STADT AHLEN Vergabeunterlagen Zum Verkauf des städtischen Grundstücks Steingasse 14 59227 Ahlen Inhalt 1. Einleitung............................................................................................................................ 3 2. Rahmenbedingungen / Beschreibung des Grundstücks .................................................... 3 2.1 Lage im Raum ............................................................................................................. 3 2.2 Siedlungsentwicklung Ahlens..................................................................................... 4 2.3 Lage des Grundstücks................................................................................................. 4 2.4 Beschreibung des Grundstücks .................................................................................. 5 2.5 Verkehrliche Anbindung............................................................................................. 6 2.6 Planungsrechtliche und andere Vorgaben................................................................. 7 3. Anforderungen / einzureichende Unterlagen.................................................................... 8 4. Bewertung und Prüfung ..................................................................................................... 9 4.1 Bewertung .................................................................................................................. 9 4.2 Prüfung ..................................................................................................................... 11 5. Hinweise zum Verfahren .................................................................................................. 12 5.1 Besichtigung ............................................................................................................. 12 5.2 Zeitlicher Rahmen .................................................................................................... 12 5.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen......................................... 13 6. Bewerbungsbedingungen ................................................................................................ 13 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen............................................................. 13 Vertraulichkeit der Informationen ........................................................................... 13 Eigentum der Vergabeunterlagen............................................................................ 14 Eigentumsübertragung und Schutzrechte ............................................................... 14 Angebot .................................................................................................................... 14 Vom Bewerber unaufgefordert beigefügte Unterlagen .......................................... 14 Bindung an den Kaufpreis ........................................................................................ 14 Anhang Fotos Grundstück Steingasse 14, April 2014 2 1. Einleitung Die Stadt Ahlen beabsichtigt ein bebautes Grundstück in einer Größe von 178 qm in zentraler Innenstadtlage zu veräußern. Das Grundstück umfasst ein in Klinkerbauweise errichtetes zweieinhalbgeschossiges, mit einem steilen Satteldach versehenes und vollunterkellertes Wohngebäude. Im Erdgeschoss neben dem Treppenhaus befinden sich drei Garagenplätze mit jeweils separaten Toren, die zur Straßenseite ausgerichtet sind. Das Ober- und Dachgeschoss umfasst je eine Wohnung. Bauliche Mängel führen zu der Empfehlung, das Gebäude abzubrechen und das Grundstück neu zu bebauen. Erwartet werden im Falle eines Abbruchs eine attraktive Bebauung sowie Gestaltung und Nutzung des Grundstücks, die sich sowohl architektonisch als auch von ihrer Nutzungsart in die vorhandene kleinteilige Straßenrandbebauung einfügt und diese sinnvoll ergänzt. Im Falle der Sanierung ist ein energetisches Konzept zu entwickeln, das Maßnahmen zur Haustechnik mitsamt Heizung, Warmwasser und Strom aufzeigt. Überdies sind entsprechende Maßnahmen für Keller, Garagen, Außenwände und Dach zu berücksichtigen. 2. Rahmenbedingungen / Beschreibung des Grundstücks 2.1 Lage im Raum Die Stadt Ahlen als Mittelzentrum mit rd. 52.500 Einwohnern und überwiegend ländlicher Raumstruktur liegt am nördlichen Rand der Ballungsrandzone an der großräumigen Achse zwischen Oberhausen, Hamm und Bielefeld, mit weiterem Verlauf Richtung Hannover. Gebildet wird die Achse von der DB-Strecke Hamm-Hannover, die das Stadtgebiet mittig quert, sowie der Straßenverbindung der Bundesautobahn A2 Oberhausen - Hannover, die südöstlich an der Stadtgrenze vorbeiführt. Abb. 1: Lage im Raum, eigene Darstellung 3 Im nördlichen Stadtgebiet sowie am östlichen Rand verläuft je eine weitere überregionale Achse, die in Ost-West-Richtung von der Bundesstraße 58 gebildet wird und die Mittelzentren Beckum und Ahlen mit Lüdinghausen verbindet, sowie die in Nord-Süd-Richtung führende Bundesstraße 475, die im Norden an das Mittelzentrum Warendorf und darüber hinaus Richtung Osnabrück anbindet. Die Mittelzentren Soest und Arnsberg sind Richtung Süden zu erreichen. Der Freiraum um die Siedlungsfläche des Stadtgebietes wird überwiegend von landwirtschaftlichen Flächen geprägt, kleine Waldgebiete unterschiedlicher Größe spiegeln die typische Charakteristik der münsterländischen Parklandschaft wider. Das Stadtgebiet wird in Südost-Nordwest–Richtung von der Werse durchquert, die Lippe tangiert das Stadtgebiet im Süden. 2.2 Siedlungsentwicklung Ahlens Ahlen gehört zu den ältesten Städten Westfalens und weist demzufolge einen historisch geprägten Stadtkern von großer baulicher Vielfalt aus verschiedenen Epochen auf. Die städtebauliche Qualität der Innenstadt von Ahlen zeichnet sich durch einen vielfältigen Wechsel von historischen Straßenzügen und kleineren wie größeren Platzaufweitungen aus, die durch eine abwechslungsreiche, kleinteilige Architektur begleitet werden. Insbesondere die gründerzeitlichen Gebäude sowie die Ackerbürgerhäuser aus dem 19. Jahrhundert prägen das Straßenbild. Die „Ackerbürger“ hielten sich mit Landwirtschaft und kleinen Gewerben über Wasser. 2.3 Lage des Grundstücks Das Grundstück in der Steingasse befindet sich innerhalb der 4. und letzten Befestigungsanlage der Stadt aus dem 14. Jahrhundert. Deren ringförmiger Verlauf lässt sich noch heute im Stadtbild deutlich durch folgende Straßenzüge erkennen: Nordenmauer, Ostenmauer, Südenmauer, Westenmauer sowie Ostwall, Gerichtsstraße, Wallstraße und Westwall. Abb. 2: Ausschnitt aus dem Stadtplan der Stadt Ahlen, Lage des Grundstücks 4 Das Umfeld des zu bebauenden Grundstücks wird im Norden durch das Wohnen dominiert. Während im Nordwesten auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein kleiner alteingesessener gewerblicher Betrieb liegt, befindet sich südwestlich ein relativ großer und zur Fußgängerzone orientierter Gebäudekomplex, der sich mit innerstädtischen Einzelhandelssortimenten in der Weststraße präsentiert. Überwiegend charakteristisch für den Straßenzug ist die relativ kleinteilige Bebauung. Die unmittelbare Nähe zur Fußgängerzone lässt auf diesem Grundstück eine gemischte Nutzung zu. Abb. 3: Luftbild der Stadt Ahlen, Grundstück Steingasse 14 2.4 Beschreibung des Grundstücks Das im Jahr 1960 auf dem zu veräußernden Grundstück errichtete Gebäude wurde zum 01.09.14 leer gezogen. 154,91 qm Wohnfläche verteilen sich auf das Ober- und Dachgeschoss sowie weitere 80 qm Nutzfläche auf drei Garagen, eine Waschküche und ein Lager1. Rückwärtig dient ein kleiner Garten zum Aufenthalt im Freien. Er grenzt im Osten an ein unbebautes Grundstück an, das derzeit mit einer Baulast belegt ist und als Stellplatz fungiert, aber grundsätzlich bebaubar ist und über die Straße Wandmacherstiege erschlossen wird. Im Süden schließt ein weiteres nahezu unbebautes Grundstück an, das lediglich eine Garage aufweist, die an das in Rede stehende Gebäude angebaut wurde und dem Grundstück Wandmacherstiege 11 zugeordnet ist. Während das Gebäude nach außen unauffällig ist, weisen die Wohnungen einen deutlichen Sanierungsbedarf aufgrund von massiven Feuchtigkeitsschäden auf. Im 1. Obergeschoss sind Bad, Küche und Schlafzimmer, im 2. Obergeschoss ist insbesondere das Bad betroffen. Eine weitere Beeinträchtigung der gesamten Wohnung durch diese Schäden wurde durch ein Gutachten nachgewiesen. Die der Verwaltung im Februar 2014 vorgelegte Kurzbeurteilung zur Überprüfung einer Belastung durch Schimmelpilze kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer weiteren Nutzung des Gebäudes eine Sanierung der Wohnungen aufgrund der Feuchte- 1 Bei Anforderung der Vergabeunterlagen erhalten Sie eine CD u. a. mit Grundrissen für KG, EG, OG und DG des Gebäudes 5 schäden dringend geboten ist. Die Schäden sowie die zu ergreifenden Maßnahmen zur Behebung sind dem vorliegenden Gutachten im Detail zu entnehmen2. Eine Modernisierung hat seit Errichtung des Gebäudes nicht stattgefunden. Die derzeitige Dacheindeckung ist marode und bedarf einer dringenden Erneuerung, ebenso die sanitären Anlagen, die vollständig zu erneuern sind. Die Schäden an Wasser- und Abwasserleitungen sind zu beheben und der Putz ist aufgrund der vorliegenden Feuchteschäden zu entfernen und zu erneuern. Auch die Heizungsanlage bedarf einer Sanierung. Abb. 4: Karte: ALKIS Kreis Warendorf, Lageplan des städtischen Grundstücks Lediglich die Fenster wurden innerhalb der letzten 10 Jahre durch neue ersetzt. Die baulichen Mängel innerhalb des Gebäudes sowie die zu erneuernde Dacheindeckung führen aus Sicht der Verwaltung zu einem unverhältnismäßig hohen Sanierungsaufwand mit der Empfehlung, das Gebäude abzubrechen und das Grundstück neu zu bebauen. (Fotos zum städtischen Grundstück siehe Anhang). 2.5 Verkehrliche Anbindung Von diesem zentral gelegenen städtischen Grundstück lassen sich alle wichtigen Infrastruktureinrichtungen in 5 bis 15 Minuten fußläufig erreichen. Dazu gehören das Rathaus mit Stadthalle, die Stadtbücherei sowie das Kino Richtung Südwesten, die Post und der Bahnhof einschließlich Busbahnhof Richtung Südosten. Der südlich gelegene Marktplatz und die Fußgängerzone mit umfangreichem Einzelhandelsbesatz und weiteren Dienstleistungseinrichtungen sind in wenigen Schritten erreichbar. Auch Schulen und Kindertagesstätten liegen in fußläufiger Entfernung. 2 Kurzbeurteilung zu der Überprüfung einer Belastung durch Schimmelpilze – Steingasse 14, Ahlen, Umweltlabor ACB GmbH, AlbrechtThaer-Straße 14, 48147 Münster, 03.02.2014. Einsichtnahme möglich: Baudezernat, Südstraße 41, 1. OG, Raum 106 6 Das Grundstück ist über die nördlich gelegene und in Ost-West-Richtung führende Straße Freiheit, von der die Steingasse Richtung Süden abzweigt, zu erreichen. Die Steingasse mündet im Süden in die Fußgängerzone, Abschnitt Weststraße, mit der Folge, dass der Fahrverkehr die Steingasse Richtung Norden über die Straße Freiheit wieder verlassen muss. Der vorzufindende relativ schmale Straßenquerschnitt korrespondiert mit der historischen baulichen Struktur beidseitig entlang der Straße. 2.6 Planungsrechtliche und andere Vorgaben Art und Maß der baulichen Nutzung Das Grundstück ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanes und wird daher planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Demzufolge müssen sich Art und Maß der Nutzung, sowie Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Der seit September 2010 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Ahlen stellt entsprechend der innerstädtischen Nutzung eine gemischte Baufläche dar. Favorisiert wird eine Neubebauung, die sich im aufgehenden Mauerwerk als zweigeschossige Straßenrandbebauung darstellen sollte und mit folgenden Nutzungsarten belegt werden kann: • • • • • Wohnen Dienstleistungen, freie Berufe, kleine Ladeneinheiten, nichtstörendes Gewerbe. Das Maß der Nutzung orientiert sich an der umgebenden Ausnutzung der Grundstücke, die charakteristisch ist für eine innenstadtgerechte Nutzung, welche mit einer relativ hohen bauliche Dichte einhergeht. Demzufolge sollte sich die Neubebauung in der vorzufindenden Bautiefe bewegen. Abb. 5: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Ahlen, wirksam seit 24.09.2011 7 Stellplätze und Garagen Stellplätze und Garagen sind gemäß Landesbauordnung NW auf dem Grundstück unterzubringen. In Abhängigkeit der geplanten Nutzung ist nicht auszuschließen, dass die nachzuweisenden Stellplätze aufgrund des Grundstückszuschnittes und der Grundstücksgröße nicht vollständig untergebracht werden können, sodass optional ein Nachweis auf einem anderen Grundstück über eine Baulast oder über eine Ablösung3 erfolgen muss. Bauliche Gestaltung Darüber hinaus ist das Grundstück Gegenstand des Handbuches mit Gestaltungssatzung für die Ahlener Innenstadt. Die hierin enthaltenen besonderen Auflagen hinsichtlich der Baukörpergestaltung - vorwiegend im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Gebäuden und Werbeanlagen – sind zu beachten. Das Handbuch mit Gestaltungssatzung steht zum Download zur Verfügung4: http://www.ahlen.de/fileadmin/pdf/Bauen_Umwelt/6_2_Gestaltungsfibel_Innenstadt_02_0 6_2012.pdf Ver- und Entsorgung / Erschließungskosten Das Grundstück liegt innerhalb eines bebauten Gebietes und ist damit vollständig erschlossen. Erschließungs- sowie Kanalanschlusskosten nach BauGB fallen nicht an. Grundbuch Die ca. 178 qm große städtische Grundstücksfläche befindet sich in der Gemarkung Ahlen, Flur 7, Flurstück 175, Grundbuchblatt 4007, lfd. Nr. 57. Baulasten Keine. Energieausweis Ist in Bearbeitung. 3. Anforderungen / einzureichende Unterlagen Die Teilnahme an dieser Grundstücksvergabe beinhaltet bei entsprechender Entscheidung den Kauf des Grundstücks, den Abbruch mit anschließender Neubebauung und entsprechender Nutzung. Alternativ ist eine Sanierung unter energetischen Gesichtspunkten möglich mit entsprechender Nachnutzung. Favorisiert werden für das Gebäude an der Steingasse 14 der Abbruch sowie eine adäquate Nachnutzung, insbesondere des Erdgeschosses, das derzeit durch drei Garagenplätze aufgrund der Innenstadtlage mindergenutzt wird. Die Mindest-Preiserwartung des städtischen Grundstücks orientiert sich am Bodenrichtwert von 190,-- Euro/qm. 3 Der Ablösebetrag beträgt gemäß S A T Z U N G der Stadt Ahlen über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages nach § 47 Abs. 5 Landesbauordnung NRW vom 08.08.1988 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 19.11.2001 für den Stadtkern: Gebietsteil I: 6.340 Euro je Stellplatz. 4 Gedruckte Exemplare erhalten Sie kostenlos im Baudezernat, Südstraße 41, 2. OG 8 Das zur Neubebauung vorgesehene Grundstück in Innenstadtlage ist für eine kleinteilig gemischte Nutzung entsprechend den vorgeschlagenen Nutzungsarten und dem Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise aus der Umgebungsbebauung zu entwickeln. Erwartet werden im Falle eines Abbruchs und einer Neubebauung ein Bebauungs- und Nutzungskonzept, das die vorgesehenen Nutzungen der zwei Vollgeschosse schematisch darstellt sowie ein Gestaltungskonzept, das das Gebäude architektonisch und gestalterisch in die Bebauungs- / Fassadenstruktur der vorhandenen Straßenrandbebauung einfügt. Eine qualitativ hochwertige Architektur, die Rücksicht auf das eher kleinteilig strukturierte Stadtbild nimmt und zur Aufwertung der Straßenrandbebauung in diesem Bereich beiträgt, ist wünschenswert. Zur Gestaltung der Fassaden ist das o. g. Handbuch mit Gestaltungssatzung zu beachten. Fällt die Entscheidung für eine Sanierung, ist neben dem Nutzungskonzept ein energetisches Maßnahmenkonzept vorzulegen, dass sowohl die Haustechnik als auch die Gebäudehülle sowie Keller und Dach umfasst. Darüber hinaus ist die Fassade zur Straße als Ansicht darzustellen. Eine zurückhaltende Anordnung der Stellplätze für die vorgesehene Nutzung ist von Vorteil. Die Möglichkeiten des Stellplatznachweises sind dargestellt. Folgende Unterlagen sind einzureichen: • Kaufangebot mit festem Kaufpreis • Nutzungskonzept: Angabe der vorgesehenen Nutzungen in den jeweiligen Geschossen • a) Im Falle der Neubebauung: Gestaltungskonzept mit architektonischem Lageplan im M 1 : 500 und Ansichten im M 1 : 100 mit Angaben zu Materialien • b) Im Falle der Sanierung: Sanierungskonzept unter energetischen Gesichtspunkten für Haustechnik und Gebäude einschließlich Keller und Dach, bei Gestaltung der Fassade: Ansicht im M 1 : 100 mit Angabe von Materialien. 4. Bewertung und Prüfung 4.1 Bewertung Zur Bewertung der vorgelegten Konzepte hat der Bewerber mit seinem Angebot die unter Punkt 3 genannten Unterlagen zwingend einzureichen. Die eingereichten Angebote werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie den gestellten Mindestanforderungen genügen, d. h., dass gemäß § 34 Baugesetzbuch das Einfügen des Vorhabens in die bauliche Umgebung erfolgt. Angebote, welche in den Bewerbungsbedingungen (siehe Punkt 6) sowie in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen (siehe Punkt 3) nicht erfüllen, werden nicht in die Bewertung einbezogen. Die Bewertung der sich daraus ergebenden zu berücksichtigenden Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix, in der die einzelnen Vergabekriterien mitsamt der jeweils durch einen Prozentsatz ausgedrückten Gewichtung aufgeführt sind. Das innerhalb der Bewertungsmatrix aufgeführte Nutzungskonzept wird anhand folgender Kriterien beurteilt: 9 • • • • Nutzungsmischung: favorisiert wird im Erdgeschoss: Dienstleistung, nicht störendes Gewerbe, freier Beruf, kleine Ladeneinheit; im Obergeschoss: Wohnen Baudichte: bevorzugt wird eine mittlere Dichte, die sich in die kleinteilige Struktur der Umgebung einfügt Grünanteile: von Vorteil ist eine nutzbare private Grünfläche auf der rückwärtigen Grundstücksfläche Ruhender Verkehr: Priorität erhält die Berücksichtigung des Stellplatzes / der Stellplätze auf dem Grundstück Zuschlagskriterium Gewichtung in Prozent 1. Angebotspreis 2a a) Im Falle Abbruch und Neubebauung 2a.1 Städtebauliche und architektonische Qualität Städtebauliche Einbindung in die bestehende Bebauung entlang des Straßenraums, Gestaltung des Grundstücks, Kubatur des Baukörpers und Gestaltung der nicht überbaubaren Fläche 2a.2 Architektonische und gestalterische Qualität des Gebäudes (Fassadengliederung, -proportion, Materialien) 50 Alternativ: b) Im Falle der Sanierung 2b Sanierungskonzept: zeitgemäße energetische Maßnahmen 2b.1 Haustechnik: Heizung, Warmwasser, Strom, Gebäude: Keller, Außenwände, Dach 2b.2 Architektonische Qualität der Fassadengliederung, proportion, Materialien 3. Nutzungskonzept 3.1 Genehmigungsfähiges Konzept entsprechend der aufgezeigten Nutzungsmischung 3.2 Unterbringung des ruhenden Verkehrs Punkte ungewichtet / gewichtet 30 10 20 30 20 10 20 15 5 Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungsprozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Die Bewertung der einzelnen qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt mittels Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft. Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet: sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft 5 Punkte 4 Punkte 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt 10 Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe: Sehr gut: Gut: Befriedigend: Ausreichend: Mangelhaft: Das Angebot entspricht in besonderem Maße und mit vorbildlichen Lösungsansätzen den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen. Das Angebot entspricht in besonderem Maße den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen. Das Angebot entspricht den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen, es weist keine oder allenfalls unerhebliche Abweichungen aber keine Mängel auf. Das Angebot entspricht den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen, es weist jedoch kleine Abweichungen und Mängel auf. Das Angebot weist deutliche Abweichungen und Mängel gegenüber den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen auf. Das Kriterium Kaufpreis wird wie folgt bewertet: Der Bieter mit dem höchsten Preisangebot erhält 5 Punkte. Die Preisangebote der übrigen Bieter werden zum Angebotspreis des höchstbietenden Bieters ins Verhältnis gesetzt. Die Abweichungen werden wie folgt bewertet: Abweichung Abweichung Abweichung Abweichung Abweichung Abweichung Abweichung Abweichung Abweichung Abweichung Abweichung < < < < < < < < < < > 2,5 % 5,0 % 7,5 % 10,0 % 12,5 % 15,0 % 20,0 % 25,0 % 30,0 % 35,0 % 35,0 % 5,0 Punkte 4,5 Punkte 4,0 Punkte 3,5 Punkte 3,0 Punkte 2,5 Punkte 2,0 Punkte 1,5 Punkte 1,0 Punkte 0,5 Punkte 0,0 Punkte 4.2 Prüfung Ein Vorprüfgremium in Form eines verwaltungsinternen Fachgremiums bereitet die einzelnen Verfahrensschritte vor. Dieses Vorprüfgremium • nimmt – soweit geboten - die Vorauswahl anhand der Überprüfung der Mindestbedingungen (Reduzierung der Bieter) nach den bekannt gegebenen Bewertungskriterien vor und • bereitet auf Grundlage der Angebote der verbliebenen Bieter die abschließende Zuschlagsentscheidung formal und inhaltlich vor. Das Zuschlagkriterium 2a.2)städtebauliche und architektonische Qualität und 2b.2) architektonische Qualität der Fassadengliederung, -proportion, Materialien wird in Form einer Jury unter Einbeziehung des Gestaltungsbeirates der Stadt Ahlen bewertet. Mit dieser Bewertung einher gehen Empfehlungen zur Überarbeitung. Die Bewerber, bei denen eine verbesserte 11 Bewertung im Bereich städtebauliche und architektonische Qualität die Möglichkeit eines Zuschlags eröffnen bzw. die Chance eines Zuschlags erhöhen würde, werden anschließend aufgefordert, die architektonische und städtebauliche Gestaltung unter Zugrundelegung der ausgesprochenen Empfehlungen zu überarbeiten. Danach wird ein Auswahlgremium in Form einer Jury mit Unterstützung und unter Einbeziehung des Gestaltungsbeirates die verbliebenen Angebote bewerten. Die Verwaltung wird auf Grundlage des bekannt gegebenen Bewertungssystems abschließend einen Bieter für den Erwerb des Grundstücks und die nachfolgende Vorbereitung und Realisierung der Bebauung bzw. die Instandsetzung und Sanierung benennen. 5. Hinweise zum Verfahren 5.1 Besichtigung Vorab wird jedem Bieter die Möglichkeit eingeräumt, das Projektgrundstück gemeinsam mit Vertretern des Verkäufers zu begehen. Im Rahmen dieses Ortstermins besteht auch Gelegenheit Nachfragen zu stellen. Dieser Termin kann individuell mit den Ansprechpartnern (s. Punkt 5.3) abgestimmt werden. 5.2 Zeitlicher Rahmen Falls Sie sich um die Vergabe des Grundstücks bewerben möchten, werden Sie gebeten, in rechtsverbindlich unterzeichneter Form und in einem verschlossenen Umschlag bis zum 30.04.2015, 12:00 Uhr an: Stadt Ahlen Der Bürgermeister Fachbereich 6 Herr Merzmann Südstraße 41 59227 Ahlen das verbindliche Angebot einzusenden oder abzugeben. Der verschlossene Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot Steingasse 14“ zu bezeichnen. Eine Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Wege oder per Telefax ist nicht zugelassen. Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung und Auftragserteilung sind: • • • Angebotspreis Städtebauliche und architektonische Qualität, alternativ: Sanierungskonzept sowie architektonische Qualität der Fassadengliederung, -proportion, Materialien Nutzungskonzept Nähere Angaben zu den Bewertungskriterien, der Bewertungsmethode sowie der Gewichtung sind den Ausführungen zur Angebotswertung unter Ziffer 4 zu entnehmen. 12 Die Vergabestelle behält sich vor, den Bietern während des Vergabeverfahrens ergänzende Unterlagen zur Verfügung zu stellen / nachzureichen. 5.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber den Verkäufer unverzüglich darauf hinzuweisen. Hinweise und Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform – auch per Telefax oder per E-Mail - zu richten an: Stadt Ahlen Der Bürgermeister Fachbereich 6 Herr Merzmann Südstraße 41 59227 Ahlen Fax: 02382/59-499 E-Mail: [email protected] Fragen, die nicht bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform vorliegen, können im Hinblick auf die Gleichstellung aller Bewerber grundsätzlich nicht vor dem Einreichungstermin beantwortet werden. Die Antwort auf Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. der in ihnen beschriebenen Aufgabenstellung werden allen Bewerbern zeitgleich schriftlich zugeleitet und sind bei der Ausarbeitung des Angebotes in gleicher Weise zugrunde zu legen wie diese Vergabeunterlagen. Dies gilt auch für etwaige Auskünfte auf Fragen im Rahmen einer Ortsbesichtigung soweit diese nicht den Rückschluss auf spezifische oder geheimhaltungsbedürftige Angebotsinhalte zulassen. Der Stadt steht es frei, den Bewerbern Antworten auch per Fax oder per E-Mail zu übermitteln. 6. Bewerbungsbedingungen Bitte beachten Sie folgende Bewerbungsbedingungen: 6.1 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als wettbewerbsbeschränkende Abreden gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bewerbern über: • • • die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu bietenden Preise, Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben. 6.2 Vertraulichkeit der Informationen Die Vergabeunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der Stadt zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bewerber auch nach Abschluss des Verfahrens streng vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Bewerbers bekannt werden. 13 Während des Verfahrens werden alle Informationen und Angebotsinhalte Vertrauensschutz genießen. Erst nach Abschluss des Verfahrens beabsichtigt die Stadt, lediglich die unter Punkt 3 geforderten Unterlagen zu veröffentlichen. Der Preis wird nicht veröffentlicht. 6.3 Eigentum der Vergabeunterlagen Diese Vergabeunterlagen und alle weiteren Unterlagen, die dem Bewerber gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Stadt. 6.4 Eigentumsübertragung und Schutzrechte Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum der Stadt über. Die Rechte des Bewerbers an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberührt. 6.5 Angebot 6.5.1 Das Angebot ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen. Auf elektronischem Wege, wie per E-Mail, Fernschreiben, Telegramm, Telebrief oder Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Bei Angeboten / Angebotsbestandteilen, die zusätzlich zum schriftlichen Angebot auf Datenträgern übermittelt werden, sind die Angaben in Papierform maßgeblich. 6.5.2 Das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Angebote und der darin enthaltenen Vorschläge sollen sich die Inhalte an der in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Struktur orientieren. 6.6 Vom Bewerber unaufgefordert beigefügte Unterlagen Vom Bewerber unaufgefordert dem Angebot beigefügte Unterlagen werden bei der Bewertung der Angebote nicht berücksichtigt. 6.7 Bindung an den Kaufpreis Der Bieter bindet sich an das von ihm eingereichte Angebot mit vorgeschlagenem Kaufpreis. 14 Anhang Fotos Grundstück Steingasse 14 Blick Richtung Südosten auf das Gebäude Steingasse 14 Blick Richtung Nordosten auf das Gebäude Blick auf die östliche Straßenseite der Steingasse, geprägt durch eine kleinteilig strukturierten Bebauung Blick Richtung Norden auf die beidseitig bebaute Steingasse Blick auf die rückwärtige Fassade Steingasse 14 und das angrenzende unbebaute Grundstück an der Straße Wandmacherstiege 13, das als Stellplatz genutzt wird Blick auf die das bewohnte Ober- und Dachgeschoss 15