stadt ahlen - Zeche Westfalen

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STADT AHLEN
Vergabeunterlagen
Zum Verkauf, zur Sanierung und
anschließenden Nutzung des ehemaligen
Grubenlüfters mit Grubenlüftergebäude
Zeche Westfalen
59229 Ahlen
Inhalt
1.
Einleitung............................................................................................................................ 3
2.
Rahmenbedingungen / Beschreibung des Grundstücks .................................................... 3
2.1
Lage im Raum ............................................................................................................. 3
2.2
Siedlungsentwicklung Ahlens..................................................................................... 4
2.3
Lage der ehemaligen Zeche Westfalen und des Lokschuppens ................................ 5
2.4
Beschreibung des Grundstücks / Lokschuppens........................................................ 6
2.5
Verkehrliche Anbindung............................................................................................. 6
2.6
Planungsrechtliche und andere Vorgaben................................................................. 7
3.
Anforderungen / einzureichende Unterlagen.................................................................... 9
4.
Bewertung und Prüfung ..................................................................................................... 9
4.1
Bewertung .................................................................................................................. 9
4.2
Prüfung ..................................................................................................................... 12
5.
Hinweise zum Verfahren .................................................................................................. 13
5.1
Besichtigung ............................................................................................................. 13
5.2
Zeitlicher Rahmen .................................................................................................... 13
5.3
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen......................................... 14
6.
Bewerbungsbedingungen ................................................................................................ 14
6.1
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen............................................................. 14
6.2
Vertraulichkeit der Informationen ........................................................................... 14
6.3
Eigentum der Vergabeunterlagen............................................................................ 15
6.4
Eigentumsübertragung und Schutzrechte ............................................................... 15
6.5
Angebot .................................................................................................................... 15
6.6
Vom Bewerber unaufgefordert beigefügte Unterlagen .......................................... 15
6.7
Zustimmungsvorbehalt ............................................................................................ 15
Anhang
Fotos vom 25.09.2013 und 05.08.2014: Gelände der ehemaligen Zeche Westfalen, Grubenlüfter
2
1.
Einleitung
Die erfolgreiche Veräußerung des ehemaligen Lokschuppens der früheren Zeche Westfalen
zur Sanierung und Nachnutzung durch ein Vergabeverfahren veranlasst die Stadt Ahlen,
auch den benachbarten Grubenlüfter, Diffusor mit Grubenlüftergebäude für eine adäquate
Nachnutzung zu vermarkten. Sowohl das Gebäude als auch die außen und innen liegenden
technischen Anlagen, die im Wesentlichen bauzeitlich ist, stehen seit Juni 2012 unter Denkmalschutz.
Nach einer fast hundertjährigen Bergbaugeschichte, die am 30.06.2000 zu Ende ging, entwickelt sich das ehemalige Zechengelände aufgrund seiner Historie, die sich in der Architektur
und dem städtebaulichen Erscheinungsbild manifestiert, zu einem zukunftsfähigen Gewerbestandort, der insbesondere auch für moderne, dienstleistungsorientierte Unternehmen
von großem Interesse ist. Während das im Eingangsbereich des ehemaligen Zechengeländes
gelegene Gebäude mit Lohnhalle und Waschkaue, die daran anschließende Lampenstube,
die Werkstätten sowie das Kesselhaus bereits gewerblich genutzt sind, konnte kürzlich auch
das auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Grünfuge gelegene ehemalige Versandgebäude veräußert und saniert werden. Inzwischen wird das Gebäude gewerblich genutzt.
Für den veräußerten Lokschuppen wird in Kürze die Sanierung für eine künftige Büronutzung
beginnen.
Östlich neben dem Lokschuppen soll nun das ehemalige Grubenlüftergebäude innerhalb der
Grünfuge reaktiviert werden. Eine Sanierung des Denkmals mit allen Details wird erwartet.
Entsprechende Erlaubnisanträge gemäß Denkmalschutzgesetz sind damit verbunden. Als
Nutzung sind Dienstleistungs-, Verwaltungsbetriebe sowie Ausstellungen, Betriebe des Veranstaltungs- und Beherbergungsgewerbes sowie der Gastronomie möglich. Eine weitere
Aufwertung des ehemaligen Zechenstandortes, insbesondere der Grünfuge, wird mit der
Nachnutzung des Versandgebäudes, des Lokschuppens und der hiermit eingeleiteten Veräußerung des Grubenlüftergebäudes verfolgt.
2.
Rahmenbedingungen / Beschreibung des Grundstücks
2.1
Lage im Raum
Die Stadt Ahlen als Mittelzentrum mit aktuell ca. 52.000 Einwohnern und überwiegend ländlicher Raumstruktur liegt am nördlichen Rand der Ballungsrandzone an der großräumigen
Achse zwischen Oberhausen, Hamm und Bielefeld, mit weiterem Verlauf Richtung Hannover.
Gebildet wird die Achse von der DB-Strecke Hamm-Hannover, die das Stadtgebiet mittig
quert, sowie der Straßenverbindung der Bundesautobahn A2 Oberhausen - Hannover, die
südöstlich an der Stadtgrenze vorbeiführt.
3
Abb. 1: Lage im Raum, eigene Darstellung
Im nördlichen Stadtgebiet sowie am östlichen Rand verläuft je eine weitere überregionale
Achse, die in Ost-West-Richtung von der Bundesstraße 58 gebildet wird und die Mittelzentren Beckum und Ahlen mit Lüdinghausen verbindet, sowie die in Nord-Süd-Richtung führende Bundesstraße 475, die im Norden an das Mittelzentrum Warendorf und darüber hinaus
Richtung Osnabrück anbindet. Die Mittelzentren Soest und Arnsberg sind Richtung Süden zu
erreichen.
Der Freiraum um die Siedlungsfläche des Stadtgebietes wird überwiegend von landwirtschaftlichen Flächen geprägt, kleine Waldgebiete unterschiedlicher Größe spiegeln die typische Charakteristik der münsterländischen Parklandschaft wider. Das Stadtgebiet wird in
Südost-Nordwest–Richtung von der Werse durchquert, die Lippe tangiert das Stadtgebiet im
Süden.
2.2
Siedlungsentwicklung Ahlens
Ahlen gehört zu den ältesten Städten Westfalens und weist demzufolge einen historisch geprägten Stadtkern von großer baulicher Vielfalt aus verschiedenen Epochen auf. Die städtebauliche Qualität der Innenstadt von Ahlen zeichnet sich durch einen vielfältigen Wechsel
von historischen Straßenzügen und kleineren wie größeren Platzaufweitungen aus, die durch
eine abwechslungsreiche, kleinteilige Architektur begleitet werden. Insbesondere die gründerzeitlichen Gebäude sowie die Ackerbürgerhäuser aus dem 19. Jahrhundert prägen das
Straßenbild.
1847 wurden mit der Eröffnung der Köln-Mindener Eisenbahnstrecke die Voraussetzungen
für den Wandel von der Ackerbürgergemeinde zu einer prosperierenden Industriestadt geschaffen. Es vergingen noch zwei Jahrzehnte, bis etwa ab 1870 die erste Industrialisierungsphase mit Plüschweberei, Emailleproduktion und Schuhfabrikation sowie dem Strontianitbergbau das Stadtbild radikal veränderte. Rund 4.000 Einwohner lebten zu dieser Zeit in Ahlen. Die Stadt dehnte sich aus, auch jenseits von Werse und Eisenbahnlinie. In der Innenstadt
wurden die ersten gründerzeitlichen Steinbauten errichtet. Ein rapides Bevölkerungswachstum setzte jedoch erst mit der zweiten Industrialisierungsphase ein, die in Ahlen 1913 mit
4
dem Steinkohleabbau begann. Für die Bergleute wurden nördlich und westlich der Zeche
Siedlungen angelegt, die dem Gartenstadtideal verbunden sind.
2.3
Lage der ehemaligen Zeche Westfalen und des Grubenlüftergebäudes
Abb. 2: Ausschnitt aus dem Stadtplan der Stadt Ahlen, Lage des ehemaligen
Zechengeländes mit Grubenlüftergebäude
Das Gelände der ehemaligen Zeche Westfalen liegt im Südosten des Stadtgebietes und erstreckt sich südlich der oben erwähnten Zechensiedlungen. Im Westen wird derzeit noch eine Bergehalde abgebaut, im Osten befindet sich eine weitere bereits begrünte kürzlich aus
der Bergaufsicht entlassene Halde, die künftig der Naherholung dient.
Die nach Aufgabe des Zechenstandortes zu erhaltenden Gebäude befinden sich beidseitig
entlang der Straße Zeche Westfalen. Einige Gebäude an der östlichen Straßenseite konnten
bis heute saniert und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Grubenlüfter befindet sich
im Süden des Zechengeländes, unweit des Zechenbahnradweges innerhalb der Grünfuge auf
der Westseite der Straße Zeche Westfalen. Der Radweg bildet auf diesem Abschnitt u. a. den
Zubringer zum südlich vorbeiführenden Werseradweg. Derzeit fehlt noch der Lückenschluss
des Zechenbahnradweges südlich des Zechengeländes über die Werse. Dazu hat die Stadt
Ahlen Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm beantragt.
Westlich benachbart des Grubenlüftergebäudes liegt der Lokschuppen, dessen westliche
Grundstückgrenze gleichzeitig die Grenze der Grünfuge bildet.
5
Abb. 3: Luftbild der Stadt Ahlen, Ausschnitt ehemalige Zeche
Westfalen, im Vordergrund der Lokschuppen, dahinterliegend der Radweg und das Lüftergebäude sowie oben
links im Bild das ehemalige Kesselhaus
2.4
Beschreibung des Grundstücks / Grubenlüfter mit Grubenlüftergebäude
Das eingeschossige Lüftergebäude im Süden des Geländes liegt auf einem 726 qm großen
Grundstück am südöstlichen Rand der Grünfuge. Erbaut wurden das eingeschossige Grubenlüftergebäude und der Grubenlüfter 1911, bei dem es sich um einen Grubenlüfter in der
Ausführung Radiallüfter mit einer Leistung 25.000 cbm/min ausziehend handelt. Der markante Diffusor und das Lüftergehäuse sind aus Stahlblechteilen aufgebaut.
Die Architektur der vom Büro Wilhelm Lang und Caspar Maria aus Essen-Rüttenscheid geplanten Hochbauten aus der Gründungsphase dieses Bergwerkes wird beherrscht durch die
Verwendung örtlich hergestellter dunkelbrauner Ziegelsteine, einer strengen vertikalen
Gliederung durch mehrfach gestufte Pfeilervorlagen in den Fassaden sowie der Bündelung
von drei je hochrechteckigen Eisensprossenfenstern bei den Hauptgebäuden und dem vorherrschenden Einsatz der Tonnendächer mit Bitumenbahneindeckung.
Das zu veräußernde Gebäude, in dem die Lüftermotoren stehen, entspricht dieser Gestaltungsabsicht. Südlich des Grubenlüftergebäudes ist ein nahezu quadratischer Gebäudeteil
unter Flachdach vorgelagert, der leer steht. In dem nördlichen Giebelschild befindet sich das
Emblem Hammer und Schlegel. Die Fenster sind zum Teil zugesetzt.
Das Innere des massiven Gebäudes wird von den beiden Elektromotoren geprägt. Einer von
ihnen ist auf der Achse des Lüfters angeordnet, der zweite steht über einen Flachriemenantrieb in Reserve. Die Antriebe sind durch Kupplungen in den Achsen trennbar. Die Anordnung der beiden Elektromotoren dient der betrieblichen Sicherheit, wobei immer nur ein
Elektromotor in Funktion war.
6
Abb. 4: Luftbild des Kreises Warendorf, Ausschnitt mit Lage des Grubenlüftergebäudes und zugehörigem
Grundstück in einer Größe von 726 qm, die beidseitig angrenzenden Flächen in einer Größe von 338
und 595 qm sind Eigentum der Stadt Ahlen
Abb. 5: Grundriss Lüftergebäude
7
Die Grundfläche des Grubenlüftergebäudes mit einem Grundriss von 11,30 x 14,10 m und
5,35 x 8,30 m ergeben 203,74 qm. Hinzu kommen der Diffusor und der Grubenlüfter auf einer relativ kleinen Grundfläche von 46,5 qm. Das in Abb. 4 dargestellte westlich oder auch
östlich des Grubenlüfters gelegene Grundstück in einer Größe von 338 bzw. 595 qm ließe
sich bei Bedarf von der Stadt hinzupachten. Eine Freiflächennutzung i. S. der zulässigen Nutzungsarten (siehe Punkt 2.6) wäre möglich.
Das Gebäude mit den außen und innen liegenden technischen Anlagen ist mit allen Details
bei der Sanierung wiederherzustellen. Für das unter Denkmalschutz stehende Ensemble sind
vom neuen Eigentümer Erlaubnisanträge nach Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
für jede Änderung an dem Gebäude bzw. den Anlagen einzureichen.
2.5
Verkehrliche Anbindung
Die Erschließung des Zechenstandortes erfolgt bislang aus Richtung Norden über die Stapelstraße und Richtung Süden über die Bergamtsstraße mit Anbindung an die Straße Zeche
Westfalen und damit über das innerörtliche Verkehrsnetz der Stadt Ahlen. Eine unmittelbare
Anbindung an das überörtliche Straßennetz besteht nicht.
Das Grundstück mit Grubenlüftergebäude, am östlichen Rand der Grünfuge gelegen, wird
aus Richtung Norden über die Straße Zeche Westfalen erschlossen. Einige Meter vor der abknickenden Vorfahrt Richtung Osten führt ein 3,00 m breiter öffentlicher Fuß- und Radweg
mit einem Fahrrecht zugunsten der Anlieger Richtung Westen durch die Grünfuge zum
Grundstück des Grubenlüfters bis zum Zechenbahnradweg. Derzeit ist dieser Weg lediglich in
einer Breite von 1,50 m angelegt und muss entsprechend vom Käufer zusammen mit dem
Eigentümer des Lokschuppens ausgebaut werden. Der Weg bleibt allerdings in städtischem
Eigentum. Demzufolge wird die Stadt Ahlen nach erfolgtem Ausbau für die Unterhaltung des
Weges zuständig sein.
Das Grubenlüftergebäude ist über den unweit vorbeiführenden Zechenbahnradweg an das
örtliche und regionale Radwegenetz angebunden.
2.6
Planungsrechtliche und andere Vorgaben
Art und Maß der baulichen Nutzung
Art der Nutzung
Das Grundstück einschließlich Grubenlüfter mit Grubenlüftergebäude ist Gegenstand des am
22.05.2009 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 83 “Bergwerk Westfalen Schacht I/II“1,
zuletzt geändert und in Kraft getreten am 05.01.2013. Das Grundstück wird der Baunutzungskategorie Gewerbegebiet innerhalb der Grünfuge mit folgenden vorgesehenen zulässigen Nutzugsarten zugeordnet:
•
•
Dienstleistungs-, Verwaltungs-, Ausstellungsnutzungen sowie
Betriebe des Gastronomie-, Veranstaltungs- und Beherbergungsgewerbes
Maß der Nutzung
1
Der Bebauungsplan steht zum Download zur Verfügung:
http://www.o-sp.de/ahlen/plan/plan_details.php?pid=4965&S=1&L1=8&art=36280
8
Die Festsetzungen zum Maß der Nutzung orientieren sich an dem unter Denkmalschutz stehendem Gebäude. Die Grundfläche, d.h. die zu versiegelnde bzw. zu überbauende Fläche
darf maximal 290 qm umfassen. Aus dem Grubenlüfter ergibt sich die höchste Gebäudehöhe
von 12,00 m. Bezugspunkt ist die mittlere Höhenlage der für das jeweilige Grundstück maßgeblichen Erschließungsstraße.
Stellplätze
Die nachzuweisenden Stellplätze in Abhängigkeit der gewählten Nutzung sind gemäß Landesbauordnung NW auf dem privaten Grundstück unterzubringen. Das denkmalwerte Gebäude lässt lediglich Stellplätze auf dem zugehörigen Grundstück zu. Bei Herstellung dieser
sind nur wasserdurchlässige Materialien zu verwenden.
Abb.4: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan der Stadt Ahlen, wirksam seit 22.05.2009, zuletzt geändert 05.01.2013
Bauliche Gestaltung
Darüber hinaus ist das Grundstück Gegenstand der Gestaltungssatzung für den Bebauungsplan Nr. 83. Die hierin enthaltenen besonderen Auflagen hinsichtlich der Baukörpergestaltung - vorwiegend im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Gebäuden und Werbeanlagen – sowie zu Einfriedungen sind zu beachten. Die Gestaltungssatzung steht zum Download
unter dem auf S. 7 unten in der Fußnote aufgeführten Link, auf Blatt 2, zur Verfügung.
Ver- und Entsorgung / Erschließungskosten
Das Grundstück liegt innerhalb eines bebauten Gebietes und ist damit - wie unten beschrieben - nahezu vollständig erschlossen. Kanalanschlusskosten auf Grundlage der Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Ahlen vom 25.02.1981 in Höhe von 5,17 Euro/qm sind vom
Erwerber zuzüglich des Grundstückskaufpreises beim Kauf zu erbringen.
9
Das Gebäude lässt sich an die Gas-, Wasser- und Stromversorgung anschließen. Die Kosten
für die Verlegung bis zum Gebäude sind vom Käufer zu übernehmen. Die dafür zu veranschlagenden Kosten in Abhängigkeit der erforderlichen Leistung können vom Bieter unter
folgendem Link bei den Stadtwerken abgefragt werden:
http://www.stadtwerke-ahlen.de/service/downloads.
Hierunter stehen Anmeldeformulare sowohl für Gas, Wasser als auch für die Stromversorgung zur Verfügung. Diese sind entsprechend der gewünschten Leistung auszufüllen und bei
den Stadtwerken einzureichen. Danach werden die anfallenden Kosten zur Herstellung der
Hausanschlüsse berechnet.
Grundwasser
Der im Vergleich zu allen anderen Flächen auf dem ehemaligen Zechengelände tiefer gelegene Bereich des Lokschuppens und des Grubenlüftergebäudes weist einen Grundwasserstand auf, der unmittelbar unterhalb der Geländeoberfläche liegt. Dies erfordert entsprechende Maßnahmen, die das Grundstück vor Überschwemmungen schützen.
Altlasten
Die Maschine/Motoren sowie die Oberfläche des Bodens sind im Rahmen des Abschlussbetriebsplanes dekontaminiert worden und stellen damit keine Gefährdung für die derzeitige
Nutzung dar.
Die Freiflächen sind entsprechend sondiert worden, es erfolgte ein Abtrag des Bodens und
ein neuer Aufbau, der schadstofffrei ist.
Grundbuch
Die ca. 1.064 qm große städtische Grundstücksfläche liegt in der Gemarkung Ahlen, Flur 31,
Flurstück 376, Grundbuchblatt 4031, lfd. Nr. 38.
Baulasten
Keine.
3.
Anforderungen / einzureichende Unterlagen
Die Teilnahme an dieser Grundstücksvergabe beinhaltet bei entsprechender Entscheidung
den Kauf des Grundstücks sowie die Sanierung und Nutzung des denkmalgeschützten Ensembles. Für den Verkauf wird ein Festpreis von 23,00 Euro/qm (einschließlich Erschließungskosten) zuzüglich Kanalanschlusskosten in Höhe von 5,17 Euro/qm zugrunde gelegt.
Das zur Sanierung vorgesehene Ensemble ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Art und Maß der Nutzung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzgesetzes
Nordrhein-Westfalen zu entwickeln.
Da der Erhalt der innen liegenden bauzeitlichen Maschine aus Denkmalschutzgesichtspunkten befürwortet wird und diese fast vollständig den zur Verfügung stehenden Raum einnimmt, ließe sich das südlich gelegene Flachdach-Gebäude durch einen Anbau ergänzen ggf.
auch ersetzen, um eine Nutzung im o. g. Sinne (siehe Punkt 2.6) zu ermöglichen. Dieser Anbau wäre in seiner Größe dem Lüftergebäude unterzuordnen und in qualitativ hochwertiger
Architektur zu errichten. Die zu verwendenden Materialien und die Gestaltung der Fassade
sollten sich an denen der Zechengebäude (wie oben unter Punkt 2.4 beschrieben) orientie10
ren. Alternativ ist die Herstellung des Anbaus in transparenter Form möglich, welches sich i.
d. Regel als wenig dominant darstellt.
Für den Fall eines Anbaus dürfen die festgesetzten Baugrenzen Richtung Süden überschritten werden. Eine innere räumliche Verbindung zwischen Lüftergebäude und Anbau wird dabei verfolgt.
Erwartet wird ein Architekturkonzept, das die vorgesehenen Nutzungen im Grundriss für das
Gebäude darstellt. Eine qualitativ hochwertige Architektur, die die Fassade des Lüftergebäudes mit allen Details wiederherstellt, ist nachzuweisen. Im Falle eines neu zu errichtenden
Anbaus ist eine vergleichbar hochwertige Architektur der Fassade, die das denkmalgeschützte Ensemble gestalterisch positiv ergänzt, vorzulegen.
Zur Gestaltung der Werbung ist die Gestaltungssatzung zu beachten.
Die erforderlichen Stellplätze für die vorgesehene Nutzung sind auf der nicht überbaubaren
Fläche unterzubringen. Dazu sowie für die gesamte nicht überbaubare Fläche ist ein Gestaltungskonzept vorzulegen. Bei Bedarf kann die westlich / östlich gelegene städtische Fläche in
die Planung einbezogen werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
•
•
•
4.
Architekturkonzept unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte in Kombination mit der vorgesehenen Nutzung, Grundriss im M 1 : 100
Ansichten im M 1 : 100 mit Angaben zu Materialien
Gestaltung der nicht überbaubaren Fläche im M 1 : 250
Bewertung und Prüfung
4.1
Bewertung
Zur Bewertung der vorgelegten Konzepte hat der Bewerber mit seinem Angebot die unter
Punkt 3 genannten Unterlagen zwingend einzureichen.
Die eingereichten Angebote werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie den gestellten Mindestanforderungen genügen, d. h. die Festsetzungen bzw. die Vorgaben aus dem Bebauungsplan beachtet werden mit Ausnahme der Baugrenze, die im Süden überschritten und
demzufolge auch eine höhere Grundfläche erreicht werden darf. Als Nutzung sind
Dienstleistungs-, Verwaltungsbetriebe sowie Ausstellungen und Betriebe des Veranstaltungsgewerbes möglich und sinnvoll. Außerdem zulässig sind gastronomische Betriebe. Angebote, welche die in den Bewerbungsbedingungen (siehe Punkt 6) sowie in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen (siehe Punkt 3) nicht erfüllen, werden nicht
in die Bewertung einbezogen.
Die Bewertung der sich daraus ergebenden zu berücksichtigenden Angebote erfolgt anhand
der nachfolgenden Bewertungsmatrix, in der die einzelnen Vergabekriterien mitsamt der jeweils durch einen Prozentsatz ausgedrückten Gewichtung aufgeführt sind.
11
Zuschlagskriterium
Gewichtung in
Prozent
1.
1.1
50
35
1.2
2.
Architektonische Qualität
Architektonische und gestalterische Qualität des
Gebäudes (Fassaden, Materialien) unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange
Gestaltung der nicht überbaubaren Fläche, Unterbringung des ruhenden Verkehrs
Nutzungskonzept
Genehmigungsfähiges Konzept entsprechend der
oben (S. 10) genannten Nutzungen
Punkte ungewichtet /
gewichtet
15
50
50
Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungsprozentsatz
multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Der
Bewerber mit der höchsten Punktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
Die Bewertung der einzelnen qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt mittels Schulnoten von
sehr gut bis mangelhaft. Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet:
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
5 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe:
Sehr gut:
Gut:
Befriedigend:
Ausreichend:
Mangelhaft:
Das Angebot entspricht in besonderem Maße und mit vorbildlichen Lösungsansätzen den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen.
Das Angebot entspricht in besonderem Maße den Anforderungen und
Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen.
Das Angebot entspricht den Anforderungen und Zielsetzungen der
Verdingungsunterlagen, es weist keine oder allenfalls unerhebliche
Abweichungen aber keine Mängel auf.
Das Angebot entspricht den Anforderungen und Zielsetzungen der
Verdingungsunterlagen, es weist jedoch kleine Abweichungen und
Mängel auf.
Das Angebot weist deutliche Abweichungen und Mängel gegenüber
den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen auf.
4.2
Prüfung
Ein Vorprüfgremium in Form eines verwaltungsinternen Fachgremiums – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Beratung – bereitet die einzelnen Verfahrensschritte vor.
12
Dieses Vorprüfgremium
• nimmt – soweit geboten - die Vorauswahl anhand der Überprüfung der Mindestbedingungen (Reduzierung der Bieter) nach den bekannt gegebenen Bewertungskriterien vor und
• bereitet auf Grundlage der Angebote der verbliebenen Bieter die abschließende Zuschlagsentscheidung formal und inhaltlich vor.
Danach wird ein Auswahlgremium die verbliebenen Angebote in Form einer Jury unter Einbeziehung von Vertretern aus der Verwaltung der Stadt Ahlen, unter Hinzuziehung der Unteren Denkmalbehörde die Zuschlagkriterien architektonische / gestalterische Qualität und der
geplanten Nutzung bewerten. Für das daraus hervorgehende Angebot ist eine Empfehlung
zur Überarbeitung der Fassaden unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten bzw. der Außenanlagen bei Zuschlag an den Bieter nicht ausgeschlossen.
5.
Hinweise zum Verfahren
5.1
Besichtigung
Vorab wird jedem Bieter die Möglichkeit eingeräumt, das Projektgrundstück gemeinsam mit
Vertretern des Verkäufers zu begehen. Im Rahmen dieses Ortstermins besteht auch Gelegenheit, Nachfragen zu stellen. Dieser Termin kann individuell mit den Ansprechpartnern
(siehe Punkt 5.3) abgestimmt werden.
5.2
Zeitlicher Rahmen
Falls Sie sich um die Vergabe des Grundstücks bewerben möchten, werden Sie gebeten, in
rechtsverbindlich unterzeichneter Form und in einem verschlossenen Umschlag bis zum
30.09.2014 an:
Stadt Ahlen
Der Bürgermeister
Fachbereich 8
Herr Merzmann
Südstraße 41
59227 Ahlen
das verbindliche Angebot einzusenden oder abzugeben.
Der verschlossene Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot Grubenlüftergebäude“ zu bezeichnen. Eine Übermittlung von Angeboten auf
elektronischem Wege oder per Telefax ist nicht zugelassen
Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung und Auftragserteilung sind:
•
•
•
Nutzung
Architektonische Qualität
Gestaltung der nicht überbaubaren Fläche
Nähere Angaben zu den Bewertungskriterien, der Bewertungsmethode sowie der Gewichtung sind den Ausführungen zur Angebotswertung unter Punkt 4 zu entnehmen.
13
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bietern während des Vergabeverfahrens ergänzende
Unterlagen zur Verfügung zu stellen / nachzureichen.
5.3
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der
Bewerber den Verkäufer unverzüglich darauf hinzuweisen. Hinweise und Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform – auch per Telefax oder per E-Mail - zu richten an:
Stadt Ahlen
Der Bürgermeister
Fachbereich 8
Herr Merzmann
Südstraße 41
59227 Ahlen
Fax: 02382/59-590
E-Mail: [email protected]
Fragen, die nicht bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform vorliegen,
können im Hinblick auf die Gleichstellung aller Bewerber grundsätzlich nicht vor dem jeweiligen Einreichungstermin beantwortet werden.
Die Antwort auf Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. der in ihnen beschriebenen Aufgabenstellung werden allen Bewerbern zeitgleich schriftlich zugeleitet und sind bei der Ausarbeitung des Angebotes in gleicher Weise zugrunde zu legen wie diese Vergabeunterlagen.
Dies gilt auch für etwaige Auskünfte auf Fragen im Rahmen einer Ortsbesichtigung soweit
diese nicht den Rückschluss auf spezifische oder geheimhaltungsbedürftige Angebotsinhalte
zulassen. Der Stadt steht es frei, den Bewerbern Antworten auch per Fax oder per E-Mail zu
übermitteln.
6.
Bewerbungsbedingungen
Bitte beachten Sie folgende Bewerbungsbedingungen:
6.1
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als wettbewerbsbeschränkende Abreden gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen
mit anderen Bewerbern über:
•
•
die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben.
6.2
Vertraulichkeit der Informationen
Die Vergabeunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle
weiteren von der Stadt zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bewerber auch
nach Abschluss des Verfahrens streng vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich
zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Bewerbers bekannt werden.
14
Während des Verfahrens werden alle Informationen und Angebotsinhalte Vertrauensschutz
genießen. Erst nach Abschluss des Verfahrens beabsichtigt die Stadt, lediglich die unter
Punkt 3 geforderten Unterlagen zu veröffentlichen.
6.3
Eigentum der Vergabeunterlagen
Diese Vergabeunterlagen und alle weiteren Unterlagen, die dem Bewerber gegebenenfalls
zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Stadt.
6.4
Eigentumsübertragung und Schutzrechte
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum der Stadt über. Die Rechte des Bewerbers an dem in
diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberührt.
6.5
Angebot
6.5.1
Das Angebot ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Auf elektronischem Wege, wie per E-Mail, Fernschreiben, Telegramm, Telebrief oder Telefax
übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Bei Angeboten / Angebotsbestandteilen, die
zusätzlich zum schriftlichen Angebot auf Datenträgern übermittelt werden, sind die Angaben
in Papierform maßgeblich.
6.5.2
Das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Angebote und der darin enthaltenen Vorschläge sollen sich die Inhalte an der in den Vergabeunterlagen vorgegebenen
Struktur orientieren.
6.6
Vom Bewerber unaufgefordert beigefügte Unterlagen
Vom Bewerber unaufgefordert dem Angebot beigefügte Unterlagen werden bei der Bewertung der Angebote nicht berücksichtigt.
6.7
Zustimmungsvorbehalt
Der Bieter bindet sich an das von ihm eingereichte Angebot mit dem Festpreis von
23,00 Euro/qm (einschließlich Erschließungskosten der Straßenverkehrsfläche Zeche Westfalen) zuzüglich Kanalanschlusskosten in Höhe von 5,17 Euro/qm.
15
Anhang
Fotos vom 05.08.2014 und 25.09.2013: Gelände der ehemaligen Zeche Westfalen, Grubenlüftergebäude mit Grubenlüfter
Blick auf die Nordfassade des Lüftergebäudes,
am linken Bildrand Diffusor und Lüfter
Blick auf die Nord- und Westfassade des Lüftergebäudes
Blick auf den Anbau an der Südfassade des Lüftergebäudes
Blick auf die Südfassade des Anbaus und den
Diffusor
Rechts der Grubenlüfter, links ein Teil des Diffusors
Blick Richtung Südwesten auf das Grubenlüftergebäude und den Lokschuppen
16
Der derzeit vorhandene Fußweg von der Straße
Zeche Westfalen zum Lokschuppen
Blick vom Zechenbahnradweg Richtung Süden
auf den Lokschuppen
Blick von der Stapelstraße Richtung Süden auf den
Eingangsbereich der ehemaligen Zeche Westfalen
Blick Richtung Norden auf die Straße Zeche Westfalen, rechts vorn das Kesselhaus daran schließt
das Gebäude der Maschinenzentrale an. Gegenüber liegen die beiden Fördertürme (Schacht I und
Schacht II)
17
Fotos vom 05.08.2014 aus dem Maschinenraum des Grubenlüftergebäudes (Radiallüfter mit
einer Leistung von 25.000 cbm/min. ausziehend)
18
19
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