STADT AHLEN Verkauf eines städtischen Grundstücks in Innenstadtlage zwecks Bebauung Informationen über das Grundstück und die Anforderung der Vergabeunterlagen 1. Einleitung Die Stadt Ahlen beabsichtigt ein derzeit minder genutztes Grundstück in einer Größe von rd. 1.385 qm in Innenstadtlage zur Bebauung zu veräußern. Vorgesehen ist neben dem Wohnen die Unterbringung einer gemischten, nicht wesentlich störenden, Nutzung. Aufgabe ist die Ausarbeitung eines attraktiven Bebauungs-, Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes, das sich sowohl architektonisch als auch von der Nutzungsart in die vorhandene südliche Straßenrandbebauung integriert und diese ergänzt. Eine Aufwertung des Stadtbildes für den Abschnitt der Südenmauer, einer Hauptverkehrsstraße Ahlens, in südlicher Innenstadtlage durch Schließung der Baulücke soll erreicht werden. 2. Rahmenbedingungen / Beschreibung des Grundstücks 2.1 Lage im Raum Die Stadt Ahlen als Mittelzentrum mit rd. 52.500 Einwohnern und überwiegend ländlicher Raumstruktur liegt am nördlichen Rand der Ballungsrandzone an der großräumigen Achse zwischen Oberhausen, Hamm und Bielefeld, mit weiterem Verlauf Richtung Hannover. Gebildet wird die Achse von der DB-Strecke Hamm-Hannover, die das Stadtgebiet mittig quert, sowie der Straßenverbindung der Bundesautobahn A2 Oberhausen - Hannover, die südöstlich an der Stadtgrenze vorbeiführt. Abb. 1: Lage im Raum, eigene Darstellung Im nördlichen Stadtgebiet sowie am östlichen Rand verläuft je eine weitere überregionale Achse, die in Ost-West-Richtung von der Bundesstraße 58 gebildet wird und die Mittelzentren Beckum und Ahlen mit Lüdinghausen verbindet, sowie die in Nord-Süd-Richtung führende Bundesstraße 475, die im Norden an das Mittelzentrum Warendorf und darüber hinaus Richtung Osnabrück anbindet. Die Mittelzentren Soest und Arnsberg sind Richtung Süden zu erreichen. Der Freiraum um die Siedlungsfläche des Stadtgebietes wird überwiegend von landwirtschaftlichen Flächen geprägt, kleine Waldgebiete unterschiedlicher Größe spiegeln die typische Charakteristik der 2 münsterländischen Parklandschaft wider. Das Stadtgebiet wird in Südost-Nordwest–Richtung von der Werse durchquert, die Lippe tangiert das Stadtgebiet im Süden. 2.2 Siedlungsentwicklung Ahlens Ahlen gehört zu den ältesten Städten Westfalens und weist demzufolge einen historisch geprägten Stadtkern von großer baulicher Vielfalt aus verschiedenen Epochen auf. Die städtebauliche Qualität der Innenstadt von Ahlen zeichnet sich durch einen vielfältigen Wechsel von historischen Straßenzügen und kleineren wie größeren Platzaufweitungen aus, die durch eine abwechslungsreiche, kleinteilige Architektur begleitet werden. Insbesondere die gründerzeitlichen Gebäude sowie die Ackerbürgerhäuser aus dem 19. Jahrhundert prägen das Straßenbild. 2.3 Lage des Grundstücks Das Grundstück befindet sich zwischen Südenmauer und Südwall im Bereich der vierten und letzten Befestigungsanlage der Stadt aus dem 14. Jahrhundert. Deren ringförmiger Verlauf lässt sich noch heute im Stadtbild deutlich durch folgende Straßenzüge erkennen: Nordenmauer, Ostenmauer, Südenmauer, Westenmauer sowie Ostwall, Gerichtsstraße, Wallstraße und Westwall. Abb. 2: Ausschnitt aus dem Stadtplan der Stadt Ahlen, Lage der 4. Befestigungsanlage Im nördlichen Umfeld des zu bebauenden Grundstücks, nördlich der Straße Südenmauer, befinden sich eine Tankstelle sowie auf einem Eckgrundstück ein viergeschossiges Gebäude. Die dominierende Nutzung ist das Wohnen, in Kombination mit gewerblichen Nutzungen / Dienstleistungen im Erdgeschoss (z. B. Apotheke, Ärzte, Friseur). Das südlich angrenzende Wohngebiet, südlich des Südwalls, weist überwiegend freistehende Einund Zweifamilienhäuser auf, südwestlich befindet sich eine bislang unbebaute Rasenfläche als Bestandteil des Grünzuges "Südwall". 3 Die vorherrschende Nutzung östlich und westlich des Grundstücks entlang der Straße Südenmauer ist das Wohnen, zumeist in Kombination mit gewerblichen Nutzungen im Erdgeschoss (wie Ladengeschäft, Dienstleistungen wie Altenpflegedienst, Handwerksbetrieb für Heizung und Sanitär sowie Friseur). Charakteristisch für diese Grundstücke ist eine relativ tiefe Bebauung, die insbesondere von der gewerblichen Nutzung geprägt wird. Abb. 3: Luftbild der Stadt Ahlen, Grundstück Südenmauer 7 2.4 Beschreibung des Grundstücks Das derzeit fast komplett unbebaute Grundstück Südenmauer 7 mit einer Größe von rd. 1.385 qm wird temporär als öffentliche Stellplatzanlage genutzt. Lediglich entlang der Straße befindet sich ein zweigeschossiges leerstehendes baufälliges und damit abbruchreifes Gebäude auf einer Grundfläche von rd. 87 qm. Die Stellplatzanlage ist teilversiegelt und geschottert. Vegetation in Form von mehreren Gebüschen befindet sich an der östlichen Grundstücksgrenze auf einer schmalen Rasenfläche. Vor dem Grundstück an der Südenmauer und darüber hinaus befinden sich Straßen begleitend einige Bäume. (Fotos zum Grundstück s. Anhang) 2.5 Verkehrliche Anbindung Das Grundstück befindet sich an einer Hauptverkehrsstraße, an der sowohl Richtung Norden als auch Richtung Osten wichtige Infrastruktureinrichtungen wie Rathaus mit Stadthalle, Stadtbücherei, Kino, Post und Bahnhof mit Busbahnhof liegen. Diese sowie der nördlich gelegene Marktplatz und die Fußgängerzone sind fußläufig erreichbar. Auch Schulen und Kindergärten liegen in fußläufiger Entfernung. 2.6 Planungsrechtliche und andere Vorgaben Das minder genutzte Grundstück ist Gegenstand des seit dem 21.07.2012 in Kraft getretenen Bebauungsplanes Nr. 52.1 “Südenmauer“ und wird der Baunutzungskategorie Mischgebiet mit entsprechenden Nutzugsarten zugeordnet. Der Bebauungsplan mit Aussagen zu Art und Maß der Nutzung steht zum Download unter folgendem Link bereit: http://www.o-sp.de/ahlen/plan/plan_details.php?pid=18794&S=9&L1=8&art=77934 Darüber hinaus ist das Grundstück Gegenstand des Handbuches mit Gestaltungssatzung für die Ahlener Innenstadt. Auf die hierin enthaltenen besonderen Auflagen hinsichtlich der Baukörpergestaltung - vorwiegend im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Gebäuden und Werbeanlagen - wird hingewiesen. Das Handbuch mit Gestaltungssatzung steht zum Download zur Verfügung: 4 http://www.ahlen.de/fileadmin/pdf/Bauen_Umwelt/6_2_Gestaltungsfibel_Innenstadt_02_06_2012. pdf 3. Anforderungen / einzureichende Unterlagen Die Teilnahme an dieser Grundstücksvergabe beinhaltet bei entsprechender Entscheidung den Kauf des Grundstücks sowie den Bau und die Nutzung. Das zur Schließung der Baulücke vorgesehene Grundstück Südenmauer 7 in südlicher Innenstadtrandlage ist für eine gemischte Nutzung entsprechend den zulässigen Nutzungsarten sowie den damit verbundenen weiteren Vorgaben wie zum Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes zu entwickeln. Erwartet werden ein Bebauungs- und Nutzungskonzept, das geschossweise die vorgesehenen Nutzungen schematisch verortet sowie ein Gestaltungskonzept, das das Gebäude architektonisch und gestalterisch in die Bebauungs- / Fassadenstruktur der vorhandenen Straßenrandbebauung einfügt. Eine qualitativ hochwertige Architektur, die Rücksicht auf das eher kleinteilig strukturierte Stadtbild nimmt und zur Aufwertung der Straßenrandbebauung in diesem Abschnitt der Südenmauer beiträgt, wird angestrebt. Zur Gestaltung der Fassade wird auf das o. g. Handbuch mit Gestaltungssatzung verwiesen. Eine zurückhaltende Anordnung der Stellplätze für die vorgesehene Nutzung wird erwartet. Von Vorteil ist die Unterbringung innerhalb der überbaubaren Fläche, sodass das Grundstück rückwärtig auch über eine nutzbare Frei- / Grünfläche verfügen kann. Folgende Unterlagen sind einzureichen: • • • Bebauungs- und Gestaltungskonzept im M 1: 500 Nutzungskonzept, geschossweise als schematische Grundrisse, im M 1 : 100 Ansichten im M 1 : 100 mit Angaben zu Materialien Abgabe des verbindlichen Angebotes ist der 03.09.2013. Sollten Sie Interesse an diesem Vergabeverfahren haben, so fordern Sie die Vergabeunterlagen bitte unter: Stadt Ahlen Der Bürgermeister Fachbereich 8 Herr Merzmann Südstraße 41 59227 Ahlen an. Eine Teilnahme an diesem Verfahren setzt die Verwendung der anzufordernden Vergabeunterlagen voraus! 5 Anhang Fotos Grundstück Südenmauer 7: Blick Richtung Süden auf den Parkplatz und den Fuß- und Radweg Blick vom Fuß- und Radweg Richtung Nordosten auf den Parkplatz und die östliche Grundstücksgrenze Blick auf die Nordseite des Gebäudes, links daneben Haus Nr. 5 Blick auf die Westfassade Blick auf die Südseite des Gebäudes und die Ausfahrt Südenmauer Blick auf die westlich angrenzende Gebäudefassade Haus Nr. 9 und die westliche Grundstücksgrenze 6