Hinweis - Rutesheim

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Hinweis:
Bodenrichtwerte /Grundstücksmarktbericht
Die Daten werden EDV-gestützt im Hinblick auf vorliegende geeignete bzw. auswertbare
Kaufverträge aus der Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses alle 2 Jahre
(mit Beteiligung der Finanzbehörde) ermittelt.
Zuletzt für die Jahre 2013/ 2014 (Berichtsjahr 2014).
Veröffentlicht auf der Homepage (Internet) der Stadt Rutesheim:
rutesheim.de / Rathaus und Gemeinderat/ Bauen und Wohnen / Gutachterausschuss
Die Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarkbericht sind für den Grundstücksmarkt unverbindlich,
denn dort bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis, können aber evtl. als Orientierungswerte
herangezogen werden.
Da die Bodenrichtwerte und die sonstigen Daten (Grundstücksmarktbericht) sich auf zurückliegende
Jahre beziehen, können die aktuell erzielbaren maximalen Verkehrswerte bzw. Markpreise auf dem
freien Grundstücksmarkt abweichen.
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Stadt Rutesheim
Kohm
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