STADT AHLEN Vergabeunterlagen Zum Verkauf, zur Sanierung und anschließenden Nutzung des ehemaligen Lokschuppens Zeche Westfalen 59229 Ahlen Inhalt 1. Einleitung............................................................................................................................ 3 2. Rahmenbedingungen / Beschreibung des Grundstücks .................................................... 3 2.1 Lage im Raum ............................................................................................................. 3 2.2 Siedlungsentwicklung Ahlens..................................................................................... 4 2.3 Lage der ehemaligen Zeche Westfalen und des Lokschuppens ................................ 5 2.4 Beschreibung des Grundstücks / Lokschuppens........................................................ 6 2.5 Verkehrliche Anbindung............................................................................................. 6 2.6 Planungsrechtliche und andere Vorgaben................................................................. 7 3. Anforderungen / einzureichende Unterlagen.................................................................... 9 4. Bewertung und Prüfung ..................................................................................................... 9 4.1 Bewertung .................................................................................................................. 9 4.2 Prüfung ..................................................................................................................... 11 5. Hinweise zum Verfahren .................................................................................................. 11 5.1 Besichtigung ............................................................................................................. 11 5.2 Zeitlicher Rahmen .................................................................................................... 11 5.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen......................................... 12 6. Bewerbungsbedingungen ................................................................................................ 13 6.1 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen............................................................. 13 6.2 Vertraulichkeit der Informationen ........................................................................... 13 6.3 Eigentum der Vergabeunterlagen............................................................................ 13 6.4 Eigentumsübertragung und Schutzrechte ............................................................... 13 6.5 Angebot .................................................................................................................... 13 6.6 Vom Bewerber unaufgefordert beigefügte Unterlagen .......................................... 14 6.7 Zustimmungsvorbehalt ............................................................................................ 14 Anhang Fotos vom 25.09.2013: Gelände der ehemaligen Zeche Westfalen, Lokschuppen 2 1. Einleitung Die Stadt Ahlen beabsichtigt den ehemaligen Lokschuppen der früheren Zeche Westfalen zur Sanierung und Nachnutzung zu veräußern. Dieses denkmalwürdige Gebäude besteht nur noch aus der äußeren Hülle, die sich aus einem älteren und einem jüngeren Gebäudeteil zusammensetzt. Nach einer fast hundertjährigen Bergbaugeschichte, die am 30.06.2000 zu Ende ging, entwickelt sich das ehemalige Zechengelände aufgrund seiner Historie, die sich in der Architektur und dem städtebaulichen Erscheinungsbild manifestiert, zu einem zukunftsfähigen Gewerbestandort, der insbesondere auch für moderne, dienstleistungsorientierte Unternehmen von großem Interesse ist. Während das im Eingangsbereich des ehemaligen Zechengeländes gelegene Gebäude mit Lohnhalle und Waschkaue, die daran anschließende Lampenstube, die Werkstätten sowie das Kesselhaus bereits gewerblich genutzt sind, befindet sich das auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Grünfuge gelegene ehemalige Versandgebäude zur Nachnutzung derzeit in der Sanierung. Aktuell ist die äußere Hülle nahezu fertiggestellt. Bei dem zweiten Gebäude innerhalb der Grünfuge, das ebenso einer Nachnutzung zugeführt werden soll, handelt es sich um den ehemaligen Lokschuppen. Die Unterschutzstellung zum Denkmal, zumindest für den älteren Gebäudeteil, erfolgt nach Veräußerung. Eine Sanierung der insgesamt denkmalwerten Hülle des Lokschuppens mit allen Details wird erwartet. Entsprechende Erlaubnisanträge gemäß Denkmalschutzgesetz sind damit verbunden. Als Nutzung sind Dienstleistungs-, Verwaltungsbetriebe sowie Ausstellungen, Betriebe des Veranstaltungs- und Beherbergungsgewerbes sowie der Gastronomie möglich. Eine weitere Aufwertung des ehemaligen Zechenstandortes, insbesondere der Grünfuge, wird mit der Nachnutzung des Versandgebäudes und des nunmehr zum Verkauf anstehenden Lokschuppens einhergehen. 2. Rahmenbedingungen / Beschreibung des Grundstücks 2.1 Lage im Raum Die Stadt Ahlen als Mittelzentrum mit rd. 52.500 Einwohnern und überwiegend ländlicher Raumstruktur liegt am nördlichen Rand der Ballungsrandzone an der großräumigen Achse zwischen Oberhausen, Hamm und Bielefeld, mit weiterem Verlauf Richtung Hannover. Gebildet wird die Achse von der DB-Strecke Hamm-Hannover, die das Stadtgebiet mittig quert, sowie der Straßenverbindung der Bundesautobahn A2 Oberhausen - Hannover, die südöstlich an der Stadtgrenze vorbeiführt. 3 Abb. 1: Lage im Raum, eigene Darstellung Im nördlichen Stadtgebiet sowie am östlichen Rand verläuft je eine weitere überregionale Achse, die in Ost-West-Richtung von der Bundesstraße 58 gebildet wird und die Mittelzentren Beckum und Ahlen mit Lüdinghausen verbindet, sowie die in Nord-Süd-Richtung führende Bundesstraße 475, die im Norden an das Mittelzentrum Warendorf und darüber hinaus Richtung Osnabrück anbindet. Die Mittelzentren Soest und Arnsberg sind Richtung Süden zu erreichen. Der Freiraum um die Siedlungsfläche des Stadtgebietes wird überwiegend von landwirtschaftlichen Flächen geprägt, kleine Waldgebiete unterschiedlicher Größe spiegeln die typische Charakteristik der münsterländischen Parklandschaft wider. Das Stadtgebiet wird in Südost-Nordwest–Richtung von der Werse durchquert, die Lippe tangiert das Stadtgebiet im Süden. 2.2 Siedlungsentwicklung Ahlens Ahlen gehört zu den ältesten Städten Westfalens und weist demzufolge einen historisch geprägten Stadtkern von großer baulicher Vielfalt aus verschiedenen Epochen auf. Die städtebauliche Qualität der Innenstadt von Ahlen zeichnet sich durch einen vielfältigen Wechsel von historischen Straßenzügen und kleineren wie größeren Platzaufweitungen aus, die durch eine abwechslungsreiche, kleinteilige Architektur begleitet werden. Insbesondere die gründerzeitlichen Gebäude sowie die Ackerbürgerhäuser aus dem 19. Jahrhundert prägen das Straßenbild. 1847 wurden mit der Eröffnung der Köln-Mindener Eisenbahnstrecke die Voraussetzungen für den Wandel von der Ackerbürgergemeinde zu einer prosperierenden Industriestadt geschaffen. Es vergingen noch zwei Jahrzehnte, bis etwa ab 1870 die erste Industrialisierungsphase mit Plüschweberei, Emailleproduktion und Schuhfabrikation sowie dem Strontianitbergbau das Stadtbild radikal veränderte. Rund 4.000 Einwohner lebten zu dieser Zeit in Ahlen. Die Stadt dehnte sich aus, auch jenseits von Werse und Eisenbahnlinie. In der Innenstadt wurden die ersten gründerzeitlichen Steinbauten errichtet. Ein rapides Bevölkerungswachstum setzte jedoch erst mit der zweiten Industrialisierungsphase ein, die in Ahlen 1913 mit 4 dem Steinkohleabbau begann. Für die Bergleute wurden nördlich und westlich der Zeche Siedlungen angelegt, die dem Gartenstadtideal verbunden sind. 2.3 Lage der ehemaligen Zeche Westfalen und des Lokschuppens Abb. 2: Ausschnitt aus dem Stadtplan der Stadt Ahlen, Lage des ehemaligen Zechengeländes mit Lokschuppen Das Gelände der ehemaligen Zeche Westfalen liegt im Südosten des Stadtgebietes und erstreckt sich südlich der oben erwähnten Zechensiedlungen. Im Westen wird derzeit noch eine Bergehalde abgebaut, im Osten befindet sich eine weitere bereits begrünte Halde, die kurzfristig aus der Bergaufsicht entlassen wird und zukünftig der Naherholung dient. Die nach Aufgabe des Zechenstandortes zu erhaltenden Gebäude befinden sich beidseitig entlang der Straße Zeche Westfalen. Einige Gebäude an der östlichen Straßenseite konnten bis heute saniert und einer neuen Nutzung zugeführt werden. Der Lokschuppen, im Südwesten der Fläche, liegt am Zechenbahnradweg innerhalb der Grünfuge auf der Westseite der Straße Zeche Westfalen. Auf diesem Abschnitt ist der Radweg u. a. Zubringer zum Werseradweg. Östlich benachbart liegt das Grundstück Grubenlüftergebäude, westlich des Gebäudes schließt die Grenze der Grünfuge an. 5 Abb. 3: Luftbild der Stadt Ahlen, Ausschnitt ehemalige Zeche Westfalen, im Vordergrund der Lokschuppen, dahinterliegend das Lüftergebäude sowie oben links im Bild das ehemalige Kesselhaus 2.4 Beschreibung des Grundstücks / Lokschuppens Der eingeschossige Lokschuppen im Süden des Geländes liegt auf einem 1.238 qm großen Grundstück am südwestlichen Rand der Grünfuge. Erbaut wurde das eingeschossige Gebäude in zwei Bauabschnitten: Vollmauerwerk in 1918 und ausgemauertes Stahlfachwerk in 1941. Die Grundfläche des Lokschuppens umfasst 390 qm (BGF) mit einem Grundriss von 30,00 x 13,00 m Die Gebäudehöhe beträgt im Mittel 4,90 m. Die nur noch existierende Hülle ist mit allen Details bei der Sanierung wiederherzustellen. Durch die nach Verkauf vorgesehene Unterschutzstellung des älteren Gebäudeteils sind Erlaubnisanträge nach Denkmalschutzgesetz für jede Änderung an dem Gebäude einzureichen. 2.5 Verkehrliche Anbindung Die Erschließung des Zechenstandortes erfolgte bislang ausschließlich über die Stapelstraße mit Anbindung an die Straße Zeche Westfalen und damit über das innerörtliche Verkehrsnetz der Stadt Ahlen. Eine unmittelbare Anbindung an das überörtliche Straßennetz besteht bislang nicht. Für die Funktionsfähigkeit des zukünftigen Gewerbestandortes Westfalen ist jedoch eine direkte Anbindung an das überörtliche Straßennetz wünschenswert. Die Planung zur Realisierung der Osttangente, die eine Verbindung zwischen der B 58 (Beckumer Straße) im Nordosten und der K 27 (Guissener Straße) / L 547 (Dolberger Straße) im Süden des Stadtgebietes herstellt, ist somit ein wichtiger Baustein zur weiteren Entwicklung des Gesamtstandortes. Der 1. Bauabschnitt der Osttangente soll die K 27 (Guissener Straße) mit der K 28 (Alte Beckumer Straße) verbinden. Über diesen Bauabschnitt ließe sich der Gewerbestandort sehr gut erschließen. Die Planung zur Osttangente wird über ein Planfeststellungsverfahren abgewickelt. Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Die Mittelbereitstellung zur Realisierung 6 ist aktuell unbekannt, sodass die bisherige Erschließung über die Stapelstraße und die Straße Zeche Westfalen auf unbestimmte Zeit bestehen bleibt. Das Grundstück, am westlichen Rand der Grünfuge gelegen, wird aus Richtung Norden über die Straße Zeche Westfalen erschlossen. Einige Meter vor der abknickenden Vorfahrt Richtung Osten ist ein 3,00 m breiter öffentlicher Fuß- und Radweg mit einem Fahrrecht zugunsten der Anlieger Richtung Westen durch die Grünfuge zum Grundstück mit dem ehemaligen Lokschuppen vorgesehen. Derzeit ist dieser Weg lediglich in einer Breite von 1,50 m angelegt und muss entsprechend vom Käufer ausgebaut werden. Der Weg bleibt allerdings in städtischem Eigentum. Demzufolge wird die Stadt Ahlen nach erfolgtem Ausbau für die Unterhaltung des Weges zuständig sein. 2.6 Planungsrechtliche und andere Vorgaben Art und Maß der baulichen Nutzung Art der Nutzung Das Grundstück einschließlich Lokschuppens ist Gegenstand des am 22.05.2009 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 83 “Bergwerk Westfalen Schacht I/II“1, zuletzt geändert und in Kraft getreten am 05.01.2013. Das Grundstück wird der Baunutzungskategorie Gewerbegebiet innerhalb der Grünfuge mit folgenden vorgesehenen zulässigen Nutzugsarten zugeordnet: • Dienstleistungs-, Verwaltungs-, Ausstellungsnutzungen sowie • Betriebe des Gastronomie-, Veranstaltungs- und Beherbergungsgewerbes Maß der Nutzung Die Festsetzungen zum Maß der Nutzung orientieren sich an dem denkmalwerten Gebäude. Die Grundfläche, d.h. die zu versiegelnde bzw. zu überbauende Fläche darf maximal 438 qm umfassen. Aus der eingeschossigen Hülle ergibt sich die höchste Gebäudehöhe von 5,50 m. Bezugspunkt ist die mittlere Höhenlage der für das jeweilige Grundstück maßgeblichen Erschließungsstraße. Stellplätze Die nachzuweisenden Stellplätze in Abhängigkeit der gewählten Nutzung sind gemäß Landesbauordnung NW auf dem privaten Grundstück unterzubringen. Das denkmalwerte Gebäude lässt lediglich Stellplätze auf dem zugehörigen Grundstück zu. Bei Herstellung dieser sind nur wasserdurchlässige Materialien zu verwenden. 1 Der Bebauungsplan steht zum Download zur Verfügung: http://www.o-sp.de/ahlen/plan/plan_details.php?pid=4965&S=1&L1=8&art=36280 7 Abb.4: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan der Stadt Ahlen, wirksam seit 22.05.2009, zuletzt geändert 05.01.2013 Bauliche Gestaltung Darüber hinaus ist das Grundstück Gegenstand der Gestaltungssatzung für den Bebauungsplan Nr. 83. Die hierin enthaltenen besonderen Auflagen hinsichtlich der Baukörpergestaltung - vorwiegend im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Gebäuden und Werbeanlagen – sowie zu Einfriedungen sind zu beachten. Die Gestaltungssatzung steht zum Download unter dem auf S. 7 unten in der Fußnote aufgeführten Link, auf Blatt 2, zur Verfügung. Ver- und Entsorgung / Erschließungskosten Das Grundstück liegt innerhalb eines bebauten Gebietes und ist damit - wie unten beschrieben - nahezu vollständig erschlossen. Kanalanschlusskosten auf Grundlage der Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Ahlen vom 25.02.1981 in Höhe von 5,17 Euro/qm sind vom Erwerber zuzüglich des Grundstückskaufpreises beim Kauf zu erbringen. Gas- und Wasserleitungen liegen in einer Entfernung von 15 m zu dem Gebäude. Demnach lassen sich die Hausanschlüsse unproblematisch herstellen. Lediglich das Kabel zur Stromversorgung befindet sich in ca. 100 m Entfernung in der Straße Zeche Westfalen. Die Kosten für die Verlegung bis zum Gebäude sind vom Käufer zu übernehmen. Die dafür zu veranschlagenden Kosten in Abhängigkeit der erforderlichen Leistung können vom Bieter unter folgendem Link bei den Stadtwerken abgefragt werden: http://www.stadtwerke-ahlen.de/service/downloads. Hierunter stehen Anmeldeformulare sowohl für Gas, Wasser als auch für die Stromversorgung zur Verfügung. Diese sind entsprechend der gewünschten Leistung auszufüllen und bei den Stadtwerken einzureichen. Danach werden die anfallenden Kosten zur Herstellung der Hausanschlüsse berechnet. 8 Grundwasser Das im Vergleich zu allen anderen Flächen auf dem ehemaligen Zechengelände tiefer gelegene Grundstück des Lokschuppens weist einen Grundwasserstand auf, der unmittelbar unter der Geländeoberfläche liegt. Dies erfordert entsprechende Maßnahmen, die das Grundstück vor Überschwemmungen schützen. Altlasten Innerhalb des Abschlussbetriebsplanes wurde die notwendige Altlastensanierung für eine gewerbliche Nachnutzung durchgeführt. Grundbuch Die ca. 1.238 qm große städtische Grundstücksfläche liegt in der Gemarkung Ahlen, Flur 31, Flurstück 375, Grdb.-Blatt 4031, lfd. Nr. 37. Baulasten Keine. 3. Anforderungen / einzureichende Unterlagen Die Teilnahme an dieser Grundstücksvergabe beinhaltet bei entsprechender Entscheidung den Kauf des Grundstücks sowie die Sanierung und die Nutzung. Für den Verkauf wird ein Festpreis von 23,00 Euro/qm (einschließlich Erschließungskosten) zuzüglich Kanalanschlusskosten in Höhe von 5,17 Euro/qm zugrunde gelegt. Das zur Sanierung vorgesehene Gebäude ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Art und Maß der Nutzung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzgesetzes zu entwickeln. Erwartet wird ein Architekturkonzept, das die vorgesehenen Nutzungen im Grundriss für das eingeschossige Gebäude darstellt. Eine qualitativ hochwertige Architektur, die die Fassade mit allen Details wiederherstellt, ist nachzuweisen. Zur Gestaltung der Werbung ist die Gestaltungssatzung zu beachten. Die erforderlichen Stellplätze für die vorgesehene Nutzung sind auf der nicht überbaubaren Fläche unterzubringen. Dazu sowie für die gesamte nicht überbaubare Fläche ist ein Gestaltungskonzept vorzulegen. Folgende Unterlagen sind einzureichen: • • • 4. Architekturkonzept unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte in Kombination mit der vorgesehenen Nutzung, Grundriss im M 1 : 100 Ansichten im M 1 : 100 mit Angaben zu Materialien Gestaltung der nicht überbaubaren Fläche im M 1 : 250 Bewertung und Prüfung 4.1 Bewertung Zur Bewertung der vorgelegten Konzepte hat der Bewerber mit seinem Angebot die unter Punkt 3 genannten Unterlagen zwingend einzureichen. 9 Die eingereichten Angebote werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie den gestellten Mindestanforderungen genügen, d. h. die Festsetzungen bzw. die Vorgaben aus dem Bebauungsplan beachtet werden. Als Nutzung sind Dienstleistungs-, Verwaltungsbetriebe sowie Ausstellungen und Betriebe des Veranstaltungsgewerbes möglich und sinnvoll. Außerdem zulässig sind gastronomische Betriebe. Angebote, welche die in den Bewerbungsbedingungen (s. Punkt 6) sowie in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen (s. Punkt 3) nicht erfüllen, werden nicht in die Bewertung einbezogen. Die Bewertung der sich daraus ergebenden zu berücksichtigenden Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Bewertungsmatrix, in der die einzelnen Vergabekriterien mitsamt der jeweils durch einen Prozentsatz ausgedrückten Gewichtung aufgeführt sind. Zuschlagskriterium Gewichtung in Prozent 1. 1.1 50 35 1.2 2. Architektonische Qualität Architektonische und gestalterische Qualität des Gebäudes (Fassaden, Materialien) unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange Gestaltung der nicht überbaubaren Fläche, Unterbringung des ruhenden Verkehrs Nutzungskonzept Genehmigungsfähiges Konzept entsprechend der oben (S. 10) genannten Nutzungen Punkte ungewichtet / gewichtet 15 50 50 Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungsprozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Die Bewertung der einzelnen qualitativen Zuschlagskriterien erfolgt mittels Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft. Den Noten werden folgende Punkte zugeordnet: sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft 5 Punkte 4 Punkte 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt Die Notenvergabe richtet sich nach folgender Vorgabe: Sehr gut: Gut: Befriedigend: Das Angebot entspricht in besonderem Maße und mit vorbildlichen Lösungsansätzen den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen. Das Angebot entspricht in besonderem Maße den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen. Das Angebot entspricht den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen, es weist keine oder allenfalls unerhebliche Abweichungen aber keine Mängel auf. 10 Ausreichend: Mangelhaft: Das Angebot entspricht den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen, es weist jedoch kleine Abweichungen und Mängel auf. Das Angebot weist deutliche Abweichungen und Mängel gegenüber den Anforderungen und Zielsetzungen der Verdingungsunterlagen auf. 4.2 Prüfung Ein Vorprüfgremium in Form eines verwaltungsinternen Fachgremiums – gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Beratung – bereitet die einzelnen Verfahrensschritte vor. Dieses Vorprüfgremium • nimmt – soweit geboten - die Vorauswahl anhand der Überprüfung der Mindestbedingungen (Reduzierung der Bieter) nach den bekannt gegebenen Bewertungskriterien vor und • bereitet auf Grundlage der Angebote der verbliebenen Bieter die abschließende Zuschlagsentscheidung formal und inhaltlich vor. Danach wird ein Auswahlgremium die verbliebenen Angebote in Form einer Jury unter Einbeziehung von Vertretern aus der Verwaltung der Stadt Ahlen, unter Hinzuziehung der Unteren Denkmalbehörde, und aller Fraktionen im Rat der Stadt Ahlen die Zuschlagkriterien architektonische / gestalterische Qualität und der geplanten Nutzung bewerten. Die Verwaltung wird den politischen Gremien als Ergebnis auf Grundlage des bekannt gegebenen Bewertungssystems abschließend einen Bieter für den Erwerb des Grundstücks und die nachfolgende Vorbereitung und Realisierung der Bebauung vorschlagen. Eine damit einhergehende Empfehlung zur Überarbeitung der Fassaden unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten bzw. der Außenanlagen bei Zuschlag an den Bieter ist nicht ausgeschlossen. 5. Hinweise zum Verfahren 5.1 Besichtigung Vorab wird jedem Bieter die Möglichkeit eingeräumt, das Projektgrundstück gemeinsam mit Vertretern des Verkäufers zu begehen. Im Rahmen dieses Ortstermins besteht auch Gelegenheit, Nachfragen zu stellen. Dieser Termin kann individuell mit den Ansprechpartnern (s. Punkt 5.3) abgestimmt werden. 5.2 Zeitlicher Rahmen Falls Sie sich um die Vergabe des Grundstücks bewerben möchten, werden Sie gebeten, in rechtsverbindlich unterzeichneter Form und in einem verschlossenen Umschlag bis zum 29.11.2013 an: 11 Stadt Ahlen Der Bürgermeister Fachbereich 8 Herr Merzmann Südstraße 41 59227 Ahlen das verbindliche Angebot einzusenden oder abzugeben. Der verschlossene Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot Lokschuppen“ zu bezeichnen. Eine Übermittlung von Angeboten auf elektronischem Wege oder per Telefax ist nicht zugelassen Maßgebende Kriterien für die Angebotserweiterung und Auftragserteilung sind: • • • Nutzung Architektonische Qualität Gestaltung der nicht überbaubaren Fläche Nähere Angaben zu den Bewertungskriterien, der Bewertungsmethode sowie der Gewichtung sind den Ausführungen zur Angebotswertung unter Ziffer 4 zu entnehmen. Die Vergabestelle behält sich vor, den Bietern während des Vergabeverfahrens ergänzende Unterlagen zur Verfügung zu stellen / nachzureichen. 5.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber den Verkäufer unverzüglich darauf hinzuweisen. Hinweise und Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform – auch per Telefax oder per E-Mail - zu richten an: Stadt Ahlen Der Bürgermeister Fachbereich 8 Herr Merzmann Südstraße 41 59227 Ahlen Fax: 02382/59-590 E-Mail: [email protected] Fragen, die nicht bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform vorliegen, können im Hinblick auf die Gleichstellung aller Bewerber grundsätzlich nicht vor dem jeweiligen Einreichungstermin beantwortet werden. Die Antwort auf Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. der in ihnen beschriebenen Aufgabenstellung werden allen Bewerbern zeitgleich schriftlich zugeleitet und sind bei der Ausarbeitung des Angebotes in gleicher Weise zugrunde zu legen wie diese Vergabeunterlagen. Dies gilt auch für etwaige Auskünfte auf Fragen im Rahmen einer Ortsbesichtigung soweit diese nicht den Rückschluss auf spezifische oder geheimhaltungsbedürftige Angebotsinhalte 12 zulassen. Der Stadt steht es frei, den Bewerbern Antworten auch per Fax oder per E-Mail zu übermitteln. 6. Bewerbungsbedingungen Bitte beachten Sie folgende Bewerbungsbedingungen: 6.1 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als wettbewerbsbeschränkende Abreden gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bewerbern über: • • die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben. 6.2 Vertraulichkeit der Informationen Die Vergabeunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der Stadt zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bewerber auch nach Abschluss des Verfahrens streng vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung des Bewerbers bekannt werden. Während des Verfahrens werden alle Informationen und Angebotsinhalte Vertrauensschutz genießen. Erst nach Abschluss des Verfahrens beabsichtigt die Stadt, lediglich die unter Punkt 3 geforderten Unterlagen zu veröffentlichen. 6.3 Eigentum der Vergabeunterlagen Diese Vergabeunterlagen und alle weiteren Unterlagen, die dem Bewerber gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Stadt. 6.4 Eigentumsübertragung und Schutzrechte Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bewerbern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum der Stadt über. Die Rechte des Bewerbers an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberührt. 6.5 Angebot 6.5.1 Das Angebot ist schriftlich und unterzeichnet einzureichen. Auf elektronischem Wege, wie per E-Mail, Fernschreiben, Telegramm, Telebrief oder Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Bei Angeboten / Angebotsbestandteilen, die zusätzlich zum schriftlichen Angebot auf Datenträgern übermittelt werden, sind die Angaben in Papierform maßgeblich. 6.5.2 Das Angebot muss eindeutig, verständlich, plausibel und glaubwürdig die Erfüllung der Anforderungen darlegen. Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Angebote und der darin ent- 13 haltenen Vorschläge sollen sich die Inhalte an der in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Struktur orientieren. 6.6 Vom Bewerber unaufgefordert beigefügte Unterlagen Vom Bewerber unaufgefordert dem Angebot beigefügte Unterlagen werden bei der Bewertung der Angebote nicht berücksichtigt. 6.7 Zustimmungsvorbehalt Der Bieter bindet sich an das von ihm eingereichte Angebot mit dem Festpreis von 23,00 Euro/qm (einschließlich Erschließungskosten der Straßenverkehrsfläche Zeche Westfalen) zuzüglich Kanalanschlusskosten in Höhe von 5,17 Euro/qm. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch den Rat der Stadt Ahlen. 14 Anhang Fotos vom 25.09.2013: Gelände der ehemaligen Zeche Westfalen, Lokschuppen Blick Richtung Süden auf die Nordfassade des LokSchuppens Blick Richtung Südosten auf die Westfassade des Lokschuppens Blick Richtung Nordwesten auf die Westfassade des Lokschuppens Blick Richtung Norden auf die Südfassade des Lokschuppens Blick Richtung Nordwesten vom auf die Südund Ostfassade des Lokschuppens, der jüngere Gebäudeteil weist ein geneigtes Dach auf, während der ältere ein Tonnendach umfasst Blick Richtung Westen auf die Ostfassade des Lokschuppens, rechts im Foto der ältere Gebäudeteil, links der jüngere. 15 Blick Richtung Südwesten auf die Ostfassade des Lokschuppens Blick Richtung Südwesten auf Lokschuppen und benachbartes Lüftergebäude Der derzeit vorhandene Fußweg von der Straße Zeche Westfalen zum Lokschuppen Blick vom Zechenbahnradweg Richtung Süden auf den Lokschuppen Blick von der Stapelstraße Richtung Süden auf den Eingangsbereich der ehemaligen Zeche Westfalen Blick Richtung Norden auf die Straße Zeche Westfalen, rechts vorn das Kesselhaus daran schließt das Gebäude der Maschinenzentrale an. Gegenüber liegen die beiden Fördertürme (Schacht I und Schacht II) 16