Jahresbericht 2014

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Drucksache Nr. V O / 0 1 3 0 / 2 0 1 5
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
öffentlich
Fachbereich
Aktenzeichen
Stadtentwicklung und Bauen
Datum
17.02.2015
Beratungsfolge
12.03.2015
17.03.2015
SCHUL- UND KULTURAUSSCHUSS
STADTPLANUNGS- UND BAUAUSSCHUSS
Betreff:
Jahresbericht 2014 zur Stadtbild- und Denkmalpflege der Stadt Ahlen sowie der
zukünftige Handlungsrahmen
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat gem. § 7 Abs. 1.10 und gem. § 11 Abs. 1.9 der Zuständigkeitsordnung des Rates
der Stadt Ahlen in der Fassung der 2. Änderung vom 30.09.2014 über die grundsätzlichen Ziele der
Stadtbildpflege und des Denkmalschutzes im Rahmen des § 23 (2) DSchGNW jährlich in Form eines
Jahresberichtes dem Schul- und Kulturausschuss sowie dem Stadtplanungs- und Bauausschuss zu
berichten und den zukünftigen Handlungsrahmen zu formulieren.
Als Pflichtaufgabe der Gemeinde sind Denkmalschutz- und pflege in Ahlen in den Fachbereich 6.2 /
verbindliche Bauleitplanung und Denkmalpflege integriert.
Die Untere Denkmalbehörde hat die Belange des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege und der
Stadtbildpflege im Rahmen des öffentlichen Interesses wahrzunehmen.
Im Folgenden sind Arbeitsschwerpunkte dieses städtischen Aufgabenbereichs und besonders herausragende Projekte des Jahres 2014 dargelegt sowie der zukünftige Handlungsrahmen formuliert.
1.
Unterschutzstellungen nach § 3 DSchGNW im Jahr 2014
Mit Datum vom 31.12.2014 beträgt der Stand der Unterschutzstellungen in der Stadt Ahlen
221
ortsfeste Baudenkmäler,
10
Bodendenkmäler,
3
bewegliche Denkmäler
1
Denkmalbereichssatzung
Nachinventarisierung
Wie in den vorangegangenen Jahren finden weitere Nachinventarisierungen statt. Der LWL – Amt für
Denkmalpflege prüft weiterhin Bauwerke auf ihren Denkmalwert. Es finden Aktenrecherchen, Bereisungen und Gespräche mit den Eigentümern statt. Daraus resultierend erhält die Untere Denkmalbehörde eine gutachterliche Stellungnahme des LWL mit einer entsprechenden Empfehlung. Sofern die
tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Denkmal gem. § 2 DSchGNW erfüllt sind, wird seitens der
Unteren Denkmalbehörde ein Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet.
Folgende Objekte wurden 2014 in die Denkmalliste eingetragen:
„Villa Mentrup“, Lütkeweg 20
Die Villa Mentrup konnte nur mit Hilfe eines ambitionierten Ahlener Bürgers erhalten werden. Da das
Gebäude insbesondere in den 1970er Jahren massiven baulichen Veränderungen unterzogen worden
war, war hier der Denkmalwert zunächst in Frage gestellt. Der neue Eigentümer stellte jedoch selbst
den Antrag auf Unterschutzstellung des Gebäudes als Denkmal, so dass die tatbestandlichen Voraussetzungen gem. § 2 DSchGNW für die Beurteilung als Denkmal trotz der o.g. Eingriffe zum Tragen
kommen konnten.
Baugeschichte:
Das Wohnhaus am Lütkeweg 20 wurde 1898 für den Fabrikanten Heinrich Mentrup nach Plänen des
Architekten F.C. Schröder durch das Baugeschäft H. Eustergerling errichtet. Heinrich Mentrup war Mitinhaber der auf der anderen Straßenseite befindlichen Stanz- und Emaillierwerke Herding & Mentrup.
Die Emailleindustrie war in Ahlen als Teil der ersten Industrialisierungsphase ein Baustein des rasanten Wachstums der Stadt um das 20. Jahrhundert herum und ist heute noch ein prägender Wirtschaftsfaktor in der Stadt.
Im heutigen Stadtbild sind nur noch wenige repräsentative Wohnhäuser dieser Bauzeit, die eng an ein
Unternehmen geknüpft sind, erhalten.
Als Bauplatz wurde ein großformatiges Grundstück an der Ecke zur Moltkestraße mit Platz für einen
weitläufigen Garten gewählt, welches am Rande der historischen Innenstadt lag. Typischerweise entwickelten sich die ersten größeren Industrieunternehmen an den Ausfahrtstraßen der ehemaligen
Ackerbürgerstadt, in Bereichen mit größeren zur Verfügung stehenden Grundstücken. Das repräsentative Wohnhaus der Fabrikantenfamilie Mentrup wurde als zweigeschossiger Bau an exponierter Stelle
städtebaulich wirkungsvoll an die Straßenecke Lütkeweg/ Moltkestraße platziert und in malerischen
Formen des Späthistorismus gestaltet.
Das Sockelgeschoss und das hohe Erdgeschoss wurden mit Klinkersteinen und das Obergeschoss
sowie die verschiedenen Fronten des kompliziert gestalteten Daches mit für diese Zeit beliebtem vorgeblendeten altdeutschen Zierfachwerk verkleidet.
1909 erhielt der westliche Gebäudeteil des Hauses ein Obergeschoss, wobei auch das bestehende
Treppenhaus in das neue Dachgeschoss weitergeführt wurde. 1955 wurden die Fassaden renoviert
und hierbei teilweise die geschnitzten Gefache durch massive Ausmauerungen ersetzt. Zugleich wurde ein Teil des Zierwerkes im Dach entfernt, um hier eine bessere Belichtung des nun verglasten Balkons im Dach zu erreichen.
1972 wurde das Erdgeschoss massiv umgebaut, wobei man in der Ansicht nahezu alle Öffnungen in
den Formaten veränderte und zudem den Gebäudegrundriss neu aufteilte. In diesem Zusammenhang
wurde ein neuer Zugang an der westlichen Gebäudeseite zum Gebäude geschaffen. Im Gebäudeinneren wurde der Zugang zum Keller mit einer Wendeltreppe erneuert. Die Treppenanlage zu den
Obergeschossen blieb erhalten.Bei dem Wohnhaus handelt es sich um einen bemerkenswerten Beitrag zur Architektur des späten Historismus und um ein Zeugnis der um 1900 sehr erfolgreichen Unternehmerschicht des Stanz- und Emailliergewerbes in Ahlen. (…)
Das Gebäude wurde zwar durch mehrere Umbauten in den Jahren 1955 und 1969 und mit dem Umbau des Erdgeschosses im Jahr 1972 in seiner historischen Substanz sowohl im Inneren wie im Äußeren erheblich reduziert, doch sind vor dem Hintergrund der ortsgeschichtlichen Bedeutung des Anwesens die erhaltenen Teile noch immer dazu geeignet, einen Denkmalwert zu begründen.
Das Wohnhaus „Villa Mentrup“ ist Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchGNW. Denkmalwert ist das gesamte Gebäude; die äußere Hülle mit den oben beschriebenen Details wie Fassade, Dachlandschaft,
erhaltene Fenster, aber auch das Innere dokumentiert mit den späteren Veränderungen den Gestaltungswillen des Bauherrn und Architekten sowie die Anpassungen der späteren Jahrzehnte an die geänderten Wohnbedürfnisse.
Begründung:
Für die Erhaltung und Nutzung des Wohnhauses „Villa Mentrup“ besteht ein öffentliches Interesse.
Das öffentliche Interesse begründet sich darin, dass die Fabrikantenvilla bedeutend für die Geschichte
der Menschen in Ahlen ist und ein Dokument für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse in Ahlen darstellt.
Für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen architekturgeschichtliche (künstlerische), wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor.Es handelt sich um eines der wenigen erhaltenen Beispiele von Villen, die eng verbunden in direkter Nachbarschaft zum Betrieb am Rande der Ackerbürgerstadt in der Gründerzeit entstanden sind.
Lokschuppen – Zeche Westfalen
Derzeitiger Umfang der denkmalwerten Gesamtanlage
Verwaltung, Kaue, Magazin, 1913
Mit Bescheid vom 10.12.2007 in die Denkmalliste der Stadt Ahlen eingetragen.
Lampenstube, 1913
Mit Bescheid vom 28.03.2011 in die Denkmalliste der Stadt Ahlen eingetragen.
Werkstätten, 1914
Mit Bescheid vom 21.06.2011 in die Denkmalliste der Stadt Ahlen eingetragen.
Kesselhaus, 1911/1913
Mit Bescheid vom 30.01.12 in die Denkmalliste der Stadt Ahlen eingetragen.
Grubenlüfter mit Grubenlüftergebäude, 1911
Mit Bescheid vom 29.06.12 in die Denkmalliste der Stadt Ahlen eingetragen.
Schachthalle zu Schacht II, 1913; Fördergerüst zu Schacht II, Bauart Zschetsche, 1912, Friktionswinde zu den Fördergerüsten Schächte I /II, Fördergerüst zu Schacht I, Bauart Zschetsche,
1912
Mit Bescheid vom 29.06.12 in die Denkmalliste der Stadt Ahlen eingetragen.
Versandgebäude
Mit Bescheid vom 20.03.12 in die Denkmalliste der Stadt Ahlen eingetragen.
Lokschuppen, 1918/1941
Mit Bescheid vom 07.07.14 in die Denkmalliste der Stadt Ahlen eingetragen.
(…)
Denkmalumfang
Der Denkmalumfang des Gebäudes „Lokschuppen“ ergibt sich aus (…) der nachfolgenden Beschreibung und Denkmalwertbegründung:
Bei den vorstehend genannten dargestellten Teilen der ehemaligen Zeche Westfalen handelt es sich
um denkmalwerte Bausubstanz im Sinne des § 2.1 DSchG NW, an deren Erhaltung und Nutzung ein
öffentliches Interesse besteht.
Mit diesem Unterschutzstellungsverfahren wird der Schwerpunkt auf das Gebäude „Lokschuppen“
als integraler Bestandteil der Gesamtanlage „Zeche Westfalen“ gelegt.
Der Lokschuppen der Zeche Westfalen besteht aus einem 1918 errichteten ersten Lokschuppen, sowie einer etwa gleichgroßen Erweiterung aus dem Jahre 1941. Das Doppelgebäude befindet sich am
südlichen Ende des Zechengeländes, direkt an der ehemaligen Gleisanlage und ist im Sinne der Gesamtgestaltung der Zeche streng axial nach Nord-Süd ausgerichtet.
Der dreiachsige Ziegelbau von 1918 ist durch gestufte Pfeilervorlagen, dreibahnige Fenster und ein
Tonnendach ganz im Sinne der Gesamtplanung der Tagesanlagen durch die Architekten Wilhelm Lang
und Caspar Maria Grod gestaltet. Die raumhohen Fenster befinden sich zwischen den Wandvorlagen
innerhalb vertiefter Feldern, darüber verläuft ein profiliertes Traufgesims. Ein Emblem mit Schlägel und
Eisen schmückt das rückwärtige Giebelfeld.
Der Lokschuppen war für die Aufstellung von zwei Lokomotiven geplant. Die beiden ursprünglichen
portalartigen Einfahrtstore sind heute durch den Erweiterungsbau verdeckt, die Gleise nicht mehr vorhanden.
Der ebenfalls dreiachsige Verlängerungsbau passt sich - trotz seiner unterschiedlichen Konstruktion
als Stahlfachwerk mit Ziegelausfachungen und Satteldach - an den historischen Baukörper an, indem
er Größe und Proportionen übernimmt. So stimmen die First- und Traufhöhen überein und das kräftige
Traufgesims wird über den Anbau verlängert. Die raumhohen dreiteiligen Fenster werden in vereinfachter Form übernommen, an der Giebelseite befinden sich die beiden neuen Einfahrtstore.
Beide Bauteile besitzen eine Dachkonstruktion aus Stahlfachwerkbindern mit langgestreckten Lüfteraufsätzen und einer Eindeckung aus Bitumen. In den Fensteröffnungen befinden sich die Reste einer
Verglasung mit Eisensprossenfenstern. Zum Denkmalumfang gehören beide Baukörper.
Begründung des Denkmalwertes
Bei der Zeche Westfalen in dem vor genannten Umfang handelt es sich aus Sicht des Westfälischen
Amtes für Denkmalpflege um ein Gesamtbaudenkmal im Sinn des § 2.1 DSchG NRW, an dessen Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Der Lokschuppen ist dabei Bestandteil des Gesamtdenkmals.
Das öffentliche Interesse begründet sich darin, dass die Zeche bedeutend für die Stadt Ahlen ist, weil
sie mit ihrer Gründung nachhaltig das wirtschaftliche Wachstum der Stadt beeinflusst hat.
Ferner ist sie bedeutend für die vorgelagerte Zechenkolonie, deren Struktur und städtebauliche Ausrichtung Bezug nimmt auf die Bergwerksanlage bzw. die nicht mehr vorhandene Kokerei.
Bedeutend ist sie ferner für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse, weil dieses
Bergwerk, als Gründung auf der grünen Wiese, streng axial aufgebaut werden konnte. Die zentrale
Erschließungsachse ist in Nord-/Südrichtung angelegt worden. Östlich dieser Achse liegen in der
Hauptsache die Verwaltung und Kaue, die Lampenstube, die Maschinenhäuser und das Kesselhaus,
westlich dieser Achse die beiden Schächte. Der Zugang zu den, ehem. zwei Schachthäusern -heute
nur noch zu Schacht II- wurde in die zweite Ebene gelegt. In konsequenter Fortführung dieser axialen
Ausrichtung entwickeln sich nach Westen die Kohlenwäsche, die Zechenbahn und die Anlage der
Koksöfen.
Diese betrieblich konsequente Gliederung des Bergwerkes konnte im Wesentlichen bis zu seiner Stilllegung beibehalten werden und steht damit im Gegensatz zu älteren Anlagen, die sich auf Grund der
dort vorhandenen räumlichen Situationen und Strukturen wesentlich indifferenter entwickelt haben.
(…)
Für die Erhaltung und Nutzung dieses Bergwerkes liegen unter anderem wissenschaftliche Gründe
vor. Dies deshalb, weil dieses Bergwerk eine stringent durchlaufende, bis heute erhaltene Raumplanung aufweist.
Mit dem oben dargestellten Denkmalumfang lässt sich der betriebliche Ablauf eines kurz nach der
Jahrhundertwende geplanten und realisierten Bergwerkes dokumentarisch belegen.
Der Lokschuppen der Zeche Westfalen ist integraler Bestandteil des Zechenkomplexes, da für den
Betrieb des Bergwerks ein Anschluss an das Gleisnetz der Bahn unbedingte Voraussetzung war. Um
als Bergwerk konkurrenzfähig zu sein, war ein reibungsloser An- und Abtransport der Güter erforderlich. Daher kommt dem Lokschuppen, in dem das Wagenmaterial gewartet und repariert wurde, eine
wichtige funktionale Bedeutung im Gesamtkomplex zu.
Die sorgfältige Gestaltung dieses Zweckbaus ist bemerkenswert und steht im Zusammenhang mit der
Gesamtgestaltung des Zechenareals.
2.
Erlaubnisverfahren
Im Jahr 2014 wurden ca. 90 Anträge zu Baugesuchen eingereicht, die im Wesentlichen in Zusammenhang mit der Denkmalpflege, aber auch der Stadtbildpflege oder dem Umgebungsschutz zu Baudenkmälern standen. Die weiterhin hohe Anzahl von Beratungen (180-telefonisch, 110-im Büro, 50-vor
Ort) und der Erlaubnisanträge erklärt sich aus der Privatisierung der Siedlungen, aber auch aus der
besseren Aufklärung der Eigentümer und den erkannten Vorteilen durch die steuerlichen Vergünstigungen bei Investitionen an einem denkmalgeschützten Objekt.
Im Rahmen der erlaubnispflichtigen Anträge nach § 9 DSchGNW standen folgende Projekte im Jahr
2014 im Vordergrund:
2.1
Zeche Westfalen:
Die Vermarktung der Hauptgebäude auf der Zeche Westfalen ist sehr weit fortgeschritten. Das
Starterprojekt ist komplett vermietet, Lampenstube, Werkstatt- und Kesselgebäude verkauft. Ein Teil
der Maschinenzentrale ist in die Nachnutzung gebracht worden. Das Nutzerspektrum ist sehr vielschichtig und vorrangig von mittelständischen Betrieben geprägt. Das Versandgebäude wurde mit
einer Haus-in-Haus-Lösung umgebaut.
Der Lokschuppen ist zwischenzeitlich verkauft, für das Grubenlüftergebäude wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Der notarielle Vertrag nach einem Zuschlag steht noch aus. Beide Gebäude sollen
im Rahmen einer abgestimmten Baumaßnahme in die Nachnutzung gebracht werden.
Die Nachnutzungen des Pförtnergebäudes, des Mannschaftsganges, aber auch des Grubenlüftergebäudes gestalten sich schwierig aufgrund der Gebäudestrukruren und baulichen Zustände.
Ein umsetzbares Nachnutzungskonzept für den überwiegenden Teil der Maschinenzentrale ist ebenfalls derzeit nicht greifbar. Für eine Projektidee wird aktuell die Finanzierbarkeit geprüft.
Mit der Fertigstellung der Radwegeverbindung über die ehemaligen Zechenbahntrasse vom Zechenpark bis zur Daimlerstraße wurde ein wichtiges Teilstück im Rahmen des Trialogs fertig gestellt. Der
Lückenschluss vom Zechenglände, Lokschuppen bis zum Werseradweg wurde im Rahmen von Städtebauförderungsmitteln bzw. der Radwegeinfrastrukturförderung beantragt, eine Bewilligung konnte
aber noch nicht in Aussicht gestellt werden.
Die Sanierung der Flächen westlich des Radweges, von der Westhalde bis zum Umlagerungsbauwerk
einschließlich der ehemaligen Gleisharfe wird voraussichtlich 2015 beginnen. Bodenmassen für die
Abdeckung und Eingrünung liegen aus unterschiedlichen Baumaßnahmen zum Einbau bereit.
2.2 Wohn- und Geschäftshaus Holtermann, Markt 10 – 12
Der Gebäudekomplex am Markt aus dem Jahr 1905-1906 ist für die Stadt Ahlen im Rahmen ihrer Sozial- und Industriegeschichte sowie Stadtbaugeschichte von außerordentlicher Bedeutung. Der Marktplatz ist dabei das „Herzstück der Stadt“. Hier steht der Gebäudekomplex dem „Alten Rathaus“, welches ebenfalls um 1906 – und auch von dem Architekten Holtmann/ Münster errichtet wurde, gegenüber und korrespondiert mit diesem und der nahe gelegenen Kirche St. Bartholomäus.
Der stattliche dreigeschossige Putzbau, welcher in der späten 1. Industrialisierungsphase Ahlens von
dem Architekten Holtmann aus Münster errichtet wurde, präsentiert sich zum Markt hin mit einer differenziert gestalteten Jugendstilfassade, wobei die unterschiedlichen Nutzungen als Wohnhaus und als
Geschäftshaus von außen gut ablesbar sind.
Der Gebäudekomplex weist im Bereich der Fassaden und des Daches einige gravierende Schäden
auf, die zur Sicherung der Bausubstanz saniert werden müssen. Hiervon ist insbesondere das Wohnhaus betroffen.
Die Stadt steht diesbezüglich mit den Eigentümern in Kontakt. Einige wenige substanzerhaltende
Maßnahmen wurden zwischenzeitlich durchgeführt.
Das wesentliche Gewerk zur Sicherung des Wohnhauses vor weiterem Feuchteeintrag, nämlich die
Abdichtung des Daches sowie der Balkone konnte aber bisher aus verschiedenen Gründen nicht erreicht werden. Nach aktueller Rückmeldung des Eigentümers soll das Dach Ende Februar 2015 fertiggestellt sein.
Für das Geschäftshaus ist im März 2015 ein Versteigerungstermin vorgesehen.
2.3 Privatisierung Zechensiedlung und Beamtensiedlung Neustadt, Ulmenhofsiedlung
Im Rahmen der Veräußerung von Gebäuden an private Käufer innerhalb der Zechensiedlung Neustadt, der Beamtensiedlung Neustadt und der Ulmenhofsiedlung finden seit vielen Jahren regelmäßige
Beratungen und Ortsbesichtigungen statt. Aus den Beratungen resultieren eine große Anzahl von Erlaubnisanträgen sowie Anträgen auf steuerliche Vergünstigungen.
Die Privatisierung insbesondere in der Zechensiedlung Neustadt im gesamten nördlichen Bereich des
Glückaufplatzes schreitet stetig voran.
Die Stadtverwaltung prüft derzeit, inwiefern die Zechensiedlung Neustadt für die zunehmend sich ändernden Wohnbedürfnisse der neuen privaten Eigentümer zukunftsfähig gemacht werden kann ohne
den Denkmalwert massiv einzuschränken.
2.4 Haus Pustekrey
Das ehemalige Herrenhaus Pustekrey, welches wohl um 1616 errichtet und in der Folge mehrfach
verändert wurde, um 1862 erweitert, erhielt in den 1960er Jahren eine neue Westgiebelwand in Ziegel.
Es handelt sich um einen stattlichen zweigeschossigen, verputzten Fachwerkbau auf Bruchsteinsockel
mit steilem Krüppelwalmdach, der über die Grenzen Ahlens hinaus von besonderer geschichtlicher
und wissenschaftlicher Bedeutung ist, da es sich um eines der nur noch selten vorhandenen Sitze des
Landadels in Fachwerkkonstruktion handelt.
Das Gebäude steht seit vielen Jahren leer und ist ungenutzt, es sind zunehmend Schäden festzustellen, die die Substanz gefährden. Die Städtische Denkmalpflege steht in Kontakt mit dem Eigentümer,
um die Gebäudesubstanz zu sichern und ggfs. Konzepte für eine Neunutzung zu entwickeln. Gleichzeitig wurde seitens der Stadt Ahlen ein Gutachten in Auftrag gegeben (siehe auch Punkt 3.1 der Vorlage), um das Bauwerk planerisch zu erfassen und eine Bestands- und Schadenskartierung zu erhal-
ten. Das Gutachten kann Grundlage für weitere wissenschaftliche Forschung, aber auch für die Planung konkreter Sanierungs – und Umnutzungsmaßnahmen und für die Ermittlung entsprechender
Kosten sein.
2.5 Pankratiuskirche in Vorhelm
Die im Jahr 1893 eingeweihte, neugotische Basilika St. Pankratius in Vorhelm wurde im Bereich des
Westturms im Rahmen der Denkmalpflege umfassend saniert. Die Ziegelfassade wies Schäden in einigen Ziegelsteinen und insbesondere in der Verfugung auf. Die Verfugung wurde komplett erneuert
und Steine entsprechend ausgewechselt. Maßwerkfenster, Fenstergewände und Gesimsbänder in
Werkstein wurden in Teilen restauriert. Die Dacheindeckung in Schiefer auf Holzschalung zeigte Verwitterungsschäden und Schäden in den Befestigungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die
Zifferblätter der Uhren, der Blitzschutz, die gesamte Dachentwässerung sowie die Schalluken überarbeitet sowie die Anschlüsse zum Langhaus ertüchtigt.
2.6 Schützenhof, Beckumer Str. 89-93
Der im Ursprung 1888 errichtete Bau des Wohnhauses mit Gaststätte wurde im Jahr 1928 umgebaut
und aufgestockt (der nebenstehende Saalbau wurde 1896 errichtet). Insbesondere die baufeste Ausstattung im Gebäudeinneren zeigte die Gestaltungen aus der Erbauungszeit Ende des 19. Jahrhunderts bis hin zum Umbau in den 1920er Jahren. Die in den 1950er Jahren erneuerte Thekenanlage
fügte sich in den historischen Bestand ein. Der gesamte Gebäudekomplex wurde mit Bescheid vom
12.07.2000 unter Denkmalschutz gestellt. Der Bau des Schützenhofes geht auf die seit dem Mittelalter
lange Tradition der Schützengesellschaften zurück, die eng mit dem städtischen Rat verbunden waren. Die mit dem Scheiben- und Vogelschießen verbundenen Feste benötigten zunehmend Platz, der
sich hier am Rande des Stadtkerns mit größeren Freiflächen anbot. Über viele Jahrzehnte fanden die
zentralen Veranstaltungen der Schützen hier statt (weitere Veranstaltungen der Schützen fanden in
Haus Pieper statt).“
Seit dem Jahr 2012 gab es mehrere ausführliche Gespräche mit den Eigentümern, um deren Sanierungswünschen gerecht zu werden. Die Stadt Ahlen als Untere Denkmalschutzbehörde machte in
zahlreichen Gesprächen deutlich, dass die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind. So
gab es Erläuterungen hinsichtlich des Denkmalwertes und der aus dem Denkmalschutz resultierenden
Verpflichtung, alle Maßnahmen vor Baubeginn mit der Städtischen Denkmalpflege verbindlich abzustimmen. Im Laufe des letzten Jahres wurde dann leider zum Missfallen der Stadt wiederholt festgestellt, dass ohne denkmalrechtliche Erlaubnis massive Eingriffe in die denkmalwerte Substanz durchgeführt worden waren. So sind bspw. Teile der Innenverkleidung unwiederbringlich entfernt worden. Es
wurden daraufhin Ordnungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet, um weitere denkmalschutzwidrige
Entwicklungen zu verhindern. Zwischenzeitlich führte das Eingreifen der Verwaltung zur Stilllegung der
Baustelle, auch ein angemessenes Bußgeld wurde festgesetzt. Erhalten geblieben ist die denkmalwerte Fassade mit ihren alten Fenstern; das Gebäude steht weiterhin unter Denkmalschutz. Dies galt
und gilt nicht für das Außengelände mit der wohl noch vorhandenen Vogelstange (Kugelfang).
Die Baugenehmigung mit integrierter denkmalrechtlicher Erlaubnis für die Nutzungsänderung und die
damit verbundenen baulichen Änderungen ist Mitte Februar 2015 erteilt worden. Sie regelt die Nutzungsänderung einer Gaststätte in ein kirchliches Gemeindezentrum mit drei Wohneinheiten im zweiten Obergeschoss, die Errichtung eines Foyers im Erdgeschoss sowie den Bau einer Außentreppe
und einer Stellplatzanlage.
2.7 Steingasse 11
Das Mitte des 19. Jahrhunderts als vorindustrielles Wohnwirtschaftshaus errichtete Fachwerkgebäude
wird in enger Absprache mit der Städtischen Denkmalpflege saniert und zu Wohnzwecken ertüchtigt.
Die Sanierung/Restaurierung wird hier vorbildlich unter größtmöglichem Erhalt der historischen Bausubstanz durchgeführt.
3.
Finanzielle Förderungen
3.1
Städtische Fördermittel (Pauschalmittel)
Im Jahr 2014 standen zunächst insgesamt 10.000€ allein aus städtischen Mitteln zur Verfügung, um
kleinere Maßnahmen zu fördern und damit einen Anstoß zu Pflege und Erhalt von Denkmälern zu geben.
Mit Bescheid vom 24.11.14 erhielt die Stadt zu Ende des Jahres doch noch eine Zuwendung des Landes NW in Höhe von 4.300,00 €, als Pauschalmittel, um kleinere Maßnahmen zu fördern, so dass ins-
gesamt 14.300,00€ zur Verfügung standen. Aufgrund der äußerst späten Zusage der BR Münster,
konnten keine zusätzlichen Projekte vorbereitet werden. Das Projekt „Fachwerksanierung Hof Schulze-Brockhausen“ fügte sich in die Förderbedingungen ein, so dass dieses auch im Nachhinein noch
mit Landesmitteln gefördert werden konnte.
Gefördert werden in der Regel 30% für die denkmalbedingten Kosten.
Folgende Projekte konnten gefördert werden:
Wohnhaus, Ostenmauer 25/ Fenster
Städtische Fördermittel
Hof Schulze-Brockhausen, Drensteinfurter Str. 21/ Fachwerksanierung
Städtische Fördermittel
Landesmittel
819,46 €
2.500,00 €
2.500,00 €
Da sich im Laufe des Jahres 2014 abzeichnete, dass die städtischen Pauschalmittel nicht in Gänze
verausgabt werden konnten, entschloss sich die Verwaltung einen Auftrag für eine Bestandsanalyse
des überregional wertvollen Adelshauses „Pustekrey“ in Auftrag zu geben. Die Bestandsanalyse umfasst ein verformungsgerechtes Aufmass, eine Schadenskartierung und einen Vorschlag für zukünftige
Maßnahmen. Das Gutachten der Fa. Drücker und Schnitger wird im Frühjahr 2015 vorliegen und kann
als Grundlage für alle weiteren praktischen Überlegungen und wissenschaftlichen Forschungen dienen.
Haus Pustekrey, Alte Beckumer Str. / Bestandsanalyse
Gesamtkosten
davon städtische Fördermittel
Fördermittel des LWL (30%)
3.2
6.533,00 €
4.573,10 €
1.959,00 €
Private Zuwendung
Grabstätte der Gräfin Kalckstein auf dem Westfriedhof
Der Westfriedhof in Ahlen wurde als städtischer Friedhof am 01.05.1885 feierlich eingesegnet als Ersatz für den Friedhof an der Beckumer Straße.
Der Westfriedhof, welcher in einigen Bereichen unter Denkmalschutz steht, wurde zunächst im Rahmen des strengen hierarchischen Beisetzungsprinzips mit einem kreuzförmigen Wegesystem geplant,
wobei die Hauptachse in nord-südlicher Richtung durch ein Rondell gestaltet wird. Ein sehr wichtiges
Gestaltungselement ist der alte Baumbestand. Die Hauptachse ist mit einer Allee versehen, die heute
wesentlich die Atmosphäre auf dem Friedhof prägt. Für die dritte Erweiterungsphase des Friedhofs
nach Osten in den 1920er Jahren wählte man eine platzsparende Bepflanzung mit Buchenhecken.
Eine der herausragenden Grabstätten aus der frühen Zeit des Westfriedhofes ist die der Gräfin von
Kalckstein, die am 10.07.1888 verstarb.
Die Grabstätte, welche sich im vorderen rechten Bereich des Friedhofes direkt an der Baumallee befindet, besteht aus dem sandsteinumfassten Grabfeld, den beiden flankierenden, jüngeren Obelisken
aus Anröchter Kalksandstein und dem herausragenden, mittlere Grabmonument, welches sehr
schön in gotischer Formensprache gestaltet und bekrönt ist mit einer Kreuzigungsdarstellung.
In den angedeuteten Maßwerkfenstern sind Inschriften eingelassen, die sich in unterschiedlichen Verwitterungszuständen befinden.
Glücklicherweise setzte sich für diese Grabanlage ein Spender ein, der die Stadt Ahlen als Eigentümer
und Untere Denkmalbehörde in die finanzielle Lage versetzte, die Anlage professionell reinigen und
restaurieren zu lassen.
Die gesamte Anlage war stark vergrünt und zeigte in vielen Bereichen Gipskrusten. Es zeigten sich
Abwitterungen an verschiedenen Stellen, u.a. auch an den Inschriften. Einige Fialen und Kreuzblumen
fehlten und insbesondere gab es Fehlstellen an den Gliedmaßen der Christusfigur und die Einfassung
war durch Baumwurzeln verschoben und gebrochen.
In enger Absprache zwischen dem Vertreter des Spenders/ Herrn Bernd Schulze-Beerhorst, der Unteren Denkmalbehörde/ Frau Wittkemper wurde von dem Restaurator Herrn Dr. Christoph Hellbrügge
aus Ascheberg die gesamte Anlage vorbildlich restauriert. Eine abschließende, diffusionsoffene Lasur
wird das restaurierte Grabmonument in den kommenden Jahren schützen.
3.3
steuerliche Vergünstigungen gem. § 40 DSchGNW
Eigentümer von Denkmälern werden bei beabsichtigten Maßnahmen über die Möglichkeit der steuerlichen Absetzungsfähigkeit von Baumaßnahmen gem. § 40 DSchGNW informiert.
Eine der Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennungsfähigkeit ist die vorherige schriftliche Abstimmung aller baulichen Maßnahmen an dem Denkmal über den Erlaubnis- oder Bauantrag.
Die städtische Denkmalpflege erstellt auf Antrag einen Grundlagenbescheid zur Einreichung beim zuständigen Finanzamt. Für das Jahr 2014 waren 15 Anträge zu verzeichnen.
3.4
Wasserturm Guissener Straße/ Antrag auf Förderung in 2014
Der blaue Wasserturm an der Guissener Straße aus dem Jahr 1915-17 in städtischem Eigentum wurde im Jahr 1995 mit Mitteln des Landes NW und der NRW-Stiftung grundsaniert.
Wie im Jahresbericht für 2013 mitgeteilt, wurde ein Förderantrag bei der BR Münster gestellt, der jedoch mit Schreiben vom 02.07.14 abgelehnt wurde.
Der Wasserturm weist in einigen Bereichen Korrosionsschäden auf; betroffen sind der Witterung ausgesetzte Knotenpunkte, der Kugelboden und einige weitere Bleche. Die Korrosionsschäden bewegen
sich nach Aussage verschiedener Experten im Bereich des „Normalen“, wenn man die Zeitspanne von
1995 bis heute betrachtet.
Gleichwohl wird Handlungsbedarf gesehen, um das Fortschreiten der Schäden zu unterbinden. Insofern handelt es sich um eine notwendige Maßnahme zur weiteren Sicherung des Denkmals „Wasserturm“. Die Kosten belaufen sich nach der Kostenschätzung von 2013 auf 89.000 €.
Eine Teilsanierung – wie beschrieben – kann aufgrund nicht vorhandener finanzieller Mittel nicht in
Aussicht gestellt werden.
Der „Förderverein Fördertürme“ ist in der Vergangenheit bereits in Bezug auf die Begutachtung der
Schäden und die Kostenermittlung unterstützend tätig geworden.
4.
Stadtbildpflege
4.1
Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Ahlen
Der Beirat soll die Fachverwaltung in Fragen der Stadtgestaltung und des Stadtbildes unterstützen,
ergänzen und ihr gegebenenfalls eine andere fachliche Sicht gegenüberstellen. Er stößt bei schwierigen Entscheidungen eine kritische Diskussion an und verbreitert mit seinen Empfehlungen die Basis
für die Beratung der zuständigen, politischen Gremien sowie der einzelnen Bauwilligen.
Der Beirat für Stadtgestaltung berät die Angelegenheiten vor, deren Behandlung im Stadtplanungsund Bauausschuss, bzw. zur anschließenden Beratung der „privaten“ Bauwilligen/ Investoren vorgesehen sind. Es handelt sich dabei um Themen, bei denen stadtgestalterische, baukünstlerische sowie
denkmalpflegerische Fragen mit besonderem Einfluss für die Erhaltung und weitere Gestaltung des
Stadtbildes zu berücksichtigen sind. Die Beratung hat Empfehlungscharakter.
Mit Ratsbeschluss vom 16.12.14 wurden die bisherigen Mitglieder zum Beirat für Stadtgestaltung der
Stadt Ahlen für weitere 3 Jahre berufen.
Seit Bestehen des Gestaltungsbeirates Ende 2011 zeigt sich deutlich, dass die diskutierten Projekte
von der Beratung des Beirates gestalterisch profitieren und das Bewusstsein für qualitätvolle Architektur und angemessene Stadtgestaltung bei Architekten und Bauherren sensibilisiert wird.
Die Beratungen der Investoren und Architekten erfolgen grundsätzlich in einem sachorientierten Klima
unter Berücksichtigung der planerischen und wirtschaftlichen Vorgaben, so dass es zu akzeptablen
Kompromissen kommt. Dem Fachausschuss (STPB) wird regelmäßig frühzeitig vor der nächsten Sitzung die entsprechende Niederschrift zu den Beratungen/Empfehlungen zur Verfügung gestellt.
Von Ende 2011 bis Ende 2014 fanden 16 Beiratssitzungen statt. Für 23 Bauprojekte fanden 33 Beratungen statt (8 Projekte wurden ein zweites, bzw. drittes Mal im Beirat beraten).
4.2
Siedlungskulturelles Erbe Ruhrgebiet
Das interkommunale Handlungskonzept „Siedlungskultur im Ruhrgebiet“ wurde seinerzeit vom
MBWSV (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr) initiiert und hat zum Ziel, die
Perspektiven älterer Siedlungen im Ruhrgebiet unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitersiedlungen auszuloten. Es sind der Arbeitskreis der Denkmalpfleger im Ruhrgebiet, dem die Untere
Denkmalbehörde der Stadt Ahlen seit 1995 angehört, die Landschaftsverbände, der Regionalverband
Ruhrgebiet und drei große Wohnungsunternehmen eingebunden.
Da Siedlungen im Ruhrgebiet in der Vergangenheit in planerischer Hinsicht und in bezug auf ihre Zukunftsfähigkeit wenig und auch nicht regional vergleichend betrachtet wurden, soll nun eine städteübergreifende Untersuchung erfolgen, die drei Grundsäulen beinhaltet:
1. Untersuchung des kulturellen Erbes der Arbeitersiedlungen, verbunden mit der Standortentwicklung
an ausgewählten, regional bedeutsamen Siedlungen.
2. Neue Siedlungsstrukturen und Quartiersentwicklungen über ausgewählte „Zukunftsstandorte Wohnen“ in der Region (z.B. 50er Jahre Siedlungen).
3. Vernetzung der unter Punkt 1 und 2 erarbeiteten Ergebnisse.
Besondere Kompetenzen und Chancen der Siedlungen sollen untersucht werden, um die Ergebnisse,
ggfs. auch später zur Verfügung stehende Fördermittel für die Bestandssicherung und Fortentwicklung
des siedlungskulturellen Erbes der Region nutzen zu können.
Die Stadt Ahlen beteiligt sich neben vielen anderen Städten des Ruhrgebiets an dem Projekt mit der
Zechensiedlung Neustadt, der Beamtensiedlung Neustadt und der Ulmenhofsiedlung. Diese Siedlungen erfüllen nach Auffassung der Verwaltung in mehrfacher Hinsicht die Grundkriterien, um im regionalen Fokus gut untersucht werden zu können.
Die Stadt Hamm hat stellvertretend für die Kommunen einen Förderantrag für dieses interkommunale
Projekt bei der BR Arnsberg gestellt.
Für das derzeit in Bearbeitung befindliche „Handlungskonzept Siedlungskultur“ wurden für die kommenden 2 Jahre 80% (160.000,00€) der Gesamtkosten von 200.000,00 € vom Land zugesichert. In
der Vorprüfung sind bisher die drei von der Stadtveraltung ausgewählten Siedlungen berücksichtigt
worden. Ein internes Fachgremium wird im Frühjahr 2015 die letztendliche Entscheidung über die
Teilnahme der Siedlungen treffen.
Sollte die Stadt Ahlen mit einer oder mehreren Siedlungen in die Betrachtungen einbezogen werden,
so ist zur Deckung des Eigenanteils ein finanzieller Eigenanteil von max. 4.000,00€ vorgesehen.
5.
Bodendenkmalpflege
Vermutetes Bodendenkmal „historische Inennstadt“ : Im Kühl 22
Das Denkmalschutzgesetz NW sieht vor, dass in Bereichen von „vermuteten Bodendenkmälern“ archäologische Voruntersuchungen durchzuführen sind, sofern es zu einer Bebauung und damit Zerstörung des vermuteten Bodendenkmals kommt.
Die gesamte, aus dem Mittelalter nachweisbare Innenstadtfläche Ahlens ist als ein „vermutetes Bodendenkmal“ zu definieren. Insofern kam es im Vorfeld zu der geplanten Neubebauung auf dem
Grundstück „Im Kühl 22“ zu entsprechenden archäologischen Sondagegrabungen. Ergebnis der Untersuchungen ist ein sehr heterogenes Bild der Besiedelung in diesem Bereich vor der ehemals mittelalterlichen Stadtbefestigung Ahlens. Im westlichen Bereich des Grundstücks sind ab der Zeit um
1900 intensive Ausschachtungsarbeiten zu verzeichnen, während ungestörte Untersuchungsfelder
Befunde aus der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts bis hin zu spätmittelalterlichen und neuzeitlichen Befunden zeigen. Im Zuge einer Neubebauung werden die weiteren Flächen baubegleitend beobachtet.
6.
ehrenamtlicher Beauftragter für Denkmalpflege
Nachdem am 16.12.14 der Rat beschlossen hat, dem Angebot von Herrn Bernd Schulze-Beerhorst zu
folgen und ihn für die kommenden 5 Jahren zum ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege zu
bestellen, wurde Herrn Schulze-Beerhorst die Urkunde am 08.01.15 überreicht.
Erste Informationen zu Themen wie gesetzliche Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen und Fachbroschüren zur Stadt Ahlen wurden Herrn Schulze-Beerhorst bereits an die Hand gegeben. Nun wird in
der Startphase Herr Schulze-Beerhorst an aktuellen Denkmalthemen beteiligt, informiert und den LWL
– Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen als nebengeordnete Fachbehörde der Unteren Denkmalbehörde im Detail kennenlernen. In regelmäßig stattfindenden Terminen wird der Informationsaustausch zwischen der Stadtverwaltung und Herrn Schulze-Beerhorst gepflegt.
Folgende Aufgaben eines ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege sind gesetzlich vorgesehen:
1.
Vermittlung von Informationen, Hinweisen und Auskünften an den Ausschuss gem. § 23 Abs.
2, die Untere Denkmalbehörde und den LWL;
2.
Beobachtung der örtlichen Vorhaben, Planungen, Vorgänge und Presseberichterstattung, von
denen die Interessen der Denkmalpflege berührt werden;
3.
Pflege von Verbindungen zu Institutionen und Personen, die der Denkmalpflege Verständnis
entgegenbringen oder ihr förderlich sein können.
7.
Öffentlichkeitsarbeit
7.1
Tag des offenen Denkmals
Im Jahr 2014 wurde der „Tag des offenen Denkmals“ zum Thema: „FARBE“ veranstaltet.
Der Tag des offenen Denkmals wird in Ahlen durch die städtische Denkmalpflege seit 1994 organisiert
und durchgeführt und fand im Jahr 2014 zum 20. Mal statt. Dieses runde Jubiläum war Anlass für die
Städtische Denkmalpflege, ein „Dankeschön!“ an alle, die in den Jahren bereit waren, ihr privates
Denkmal zu öffnen und dafür auch Freizeit opfern, zu vermitteln.
Die Erfahrung zeigt, dass die Angebote gut besucht sind und es inzwischen einen regelrechten „Tagdes-offenen-Denkmals-Tourismus“ gibt.
Im Jahr 2014 standen zwei Denkmäler unter dem Motto „FARBE“ im Mittelpunkt, die fast immer für
Besucher geöffnet sind und auch schon in der Vergangenheit Thema beim Tag des offenen Denkmals
waren: Die St.Bartholomäus-Kirche und die St.Marien-Kirche. In jüngerer Zeit wurden in beiden Kirchen wertvolle Ausstattungen professionell restauriert und damit für die Nachwelt gesichert.
Eine ganz besondere Rolle kommt Farben in religiösen Zusammenhängen und den dortigen liturgischen Traditionen zu.
In geführten Rundgängen wurde von der Geschichte der Stadt Ahlen mit ihren beiden ältesten Kirchen, von den bisher durchgeführten Restaurierungsarbeiten, aber auch von den wertvollen Ausstattungen der beiden Kirchen berichtet. Anhand einer Ausstellung mit modern gestalteten Paramenten
wurde das Thema Farbe in unsere heutige Zeit transportiert.
7.2
Veröffentlichung im Jahrbuch des Kreises Warendorf
zum Thema „Zechensiedlung Neustadt“
Aus Anlass des 100-jährigen Bestehens der Zechensiedlung im 2013 wurden im Herbst 2013 viele
kulturelle Angebote, u.a. der „Tag des offenen Denkmals“ organisiert. Das Thema nahm auch der
Kreisheimatverein Beckum-Warendorf e.V. zum Anlass, die Städtische Denkmalpflege Ahlen um einen
Beitrag zu bitten. Der Artikel beschäftigt sich zum einen mit der baulichen Entstehungsgeschichte der
Zechensiedlung und ihrem engen Zusammenhang mit derZeche Westfalen, aber auch mit dem Leben
in der Siedlung damals und heute.
7.3
Stadtrallye
Die seit vielen Jahren angebotene Rallye für die Innenstadt wurde auch im Jahr 2014 wieder rege in
Anspruch genommen. Ca. 90 Kinder von 3 Schulen nutzten die Rallye, um bei dem Thema Heimatkunde ihre Stadt zu erforschen.
7.4
Zechenrallye
Auf vielfachen Wunsch, auch die Geschichte der Steinkohle in Ahlen für Kinder zugänglicher zu machen, wurde in Anlehnung an die Innenstadtrallye die Zechenrallye entwickelt. Die Kinder werden mit
Hilfe von Maulwurf „Kumpel Koslowski“ über das Zechengelände geleitet und erarbeiten sich mit Hilfe
der Fragen die Geschichte der Zeche. Diese Rallye wird vorwiegend im Rahmen der Kulturstrolche als
ein „Baustein“ genutzt. Angefordert wurde die Rallye im Jahr 2014 von 4 Schulen für insgesamt 150
Kinder.
Beide Rallyes können als ergänzendes Material für die entsprechenden Unterrichtsthemen dienen.
Erhältlich sind die Unterlagen wie bisher im Fachbereich 6.2 bei der Städtischen Denkmalpflege.
8.
Zukünftiger Handlungsrahmen für 2015
Zu den Pflichtaufgaben der Unteren Denkmalbehörde zählen:
-
Untersuchungen und ggfs. entsprechende Unterschutzstellungsverfahren möglicher denkmalwerter Objekte (§§ 2, 3 DSchGNW),
denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren gem. § 9 DSchGNW,
Prüfung und Bescheinigung von Förderanträgen und Anträgen zu Steuervergünstigungen
gem. § 40 DSchGNW,
Begleitung und Durchführung von Projekten mit stadtgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung sowie ausführliche Beratung von Bauherren und Architekten.
Beratung im Rahmen der Gestaltungssatzung für die Innenstadt.
-
Koordinierung, Vor- und Nachbereitung sowie Schriftführung für den Gestaltungsbeirat.
Darüber hinaus wird weiterhin ein Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit liegen, sofern dieser mit
den Pflichtaufgaben, der personellen Situation und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Ahlen vereinbar ist. So ist für den „Tag des offenen Denkmals“ am 13.September 2015 wieder ein interessantes
Programm in Planung.
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