wohnräumen)
-
Eindringen von warmer und feuchter Luft in kältere Bauteile mit der Folge, dass sich
Kondenswasser bildet.
MAßNAHMEN ZUR PROPHYLAXE UND BEKÄMPFUNG VON SCHIMMELPILZBEFALL
1.
2.
Erkennung und Beseitigung baulicher und bauphysikalischer Mängel
-
Verhinderung des Eindringens von Feuchtigkeit durch Sanierung festgestellter Bauschäden. Eine Austrocknung der betroffenen Bauteile ist nach jeder Baumaßnahme zwingend
erforderlich.
-
Beseitigung von Wärmebrücken durch fachgerechte Isolierung von Außenwänden.
-
Für die Ursachenermittlung ist ggf. ein Bausachverständiger hinzuzuziehen.
Wohnungshygienische Bekämpfungsmaßnahmen
-
Veränderung der Lüftungsgewohnheiten. Ausreichende Lüftung aller Räume zur Abfuhr
von Luftfeuchtigkeit.
Die insbesondere von Küche und Bad ausgehende Feuchtigkeitsbelastung der Raumluft
ist möglichst unmittelbar ins Freie abzuführen.
-
Als Regel gilt, zeitlich mindestens so lange zu lüften, wie der feuchtigkeitsverdunstende
Vorgang gedauert hat.
Stand: Oktober 2004
Gesundheitsaufsicht und gesundheitlicher Umweltschutz
Merkblatt: Schimmelpilz
Seite: 2
-
Mindestens 3 - 5 mal täglich sollten die Wohnräume durch Öffnen der Fenster (Stoßlüftung) gelüftet werden.
-
Günstiger ist die Querlüftung (Öffnen gegenüberliegender Fenster), da hierdurch die
Lufterneuerung beschleunigt und ein größerer Effekt erzielt wird.
-
Möbelstücke nie direkt an die Außenwand stellen. Es ist ein Abstand von mindestens 5
cm von der Wand einzuhalten, um eine Luftzirkulation zu ermöglichen.
-
Während der Heizperiode ist eine Beheizung aller Wohn- und Schlafräume erforderlich.
In nicht beheizte Wohnräume dringt Luft aus den beheizten Zimmern ein. Diese erwärmte
feuchtigkeitsbeladene Luft führt dazu, dass Feuchtigkeit an kälteren Wänden auskondensiert.
-
Die relative Luftfeuchtigkeit kann durch ein Hygrometer kontrolliert werden. Sie sollte in
Wohnungen in einem Bereich zwischen 30 und 65 % liegen.
-
Bei Verkleidungen der Decken- oder Wandbereiche (z.B. Holzvertäfelungen) ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass solche Konstruktionen hinterlüftet werden.
WIRKUNGEN VON SCHIMMELPILZEN AUF DEN MENSCHEN
Schimmelpilze, die in Wohnungen auftreten, können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und
Erkrankungen führen. Durch das Einatmen von Schimmelpilzsporen können allergische Erkrankungen hervorgerufen werden. Zu nennen wäre hier beispielsweise das allergische Asthmabronchiale.
Die häufigsten Mykosen durch Schimmelpilze sind die Aspergillosen, die vor allem bei immungeschwächten Personen festgestellt wurden. Die bekanntesten pathogenen Aspergillusarten sind
Aspergillus fumigatus oder auch Aspergillus flavus und Aspergillus niger.
Ca. 10% der Patienten mit einer vermuteten Inhalationsallergie haben eine Sensibilisierung gegen
Pilzsporen.
Im Vergleich zur Pollen- oder Hausstaubmilbenallergie ist jedoch die Schimmelpilzallergie noch
wenig erforscht.
Eine reine Pilzsporensensibilisierung ist eher selten. Häufig tritt eine sekundäre Sensibilisierung
bei bereits bestehender Pollen- oder Hausstauballergie auf.
Im Vergleich zur Pollen-, Hausstaubmilben oder Tierallergie ist die Diagnose einer Pilzsporenallergie bedeutend schwieriger zu stellen. Hier ist unbedingt anzuraten, einen erfahrenen Allergologen
aufzusuchen. Bei einer festgestellten Hausstaubmilbenallergie ist es sehr wahrscheinlich, dass
auch eine Schimmelpilzbelastung in der Wohnung gegeben ist. Dies ist damit zu erklären, dass
Milben und Schimmelpilze im Hausstaub in einem komplizierten Ökosystem zusammenleben.
Hausstaubmilben ernähren sich vorwiegend von menschlichen Hautschuppen. Sie sind aber auf
die Symbiose mit Schimmelpilzen angewiesen, um Hautschuppen verwerten zu können. Auch Vorratsmilben ernähren sich vorwiegend von Schimmelpilzen und sind daher vermehrt in Wohnungen
mit Schimmelpilzbefall zu finden.
Verschiedene Schimmelpilzgattungen (Penicillum, Aspergillus, Cladosporium, Mucor und Alternaria) stellen bedeutende Inhalationsallergene dar und können bei entsprechend sensibilisierten Personen bereits bei geringen Raumbelastungen zur Auslösung eines akuten Asthma-Anfalles führen.
Weitere Symptome für Raumluftbelastungen durch Schimmelpilzsporen sind Reizungen der Nasenschleimhäute, Hautreizungen, Kopfschmerzen, Lethargie, Konzentrationsschwäche oder auch
Augenirritationen.
Stand: Oktober 2004
Gesundheitsaufsicht und gesundheitlicher Umweltschutz
Merkblatt: Schimmelpilz
Seite: 3
GERUCHSBELASTUNGEN DURCH SCHIMMELPILZ IN WOHNUNGEN
Schimmelpilze können eine Vielzahl flüchtiger organischer Verbindungen produzieren.
Diese sind geruchlich wahrnehmbar. Die wichtigsten Substanzen dieser sog. mikrobiellen flüchtigen organischen Verbindungen (MVOC) sind langkettige Alkoholverbindungen, Ketone und Terpene. Zur Zeit wird diskutiert, ob diese MVOC Reizungen der Atemwege und Kopfschmerzen beim
Menschen verursachen könnten.
MYKOTOXINE
Einige Schimmelpilzarten sind in der Lage, Toxine zu bilden, die eine medizinische Bedeutung
haben.
Mykotoxine in Innenräumen entstehen durch Schimmelpilzbefall mit toxinproduzierenden Arten.
Da Mykotoxine ein hohes Molekulargewicht haben, ist eine Belastung des Menschen primär durch
Inhalation mykotoxinhaltiger Partikel (z.B. Pilzsporen, Hausstaub) gegeben.
In der Literatur werden nachstehende Krankheitserscheinungen durch Inhalation von Mykotoxinen
beschrieben:
-
Infektanfälligkeit,
-
Kopf- und Gliederschmerzen,
-
Schleimhautreizungen.
Die gesundheitliche Bedeutung der inhalativen Belastung durch Mykotoxine wird z.Zt. kontrovers
diskutiert und kann abschließend noch nicht beurteilt werden.
WOHNUNGSAUFSICHT
Nach dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
(Wohnungsgesetz) ist jeder Vermieter von Wohnraum verpflichtet, diesen zu erhalten und zu pflegen.
Die Gemeinden haben die Aufgaben, auf die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohngebäuden, Wohnungen und Wohnräumen hinzuwirken.
Sollten Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelpilzbildung in einer Wohnung vorliegen, ist die Nutzung erheblich beeinträchtigt. Liegt die Ursache in einem baulichen Mangel begründet, so hat der
Mieter gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf sachgerechte Beseitigung des Feuchtigkeitsschadens bzw. des Schimmelpilzbefalls.
Scheitert eine gütliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter und erfolgt trotz schriftlicher Aufforderung keine Mängelbeseitigung durch den Vermieter, so können die baulichen Mängel der
Gemeinde (z.B. Amt für Wohnungswesen) angezeigt werden. Aufgrund des Wohnungsgesetzes
hat die Gemeinde die Möglichkeit bei baulich bedingten Feuchtigkeitsschäden öffentlich-rechtlich
einzuschreiten und kann gegenüber der Eigentümerin / dem Eigentümer Anordnungen treffen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung:
Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises
In Schwelm: Herr Schwedes: 02336 / 93-2448 oder Herr Schwabeland: 02336 / 93-2449
In Witten:
Frau Eising:
02302 / 922-234
Stand: Oktober 2004
Herunterladen