Die Verwaltung hat gem

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Jahresbericht Denkmalpflege 2013
Die Verwaltung hat gem. § 7 Abs. 2.2 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Ahlen in
der Fassung vom 26.10.1999 über die grundsätzlichen Ziele des Denkmalschutzes und der
Stadtbildpflege im Rahmen des § 23 (2) DSchGNW jährlich in Form eines Jahresberichtes zu
berichten und einen Beschlussvorschlag für den zukünftigen Handlungsrahmen zu unterbreiten.
Als Pflichtaufgabe der Gemeinde sind Denkmalschutz- und pflege in Ahlen in den Fachbereich
6.2 / verbindliche Bauleitplanung und Denkmalpflege integriert.
Die Untere Denkmalbehörde hat die Belange des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege und
der Stadtbildpflege im Rahmen des öffentlichen Interesses wahrzunehmen.
Im Folgenden sind Arbeitsschwerpunkte dieses städtischen Aufgabenbereichs und besonders
herausragende Projekte des Jahres 2013 dargelegt sowie der zukünftige Handlungsrahmen
formuliert.
1.
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchGNW)
In NRW besteht das Denkmalschutzgesetz seit 1980.
Mit der ersten Änderung vom 16.07.2013 wurden einige Veränderungen vorgenommen, die
insbesondere Bodendenkmäler besser schützen und das Auskunfts- und Betretungsrecht
erweitern.
Im Folgenden werden kurz o.g. Änderungen erläutert:
§ 17 DSchGNW: Das neu eingeführte Schatzregal besagt, dass bewegliche Denkmäler und
Bodendenkmäler nun bei Entdeckung Eigentum des Landes NRW werden und entsprechend
abzuliefern sind. Es ist dann eine dem wissenschaftlichen Wert angemessene Belohnung
vorgesehen.
§ 28 DSchGNW: Das Auskunfts- und Betretungsrecht für Baudenkmäler mit Rücksicht auf das
Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ist erweitert worden. Danach sind
Denkmalbehörden berechtigt nicht eingefriedete Grundstücke und nach vorheriger
Benachrichtigung eingefriedete Grundstücke, Gebäude und Wohnungen zu betreten, um
Denkmäler festzustellen, zu besichtigen oder zu untersuchen, soweit es zur Erfüllung der sich
aus dem DSchGNW ergebenden Aufgaben erforderlich ist. Die Denkmalbehörden können
insbesondere verlangen, rechtzeitig vor Beginn eines Eingriffs Gelegenheit zur
fachwissenschaftlichen Untersuchung von Denkmälern oder zu deren Bergung zu erhalten. (…)
Das Betreten von Wohnungen ist ohne Einwilligung des Eigentümers nur bei Gefahr im Verzuge
oder auf Grund richterlicher Anordnung zulässig. (…) Bei allen Maßnahmen ist Rücksicht auf
die Betroffenen zu nehmen.
§ 29 DSchGNW: Die Kostentragungspflicht für wissenschaftliche Untersuchungen von
Denkmälern jeglicher Art vor ihrer Veränderung oder Beseitigung sowie die Bergung von
Funden und die Dokumentation von Befunden ist nun eindeutig nach dem Verursacherprinzip
geregelt, so dass bei Veränderung oder Beseitigung eines Denkmals oder Bodendenkmals die
notwendige vorherige Dokumentation im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren vom
Verursacher zu tragen ist.
1.1
Unterschutzstellungen im Jahr 2013
Mit Datum vom 31.12.2013 beträgt der Stand der Unterschutzstellungen in der Stadt Ahlen
219 ortsfeste Baudenkmäler,
10 Bodendenkmäler,
3 bewegliche Denkmäler
1 Denkmalbereichssatzung
Folgende Objekte wurden 2013 in die Denkmalliste eingetragen:
Oststr. 24
Das Wohn- und Geschäftshaus entstand 1929/30.
Bei einer als Um- und Erweiterungsbau beantragten Baumaßnahme wurde das bestehende
bislang zweigeschossige Haus aus der Zeit um 1870 für den Maler- und Glasermeister Wilhelm
Hufnagel (…) vollständig erneuert, (…).
Das Bauprojekt wurde nach Plänen des für viele Bauten in Ahlen zwischen den beiden
Weltkriegen verantwortlichen Architekten Heinrich Schröder (1899 - 1962) ausgeführt (…).
Es wurde ein dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus unter einem teilweise ausgebauten
Mansarddach errichtet, das einen rückwärtigen Anbau mit Treppenhaus für die
Etagenwohnungen erhielt. Das Gebäude schließt damit in seiner Größe und Struktur an die
großformatigen Wohn- und Geschäftshäuser an, die seit dem frühen 20. Jahrhundert in der
westlich anschließenden Zone der Oststraße errichtet wurden und Zeugnis des wirtschaftlichen
Aufschwungs von Ahlen in Folge der Anlage des Bergwerkes sind.
Während das Erdgeschoss in eine durchgehende Schaufensterfront für das Ladengeschäft des
Bauherren aufgelöst wurde, erhielt die darüber befindliche Fassade des Neubaus eine
zeittypische Gestaltung in Formen eines gemäßigten und der regionalen Bautradition
verpflichteten Expressionismus, wobei die Flächen mit Klinker in verschiedenen Setzungen
versehen wurden und die Front eine straffe und akzentreiche Gliederung aus geputzten
Bändern erhielt (…) In den beiden Obergeschossen wurden jeweils großzügige Wohnungen um
eine zentrale Diele untergebracht, die über das ausgesprochen großzügige Treppenhaus im
rückwärtigen Anbau erschlossen sind. Dieses hat einen offen gewendelten Treppenlauf und
wird durch ein hohes Glasfenster in der Westwand belichtet, das eine durch den Hausherren
erstellte Kunstverglasung mit Malereien (zur Geschichte der Firma) in expressionistischen
Formen als „Markenzeichen“ seiner Firma erhielt (…). Auch die übrige bauzeitliche Ausstattung
des Hauses ist in den wesentlichen Elementen erhalten (das Ladengeschäft ist innerhalb der
alten Strukturen heute aufgeteilt und die Schaufenster wurden 1951 umgebaut): Das
Treppenhaus erhielt einen Bodenbelag aus schwarzen und weißen Fließen. Die verglasten
Etagentüren und die teilweise ebenfalls mit Sprossen in expressionistischer Anordnung
verglasten Zimmertüren sind vollständig erhalten.
Begründung: Das Gebäude ist in seiner anspruchsvollen und in überdurchschnittlicher Weise
überlieferten äußeren und inneren Gestaltung ein anschauliches Zeugnis für die kurze Phase
wirtschaftlichen Aufschwungs, die in den späten 20er Jahren aus der Zeit zwischen den beiden
Weltkriege
zu beobachten ist. Hierbei schloss man sich in den wesentlichen Strukturen an die Zeit vor 1918
an, wählte aber in selbstbewusster Weise „moderne“ Formen der Gestaltung.
Vor diesem Hintergrund ist das Haus in seiner äußeren und inneren Struktur (mit Ausnahme des
Ladengeschäftes) als denkmalwert zu bezeichnen. Es ist bedeutend für die Geschichte des
Menschen in der Stadt Ahlen und die Entwicklung der dortigen Arbeits- und
Produktionsverhältnisse (als Wohn- und Geschäftshaus eines Handwerkers).
Für die Erhaltung und Nutzung des Hauses liegen wissenschaftliche und künstlerische Gründe
vor.
Oststr. 22
Das Wohn- und Geschäftshaus wurde 1935/36 auf einer schmalen Fläche an der Ecke zur
1892/95 neu an der als Verbindung vom Osttor zum Nordtor von Ahlen angelegten
Gerichtsstraße im Auftrag der Witwe von Johannes Münstermann errichtet. (…).
Der errichtete Neubau schloss sich in seiner Gestaltung (…) eng an das 1929/30 auf dem
benachbarten Grundstück Oststraße 24 von anderer Seite errichtete Wohn- und Geschäftshaus
an. Hierbei wurde innerhalb des Gebäudes eine Überleitung der dreigeschossigen Bebauung
entlang der Oststraße auf eine zweigeschossige Bebauung an der Gerichtsstraße
vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde der Neubau gestalterisch in zwei gegeneinander
verschobene Baukörper unterteilt, wodurch an der Straßenecke eine kleine platzartige
Ausweitung verblieb. An der Oststraße entstand als gestalterische Fortführung des Gebäudes
Oststraße 24 ein dreigeschossiges Gebäude, über dem sich ein zurückgesetztes Geschoß
unter pfannengedecktem Zeltdach und vorgelegtem umlaufenden Balkon erhebt und an der
Gerichtsstraße ein dreigeschossiger Baukörper unter Vollwalmdach.
Die Planung für den Neubau erstellte der Ahlener Architekt Bernhard Steinhoff, wobei die
Bauarbeiten das ebenfalls in Ahlen ansässige Baugeschäft Krämer ausführte, mit dem Steinhoff
eng verbunden war und das später von ihm ganz übernommen wurde. (…)
Die Fassaden wurden mit Klinkersteinen verkleidet (im Bauantrag als “Borker Vormauersteine”
bezeichnet) und mit Putzbändern gegliedert (im Erdgeschoß verwendete man scharrierte
Kunststeine), das Dach mit „blauen Spelldorfer Hohlziegeln“ eingedeckt. Die Gestaltung der
Ansichten folgt ebenso wie bei dem benachbarten Haus zeittypischen Gestaltungsvorstellungen
in Formen eines gemäßigten und den regionalen Bautraditionen verpflichteten
Expressionismus: Die Flächen sind durch die sauber verfugten Klinker und durch eine straffe
Gliederung aus geputzten scharfkantigen Bändern strukturiert, die die durchlaufenden
Fensterbänder zu scharf abgesetzten geschlossenen Feldern rahmen; das Dach wird mit einem
weit vorstehenden Gesims abgesetzt.
Während das Erdgeschoß für Ladengeschäfte mit flexibler Aufteilung vorgesehen wurde (…),
schuf man in den drei Obergeschossen jeweils eine großzügige Etagenwohnung mit Küche,
Bad und vier Zimmern (…). Zur Erschließung entstand ein Treppenhaus in der nordwestlichen
Hausecke, das von der rückwärtigen Front über die Gerichtsstraße zugänglich ist.
Begründung: Das Haus ist in seinen wesentlichen Strukturen und seiner inneren Ausstattung
bis heute erhalten geblieben (nur die Geschäftsräume im Erdgeschoß wurden einschließlich der
Schaufenster innerhalb der bestehenden Konstruktion mehrmals umgestaltet). Bei den
Ausstattungsdetails ist insbesondere hinzuweisen auf das hölzerne gegenläufige Treppenhaus
mit den verglasten zweiflügeligen Etagentüren und der Kunstverglasung, der das Treppenhaus
belichtenden Fenster, ferner der Hauszugang mit Vordach, Türblatt, Klingelanlage und
Briefkästen sowie geschmiedeten Gittern.
Das Haus ist – mit Ausnahme des Ausbaus des Geschäftsbereiches bedeutend für die
Geschichte des Menschen in Ahlen. Für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen
wissenschaftliche – hier architekturgeschichtliche – sowie städtebauliche Gründe vor.
2.
Erlaubnisverfahren
Im Jahr 2013 wurden ca. 60 Anträge zu Baugesuchen eingereicht, die im Wesentlichen in
Zusammenhang mit der Denkmalpflege, aber auch der Stadtbildpflege oder dem
Umgebungsschutz zu Baudenkmälern standen. Die weiterhin hohe Anzahl von Beratungen
(150-telefonisch, 100-im Büro, 40-vor Ort) und der Erlaubnisanträge erklärt sich aus der
Privatisierung der Siedlungen, aber auch aus der besseren Aufklärung der Eigentümer und den
erkannten Vorteilen durch die steuerlichen Vorteile bei Investitionen an einem
denkmalgeschützten Objekt.
Im Rahmen der erlaubnispflichtigen Anträge nach § 9 DSchGNW standen folgende Projekte im
Jahr 2013 im Vordergrund:
2.1 Zeche Westfalen:
Die Vermarktung der Hauptgebäude auf der Zeche Westfalen ist sehr weit fortgeschritten. Das
Starterprojekt ist komplett vermietet, Lampenstube, Werkstatt- und Kesselgebäude verkauft. Ein
Teil der Maschinenzentrale ist in die Nachnutzung gebracht worden. Das Nutzerspektrum ist
sehr vielschichtig und vorrangig von mittelständischen Betrieben geprägt. Aktuell wird das
Versandgebäude umgebaut und für den Lokschuppen liegen zwei Bewerbungen für einen Kauf
nach der öffentlichen Ausschreibung vor. Beabsichtigt ist hier eine Haus-in-Haus-Lösung zur
Ausführung zu bringen.
Schwierig gestaltet sich aufgrund des Grundrisses die Nachnutzung des Pförtnergebäudes, des
Grubenlüftergebäudes und des Mannschaftsganges.
Ein umsetzbares Nachnutzungskonzept für die restliche Maschinenzentrale (2/3 des Gebäudes
sind zurzeit ungenutzt) ist nicht greifbar. Im Rahmen eines Praxisprojektes wurde von zwei
Studentinnen der Innenarchitektur die Maschinenzentrale für verschiedene Nutzungen
analysiert.
Mit der Fertigstellung der Radwegeverbindung über die ehemaligen Zechenbahntrasse vom
Zechenpark bis zur Daimlerstraße wurde ein wichtiges Teilstück im Rahmen des Trialogs fertig
gestellt. Der Lückenschluss vom Zechenglände, Lokschuppen bis zum Werseradweg wurde im
Rahmen von Städtebauförderungsmitteln beantragt, eine Bewilligung wird in den kommenden
Jahren erwartet.
Die Sanierung der Flächen westlich des Radweges, von der Westhalde bis zum
Umlagerungsbauwerk einschließlich der ehemaligen Gleisharfe wird voraussichtlich 2014 zum
Abschluss gebracht. Bodenmassen für die Abdeckung und Eingrünung liegen aus
unterschiedlichen Baumaßnahmen zum Einbau bereit.
Versandgebäude
Das Versandgebäude wurde im Jahr 2013 zu einer Design- und Marketingagentur in enger
Abstimmung mit der Denkmalpflege umgebaut. Dabei konnte im Wesentlichen die
Gebäudehülle und die innere tragende Dachstruktur erhalten und sichtbar gemacht werden. Die
neue Nutzung fügt sich in das Denkmal gut ein ohne dieses in seinem Erscheinungsbild stark
zu beeinträchtigen.
2.2 Wohn- und Geschäftshaus Holtermann, Markt 10 – 12
Der Gebäudekomplex am Markt aus dem Jahr 1905-1906 ist für die Stadt Ahlen im Rahmen
ihrer Sozial- und Industriegeschichte sowie Stadtbaugeschichte von außerordentlicher
Bedeutung. Der Marktplatz ist dabei das „Herzstück der Stadt“. Hier steht der Gebäudekomplex
dem „Alten Rathaus“, welches ebenfalls um 1906 – und auch von dem Architekten Holtmann/
Münster errichtet wurde, gegenüber und korrespondiert mit diesem und der nahe gelegenen
Kirche St. Bartholomäus.
Der stattliche dreigeschossige Putzbau, welcher in der späten 1. Industrialisierungsphase
Ahlens von dem Architekten Holtmann aus Münster errichtet wurde, präsentiert sich zum Markt
hin mit einer differenziert gestalteten Jugendstilfassade, wobei die unterschiedlichen Nutzungen
als Wohnhaus und als Geschäftshaus von außen gut ablesbar sind.
Der Gebäudekomplex weist im Bereich der Fassaden und des Daches einige gravierende
Schäden auf, die zur Sicherung der Bausubstanz saniert werden müssen. Hiervon ist
insbesondere das Wohnhaus betroffen.
Die Stadt steht diesbezüglich mit dem Eigentümer in engem Kontakt. Einige wenige
substanzerhaltende Maßnahmen wurden inzwischen durchgeführt. Das wesentliche Gewerk zur
Sicherung des Gebäudes vor weiterem Feuchteeintrag, nämlich die Abdichtung des Daches
und der Balkone konnte aber bisher aus verschiedenen Gründen nicht erreicht werden.
2.3 Privatisierung Zechensiedlung und Beamtensiedlung Neustadt, Ulmenhofsiedlung
Im Rahmen der Veräußerung von Gebäuden innerhalb der Zechensiedlung Neustadt, der
Beamtensiedlung Neustadt und der Ulmenhofsiedlung finden seit vielen Jahren regelmäßig
Beratungen und Ortsbesichtigungen statt. Aus den Beratungen resultieren eine große Anzahl
von Erlaubnisanträgen sowie von Anträgen auf steuerliche Vergünstigungen für die Eigentümer.
Die Privatisierung insbesondere in der Zechensiedlung schreitet stetig voran und und dehnt sich
über den nord-westlichen Bereich der Siedlung (Sattelstraße, Bankenstraße, Hansastraße)
aus.
2.4 Sakramentshaus der St. Bartholomäus-Kirche
Angestoßen durch die städtische Denkmalpflege wurde ab dem Jahr 2012 - zum 500-jährigen
Bestehen des Sakramentshauses – im Auftrag der Kirche eine Reinigung und Sicherung des
wertvollen, gotischen Sakramentshauses durch eine Restauratorenfirma durchgeführt. Im
Frühjahr 2013 war die Maßnahme abgeschlossen und es lag der entsprechende
Restaurierungsbericht vor.
Es handelt sich um ein wertvolles Sakramenthaus aus Baumberger Kalksandstein von dem
Bildhauer Bernt Bunickmann, das im Jahr 1512 im Stil einer hochgotischen Turmpyramide zur
Aufbewahrung der Hostien errichtet wurde. Das 8 m hohe Sakramentshaus besteht aus 6
Geschossen. In den Nischen des Sockelgeschosses und der Obergeschosse stehen 14 farblich
gefasste Figuren (eine Figur fehlt). Die bekrönende Kreuzblume ist geschmückt mit einem
Pelikan – das Symbol für Christus.
Folgende Schadensphänomene waren zu bearbeiten: Starke Verschmutzungen, Patinierung
und Schimmelbefall der Oberflächen, Verluste durch salzbelastete Bereiche der Sockelzone,
größere Fehlstellen durch mechanische Beschädigungen, Alt-Ergänzungen aus früheren
Restaurierungen, gelockerte, absturzgefährdete Bauteile, die mit verrosteten Dübeln befestigt
oder ohne Dübel verklebt waren, unsauber ausgeführte Altklebungen, korrodierte
Verbindungsdübel, partielle Absandungen, offene Fugen. Fehlende Bauteile wurden aus
Kostengründen nicht rekonstruiert.
Im Zusammenhang mit der Reinigung und Restaurierung der og. Punkte wurden die
Architekturelemente auf ihre Farbfassungsreste hin dokumentiert.
An der gesamten Sakramentshausarchitektur finden sich umfangreiche Farb- und Anstrichreste.
Es sind einfache weißlich helle Anstriche auf Leim-/Kalkbasis zu erkennen, aber auch
leuchtende Fassungsreste in Blau, Reste in Rot und im Bereich von Blattwerken auch Schwarzund Braun-Fassungen. Vor diesem Hintergrund wird eine entstehungszeitliche Weißfassung mit
farblichen Absetzungen vermutet. Reste in einer grün-braune Fassung sind einer Gestaltung
aus dem 19. Jahrhundert zuzuordnen. Ansonsten ist das Sakramentshaus in der jüngeren
Vergangenheit weitestgehend von älteren Anstrichen befreit worden.
Auf eine detaillierte Dokumentation und Befunduntersuchung der Figuren wurde in diesem
Arbeitsgang verzichtet. Es finden sich aber in diesem Bereich noch viele interessante
Fragestellungen.
2.5 Restaurierung der Bilderreihe des Kreuzweges in der St. Marienkirche
Bei der aus dem 19. Jahrhundert stammenden, 14-teiligen Passionsgeschichte handelt es sich
um Ölgemälde auf Kupfertafeln. Die verschmutzten und vergilbten Gemälde wiesen zudem
Kratzspuren, Spuren von Kalkspritzern, Aufklebern und ausgebrochenen Bildschichten im
Bereich der Nagelungen auf. Es wurden Oberflächenreinigungen, Bildschichtfestigungen und
Retuschen vorgenommen sowie eine neue, nicht gilbende Firnis aufgetragen. Zur besseren
Hinterlüftung der Bilder und Vermeidung von Kondenswasserschäden wurden diese mit
Abstandhaltern zu den Wänden befestigt.
2.6 Ehrenmal Vorhelm
Das aus dem Jahr 1899 stammende Kriegerehrenmal auf dem Dorfplatz in Vorhelm, welches
1953 durch zwei Bruchsteinmauern mit Bronzetafeln von Gefallenen und Vermissten des 2.
Weltkrieges ergänzt wurde, wies im Sommer 2013 starke Schäden im Bereich der Stufenanlage
auf.
Die podestartig ausgebildete Stufe musste aus Gründen der Verkehrssicherheit kurzfristig
entfernt werden. Die Anlage stellt sich heute – durch die bürgerschaftliche Initiative Vorhelm und
mit Hilfe der Stadt Ahlen wieder in einem gepflegten Zustand - unter Verzicht auf die
Stufenanlage dar.
3.
Finanzielle Förderungen
3.1 Städtische Fördermittel (Pauschalmittel)
Im Jahr 2013 standen insgesamt 20.000€ aus städtischen Mitteln und Landesmitteln zur
Verfügung, um kleinere Maßnahmen zu fördern und damit einen Anstoß zu Pflege und Erhalt
von Denkmälern zu geben. Gefördert werden in der Regel 30% für die denkmalbedingten
Kosten.
Folgende Projekte konnten gefördert werden:
Wohnhaus, Nordenmauer 46 / Grundsanierung – Fenster
Haus Küchen, Mallinckrodtweg 25 / Fenster
3.760,51 €
931,21 €
Wohnhaus, Bismarckstr. 25 / Fenster, Balkon- , Fassadensanierung
Bildstock St. Josef / (anteilig 25%) Restaurierung im Rahmen des
Kreis-Förderprogramms „Rettung von Bildstöcken und Wegekreuzen“
Gesamt:
2.240,74 €
877,63 €
7.810,09 €
3.2 Landesförderung / Heimatmuseum
Das Gebäude, welches ehemals zum Gelände des Oers-Hof gehörte, gilt als ältestes Ahlener
Beispiel für ein großbürgerliches Wohnhaus. Es hat ein für ein münsterländisches Bürgerhaus
seit dem 15. – 16. Jahrhundert typisches Raumgefüge aus Steinwerkteil, Querküche und
Vorderhaus, das ursprünglich aus der Verbindung des freistehenden, unterkellerten Steinwerks
mit dem bürgerlichen Hallen- bzw. Fleetdeelenhaus entwickelt wurde und das sich bis ins
18.Jahrhundert hinein hielt.
Es handelt sich um ein stattliches, eingeschossiges Fachwerkhaus auf niedrigem
Werksteinsockel, mit höherem Steinwerkteil im hinteren Bereich, der eine Aufkammer über
halbeingetieftem Keller neben einem zweigeschossigen Teil enthält. Das Gebäude besitzt ein
hohes, giebelständiges Krüppelwalmdach.
Mit Zuwendungsbescheid der BR Münster aus September 2011 von 60.000,-€ konnten dringend
erforderliche Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen für die Bausubstanz des
Baudenkmals ausgeführt werden. Konstruktive Mängel im gesamten Dachbereich wurden
beseitigt und energetisch sinnvolle Verbesserungen im Rahmen der Neueindeckung des
Daches berücksichtigt. Hierbei wurde eine verbesserte Aufsparrendämmung eingesetzt.
Neben der kompletten Befreiung der Gebäudeaußenflächen von starkem Efeubewuchs
erhielten die intakten Fachwerkhölzer und sonstigen Holzbauteile eine schützende Lasur. Die
Außenwände in Sichtmauerwerk wurden entsprechend der historischen Gebäudesubstanz
fugentechnisch komplett überarbeitet und fachgerecht ergänzt. Das Sockelmauerwerk erhielt im
Erdbereich eine außenseitige Abdichtung. Die sichtbaren Sockelflächen als NatursteinMischmauerwerk wurden putztechnisch fach- und sachgerecht überarbeitet, die als
Bruchsteinmauerwerk ausgeführten
Sockelbereiche erhielten eine Neuverfugung im
Schlämmverfahren.
Im Gebäudeinneren wurden sowohl die Holzbauteile als auch alle anderen Sichtflächen
malertechnisch fachgerecht überarbeitet.
Die schallharten und stark abgenutzten Oberböden in den Ausstellungsbereichen wurden
erneuert.
Neben einer neuen, energetisch zeitgemäßen Kesselanlage erhielten die Räumlichkeiten eine
der Nutzung angepasste Beleuchtungstechnik.
3.3 Steuerliche Vergünstigungen gem. § 40 DSchGNW
Eigentümer von Denkmälern werden bei beabsichtigten Maßnahmen über die Möglichkeit der
steuerlichen Absetzungsfähigkeit von Baumaßnahmen gem. § 40 DSchGNW informiert.
Eine der Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennungsfähigkeit ist die vorherige
schriftliche Abstimmung aller baulichen Maßnahmen an dem Denkmal über den Erlaubnis- oder
Bauantrag.
Die städtische Denkmalpflege erstellt auf Antrag einen Grundlagenbescheid zur Einreichung
beim zuständigen Finanzamt. Für das Jahr 2013 waren 11 Anträge zu verzeichnen.
3.4 Wasserturm Guissener Straße/ Antrag auf Förderung in 2014
Der blaue Wasserturm an der Guissener Straße aus dem Jahr 1915-17 in städtischem
Eigentum wurde mit Mitteln des Landes NW und der NRW-Stiftung im Jahr 1995 grundsaniert.
Inzwischen weist der Wasserturm wieder in einigen Bereichen Korrosionsschäden auf.
Besonders betroffen sind der Witterung ausgesetzte Knotenpunkte, der Kugelboden und einige
weitere Bleche.
Die Korrosionsschäden bewegen sich nach Aussage verschiedener Experten im Bereich des
„Normalen“, wenn man die Zeitspanne von 1995 bis heute betrachtet.
Gleichwohl wird dringender Handlungsbedarf gesehen, um das Fortschreiten der Schäden zu
unterbinden. Insofern handelt es sich um eine notwendige Maßnahme zur weiteren Sicherung
des Denkmals „Wasserturm“. Die Kosten belaufen sich nach der vorliegenden Kostenschätzung
auf 89.000 €. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2013 ein Förderantrag bei der BR Münster
gestellt mit einer beantragten Zuschusssumme von 39.000 €.
Bei Förderzusage, die im Frühsommer 2014 zu erwarten ist, wird die Sanierung für 2014/2015
vorgesehen.
Der Förderverein Fördertürme hat verbindlich seine Unterstützung zugesichert und ist bereits in
Bezug auf die Begutachtung der Schäden und die Kostenermittlung unterstützend tätig
geworden.
4.
Stadtbildpflege
4.1 Gestaltungssatzung
Mit Ratsbeschluss vom 29.05.2012 ist die Gestaltungsatzung für die historische Innenstadt in
Kraft getreten. In dem vorliegenden Handbuch sind die entsprechenden Satzungsregelungen
bürgerfreundlich aufbereitet und die Themen anhand von Fotos sowie Zeichnungen ergänzend
erläutert und textlich begründet.
Hauptaugenmerk liegt auf der architektonischen Einheit der Gebäudefassaden, die vielfach
durch nachträgliche Anordnung durchgehender Schaufenster im Erdgeschoss keinen Bezug zu
den Öffnungsformaten in den Obergeschossen aufweisen. Konkreter Regelungsgegenstand der
Satzung sind Fassadenanstriche, Verputzungen und Verfugungen, Einbau oder Austausch von
Fenstern und Türen, Markisen, Vordächer und Kragplatten sowie Werbeanlagen.
Die Umsetzung der Gestaltungssatzung seit Juni 2012 hat bereits -wie erwartet - positive
Auswirkungen auf die Gestaltung in unserer Innenstadt gezeigt. Sie hat die Antragssteller und
Planer für das Thema ’Gestaltung ihrer Fassaden’ deutlich sensibilisiert.
Im gemeinsamen Gespräch lassen sich die geplanten Maßnahmen entsprechend der Vorgaben
der Satzung gut regeln. Dabei handelt es sich bislang überwiegend um Werbeanlagen, aber
auch vereinzelt um die Umgestaltung von Erdgeschossen oder ganzer Fassaden.
Als positive Beispiele seien hier genannt:Targo Bank – Oststr. 18, Reisebüro Pieper – Markt 11,
Kuhbar – Markt 9, Optik Klostermann – Oststr. 39
4.2 Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Ahlen
Die Stadt Ahlen weist in ihrer baulichen Struktur eine große Heterogenität auf. Von historisch
gewachsenen Bereichen, über neuzeitliche Bebauung bis hin zu brachgefallenen Gewerbe- und
Industrieflächen reicht die Qualität von „erhaltenswert“ bis hin zu „veränderungswürdig“.
Um bei diesen komplexen Themen für den Bereich „Stadtgestaltung“ den politischen Gremien
sowie den Bauherren und Architekten eine fachlich fundierte Beratung, bzw. Empfehlung an die
Seite zu stellen, wurde der „Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Ahlen“ eingerichtet.
Im Jahr 2013 tagte der Beirat siebenmal, wobei aufgrund zweier eilbedürftiger Projekte zwei
Sondersitzungen abgehalten wurden.
In den zwei Jahren seit Bestehen des Gestaltungsbeirates zeigt sich deutlich, dass die
diskutierten Projekte von der Beratung des Beirates gestalterisch profitieren und das
Bewusstsein für qualitätvolle Architektur und angemessene Stadtgestaltung bei Architekten und
Bauherren sensibilsiert wird.
Die Beratungen der Investoren und Architekten erfolgen grundsätzlich in einem sachorientierten
Klima unter Berücksichtigung der planerischen und wirtschaftlichen Vorgaben, so dass es zu
akzeptablen Kompromissen kommt. Dem Fachausschuss (STPA) wird regelmäßig frühzeitig vor
der nächsten Sitzung das entsprechende Protokoll zu den Beratungen/Empfehlungen zur
Verfügung gestellt.
4.3
TORKREUZ – KREUZTOR
Am 15.11.13 konnte die religiöse Skulptur „TORKREUZ – KREUZTOR“ feierlich und unter
großer Beteiligung der Öffentlichkeit eingesegnet werden. Das Torkreuz markiert den
ungefähren Standort des mittelalterlichen Osttores und des dort ursprünglich vorhandenen
Kreuzes, das der seit dem 16. Jahrhundert überlieferten Tradition Segnungsstationen an allen
vier Himmelsrichtungen (= Stadttoren) aufzustellen, entspricht. Zum einen mag es sich um eine
Geste des Segens für alle Reisenden in die Stadt und aus der Stadt gehandelt haben,
überliefert ist aber insbesondere, dass es sich hier um die Segensstationen während der
Umrundung der Stadt zur Fronleichnamsprozession gehandelt hat.
Im Rahmen dieses engagierten bürgerschaftlichen Projektes ist in Ergänzung ein kleiner
Stadtführer seitens der Verwaltung entwickelt worden, der themenorientiert rund um die Stadt zu
den ehemaligen Standorten der Stadttore, bzw. Segensstationen führt.
4.4 Siedlungskulturelles Erbe Ruhrgebiet
Das interkommunale Handlungskonzept „Siedlungskultur im Ruhrgebiet“ wurde seinerzeit vom
MBWSV (Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr) initiiert und hat zum
Ziel, die Perspektiven älterer Siedlungen im Ruhrgebiet unter besonderer Berücksichtigung der
Arbeitersiedlungen auszuloten. Es sind der Arbeitskreis der Denkmalpfleger im Ruhrgebiet, dem
die Untere Denkmalbehörde der Stadt Ahlen seit 1995 angehört, die Landschaftsverbände, der
Regionalverband Ruhrgebiet und drei große Wohnungsunternehmen eingebunden.
Da Siedlungen im Ruhrgebiet in der Vergangenheit in planerischer Hinsicht und in bezug auf
ihre Zukunftsfähigkeit wenig und auch nicht regional vergleichend betrachtet wurden, soll nun
eine städteübergreifende Untersuchung erfolgen, die drei Grundsäulen beinhaltet:
1. Untersuchung des kulturellen Erbes der Arbeitersiedlungen, verbunden mit der
Standortentwicklung an ausgewählten, regional bedeutsamen Siedlungen.
2. Neue Siedlungsstrukturen und Quartiersentwicklungen über ausgewählte „Zukunftsstandorte
Wohnen“ in der Region (z.B. 50er Jahre Siedlugen).
3. Vernetzung der unter Punkt 1 und 2 erarbeiteten Ergebnisse.
Besondere Kompetenzen und Chancen der Siedlungen sollen untersucht werden, um die
Ergebnisse, ggfs. auch später zur Verfügung stehende Fördermittel für die Bestandssicherung
und Fortentwicklung des siedlungskulturellen Erbes der Region nutzen zu können.
Die Stadt Ahlen beteiligt sich an dem Projekt und hat sich mit drei ausgesuchten Siedlungen
„beworben“: Zechensiedlung Neustadt, Beamtensiedlung Neustadt und Ulmenhofsiedlung.
Diese Siedlungen erfüllen nach Auffassung der Verwaltung in mehrfacher Hinsicht die
Grundkriterien, um im regionalen Fokus gut untersucht werden zu können.
Die Stadt Hamm hat stellvertretend für die Kommunen einen Förderantrag für dieses
interkommunale Projekt bei der BR Arnsberg gestellt.
Für das nun zu erarbeitende „Handlungskonzept Siedlungskultur“ wurden für die nächsten 2
Jahre 80% (160.000,00€) der Gesamtkosten von 200.000,00 € vom Land zugesichert. Sollte die
Stadt Ahlen mit einer oder mehreren Siedlungen in die Betrachtungen einbezogen werden, so
ist zur Deckung des Eigenanteils jeder beteiligten Kommune ein finanzieller Eigenanteil von
max. 4.000,00€ vorgesehen.
5.
Öffentlichkeitsarbeit
Tag des offenen Denkmals
Im Jahr 2013 wurde der Tag des offenen Denkmals am 08.09.2013 zum Thema: „100 Jahre
Kolonie“ mit drei angebotenen und sehr gut besuchten Führungen durch die Zechensiedlung
gestaltet. Eingebettet war der „Tag des offenen Denkmals“ in ein Gesamtprogramm, welches
sich über den ganzen September erstreckte.
So standen auch das Sommerfest unter den Fördertürmen des Initiativkreises für
Denkmalpflege (…e.V.), die Fotoausstellung an der Hansastraße von Jürgen Rheker, das 17.
Stadtteilfest und nicht zuletzt die Jubiläumsveranstaltung am 14.09.13 in Kooperation der VHS
Ahlen mit dem Stadtteilforum Süd-Ost e.V. u.v.a. unter dem o.g. Motto.
Im Rahmen der Führungen am 08.09.13 war die Zechensiedlung Neustadt vom Glückaufplatz
bis zum Morsbach-Platz und zur Zeche Westfalen zu besichtigen. Besondere Orte, die sonst
nicht zugänglich sind - wie private Gärten, Wohnungen und das ehemalige „Schlappenkino“ -
wurden innerhalb der Führungen
„Zechenrallye“ angeboten.
angesteuert und auf dem Zechengelände wurde die
Stadtrallye
Die seit vielen Jahren angebotene "Stadtrallye" für die Innenstadt wurde auch im Jahr 2013
wieder rege in Anspruch genommen. Ca. 80 Kinder von 2 Schulen nutzten die Rallye, um bei
dem Thema Heimatkunde ihre Stadt zu erforschen.
Zechenrallye
Auf vielfachen Wunsch, auch die Geschichte der Steinkohle in Ahlen für Kinder zugänglicher zu
machen, wurde in Anlehnung an die Innenstadtrallye die „Zechenrallye“ entwickelt. Die Kinder
werden mit Hilfe von Maulwurf „Kumpel Koslowski“ über das Zechengelände geleitet und
erarbeiten sich mit Hilfe der Fragen die Geschichte der Zeche.
Im Rahmen der Kulturstrolche kann diese Rallye als ein „Baustein“ genutzt werden.
Angefordert wurde die Rallye im Jahr 2013 von 5 Schulen für insgesamt 190 Kinder.
Beide Rallyes können als ergänzendes Material für die entsprechenden Unterrichtsthemen
dienen. Erhältlich sind die Unterlagen wie bisher im Fachbereich 6.2 bei der Städtischen
Denkmalpflege.
6.
Zukünftiger Handlungsrahmen für 2014
Zu den Pflichtaufgaben der Unteren Denkmalbehörde zählen
-
Untersuchungen und ggfs. entsprechende Unterschutzstellungsverfahren möglicher
denkmalwerter Objekte (§§ 2, 3 DSchGNW),
denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren gem. § 9 DSchGNW,
Prüfung
und
Bescheinigung
von
Förderanträgen
und
Anträgen
zu
Steuervergünstigungen gem. § 40 DSchGNW,
Begleitung und Durchführung von Projekten mit stadtgeschichtlicher und städtebaulicher
Bedeutung sowie die ausführliche Beratung von Bauherren und Architekten.
Beratung im Rahmen der Gestaltungssatzung für die Innenstadt.
Koordinierung, Vor- und Nachbereitung sowie Schriftführung für den Gestaltungsbeirat.
Darüber hinaus wird weiterhin ein Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit liegen, sofern dieser
mit den Pflichtaufgaben, der personellen Situation und den finanziellen Möglichkeiten der Stadt
Ahlen vereinbar ist.
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